Lan-Net Communications - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.05.08 13:01:31 von
neuester Beitrag 28.05.08 11:46:41 von
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griechisches Telekomunternehmen.
Kommt anscheinend etwas Bewegung rein jetzt.
Jemand was dazu gelesen?
Seit Kurzem auch in Frankfurt gelistet (bisher nur Berlin u. Stuttgart) - zeigt w:o leider noch nicht an
Kommt anscheinend etwas Bewegung rein jetzt.
Jemand was dazu gelesen?
Seit Kurzem auch in Frankfurt gelistet (bisher nur Berlin u. Stuttgart) - zeigt w:o leider noch nicht an
gerade noch mal schnell geschaut. bischen mehr infos gibts unter:
http://small-cap-news.de/?id=894&action=detail&show=com
http://small-cap-news.de/?id=894&action=detail&show=com
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.178.494 von Daddy73 am 27.05.08 13:01:31Lannet Communications SA: Hauptversammlung
Lannet Communications SA / Hauptversammlung
28.05.2008
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Periteri, 28. Mai 2008 - Die zweite Hauptversammlung der LAN-NET
COMMUNICATIONS S.A. (WKN 925773 / ISIN GRS292503000 / Symbol LD8) wurde am
27. Mai 2008 um 12:00 Uhr im eingetragenen Firmensitz des Unternehmens in
der Kifissou und Konstantinoupoleos Avenue 1 in Peristeri, gemäß der
Einladung des Board of Directors vom 28. März 2008 mit der folgenden Agenda
abgehalten:
7. Steigerung des Nominalwerts der Aktien mit einer entsprechenden
Verringerung der Aktienzahl (Reverse Split).
8. Anhebung des Betriebskapitals durch Cash und die Ausgabe neuer Aktien
mit vollständigem oder teilweisem Verzicht bestehender Aktionäre auf ihre
Vorkaufsrechte und gleichzeitiger Änderung des Artikels 5 der
Gesellschaftssatzung.
An der Versammlung nahmen zwanzig (20) Aktionäre oder deren Vertreter teil,
die 39.167.780 Stammaktien mit Stimmrechten bzw. 23,4053% des
Aktienkapitals auf sich vereinten und zu Entscheidungen bezüglich der
Punkte 7 und 8 der Tagesordnung kamen. Im Detail wurden folgende
Entscheidungen getroffen:
Tagesordnungspunkt 7: Die Hauptversammlung beschloss, nach Diskussion,
einstimmig, die Erhöhung des Betriebskapitals mit einhergehender
Verringerung der Aktienanzahl (Reverse Split) nicht durchzuführen.
Tagesordnungspunkt 8: Die Hauptversammlung beschloss nach Diskussion und
mit einer Mehrheit von 99,9863%, da einer der anwesenden Aktionäre gegen
diesen Beschluss stimmte, das Betriebskapital um den Betrag von bis zu
55.578.950 Euro zu erhöhen, indem man bis zu 111.157.900 neue Stammaktien
ausgibt, wobei die bestehenden Aktionäre an der oben genannten
Kapitalerhöhung teilnehmen.
Im Detail ermächtigte die Hauptversammlung das Board of Directors innerhalb
der in C.L. 2190/20 Zeitlimits, das Folgende zu unternehmen:
1. Den Ausgabepreis zu beschließen, wobei der aktuelle Nominalwert die
untere Grenze darstellt, sowie die restlichen Bedingungen der
Kapitalerhöhung gemäß Artikel 13 Par.6 der C.L. 2190/20 festzulegen.
2. Den Kreis der berechtigen Teilnehmern der Kapitalerhöhung auf sowohl
Aktionäre als auch Inhaber von Bonds auszuweiten, die bis zur Entscheidung
des Board of Directors über die Definition von Teilfragen ihre Aktien
umgewandelt haben, sowie ein Finanzinstitut ausfindig zu machen, mit ihm zu
verhandeln und es zu beauftragen, die Ausübung der Vorkaufsrechte
durchzuführen, wie oben erwähnt.
3. Sich zu kümmern um die:
• Einreichung der nötigen Anträge und den Erhalt der Zustimmung der
berechtigten Börsenaufsichtsbehörden.
• die Definition des Ausübungszeitraums der Vorkaufrechte und eine mögliche
Verlängerung des Ausübungszeitraums,
• die Definition des Anteils der Vorkaufrechte für den Kauf neuer Aktien,
basierend auf der Anzahl gehaltener Aktien zum Stichtag sowie die
Bedingungen für die Abwicklung möglicher gestückelter Rechte (Rounding)
• die Erfüllung der Ansprüche vorangemeldeter Aktionäre aus nicht
gebundenen Aktien
• alle anderen Maßnahmen, die für die erfolgreiche Durchführung der
Kapitalerhöhung des Unternehmens gemäß den speziellen Vorschriften von C.L.
2190/20 und dem aktuellen Aktiengesetz nötig sind.
Darüber hinaus autorisierte die Hauptversammlung das BoD für die folgenden
Punkte:
• Für den Fall, dass der gedeckte Betrag der Kapitalerhöhung gemäß Artikel
13a, Par.1 der C.L 2190/20 nicht erreicht wird, wird die Kapitalerhöhung
bis zu dem gedeckten Betrag erhöht.
• Die aktuelle Kapitalerhöhung wird selbst dann durchgeführt, wenn der
Ausgabepreis höher liegt als der Aktienkurs zum Stichtag des
Vorkaufsrechts.
• Für den Fall, dass die Kapitalerhöhung nicht vollständig gedeckt wird,
kann das Board of Directors die unbezahlten, neuen Aktien gemäß seines
Urteils an neue Halter von Obligationen, Lieferanten oder Kreditoren des
Unternehmens für die Umwandlung von Obligationen ihnen gegenüber im selben
Wert und Betrag des Betriebskapitals der geplanten Kapitalerhöhung ausgeben
oder im selben Maße an Angestellte des Unternehmens oder angeschlossener
Unternehmen nach ihrem Ermessen.
• Der Anteil der Vorkaufrechte in Bezug auf bestehende Aktionäre wird vom
BoD festgelegt und ein Bezugsrecht wird vergeben.
Über Lan-net Communications
Lan-net Communications SA ist ein führender Telekombetreiber in
Griechenland, der seinen Kunden seine Dienste, eine umfassende Palette von
Produkten und Dienstleistungen wie unter anderem hochqualitative
Festnetztelephonie, Internetzugang sowie Breitbanddienstleistungen
überKabel und drahtlose Verbindungen, die auf xDSL- oder auch
WiMax-Technologien beruhen, über ein landesweites Netzwerk zu
kostengünstigen Preisen zur Verfügung stellt.
Das Unternehmen ist an der Börse Athen im Telekommunikationssektor
gelistet.
Um weitere Informationen zu erhalten, sollten Investoren die Homepage
des Unternehmens aufsuchen (www.lannet.gr) und/oder unsere Investor
Relations-Abteilung kontaktieren: Herr Konstantinos Bratsikas, Tel.: +30
211 000 8712, Email: bratsikas.kostas@lannet.gr
Lannet Communications SA / Hauptversammlung
28.05.2008
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Periteri, 28. Mai 2008 - Die zweite Hauptversammlung der LAN-NET
COMMUNICATIONS S.A. (WKN 925773 / ISIN GRS292503000 / Symbol LD8) wurde am
27. Mai 2008 um 12:00 Uhr im eingetragenen Firmensitz des Unternehmens in
der Kifissou und Konstantinoupoleos Avenue 1 in Peristeri, gemäß der
Einladung des Board of Directors vom 28. März 2008 mit der folgenden Agenda
abgehalten:
7. Steigerung des Nominalwerts der Aktien mit einer entsprechenden
Verringerung der Aktienzahl (Reverse Split).
8. Anhebung des Betriebskapitals durch Cash und die Ausgabe neuer Aktien
mit vollständigem oder teilweisem Verzicht bestehender Aktionäre auf ihre
Vorkaufsrechte und gleichzeitiger Änderung des Artikels 5 der
Gesellschaftssatzung.
An der Versammlung nahmen zwanzig (20) Aktionäre oder deren Vertreter teil,
die 39.167.780 Stammaktien mit Stimmrechten bzw. 23,4053% des
Aktienkapitals auf sich vereinten und zu Entscheidungen bezüglich der
Punkte 7 und 8 der Tagesordnung kamen. Im Detail wurden folgende
Entscheidungen getroffen:
Tagesordnungspunkt 7: Die Hauptversammlung beschloss, nach Diskussion,
einstimmig, die Erhöhung des Betriebskapitals mit einhergehender
Verringerung der Aktienanzahl (Reverse Split) nicht durchzuführen.
Tagesordnungspunkt 8: Die Hauptversammlung beschloss nach Diskussion und
mit einer Mehrheit von 99,9863%, da einer der anwesenden Aktionäre gegen
diesen Beschluss stimmte, das Betriebskapital um den Betrag von bis zu
55.578.950 Euro zu erhöhen, indem man bis zu 111.157.900 neue Stammaktien
ausgibt, wobei die bestehenden Aktionäre an der oben genannten
Kapitalerhöhung teilnehmen.
Im Detail ermächtigte die Hauptversammlung das Board of Directors innerhalb
der in C.L. 2190/20 Zeitlimits, das Folgende zu unternehmen:
1. Den Ausgabepreis zu beschließen, wobei der aktuelle Nominalwert die
untere Grenze darstellt, sowie die restlichen Bedingungen der
Kapitalerhöhung gemäß Artikel 13 Par.6 der C.L. 2190/20 festzulegen.
2. Den Kreis der berechtigen Teilnehmern der Kapitalerhöhung auf sowohl
Aktionäre als auch Inhaber von Bonds auszuweiten, die bis zur Entscheidung
des Board of Directors über die Definition von Teilfragen ihre Aktien
umgewandelt haben, sowie ein Finanzinstitut ausfindig zu machen, mit ihm zu
verhandeln und es zu beauftragen, die Ausübung der Vorkaufsrechte
durchzuführen, wie oben erwähnt.
3. Sich zu kümmern um die:
• Einreichung der nötigen Anträge und den Erhalt der Zustimmung der
berechtigten Börsenaufsichtsbehörden.
• die Definition des Ausübungszeitraums der Vorkaufrechte und eine mögliche
Verlängerung des Ausübungszeitraums,
• die Definition des Anteils der Vorkaufrechte für den Kauf neuer Aktien,
basierend auf der Anzahl gehaltener Aktien zum Stichtag sowie die
Bedingungen für die Abwicklung möglicher gestückelter Rechte (Rounding)
• die Erfüllung der Ansprüche vorangemeldeter Aktionäre aus nicht
gebundenen Aktien
• alle anderen Maßnahmen, die für die erfolgreiche Durchführung der
Kapitalerhöhung des Unternehmens gemäß den speziellen Vorschriften von C.L.
2190/20 und dem aktuellen Aktiengesetz nötig sind.
Darüber hinaus autorisierte die Hauptversammlung das BoD für die folgenden
Punkte:
• Für den Fall, dass der gedeckte Betrag der Kapitalerhöhung gemäß Artikel
13a, Par.1 der C.L 2190/20 nicht erreicht wird, wird die Kapitalerhöhung
bis zu dem gedeckten Betrag erhöht.
• Die aktuelle Kapitalerhöhung wird selbst dann durchgeführt, wenn der
Ausgabepreis höher liegt als der Aktienkurs zum Stichtag des
Vorkaufsrechts.
• Für den Fall, dass die Kapitalerhöhung nicht vollständig gedeckt wird,
kann das Board of Directors die unbezahlten, neuen Aktien gemäß seines
Urteils an neue Halter von Obligationen, Lieferanten oder Kreditoren des
Unternehmens für die Umwandlung von Obligationen ihnen gegenüber im selben
Wert und Betrag des Betriebskapitals der geplanten Kapitalerhöhung ausgeben
oder im selben Maße an Angestellte des Unternehmens oder angeschlossener
Unternehmen nach ihrem Ermessen.
• Der Anteil der Vorkaufrechte in Bezug auf bestehende Aktionäre wird vom
BoD festgelegt und ein Bezugsrecht wird vergeben.
Über Lan-net Communications
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Griechenland, der seinen Kunden seine Dienste, eine umfassende Palette von
Produkten und Dienstleistungen wie unter anderem hochqualitative
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WiMax-Technologien beruhen, über ein landesweites Netzwerk zu
kostengünstigen Preisen zur Verfügung stellt.
Das Unternehmen ist an der Börse Athen im Telekommunikationssektor
gelistet.
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211 000 8712, Email: bratsikas.kostas@lannet.gr
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