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    Zinsen auf Zinsforderungen/Aussetzung der Vollziehung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.08.12 14:20:18 von
    neuester Beitrag 14.08.12 09:41:01 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.176.131
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      Avatar
      schrieb am 13.08.12 14:20:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      habe folgendes Szenario:
      - geänderter Steuerbescheid aus 2001
      -> Steuernachzahlung + Zinsen darauf werden verlangt
      - Aussetzung der Vollziehung beantragt (Verfahren zur Rechtmäßigkeit des geänderten Bescheides ist anhängig) und genehmigt, habe die reine Steuerschuld trotzdem beglichen, nicht jedoch die Zinsforderungen.

      Frage: muss ich später bei ev. verlorenem Verfahren Zinsen auf die noch offene Zinsforderung bezahlen?

      Besten Dank,
      GW
      Avatar
      schrieb am 13.08.12 15:46:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Auf die bereits festgesetzten (Nachzahlungs-)zinsen nach § 233a Abgabenordnung werden keine weiteren Zinsen berechnet.

      Bei verlorenem Verfahren können jedoch Zinsen für die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung festgesetzt werden (siehe § 237 Abgabenordnung).
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.08.12 09:41:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.487.499 von Lattenkreuz am 13.08.12 15:46:46Besten Dank!:)


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