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    Wie werden Einkünfte aus vermieteter Eigentumswohnung richtig erklärt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.04.13 20:27:57 von
    neuester Beitrag 03.04.13 13:14:20 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.180.515
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      schrieb am 02.04.13 20:27:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      viele haben eine Eigentumswohnung zur Altersvorsorge vermietet. Oft werden neben den so erzielten Einkünften weitere Einkünfte erzielt, sei es bspw. aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit.

      Muß eine Steuererklärung abgegeben werden, besteht folgender Interessenskonflikt, der hier Thema sein soll:

      Das Finanzamt will die Steuererklärung so schnell wie möglich vorgelegt haben - im besten Fall am 31.05. des Folgejahres: Für das Jahr 2012 also am 31.05.2013.

      Die Hausverwaltung bescheinigt aber meist wesentlich später erst die für die Anlage "Vermietung" der Steuererklärung benötigten Angaben über die Jahresabrechnung: Für das Jahr 2012 bspw. am 30.11.2013.

      Wie kann eine beiden Seiten Rechnung tragende Handhabung aussehen und wie weit kann man davon ausgehen, daß eine für die aktuelle Steuererklärung gefundene Handhabung auch im Folgejahr so gehandhabt werden kann?

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 02.04.13 20:54:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Fristverlängerung bis 30.09.beim zuständigen
      FA beantragen.Abgabe der Steuerklärung.Die
      noch ausstehenden Belege erhalte ich (angenommen)
      am 30.11.Dann gilt:Evtl.ber.erlassener Bescheid
      ist aufzuheben,wenn neue Tatsachen nachträglich
      bekannt werden,die zu einer (in diesem Fall)
      niedrigeren Steuer führen würde.
      Avatar
      schrieb am 03.04.13 01:04:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke, oscarello.

      Ich kann Dir leider noch nicht (ganz) folgen.

      Wie genau gehst Du denn vor? Wenn Du Deine Erklärung am 30.09. abgibst, was trägst Du dann konkret als Vermietungseinkünfte ein?

      Ist die Handhabung als "neue Tatsache" gängige Praxis und eine verläßliche Vorgehensweise?
      Avatar
      schrieb am 03.04.13 07:57:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Silberpfeil,

      am besten man nimmt die Hausabrechnung vom VZ2011
      als Grundlage,und vermerkt dies in der Anlage V,
      dass Belege noch nachgereicht werden.Hab das einmal
      so gehandhabt,vom FA gab es keine "Beanstandungen".
      Aber man sollte durchaus auch die Hausverwaltung
      auf die Steuererklärungsfristen hinweisen,denn
      9Monate ist wirklich genügend Zeit.
      Avatar
      schrieb am 03.04.13 12:10:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo oscarello,

      Hausverwaltungen machen in diesem Punkt kurz gesagt, was sie wollen. Und Du als möglicherweise einziger Weiser unter ansonsten Gleichgültigen erziehst eine Verwaltung nicht um, da die Verwaltung sich auf dem Wissen um das Geschilderte ausruht: Die Entlastung der Gleichgültigen (Mehrheit) ist ihr mit recht hoher Wahrscheinlichkeit sicher.

      Dein Vorgehen hat, wie Du sicherlich selbst auch weißt, 2 Schwachpunkte: Es gab vom FA keine "Beanstandungen". Das aber reicht für sich ja nicht aus, um eine verläßliche, zukunftssichere Handhabung zu haben.

      Außerdem ist es reiner Zufall, wenn die Angaben aus dem Vorjahr denen des aktuellen Abrechnungsjahres entsprechen. Im Endeffekt würdest Du, wenn ich Dich richtig verstanden habe, die Zahlen aus 2011 - bereinigt um besondere bzw. einmalige Aufwendungen verwenden.

      Es muß doch einen pragmatischen Weg geben, der für die Vermieter und das FA mit dem geringsten Aufwand zum Steuerbescheid führt. Daran müßten doch beide Parteien ein Interesse haben.

      Das Thema scheint bereits jetzt über 500 Leser zu interessieren. Es wäre schön, wenn wir alle in einen Meinungsaustausch eintreten würden.

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      schrieb am 03.04.13 12:58:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Silberpfeil,

      wenn die Masse gleichgültig ist,dann ist es
      sowieso "zappenduster".Es kann doch nicht sein,
      daß irgendeine "Hausverwaltung" machen kann was sie will.
      Dafür werden sie ja auch noch bezahlt.Also ich würde
      das mir nicht bieten lassen
      Avatar
      schrieb am 03.04.13 13:14:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo oscarello,

      so ist es leider und im Erfahrungsaustausch weiß ich, daß es kein Einzelfall ist. "Zappenduster" ist, daß die Masse der Gleichgültigen sich in ihrer wohlgenehmen Ruhe gestört fühlt, wenn Du Dinge wie die hier besprochenen abstellen willst. Du mußt nachhaltig viel Zeit einsetzen, Dinge zu ändern und bekommst dafür noch den Dolchstoß in den Rücken von Seiten der Miteigentümer.

      Für diese vielfach auftretende Unabänderlichkeit muß es doch irgendeine Handhabung geben, die nicht jedes Mal neu abgestimmt werden muß.

      Deshalb wäre es schön, wenn sich der ein oder andere Steuerfachmann / -frau mit seiner Meinung zu den Dingen hier beteiligen könnte.


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