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    Fondsfusion oder Verschmelzung von Fonds - wirklich steuerunschädlich für Altbestände? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.03.10 07:24:46 von
    neuester Beitrag 28.03.10 11:38:00 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 27.03.10 07:24:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, immer mehr Fonds werden zusammengelegt, aktuell nun auch der Allianz Opti Invest Global mit dem RCM Global Alpha Plus und die HausInvest Europa mit dem HausInvest Global.
      Vermutlich wird uns die DWS Ende 2010 für den StepInvest Top Dividende auch eine Fusion ankündigen :rolleyes:
      Ist eine Fusion/Verschmelzung wirklich steuerunschädlich? In früheren nun historischen Threads wurde teilweise widersprochen.
      In dem Schreiben meiner Bank wird von "Umschichtung" (lediglich unglücklich formuliert?) und evtl. anfallenden steuerpflichtigen Erträgen gesprochen, bezieht sich das nur auf Käufe ab 2009? Danke!

      Ein Experte von SJB FondsSkyline schrieb 2009 auf n-tv:

      "Verschmelzung steuerunschädlich

      Die FondsGesellschaften sind bestrebt, die Privatinvestoren zu halten, darum werden weit mehr Untergangskandidaten verschmolzen als ersatzlos geschlossen. Eine Verschmelzung von in Deutschland zugelassenen Fonds ist in aller Regel „steuerunschädlich“.
      Der Tausch von Anteilen des zu verschmelzenden Fonds in Anteile des aufnehmenden Fonds oder Zielfonds gilt, sofern die Gesellschaften gesetzlich definierte Voraussetzungen erfüllen, steuerlich als Fortführung der bisherigen Fonds-Anlage. Die steuerberatenden Berufe informieren über Details. Wird ein Fonds geschlossen, wird die Anteilsrückgabe steuerlich wie ein Veräußerungsvorgang behandelt und wirkt sich „steuerschädlich“ aus. Die neu erworbenen Anteile genießen keinen Bestandsschutz mehr und unterliegen der Abgeltungsteuer."


      Börse-Online zu diesem Thema als Antwort auf Leserbrief:

      "Leserfrage
      Was passiert steuerlich, wenn Fonds fusionieren?
      [11:23, 15.07.09]

      Von Volker Votsmeier

      Wie erklären sich bestimmte Marktentwicklungen? Wodurch wird das Börsengeschehen beeinflusst? Was bedeutet ein bestimmter Fachausdruck? Leser fragen, wir antworten – in diesem Fall unser Redakteur Volker Votsmeier auf die Frage von Christian Rommerskirchen aus Mannheim.

      Allein Marktführer DWS reduziert das Portfolio um rund 100 Investmentfonds. Viele Konkurrenten ziehen nach. Meist werden die ausgemusterten Anteile mit anderen Angeboten der Gesellschaft zusammengelegt. Verglichen mit der Schließung macht das bei der Besteuerung der Fondserträge einen großen Unterschied.

      Eine Fusion ist steuerlich unproblematisch und läuft in der Praxis folgendermaßen ab: Der Anleger, dessen Investmentfonds mit einem anderen Produkt verschmolzen wird, erhält neue Anteile. Nach der sogenannten Fußstapfentheorie billigen die Finanzämter diesen neuen Anteilen dieselbe rechtliche Position zu wie den alten, die damit ersetzt werden. Verkauft der Anleger also seine Anteile zu einem späteren Zeitpunkt, ist sein Gewinn steuerfrei, sofern er die alten Anteile vor 2009 gekauft und mindestens ein Jahr im Depot gehalten hat. Auch Anleger, die erst in diesem Jahr - also nach Einführung der Abgeltungsteuer - investiert haben, müssen steuerlich nicht umdenken: Der pauschale Abgabensatz von 25 Prozent auf Gewinne fällt erst an, wenn die Papiere endgültig abgestoßen werden. Der Tausch der Anteile schlägt sich nur im Depotauszug, nicht aber in der Steuererklärung nieder. Die Fondsfusion ist somit kein Verkauf und hat aus steuerlicher Sicht keine negativen Folgen.

      Anders ist die Situation, wenn ein Investmentfonds geschlossen wird. Wie beim Squeeze-out - also dem Herausdrängen von Aktionären aus der Gesellschaft - wird dem Anleger der aktuelle Kurs der Wertpapiere gutgeschrieben. Die Finanzämter setzen das mit einem freiwilligen Verkauf der Anteile gleich. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden: War der Anleger länger als ein Jahr in dem Fonds investiert und lag das Kaufdatum vor 2009, greift der sogenannte Bestandsschutz. Demzufolge ist der Gewinn bei Rückgabe steuerfrei. Beträgt die Haltedauer dagegen weniger als ein Jahr, ist er steuerpflichtig, sofern die Anschaffung vor 2009 erfolgte. Fällig wird der individuelle Steuersatz. Bei Anschaffung in diesem Jahr greift der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent, unabhängig von der Haltedauer. In beiden Fällen kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und bei Angehörigen einer Konfession die Kirchensteuer hinzu.

      Will der Sparer das Kapital wieder in einem Fonds anlegen, sind alle künftigen Erträge abgeltungsteuerpflichtig, ein weiterer handfester Nachteil. Allerdings sind Fondsschließungen in Deutschland die große Ausnahme. Schließlich sind die Gesellschaften daran interessiert, ihre Kunden weiter an sich zu binden. Deshalb ziehen sie die Fusion von Fonds in der Regel vor."
      Avatar
      schrieb am 27.03.10 09:32:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.227.666 von Magictrader am 27.03.10 07:24:46die Verschmelzung ist steuerunschädlich.

      Auf Fondsebene werden sowohl die Anschaffungskosten, als auch alle sonstigen Beträge und Eigenschaften fortgesetzt. Die Behaltensfrist im Sondervermögen beginnt zum Beispiel nicht neu, wenn Wertpapiere vor 2009 erworben wurden oder die Abschreibungen werden nach gleichen Maßstäben fortgeführt.

      Für den Privatanleger gilt für den Umtausch der Anteile die Fußstapfentheorie. Wenn vor 2009 erworben gilt der Bestandsschutz auch weiterhin.

      Lediglich die Erträge des letzten Geschäftsjahres des aufzulösenden Fonds sind mit Auflösung zu versteuern. Es wird zum Zeitpunkt der Auflösung eine Thesaurierung unterstellt sofern die Erträge nicht bereits ausgeschüttet wurden.

      Später bei Veräußerung ist Gewinn aus der Rückgabe für 2 Zeiträume getrennt zu ermitteln (Kursgewinne werden schließlich nur bei Veräußerung versteuert, sofern nach 2008 erworben). Einmal für die Zeit bis zur Auflösung und einmal für die Zeit danach. Die Summe beider Zeiträume stellt dann den Gewinn dar, der dem Steuerabzug unterliegt.
      Avatar
      schrieb am 28.03.10 09:21:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke, muß jedoch noch mal nachhaken
      Annahme: Kauf in 2008.
      Also sind künftige KURSgewinne ab dem Eintritt der Fusion nicht mehr steuerfrei oder habe ich das nun falsch verstanden?
      Dann wäre die Steuerfreiheit ja doch auf lange Sicht zerstört...? Oder geht es nur um Dividendenerträge ab Fusion?
      Avatar
      schrieb am 28.03.10 10:38:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kursgewinne bleiben weiterhin steuerfrei. ;)
      Avatar
      schrieb am 28.03.10 11:38:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sehr schön, herzlichen Dank und schönen Sonntag weiterhin!


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