Berücksichtigung der Zinsen des Wertpapierkredites bei der Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.09.08 14:17:22 von
neuester Beitrag 18.11.08 15:42:57 von
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Hallo,
hätte gerne gewusst, ob die Zinsen für den Wertpapierkredit von der Bank automatisch bei der Abgeltungssteuer berücksichtigt wird.
hätte gerne gewusst, ob die Zinsen für den Wertpapierkredit von der Bank automatisch bei der Abgeltungssteuer berücksichtigt wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.996.313 von Maeistro am 05.09.08 14:17:22Hi Maestro,
ich weiß es selber nicht mit Sicherheit. Aber ich gehe davon aus, dass sie es nicht tun wird, sondern dass du dich auf dem Weg der Steuerklärung selber mit dem Finanzamt auseinander setzen musst.
ich weiß es selber nicht mit Sicherheit. Aber ich gehe davon aus, dass sie es nicht tun wird, sondern dass du dich auf dem Weg der Steuerklärung selber mit dem Finanzamt auseinander setzen musst.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.996.395 von WAlexandro am 05.09.08 14:22:24Danke für die, habe ich befürchtet. Schade, eigentlich wollte ich das vermeiden. weiss es vielleicht einer genau!!
Nach § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG (Fassung ab 1.1.09) wird bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen für Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro (Sparerpauschbetrag) abgezogen; der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Danach sind die Zinsen für den Wertpapierkredit "Privatvergnügen".
Yup. Du kannst nix mehr ansetzen.
Die 801 Euro Sparerpauschbetrag gelten für einen Ledigen.
Bei Verheirateten verdoppelt sich der Pauschbetrag.
Bei Verheirateten verdoppelt sich der Pauschbetrag.
Moment!
Nur im Rahmen der Abgeltungssteuer werden keine Werbungskosten mehr über den Pauschbetrag hinaus berücksichtigt.
Jeder Stpfl. hat aber für jeden Veranlagungszeitraum die Möglichkeit der Günstigerprüfung durch die "Option zur Steuerveranlagung für Kapitaleinkünfte".
Ausführliche Darstellungsiehe siehe Aufsatz der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Seite 52
www.steuertipps.de/Abgeltungssteuer2009
Nur im Rahmen der Abgeltungssteuer werden keine Werbungskosten mehr über den Pauschbetrag hinaus berücksichtigt.
Jeder Stpfl. hat aber für jeden Veranlagungszeitraum die Möglichkeit der Günstigerprüfung durch die "Option zur Steuerveranlagung für Kapitaleinkünfte".
Ausführliche Darstellungsiehe siehe Aufsatz der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Seite 52
www.steuertipps.de/Abgeltungssteuer2009
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.998.833 von DerMilliardr am 05.09.08 16:27:41Bei Verheirateten verdoppelt sich der Pauschbetrag.
Nur wenn sie zusammenveranlagt werden.
Nur wenn sie zusammenveranlagt werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.003.606 von sedum am 05.09.08 21:55:10Auch bei der Veranlagungsoption können Zinsen für den Wertpapierkredit nicht mehr als Werbungskosten abgezogen werden. Sonderregeln gelten nur für wesentlich beteiligte Anteilseigner.
Gruß
Taxadvisor
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