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    Bausparprämie? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.08 12:32:51 von
    neuester Beitrag 25.12.08 11:51:34 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.147.010
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      schrieb am 21.12.08 12:32:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,ich hab da EIN PROBLEM.VIELLEICHT KENNT SICH DA JEMAND AUS:

      in 2005 hatte ich laut Steuerbescheid ein zu versteuerndes Einkommen von 25597 €.
      Da ich unter dem Höchstbetrag für die Wohnbauprämie von 25600 €
      lag,habe ich diese damals für 2005 beantragt.
      Inzwischen hab ich mir auch den Bausparvertrag auszahlen lassen(Mindestlaufzeit von 7 Jahren eingehalten).

      Nun bekamm ich vor ein paar Tage einen Brief von der Bausparkasse.
      Sie fordert die Prämie für 2005 zurück ,da ihr die Finanzverwaltung mitgeteilt hat das mein Einkommen über der Höchstgrenze lag.
      Aber es ist so :laut Steuerbescheid von 2005 = zu versteuerndes Einkommen 25697€.

      Kann es vielleicht daran liegen:
      Die Einkommenssteuer und der SOLI wurden auf Basis des zu versteuernden Einkommen von 25597€ berrechnet.
      Bei der Kirchensteuer wurde aber"steuerfreie Halbeinkünfte" von 633€ dazugerrechnet, so das sich ein maßgebendes zu versteuerndes Einkommen von 26230 € ergab.

      Wie gesagt:Einkommenssteuer und Soli wurden auf Grundlage 25597€ berrechnet,Kirchensteuer aber 26320 €.
      Dise Berrechnung hatte ich damals übersehen,ich hab mich nur auf das zu versteuernde einkommen konzentriert.
      NUR:was soll das sein;steuerfreie Halbeinkünfte in Höhe von 633€?Ich habe keine Zinseinkünfte angegeben(Ertäge lagen unter sparerfreibetrag),außerden hab ich leichte Veräußerungsverluste
      für einen Verlustvortrag angegeben.
      Wenn ich also keine zinsen noch irgendwelche Kursgewinne erzielt habe ,wie soll ich steuerfreie Halbeinkünfte erzielt haben.
      Das komische :diese komischen Halbeinkünfte sind seit Jahren bei der Kirchensteuer dabei:einmal 177,daNN WIEDER 28,und letztes Jahr nur 1 euro.Die paar Cent mehr Kirchensteuer stören mich ja nicht,da ich jetzt aber aufgrund dieser komischen Halbeinkünfte
      diese wohnbauprämie zurückzahlen muß ,schon.

      Einer ne Idee was ich übersehe.

      Gruß Brocky112
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 14:45:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.246.340 von Brocky112 am 21.12.08 12:32:51Ruf einfach beim FA an und frag was das für Einkünfte sind. Niemand hier an Board kennt Deine steuerliche Historie.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 14:57:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      bei welcher Bausparkasse biste denn?
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 15:09:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.246.340 von Brocky112 am 21.12.08 12:32:51Ist mir damals auch passiert, ist eh vera.. am kleinen Mann. Wer bitte schön verdient 25 ' / Jahr und hat nen fetten bausparvertrag :confused:

      Die leute sind froh über die runden zu kommen. und da wo man gut mit so nem geld über die runden kommt, kauft man kein eigentum da die mieten billig sind ( ruhrpott, berlin & Teile osten) :cool:
      Avatar
      schrieb am 22.12.08 18:03:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Latinl: ??? Ich verstehe nicht was du meinst?

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      Avatar
      schrieb am 25.12.08 11:51:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,Leute,
      ich hab wohl die Lösung:
      Ich hab zwar in 2005 mit Aktien einen Gewinn von 1266€ erzielt,gleichzeitig mit OS und Zertis einen größeren Verlust erzielt so das ich auch in diesem Jahr ein"verlustvortrag" erzielte,der mir auch vom FA bestätigt wurde.
      Da ich ja keinen Gewinn erzielte wurde dann natürlich mein zu versteuerndes Einkommen nicht erhöht(bei Lohnsteuer und SOLI).
      Bei der Berrechnung der Kirchensteuer schon.Dem zu versteuernden Einkommen
      wurde die andere Hälfte des beim Verlustvortrag nicht berrechneten
      Aktiengewinn zugerrechnet und dieser als"MAßGEBENDES ZU VERSTEUERNDES EINKOMMEN"mit der Kirchensteuer verrechnet.Wie gesagt bei der Kirchensteuer macht das nur ein paar Cent aus,das ich durch dieses bescheuerte Verfahren über die Höchstgrenze(es zählt eben nicht das zu versteuernde Einkommen sondern das "maßgebend zu versteuernde Einkommen"bei der Höchsgrenze) von 25600€ komme schon.

      Das muß man sich mal vorstellen:Die Begründung könnte so ausfallen:Dadurch das ihr Aktiengewinn nur zur Hälfte bei der Berrechnung des Verlustvortrages zählt,bekommen sie ja einen
      höheren verlustvortrag.Nur das nutzt mir nichts.
      Auch wenn es nur um 45€ geht,ist es doch ein Witz:Mein Einkommen hat sich durch Verluste erhöht:laugh:

      Gruß Brocky112


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