Wie werden Einkünfte aus vermieteter Eigentumswohnung richtig erklärt? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.04.13 20:27:57 von
neuester Beitrag 03.04.13 13:14:20 von
neuester Beitrag 03.04.13 13:14:20 von
Beiträge: 7
ID: 1.180.515
ID: 1.180.515
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 2.298
Gesamt: 2.298
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 7963 | |
heute 17:20 | 6940 | |
vor 1 Stunde | 4983 | |
vor 57 Minuten | 2832 | |
vor 56 Minuten | 2784 | |
heute 09:20 | 2583 | |
vor 56 Minuten | 1934 | |
vor 1 Stunde | 1589 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.926,49 | +0,14 | 229 | |||
2. | 3. | 8,7000 | +4,95 | 74 | |||
3. | 4. | 3,8950 | +5,27 | 73 | |||
4. | 2. | 180,03 | +0,02 | 72 | |||
5. | 14. | 0,0164 | +0,61 | 68 | |||
6. | 11. | 2.301,94 | +0,71 | 48 | |||
7. | 9. | 1,1800 | +22,28 | 43 | |||
8. | 6. | 6,6320 | -0,72 | 40 |
Hallo zusammen,
viele haben eine Eigentumswohnung zur Altersvorsorge vermietet. Oft werden neben den so erzielten Einkünften weitere Einkünfte erzielt, sei es bspw. aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit.
Muß eine Steuererklärung abgegeben werden, besteht folgender Interessenskonflikt, der hier Thema sein soll:
Das Finanzamt will die Steuererklärung so schnell wie möglich vorgelegt haben - im besten Fall am 31.05. des Folgejahres: Für das Jahr 2012 also am 31.05.2013.
Die Hausverwaltung bescheinigt aber meist wesentlich später erst die für die Anlage "Vermietung" der Steuererklärung benötigten Angaben über die Jahresabrechnung: Für das Jahr 2012 bspw. am 30.11.2013.
Wie kann eine beiden Seiten Rechnung tragende Handhabung aussehen und wie weit kann man davon ausgehen, daß eine für die aktuelle Steuererklärung gefundene Handhabung auch im Folgejahr so gehandhabt werden kann?
Gruß
Silberpfeil
viele haben eine Eigentumswohnung zur Altersvorsorge vermietet. Oft werden neben den so erzielten Einkünften weitere Einkünfte erzielt, sei es bspw. aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit.
Muß eine Steuererklärung abgegeben werden, besteht folgender Interessenskonflikt, der hier Thema sein soll:
Das Finanzamt will die Steuererklärung so schnell wie möglich vorgelegt haben - im besten Fall am 31.05. des Folgejahres: Für das Jahr 2012 also am 31.05.2013.
Die Hausverwaltung bescheinigt aber meist wesentlich später erst die für die Anlage "Vermietung" der Steuererklärung benötigten Angaben über die Jahresabrechnung: Für das Jahr 2012 bspw. am 30.11.2013.
Wie kann eine beiden Seiten Rechnung tragende Handhabung aussehen und wie weit kann man davon ausgehen, daß eine für die aktuelle Steuererklärung gefundene Handhabung auch im Folgejahr so gehandhabt werden kann?
Gruß
Silberpfeil
Fristverlängerung bis 30.09.beim zuständigen
FA beantragen.Abgabe der Steuerklärung.Die
noch ausstehenden Belege erhalte ich (angenommen)
am 30.11.Dann gilt:Evtl.ber.erlassener Bescheid
ist aufzuheben,wenn neue Tatsachen nachträglich
bekannt werden,die zu einer (in diesem Fall)
niedrigeren Steuer führen würde.
FA beantragen.Abgabe der Steuerklärung.Die
noch ausstehenden Belege erhalte ich (angenommen)
am 30.11.Dann gilt:Evtl.ber.erlassener Bescheid
ist aufzuheben,wenn neue Tatsachen nachträglich
bekannt werden,die zu einer (in diesem Fall)
niedrigeren Steuer führen würde.
Danke, oscarello.
Ich kann Dir leider noch nicht (ganz) folgen.
Wie genau gehst Du denn vor? Wenn Du Deine Erklärung am 30.09. abgibst, was trägst Du dann konkret als Vermietungseinkünfte ein?
Ist die Handhabung als "neue Tatsache" gängige Praxis und eine verläßliche Vorgehensweise?
Ich kann Dir leider noch nicht (ganz) folgen.
Wie genau gehst Du denn vor? Wenn Du Deine Erklärung am 30.09. abgibst, was trägst Du dann konkret als Vermietungseinkünfte ein?
Ist die Handhabung als "neue Tatsache" gängige Praxis und eine verläßliche Vorgehensweise?
Hallo Silberpfeil,
am besten man nimmt die Hausabrechnung vom VZ2011
als Grundlage,und vermerkt dies in der Anlage V,
dass Belege noch nachgereicht werden.Hab das einmal
so gehandhabt,vom FA gab es keine "Beanstandungen".
Aber man sollte durchaus auch die Hausverwaltung
auf die Steuererklärungsfristen hinweisen,denn
9Monate ist wirklich genügend Zeit.
am besten man nimmt die Hausabrechnung vom VZ2011
als Grundlage,und vermerkt dies in der Anlage V,
dass Belege noch nachgereicht werden.Hab das einmal
so gehandhabt,vom FA gab es keine "Beanstandungen".
Aber man sollte durchaus auch die Hausverwaltung
auf die Steuererklärungsfristen hinweisen,denn
9Monate ist wirklich genügend Zeit.
Hallo oscarello,
Hausverwaltungen machen in diesem Punkt kurz gesagt, was sie wollen. Und Du als möglicherweise einziger Weiser unter ansonsten Gleichgültigen erziehst eine Verwaltung nicht um, da die Verwaltung sich auf dem Wissen um das Geschilderte ausruht: Die Entlastung der Gleichgültigen (Mehrheit) ist ihr mit recht hoher Wahrscheinlichkeit sicher.
Dein Vorgehen hat, wie Du sicherlich selbst auch weißt, 2 Schwachpunkte: Es gab vom FA keine "Beanstandungen". Das aber reicht für sich ja nicht aus, um eine verläßliche, zukunftssichere Handhabung zu haben.
Außerdem ist es reiner Zufall, wenn die Angaben aus dem Vorjahr denen des aktuellen Abrechnungsjahres entsprechen. Im Endeffekt würdest Du, wenn ich Dich richtig verstanden habe, die Zahlen aus 2011 - bereinigt um besondere bzw. einmalige Aufwendungen verwenden.
Es muß doch einen pragmatischen Weg geben, der für die Vermieter und das FA mit dem geringsten Aufwand zum Steuerbescheid führt. Daran müßten doch beide Parteien ein Interesse haben.
Das Thema scheint bereits jetzt über 500 Leser zu interessieren. Es wäre schön, wenn wir alle in einen Meinungsaustausch eintreten würden.
Hausverwaltungen machen in diesem Punkt kurz gesagt, was sie wollen. Und Du als möglicherweise einziger Weiser unter ansonsten Gleichgültigen erziehst eine Verwaltung nicht um, da die Verwaltung sich auf dem Wissen um das Geschilderte ausruht: Die Entlastung der Gleichgültigen (Mehrheit) ist ihr mit recht hoher Wahrscheinlichkeit sicher.
Dein Vorgehen hat, wie Du sicherlich selbst auch weißt, 2 Schwachpunkte: Es gab vom FA keine "Beanstandungen". Das aber reicht für sich ja nicht aus, um eine verläßliche, zukunftssichere Handhabung zu haben.
Außerdem ist es reiner Zufall, wenn die Angaben aus dem Vorjahr denen des aktuellen Abrechnungsjahres entsprechen. Im Endeffekt würdest Du, wenn ich Dich richtig verstanden habe, die Zahlen aus 2011 - bereinigt um besondere bzw. einmalige Aufwendungen verwenden.
Es muß doch einen pragmatischen Weg geben, der für die Vermieter und das FA mit dem geringsten Aufwand zum Steuerbescheid führt. Daran müßten doch beide Parteien ein Interesse haben.
Das Thema scheint bereits jetzt über 500 Leser zu interessieren. Es wäre schön, wenn wir alle in einen Meinungsaustausch eintreten würden.
Hallo Silberpfeil,
wenn die Masse gleichgültig ist,dann ist es
sowieso "zappenduster".Es kann doch nicht sein,
daß irgendeine "Hausverwaltung" machen kann was sie will.
Dafür werden sie ja auch noch bezahlt.Also ich würde
das mir nicht bieten lassen
wenn die Masse gleichgültig ist,dann ist es
sowieso "zappenduster".Es kann doch nicht sein,
daß irgendeine "Hausverwaltung" machen kann was sie will.
Dafür werden sie ja auch noch bezahlt.Also ich würde
das mir nicht bieten lassen
Hallo oscarello,
so ist es leider und im Erfahrungsaustausch weiß ich, daß es kein Einzelfall ist. "Zappenduster" ist, daß die Masse der Gleichgültigen sich in ihrer wohlgenehmen Ruhe gestört fühlt, wenn Du Dinge wie die hier besprochenen abstellen willst. Du mußt nachhaltig viel Zeit einsetzen, Dinge zu ändern und bekommst dafür noch den Dolchstoß in den Rücken von Seiten der Miteigentümer.
Für diese vielfach auftretende Unabänderlichkeit muß es doch irgendeine Handhabung geben, die nicht jedes Mal neu abgestimmt werden muß.
Deshalb wäre es schön, wenn sich der ein oder andere Steuerfachmann / -frau mit seiner Meinung zu den Dingen hier beteiligen könnte.
so ist es leider und im Erfahrungsaustausch weiß ich, daß es kein Einzelfall ist. "Zappenduster" ist, daß die Masse der Gleichgültigen sich in ihrer wohlgenehmen Ruhe gestört fühlt, wenn Du Dinge wie die hier besprochenen abstellen willst. Du mußt nachhaltig viel Zeit einsetzen, Dinge zu ändern und bekommst dafür noch den Dolchstoß in den Rücken von Seiten der Miteigentümer.
Für diese vielfach auftretende Unabänderlichkeit muß es doch irgendeine Handhabung geben, die nicht jedes Mal neu abgestimmt werden muß.
Deshalb wäre es schön, wenn sich der ein oder andere Steuerfachmann / -frau mit seiner Meinung zu den Dingen hier beteiligen könnte.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
227 | ||
77 | ||
73 | ||
69 | ||
68 | ||
44 | ||
41 | ||
39 | ||
34 | ||
23 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
21 | ||
19 | ||
18 | ||
16 | ||
16 | ||
15 | ||
15 | ||
14 | ||
14 | ||
14 |