1 komplettes Kind auf der Lohnsteuerkarte? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.08.08 11:49:02 von
neuester Beitrag 26.08.08 18:28:19 von
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Hallo zusammen.
Eine Bekannte von mir ist Alleinerziehnde Mutter.
Sie hat Lohnsteuerklasse II und 1/2 Kind auf der Steuerkarte.
Ihr Arbeitgeber hat sie gefragt, warum sie denn nicht ein "ganzes" Kind auf der Karte hat. Eine Kollegin hätte das auch mit nur einem Kind.
Wie verhält sich das mit dem 1/2 Kind?
Wann könnte Sie denn ein ganzes haben?
Thx. Choco
Eine Bekannte von mir ist Alleinerziehnde Mutter.
Sie hat Lohnsteuerklasse II und 1/2 Kind auf der Steuerkarte.
Ihr Arbeitgeber hat sie gefragt, warum sie denn nicht ein "ganzes" Kind auf der Karte hat. Eine Kollegin hätte das auch mit nur einem Kind.
Wie verhält sich das mit dem 1/2 Kind?
Wann könnte Sie denn ein ganzes haben?
Thx. Choco
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.861.586 von Choco2 am 26.08.08 11:49:02Zuerst mal Beileid!
Ein halbes Kind ist bestimmt schrecklich...
Also wenn sie Klasse II hat und der Vater auch, haben beide recht auf den Steuervorteil eines halben Kindes.
es sei denn, der Vater kommt dem Unterhalt nicht nach, dann kann sie sich auch das ganze Kind genehmigen.
Oder eben bei verheirateten und Trennung in Klasse III und V. Aber das liegt hier ja nicht vor.
Ich denke, so verhält es sich. 100%ig bin ich mir auch nicht sicher.
Ein halbes Kind ist bestimmt schrecklich...
Also wenn sie Klasse II hat und der Vater auch, haben beide recht auf den Steuervorteil eines halben Kindes.
es sei denn, der Vater kommt dem Unterhalt nicht nach, dann kann sie sich auch das ganze Kind genehmigen.
Oder eben bei verheirateten und Trennung in Klasse III und V. Aber das liegt hier ja nicht vor.
Ich denke, so verhält es sich. 100%ig bin ich mir auch nicht sicher.
Ja, so in der Art weiß ich das auch.
Der Vater war jetzt jahrelang arbeitslos. Hat also eh keine Steuer gezahlt. Jetzt arbeitet er wieder.
Hätte der Vater in der Zeit auch freiwillig den Freibetrag für das 1/2 Kind hergeben können?
Der Vater war jetzt jahrelang arbeitslos. Hat also eh keine Steuer gezahlt. Jetzt arbeitet er wieder.
Hätte der Vater in der Zeit auch freiwillig den Freibetrag für das 1/2 Kind hergeben können?
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.862.026 von Choco2 am 26.08.08 12:14:31Nur mal als Randinfo.
Der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkrate hat bei der LSt so gut wie keine Auswirkung mehr. Nur beim Soli und bei der KiSt macht sich dies noch marginal bemerkbar.
Hintergrund ist die Anhebung des Kindergeld von vor ein paar Jahren.
Der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkrate hat bei der LSt so gut wie keine Auswirkung mehr. Nur beim Soli und bei der KiSt macht sich dies noch marginal bemerkbar.
Hintergrund ist die Anhebung des Kindergeld von vor ein paar Jahren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.862.026 von Choco2 am 26.08.08 12:14:31Weiß ich leider nicht genau, inwiefern das freiwillig geht.
Aber wie die Vorrednerin sagte, ist das in den meisten Fällen egal, weil das Kindergeld sowieso höher ist als die Ersparnis aus dem Freibetrag.
Aber wie die Vorrednerin sagte, ist das in den meisten Fällen egal, weil das Kindergeld sowieso höher ist als die Ersparnis aus dem Freibetrag.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.862.420 von Maggi2097 am 26.08.08 12:41:40Die Höhe des Kinderfreibtrages hat aber z. B. noch Auswirkung auf die zumutbaren außergewöhlichen Belastungen (Krankheitskosten, Zahnersatz, Brille etc.) und auf die Einkommensgrenze bei den vermögenswirksamen Leistungen (VL) und der Festsetzung der Wohnungsbauprämie ggf. auch auf Folgebescheide wie BAföG.
Mehr Kinder = geringere Zumutbarkeit bei den außergwöhnlichen Belastungen und bessere Berücksichtigung bei VL und Wohn.bauPrämie.
Beste Grüße
sausebraus2000
Mehr Kinder = geringere Zumutbarkeit bei den außergwöhnlichen Belastungen und bessere Berücksichtigung bei VL und Wohn.bauPrämie.
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