Abrechnung Kindergeld? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.06.08 03:27:50 von
neuester Beitrag 01.06.08 10:45:26 von
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Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zum Kindergeld.
Zum besseren Verständniss bitte einfach mal ohne Sonderausgabenabzug und Werbungskosten betrachten.
Kind ist bis August im 2. Lehrjahr und und verdient 600,- € Brutto.
Ab September ist es dann im 3. Lehrjahr und verdient 1000,- € Brutto.
Wenn man jetzt also das Jahreseinkommen zusammen zählt, so ist man über den 7680,- €. Wenn man allerdings die ersten 8 Monate auf 12 Monate hochrechnen würde, so wäre das Kind noch unter den 7680,- €
Kriegt man für das Kind jetzt noch die ersten 8 Monate Kindergeld, oder zählt das Einkommen im kompletten Kalenderjahr, und man bekommt es dann also nicht mehr?
Danke Choco
Ich habe eine Frage zum Kindergeld.
Zum besseren Verständniss bitte einfach mal ohne Sonderausgabenabzug und Werbungskosten betrachten.
Kind ist bis August im 2. Lehrjahr und und verdient 600,- € Brutto.
Ab September ist es dann im 3. Lehrjahr und verdient 1000,- € Brutto.
Wenn man jetzt also das Jahreseinkommen zusammen zählt, so ist man über den 7680,- €. Wenn man allerdings die ersten 8 Monate auf 12 Monate hochrechnen würde, so wäre das Kind noch unter den 7680,- €
Kriegt man für das Kind jetzt noch die ersten 8 Monate Kindergeld, oder zählt das Einkommen im kompletten Kalenderjahr, und man bekommt es dann also nicht mehr?
Danke Choco
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.211.893 von Choco2 am 01.06.08 03:27:50es wird derzeit noch stets das ganze kalenderjahr betrachtet. ist das kind über der grenze von 7680 wird für das gesamte jahr kein kindergeld bezahlt. wird überprüft, muss eine rückzuahlung erfolgen.
jedoch wenn man werbungskostenpauschbetrag (980) UND sozialversicherungsbeiträge (krankenvers, rentenvers, arbeitslosenvers - gehen aus den einzellohnabrechnungen hervor oder von der grünen lohnsteuerjahresbescheinigung) berücksichtigt, ist es doch sicher unter den 7680!
jedoch wenn man werbungskostenpauschbetrag (980) UND sozialversicherungsbeiträge (krankenvers, rentenvers, arbeitslosenvers - gehen aus den einzellohnabrechnungen hervor oder von der grünen lohnsteuerjahresbescheinigung) berücksichtigt, ist es doch sicher unter den 7680!
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