Kaufpreis gezahlt - Aktien nicht geliefert - weiteres Vorgehen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.08.12 12:44:55 von
neuester Beitrag 14.08.12 15:25:17 von
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Hallo zusammen,
wer von Euch hat schon einmal folgenden Sachverhalt erlebt und kennt sich mit der weiteren Vorgehensweise aus?
Käufer K erwirbt Aktien von Verkäufer V einer Gesellschaft G. Die Aktien werden im Aktienbuch der G durch diese G eigenständig geführt.
K zahlt den Kaufpreis an V.
Die Umschreibung erfolgt nicht und steht weiterhin aus.
1. Holschuld oder Bringschuld? Muß K der Umschreibung hinterherlaufen, oder hat K seinen Vertragspart durch Kaufpreiszahlung erfüllt und V ist in der Pflicht, die Umschreibung mit Nachdruck zu veranlassen?
2. Wann hat V seinen Vertragspart erfüllt? Wenn K die Mitteilung über die Umschreibung erhalten hat?
3. Hat K ein Recht auf Rückabwicklung? Wenn ja, wie ist weiter vorzugehen?
3a: K will die Aktien nicht mehr: V mit Fristsetzung zur Lieferung auffordern und bei Nichtlieferung die Rückabwicklung mitteilen?
3b: K will die Aktien: Besteht die Möglichkeit, bei G die Umschreibung durchzusetzen?
Für Eure Einschätzungen vielen Dank im Voraus!
Gruß
Silberpfeil
wer von Euch hat schon einmal folgenden Sachverhalt erlebt und kennt sich mit der weiteren Vorgehensweise aus?
Käufer K erwirbt Aktien von Verkäufer V einer Gesellschaft G. Die Aktien werden im Aktienbuch der G durch diese G eigenständig geführt.
K zahlt den Kaufpreis an V.
Die Umschreibung erfolgt nicht und steht weiterhin aus.
1. Holschuld oder Bringschuld? Muß K der Umschreibung hinterherlaufen, oder hat K seinen Vertragspart durch Kaufpreiszahlung erfüllt und V ist in der Pflicht, die Umschreibung mit Nachdruck zu veranlassen?
2. Wann hat V seinen Vertragspart erfüllt? Wenn K die Mitteilung über die Umschreibung erhalten hat?
3. Hat K ein Recht auf Rückabwicklung? Wenn ja, wie ist weiter vorzugehen?
3a: K will die Aktien nicht mehr: V mit Fristsetzung zur Lieferung auffordern und bei Nichtlieferung die Rückabwicklung mitteilen?
3b: K will die Aktien: Besteht die Möglichkeit, bei G die Umschreibung durchzusetzen?
Für Eure Einschätzungen vielen Dank im Voraus!
Gruß
Silberpfeil
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.491.158 von Silberpfeil1 am 14.08.12 12:44:55vom Sachverhalt her müssten das sog.vinkulierte Namensaktien sein.Bei diesen ist
zusätzlich die Zustimmung der AG erforderlich (§68 AktG).In der
Praxis normalerweise kein Problem (siehe z.B. Allianz,ist auch eine
vinkulierte NA und wird an der Börse genauso gehandelt wie eine "normale"
Aktie)Deshalb wäre auch die ISIN dieser Aktie für die weitere
Beantwortung hilfreich
zusätzlich die Zustimmung der AG erforderlich (§68 AktG).In der
Praxis normalerweise kein Problem (siehe z.B. Allianz,ist auch eine
vinkulierte NA und wird an der Börse genauso gehandelt wie eine "normale"
Aktie)Deshalb wäre auch die ISIN dieser Aktie für die weitere
Beantwortung hilfreich
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.491.452 von oscarello am 14.08.12 13:55:46Es handelt sich um eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft.
Die Inhaberaktien werden im Aktienbuch geführt. Eine Übertragung ist nicht zustimmungspflichtig.
Nehmen wir mal an, es sei die ISIN DE0005760029.
Die Inhaberaktien werden im Aktienbuch geführt. Eine Übertragung ist nicht zustimmungspflichtig.
Nehmen wir mal an, es sei die ISIN DE0005760029.
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