Freistellungsauftrag löschen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.11.09 15:01:43 von
neuester Beitrag 22.12.09 22:36:43 von
neuester Beitrag 22.12.09 22:36:43 von
Beiträge: 7
ID: 1.154.506
ID: 1.154.506
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 3.540
Gesamt: 3.540
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
heute 10:56 | 5805 | |
vor 23 Minuten | 5795 | |
vor 30 Minuten | 3526 | |
heute 09:20 | 2561 | |
vor 23 Minuten | 1833 | |
vor 6 Minuten | 1710 | |
vor 16 Minuten | 1293 | |
vor 43 Minuten | 1083 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.957,98 | +0,32 | 206 | |||
2. | 4. | 3,8900 | +5,14 | 74 | |||
3. | 3. | 8,2700 | -0,24 | 74 | |||
4. | 2. | 172,30 | +0,30 | 60 | |||
5. | 14. | 0,0163 | +1,88 | 49 | |||
6. | 6. | 6,6280 | -0,78 | 38 | |||
7. | 5. | 0,1895 | -2,07 | 37 | |||
8. | 9. | 0,9750 | +1,04 | 36 |
Hallo!
paar Fragen zu dem Freistellungsauftrag:
1.) wird das FA nur sauer wenn man die erteilten Freistellungsaufträge bei den Banken tatsächlich überschreitet und ÜBERausgeschöpft hat (d.h. wenn keine Steuer abgeführt wurde, obwohl man schon über den 801 EUR liegt)
....oder auch schon wenn man nicht mehr weis bei welcher Bank man überall die Anträge gestellt hat und so in der Summe über 801 EUR an Anträgen verteilt ?
2.)muss man die Freistellungsaufträge bei den Banken löschen oder kann ich nun zum Jahr 2010 hergehen und die kompletten 801 EUR auf eine Bank ansetzen (da ich weis das bei den anderen Banken keine oder nur marginale Zinsen anfallen werden und die dann für mich irrelevant sind)
3.) gibt es fristen bis wann man den Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen muss oder ist es instant, d.h. heute einreichen, morgen 100 EUR spekugewinne einfahren und noch keine Abgeltung zahlen bis 801 EUR erreicht?
paar Fragen zu dem Freistellungsauftrag:
1.) wird das FA nur sauer wenn man die erteilten Freistellungsaufträge bei den Banken tatsächlich überschreitet und ÜBERausgeschöpft hat (d.h. wenn keine Steuer abgeführt wurde, obwohl man schon über den 801 EUR liegt)
....oder auch schon wenn man nicht mehr weis bei welcher Bank man überall die Anträge gestellt hat und so in der Summe über 801 EUR an Anträgen verteilt ?
2.)muss man die Freistellungsaufträge bei den Banken löschen oder kann ich nun zum Jahr 2010 hergehen und die kompletten 801 EUR auf eine Bank ansetzen (da ich weis das bei den anderen Banken keine oder nur marginale Zinsen anfallen werden und die dann für mich irrelevant sind)
3.) gibt es fristen bis wann man den Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen muss oder ist es instant, d.h. heute einreichen, morgen 100 EUR spekugewinne einfahren und noch keine Abgeltung zahlen bis 801 EUR erreicht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.475.344 von Natascha303 am 29.11.09 15:01:43Das Setzen von FSAs geht instant, d.H. heute noch gestellt, morgen läuft Festgeld etc. aus mit Zins -> keine Steuer.
Die 801€ insg. nicht überschreiten, sonst wird das Finanzamt sauer. Zurecht, denn du machst dich der Steuerverkürzung schuldig. Eine Toleranzgrenze wäre mir da nicht bekannt.
Die 801€ insg. nicht überschreiten, sonst wird das Finanzamt sauer. Zurecht, denn du machst dich der Steuerverkürzung schuldig. Eine Toleranzgrenze wäre mir da nicht bekannt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.475.344 von Natascha303 am 29.11.09 15:01:43Hallo Natascha,
zu 1: Wenn es ein einmaliges Versehen war und dann auch eine Steuererklärung für das betreffende Jahr abgegeben wird (incl. Anlage KAP), dürfte das kein großes Problem sein. Ich würde die Sache dann in einem Begleitschreiben erläutere.
Und wichtig: Auch wenn die Kapitalerträge insgesamt unter 801 Euro liegen, sollte bei zu hohen Freistellungsaufträgen eine Erklärung abgegeben werden; sonst gibt es wirklich Ärger.
zu 2: Auf jeden Fall, sonst hast du nächstes Jahr das gleiche Problem.
zu 3: Wie mein Vorredner schon sagte, kann ein Freistellungsauftrag jederzeit gestellt oder erhöht werden. Verringern geht allerdings meines Wissens nach nur bis zum noch nicht ausgenutzten Betrag.
MfG Stefan
zu 1: Wenn es ein einmaliges Versehen war und dann auch eine Steuererklärung für das betreffende Jahr abgegeben wird (incl. Anlage KAP), dürfte das kein großes Problem sein. Ich würde die Sache dann in einem Begleitschreiben erläutere.
Und wichtig: Auch wenn die Kapitalerträge insgesamt unter 801 Euro liegen, sollte bei zu hohen Freistellungsaufträgen eine Erklärung abgegeben werden; sonst gibt es wirklich Ärger.
zu 2: Auf jeden Fall, sonst hast du nächstes Jahr das gleiche Problem.
zu 3: Wie mein Vorredner schon sagte, kann ein Freistellungsauftrag jederzeit gestellt oder erhöht werden. Verringern geht allerdings meines Wissens nach nur bis zum noch nicht ausgenutzten Betrag.
MfG Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.476.221 von reckoner am 29.11.09 20:08:28Die Banken melden nur die Höhe der tatsächlich in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge. Wer also insgesamt nur EUR 801 in Anspruch nimmt, kann - ohne unmittelbare Konsequenz - auch mehr Volumen verteilen (wer das allerdings in vollem Bewustsein tut, setzt sich dem Vorwurf der versuchten Steuerverkürzung aus).
Alte Freistellungsaufträge bei Konten ohne Bestand laufen demnach ins Leere. Ich würde dennoch deren Löschung empfehlen, weil u.U. noch Minibeträge anfallen und gemeldet werden, was zu unangenehmen Nachfragen führen kann.
Gruß
Taxadvisor
Alte Freistellungsaufträge bei Konten ohne Bestand laufen demnach ins Leere. Ich würde dennoch deren Löschung empfehlen, weil u.U. noch Minibeträge anfallen und gemeldet werden, was zu unangenehmen Nachfragen führen kann.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.475.344 von Natascha303 am 29.11.09 15:01:43Ich hatte vor etlichen Jahren die Höchstgrenze, die damals wesentlich höher als 801 € war, überschritten. Da ich aber regelmäßig ein Steuererklärung abgebe und nichts verschweige, habe ich das sozusagen nachträglich versteuert. Das lief 2 oder 3 Jahre so, ohne daß das Finanzamt sich beklagt hat. Heute ist das für mich obsolet, bei nur noch 801 € Freibetrag muß ich nicht mehr aufteilen.
Ich hatte auch mal zu viele Freistellungsaufträge verteilt.
Dann bekommst du einen Brief vom FA mit Bitte um Aufklärung.
Dann bekommst du einen Brief vom FA mit Bitte um Aufklärung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.619.334 von hug999 am 22.12.09 18:14:50Hab ich nie bekommen. Aber ich habe ja auch alles in der Steuererklärung angegeben. Wenn du das nicht machst, gibts natürlich Ärger.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
206 | ||
74 | ||
74 | ||
60 | ||
49 | ||
38 | ||
37 | ||
36 | ||
33 | ||
23 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
22 | ||
19 | ||
19 | ||
18 | ||
15 | ||
15 | ||
14 | ||
14 | ||
14 | ||
12 |