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    Warum fällt die Getgoodsanleihe A1PGVS so stark? - 500 Beiträge pro Seite (Seite 2)

    eröffnet am 11.07.13 15:24:21 von
    neuester Beitrag 08.07.15 13:48:46 von
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    ID: 1.183.721
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      Avatar
      schrieb am 18.11.13 17:37:21
      Beitrag Nr. 501 ()
      Mich überrascht das nicht. Der RM hat einen hochgradig unserösen Eindruck gemacht. Da kommt möglicherweise noch mehr Schmutz an die Oberfläche.
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 17:43:03
      Beitrag Nr. 502 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.860.954 von muhlan am 18.11.13 17:33:21Im Insolvenzverfahren des Käufers steht dem Insolvenzverwalter das Wahlrecht zu. Der Lieferant kann den Insolvenzverwalter zur Ausübung des Wahlrechtes auffordern. Wählt der Insolvenzverwalter Erfüllung, so wandeln sich die noch verbliebenen offenen Kaufpreisraten in Masseschulden um, die der Verwalter zu erfüllen hat. Der Kaufgegenstand fällt mit Zahlung der letzten Rate und dem sich daraus ergebenden Bedingungseintritt, dem Erwerb des Eigentums, in die Insolvenzmasse. Lehnt der Insolvenzverwalter die Erfüllung ab, erlischt das Anwartschaftsrecht des Käufers, der Insolvenzverwalter hat den Kaufgegenstand herauszugeben.

      => Sollte der Insolvenzverwalter feststellen, dass sich die Warenbestände nicht über EK verkaufen lassen, wird der sämtliche Waren unter Eigentumsvorbehalt an die Lieferanten zurückgeben, wodurch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in gleicher Höhe reduziert werden.
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 17:59:34
      Beitrag Nr. 503 ()
      Die Insolvenz von Internethändlern - Kommentar zur Rechtslage bei Gewährleistung, Garantie und Bezahlung per Vorkasse

      http://www.pcgameshardware.de/Recht-Thema-241308/Specials/Ha…
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 18:54:42
      Beitrag Nr. 504 ()
      Allerdings kam es wegen der Aktivitäten im Bereich „b2b“ zu erheblichen Liquiditätsproblemen, nach deren Erkennen die Geschäftsleitung sich gezwungen sah, mit Hilfe der Beratung durch GRUB BRUGGER die Insolvenz einzuleiten.
      http://www.grub-brugger.de/appc/content_manager/page.php?ID=…

      Scheint also an B2B gelegen zu haben. Ich vermute auch mit der Übernahme im B2B Bereich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 19:09:51
      Beitrag Nr. 505 ()
      Zitat von martin365: Allerdings kam es wegen der Aktivitäten im Bereich „b2b“ zu erheblichen Liquiditätsproblemen, nach deren Erkennen die Geschäftsleitung sich gezwungen sah, mit Hilfe der Beratung durch GRUB BRUGGER die Insolvenz einzuleiten.
      http://www.grub-brugger.de/appc/content_manager/page.php?ID=…

      Scheint also an B2B gelegen zu haben. Ich vermute auch mit der Übernahme im B2B Bereich.


      ....wieso ist denn da von einer "neuen Geschäftsleitung der getgoods-Gruppe" die Rede ?

      Welche neue Geschäftsleitung?

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      Avatar
      schrieb am 18.11.13 19:22:28
      Beitrag Nr. 506 ()
      keine Ahnung. Mir ist das ganze nach wie vor schleierhaft.
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 19:51:36
      Beitrag Nr. 507 ()
      Zitat von martin365: Scheint also an B2B gelegen zu haben. Ich vermute auch mit der Übernahme im B2B Bereich.


      Jetzt mal ne reine Spekulation:
      Überfällige und "nichtwertberichtigte" Forderungen könnten natürlich am auffälligen Ansteig der Forderungslaufzeit Schuld sein...
      Im B2B-Bereich dürfte es auch mehr Ausfälle geben als im B2C-Bereich mit Vorkasse etc.

      Die Mitteilung wirft aber insgesamt mehr Fragen auf als sie beantwortet...

      Es wird spannend was uns die Insolvenzverwalter erzählen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 20:28:19
      Beitrag Nr. 508 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.862.606 von Lautmaler am 18.11.13 19:51:36sehe ich genau so.
      Bei B2B ist das Risiko nicht so sehr gestreut wie bei B2C und daher schlagen einzelne Forderungsausfälle stärker zu Buche. Zudem ist in DE selbst die öffentliche Hand nicht für zeitnahe Rechnungsbegleichung bekannt.
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 20:51:22
      Beitrag Nr. 509 ()
      Zitat von martin365: Zudem ist in DE selbst die öffentliche Hand nicht für zeitnahe Rechnungsbegleichung bekannt.


      Sehr höflich formuliert.;)
      Manche Statistiken sagen etwas offener, daß die öffentliche Hand zu den schlimmsten Schuldnern gehört was das anbetrifft.

      Wir haben hier aber schon so viele (unangenehme) Überraschungen erlebt,da wäre das fast Optmismus.
      Ich warte jedenfalls ab was die Insolvensverwalter meinen bevor ich einsteige.

      PS:
      Seltsamerweise hat sich die SdK noch gar nicht gemeldet. Sonst rufen die doch immer sofort zur Interessenbündelung auf. Oder habe ich das übersehen?
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 20:55:45
      Beitrag Nr. 510 ()
      Zitat von martin365: sehe ich genau so.
      Bei B2B ist das Risiko nicht so sehr gestreut wie bei B2C und daher schlagen einzelne Forderungsausfälle stärker zu Buche. Zudem ist in DE selbst die öffentliche Hand nicht für zeitnahe Rechnungsbegleichung bekannt.


      Jetzt fangt mir bitte nicht an den Vorstand als Opfer von unkalkulierbaren forderungsausfällen darzustellen.

      Das ist ja quatsch

      1'. Es sind Millionen verschwunden
      2. es gibt ein forderungsmanagement

      Getgoods hat einfach mit ungedeckten Schecks jongliert - und wo der Markt nachfragte, ob die denn gedeckt sind ist das Kartenhaus zusammengebrochen

      So ist das!


      ........
      Wsgambler
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 21:20:37
      Beitrag Nr. 511 ()
      Hast Du einen Beleg für Deine Behauptung mit den ungedeckten Schecks? Wenn nicht wäre ich vorsichtig mit solchen Lügen.
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 21:31:24
      Beitrag Nr. 512 ()
      Es kann durchaus sein, dass GG teilweise durch Brightstar reingeritten wurde. Was mir aber tierisch auf den Senkel geht ist, dass diese Vollnulpe von Vorstand kein Wort über die Aktionäre und Anleihegläubiger verliert. Klar, dass die Politiker und Bürger ihm nicht böse sind, schließlich hat er ja einen Teil der Kohle Anleger großzügig verteilt.

      Ich bin mir sicher viel Aktionäre und Anleihegläubiger würden bei ihm auch ganz gerne klopfen, aber nicht freundlich auf die Schulter:

      http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1215121/
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 21:48:29
      Beitrag Nr. 513 ()
      Was ich nicht nachvolliehen kann, ist, warum Brightstar seine Handy bei gedgoods lagern sollte, ohne dass die Handys an die Endkunden weiterverkauft werden sollen.

      Ich vermute, Brightstar will hier seine Lieferantenkredite durch die Anzeige ins Trockene bringen.

      Gegen eine Unterschlagung spricht m.E. auch, dass das sehr wahrscheinlich Knast für den Vorstand bedeuten würde. Der ist vielleicht skrupellos aber nicht blöd.
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 21:51:20
      Beitrag Nr. 514 ()
      Na, Muhlan, immer noch auf der Suche nach Schuldigen? Ich habe einen Tipp für dich: Schuld sind die Leute, die GAGA aufgezogen und sich damit die Taschen gefüllt haben. Schuld sind auch die blauäugigen Aktien- und Anleihekäufer, die den Hals nicht vollbekommen können und immer dabei sind, wenn hohe Renditen winken.

      Wieviel hast du in diese Bruchbude gesteckt? 10 Riesen? 20 Riesen? Man lernt nur was, wenns ordentlich weh tut. Ich hoffe, du lernst was.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 21:53:32
      Beitrag Nr. 515 ()
      Zitat von muhlan: Hast Du einen Beleg für Deine Behauptung mit den ungedeckten Schecks? Wenn nicht wäre ich vorsichtig mit solchen Lügen.




      ...das ist doch bildlich gesprochen!

      Wer hat denn noch Schecks.

      Wer aber wie wild Ware und Unternehmen kauft ohne tatsächlich wie behauptet die Finanzierung gesichert zu haben, handelt halt bildlich gesprochen mit ungedeckten Schecks.

      Auf die Klage des MG freue ich mich ansonsten. Da zeige ich dem mal was ich von seinen Sprüchen Halte. Vor laufender Kamera.
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 21:55:48
      Beitrag Nr. 516 ()
      Zitat von nano-nano: Der ist vielleicht skrupellos aber nicht blöd.
      Nee, blöd ist der bestimmt nicht, weil er genau weiß, daß er dafür nicht in den Bau geht und die Kohle behalten wird, wenn er sie vorher geschickt beseite geschafft hat. Die Blöden sind andere. Rate mal, wer.
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 21:57:10
      Beitrag Nr. 517 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.863.658 von XLII am 18.11.13 21:51:20Zerbrich Dir mal nicht meinen Kopf. Muss traurig sein wenn man wie Du kein eigenes Leben hat
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 21:57:20
      Beitrag Nr. 518 ()
      Zitat von wsgambler: Jetzt fangt mir bitte nicht an den Vorstand als Opfer von unkalkulierbaren forderungsausfällen darzustellen.


      Also als "Opfer" stelle ich (stellen wir) Rockstädt-Mies mit Sicherheit nicht dar.
      Forderungsausfälle und verspätete Zahlungseingänge gehören einfach zum Geschäft.

      Mir (uns) geht es einfach darum einige Ungereimtheiten zu verstehen (und daraus auf den Zustand des Unternehmens zu schließen.)

      Ich finde es wäre auch zu einfach,eine so monokausale Erklärung zu unterstellen. Wir diskutieren hier einfach nur einen Teilsaspekt,der manches aber nicht alles erklärt...

      Ich fände es auch besser,wenn ich wissen würde was die Ursachen für den plötzlichen Eigenkapitalschwund sind und besonders wie groß dieser ist.
      Aber solange es keine Erklärung dazu gibt,muss man eben spekulieren.
      Man sollte halt nur Spekulation und gesichertes Wissen von einander trennen.
      (Und besonders die Unterschiede kennen...)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 21:58:00
      Beitrag Nr. 519 ()
      Ich erinnere nur mal an den Satz: Wir haben das alles genau durchgerechnet ( oder so ähnlich) ....
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 22:00:40
      Beitrag Nr. 520 ()
      Genau es geht hier um Meinungsaustausch nicht darum andere zu beleidigen und sich als Oberlehrer aufzuspielen.
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 22:00:51
      Beitrag Nr. 521 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.863.732 von Lautmaler am 18.11.13 21:57:20....na dann spekuliere ruhig mal noch ein wenig :)
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 22:02:20
      Beitrag Nr. 522 ()
      Redest du gerade von dir?
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 22:03:30
      Beitrag Nr. 523 ()
      Zitat von wsgambler: Redest du gerade von dir?


      War für Muhlan
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 22:05:05
      Beitrag Nr. 524 ()
      Und da ist noch einer aus der Mischpoke. Ist schon Geisterstunde?
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 22:06:37
      Beitrag Nr. 525 ()
      Zitat von muhlan: Zerbrich Dir mal nicht meinen Kopf. Muss traurig sein wenn man wie Du kein eigenes Leben hat
      Ich habe eher den Eindruck, du hast kein eigenes Leben. Du hängst Tag für Tag von morgens bis abends in diesem ab.

      Was ist dein Kaufkurs? Die Anleihe liegt jetzt bei 8-9 Öre. Du hast vor der Insolvenz gekauft, dann hast du auch noch Stückzinsen gezahlt. Du mußt meilenweit unter Wasser liegen!

      Wer sich so arrogant aufführt wie du und gleichzeitig so inkompetent investiert, muß sich nicht wundern, wenn sich andere freuen, dass so einer ordentlich aufs Maul fällt. Es gibt ein deutsches Sprichwort, das lautet: "Hochmut kommt vor dem Fall!"
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 22:25:29
      Beitrag Nr. 526 ()
      Zitat von wsgambler: Ich erinnere nur mal an den Satz: Wir haben das alles genau durchgerechnet ( oder so ähnlich) ....


      So wie die Nasa mit einer ihrer Sonden...
      Dummerweise hatten die vergessen,daß ein Teil ihrer, aus Sparsamkeit outgesourcten, Softwareprogrammierer metrische Angaben verwendeten. (Und nicht die in den USA üblicherweise benutzten Meilen,Yards,Fuß etc.)
      Das meiste hat trotzdem geklappt. Nur hat das Teil eben etwas zu spät gebremst...

      Aber die Berechnungen stimmten :laugh:


      Ich weiß ja das das momentan nur eine Spekulation ist,aber die bisher beste Erklärung für die hohen Forderungslaufzeiten. (Die ich schon immer sehr seltsam fand.)

      Eine hinreichend gesicherte Basis für eineAnlageentscheidung stellt das natürlich nicht dar. :)

      (Die Androhung von RM dort weiterhin kräftig mitzumischen, würde mich allein schon davon abhalten...)
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 22:38:25
      Beitrag Nr. 527 ()
      Ich muss jetzt mal nachfragen, gibt es eine genaue Quelle über die Art der Forderungen und deren Fälligkeiten?

      Bei Amazon hat ein Händler in der Regel so etwas wie umsatzabhängige pauschale zu hinterlegen. Fast jeder Dienstleister rechnet nur in größeren abständen ab. Bei Paypal hat man ständig einen Bodensatz von laufenden einspruchsverfahren.

      Aber das alles ist getgoods seit langem bekannt und dürfte ja niemanden dort überrascht haben. Nein liegt liegt zwar mit ein Grund, warum Geschäftsausweitung zunächst einen Finanzierungsbedarf mit sich bringt, aber alleine das zurückfahren des expansionstempos hätte hier innerhalb von wenigen Wochen sofort einen liquiditätsschub auslösen können.

      Nein die Ursachen werden woanders liegen. Hier ist Geld verbrannt worden

      Wsgambler
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 23:02:08
      Beitrag Nr. 528 ()
      Zitat von wsgambler: Ich muss jetzt mal nachfragen, gibt es eine genaue Quelle über die Art der Forderungen und deren Fälligkeiten?


      Bisher ist noch keine aufgetaucht...

      Aber es ist halt sehr auffällig,wenn das Unternehmen mit kurzen Forderungslaufzeiten (18 Tage) u.a. durch Verzicht auf Zahlungsziele wirbt, und dann sich die Forderungslaufzeiten fast verdreifachen. (Es hieß die Zahlungsanbieter brauchen bis zu 10 Tage...)

      Natürlich würde ein Verzicht auf Umsatzerhöhung bzw. Neugeschäft zu einem Liquiditätsschub führen.
      Aber nur bei den werthaltigen Forderungen und zahlenden Kunden. (Das dies bei allen zuletzt ausgewiesenen Forderungen so zutraf,darüber bin ich (sind wir) uns eben nicht sicher. Man könnte eben das Gegenteil vermuten. Es wäre nicht das erste mal das eigentlich erforderliche Wertberichtigungen bis zum letzten Moment unterlassen wurden und das könnte eben auch plötzliche Verluste erklären.)

      Es ist halt nur ein Teilaspekt...

      Vielleicht erklärt uns demnächst einer der Insolvenzverwalter was wirklich los war.
      Sich zu lange darüber den Kopf zu zerbrechen bringt nichts.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 23:16:07
      Beitrag Nr. 529 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.864.360 von Lautmaler am 18.11.13 23:02:08Damit trägt die getgoods.de AG kein Risiko von Zahlungsausfällen. Gleichzeitig hat dies eine positive Wirkung auf das Working Capital, da sich Forderungsbestände nur so lange kumulieren, bis die Zahlungsabwickler die Beträge transferieren, was bis zu 10 Arbeitstage in Anspruch nehmen kann. Damit operiert das Unternehmen mit einem niedrigen Working
      Capital und daher Cashflow optimiert.

      Quelle GBC AG Credit Research - Emission - getgoods.de AG Veröffentlichung: 11.09.2012

      Also 10 Arbeitstage. (Ergo rd. 2 Wochen.)

      Seltsam,daß es prompt nach der Ausgabe der Anleihe mit den Werten bergab ging...wo man im Research doch noch von der Stabilität der Werte geschwärmt hat...

      Honi soit qui mal y pense ;)
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 23:43:13
      Beitrag Nr. 530 ()
      Zitat von Lautmaler: Seltsam,daß es prompt nach der Ausgabe der Anleihe mit den Werten bergab ging...wo man im Research doch noch von der Stabilität der Werte geschwärmt hat...

      Also ich glaube nicht daß da wirklich 60 Mio Anleihen ausstehen. Ob für die letzte Tranche an den ominösen Investor wirklich auch Cash geflossen ist wage ich mal anzuzweifeln.

      Ich wäre nicht überrascht wenn tatsächlich nur 37,5 Mio an Anleiheverbindlichkeiten existieren.

      Mein Gefühl sagt mir daß mit der letzten Tranche was nicht koscher war.
      Möglicherweise irre ich mich auch.

      Aldy
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 00:02:53
      Beitrag Nr. 531 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.864.546 von Aldy am 18.11.13 23:43:13Ich meinte damit die Forderungslaufzeit (Cash conversion-Cycle) der nach der Platzierung der ersten 30 Mio. (im letzten Jahr) abgesackt ist...:)

      Das da irgendwie etwas nicht koscher war denken viele...(ich auch)
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 08:32:03
      Beitrag Nr. 532 ()
      Also mal ganz naiv gefragt: Einerseits soll die Firma Steuern in Größenordnungen nicht bezahlt haben ( z.B. Gewerbesteuer ), dies deutet doch zumindest auf einen Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit hin. Anderseits ist das Unternehmen von heute auf morgen insolvent, obwohl Gelder für Aktienausgaben Anleiheausgaben eingenommen wurden.
      Die Kunden haben in der Regel im voraus zahlen müssen. Eine US-Firma klagt, Handys in rauhen Mengen geliefert zu haben aber wohl kein Geld erhalten zu haben. Ich frage mich nur, wo sind die Millionen ? Die kann man doch nicht nur für Fußballsponsoring verplempert haben.
      Ist es nicht möglich, dass diese Millionen auf den Seychellen liegen und nach Weihnachten niemand mehr da ist bei getgoods ? Ist das alles so einfach in Deutschland ? Schaut da niemand mal hin ?
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 08:43:57
      Beitrag Nr. 533 ()
      Soweit ich es verstanden habe klagt Brightstar weil Getgoods die Handy gar nicht hätte verkaufen dürfen. Aber wie schon hier geschrieben wurde: warum lagert man seine Ware bei einem Onlinehändler? Da geht man doch eher zu einer Spedition.

      Bisher weiter äußerst undurchsichtig.
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 09:38:24
      Beitrag Nr. 534 ()
      Wenigstens vor dem Aktionär muss er keine Angst haben ein paar auf die Nase zu kriegen:

      ".. Ob auch B-Promi Axel Schulz durch die ­Insolvenz der Frankfurter finanziell ­Schaden nehmen musste oder mit einem blauen Auge davonkommen wird, ist ­offen. Der frühere Box-Champion und Freund von Rockstädt-Mies hatte sich vor geraumer Zeit an Getgoods beteiligt, war für eine Stellungnahme dazu aber leider nicht zu erreichen..."

      http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Insolvenz-beantragt…
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 10:11:49
      Beitrag Nr. 535 ()
      Die Anleihe fällt weiter, jetzt schon Kurse um die 7%.
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 10:16:20
      Beitrag Nr. 536 ()
      Zitat von kai-uwe: Also mal ganz naiv gefragt: Einerseits soll die Firma Steuern in Größenordnungen nicht bezahlt haben ( z.B. Gewerbesteuer ), dies deutet doch zumindest auf einen Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit hin.
      Nein, Gewerbesteuer zahlst du seit der letzten Gewerbesteuerreform (BMF war Steinbrück) u. U. auch dann, wenn du gar keine Gewinne hast. Außerdem gehts bei den Gewerbesteuerschulden um Steuern aus vergangenen Jahren, siehe unten.

      http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2013/11/elektron…
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 10:20:35
      Beitrag Nr. 537 ()
      Könnte der Verlust eines großen Teils des Eigenkapitals damit zu tun haben, dass ein großer Anleihegläubiger seinen Anleiheteil kurz vor der Insolvenz gekündigt hat (aufgrund des Unterschreitens der Aktienquote von 10 % durch den Geschäftsführer)?

      http://kanzlei-nickert.de/blogs/tax-law-blog/sanierung-insol…
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 10:25:44
      Beitrag Nr. 538 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.866.364 von phreak007 am 19.11.13 10:20:35Erst mal danke für den link.

      Zum Thema Kündigung Anleihe:
      Eine Kündigung der Anleihe hat bis zur Auszahlung keine Auswirkung auf die Bilanz. Und wenn sie ausbezahlt wird verringert sich der Posten "Bank" und der Posten "Anleihe", das EK bleibt unberührt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 10:28:23
      Beitrag Nr. 539 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.866.426 von muhlan am 19.11.13 10:25:44Und wenn sie noch im "Cash" vorhanden war und schnell ausgezahlt wurde (innerhalb eines Tages)? Mit guten Connections soll sowas ja funktionieren...
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 10:30:08
      Beitrag Nr. 540 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.866.426 von muhlan am 19.11.13 10:25:44Ah, verstanden, ist Fremd- und nicht Eigenkapital. Danke.
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 10:53:14
      Beitrag Nr. 541 ()
      Unbedingt ansehen!

      Rockstädt-Mies im Interview
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 11:01:28
      Beitrag Nr. 542 ()
      muhlan und bobert sollten bei rockstädt-mies anfangen um wieder etwas positiven spirit ins unternehmen zu bringen... selten so einen hohlen bullshit gehört. ein schwaller sondergleichen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 11:12:10
      Beitrag Nr. 543 ()
      Eigentlich hat der nur viel geredet und nichts gesagt, außer natürlich, daß die anderen schuld sind.
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 11:54:49
      Beitrag Nr. 544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.866.772 von XLII am 19.11.13 10:53:14Nicht schlecht! Der hat in 8 Minuten rein garnichts gesagt, dieser
      arrogante Schleimbeutel!

      Und dem steht das Verbrechen ins Gesicht geschrieben!
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 13:37:59
      Beitrag Nr. 545 ()
      Kontaktdaten Insolvenzverwalter:

      Bearbeiter: Herr Döllefeld
      E-Mail: mciborovius@bbl-law.de
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 14:38:33
      Beitrag Nr. 546 ()
      Wow, Anleihe bei 6,10€
      Hätte nicht gedacht, dass die so weit fällt.
      Wenn man bedenkt dass Windreich noch bei 14 steht ...
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 14:54:49
      Beitrag Nr. 547 ()
      6,10 Euro find ich persönlich noch ziemlich hoch, wenn man bedenkt, dass Praktiker bei 0,70 Euro steht. Natürlich verbietet sich hier jeglicher Vergleich mit anderen Unternehmen, Insolvenzen oder Anleihekursen, aber bei der kriminellen Energie des Vorstandes ist ein Kauf der Anleihe "nicht unbedingt ratsam".
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 15:15:10
      Beitrag Nr. 548 ()
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 16:10:39
      Beitrag Nr. 549 ()
      Zitat von muhlan: Soweit ich es verstanden habe klagt Brightstar weil Getgoods die Handy gar nicht hätte verkaufen dürfen. Aber wie schon hier geschrieben wurde: warum lagert man seine Ware bei einem Onlinehändler? Da geht man doch eher zu einer Spedition.

      Bisher weiter äußerst undurchsichtig.


      ....und egal ob man die wäre hätte verkaufen dürfen oder nicht, wieso soll das die Insolvenz mitverursacht haben?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 16:15:51
      Beitrag Nr. 550 ()
      Zitat von phreak007: Könnte der Verlust eines großen Teils des Eigenkapitals damit zu tun haben, dass ein großer Anleihegläubiger seinen Anleiheteil kurz vor der Insolvenz gekündigt hat (aufgrund des Unterschreitens der Aktienquote von 10 % durch den Geschäftsführer)?

      http://kanzlei-nickert.de/blogs/tax-law-blog/sanierung-insol…


      ....dann müsste dieser anleihegläubiger von Herrn RM einen informationsvorsprung erhalten haben und er hätte mit dem Satz "ich verkaufe keine Aktien" wohl gelogen
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 16:23:47
      Beitrag Nr. 551 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.870.210 von wsgambler am 19.11.13 16:10:39Ganz einfach: wenn Brighstar die Forderung sofort fällig gestellt hat und 50 Mio hatten die bestimmt nicht flüssig.
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 16:52:02
      Beitrag Nr. 552 ()
      Zitat von muhlan: Ganz einfach: wenn Brighstar die Forderung sofort fällig gestellt hat und 50 Mio hatten die bestimmt nicht flüssig.


      Nun, wenn ich dieses Geld schulde, dann ist das ja nunmal so. Ist doch ein ordentlicher Vorgang. Ich kann dieses Geld ja nur schulden, wenn ich einen Vertrag gemacht habe und eine Gegenleistung bekommen habe.

      Und jetzt noch ganz wichtig:

      Solange dies nur eine strittige Forderung ist, bilde ich hält eine Rückstellung. Es fließt kein einziger Euro.

      Dies nun vorzuschieben ist doch nur wieder ein Versuch mehr zu sagen: alle haben schuld, nur ich nicht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 17:01:05
      Beitrag Nr. 553 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.870.650 von wsgambler am 19.11.13 16:52:02Was jetzt die tatsächlichen Gründe waren wird uns der Insolvenzverwalter hoffentlich bald mitteilen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 22:16:45
      Beitrag Nr. 554 ()
      Tja Freunde.

      Was sagt ihr zur grundsätzlichen Situation?
      Könnte hier nochmal ein Einstieg (in die Aktie) interessant werden? Oder ein weiteres Startup-Unternehmen, dass Hoffnungslos gegen die Wand gefahren wurde und höchstens mit extremer Verdünnung des Aktienkapitals durch Finanzspritzen & Umstrukturierungen gerettet wird?
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 22:29:21
      Beitrag Nr. 555 ()
      Ich denke ein spekulativer Zock mit der Anleihe könnnte interessant werden. Ein geübter Insolvenzverwalter sollte abhandengekommenes Vermögen auffinden können.
      Die Webseite - und damit der Verkauf - ist weiterhin in Betrieb.
      Vielleicht erwirtschaftet das Weihnachtsgeschäft hinreichend viel Umsatz.
      Die einzigen die sich noch nicht zur Pleite geäussert haben sind die Organe der Gesellschaft.
      Das ist verdächtig. Die hätten eine Pressekonferenz machen können, in der die Pleite erklärt wird.
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 22:48:44
      Beitrag Nr. 556 ()
      http://www.insolvenzrecht-ratgeber.de/insolvenzrecht/verfahr…

      ...

      Vorsätzliche Benachteiligung

      Eine auf zehn Jahre vor dem Insolvenzantrag verlängerte Anfechtungsfrist gilt, wenn der Schuldner Vermögensverschiebungen bewusst vorgenommen hat, um die späteren Insolvenzgläubiger zu benachteiligen und der Begünstigte diesen Benachteiligungsvorsatz kannte. Diese Kenntnis wird gesetzlich vermutet, wenn der Begünstigte zumindest eine dem Schuldner drohende Zahlungsunfähigkeit und die Benachteiligung der anderen Insolvenzgläubiger kannte.

      Wollte der Schuldner mit einer ihm nahe stehende Person durch einen entgeltlichen Vertrag im Rahmen einer Unrechtsvereinbarung wie z.B. einem Unterpreisverkauf die Insolvenzgläubiger benachteiligen, so ist diese Rechtshandlung bis zu zwei Jahre vor dem Insolvenzantrag anfechtbar.


      Unentgeltliche Leistung

      Bis zu vier Jahren vor dem Insolvenzantrag sind unentgeltliche Leistungen des Schuldners an einen anderen mit Ausnahme gebräuchlicher Gelegenheitsgeschenke geringen Werts anfechtbar.
      Kapitalersetzende Darlehen

      Die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen besitzen ein erhebliches Interesse, zur Kapitaldeckung gewährte Darlehen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens für sich zu retten. Der Entzug solcher kapitalersetzender Darlehen kann sich daher für die Insolvenzgläubiger sehr negativ auswirken und ist daher durch den Insolvenzverwalter langfristig anfechtbar. Die Anfechtung ist bei einer Sicherung solcher Darlehen z.B. durch Gewähr von Sicherungsübereignungen, Sicherungsabtretungen oder Grundpfandrechten in den letzten zehn Jahren vor dem Insolvenzeröffnungsverfahren oder danach möglich. Bei einer Leistung auf ein solches Darlehen ist die Anfechtung im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag oder danach zulässig.

      ...

      Ich bin mir sicher, daß - sollte es zu solchen Vermögensverschiebungen zulasten der Gläubiger tatsächlich gekommen sein - der Insolvenzverwalter dagegen vorgehen und diese zurückfordern wird, notfalls auch gerichtlich.
      Das ist gängige Praxis in vielen Insolvenzverfahren.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 22:54:11
      Beitrag Nr. 557 ()
      Zitat von matjung: Die einzigen die sich noch nicht zur Pleite geäussert haben sind die Organe der Gesellschaft.
      Das ist verdächtig. Die hätten eine Pressekonferenz machen können, in der die Pleite erklärt wird.

      Ein Insolvenzverfahren ist kein Kindergeburtstag.
      Die dürfen im Grunde genommen garnichts substantielles sagen, um nicht Gefahr zu laufen, sich strafbar zu machen.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 23:33:24
      Beitrag Nr. 558 ()
      Zitat von matjung: Vielleicht erwirtschaftet das Weihnachtsgeschäft hinreichend viel Umsatz.

      Mit welcher Liquidität bitte? Ausserdem bin ich im Zweifel, das angesichts der Lage ein mehr oder weniger "normaler" Geschäftsbetrieb laufen kann. Mit Sicherheit hat das Unternehmen nicht alle Assets zur freien Verfügung. Und auf der anderen Seite ist da das bekannte Problem mit den Zahlungszielen.

      Das nur ganz am Rande - im Grunde interessiert mich der Laden nicht mehr die Bohne.
      Bin immer nur entgeistert, was für Geier in solcher Situation immer in den Threads einfliegen.

      s.
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 09:09:05
      Beitrag Nr. 559 ()
      Meine Überlegungen zum Thema Brightstar:

      Szenario 1: GG hat die 192.000 Handys verkauft obwohl sie dort nur zwischengelagert waren. In dem Fall hätte GG einen Umsatz von 50 Millionen € ausgewiesen, der in voller Höhe ertragswirksam gewesen wäre da kein entsprechender Wareneinsatz existiert

      -> In dem Fall hätte GG am 7. November nicht nur den Umsatzanstieg sondern auch das deutlich verbesserte Ergebnis verkündet (zumindest pro forma vor pauldirect Konsolidierung), zumal das der Markt mehr honoriert hätte als den bloßen Umsatzanstieg. Wäre es GG um den reinen Umsatz gegangen, hätten sie die Handys ja auch ganz normal bestellen können anstatt diese angeblich zu unterschlagen. Firmen die Umsätze melden wollen die sie nicht haben nehmen dafür normalerweise Scheinrechnungen und verkaufen nicht tatsächlich Ware.

      Szenario 2: GG hat die 192.000 Handys regulär unter Eigentumsvorbehalt auf Lager gehabt

      -> Pech für Brightstar und doppeltes Pech wenn sie von GG noch verklagt würden

      Szenario 3: GG hat die 192.000 Handys bestellt durfte sie aber erst verkaufen wenn die Lieferung bezahlt worden wäre

      Da die Handys ja verkauft wurden kann Brightstar die Abtretung der Forderung für diese Handys verlangen

      Szenario 4: GG hat im dritten Quartal massiv unter EK verkauft um den Umsatz zu puschen. Um das Ergebnis zu retten wurden dann die 192.000 Handys von Brightstar verkauft um das Ergebnis aufzuhübschen. Mit neuen Investorengeldern wäre dann die Rechnung bezahlt worden

      -> Diese Szenario halte ich für sehr fraglich, da es m.E. ein extrem hohes Maß an krimineller Energie erfordert und RM zwar eher unsympathisch rüberkommt, aber nicht wie ein Schwerstkrimineller. Zumal es meines Erachtens fraglich ist, ob durch den bloßen Einstieg neuer Investoren 50 Millionen € in die Kasse gekommen wären
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 10:22:13
      Beitrag Nr. 560 ()
      hugohebel Research stuft getgoods Anleihe nun von strong sell auf sell hoch... :D
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 11:18:52
      Beitrag Nr. 561 ()
      Hat RM nicht sogar früher mal bei Brightstar gearbeitet?

      "Nach Jahren als Vertriebsspezialist bei Metro, E-Plus und der Tech-Data-Tochter Brightstar hat Markus Rockstädt-Mies 2007 den Online-Händler Getgoods gegründet"
      http://www.channelpartner.de/handel/ecommerce/2609088/
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 12:59:00
      Beitrag Nr. 562 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.874.966 von muhlan am 20.11.13 09:09:05Ich denke/hoffe es war Szenario 3.

      Die Gelder müssten also eigentlich alle noch da sein. BrightStar müsste ebenfalls komplett befriedigt werden können, potentiell hat man zumindest eine kleine Marge gemacht.

      ALLERDINGS, traue ich dem RM da inzwischen so einiges zu und "hoffe" einfach mal, das es so gelaufen ist ud das nicht Geld im wesentlichen Umfang auf schwarzen Kassen abgeflossen ist. Bei dem kann ich mir auch vorstellen, das er getürkte Einkaufsrechnungen für die 192.000 Handys, mit seinem Knto als Zahlungsempfänger angegeben hat und mit 50 Mio die Flucht plante (dann ist es natürlich doof, das er nicht weggekommen ist).
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 14:03:15
      Beitrag Nr. 563 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.877.510 von eusterw am 20.11.13 12:59:00Szenario 3 also, aha! Schimmelpilzkulturen auf Handysubstrat halte ich ja für keine allzu ausichtsreiche Geschäftsidee.
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 14:26:36
      Beitrag Nr. 564 ()
      Brightstar blieb gar nichts anderes übrig als Strafanzeige zu stellen mit dem Ziel, absonderungsberechtigter Gläubiger zu werden.
      Ob dieser Vorwurf nun konstruiert ist oder nicht - ohne diese Aktion würde die Forderung in die allgemeine Insolvenzmasse gefliessen und Brightstar müßte sich in die Schlange der Gläubiger einreihen.

      Zumindest scheinen die Verträge nicht so ganz eindeutig zu sein - aber daß die die Handys bei GG angeblich nur gelagert haben wollen nehme ich den Amis nicht ab.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 15:36:14
      Beitrag Nr. 565 ()
      Ich vermute mal ganz stark, dass GG die Handys für Brightstar an den Endkunden bringen sollte. Alles Andere wäre total unlogisch. Dass hier eine Forderung von 50 Mio offen sein soll beunruhigt mich aber sehr. Das dürfte potentielle Investoren verteiben, egal ob die Geschichte jetzt so stimmt oder nicht. Ich glaub ich muss mich langsam von meinem Geld verabschieden.
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 17:19:05
      Beitrag Nr. 566 ()
      So wie momentan auf das Unternehmen eingeschlagen und Panik erzeugt wird, sieht der Kursverlauf eher nach Übertreibung aus.

      Da das ganze doch eher plötzlich kam und der CEO nicht abgehauen ist, rechne ich eigentlich nicht mit endlosen Verschleppungen.

      Von den vor kurzem zugeflossenen Mitteln sollte eigentlich noch nicht alles verbraucht sein.

      Würde mich nicht wundern, wenn von der Anleihe wenigstens 20-30 % bedient werden.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 17:27:32
      Beitrag Nr. 567 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.880.448 von phreak007 am 20.11.13 17:19:05Warum gehst Du davon aus, das die Anleihe 20-30% bedient wird?

      - Steuerschulden im 6-stelligen Bereich

      - 50 Millionen (Brightstar)

      - Bankschukden

      - Lagerware noch nicht bezahlt


      Usw.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 17:35:49
      Beitrag Nr. 568 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.880.520 von nope1974 am 20.11.13 17:27:32- Sechsstellig kann alles zwischen 100.000 und 999.999 heissen
      - Wenn Getgoods tatsächlich die Handys verkauft hat steht der Verbindlichkeit gegenüber Brightstar eine gleich hohe Forderung aus dem Verkauf gegenüber
      - Höhe der Bankschulden kennen wir nicht zudem sind diese durch Forderungsabtretung gedeckt
      - Richtig, aber Ware ist ja teilweise auch da (Rücklieferung wegen Eigentumsvorbehalt) bzw. schon verkauft (Deckung durch entsprechende Forderung aus Verkauf)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 17:43:19
      Beitrag Nr. 569 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.880.606 von muhlan am 20.11.13 17:35:49Ich hätte es nicht besser formulieren können. Auch wenn vieles davon natürlich Spekulation ist.
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 18:01:33
      !
      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: auf eigenen Wunsch des Users
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 18:27:39
      !
      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: Korrespondierendes Posting wurde entfernt
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 18:56:38
      Beitrag Nr. 572 ()
      dont shoot the messenger ;)
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 20:22:42
      Beitrag Nr. 573 ()
      Die Steuerschulden stehen im Halbjahresbericht: Die Rückstellungen betrugen EUR 4,6 Mio. (31.12. 2012:EUR 3,6 Mio.), wovon der Großteil mit EUR 3,57 Mio. (31.12. 2012: EUR 2,3 Mio.) weiterhin auf Steuerrückstellungen entfiel.

      Oder kommt da noch was dazu?
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 21:57:16
      Beitrag Nr. 574 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.880.606 von muhlan am 20.11.13 17:35:49Weil es jetzt schon öfters gepostet wurde:

      Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, wird in der Regel nicht zurück geliefert, sondern durch den Insolvenzverwalter verwertet und in so einem Fall dann bezahlt. Erst wenn das fehl schlägt, geht die Wäre zurück.

      Im Fall von getgoods bedeutet das, das man den Shop mit den Warenbeständen weiter betreiben darf/kann. Verkauft man was, muss man es selbstverständlich bezahlen, aber eine direkte Rücklieferung kann der Lieferant schon lange nicht mehr verlangen und findet auch nur selten statt.
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 22:11:12
      Beitrag Nr. 575 ()
      Meines Wissens nach stellt der Eigentumsvorbehalt ein Aussonderungsrecht dar, d.h. Gläubiger hat das Recht, einen Gegenstand aussondern zu lassen, weil er in seinem Eigentum steht. Der Gegenstand des Aussonderungsrechts gehört dann nicht zur Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter muss ihn von der Insolvenzmasse abtrennen und an den Gläubiger herausgeben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 22:26:53
      Beitrag Nr. 576 ()
      Zitat von matjung: Ich denke ein spekulativer Zock mit der Anleihe könnnte interessant werden. Ein geübter Insolvenzverwalter sollte abhandengekommenes Vermögen auffinden können.
      Die Webseite - und damit der Verkauf - ist weiterhin in Betrieb.
      Vielleicht erwirtschaftet das Weihnachtsgeschäft hinreichend viel Umsatz.
      Die einzigen die sich noch nicht zur Pleite geäussert haben sind die Organe der Gesellschaft.
      Das ist verdächtig. Die hätten eine Pressekonferenz machen können, in der die Pleite erklärt wird.


      Der Verkauf ist meiner Einschätzung nach weitestgehend zum Erliegen gekommen. Neue wäre wird getgoods kaum noch zu anständigen Konditionen bekommen

      ............
      Wsgambler
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 22:31:38
      Beitrag Nr. 577 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.883.100 von muhlan am 20.11.13 22:11:12Nein,es wird zwar ausgesondert, aber der Insolvenzverwalter hat definitiv das VerwertungsRECHT. Wenn er die Eigentumsvorbehalt sparen verkaufen will, kann der Lieferant da nichts gegen tun.

      ABER wenn der Insolvenzverwalter die Waren verkauft, MUSS er den Lieferanten bevorzugt bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 22:31:54
      Beitrag Nr. 578 ()
      Zitat von muhlan: Meine Überlegungen zum Thema Brightstar:

      Szenario 1: GG hat die 192.000 Handys verkauft obwohl sie dort nur zwischengelagert waren. In dem Fall hätte GG einen Umsatz von 50 Millionen € ausgewiesen, der in voller Höhe ertragswirksam gewesen wäre da kein entsprechender Wareneinsatz existiert

      -> In dem Fall hätte GG am 7. November nicht nur den Umsatzanstieg sondern auch das deutlich verbesserte Ergebnis verkündet (zumindest pro forma vor pauldirect Konsolidierung), zumal das der Markt mehr honoriert hätte als den bloßen Umsatzanstieg. Wäre es GG um den reinen Umsatz gegangen, hätten sie die Handys ja auch ganz normal bestellen können anstatt diese angeblich zu unterschlagen. Firmen die Umsätze melden wollen die sie nicht haben nehmen dafür normalerweise Scheinrechnungen und verkaufen nicht tatsächlich Ware.

      Szenario 2: GG hat die 192.000 Handys regulär unter Eigentumsvorbehalt auf Lager gehabt

      -> Pech für Brightstar und doppeltes Pech wenn sie von GG noch verklagt würden

      Szenario 3: GG hat die 192.000 Handys bestellt durfte sie aber erst verkaufen wenn die Lieferung bezahlt worden wäre

      Da die Handys ja verkauft wurden kann Brightstar die Abtretung der Forderung für diese Handys verlangen

      Szenario 4: GG hat im dritten Quartal massiv unter EK verkauft um den Umsatz zu puschen. Um das Ergebnis zu retten wurden dann die 192.000 Handys von Brightstar verkauft um das Ergebnis aufzuhübschen. Mit neuen Investorengeldern wäre dann die Rechnung bezahlt worden

      -> Diese Szenario halte ich für sehr fraglich, da es m.E. ein extrem hohes Maß an krimineller Energie erfordert und RM zwar eher unsympathisch rüberkommt, aber nicht wie ein Schwerstkrimineller. Zumal es meines Erachtens fraglich ist, ob durch den bloßen Einstieg neuer Investoren 50 Millionen € in die Kasse gekommen wären


      ..... Vermutlich ist S4 das, welches der Wahrheit am nächsten kommt


      "............
      Wsgambler
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 22:40:14
      Beitrag Nr. 579 ()
      Zitat von wsgambler: Der Verkauf ist meiner Einschätzung nach weitestgehend zum Erliegen gekommen. Neue wäre wird getgoods kaum noch zu anständigen Konditionen bekommen


      Wäre werden die ausreichend bekommen, da Lieferanten (und auch Vorkasse-Käufer) nach Insolvenzeröffnung bevorrechtigt bezahlt werden. Ein Lieferant, liefert daher NACH Insilvenzantragstellung sehr gerne, da er bevorrechtigt ist und der Insolvenzverwalter zusätzlich selbst haftet.
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 00:11:16
      Beitrag Nr. 580 ()
      Zitat von eusterw: Wäre werden die ausreichend bekommen, da Lieferanten (und auch Vorkasse-Käufer) nach Insolvenzeröffnung bevorrechtigt bezahlt werden. Ein Lieferant, liefert daher NACH Insilvenzantragstellung sehr gerne, da er bevorrechtigt ist und der Insolvenzverwalter zusätzlich selbst haftet.

      Ware schon, Problem dürften die ausbleibenden Käufer sein.
      Ohne Visa und PP geht online nix mehr.
      Die Baustelle Zahlungsoptionen muß schnell gelöst werden.

      Aldy
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 07:32:01
      Beitrag Nr. 581 ()
      Zitat von Aldy:
      Zitat von eusterw: Wäre werden die ausreichend bekommen, da Lieferanten (und auch Vorkasse-Käufer) nach Insolvenzeröffnung bevorrechtigt bezahlt werden. Ein Lieferant, liefert daher NACH Insilvenzantragstellung sehr gerne, da er bevorrechtigt ist und der Insolvenzverwalter zusätzlich selbst haftet.

      Ware schon, Problem dürften die ausbleibenden Käufer sein.
      Ohne Visa und PP geht online nix mehr.
      Die Baustelle Zahlungsoptionen muß schnell gelöst werden.

      Aldy


      korrekt, wird aber nicht gelöst werden - jedenfalls nicht kurzfristig - und in the long run, we are all ...

      Außerdem wird es keine gute Konditionen oder Sonderposten mehr geben. Niemand setzt auf ein Verliererpferd. Die Lieferanten jedenfalls sicherlich eher nicht

      ..........
      wsgambler
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 07:58:10
      Beitrag Nr. 582 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.883.778 von Aldy am 21.11.13 00:11:16Auch die Zahlungsoptionen werden nicht das riesen Problem sein. Da auch diese Partei am Ende bevorrechtigt ist.

      Lediglich dann, wenn für die Anleihe nix mehr übrig wäre und man die Insolvenz wegen Masse abweisen würde, hätte man keine Chance den Betrieb wieder auf zu nehmen. Selbst TrustedShops "müsste" eigentlich bedenkenlos wieder einsteigen können.

      Das Problem sehe ich am ehesten in der Medienberichterstattung.
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 10:16:01
      Beitrag Nr. 583 ()
      Und nachdem sich die erste Aufregung nun gelegt hat und alle realisieren, dass es zumindest für die Anleihe möglicherweise gar nicht so schlecht aussieht, läuft die Gegenbewegung los.
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 13:46:21
      Beitrag Nr. 584 ()
      Hallo,

      ich bin am überlegen mir zu dem aktuellen Kurs ein paar Anleihen ins Depot zu legen. Die Anleihe hat ein Volumen von 60 Mio. Euro. bei Kursen um 5% entspricht dies 3. Mio. Euro. Ich könnte mir vorstellen, dass im Falle einer Verwertung, der Erlös deutlich darüber liegen könnte. Es ist nicht ausgeschlossen, dass hier vom Management kriminell gehandelt wurde. Der Kurs von 5% preist meiner Meinung nach relativ viel ein. Trotz Insolvenz könnte Masse vorhanden sein. Es bleibt extrem riskant...
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 13:59:11
      Beitrag Nr. 585 ()
      Zitat von eusterw: Auch die Zahlungsoptionen werden nicht das riesen Problem sein. Da auch diese Partei am Ende bevorrechtigt ist.

      Lediglich dann, wenn für die Anleihe nix mehr übrig wäre und man die Insolvenz wegen Masse abweisen würde, hätte man keine Chance den Betrieb wieder auf zu nehmen. Selbst TrustedShops "müsste" eigentlich bedenkenlos wieder einsteigen können.

      Das Problem sehe ich am ehesten in der Medienberichterstattung.


      Volle Zustimmung. Meiner Meinung trifft auch die beiden vorläufigen Insolvenzverwalter eine Mitschuld. Wurschteln da seit über einer Woche umeinander (hoch bezahlt wahrscheinlich) und bringen es nicht fertig mal eine Pressemitteilung rauszugeben. Statt dessen schauen sie munter dem Medienspektakel zu und riskieren einen stetigen Wertverlust der Insolvenzmasse.
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 14:42:38
      Beitrag Nr. 586 ()
      Zitat von muhlan:
      Zitat von eusterw: Auch die Zahlungsoptionen werden nicht das riesen Problem sein. Da auch diese Partei am Ende bevorrechtigt ist.

      Lediglich dann, wenn für die Anleihe nix mehr übrig wäre und man die Insolvenz wegen Masse abweisen würde, hätte man keine Chance den Betrieb wieder auf zu nehmen. Selbst TrustedShops "müsste" eigentlich bedenkenlos wieder einsteigen können.

      Das Problem sehe ich am ehesten in der Medienberichterstattung.


      Volle Zustimmung. Meiner Meinung trifft auch die beiden vorläufigen Insolvenzverwalter eine Mitschuld. Wurschteln da seit über einer Woche umeinander (hoch bezahlt wahrscheinlich) und bringen es nicht fertig mal eine Pressemitteilung rauszugeben. Statt dessen schauen sie munter dem Medienspektakel zu und riskieren einen stetigen Wertverlust der Insolvenzmasse.


      ....jetzt sind es die Totengräber schuld, dass der Tote verstorben ist :laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 15:01:37
      Beitrag Nr. 587 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.887.266 von wsgambler am 21.11.13 14:42:38Richtig lesen hilft im Einzelfall: meine Kritik bezog sich auf die Situation seit Insolvenzantrag.
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 15:06:59
      Beitrag Nr. 588 ()
      Die Praktiker-Anleihe hat eine Rendite von rd. 15.000% auf Endfälligkeit. Mal sehen, ob getgoods das auch noch schafft.
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 15:11:07
      Beitrag Nr. 589 ()
      Zitat von muhlan: Richtig lesen hilft im Einzelfall: meine Kritik bezog sich auf die Situation seit Insolvenzantrag.


      ... Die graben halt ein Loch, die sind für die Grabrede nicht zuständig. Dein Auskunftsrecht hast du auf der Hv wahrzunehmen. Jetzt sind deine Rechte als Eigentümer beschnitten.
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 15:16:08
      Beitrag Nr. 590 ()
      Zitat von muhlan: Richtig lesen hilft im Einzelfall: meine Kritik bezog sich auf die Situation seit Insolvenzantrag.
      Richtig denken hilft ebenfalls im Einzelfall. Soll der IV innerhalb einer Woche das Chaos bei getgoods sichten, lichten und dann abschließend Auskunft geben, was für euch noch übrig ist? Hast du schon mal eine Inso mitgemacht, Mulhun? Vermutlich nicht, denn sowas dauert Jahre!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 15:17:34
      Beitrag Nr. 591 ()
      Zitat von wsgambler: Dein Auskunftsrecht hast du auf der Hv wahrzunehmen. Jetzt sind deine Rechte als Eigentümer beschnitten.
      Ich glaube, er ist Gläubiger, hat die Anleihe gezockt.
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 15:28:13
      Beitrag Nr. 592 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.887.604 von Larry-King am 21.11.13 15:16:08Er soll nicht nach einer Woche fertig sein, aber so Sachen wie vorläufiger Gläubigerausschuss, erster Überblick sollte drin sein. Zudem reden wir hier nicht von einem Industrieunternehmen sondern von einem Online Händler, da muss man schneller in die Puschen kommen als bei der Insolvenz eines Maschinenbauers.
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 15:32:44
      Beitrag Nr. 593 ()
      Zitat von muhlan: Zudem reden wir hier nicht von einem Industrieunternehmen sondern von einem Online Händler, da muss man schneller in die Puschen kommen als bei der Insolvenz eines Maschinenbauers.
      Es handelt sich um mehrere Gesellschaften und einer Holding, wenn ich mich nicht irre. Die Holding und einen GmbH sind in der Insolvenz. Das kann nicht schneller gehen als bei einem Maschinenbauer, der aus einer einzigen Gesellschaft besteht. Du hast tatsächlich keine Ahnung davon, wie sowas abläuft. Erste Inso von dir, wie ich schon vermutet habe.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 15:35:31
      Beitrag Nr. 594 ()
      Zitat von Larry-King:
      Zitat von wsgambler: Dein Auskunftsrecht hast du auf der Hv wahrzunehmen. Jetzt sind deine Rechte als Eigentümer beschnitten.
      Ich glaube, er ist Gläubiger, hat die Anleihe gezockt.




      Na, dann schreibt er am besten an den insolvenzverwalter, meldet seine Forderung an, und nach einer angemesseneren Zeit bittet er um Sachstandsauskunft, wenn bis dahin keine. Gläubigerversammlungen stattgefunden hat.


      ...........
      Wsgambler
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 15:38:09
      Beitrag Nr. 595 ()
      Zitat von muhlan: Er soll nicht nach einer Woche fertig sein, aber so Sachen wie vorläufiger Gläubigerausschuss, erster Überblick sollte drin sein. Zudem reden wir hier nicht von einem Industrieunternehmen sondern von einem Online Händler, da muss man schneller in die Puschen kommen als bei der Insolvenz eines Maschinenbauers.


      So mancher Maschinenbauer hat eine ordentlicher Auffassung von Buchhaltung und Finanz-Berichterstattung als der Vorstand von getgoods.


      der Insolvenzverwalter wird sich vor Ablauf von 3 Monaten sicherlich äußern
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 15:39:49
      Beitrag Nr. 596 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.887.792 von Larry-King am 21.11.13 15:32:44Es handelt sich um eine Vertriebs GmbH und eine Holding. Die Vertriebs GmbH kann durchaus etwas länger dauern, da hier ein Lager und Forderungen/ Verbindlichkeiten aus LuL existieren. Die Holding dagegen hat nicht viel drin, da sollte es deutlich schneller gehen. Zumal der vorläufige Insolvenzverwalter relativ schnell hätte klären können wie viel Geld aus der Anleiheaustockung seit 30.06 geflossen ist und ob das Geld noch da ist oder wo es hin geflossen ist.

      Ich habe schon einige Insolvenzen gesehen und wenn sich der Insolvenzverwalter ins Zeug legt, dann geht das auch zackig. Nur haben die teilweise keinen Bock oder keine Ahnung um was für ein Geschäft es sich handelt und manchmal eben nur daran interessiert, dass sie nicht in Haftung genommen werden und ordentlich Kohle für sich rausziehen.
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 15:41:39
      Beitrag Nr. 597 ()
      Bei der Getgoods Vetriebs GmbH stand zeitnah der vorläufige Gläubigerausschuss fest, bei der Getgoods AG dagegen - Schweigen im Walde.
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 15:50:26
      Beitrag Nr. 598 ()
      Zitat von muhlan: Es handelt sich um eine Vertriebs GmbH und eine Holding. Die Vertriebs GmbH kann durchaus etwas länger dauern, da hier ein Lager und Forderungen/ Verbindlichkeiten aus LuL existieren. Die Holding dagegen hat nicht viel drin, da sollte es deutlich schneller gehen.
      Einer Holding gehören die Töchter, auch die, die nicht insolvent sind. Das ist nicht so einfach, wie du dir das als Laie vorstellst.

      Zitat von muhlan: Ich habe schon einige Insolvenzen gesehen und wenn sich der Insolvenzverwalter ins Zeug legt, dann geht das auch zackig. Nur haben die teilweise keinen Bock oder keine Ahnung um was für ein Geschäft es sich handelt und manchmal eben nur daran interessiert, dass sie nicht in Haftung genommen werden und ordentlich Kohle für sich rausziehen.
      Klar, schuld sind die IV, die Medien, Brightstar, wahrscheinlich auch George Bush und die NeoCons. Nur der Herr Rockstädt-Mies hat alles gegeben, auch sein letztes Hemd, damit das Unternehmen in Frankfurt/Oder überlebt.

      Gehts eine Nummer billger, Mulhahn? :rolleyes:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 16:05:35
      Beitrag Nr. 599 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.887.964 von Larry-King am 21.11.13 15:50:26Habe ich irgendwo geschrieben, dass RM keine Schuld trägt? Wohl kaum.

      Einer Holding gehören die Töchter? Echt jetzt? Sag bloß. Bist Du Dir da ganz sicher?
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 16:13:06
      Beitrag Nr. 600 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.887.964 von Larry-King am 21.11.13 15:50:26Gibs auf, Larry. Mit dem Mullah kann man nicht vernünftig diskutieren. Der hat immer Recht und alle anderen sind doof. Gönne ihm seine Verluste und lasse ihn links liegen.
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 16:42:34
      Beitrag Nr. 601 ()
      Hallo zusammen,

      ich finde folgende Mitteilung des Insolvenzverwalters ganz interessant:

      Der Insolvenzverwalter des zahlungsunfähigen Online-Händlers Getgoods hat sich mit einer ersten Stellungnahme zu Wort gemeldet: Das Geschäft soll weitergeführt werden und einer Sanierung des Unternehmens werden gute Chancen eingeräumt. Zudem gibt es bereits erste Übernahmegespräche.

      Quelle: http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=669&pk=2620457

      Die lässt zumindest etwas Raum für eine Spekulation, was meint ihr ?
      Die bereits gekauften kleineren Onlinehändler müssten doch auch etwas wert sein ?
      Kann jemand das Stammkapital beziffern ?
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 16:50:37
      Beitrag Nr. 602 ()
      Droehni aus welchem Tiefschlaf bist du denn erwacht?
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 16:53:47
      Beitrag Nr. 603 ()
      Zitat von stupidgame: Bin immer nur entgeistert, was für Geier in solcher Situation immer in den Threads einfliegen.

      Stimmt leider vollkommen...

      Bei vielen Beiträgen weiß man gar nicht ob die wirklich ernst gemeint sind oder einfach nur satirisch.
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 21:26:01
      Beitrag Nr. 604 ()
      ok gibt es irgendjemanden in diesem thread der etwas sinnvolles
      beitragen kann oder nur dümmliche kommentare a la lautmaler &
      wsgambler - es ist hier alles reine spekulation das ist mir
      völlig klar aber blödbratzige kommentare sind leider überflüssig
      und disqualifizieren sich selbst

      Es kommt hier allein auf eine mögliche IS-Quote an bzw. einen möglichen
      Übernahmekandidaten sonst gäbs wohl auch keine 5 % mehr führ die Anleihe
      ... :p

      Bringt also sinnhafte überlegungen ein und lasst eure peinlichen kommentare oder verzieht euch ...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 21:48:57
      Beitrag Nr. 605 ()
      Zitat von Droehni: Bobert,bist du es? (Zweitaccount?)

      Es ist immer wieder faszinierend.
      Da tauchen "Gestalten" auf und schreiben nen vollkommenen Unsinn zusammen.
      Aber die Leute die seit Monaten vor einer Insolvenz des Ladens gewarnt haben, die sollen sich verziehen.

      Vielleicht aktivieren sie mal ihr Gehirn und lesen sich die vorherigen Seiten durch, bevor sie hier auftauchen und andere User "dumm anmachen".
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 21:58:03
      Beitrag Nr. 606 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.890.988 von Droehni am 21.11.13 21:26:01Droehni :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 22:05:06
      Beitrag Nr. 607 ()
      Warum soviel aufwand fuer warnungen vor insolvenz frage ich Mich, es geht hier um reine spekulation and zusammentragen von informationen.

      Was ist denn ihr motiv hier zu posten ?

      spekulanten wie ich gehoeren nun mal zur boerse, gekraenkte eitelkeit interessiert wirklich niemanden ...

      Beteiligen sie sich konstruktiv oder schweigen sie einfach
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 22:25:02
      Beitrag Nr. 608 ()
      Zitat von Droehni: Beteiligen sie sich konstruktiv oder schweigen sie einfach

      :laugh::laugh::laugh:
      Selten so gelacht (zumindest seit Bobert hier nicht mehr schreibt.)

      Witzig ist soetwas vorallem dann,wenn jemand dies schreibt der hier noch keine sinnvollen,geschweige denn konstruktive Aussagen getätigt hat.

      Mein Motiv ist es eigentlich immer auch Leute,die keine Ahnung haben,davor zu bewahren etwas zu kaufen,daß diese nicht verstehen.
      Aber obwohl sie somit genau in diese Zielgruppe gehören,glaube ich kaum dies verhindern zu können.

      Wenn sie glauben,die Insolvenzquote wäre abhängig vom Börsenkurs der Anleihe,dann muss man dazu eigentlich nicht mehr viel sagen.
      Außer vielleicht: Suchen sie sich ein Hobby welches sie auch verstehen.
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 22:46:09
      Beitrag Nr. 609 ()
      Zitat von Droehni: Der Insolvenzverwalter... zu Wort gemeldet: Das Geschäft soll weitergeführt werden und einer Sanierung des Unternehmens werden gute Chancen eingeräumt...

      Dies ist nach meiner Schätzung in über 80% der Fälle erstmal so.
      Hat aber überhaupt nichts zu sagen, das man für irgendwas von dem alten Klopapier noch Geld bekommt.
      In aller Regel dümpeln die Aktien - soweit nicht delistet - dann jahrelang als Mantelgelumpe an den Börsen rum.
      Das ein börsennotiertes KMU in Deutschland bei der Insolvenz signifikant und unerwartet Geld an Altpapierbesitzer ausschüttete, wie oft ist das in den letzten 20 Jahren passiert? Und wie oft nicht?
      Dementsprechend ist die rein statistische Chance.

      s.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 22:56:27
      Beitrag Nr. 610 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.891.598 von stupidgame am 21.11.13 22:46:09sicher die aktionäre werden kaum eine chance haben ... aber für anleihegläubiger besteht zumindest eine chance das die forderungen
      mehr als 3 MEU wert sind. im moment ist es halt alles sehr spekulativ,
      bitter für alle mit hohen Einständen, aber bei 5 % aktuell ist einiges möglich ... :):):)

      @ lautmaler: einfach nur peinlich ihre kommentare werden sie erwachsen
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 01:00:16
      Beitrag Nr. 611 ()
      Zitat von Droehni: @ lautmaler: einfach nur peinlich ihre kommentare werden sie erwachsen

      :laugh::laugh::laugh:
      :keks:
      Peinlich ist nur ihr Auftritt hier.

      Scheinbar ist es das Schicksal solcher Threads Leute anzuziehen,
      die zwar keine Ahnung haben und inhaltlich nichts sinnvolles beitragen können,aber meinen die Börsenweisheit mit Löffeln gefressen zu haben.:rolleyes:

      Zitat von Droehni: Kann jemand das Stammkapital beziffern ?
      Zitat von Droehni: Es kommt hier allein auf eine mögliche IS-Quote an bzw. einen möglichen
      Übernahmekandidaten sonst gäbs wohl auch keine 5 % mehr führ die Anleihe



      Bei einem solchen Verhalten fallen mir nur die folgenden Börsenweisheiten ein:

      Die Börse hängt nur davon ab, ob es mehr Aktien gibt als Idioten - oder umgekehrt.

      Wenn alle Spieler auf eine todsichere Sache spekulieren, geht es garantiert schief.

      Ihr Geld ist nicht weg, mein Freund. Es hat nur ein anderer.


      Am Ende muss jeder selber wissen was er mit seinem Geld macht.
      Aber etwas mehr Niveau als Droehni sollte man schon in einem Forum an den Tag legen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 09:06:55
      Beitrag Nr. 612 ()
      Zitat von Droehni: Was ist denn ihr motiv hier zu posten ?
      Immerhin versucht er nicht zu pushen, wie es viele andere tun.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 14:38:47
      Beitrag Nr. 613 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.892.840 von Historiker am 22.11.13 09:06:55Man sollte auch nicht untertreiben.
      Die Leute die auf die warnenden Beiträge in diesem Thread (u.a. von mir) gehört hätten,hätten sehr viel Geld gespart.
      Die Anzeichen einer drohenden Insolvenz waren schließlich mehr als offensichtlich und wurden u.a. von mir thematisiert.

      Jedoch hieß es schon damals,als die Anleihe noch bei 100-90% stand,daß wäre alles Bashing. Und "Droehni-like" wurde gefordert:
      Verzeiht euch...


      Wenn Droehni einen Thread wünscht in dem nur gepusht wird und positive Nachrichten über die 100% Rückzahlung der Anleihe verbreitet werden,dann soll er doch einen eigenen getgoods-Thread aufmachen.

      Wenn allerdings ein Droehni hier erscheint und
      sich nicht die Mühe macht zu lesen was alle anderen zuvor geschrieben haben,
      bei seinen Äußerungen eine reine Wissenslosigkeit offenbart und dann noch alle die sich seit Monaten mit der Anleihe beschäftigen rauswerfen möchte,
      dann sollte ihn einfach mal daraufhinweisen,der vielleicht lieber wieder den Thread verlassen sollte.

      Es geht auch nicht darum,daß man vielleicht lieber die Aussagen der Insolvenzverwalter abwarten sollte.

      Es geht einfach darum,daß Leute wie Droehni zu ihrem eigenen Schutz dieses Wertpapier momentan nicht kaufen sollten. (Eigentlich sollte es ihnen durch die Risikoeinstufung seines Brokers verboten sein.)

      PS:Und natürlich geht es um das Auftreten von Droehni in diesen Thread.
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 15:36:18
      Beitrag Nr. 614 ()
      Zitat von Lautmaler: Man sollte auch nicht untertreiben.
      Die Leute die auf die warnenden Beiträge in diesem Thread (u.a. von mir) gehört hätten,hätten sehr viel Geld gespart.
      Die Anzeichen einer drohenden Insolvenz waren schließlich mehr als offensichtlich und wurden u.a. von mir thematisiert.

      Jedoch hieß es schon damals,als die Anleihe noch bei 100-90% stand,daß wäre alles Bashing. Und "Droehni-like" wurde gefordert:
      Verzeiht euch...


      Wenn Droehni einen Thread wünscht in dem nur gepusht wird und positive Nachrichten über die 100% Rückzahlung der Anleihe verbreitet werden,dann soll er doch einen eigenen getgoods-Thread aufmachen.

      Wenn allerdings ein Droehni hier erscheint und
      sich nicht die Mühe macht zu lesen was alle anderen zuvor geschrieben haben,
      bei seinen Äußerungen eine reine Wissenslosigkeit offenbart und dann noch alle die sich seit Monaten mit der Anleihe beschäftigen rauswerfen möchte,
      dann sollte ihn einfach mal daraufhinweisen,der vielleicht lieber wieder den Thread verlassen sollte.

      Es geht auch nicht darum,daß man vielleicht lieber die Aussagen der Insolvenzverwalter abwarten sollte.

      Es geht einfach darum,daß Leute wie Droehni zu ihrem eigenen Schutz dieses Wertpapier momentan nicht kaufen sollten. (Eigentlich sollte es ihnen durch die Risikoeinstufung seines Brokers verboten sein.)

      PS:Und natürlich geht es um das Auftreten von Droehni in diesen Thread.


      Ich glaube das ist ein Doppel-Account
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 16:18:04
      Beitrag Nr. 615 ()
      Weil es hier schon diskutiert wurde (und es leider keine aktuellen Meldungen gibt):

      Insolvenz von Getgoods: Gericht setzt Verwalter-Duo ein

      Das Gericht folgte dem Vorschlag des vorläufigen Gläubigerausschusses und bestellte Rüdiger Wienberg von hww Wienberg Wilhelm zum Insolvenzverwalter für die Vertriebsgesellschaft.

      In der Regel setzen Gerichte bei Konzerninsolvenzen denselben Verwalter für mehrere Gesellschaften ein oder bündeln die Verwalter-Bestellungen zumindest in einer Kanzlei. Wienberg und Graf Brockdorff sind erfahrene und viel bestellte Verwalter. Eine Aufteilung auf verschiedene Kanzleien macht vor allem dann Sinn, wenn es unterschiedliche Gläubigergruppen gibt, die möglicherweise gegenläufige Interessen verfolgen.
      http://www.juve.de/nachrichten/namenundnachrichten/2013/11/i…
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 16:47:06
      Beitrag Nr. 616 ()
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:


      Da scheint jemand auf hohen Verlusten zu sitzen und jeden anzugehen der mal eine
      ernsthafte Diskussion zu führen versucht - merkwürdig auch das bei einigen Beiträgen mit in Text Werbung gearbeitet wird um das eigene Portmonaie aufzubessern:keks:

      Beispiel lautmaler:

      Am Ende muss jeder selber wissen was er mit seinem Geld macht.
      Aber etwas mehr Niveau als Droehni sollte man schon in einem Forum an den Tag legen.




      Mein Standpunkt ist doch ganz einfach:

      Auf diesem Niveau reicht eine kleine positive News schon aus um deutliche Bewegungen in Gang zu setzen, das ändert nichts daran das diese Firma Pleite ist
      es geht hier um eine Insolvenzspekulation ....

      Warum sollte nicht tatsächlich jemand interesse haben den Laden zu übernehmen und einen Kapitalschnitt mit den Gläubigern aushandeln - wenn tatsächlich hohe Geldsummen verschwunden sind und unwiederbringlich fort sind droht natürlich der Totalverlust das ist auch klar - Ohne Risiko keine Chance -


      PS: Wer ist schon so altruistisch veranlagt das er den ganzen Tag damit verbringt in Börsenforen vor einer Anleihe zu warnen ?

      Das sollte jeden hier stutzig machen (will nur über werbeclicks geld verdienen wie armselig)
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 18:02:10
      Beitrag Nr. 617 ()
      Zitat von wsgambler: Ich glaube das ist ein Doppel-Account


      Von einem ziemlich verwirrten User...
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 18:04:11
      Beitrag Nr. 618 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.897.190 von wsgambler am 22.11.13 15:36:18Oder bezeichnen wir ihn mal offen als "Troll".
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 19:32:51
      Beitrag Nr. 619 ()
      Zitat von muhlan: Er soll nicht nach einer Woche fertig sein, aber so Sachen wie vorläufiger Gläubigerausschuss, erster Überblick sollte drin sein. Zudem reden wir hier nicht von einem Industrieunternehmen sondern von einem Online Händler, da muss man schneller in die Puschen kommen als bei der Insolvenz eines Maschinenbauers.


      Jetzt geht es immerhin mit kleinen Schritten voran. Seit heute Nachmittag sind alle Artikel bei Getgoods wieder kurzfristig lieferbar (die gesamte Woche über, war ja nur die Info 2-4 Tage Lieferzeit bei jedem Artikel gelistet).

      Damit scheint (nach zugegebener langer Dauer), Sichtung der Bücher und die Zuordnung der Warenbestände zu Eigentümern jetzt fertig zu sein, so das der Shop seinen Betrieb wieder aufnehmen konnte.

      Nächste Schritte sind dann die Wiederaufnahme der Zahlungsmöglichkeiten und die Wiederlistung in den Preisvergleichen.
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 20:00:24
      Beitrag Nr. 620 ()
      @ eusterw: endlich mal was konstruktives solche Gedanken bringen ein Forum weiter vielen Dank ...

      Lautmaler sollte man ignorieren er will nur schaden und beleidigen, leider nichts beitragen traurig

      schauen wir mal was die razzia ans tageslicht bringt jede news bringt bewegung

      Das weihnachtsgeschäft würde ich auch nicht unterschätzen ist bei online buden
      der umsatzbringer:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 21:56:28
      Beitrag Nr. 621 ()
      Mußt dich nicht wundern, Droehni, wenn die anderen dich nicht ernst nehmen. Du bist seit 4,5 Jahren angemeldet und erst vor kurzem erwacht. Alle deine Beiträge sind neu und in diesem Thread gelandet. Sicherheitsorgane nennen sowas einen Schläfer. Was du inhaltlich schreibst, ist so abwegig, dass man sich fragt, auf wessen Rechnung du tätig wirst.

      Nichts für ungut, Kumpel! ;)
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 22:11:06
      Beitrag Nr. 622 ()
      Zitat von wsgambler: Ich glaube das ist ein Doppel-Account
      Nicht nur du... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 23:06:38
      Beitrag Nr. 623 ()
      Zitat von Larry-King:
      Zitat von muhlan: Zudem reden wir hier nicht von einem Industrieunternehmen sondern von einem Online Händler, da muss man schneller in die Puschen kommen als bei der Insolvenz eines Maschinenbauers.
      Es handelt sich um mehrere Gesellschaften und einer Holding, wenn ich mich nicht irre. Die Holding und einen GmbH sind in der Insolvenz. Das kann nicht schneller gehen als bei einem Maschinenbauer, der aus einer einzigen Gesellschaft besteht. Du hast tatsächlich keine Ahnung davon, wie sowas abläuft. Erste Inso von dir, wie ich schon vermutet habe.


      Bei Solon war Wienberg auch recht "wortkarg".
      Aber die Sanierung ging recht schnell:rolleyes:

      13.Dezember 2011 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
      1. März 2012 Eröffnung des Insolvenzverfahrens
      6. März 2012. Verkauf des operativen Geschäfts
      11. April 2012 11:30 Berichtstermin

      Sanierung geglückt!AG tot!
      Geld für die Anleihenbesitzer bisher 0.00€ :rolleyes:

      Die Leute die bei jedem positiven Artikel über Solon (Energy GmbH) zum Kauf der Aktie aufriefen, sind dadurch aber nicht ausgestorben...:rolleyes:
      (Kurs der Aktie heute immer noch: 0,036€ )

      Bei der Berufung von Wienberg sollte man vorallem nicht vergessen,daß hier die Position der anderen Gläubiger und Stakeholder gestärkt werden sollte.
      (Es wird schon seine Gründe haben,warum der vorl. Gläubigerausschuss Wienberg vorgeschlagen hat.)
      Für Wienberg und die getgoods Vertriebs GmbH spielen die Anleihengläubiger gar keine Rolle...sie sind schließlich keine Gläubiger der GmbH (im Gegensatz zu Rockstädt-Mies und seiner TM Invest GmbH.)
      Ergo für die Anleihenbesitzer wäre es wohl besser gewesen Christian Graf Brockdorff hätte die Sache komplett übernommen.


      Vorallem sollte man jetzt nicht mit schnellen Aussagen zur Werthaltigkeit rechnen.



      Nur eine Meinung und vorallem keine Werbung für BBL. Nichts anklicken.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.11.13 00:01:42
      Beitrag Nr. 624 ()
      Zitat von Lautmaler: Für Wienberg und die getgoods Vertriebs GmbH spielen die Anleihengläubiger gar keine Rolle...sie sind schließlich keine Gläubiger der GmbH (im Gegensatz zu Rockstädt-Mies und seiner TM Invest GmbH.)
      Ergo für die Anleihenbesitzer wäre es wohl besser gewesen Christian Graf Brockdorff hätte die Sache übernommen.


      Das ist so nicht ganz richtig. Der größte Teil der Anleihen dürfte als Kredit an die GmbH weitergereicht worden sein. Und Wienberg wird danach bezahlt, wieviel er für die ungesicherten Gläubiger raus holt. Und da ist es unrelevant, ob er die Kohle für einen Anleihegläubiger, oder für die AG als Gläubiger raus holt.

      Weinberg hat schlicht ein GROßES EIGENES Interesse, für die Anleihegläubiger viel raus zu holen.

      Und ein Vergleich, mit einer am Markt gescheiterten und nicht wettbewerbsfähigen Solarbude, mit einem operativ erfolgreichen Handelsunternehmen, welches so gut wie keine Bankverbindlichkeiten hatte, und "lediglich" zahlungsunfähig ist, ist sehr weit her geholt.

      Ich bleibe dabei, wenn hier kein Geld auf KRIMINELLEN Wegen abgeflossen ist, dann gibt es auf die Anleihe eine hohe bis sehr hohe Quote im 2-Stellringen Bereich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.13 02:02:51
      Beitrag Nr. 625 ()
      Zitat von eusterw: Und ein Vergleich, mit einer am Markt gescheiterten und nicht wettbewerbsfähigen Solarbude, mit einem operativ erfolgreichen Handelsunternehmen, welches so gut wie keine Bankverbindlichkeiten hatte, und "lediglich" zahlungsunfähig ist, ist sehr weit her geholt.

      Zahlungsunfähig und ein dicker Verlust.
      Eine sehr eigenwillige Definition von erfolgreich.;)

      Letztlich geht es bei dem Vergleich aber um die Summe der Assets die für 3,X Mio. abgegeben wurden. Und Solon war halt eine ganze Nummer größer als der kleine Online-Versandhändler über den wir gerade diskutieren.

      Ohne Aussagen zur derzeitigen Situation sollte man sich auch nicht so krampfhaft an den letzten Halbjahresabschluß klammern. (Irgendwo muss der gemeldete Verlust schließlich auch herkommen.)

      Zitat von eusterw: Der größte Teil der Anleihen dürfte als Kredit an die GmbH weitergereicht worden sein.

      Das wollen sollten wir für die Anleihenbesitzer hoffen.
      Trotzdem sind diese Kredite erstmal nachrangig im Insolvenzverfahren.

      Zitat von eusterw: Und Wienberg wird danach bezahlt, wieviel er für die ungesicherten Gläubiger raus holt. Und da ist es unrelevant, ob er die Kohle für einen Anleihegläubiger, oder für die AG als Gläubiger raus holt.

      Dann hätte man sich den zweiten Insolvenzverwalter sparen können,da es offensichtlich keine Interessenskonflikte gibt.;)

      PS:
      Es ist natürlich möglich,daß es mehr als die derzeit an der Börse erreichbaren 5% gibt. Aber man sollte sich der Ungewissheit bewußt sein.
      Wer darauf wetten möchte kann dies gerne tun...mehr als 100% seines Geldes kann er nicht verlieren,dafür aber das X-fache erhalten.

      Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Der Regelsatz der Vergütung wird nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet.

      Da sich solche Verfahren ewig hinziehen können,kann er natürlich Vorschüsse
      beantragen. Das läßt natürlich auch einige Optimierungsmöglichkeiten offen.(Wenn man mal das Prinzip der Rendite/des Barwertes verstanden hat.;) )

      Der Antrag kann grundsätzlich erst nach der jeweiligen Beendigung der Tätigkeiten, das heißt der vorläufigen und endgültigen Verwaltung gestellt werden. Vorher darf der Insolvenzverwalter allerdings Vorschüsse auf die zu erwartende Vergütung beantragen.
      http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/fuenf-fragen-zur-bez…
      (Vorsicht Quellenangabe führt auf eine andere Website,also nicht anklicken. Der Ersteller der Homepage (weder verwand noch verschwägert) möchte vielleicht sogar Geld verdienen und nicht von Harz4 leben :rolleyes: )
      Avatar
      schrieb am 23.11.13 10:36:13
      Beitrag Nr. 626 ()
      Mal eine Frage. getgood hat doch die Internetcomunity Paul von Ecommerce Alliance erst kürzlich gekauft. Laut Auskunft von Herrn Wild(Vorstand Ecommerce Alliance) wurde dieses Geschäft bereits vollständig bezahlt. Eventuell mit getgood Aktien, hier wollte sich Herr Wild aber nicht dazu äußern. Herr Wild sagt seiner Ansicht nach ist der Verkauf von Paul abgeschlossen und damit endgültig. Ich gehe davon aus, dass er die getgood Aktien sofort verkauft hat.

      Trotzdem war dieser Deal ja nur geringe Zeit vor der Insolvenz. Kann der Insolvenzverwalter den Verkauf von Paul nicht rückgängig machen und den Geldwert oder das geflossene Geld wieder zurückfordern. Ein Gläubiger ist Ecommerce Alliance nicht mehr, da ja laut Herrn Wild alles sofort bezahlt wurde. Aber es war ein Geschäft kurz vor der Insolvenz. Kennt sich da jemand aus?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.11.13 10:52:17
      Beitrag Nr. 627 ()
      Zitat von Straßenkoeter: Trotzdem war dieser Deal ja nur geringe Zeit vor der Insolvenz. Kann der Insolvenzverwalter den Verkauf von Paul nicht rückgängig machen und den Geldwert oder das geflossene Geld wieder zurückfordern. Ein Gläubiger ist Ecommerce Alliance nicht mehr, da ja laut Herrn Wild alles sofort bezahlt wurde. Aber es war ein Geschäft kurz vor der Insolvenz. Kennt sich da jemand aus?

      Ja, kann er - unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Insolvenzanfechtung.
      Der Insolvenzverwalter wird sich auch diesen Deal genau anschauen und ggf. per Insolvenzanfechtung eine Rückforderung stellen - wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 23.11.13 11:01:29
      Beitrag Nr. 628 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.901.814 von Straßenkoeter am 23.11.13 10:36:13Das geht, wenn der Insolvenzverwalter nachweisen kann, das Getgoods zu dem Zeitpunkt schon definitiv wusste, das Sie Insolvenz anmelden müssen und das es bei dem geschäft primär darum ging, Vermögen vor dem Zugriff der Gläubiger zu retten.

      Ich denke, das 1) der Nachweis, das man unmittelbar vor der Insolvenz stand, nicht möglich ist und 2) es sich beim Vertragspartner um einen neutralen dritten handelt, bei dem man kein Geld "parken" kann.

      Eine Anfechtung wird es, meiner Meinung nach, daher nicht geben.
      Avatar
      schrieb am 23.11.13 11:03:53
      Beitrag Nr. 629 ()
      Zitat von Straßenkoeter: Mal eine Frage. getgood hat doch die Internetcomunity Paul von Ecommerce Alliance erst kürzlich gekauft. Laut Auskunft von Herrn Wild(Vorstand Ecommerce Alliance) wurde dieses Geschäft bereits vollständig bezahlt. Eventuell mit getgood Aktien, hier wollte sich Herr Wild aber nicht dazu äußern. Herr Wild sagt seiner Ansicht nach ist der Verkauf von Paul abgeschlossen und damit endgültig. Ich gehe davon aus, dass er die getgood Aktien sofort verkauft hat.


      Mit Aktien glaube ich nicht, wo sollen die hergekommen sein? Aber es könnte sein, dass Herr Wild die Anleihenaufstockung erhalten und die Stücke dann sofort verkauft hat.
      Avatar
      schrieb am 23.11.13 12:31:58
      Beitrag Nr. 630 ()
      Zitat von noch-n-zocker:
      Zitat von Straßenkoeter: Mal eine Frage. getgood hat doch die Internetcomunity Paul von Ecommerce Alliance erst kürzlich gekauft. Laut Auskunft von Herrn Wild(Vorstand Ecommerce Alliance) wurde dieses Geschäft bereits vollständig bezahlt. Eventuell mit getgood Aktien, hier wollte sich Herr Wild aber nicht dazu äußern. Herr Wild sagt seiner Ansicht nach ist der Verkauf von Paul abgeschlossen und damit endgültig. Ich gehe davon aus, dass er die getgood Aktien sofort verkauft hat.


      Mit Aktien glaube ich nicht, wo sollen die hergekommen sein? Aber es könnte sein, dass Herr Wild die Anleihenaufstockung erhalten und die Stücke dann sofort verkauft hat.


      ...er dürfte dafür eigentlich gar nichts erhalten haben, weil die Anteile nichts wert sind. Außerdem wäre der Umweg über die Anleihe dann endgültig eine bewusste Täuschung der übrigen Anleger. Denn mit der meldung über die Aufstockung der Anleihe hat er ja den Eindruck erwecken wollen "seht her, die Investoren vertrauen uns, und alles ist solide durchfinanziert." :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.11.13 13:22:29
      Beitrag Nr. 631 ()
      Zitat von eusterw:
      Zitat von Lautmaler: Für Wienberg und die getgoods Vertriebs GmbH spielen die Anleihengläubiger gar keine Rolle...sie sind schließlich keine Gläubiger der GmbH (im Gegensatz zu Rockstädt-Mies und seiner TM Invest GmbH.)
      Ergo für die Anleihenbesitzer wäre es wohl besser gewesen Christian Graf Brockdorff hätte die Sache übernommen.


      Das ist so nicht ganz richtig. Der größte Teil der Anleihen dürfte als Kredit an die GmbH weitergereicht worden sein. Und Wienberg wird danach bezahlt, wieviel er für die ungesicherten Gläubiger raus holt. Und da ist es unrelevant, ob er die Kohle für einen Anleihegläubiger, oder für die AG als Gläubiger raus holt.

      Weinberg hat schlicht ein GROßES EIGENES Interesse, für die Anleihegläubiger viel raus zu holen.

      Und ein Vergleich, mit einer am Markt gescheiterten und nicht wettbewerbsfähigen Solarbude, mit einem operativ erfolgreichen Handelsunternehmen, welches so gut wie keine Bankverbindlichkeiten hatte, und "lediglich" zahlungsunfähig ist, ist sehr weit her geholt.

      Ich bleibe dabei, wenn hier kein Geld auf KRIMINELLEN Wegen abgeflossen ist, dann gibt es auf die Anleihe eine hohe bis sehr hohe Quote im 2-Stellringen Bereich.



      ".....Und ein Vergleich, mit einer am Markt gescheiterten und nicht wettbewerbsfähigen Solarbude, mit einem operativ erfolgreichen Handelsunternehmen, welches so gut wie keine Bankverbindlichkeiten hatte, ...."

      Von welchem Unternehmen sprichst du da? :D
      Avatar
      schrieb am 23.11.13 13:26:24
      Beitrag Nr. 632 ()
      ...ich meine nicht die Solarbude, sondern dieses erfolgreiche Handelsunternehmen interessiert mich. Kann ich davon Aktien kaufen ?

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.11.13 14:09:10
      Beitrag Nr. 633 ()
      Wer scheisst getgoods nochmal mit Kohle zu :laugh:

      http://www.youtube.com/watch?v=CwE4mk2fbow
      Avatar
      schrieb am 23.11.13 19:19:20
      Beitrag Nr. 634 ()
      Zitat von Lautmaler:
      Zitat von eusterw: Der größte Teil der Anleihen dürfte als Kredit an die GmbH weitergereicht worden sein.
      Das wollen sollten wir für die Anleihenbesitzer hoffen.
      Trotzdem sind diese Kredite erstmal nachrangig im Insolvenzverfahren.

      Woher weißt Du das denn?
      Avatar
      schrieb am 23.11.13 19:28:14
      Beitrag Nr. 635 ()
      Zitat von Ashar Rubin:
      Zitat von Lautmaler: ...Das wollen sollten wir für die Anleihenbesitzer hoffen.
      Trotzdem sind diese Kredite erstmal nachrangig im Insolvenzverfahren.

      Woher weißt Du das denn?


      Seit BilMoG ist das so.
      Siehe auch: InsO § 39 Nachrangige Insolvenzgläubiger
      (1) Im Rang nach den übrigen Forderungen der Insolvenzgläubiger werden in folgender Rangfolge, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge, berichtigt:
      ...
      5. nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen.


      Die Änderung hat die Rechtsprechung/Gesetzeslage zum Eigenkapitalersatzrecht "abgelöst".

      Die könnten natürlich sogar noch hinter die Forderungen von RM/TM zurückgetreten sein. (Leider gibt es keinen veröffentlichten 2012 JA.)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.11.13 19:54:53
      Beitrag Nr. 636 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.904.194 von Lautmaler am 23.11.13 19:28:14Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 23.11.13 22:06:22
      Beitrag Nr. 637 ()
      Darlehensvertrag zwischen der TM Investment GmbH und der getgoods.de AG vom 01. Juli 2011
      Die TM Investment GmbH hat der getgoods.de AG mit Vertrag vom 01. Juli 2011 ein Darlehen in Höhe von EUR 1 Mio. gewährt. Das Darlehen wird mit 7,75 % p.a. verzinst. Das Darlehen wird bis zum 04. Juli 2016 gewährt, kann jedoch jederzeit ordentliche ohne Angabe besonderer Gründe zum Ablauf des folgenden Bankarbeitstags gekündigt werden. Teilleistungen sind möglich. Das Darlehen ist zum Prospektdatum noch in voller Höhe valutiert.
      Darlehensvertrag zwischen der TM Investment GmbH und der HTM GmbH Handy-Trends+More vom 17. Oktober 2011
      Die TM Investment GmbH hat der HTM GmbH Handy-Trends+More mit Vertrag vom 17. Oktober 2011 ein Darlehen in Höhe von EUR 4 Mio. gewährt. Das Darlehen wird mit 4 % p.a. verzinst. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 01. November 2018. Das Darlehen ist mit einem Rangrücktritt versehen.
      Darlehensvertrag zwischen der TM Investment GmbH und der HTM GmbH Handy-Trends+More vom 21. Oktober 2011
      Die TM Investment GmbH hat der HTM GmbH Handy-Trends+More mit Vertrag vom 21. Oktober 2011 ein Darlehen in Höhe von EUR 1 Mio. gewährt. Das Darlehen wird mit 4 % p.a. verzinst. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 01. November 2018. Das Darlehen ist mit einem Rangrücktritt versehen.
      Darlehensvertrag zwischen der TM Investment GmbH und der HTM GmbH Handy-Trends+More vom 07. November 2011
      Die TM Investment GmbH hat der HTM GmbH Handy-Trends+More mit Vertrag vom 07. November 2011 ein Darlehen in Höhe von EUR 3,5 Mio. gewährt. Das Darlehen wird mit 6 % p.a. verzinst. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 01. Dezember 2018. Das Darlehen ist mit einem Rangrücktritt versehen.
      Darlehensvertrag zwischen Herrn Markus Rockstädt-Mies und der getgoods.de AG vom 15. März 2012
      Herr Markus Rockstädt-Mies hat der getgoods.de AG mit Vertrag vom 15. März 2012 ein Darlehen in Höhe von EUR 7,2 Mio. gewährt. Das Darlehen wird mit 5 % p.a. verzinst. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30. März 2018. Das Darlehen ist mit einem Rangrücktritt versehen.

      Welches Darlehen soll denn jetzt vor der Anleihe bedient werden?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.11.13 22:55:38
      Beitrag Nr. 638 ()
      Zitat von martin365: Welches Darlehen soll denn jetzt vor der Anleihe bedient werden?

      Die an die getgoods Vertriebs GmbH vergebenen Darlehen könnten tatsächlich vor der Anleihe bedient werden. (Das ergibt sich aber ziemlich logisch aus dem Kontext.)

      Da gibt es sogar mehrere mögliche Szenarien.

      PS:
      Btw. Das erstgenannte Darlehen gibt es so wohl gar nicht mehr. (Siehe JA 2012)
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.11.13 12:36:43
      Beitrag Nr. 639 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.904.674 von martin365 am 23.11.13 22:06:22Dazu die Quellenangabe: Anleiheprospekt, S. 34
      Avatar
      schrieb am 24.11.13 13:12:34
      Beitrag Nr. 640 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.904.784 von Lautmaler am 23.11.13 22:55:38»Die an die getgoods Vertriebs GmbH vergebenen Darlehen könnten tatsächlich vor der Anleihe bedient werden. (Das ergibt sich aber ziemlich logisch aus dem Kontext.)
      Da gibt es sogar mehrere mögliche Szenarien.
      «

      Kannst Du das bitte näher erläutern und vielleicht auch eines der möglichen Szenarien aufzeichnen? Auf welchen Kontext zielst Du?

      Gruß, Ashar
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.11.13 13:45:53
      Beitrag Nr. 641 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.906.340 von Ashar Rubin am 24.11.13 13:12:34Ich mache es mal einfach:

      Ist es gesetzlich verboten? Nein.
      Ist es vertraglich verboten? Vielleicht.
      Wissen wir in welchen Rang die Darlehen der TM zu den Darlehen der AG stehen? Nein.

      Da steht nur: "Das Darlehen ist mit einem Rangrücktritt versehen." Da steht nicht in welcher Form und ob die Darlehen der AG nicht vielleicht sogar noch hinter diese Darlehen zurück getreten sind. Die meinen vielleicht einfach nur den gesetzlichen Nachrang. (Wie er oft als "Geschenk" an die Anleger in den Werbeflyern/Prospekten beworben wird.)

      Thats all!!!

      Szenario:
      Die AG ist zur Abwendung einer Überschuldung (könnte tatsächlich vorliegen) hinter die Gläubiger gem. § 39 (1) Nr. 1-5 zurückgetreten. Die AG geht leer aus,TM nicht. Die AG hat anschließend nicht genügend Masse um die Anleihengläubiger zu bedienen.
      Dann wäre TM nicht nur zeitlich vor der Anleihe bedient worden.

      Der Kontext ist einfach die Diskussion über den Nachrang von Gesellschafterdarlehen. Die Darlehen an die AG stehen natürlich erstmal hinter den Anleihen.

      Auf GmbH-Ebene stehen die Gesellschafterdarlehen per Gesetz natürlich erstmal gleichrangig aber nachrangig zu den nichtnachrangigen Darlehen.

      So bedeutend ist das Thema erstmal nicht.
      Es geht einfach um (sicheres) Wissen, Spekulation und Ungewisseheit. Die sollte man erkennen und unterscheiden. Manchmal hat man hier den Eindruck getgoods hätte nen Milliardengewinn veröffentlicht und nicht Insolvenz angemeldet.:rolleyes:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.11.13 14:18:23
      Beitrag Nr. 642 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.906.508 von Lautmaler am 24.11.13 13:45:53Die Kredite von RM, sind aber (egal ob an die AG, ober an TM vergeben), mit einem Rangrücktritt ausgestattet. Das bedeutet letztlich, da diese an ihrer jeweiligen Position, quasi an letzter Stelle der Kredite stehen.

      Auch wenn jetzt ein Darlehen der AG, an die TM, gesetzlich hinter "normalen" Schulden steht, dann haben die Darlehen von RM, immer noch ihren Rangrücktritt uns stehen noch hinter den weitergereichten Darlehen der AG.
      Avatar
      schrieb am 24.11.13 14:35:58
      Beitrag Nr. 643 ()
      Zitat von eusterw: Die Kredite von RM, sind aber (egal ob an die AG, ober an TM vergeben), mit einem Rangrücktritt ausgestattet. Das bedeutet letztlich, da diese an ihrer jeweiligen Position, quasi an letzter Stelle der Kredite stehen.

      Auch wenn jetzt ein Darlehen der AG, an die TM, gesetzlich hinter "normalen" Schulden steht, dann haben die Darlehen von RM, immer noch ihren Rangrücktritt uns stehen noch hinter den weitergereichten Darlehen der AG.

      :confused::confused::confused:

      Du hast gar nichts nichts verstanden und redest ein ziemlich wirres Zeug.

      Es geht um die Gesellschafterdarlehen die RM und TM an die AG und die GmbH vergeben haben!
      Avatar
      schrieb am 24.11.13 14:59:29
      Beitrag Nr. 644 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.906.508 von Lautmaler am 24.11.13 13:45:53Das erscheint mir nun aber als eine äußerst freizügige Interpretation des Begriffes „Rangrücktritt” in einem Emissionsprospekt – immerhin gibt es eine Prospekthaftung. Und außerdem kontrastieren Deine Annahmen augenfällig zu den Bestimmungen des § 39 (2 und 3) InsO sowie § 19 (2) Satz 2 i.V.m. § 39 (2), letzteres im Falle der Überschuldungsproblematik.

      Eine Stufung von Rangrücktritten ist m.E. nach Einführung des MoMiGs nicht mehr wirksam. Zudem halte ich eine unerwähnt gebliebene Rangrücktrittsregelung für die Ausleihungen an verbundene Unternehmen wegen der bereits erwähnten Prospekthaftung für schlicht ausgeschlossen.

      Deine Eindrücke in Ehren. Aber für die Anleiheinvestoren dürfte es von einiger Relevanz sein, ob sie vor-, gleich- oder nachrangig zu den Darlehen von RM/TM rangieren.

      Die Aussage »Auf GmbH-Ebene stehen die Gesellschafterdarlehen per Gesetz natürlich erstmal gleichrangig aber nachrangig zu den nichtnachrangigen Darlehen.« habe ich leider nicht verstanden.

      Gruß, Ashar
      Avatar
      schrieb am 24.11.13 16:13:51
      Beitrag Nr. 645 ()
      Ich weiß nicht was es da zu diskutieren gibt:

      Gesellschafterdarlehen / 4.1 Rangrücktritt
      http://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-profession…

      Die Gesellschafterdarlehen stehen hinter den Anleiheforderungen.

      Aldy
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.11.13 16:14:41
      Beitrag Nr. 646 ()
      Zitat von Ashar Rubin: Die Aussage »Auf GmbH-Ebene stehen die Gesellschafterdarlehen per Gesetz natürlich erstmal gleichrangig aber nachrangig zu den nichtnachrangigen Darlehen.« habe ich leider nicht verstanden.

      Das dürfte das Grundproblem gerade sein.
      Es gibt einen gesetzlichen Rangrücktritt. (Seit MoMiG,dachte dies wäre erst mit BilMoG gekommen.Aber der Zeitpunkt ist hier egal.)
      Dieser gilt natürlich für alle Gesellschafterdarlehen. D.h. diese sind zueinander gleichrangig.(Per Gesetz mit gewissen Ausnahmen.)
      Und gleichzeitig nachrangig zu den nichtrangigen und "den anderen nachrangigen"(Nr. 1-4).
      § 39 führt übrigens nochmals eine Rangfolge bei den nachrangigen Insolvenzgläubigern ein.

      Zitat von Ashar Rubin: Eine Stufung von Rangrücktritten ist m.E. nach Einführung des MoMiGs nicht mehr wirksam. Zudem halte ich eine unerwähnt gebliebene Rangrücktrittsregelung für die Ausleihungen an verbundene Unternehmen wegen der bereits erwähnten Prospekthaftung für schlicht ausgeschlossen.

      Das ist eine Fehlannahme wie bereits angesprochen und § 39 InsO zeigt!
      Um eine Überschuldung zu verhindern müßte bspw. gemäß Mehrheitsmeinung der Rangrücktritt hinter alle anderen Rangrücktritte (also hinter §39 (1) Nr. 1-5)) eingeräumt werden.
      (Früher: Qualifizierter Rangrücktritt. Es wird lediglich anscheinend diskutiert,ob dieser explizite qualifizierte Rangrücktritt bei Gesellschafterdarlehen nötig ist und wie dieser aus steuerlichen Apekten formuliert sein muss.)

      Der Prospekt ist zudem von 2012!
      Solche Vereinbarungen kann man jederzeit treffen. Es ist nichts ungewöhnliches,daß solche Rangrücktritte erst in der Krise vereinbart werden. (Zudem führt der JA 2011 der GmbH auch keinerlei Rangrücktritte auf.Das muss nichts bedeuten.)

      Zitat von Ashar Rubin: Das erscheint mir nun aber als eine äußerst freizügige Interpretation des Begriffes „Rangrücktritt” in einem Emissionsprospekt – immerhin gibt es eine Prospekthaftung.

      Die Frage ist doch, welche Interpretation getgoods verwendet!
      Deren Formulierung läßt leider zu,daß es sich nur um den gesetzlichen Rangrücktritt handelt. Und genau das ist mein Punkt,den ich aufzeigen möchte.
      Zumal die AG halt ebenfalls noch im Rang auf eine Stufe zurückgetreten sein könnte bzw. sogar noch dahinter.

      Du kannst jetzt spekulieren und die Spekulation fälschlicherweise als sicheres Wissen darstellen.Oder man kann wie ich einfach sagen,da gibt es eine Ungewissheit.

      Zitat von Ashar Rubin: Und außerdem kontrastieren Deine Annahmen augenfällig zu den Bestimmungen des § 39 (2 und 3) InsO sowie § 19 (2) Satz 2 i.V.m. § 39 (2), letzteres im Falle der Überschuldungsproblematik.

      Dann geh mal lieber zum Optiker.;)
      Was kontrastiert da?Lies dir die Punkte nochmals durch...
      § 39 (2 und 3):
      (2) Forderungen, für die zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren vereinbart worden ist, werden im Zweifel nach den in Absatz 1 bezeichneten Forderungen berichtigt.

      (3) Die Zinsen der Forderungen nachrangiger Insolvenzgläubiger und die Kosten, die diesen Gläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren entstehen, haben den gleichen Rang wie die Forderungen dieser Gläubiger.

      § 19 (2) Satz 2
      (2) Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß § 39 Abs. 2 zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist, sind nicht bei den Verbindlichkeiten nach Satz 1 zu berücksichtigen.


      Da kontrastiert nichts!
      Genau davon spreche ich nämlich.
      Um eine Überschuldung zu verhindern, könnte die AG genau einen solchen Rangrücktritt gemäß § 19 (2) eingeräumt haben!

      Zitat von Ashar Rubin: Deine Eindrücke in Ehren. Aber für die Anleiheinvestoren dürfte es von einiger Relevanz sein, ob sie vor-, gleich- oder nachrangig zu den Darlehen von RM/TM rangieren.


      Natürlich könnte es auch bedeutend werden,deshalb spreche ich davon und weise auf die Problematik hin. Aber eine Diskussion bringt halt nicht viel.
      Hier regiert gerade die Ungewissheit.

      Btw:
      Gerade wenn du den Punkt wichtig findest,solltest du etwas sauberer nachlesen.

      Grüße
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.11.13 16:17:30
      Beitrag Nr. 647 ()
      Zitat von Aldy: Die Gesellschafterdarlehen stehen hinter den Anleiheforderungen.
      Aldy


      Wir sprechen von der GmbH. Und der Rangfolge der Gesellschafterdarlehen untereinander.

      Auf der AG Ebene ist der Fall natürlich klar.
      Avatar
      schrieb am 24.11.13 16:37:20
      Beitrag Nr. 648 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.907.036 von Aldy am 24.11.13 16:13:51Ich befürchte das Thema ist zu kompliziert für dieses Forum.

      Kurzform:
      Die Anleihenbesitzer sind Gläubiger der AG.
      TM ist Gläubiger und (mittel-/unmittelbar) Gesellschafter der AG sowie der GmbH.
      Die AG ist Gläubigerin und Gesellschafterin der GmbH.
      RM ist (vermutlich) nur Gläubiger der AG.
      Die Darlehen der AG und TM stehen bei der GmbH per Gesetz im selben Rang.
      Per Gesetz haben diese einen Rangrücktritt gegenüber (fast) allen anderen Gläubigern.
      Weitere vertragliche Rangrücktritte sind jedoch möglich.

      Es ist leider unsicher, wer welche über das Gesetz hinausgehende Rangrücktritte eingeräumt hat oder nicht.

      Jetzt kann man spekulieren,daß es keine vertraglichen Rangrücktritte seitens der AG gab und der angegebene Rangrücktritt wirklich einen vertraglichen Rangrücktritt hinter alle anderen Gläubiger (einschließlich die AG) darstellt.

      Oder man unterläßt die Spekulationen und begibt sich in den Bereich des sicheren Wissens und sagt:
      "Die Situation ist ungewiss."
      Avatar
      schrieb am 24.11.13 18:22:17
      Beitrag Nr. 649 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.907.038 von Lautmaler am 24.11.13 16:14:41§ 39 InsO
      (2) Forderungen, für die zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren vereinbart worden ist, werden im Zweifel nach den in Absatz 1 bezeichneten Forderungen berichtigt.

      Nach” meint „danach” im Sinne von „hinter” oder „in der Rangfolge (nochmals) nachstehend”. „Nach” meint eben nicht „gemäß”. Ansonsten lautete der Absatz 2 etwa:

      „Forderungen, für die zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren vereinbart worden ist, werden im Zweifel gemäß den in Absatz 1 bezeichneten Regelungen berichtigt.”

      Und das ist eben nicht gemeint, obwohl Du es die ganze Zeit so verstanden hast.
      Avatar
      schrieb am 24.11.13 19:47:29
      Beitrag Nr. 650 ()
      Zitat von Ashar Rubin: Und das ist eben nicht gemeint, obwohl Du es die ganze Zeit so verstanden hast.

      :keks:

      Am besten du gehst du mal zum Optiker,denn da steht:

      § 39 InsO
      (2) Forderungen, für die zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren vereinbart worden ist, werden im Zweifel nach den in Absatz 1 bezeichneten Forderungen berichtigt.


      Die Betonung liegt auf: werden im Zweifel!
      Nur hier gibt es keine Zweifel!
      Entweder ist in den Darlehensbedingungen jeweils ein (weiterer) vertraglicher Rangrücktritt eingeräumt oder nicht.

      Früher beim Komiß hat der der Feldwebel immer gemeint:
      "Wer lesen kann ist klar im Vorteil!"
      Eine Weisheit die sich auch hier bewahrheitet.;)

      Btw:
      1.Das Thema ist scheinbar wirklich zu komplex für das Forum.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.11.13 21:59:06
      Beitrag Nr. 651 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.907.984 von Lautmaler am 24.11.13 19:47:29Freunde werden wir wohl nicht mehr. Tatsächlich hat aufgrund von Alter und Krankheit mein Sehvermögen inzwischen sehr gelitten. Aber Verstand und Sprachvermögen funktionieren bei mir noch sehr gut. Zur Formulierung „im Zweifel” in § 39 (2) InsO werde ich demnächt noch Stellung nehmen.

      Aldy und eusterw sind – wie auch ich – der Meinung, die von RM/TM vergebenen Darlehen an die Vertriebs-GmbH rangieren nachrangig gegenüber den Gesellschafterdarlehen der AG. (Ist das richtig?) Lautmaler glaubt dort wegen des ihm eigenen Verständnisses an Gleichrangigkeit. Wir werden sehen.

      Außerdem erkenne ich nach vorliegender Rechnungslegung im Konzern keine Überschuldung.

      Sind eigentlich Agio, Dante, Doby, Herbert H, K1K1, Kalchas, sarah96 und all die anderen anwesend?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.11.13 22:56:06
      Beitrag Nr. 652 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.908.582 von Ashar Rubin am 24.11.13 21:59:06Naja... All die anderen werden schon anwesend sein. Soviel zum Sprachvermögen in fortgesetzem Alter. :D
      Avatar
      schrieb am 24.11.13 23:22:34
      Beitrag Nr. 653 ()
      Zitat von Ashar Rubin: Lautmaler glaubt dort wegen des ihm eigenen Verständnisses an Gleichrangigkeit.

      Du musst mal anfangen genauer zu lesen!

      Per Gesetz sind die Gesellschafterdarlehen gleichrangig! (Das hat nichts mit Verständnis zu tun,so regelt das die InsO einfach.)
      Davon unbeschadet können die Gesellschafter als Gläubiger vertraglich im Rang zurücktreten.

      Ich warne einfach nur fahrlässig davor zu glauben,die AG könnte nicht hinter die TM zurückgetreten sein bzw. mit ihr (wie es das Gesetz vorsieht) auf einer Stufe stehen oder mit ihr gemeinsam hinter die Gläubiger gem. § 39 (1) Nr. 1-5 zurückgetreten sein.

      Thats all.
      Keine Aussage ob die AG jetzt vor,gleich oder hinter der TM rangiert.


      Das ist nämlich einer der Kardinalfehler den die Anfänger,und du gerade auch, machen.Sie interpretieren einfach irgendetwas irgendwo hinein.
      Und wenn ein paar Leute dem nicht wiedersprechen glauben sie auch noch daran. (ALdy sprach von der AG-Ebene = Kein Bezug,eusterw sprach von "Darlehen der AG, an die TM," und "Kredite von RM,...egal ob an die AG, ober an TM"= Kein Bezug und wirr)

      Vielleicht merkst du irgendwann,daß man das Rätselraten mit einer Anfrage bei der IR-Abteilung beenden kann.(Falls es die noch gibt.) ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.11.13 23:27:55
      Beitrag Nr. 654 ()
      Zitat von Lautmaler: Per Gesetz sind die Gesellschafterdarlehen gleichrangig!


      Bevor wieder Mißverständnisse entstehen:
      Per Gesetz sind die Gesellschafterdarlehen nachrangig und untereinander gleichrangig .
      Avatar
      schrieb am 24.11.13 23:53:29
      Beitrag Nr. 655 ()
      Zitat von Ashar Rubin: Außerdem erkenne ich nach vorliegender Rechnungslegung im Konzern keine Überschuldung.


      Ich wette,nach der dir "vorliegenden Rechnungslegung" gibt es auch keine Zahlungsunfähigkeit oder "einen Verlust des hälftigen Stammkapitals" bei der GmbH. :rolleyes:

      Oder besitzt du die aktuellen Zahlen? Wenn ja,könntest du sie mir schicken?
      (Die vom/bis 20.11.2013 würden vollkommen reichen.(Also AG+Konzern+Töchter)Bekommst für die auch ne Flasche Sekt. ;))


      Vor 3 Wochen konnten sich in diesen Thread viele Leute nicht vorstellen,daß getgoods Insolvenz anmelden muss.
      Scheinbar haben sich seither nur die Namen,aber nicht die Einstellungen (und die Naivität) geändert.
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 00:09:16
      Beitrag Nr. 656 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.908.912 von Lautmaler am 24.11.13 23:22:34Ich meinte das die Darlehen von Rockstädt, welche er der GmbH gegeben hat, Hinter den Gesellschafterdarlehn der AG stehen. Ashar hat das erkannt und ich denke, das konnte man aus dem Kontext gut erkennen (auch wenn ich 1x Tym geschrieben hab, wo GmbH hin gehört hätte).

      Ebenfalls denke ich, das sich das ganz eindeutig in dem Gesetz so liest (steht hinter 1-5).
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 01:46:19
      Beitrag Nr. 657 ()
      Zitat von eusterw: Ich meinte das die Darlehen von Rockstädt, welche er der GmbH gegeben hat, Hinter den Gesellschafterdarlehn der AG stehen.

      :confused:
      Bis zum 30.06.2013 hatte RM der GmbH noch kein Darlehen gegeben.
      Aber ihr habt alle anscheinend mehr Informationen als bisher veröffentlicht wurden.

      Zitat von eusterw: Ebenfalls denke ich, das sich das ganz eindeutig in dem Gesetz so liest (steht hinter 1-5).

      Dann musst auch du zum Optiker oder nochmal in die Schule,denn in der InsO steht:

      § 39 Nachrangige Insolvenzgläubiger

      (1) Im Rang nach den übrigen Forderungen der Insolvenzgläubiger werden in folgender Rangfolge, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge, berichtigt:

      1. die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen und Säumniszuschläge auf Forderungen der Insolvenzgläubiger;
      2. die Kosten, die den einzelnen Insolvenzgläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren erwachsen;
      3. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten;
      4. Forderungen auf eine unentgeltliche Leistung des Schuldners;
      5. nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen.

      (2) Forderungen, für die zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren vereinbart worden ist, werden im Zweifel nach den in Absatz 1 bezeichneten Forderungen berichtigt.
      (3) Die Zinsen der Forderungen nachrangiger Insolvenzgläubiger und die Kosten, die diesen Gläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren entstehen, haben den gleichen Rang wie die Forderungen dieser Gläubiger.
      ...


      Ich habe mal die übersehenen Stellendick rot markiert,hoffe es liegt keine Rot-Lese-Schwäche vor.

      Mehr als den Gesetzestext zitieren und die relevanten Stellen markieren geht hier nicht.
      Wenn ihr immernoch meint, daß im §39 InsO steht, daß die von der AG gewährten Darlehen im Rang vor den von der TM gewährten Darlehen stehen, dann kann euch beiden wohl keiner mehr helfen.

      Klärt uns doch bitte auf,woher in den Vertragsbedingungen der von der TM gewährten Darlehen der Zweifel kommt.
      Scheinbar habt ihr die Vertragsbedingungen auch zu Hause.

      Eure felsenfeste Überzeugung in der Insolvenzordnung würde stehen,daß die 2011 der Vertriebs GmbH gewährten Gesellschafterdarlehen einen unterschiedlichen Rang hätten,erinnert mich einfach nur noch an einige Leute die hier früher schrieben. Die meinten alle schlechten Nachrichten wären nur Bashing und getgoods hätte einen positiven operativen Cashflow.

      PS:
      Natürlich können die diskutierten Darlehen einen unterschiedlichen Rang haben,dieser ergibt sich aber nicht aus dem Gesetz(Insolvenzordnung) sondern aus deren Vertragsbedingungen. Das sollte man schön auseinander halten.
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 08:52:45
      Beitrag Nr. 658 ()
      Die AG ist Gesellschafterin der GmbH, daher sind alle Darlehen der AG an die GmbH Gesellschafterdarlehen mit entsprechenden Auswirkungen auf den Rang. Die Darlehen der TM an die GmbH sind war keine unmittelbaren Gesellschafterdarlehen, da aber RM und MS die Mehrheit an der AG (und damit an der GmbH) und an der TM halten, ist die TM eine Schwestergesellschaft der GmbH womit die Darlehen der TM als mittelbare Gesellschafterdarlehen zu qualifizieren wären, wodurch die Darlehen der TM an die GmbH ebenfalls den Rang von Gesellschafterdarlehen haben.

      Also werden erst die Banken, Lieferanten und die Bundesagentur bedient und dann wird der Rest gemäß der Insolvenzquote verteilt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 08:58:04
      Beitrag Nr. 659 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.909.750 von muhlan am 25.11.13 08:52:45Selbst wenn die AG mit ihren Darlehen im Rang per Vertrag im Rang hinter die Darlehen der TM getreten sein sollte, wird das der Richter wieder kassieren. Warum? Ganz einfach weil sich dadurch ein Gesellschafter der AG besser stellt als die restlichen Gesellschafter der AG und dadurch die Vorschriften der InsO ausgehebelt würden.
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 09:34:29
      Beitrag Nr. 660 ()
      Zitat von Lautmaler: Bis zum 30.06.2013 hatte RM der GmbH noch kein Darlehen gegeben.

      Meine Fresse, dann eben seine (mit seinem Vorstandskollegen) gemeinsame Investmentgesellschafft.

      Das ist doch jetzt alles nur Haarspalterei. Du weist genau was ich meine.

      ----------------------------------------------

      Aber formulieren wir es doch mal GANZ grob: Ich gehe davon aus (auch nach Gesetzestext), das JEDE (egal von wehm) mit einem Rangrücktritt ausgestattete Forderung in jedem Unternehmen (egal an wehn), im Insolvenzverfahren hinter einem eventuellen Gesellschafterdarlen steht (unabhängig, wie weit hinten das Gesellschafterdarlehn steht).

      Und da in den Anleihebedingungen der Rangrücktritt für die diskutierten Altdarlehn EINDEUTIG angeben ist, gehe ich fest davon aus, das diese Vereinbarung jeder Prüfung stand hält und die Altdarlehen immer nachrangig sind.

      Das kann doch jetzt echt nicht so schwer zu verstehen sein???????????
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 21:47:51
      !
      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: auf eigenen Wunsch des Users
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 22:03:22
      Beitrag Nr. 662 ()
      Ich versprach noch Behandlung der Formulierung „im Zweifel” in § 39 InsO (2) und versuche es mal exemplarisch:

      Gläubiger G und Schuldner S vereinbaren eine Darlehensvergabe des G an S. Zudem vereinbaren G und S einen diesbezüglichen Rangrücktritt etwa mit den Worten: „für vorbezeichnete Forderung aus gegenständlichem Darlehen vereinbaren wir, G und S, den Nachrang im Insolvenzfall.” S hat Verbindlichkeiten aus Darlehensvergaben weiterer Gläubiger (darunter auch Gesellschafter, denn S ist eine Kapitalgesellschaft), Verbindlichkeiten aus L&L usw..

      S wird insolvent. Nun entstehen erhebliche Zweifel am Vereinbarten – was war gemeint: Nachrang gegenüber welchen Forderungen, einfacher oder qualifizierter Rangrücktritt, Nachrang der Zins- oder Hauptforderung? Hier greifen § 39 InsO (2) und (3) und bestimmen Haupt- wie auch Zinsforderungen zur Letztrangigkeit, also noch hinter den Gesellschafterdarlehen.

      Zitat von Lautmaler: Natürlich können die diskutierten Darlehen einen unterschiedlichen Rang haben, dieser ergibt sich aber nicht aus dem Gesetz (Insolvenzordnung) sondern aus deren Vertragsbedingungen.

      Das war Inhalt meiner diesbezüglichen Beiträge: der Anleiheprospekt dokumentiert das Vorhandensein solcher Vertragsbedingungen, die zur Letztrangigkeit führen. Wobei den Leser deren konkrete Ausgestaltung nicht kümmern muß, denn im Zweifel helfen § 39 InsO (2) und (3). Außer Lautmaler selbst hat übrigens niemand jemals einen gesetzlichen Rangrücktritt behauptet:

      Zitat von Lautmaler: Es gibt einen gesetzlichen Rangrücktritt. (Seit MoMiG,dachte dies wäre erst mit BilMoG gekommen.Aber der Zeitpunkt ist hier egal.)
      Dieser gilt natürlich für alle Gesellschafterdarlehen.

      Das war natürlich nur ein Versprecher. Der Rangrücktritt ist immer eine vertragliche Vereinbarung, § 39 InsO hingegen bestimmt Rangfolge sowie Nach- bzw. Letztrangigkeit im Insolvenzfall.

      Grüße, Ashar
      Avatar
      schrieb am 26.11.13 09:41:09
      Beitrag Nr. 663 ()
      Wenn alles halbwegs normal gelaufen wäre, hätte Mitte November noch jede Menge Cash im Unternehmen stecken müssen. Das Geld war aber offensichtlich weg, also ist etwas passiert, das nicht normal ist. Deswegen sind alle Berechnungen darüber, was an Vermögenswerten zur Befriedigung der Anleihegläubiger noch da sein müßte, sinnlos.
      Avatar
      schrieb am 26.11.13 09:47:12
      Beitrag Nr. 664 ()
      Klar das Geld kann auch weg sein, möglich ist aber auch, dass noch Cash da ist, aber eben zu wenig für die Bedienung sofort fälliger Verbindlichkeiten. Selbst 30 Millionen € wären zu wenig gewesen wenn Brightstar 50 Millionen € sofort fällig gestellt hätte.

      Aber wie Du schon gesagt hast: nix genaues weiß man nicht.
      Avatar
      schrieb am 26.11.13 10:02:28
      Beitrag Nr. 665 ()
      Zitat von muhlan: Selbst 30 Millionen € wären zu wenig gewesen wenn Brightstar 50 Millionen € sofort fällig gestellt hätte.
      Brightstar kann nichts fällig gestellt haben, die haben stattdessen Anzeige erstattet. Hätten sie etwas fällig gestellt, wärs keine Unterschlagung mehr sondern eine Vertragssache. Dann hätte Rockstädt-Mies mit seinem Hinweis auf Verträge sogar Recht. Geh ruhig davon aus, dass kein Cash mehr da ist, das ist nämlich das bei weitem wahrscheinlichste Szenario.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.11.13 10:25:52
      Beitrag Nr. 666 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.919.076 von JWegener am 26.11.13 10:02:28Klar, kann ich eine unterschlagene Forderung sofort fällig stellen.

      Wenn du mir 50 Euro klaust, kann ich dich direkt auffordern, mir die zurückzugeben. Und du schuldest mir exakt an dem Tag 50 Euro.
      Avatar
      schrieb am 26.11.13 14:01:38
      Beitrag Nr. 667 ()
      Zitat von JWegener: Wenn alles halbwegs normal gelaufen wäre, hätte Mitte November noch jede Menge Cash im Unternehmen stecken müssen. Das Geld war aber offensichtlich weg, also ist etwas passiert, das nicht normal ist. Deswegen sind alle Berechnungen darüber, was an Vermögenswerten zur Befriedigung der Anleihegläubiger noch da sein müßte, sinnlos.


      So ist es

      Es sei denn, jemand kann von einem Gerücht hier berichten, an dem auch mal etwas dran ist ... :)
      Avatar
      schrieb am 26.11.13 14:04:03
      Beitrag Nr. 668 ()
      Zitat von eusterw: Klar, kann ich eine unterschlagene Forderung sofort fällig stellen.

      Wenn du mir 50 Euro klaust, kann ich dich direkt auffordern, mir die zurückzugeben. Und du schuldest mir exakt an dem Tag 50 Euro.


      Quark,

      Wenn du mir etwas klaust, brauche ich nichts fällig zu stellen, sondern ich erstatte anzeige.


      Vermutlich hatesggo versäumt denen etwas anzuzeigen, wobei ich versäumt hier ironisch meine
      Avatar
      schrieb am 26.11.13 15:33:16
      Beitrag Nr. 669 ()
      heute geht es etwas nach oben mit der Anleihe...
      Avatar
      schrieb am 26.11.13 16:53:23
      Beitrag Nr. 670 ()
      Zitat von Broker223: heute geht es etwas nach oben mit der Anleihe...


      Stimmt.

      Anstelle minus 95 % nur noch minus 94 % :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.11.13 00:45:02
      Beitrag Nr. 671 ()
      Zitat von wsgambler:
      Zitat von Broker223: heute geht es etwas nach oben mit der Anleihe...


      Stimmt.

      Anstelle minus 95 % nur noch minus 94 % :laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.11.13 00:46:00
      Beitrag Nr. 672 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.926.516 von Broker223 am 27.11.13 00:45:02:-)

      Wobei, nicht lustig für die Investoren der Anleihe zum Nominalpreis...
      Avatar
      schrieb am 27.11.13 19:37:04
      Beitrag Nr. 673 ()
      » Unternehmensnahen Kreisen der Brightstar Corp. zufolge war die Lieferung der 192.000 Mobiltelefone ursprünglich für Krakau (Republik Polen) bestimmt. Man hat sie dann allerdings aus Vorsichtsgründen – mit mäßigem Erfolg – in Frankfurt (Oder) eingelagert.«
      Quelle: Satire
      Avatar
      schrieb am 27.11.13 20:55:36
      Beitrag Nr. 674 ()
      Zitat von Ashar Rubin: » Unternehmensnahen Kreisen der Brightstar Corp. zufolge war die Lieferung der 192.000 Mobiltelefone ursprünglich für Krakau (Republik Polen) bestimmt. Man hat sie dann allerdings aus Vorsichtsgründen – mit mäßigem Erfolg – in Frankfurt (Oder) eingelagert.«
      Quelle: Satire

      Hast Du falsch verstanden - die Lieferung kam aus Polen.
      http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/25876483

      :laugh:
      Aldy
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 11:57:19
      Beitrag Nr. 675 ()
      Zitat von eusterw: Klar, kann ich eine unterschlagene Forderung sofort fällig stellen.

      Wenn du mir 50 Euro klaust, kann ich dich direkt auffordern, mir die zurückzugeben. Und du schuldest mir exakt an dem Tag 50 Euro.
      Fälligkeit von Forderungen ist ein zivilrechtlicher Begriff, er betrifft Vertragspartner, nicht das Rechtsverhältnis von Täter und Opfer nach einem Eigentumsdelikt.

      Wie dem auch sei, auch das Geld aus den Verkäufen der angeblich unterschlagenen Waren ist weg. Verschwunden sind also die Erlöse aus der Anleihe und das Geld aus dem Verkauf der angeblich unterschlagenen Waren. Zusammen ist das eine Riesensumme. Sowas kann nicht einfach verschwinden, wenn die letzte Bilanz der getgoods AG korrekt war und danach alles normal weiterging. Irgendwas stimmt hier nicht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 12:33:18
      Beitrag Nr. 676 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.938.548 von JWegener am 28.11.13 11:57:19Erstmal hat ja niemand gesagt, das die 60 Millionen der Anleihe und die 50 Millionen der unterschlagenen Handys weg sind. Insolvenz wurde ja nicht wegen Überschuldung, sondern erstmal nur wegen Zahlungsunfähigkeit beantragt.

      Sollte nicht mit krimineler Energie vorgegangen worden sein (z.B. Abzweigung von Geldern auf private Konten), so ist es ausserordentlich warscheinlich, das fast das gesamte Kapital in Forderungen/Warenbeständen gebunden sind.

      Diese Forderungen und Warenbestände müssten sich zu einem hohen bis sehr hoheen Anteil, zu Marktpreisen veräußern lassen, was dann zumindest für die Anleihe eine fast vollständige Rückzahlung bedeuten würde (denn ausser den Anleihegläubigern, gibt es keine größeren sonstigen Gläubiger -> die bekommen also fast den gesamten Erlös).

      Ich bleib dabei: Solle nicht mit krimineler Energie vorgegangen worden sein, bekommt man in der Anleihe den 10fachen Betrag zurück, den man heute einsätzt.

      Aber sollte jemand 110 Millionen gestohlen haben, dann geht der Anleihegläubiger natürlich erstmal leer aus (aber Staatsanwaltschaft ist ja dran und müsste dann bei RM auch entsprechende Summen beschlagnahmen können).

      Bislang hab ich als Anleihebesitzer immer noch ein akzeptabeles Gefühl.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 12:47:10
      Beitrag Nr. 677 ()
      Zitat von eusterw: Sollte nicht mit krimineler Energie vorgegangen worden sein (z.B. Abzweigung von Geldern auf private Konten), so ist es ausserordentlich warscheinlich, das fast das gesamte Kapital in Forderungen/Warenbeständen gebunden sind.
      Wenn alles mit rechten Dingen zugegangen ist, kann solch eine große Summe an Cash unmöglich so schnell in Warenbestände/Forderungen transformiert worden sein. Das würde nämlich bedeuten, daß die Verantwortlichen plötzlich den Verstand verloren haben. Diesen Eindruck machte Rockstädt-Mies bei seinem Interview durch die MOZ jedoch nicht.

      Da ist mit hoher Sicherheit etwas anderes abgelaufen. Es gibt etliche nachvollziehbare Erklärungen für den plötzlichen Schwund, und jede davon ist wesentlich wahrscheinlicher als deine These vom normalen Geschäftsverlauf, der plötzlich außer Kontrolle geriet.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 12:47:50
      Beitrag Nr. 678 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.938.842 von eusterw am 28.11.13 12:33:18Nach meinem Kennntnisstand ist es so, dass wenn der Antrag wg. Zahlungsunfähigkeit vorliegt, dann prüft das Gericht erstmal gar nicht, ob auch Überschuldung vorliegt. Sprich, es kann sehr wohl auch eine Überschuldung vorliegen.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 13:11:04
      Beitrag Nr. 679 ()
      Angemeldete Verfahren: Conrad Electronic (D); mittelbarer Erwerb wes. Vermögensteile der getgoods.de (D)

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-11/28749454…
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 13:11:05
      Beitrag Nr. 680 ()
      Conrad will anscheinend kaufen. Vielleicht gehen wir ja doch nicht leer aus.

      Quelle: http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-11/28749454…
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 13:13:23
      Beitrag Nr. 681 ()
      Interessant wäre jetzt noch der Kaufpreis.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 13:14:30
      Beitrag Nr. 682 ()
      OK, dann bekommen wir ja jetzt doch relativ schnell Klarheit rein. Conrad-Electronics, hat beim Bundeskartellamt, einen Antrag auf Übernahme von Getgoods gestellt:

      Anzeige beim Bundeskartellamt
      Alle Melduingen Bundeskartellamt

      Wenn Conrad die jetzt übernimmt, bin ich mal gespannt, was für die Anleihegläubiger übrig bleibt...
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 13:17:09
      Beitrag Nr. 683 ()
      Zitat von eusterw: OK, dann bekommen wir ja jetzt doch relativ schnell Klarheit rein. Conrad-Electronics, hat beim Bundeskartellamt, einen Antrag auf Übernahme von Getgoods gestellt:

      Anzeige beim Bundeskartellamt
      Alle Melduingen Bundeskartellamt

      Wenn Conrad die jetzt übernimmt, bin ich mal gespannt, was für die Anleihegläubiger übrig bleibt...
      Da steht aber nicht, daß Conrad getgoods übernimmt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 13:19:35
      Beitrag Nr. 684 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.939.242 von JWegener am 28.11.13 13:17:09Aber zumindest die wesentlichen Vermögensgegenstände.

      Der verbleibende Börsenmantel der AG interessiert mich als Anleihegläubiger nicht. Ich bekomme meine Kohle auch bei der Übernahme wesentlicher Vermögensgegenstände.

      Und da es eine nmeldung beim Bundeskartellamt ist, wird man ganz sicher die Markenrechte mit übernehmen. Nur für den Erwerb von Warenbeständen hätte man keinen Antrag stellen müssen.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 13:23:31
      Beitrag Nr. 685 ()
      Die Markenrechte sind für Conrad doch wertlos.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 13:25:46
      Beitrag Nr. 686 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.939.288 von JWegener am 28.11.13 13:23:31Was denkst du, was die von Getgoods erwerben möchsten?

      30.000 Handys? Dafür müssten/würden die keinen Antrag beim Bundeskartellamt stellen. So einen Antrag, kann ich mir nur vorstellen, wenn man quasi den gesamten Geschäftsbetrieb übernimmt.

      Was denkst du, warum es einen Antrag beim Bundeskartellamt gibt?
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 13:27:02
      Beitrag Nr. 687 ()
      Weil sie eine oder mehrere Töchter der Holding kaufen wollen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 13:27:33
      Beitrag Nr. 688 ()
      Der Insolvenzverwalter ist gezwungen, die Ware schnellstmöglich an den Mann zu bringen. Bei dem sonst üblichen Tempo der Bestandsaufnahme und der Prüfung, wer den höchsten Preis zu zahlen bereit sei, wäre die Ware Schnee von gestern und im Wert stark gesunken. Der Verkauf en block sollte innerhalb der nächsten Woche vollzogen sein, um für das Weihnachtsgeschäft zur Verfügung zu stehen.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 13:27:56
      Beitrag Nr. 689 ()
      Siehe #681 - Der Kaufpreis ist interessant.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 13:28:13
      Beitrag Nr. 690 ()
      Zitat von eusterw: Ich bekomme meine Kohle auch bei der Übernahme wesentlicher Vermögensgegenstände.


      Das ist noch nicht ganz raus. Hängt stark vom Kaufpreis ab und davon, was an der 50-Mio-Handygeschichte dran ist. Eine Übernahme inklusive Verbindlichkeiten wäre deutlich besser für die Anleihegläubiger.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 13:31:24
      Beitrag Nr. 691 ()
      Zitat von Trader08154711: Eine Übernahme inklusive Verbindlichkeiten wäre deutlich besser für die Anleihegläubiger.
      Das ist wohl eher unwahrscheinlich. Die Anleiheschulden liegen bei der Holding und die würde nur ein Trottel kaufen.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 13:32:49
      Beitrag Nr. 692 ()
      Kurs der Aktie zieht an, die Zocker kehren zurück. Die Anleihe müßte eigentlich folgen.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 14:37:09
      Beitrag Nr. 693 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.939.324 von JWegener am 28.11.13 13:27:02http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/zusammenschluesse/zu…

      Auf der Website vom Kartellamt, steht der Eintrag unter Zusammenschlüsse.

      Wenn ich bei den anderen Verfahren so gucke, werden einfache Fälle (und nix anderes haben wir hier -> beide Unternehmen haben keie beehrschende Stellung) nach ca. 1 Woche entschieden.

      Somit sollten wir dann doch innerhalb einer Woche hier wesentlich mehr Klarheit reinbekommen...
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 15:09:48
      Beitrag Nr. 694 ()
      Könnte ein überteuerter Kauf der XGSM.com wieder rückgängig gemacht werden ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 15:18:33
      Beitrag Nr. 695 ()
      Nur wenn der Kauf von einem Gesellschafter erfolgte oder der überhöhte Preis wissentlich bezahlt wurde um der AG Vermögenswerte zu entziehen.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 15:23:00
      Beitrag Nr. 696 ()
      :lick::lick::lick::lick::lick::lick:

      Hat jemand Erfahrung wie Anleihegläubiger im Fall einer Teilveräußerung
      von Assets aus der AG dann behandelt werden ?

      Was könnte ein realistischer Kaufpreis sein ?

      Es wird auf jeden Fall spannend für die Anleihe, für die Aktie sehe ich eher
      wenig Chancen ...
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 15:23:29
      Beitrag Nr. 697 ()
      Der Nachweis dürfte schwer fallen... vermute dann also eher, dass der Kauf nicht rückabgewickelt werden kann ... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 15:52:57
      Beitrag Nr. 698 ()
      Zitat von Droehni: Hat jemand Erfahrung wie Anleihegläubiger im Fall einer Teilveräußerung
      von Assets aus der AG dann behandelt werden?

      Was könnte ein realistischer Kaufpreis sein?

      GANZ SIMPEL, bekommen die Anleihegläubiger den Kaufpreis ausgezahlt.

      ------------------------------

      Tatsächlich kann es ein wenig komplexer sein.

      Mal angenommen, Conrad übernimmt die Getgoods Vertriebs GmbH für 1 Euro, inkl. aller Kunden, Warenbestände, Forderungen und Verbindlichkeiten, dann laufen die Kreditverträge zwischen AG und GmbH vermutlich erstmal normal weiter.

      Wenn Conrad diese Kredite dann umschuldet (weil sich Conrad z.B. WESENTLICH günstiger finanzieren kann), dann fliesen die Mittel an die AG zurück.

      Wenn es jetzt (wiederum ganz simpel gesehen), in der AG keine Bankverbindlichkeiten und sonstige Schulden gibt, dann wird die Anleihe als erstes bedient und die gesamten weitergereichten Darlehen werden an die Anleihegläubiger zurückgezahlt (abzüglicher einer Provision für den Insolvenzverwalter).
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 16:47:16
      Beitrag Nr. 699 ()
      Zitat von eusterw:
      Zitat von Droehni: Hat jemand Erfahrung wie Anleihegläubiger im Fall einer Teilveräußerung
      von Assets aus der AG dann behandelt werden?

      Was könnte ein realistischer Kaufpreis sein?

      GANZ SIMPEL, bekommen die Anleihegläubiger den Kaufpreis ausgezahlt.

      ------------------------------

      Tatsächlich kann es ein wenig komplexer sein.

      Mal angenommen, Conrad übernimmt die Getgoods Vertriebs GmbH für 1 Euro, inkl. aller Kunden, Warenbestände, Forderungen und Verbindlichkeiten, dann laufen die Kreditverträge zwischen AG und GmbH vermutlich erstmal normal weiter.

      Wenn Conrad diese Kredite dann umschuldet (weil sich Conrad z.B. WESENTLICH günstiger finanzieren kann), dann fliesen die Mittel an die AG zurück.

      Wenn es jetzt (wiederum ganz simpel gesehen), in der AG keine Bankverbindlichkeiten und sonstige Schulden gibt, dann wird die Anleihe als erstes bedient und die gesamten weitergereichten Darlehen werden an die Anleihegläubiger zurückgezahlt (abzüglicher einer Provision für den Insolvenzverwalter).




      ...das ist im Prinzip schon ganz gut dargestellt, die Sache hat nur eben Haken:

      Im Kaufvertrag würde auch ein Passus stehen, dass der Verkäufer einen Forderungsverzicht oder einen teilforderungsverzicht auszusprechen hat. Denn selbst 1 Euro zahlt niemand wenn am nächsten Tag der Verkäufer seine ansonsten abzuschreibenden Forderungen an die ehemals insolvente Tochter wieder einfordert.

      Jedenfalls macht so etwas kein Top-Manager

      "..........
      Wsgambler
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 17:11:37
      Beitrag Nr. 700 ()
      Zitat von eusterw: Mal angenommen, Conrad übernimmt die Getgoods Vertriebs GmbH für 1 Euro, inkl. aller Kunden, Warenbestände, Forderungen und Verbindlichkeiten, dann laufen die Kreditverträge zwischen AG und GmbH vermutlich erstmal normal weiter.

      Wenn Conrad diese Kredite dann umschuldet (weil sich Conrad z.B. WESENTLICH günstiger finanzieren kann), dann fliesen die Mittel an die AG zurück.

      Und warum sollte Conrad so blöd sein, für die Getgoods Vertriebs GmbH so viel (inklusive Verbindlichkeiten) zu zahlen? Ist der Laden das wert?!?
      Ich wette, dass die Conrad-Leute besser rechnen können...
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 17:40:54
      Beitrag Nr. 701 ()
      Die große Frage ist doch was nach Abzug aller vor den Anleihegläubigern zu tilgenden Verbindlichkeiten übrig bleibt um die Anleihegläubiger zu befriedigen.
      Auf aktuellem Kursniveau der Anleihe müssten es ca. 3,6 MEU sein.

      Wenn Conrad meinetwegen 20 MEU für den operativen Teil zahlt (mit Forderungsverzicht im Vertrag) und der Rest verramscht wird, wieso sollen nicht 5 - 7 MEU für die Anleihegläubiger bleiben ? Wären immerhin 7 - 12 % Quote, ist zwar sowieso alles reine Spekulation klingt aber auch nach einer Chance ...

      Eine bessere Position hätte der Insolvenzverwalter wenn es mehrere Interessenten gäbe, die sich überbieten. Allein das Weihnachtsgeschäft dürfte 2 - 4 MEU Gewinn nach RM in die Kassen spülen, was mit einem Multiple von 8 -10 bei Forderungsverzicht einen Wert von ca. 16 -40 MEU für den operativen Teil ergäbe, also ohne das Szenario Unterschlagung von 50 MEU müsste eigentlich etwas übrig bleiben.

      Was meint ihr ?
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 17:51:21
      Beitrag Nr. 702 ()
      Wenn die bspw. 70 Mio. € für XGSM.com gezahlt haben, bleibt da vermutlich nix mehr übrig... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 18:04:43
      Beitrag Nr. 703 ()
      Zitat von eusterw: Mal angenommen, Conrad übernimmt die Getgoods Vertriebs GmbH für 1 Euro, inkl. aller Kunden, Warenbestände, Forderungen und Verbindlichkeiten, dann laufen die Kreditverträge zwischen AG und GmbH vermutlich erstmal normal weiter.
      Normalerweise wird das operative Geschäft ohne Forderungen und Verbindlichkeiten herausgekauft. De facto wird also das Unternehmen ohne die Unternehmeshülle sozusagen herausgegekauft. Mir fällt kein Grund ein, warum das hier anders sein sollte.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 18:09:42
      Beitrag Nr. 704 ()
      Zitat von Droehni: Die große Frage ist doch was nach Abzug aller vor den Anleihegläubigern zu tilgenden Verbindlichkeiten übrig bleibt um die Anleihegläubiger zu befriedigen.
      Wenn der Kaufpreis bekannt ist, kann man darüber etwas sagen. Ich gehe davon aus, daß nahezu alle Anleihegläubiger Verluste einfahren werden.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 18:13:00
      Beitrag Nr. 705 ()
      Zitat von JWegener: Normalerweise wird das operative Geschäft ohne Forderungen und Verbindlichkeiten herausgekauft. De facto wird also das Unternehmen ohne die Unternehmeshülle sozusagen herausgegekauft. Mir fällt kein Grund ein, warum das hier anders sein sollte.

      Der Wikipedia-Artikel dazu:
      Asset Deal
      https://de.wikipedia.org/wiki/Asset_Deal
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 18:17:01
      Beitrag Nr. 706 ()
      Genau, auch der Gegensatz ist dort erklärt:

      "Das Gegenstück zum Asset Deal ist der sog. Share Deal, dies ist ein Kauf von Gesellschaftsanteilen."

      Nur wird hier niemand die Schulden und die anderen Probleme kaufen.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 18:18:52
      Beitrag Nr. 707 ()
      Zitat von JWegener: Kurs der Aktie zieht an, die Zocker kehren zurück. Die Anleihe müßte eigentlich folgen.
      Aktie und Anleihe haben sich kaum bewegt.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 18:27:45
      Beitrag Nr. 708 ()
      Frankfurt/Oder (ots) - Die Märkische Oderzeitung Frankfurt (Oder) übermittelt Ihnen eine Nachricht, die wir in unserer Freitagsausgabe veröffentlichen. Sie ist bei Nennung der Quelle zur Verwendung frei.

      Frankfurt (Oder). Für den insolventen Onlinehändler getgoods aus Frankfurt (Oder) gibt es einen Interessenten. Wie die Märkische Oderzeitung (Freitagsausgabe) berichtet, will die Firma Conrad Electronic wesentliche Vermögensteile von getgoods erwerben. Eine entsprechende Anmeldung ging in dieser Woche beim Bundeskartellamt ein, wie der Sprecher der Behörde, Kay Weidner, am Donnerstag in Bonn dem Blatt bestätigte. Details zum Umfang nannte er nicht. Nach Auskunft von Christoph Möller, Sprecher des vorläufigen getgoods-Insolvenzverwalters Rüdiger Wienberg, sind die Verhandlungen mit Conrad Electronic "weit fortgeschritten". Dabei gehe es um die Übernahme des Geschäftsbetriebes von getgoods.

      Die getgoods.de Vertriebsgesellschaft und die getgoods.AG hatten Mitte November Insolvenzantrag gestellt. Die etwa 200 Mitarbeiter der Gruppe erhalten gegenwärtig Insolvenzgeld der Arbeitsagentur. Das Familienunternehmen Conrad Electronic hat seinen Firmensitz in Hirschau in der Oberpfalz. Die Firma ist nach eigenen Angaben einer der führenden Anbieter für Elektronik und Technik in Europa und betreibt einen der umfangreichsten Internet-Shops. +++

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-11/28751989…
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 18:28:55
      Beitrag Nr. 709 ()
      Also keine Übernahme, nur ein asset-deal.

      Das ist der Kopfschuß für die Aktionäre.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 18:53:32
      Beitrag Nr. 710 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.942.004 von JWegener am 28.11.13 18:28:55Aktionäre, da bin ich bei dir. Die bekommen keinen Cent.

      Aber bei der Anleihe, schlummert eine riesige Chance.

      Wie gesagt, seit dem letzten Halbjahresbericht, müssten 42 Millionen (26 Mio EK + 16 Mio Rangrücktritt), verloren gegangen sein, bevor WENIGER als 100% für die Anleihe gezahlt wird.

      Damit nur noch 5% für die Anleihe gezahlt werden, müssten weiter 58 Millionen verschwunden sein. Das wären dann zusammen 100 Millionen. Die Bilanzsumme zum 30.06.2013 lag bei 127 Millionen.

      OHNE kriminelle Aktionen (das ist eine ganz wichtige Einschränkung), ist so etwas undenkbar. Sollte es halbwegs legal zugegangen sein, dann kann Conrad auch den kompletten Laden zu 50% übernehmen und jeder Anleihekäufer hätte zum heutigen Kurs einen VERFILFACHER.

      Wird nee interessante Woche. Ich bleib drin und gehe von EXTREM stark steigenden Kursen aus. Meiner Meinung nach eine der besten Wetten der vergangenen Jahre (die Anleihe, nicht die Aktie!).
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 19:20:08
      Beitrag Nr. 711 ()
      Zitat von nano-nano: Wenn die bspw. 70 Mio. € für XGSM.com gezahlt haben, bleibt da vermutlich nix mehr übrig... :rolleyes:


      Für mich liegt hier der Knackpunkt.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 19:26:02
      Beitrag Nr. 712 ()
      Ich bezweifle, das dafür auch nur ansatzweise 70 Mio. geflossen sind.

      http://www.channelpartner.de/handel/ecommerce/2606706/

      Wenn doch, grenzt das vermutlich schon an Kriminalität...
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 19:47:57
      Beitrag Nr. 713 ()
      Bei einem Umsatz von 75 Mio. € wäre ein Kaufpreis von 70 Mio. € m.E. durchaus vor Gericht vertretbar. Die Knete is weg und man kann dem Vorstand nix...

      Wenn man die Historie betrachtet ist schon auffällig, dass seit Anfang des Jahres zwei Vorstände ausgetauscht wurden, der neue Finanzvorstand seinen Schwerpunkt im Bereich IR hat (bei den akuten Liquiditätsproblemen nicht Finanzen!) und der größte Hauptaktionär scheinbar Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Insolvenzrecht ist.

      Wenn man böse denken würde, könnte man meinen, die Insolvenz ist von langer Hand vorbereitet worden... Dazu würde passen, dass die beratende Kanzlei schreibt "Allerdings kam es wegen der Aktivitäten im Bereich „b2b“ zu erheblichen Liquiditätsproblemen".

      http://www.grub-brugger.de/appc/content_manager/page.php?ID=…

      Das sind natürlich alles wilde, nicht belegbare Spekulationen, die sein oder nicht sein können.... Aber das passt m.E. alles schon komisch zusammen. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 19:48:36
      Beitrag Nr. 714 ()
      Zitat von eusterw: Mal angenommen, Conrad übernimmt die Getgoods Vertriebs GmbH für 1 Euro, inkl. aller Kunden, Warenbestände, Forderungen und Verbindlichkeiten, dann laufen die Kreditverträge zwischen AG und GmbH vermutlich erstmal normal weiter.
      Das ist eine unrealistische Lösung. Wenn im Insolvenzverfahren etwas herausgelöst wird, dann läuft das regelmäßig ohne Forderungen und Verbindlichkeiten. Der Käufer wär ja dämlich, wenn er sowas mitmachen würde. Schließlich weiß zu diesem Zeitpunkt nicht mal der IV, was da noch schlummert bzw realisierbar ist. Das ist einfach die Logik bei solchen Verfahren.

      Aktiuonäre = NULL

      Anleihegläubiger = unter 2% (nur meine Meinung!)
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 19:50:34
      Beitrag Nr. 715 ()
      Zitat von nano-nano: Bei einem Umsatz von 75 Mio. € wäre ein Kaufpreis von 70 Mio. € m.E. durchaus vor Gericht vertretbar.
      70 Mio. € werden das nie und nimmer.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 19:54:23
      Beitrag Nr. 716 ()
      Mag sein, dann sinds weniger. Auch 50 oder 60 Mio. wären ein dicker Batzen, der den Anleihebesitzern fehlen würde.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 19:58:19
      Beitrag Nr. 717 ()
      Die Anleihegläubiger haben nach ihrer eigenen Einschätzung kein Problem: Sie alle glauben daran, daß es noch genug Geld gibt, um sie zu bedienen. Einige glauben daran, daß man, wenn man jetzt die Anleihe kauft, sein Geld verzehnfachen kann. Warum sind diese Leute trotzdem so nervös? Wenn man so einfach so viel Geld machen kann, müßten diese Leute doch eher ruhig sein und heimlich die Anleihe kaufen, um reich zu werden.

      Stattdessen erzählen sie allen, daß sich ihre Anleihe verzehnfachen könnte. Warum tun sie das wohl? Weil sie abladen wollen?
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 20:02:15
      Beitrag Nr. 718 ()
      Nur die Insider wissen genau, was hier läuft. Alle anderen sind im Risiko.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 20:11:14
      Beitrag Nr. 719 ()
      Nun ja ich bin wirklich nicht euphorisch was die anleihe angeht aber eine kursreaktion wie es heute in der aktie gesehen haben muesste nach meiner meinung mindestens in der anleihe stattfinden. Aktionaere sollten wohl eher bei null landen. Klar wird wenn ueberhaupt das operative geschaeft ohne verbindlichkeiten herausgekauft. Die frage ist und bleibt ob mehr Al's 6% fuer die anleiheglaeubiger uebrig bleibt, nach meiner einschaetzung denke ich hier ist eine gute chance vornhanden.

      :)
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 23:49:00
      Beitrag Nr. 720 ()
      Zitat von JWegener: Warum tun sie das wohl? Weil sie abladen wollen?

      Weil ich z.B. mit meinem maximalen Depotanteil jetzt in der Anleihe drin bin (Ø Einstieg leider 15,5% -> erste Stücke zu etwas unter 70 -> so ein Ärger) und diesen Anteil, egal wie gut die Chance ist, nicht überschreite.

      Aber selbst mit den 15,5%, gehe ich von einem sehr sehr guten Deal für mich aus. Und nein, ohne eine Hiobsbotschaft (kriminelle ...), geb ich die Anteile nicht vor erreichen hoher zweistellger Prozentzahlen.

      Ob ich Recht hab, sehen wir in einigen Monaten. Für mich bei den aktuellen Kursen von 6% eine MEGA Chance...
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 00:04:52
      Beitrag Nr. 721 ()
      Hier z.B. ein Kommentar der Anwaltskanzleich, welche Getgood…

      "Dr. Eike Knolle, Dr. Hans Konrad Schenk und Igor Ambrozic haben in Zusammenarbeit mit Dr. Falk von Craushaar die neue Geschäftsleitung der getgoods.de-Gruppe nach Erkennen der Insolvenzreife bei der Einleitung der Insolvenz, der Vorbereitung der Insolvenzanträge, der Kommunikation mit Kunden und Lieferanten und der Koordinierung eines vorläufigen Gläubigerausschusses unterstützt.

      Die getgoods.de-Gruppe, deren Holding die börsennotierte getgoods.de AG ist, hatte als Online-Händler zuletzt ein rasantes Umsatzwachstum erreicht. So sollte der in 2012 bei ca. EUR 400 Mio. liegende Umsatz in 2013 nochmals deutlich gesteigert werden. Allerdings kam es wegen der Aktivitäten im Bereich „b2b“ zu erheblichen Liquiditätsproblemen, nach deren Erkennen die Geschäftsleitung sich gezwungen sah, mit Hilfe der Beratung durch GRUB BRUGGER die Insolvenz einzuleiten."

      ----------------------------------------------

      Das ist für mich ein weiteres "Indiz" dafür, das man erhebliche Mengen Handys (vermutlich die eventuell unterschlagenen), an andere Händler (auf Rechnung) verkauft hat. Die eingeräumten Zahlungsziele, haben dann in Kombination mit der Fälligstellung durch Brightstar, dann zu mangelnder LIQUIDITÄT geführt.

      Ich gehe damit davon aus, das noch erhebliche Forderungen (gegen die b2b-Kunden) bestehen, welche man auch eintreiben wird (und damit dann die Anleihe in einem hohen 2-stelligen Prozentbereich bedienen wid (da es ja keine Bankschulden gibt).
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 00:48:01
      Beitrag Nr. 722 ()
      Warum sollten die b2b-Aktivitäten zu "erheblichen Liquiditätsproblemen" geführt haben ?

      M.E. ist dies nur der Fall, wenn ein sehr hoher Preis dafür bezahlt wurde.
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 10:00:49
      Beitrag Nr. 723 ()
      Ist ja richtig ruhig hier.
      Meine Frage ist wo ist das ganze Geld für die Anleihe geblieben.
      Diese wurde vor ca. 1 Jahr emittiert. Von welcher Bank?
      Diese ist zu verklagen.
      Gerade wo die Zinsen fällig waren fällt der Kurs.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 10:16:07
      Beitrag Nr. 724 ()
      Zitat von nano-nano: Bei einem Umsatz von 75 Mio. € wäre ein Kaufpreis von 70 Mio. € m.E. durchaus vor Gericht vertretbar. Die Knete is weg und man kann dem Vorstand nix...

      Schauen wir mal in die Halbjahresbilanz 2013:



      Da steht was von knapp 53Tsd, Restbuchwert 0.

      Siehe auch letzte Bilanz XGSM im Bundesanzeiger.

      Dafür zahlt man keine 70 Mio, allenfalls mit viel goodwill einen niedrigen 1-stelligen Millionenbetrag.

      Sollte hier tatsächlich ein hoher 2-stelliger Mio-Betrag geflossen sein dürfte der Insolvenzverwalter aktiv werden und eine Rückforderung stellen.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 10:22:21
      Beitrag Nr. 725 ()
      Zitat von eusterw: Aber bei der Anleihe, schlummert eine riesige Chance.

      Wird nee interessante Woche. Ich bleib drin und gehe von EXTREM stark steigenden Kursen aus. Meiner Meinung nach eine der besten Wetten der vergangenen Jahre (die Anleihe, nicht die Aktie!).

      Sehe ich genauso - hier überwiegen beim aktuellen Kursniveau der Anleihe ganz klar die Chancen gegenüber den Risiken.:cool:

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 10:24:25
      Beitrag Nr. 726 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.945.268 von Reservesplit am 29.11.13 10:00:49Würde nur die Zinsen für 4 Jahre ausgezahlt werden, dann sind wir bei 31,00
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 14:33:20
      Beitrag Nr. 727 ()
      Na bitte .... :D läuft

      @ wsgambler & lautmaler wo seid ihr denn ihr Amateur-Juristen

      das ist pure spekulation, endlich habens einige verstanden

      Bei Kursen um pari groß tönen und bei Kursen von 6 - 8 % die Hosen voll
      mann mann mann
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 18:49:44
      Beitrag Nr. 728 ()
      Zitat von Droehni: Na bitte .... :D läuft

      @ wsgambler & lautmaler wo seid ihr denn ihr Amateur-Juristen

      das ist pure spekulation, endlich habens einige verstanden

      Bei Kursen um pari groß tönen und bei Kursen von 6 - 8 % die Hosen voll
      mann mann mann




      Mannomann, ich habe es schon mal geschrieben, meine ich:

      Jeden Morgen stehen ein paar Spinner auf -

      Warum aber nur landen so viele davon hier und faseln irgendetwas daher?

      Droehni, möchtest du eine aktuelle Einschätzung zur Situation?

      Oder feierst du gerade, dass Aktien und Anleihe sich von 95 % Verlust auf nur noch etwa 90 % verbessert haben?

      Nein lass mich raten - du gehörst zu denjenigen, die die ganze Zeit bei Kursen von 2 Euro für die Aktie und auch noch darunter massiv zum Verkauf geraten haben, genauso wie bei der Anleihe. Und in unendlicher Weitsicht hast du dann die Aktie unter 10 Cent in Stückelungen von 100.000 aufgekauft und die Anleihe hast du dann zu 6% eingesammelt und bist jetzt dank getgoods zum Neureichen geworden!

      Du verdienst meinen vollen Respekt. Du bist ein Gewinner!

      :D


      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 18:56:57
      Beitrag Nr. 729 ()
      ..... Ach ja und damit es klar ist, ich besitze keine einzige Aktie aktuell, die Anleihe habe ich verkauft, als sie unter 20% fiel und bin jetzt wieder mit einem Drittel des ursprünglichen investitionsbetrsges dabei, weil ich finde, dass die Anleihe schnell eine Verdoppelung erfahren kann. Die Aktie packe ich erst mal nicht an. Höchstens bekomme ich vielleicht ein Angebot die Anleihe in Aktien zu tauschen. Wir werden sehen.

      Noch ist nicht klar, was alles passiert und ein Käufer wird niemals das ganze Unternehmen übernehmen und damit alle Verbindlichkeiten. Da wird es noch viele Tränen geben.

      ...............
      Wsgambler
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 19:18:23
      Beitrag Nr. 730 ()
      Zitat von wsgambler: Noch ist nicht klar, was alles passiert und ein Käufer wird niemals das ganze Unternehmen übernehmen und damit alle Verbindlichkeiten. Da wird es noch viele Tränen geben.

      ...............
      Wsgambler


      die Formulierung beim Bundeskartellamt finde ich recht eindeutig, die AG ist aus meiner Sicht nachhaltig tot, es steht die Zerschlagung des Konzerns bevor -Abverkauf der Assets. Das deutet darauf hin, daß es nicht nur Liquiditätsprobleme waren, die das Unternehmen zu Fall gebracht hatten (dann wäre nämlich eine Sanierung des Gesamtkonzerns recht leicht und eine Zerschlagung nicht notwendig), sondern es muss ein kapitaler Schnitzer passiert sein, der einen massiven Verlust erzeugt hat. Es ist für mich nur noch die Frage wie hoch dieser ist. Die Aktien betrachte ich als völlig wertlos. Davon unabhängig werden auf Vorstand+Aufsichtsrat wohl zahlreiche Schadensersatzforderungen seitens der Anleihegläubiger zukommen, da sie die Lage des Unternehmens offensichtlich bewußt verschleiert -wenn nicht sogar bewußt falsch dargestellt- haben.
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 19:38:45
      Beitrag Nr. 731 ()
      Zitat von DOBY:
      Zitat von wsgambler: Noch ist nicht klar, was alles passiert und ein Käufer wird niemals das ganze Unternehmen übernehmen und damit alle Verbindlichkeiten. Da wird es noch viele Tränen geben.

      ...............
      Wsgambler


      die Formulierung beim Bundeskartellamt finde ich recht eindeutig, die AG ist aus meiner Sicht nachhaltig tot, es steht die Zerschlagung des Konzerns bevor -Abverkauf der Assets. Das deutet darauf hin, daß es nicht nur Liquiditätsprobleme waren, die das Unternehmen zu Fall gebracht hatten (dann wäre nämlich eine Sanierung des Gesamtkonzerns recht leicht und eine Zerschlagung nicht notwendig), sondern es muss ein kapitaler Schnitzer passiert sein, der einen massiven Verlust erzeugt hat. Es ist für mich nur noch die Frage wie hoch dieser ist. Die Aktien betrachte ich als völlig wertlos. Davon unabhängig werden auf Vorstand+Aufsichtsrat wohl zahlreiche Schadensersatzforderungen seitens der Anleihegläubiger zukommen, da sie die Lage des Unternehmens offensichtlich bewußt verschleiert -wenn nicht sogar bewußt falsch dargestellt- haben.




      Gut geschildert
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 19:46:09
      Beitrag Nr. 732 ()
      Zitat von eusterw: Das ist für mich ein weiteres "Indiz" dafür, das man erhebliche Mengen Handys (vermutlich die eventuell unterschlagenen), an andere Händler (auf Rechnung) verkauft hat. Die eingeräumten Zahlungsziele, haben dann in Kombination mit der Fälligstellung durch Brightstar, dann zu mangelnder LIQUIDITÄT geführt.

      Ich gehe damit davon aus, das noch erhebliche Forderungen (gegen die b2b-Kunden) bestehen, welche man auch eintreiben wird (und damit dann die Anleihe in einem hohen 2-stelligen Prozentbereich bedienen wid (da es ja keine Bankschulden gibt).


      Eine Unterschlagung im strafrechtlichen Sinn können nur natürliche Personen begehen, nicht aber ein Unternehmen.

      Der Tatbestand der Unterschlagung ist in § 246 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Danach wird derjenige, der eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

      Ermittelt wird also nicht gegen Getgoods. sondern gegen den/diejenigen Mitarbeiter, die die Unterschlagung eventuell begangen haben.
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 20:51:04
      Beitrag Nr. 733 ()
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      Meinen Respekt Wsgambler im Land der Spasemacken wärst Du bestimmt der Finanzminister :):):)

      Aber wie in Gottes Namen willst Du jemals Geld verdienen ?

      Ich bin ja froh das es solche Leute gibt die bei Kursen um 100 % euphorisch
      sind und bei 6 % vor riesigen Verlusten warnen ... Danke dafür :D:D:D

      Wenigstens fällst Du nicht auf die Aktie rein, Spekulation ist aber auch nichts für Dich ...:keks::keks::keks::keks:

      Due Dilligence Jungchen dann entscheiden ---

      Aber immer auf oberschlau tun (siehe diverse Komentare von wsgambler) ist immer das gleiche :rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

      Der Markt wird es richten:kiss::kiss::kiss:

      Jeden Tag steht ein dummer auf ...
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 23:28:22
      Beitrag Nr. 734 ()
      Was mir völlig unklar ist ist die Sache mit der finalen Aufstockung der Anleihe auf 60 Mio.

      Frankfurt (Oder), 21. Oktober 2013 - Die getgoods.de AG (ISIN DE0005560601), Betreiber von Deutschlands zweitgrößtem Onlinehandelshaus, übernimmt die 004 Trading GmbH sowie deren Tochtergesellschaften Technikwelt GmbH und Vertixx GmbH.
      ...blablabla...
      Die finanziellen Mittel für den Kauf der 004 Trading GmbH stammen aus der Platzierung der letzten Tranche der getgoods.de AG Anleihe (ISIN DE000A1PGVS9). Die Gesellschaft konnte den verbleibenden Anteil ihrer Unternehmensanleihe mit der Laufzeit bis Oktober 2017 erfolgreich am Markt platzieren. Die 5-jährige Anleihe mit einem Gesamtvolumen von EUR 60 Mio. besitzt einem Kupon von 7,75% p.a. und eine quartalsweise Zinszahlung. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde diese ausschließlich bei langfristig orientierten internationalen Investoren platziert. "Durch das zusätzliche Kapitalpolster können wir unser Produktangebot noch intensiver ausbauen und schneller wachsen", so Markus Rockstädt-Mies.
      ...blablabla...

      Fakt ist daß der Deal mit 004 Trading samt Tochtergesellschaften letztendlich nicht zustande kam, da getgoods die Bezahlung vergessen hat.

      Im Halbjahresbericht 2013 war noch von einem Anleihevolumen 30 Mio + 7,5 Mio = 37,5 Mio die Rede. Das heißt, die letzte Aufstockung müßte 22,5 Mio schwer gewesen sein. Angeblich wurde das Paket bei internationalen institutionellen Investoren plaziert.
      Die Anleihe notierte September/Oktober bei rund 70% - macht roundabout 15 Mio, die da hätten fließen müssen.

      Meine Vermutung: Brightstar war einer dieser zeichnenden Anleihe-Instis oder der Anleihe-Insti. Leider hat man das Bezahlen vergessen oder ist kurzfristig wieder abgesprungen, wer weiß?
      Dummerweise war nun aber eine Ladung Handys in Frankfurt(Oder) eingetroffen, die man mit dem Erlös aus der Anleihe bezahlen wollte.
      Statt das Cash für die Anleihe rüberzuschieben hat Brightstar eine Rechnung geschickt, hartes Zahlungsziel 14 Tage.
      Rockstädt-Mies wird sich gedacht haben: "Verarschen kann ich mich alleine" - und hat die Handys kurzerhand vertickt, Zahlungsziel möglicherweise größer 14 Tage.
      Nächster Schritt: Antrag auf Insolvenzverfahren wg. der kurzfristig zu begleichenden Handy-Rechnung.
      Übernächster Schritt: Strafanzeige von Brightstar wg. angeblicher Unterschlagung.

      Da hat vermutlich der Versuch einer Verarsche seitens Brightstar stattgefunden - die Äußerungen von RM deuten darauf hin.

      Damit hat Brightstar nun die Arschkarte - wenn der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrags (Zahlung Kaufpreis Handys) ablehnt darf sich Brightstar in die Reihe der Gläubiger einreihen und auf eine hohe Quote hoffen.
      Letzter Ausweg: Strafanzeige, um im Erfolgsfall als absonderungsberechtigter Gläubiger entschädigt zu werden.

      Das wird noch spannend werden. :rolleyes:

      Ich glaube jedenfalls nicht an die 60 Mio Aufstockung - dann stünden also weiterhin 37,5 Mio aus, ein nicht ganz unwichtiges Detail für die Quote.

      Aldy
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.11.13 07:51:16
      Beitrag Nr. 735 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.951.762 von Aldy am 29.11.13 23:28:22Das aber alles sehr sehr weit hergeholt.

      Hast du eine Quelle für die Behauptung, das die Unternehmenskäufe rückabgewickelt wurden? Das wäre ja eine super Nachricht. Nur glauben kann ich die nicht.
      Avatar
      schrieb am 30.11.13 09:17:12
      Beitrag Nr. 736 ()
      Zitat von Droehni: :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      Meinen Respekt Wsgambler im Land der Spasemacken wärst Du bestimmt der Finanzminister :):):)

      Aber wie in Gottes Namen willst Du jemals Geld verdienen ?

      Ich bin ja froh das es solche Leute gibt die bei Kursen um 100 % euphorisch
      sind und bei 6 % vor riesigen Verlusten warnen ... Danke dafür :D:D:D

      Wenigstens fällst Du nicht auf die Aktie rein, Spekulation ist aber auch nichts für Dich ...:keks::keks::keks::keks:

      Due Dilligence Jungchen dann entscheiden ---

      Aber immer auf oberschlau tun (siehe diverse Komentare von wsgambler) ist immer das gleiche :rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

      Der Markt wird es richten:kiss::kiss::kiss:

      Jeden Tag steht ein dummer auf ...


      ......
      Wie kommst du eigentlich darauf, dass ich ggo Anleihen zu hundert Prozent gekauft habe? Ich habe noch nie in meinem Leben Anleihen zu Kursen um 100 % gekauft. Und mit meiner gesamtperformance bin ich diese Jahr sehr zufrieden.

      Ich beobachte Anleihen in der Regel wenn sie zwischen 40 und 70 Prozent notieren und betrachte sie nicht als Langfristiganlage. Daher bekommen sämtliche Positionen auch ein sl verkaufslimit, dass vor Totalverlusten oder beinahe Totalverlusten schützen soll.

      So, für heute am frühen Morgen genug " Droehnung". :D

      ........
      Wsgambler
      Avatar
      schrieb am 30.11.13 10:12:53
      Beitrag Nr. 737 ()
      Zitat von eusterw: Das aber alles sehr sehr weit hergeholt.

      Hast du eine Quelle für die Behauptung, das die Unternehmenskäufe rückabgewickelt wurden? Das wäre ja eine super Nachricht. Nur glauben kann ich die nicht.

      Na logisch habe ich eine Quelle dafür:
      http://www.channelpartner.de/handel/ecommerce/2620300/
      und noch eine:
      http://www.pos-mail.de/meldung2.php?NID=20125080

      Die Rückabwicklung des 004 Trading Deals ist also Fakt - wahrscheinlich hatte getgoods die Mittel dafür nicht.

      Der Rest sind eigene Überlegungen - daß da mit Brightstar irgendwas außerplanmäßig abgelaufen ist dürfte auf der Hand liegen.

      Aldy
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.11.13 11:00:47
      Beitrag Nr. 738 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.952.496 von Aldy am 30.11.13 10:12:53Ha, cool.

      Dann kann in den Kauf zumindest schon mal keine Kohle versickert sein. Macht es wahrscheinlicher, das wir für die Anleihe einen höheren Betrag zurück bekommen.

      Danke für die Information!
      Avatar
      schrieb am 01.12.13 12:16:13
      Beitrag Nr. 739 ()
      Hallo zusammen,

      1.) kann mir von Euch jemand erklären, warum die Q3 Zahlen nicht veröffentlicht werden, die für den 25.11 versprochen wurden ?

      Ist man dazu in der Insolvenz nicht mehr verpflichtet den Aktionären und Invetoren Rede und Antwort zu stehen ??

      Da die Q3 Zahlen vor der Inso waren, müssen diese bei getgoods zur Veröffentlichung angemahnt werden !

      2.) Gleiches gilt für die Gründe der Insolvenz, die Details sind ja nachwievor unklar. Angeblich Firmenkäufe (was kostet die Welt...) und frisches Geld, nie ein Quartalsverlust und dann eine Inso ?

      Dann muss die Firma doch erklären.. oder nicht ?
      Der Conrad Electronic wird man diese Infos gegeben haben, warum uns nicht ??

      Oder alles erst auf der Gläubigerversammlung ? Selbst das wäre nicht ok !

      Weiss jemand mehr ??
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.12.13 13:47:54
      Beitrag Nr. 740 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.955.750 von Bobert am 01.12.13 12:16:131) Die Zahlen kommen wegen der Insolvenz nicht mehr. Des Weiteren kann man die AG auch zu nix mehr verpflichten, denn auch ohne Insolvenz müssen keine Quartalsberichte erstellt werden. So etwas ist komplett freiwillig.

      2) Die Gründe der Insolvenz müssen im Antrag auf Insolvenz genannt werden. Es kann sich dabei entweder um Überschuldung, oder um Zahlungsunfähigkeit handeln. Getgoods hat Zahlungsunfähigkeit angegeben. Eine detailliertere Begründung, warum es zu diesem Grund gekommen ist, muss nicht angegeben werden.

      3) Conrad bekommt diese Informationen, weil die ein Ernsthaftes Kauangebot machen und der Unsolvenzverwaltrer die in die Bücher gucken lässt. Du bekommst die Information ebenfalls, wenn du ein ernsthaftes Übernahmeangebot darstellen kannt (da werden alle gleich behandelt.

      Alles übrige, wird auf der dafür vorgesehenen Gläubigerversammlung erläutert.
      Avatar
      schrieb am 01.12.13 14:26:39
      Beitrag Nr. 741 ()
      Ist mit der Gläubigerversammlung noch in diesem Jahr zu rechnen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.12.13 14:54:52
      Beitrag Nr. 742 ()
      Zitat von eusterw: Alles übrige, wird auf der dafür vorgesehenen Gläubigerversammlung erläutert.

      Falls es zur Gläubigerversammlung kommt - soweit sind wir aber noch nicht.

      Wir befinden uns im Eröffnungsverfahren, deswegen gibt es auch "nur" einen vorläufigen Insolvenzverwalter.

      Wenn die Umstände es zulassen kann das Gericht das Eröffnungsverfahren auch beenden ohne einen Eröffnungsbeschluß zum Regelinsolvenzverfahren, sprich: zurück zum Normalbetrieb.

      Das kann z.B. dann der Fall sein wenn die vorübergehende Zahlungsunfähigkeit überwunden ist.:rolleyes:

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 01.12.13 15:19:35
      Beitrag Nr. 743 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.956.176 von nickelich am 01.12.13 14:26:39Nein, vermutlich erst so Februar-April nächstes Jahr (das ist aber jetzt eine persönliche und sehr unsichere Schätzung).

      Und wie Alty schon sagte, kann es auch sein, das die Insolvenz zurückgenommen wird (wenn wieder genug Kohle für den laufenden betrieb da ist -> z.B. Geld für die 192.000 Handys eingegangen ist), oder wenn die Insolvenz gar nicht eröffnet werden kann, weil nicht genug Geld zur Zahlung des Insolvenzverwalters da ist (Getgoods also zu Pleite ist, um Pleite zu gehen).
      Avatar
      schrieb am 03.12.13 18:40:13
      Beitrag Nr. 744 ()
      Freigabe durch Bundeskartellamt war reine Formsache und liegt nun vor: Link

      Den Segen der Ordnungshüter hat Conrad damit, jetzt muss man sich nur noch einig werden...
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 15:16:39
      Beitrag Nr. 745 ()
      27.11.2013 B7-100/13 Con­rad Elec­tro­nic (D);
      mit­tel­ba­rer Er­werb wes. Ver­mö­gens­tei­le der get­goods.de (D)
      In­ter­net Ein­zel­han­del mit Elek­tro­nik­pro­duk­ten u.a.Bran­den­burg 28.11.2013 (Frei­ga­be)

      Scheint schon längst freigegeben worden zu sein.
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 16:03:03
      Beitrag Nr. 746 ()
      Bin mal gespannt was hier in knapp zwei Stunden kommt:

      http://www.getgoods.de/
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 16:05:47
      Beitrag Nr. 747 ()
      Der Nikolaus kommt... oder bei getgoods wohl eher der Knecht Ruprecht...
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 16:10:44
      Beitrag Nr. 748 ()
      was ist das für eine Kindergartenveranstaltung auf der getgoods Seite ???
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 16:13:11
      Beitrag Nr. 749 ()
      Mal ne Frage an alle:

      Darf der Insolvenzverwalter der GmbH ohne Befragung der Anleihe-Gläubiger (welche Gläubiger der AG sind) oder von mir aus auch ohen Befragung aller seiner Gläubiger die Firma verkaufen (zu einem schlechten Preis) ?

      Wenn ein verkauf an Conrad erfolgt, müssten die Gläubiger über den Verkaufspreis oder alternativ die Liquidation doch mitentscheiden ?

      Oder ist das bei einem Insoverwalter / Insoverfahren anders ??
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 16:16:22
      Beitrag Nr. 750 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.978.598 von Bobert am 04.12.13 16:13:11Eigentlich muss der Gläubigerausschuss zustimmen. In dem ist zwar auch die AG vertreten, aber eben nicht alleine. Somit kann die AG zwar dagegen sein, aber wenn sie überstimmt wird interessiert es keinen.

      Aber klar wenn der Insolvenzverwalter Vermögenswerte verschleudert kann man ihn haftbar machen bzw. der Insolvenzverwalter der AG ist dazu verpflichtet.
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 16:43:55
      Beitrag Nr. 751 ()
      Zitat von muhlan: Bin mal gespannt was hier in knapp zwei Stunden kommt:

      http://www.getgoods.de/



      Vielleicht ne neue Portalseite mit CONRAD Logo oben links in der Ecke ...:lick::laugh::cool:
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 17:24:42
      Beitrag Nr. 752 ()
      Zitat von Bobert: Mal ne Frage an alle:

      Darf der Insolvenzverwalter der GmbH ohne Befragung der Anleihe-Gläubiger (welche Gläubiger der AG sind) oder von mir aus auch ohen Befragung aller seiner Gläubiger die Firma verkaufen (zu einem schlechten Preis)?


      ein, der Insolvenzverwalter ist da völlig autonom.
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 17:56:07
      Beitrag Nr. 753 ()
      Das wird doch mit Sicherheit nur ne Ramschaktion um die Lager leer zu bekommen.
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 18:01:12
      Beitrag Nr. 754 ()
      Hahaha, der Zähler geht auf Null und beim Reload zählt er wieder von einer Stunde runter :-D Verarsche!
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 18:02:04
      Beitrag Nr. 755 ()
      Die IT braucht wohl für die Umstellung noch ne Stunde länger...
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 18:03:20
      Beitrag Nr. 756 ()
      Nicht dass das jetzt jede Stunde so passiert...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 18:06:57
      Beitrag Nr. 757 ()
      Ganz großes Kino mit hohem Unterhaltungswert!
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 18:09:31
      Beitrag Nr. 758 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.979.732 von phreak007 am 04.12.13 18:03:20@phreak007: Eigentlich nicht. Das Datum ist hardcodiert und wurde anscheinend per Hand nochmal geändert. Sonst müsste der arme Praktikant ne Nachtschicht schieben.

      var targetdate = new Date(2013, 11, 04, 19, 00, 0);
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 18:12:20
      Beitrag Nr. 759 ()
      Um 19:00 Uhr wird der Eingang von 192.000 rückgesendeten Mobiltelefonen vermeldet.
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 18:19:54
      Beitrag Nr. 760 ()
      Und bis 18:00 Uhr waren die noch nicht ausgezählt. :D
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 18:30:20
      Beitrag Nr. 761 ()
      Die Spannung steigt :D

      Vielleicht kommt aber auch derselbe Shop, nur mit Conrad-Logo zum Vorschein.
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 19:01:48
      Beitrag Nr. 762 ()
      Und es kommt zum Vorschein...

      Nur ein auf Null stehender Zähler.
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 19:05:14
      Beitrag Nr. 763 ()
      GEIL! BEST WEBSITE EVER!!! Damit machen die MILLIONEN!!!!!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 19:10:26
      Beitrag Nr. 764 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.980.324 von Trader08154711 am 04.12.13 19:05:14Impressum:

      Firmensitz:
      Get-it-quick GmbH
      Klaus-Conrad-Str.1
      92240 Hirschau
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 19:11:44
      Beitrag Nr. 765 ()
      Frankfurt (Oder)/Hirschau 04.12.2013: Das Traditionsunternehmen Conrad Electronic übernimmt am 4. Dezember 2013 die operativen Endkundenshops der getgoods.de Vertriebs GmbH. „Mit Conrad haben wir einen starken Partner gefunden, der eCommerce versteht. Damit haben wir eine zukunftsfähige Lösung für Kunden und Mitarbeiter erzielt“, betonte Rüdiger Wienberg, Insolvenzverwalter der getgoods.de Vertriebs GmbH. Conrad übernimmt nahezu alle der 190 Mitarbeiter der Gruppe. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Das Bundeskartellamt hat bereits die Genehmigung erteilt.
      Nach einem rasanten Wachstum war die getgoods.de Vertriebs GmbH in finanzielle Schieflage geraten und musste am 14. November 2013 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. “Um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, war eine schnelle Lösung zwingend“, ergänzte Wienberg. „Wir sind froh, dass wir diese dank des Einsatzes aller Beteiligten gefunden haben.“

      Quelle: http://www.getgoods.de/oft-gestellte-fragen
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 19:13:54
      Beitrag Nr. 766 ()
      Sieht nach ner guten Nachricht für die Anleihebesitzer aus.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 19:15:32
      Beitrag Nr. 767 ()
      Zitat von phreak007: Sieht nach ner guten Nachricht für die Anleihebesitzer aus.


      Naja, der Kaufpreis ist geheim... mal schaun. Hoffe, dass was für uns übrig bleibt.
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 19:16:17
      Beitrag Nr. 768 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.980.400 von phreak007 am 04.12.13 19:13:54wieso ist das ne gute Nachricht für die Besitzer der Anleihe?
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 19:26:58
      Beitrag Nr. 769 ()
      Zitat von Bitech: wieso ist das ne gute Nachricht für die Besitzer der Anleihe?

      Weil der Verkauf zügig ging und so (meiner Meinung nach), noch ein gewisser Wert realisiert werden konnte. Ich kann mir durchaus vorstellen, das man die Warenlager zu nahe ihrem Marktwert übernommen hat.

      Damit dürfte Anleihegläubiger eine Hohe Quote ins Haus stehen. Wie immer, solange keine Kriminalität im Spiel war...
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 19:31:34
      Beitrag Nr. 770 ()
      eusterw war schnelle mit der Beantwortung.

      Da das ganze so schnell über die Bühne ging, legt das den Verdacht nahe, dass der Insolvenzverwalter gar nicht auf die Suche nach Alternativen angewiesen war.
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 19:33:38
      Beitrag Nr. 771 ()
      Ich bin da eher skeptisch. Der Insolvenzverwalter akzeptiert fast jeden Preis wenn die Belegschaft komplett übernommen wird. Mal schaun...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 19:36:50
      Beitrag Nr. 772 ()
      Zitat von eusterw:
      Zitat von Bitech: wieso ist das ne gute Nachricht für die Besitzer der Anleihe?

      Weil der Verkauf zügig ging und so (meiner Meinung nach), noch ein gewisser Wert realisiert werden konnte. Ich kann mir durchaus vorstellen, das man die Warenlager zu nahe ihrem Marktwert übernommen hat.

      Damit dürfte Anleihegläubiger eine Hohe Quote ins Haus stehen. Wie immer, solange keine Kriminalität im Spiel war...


      Ich bin mir nicht sicher, ob Conrad bei "Kriminalität im Spiel" überhaupt ja gesagt hätte, Geschweige denn so schnell.

      Allein aus der Tatsache heraus, dass kurz vor der Inso nochmal erheblich Geld eingesammelt wurde, rechne im im Wost Case mit 20-30 % Rückzahlungsquote, möglicherweise sogar 30-50 % oder noch deutlich mehr, wenn es sich wirklich nur um ein "Missverständnis" gehandelt hat.
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 19:39:07
      Beitrag Nr. 773 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.980.592 von Trader08154711 am 04.12.13 19:33:38Der Insolvenzverwalter ist nicht nur den Mitarbeitern verpflichtet, sondern ALLEN Gläubigern.

      Wenn da eine "unsittlich" niedrige Geldmenge geflossen wäre, würde er sich angreifbar machen. Zumal ja angeblich mehrere Interessenten angeklopft haben.
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 19:43:55
      Beitrag Nr. 774 ()
      Was meint ihr denn wann die erste grobe Quotenschätzung genannt wird? Im Prinzip ist doch jetzt alles verkauft. Und die Schulden dürften ja auch bekannt sein. (Sofern das mit den Handys schnell aufklärbar ist)
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 19:49:15
      Beitrag Nr. 775 ()
      Schwierig zu sagen, aber der Verkauf dürfte die Sache deutlich einfacher zu kalkulieren gemacht haben.

      Ich rechne daher eher mit einer Aussage innerhalb von Tagen bis wenigen Wochen, als mit vielen Monaten.
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 19:50:31
      Beitrag Nr. 776 ()
      Die dubiosen Umstände verleihen dem ganzen natürlich ein gewisses Risiko, dessen sich jeder bewusst sein sollte.
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 19:53:36
      Beitrag Nr. 777 ()
      Ich weiss von Investoren, die sich bei getgoods angeboten haben . Aber nicht kontaktiert wurden. Wenn der Insolvenzverwalter verramscht hat, werde ich ihn solange platt klagen, bis er das Geld rausrückt. Habe Rechtschutz.

      aber die wichtigste Frage: wem ist der Insoverwalter mehr verpflichtet? Dem Gläubigern oder den Mitarbeitern? Ich meine juristisch drn Gläubigern oder? Wer weiss mehr?

      Ich habe Sorge, dass um die auf Dauer sowie nicht haltbaren Arbeitsplätzen in Fast-Polen zu sichern , der Insoverwalter auch Scheisse in Dosen als Preis akzeptiert hat. Wie ist Eure Meinung hierzu?
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 19:53:44
      Beitrag Nr. 778 ()
      Zitat von phreak007: ...legt das den Verdacht nahe, dass ...

      "Verdacht" klingt bäh, "Vermutung" klingt besser.:rolleyes:

      Der Insoverwalter weiß was er tut.
      Ich vermute daß die Konditionen für beide Seiten attraktiv sind, der Insolvenzverwalter wird sich sicher sein, im Interesse der Gläubiger gehandelt zu haben.
      Möglicherweise hätte man irgendwann vielleicht mal ein leicht besseres Angebot erhalten können - aber Zeit ist hier Geld, es galt weiteren Flurschaden zu vermeiden.

      Ich gehe davon aus daß die Warenbestände zu akzeptablen Preisen mit übernommen wurden, um den Handelsbetrieb nicht lahmzulegen.

      Das ist eine sehr sehr gute Nachricht!

      Morgen ist Party - für uns Spekulanten quasi schon der gefüllte Nikolausstiefel :lick:

      Aldy
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 19:54:49
      Beitrag Nr. 779 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.980.870 von Aldy am 04.12.13 19:53:44Genau so sehe ich das auch.
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 20:01:59
      Beitrag Nr. 780 ()
      Zitat von Trader08154711: Frankfurt (Oder)/Hirschau 04.12.2013: ... Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. ...


      Aber irgendwann müssen die doch mal mit offenen Karten spielen, damit die Gläubiger wissen woran sie sind, oder irre ich da? :confused:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 20:07:42
      Beitrag Nr. 781 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.980.978 von otis23 am 04.12.13 20:01:59Nicht, wenn alle Gläubiger bedient werden und sogar für die Aktionäre noch was bleibt ;-)

      Wobei ich da nicht dran glaube.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 20:30:57
      Beitrag Nr. 782 ()
      Und die Zinsen, der uns auch schuldet, bitte nicht vergessen!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 20:33:24
      Beitrag Nr. 783 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.981.062 von phreak007 am 04.12.13 20:07:42http://www.voondo.de/conrad-electronic-uebernimmt-getgoods-r…

      "Eine Abwendung der Insolvenz ging damit schneller als gedacht und dies dürfte nicht zuletzt auch die bisherigen Bestandskunden freuen. Denn erst vor wenigen Wochen wurde eine Insolvenz von getgoods.de bekannt."

      Ich liebe es wenn Blogger über Themen schreiben von denen sie keine ahnung haben...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 22:09:43
      Beitrag Nr. 784 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.981.352 von Trader08154711 am 04.12.13 20:33:24In 10 Jahren noch wird er seinen Kindern erklären müssen, warum er keine Ahnung hat und das auch noch allen durch solch einen Beitrag zeigen wollte:D
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 22:58:25
      Beitrag Nr. 785 ()
      Naja, ist zumindest nur Halbwissen:

      "Auch das Bundeskartellamt hat bereits die Genehmigung erteilt. Damit dürfte getgoods.de vorerst gerettet sein. Zudem soll getgoods eigenständig weiterlaufen und auch die Mitarbeiter an den Standorten Frankfurt (Oder) und Berlin sollen komplett übernommen werden. Kunden die bisher auf Geld oder ihre Ware warten mussten, sollen ebenfalls entschädigt werden. Damit nimmt die Insolvent von getgoods doch noch ein gutes Ende."

      Wenn sogar die Kunden entschädigt werden sollen, die unter der Insolvenz gelitten haben, kann es ja auch nicht so schlecht um die Anleihe stehen. Wobei man nicht weiß, woher der Blogger seine Informationen hat...
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 23:17:30
      Beitrag Nr. 786 ()
      Zitat von phreak007: Kunden die bisher auf Geld oder ihre Ware warten mussten, sollen ebenfalls entschädigt werden. Damit nimmt die Insolvent von getgoods doch noch ein gutes Ende."

      Wenn sogar die Kunden entschädigt werden sollen, die unter der Insolvenz gelitten haben, kann es ja auch nicht so schlecht um die Anleihe stehen.


      Wenn das darauf hinaus laufen sollte, dass Conrad den insolvenzgeschädigten Kunden einen Einkaufsgutschein schenkt, haben die Anleihehaltern davon herzlich wenig...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 23:25:00
      Beitrag Nr. 787 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.982.398 von jb11-hdm am 04.12.13 23:17:30Selbst das halte ich für rechtlich problematisch, da diese damit bessergestellt würden, als die restlichen Gläubiger. Auch wenn man versuchen würde, das als zwei separate Vorgänge zu verkaufen, wäre das ein gefundenes Fressen für potentieller Kläger.
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 00:07:13
      Beitrag Nr. 788 ()
      Zitat von phreak007: Selbst das halte ich für rechtlich problematisch, da diese damit bessergestellt würden, als die restlichen Gläubiger. Auch wenn man versuchen würde, das als zwei separate Vorgänge zu verkaufen, wäre das ein gefundenes Fressen für potentieller Kläger.

      Sehe ich ähnlich, insolvenzrechtlich bewegt sich eine solche Entschädigung für eine bestimmte Gläubigergruppe auf ganz dünnem Eis - im Insolvenzverfahren darf keine Gläubigergruppe bevorzugt behandelt werden.

      Wenn alle anderen Gläubiger gleichermaßen quotal entschädigt werden ist das kein Problem; problematisch wird es dann wenn ein Schuldenschnitt ins Spiel kommt und die übrigen Gläubiger auf mehr verzichten müssen als die entschädigten Kunden.

      Deswegen heißt es in der Verlautbarung auch vorsichtshalber nur:
      "Conrad ist, in Abstimmung mit getgoods, daran interessiert, eine Lösung für von der Insolvenz betroffene Kunden zu finden.":rolleyes:

      Man ist sich der Problematik sehr wohl bewußt.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 00:57:57
      Beitrag Nr. 789 ()
      Zitat von Aldy: Deswegen heißt es in der Verlautbarung auch vorsichtshalber nur:
      "Conrad ist, in Abstimmung mit getgoods, daran interessiert, eine Lösung für von der Insolvenz betroffene Kunden zu finden.":rolleyes:

      Hey, dann schlag' dem Conrad-Kundendienst doch vor, man mögen die armen, schuldlos in finanzielle Not geratenen Anleihezocker mit Gutscheinen überhäufen... :D:D:D
      Argumentationslinie: "Das steht mir schließlich zu!!!" :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 06:23:41
      Beitrag Nr. 790 ()
      Zitat von phreak007: Selbst das halte ich für rechtlich problematisch, da diese damit bessergestellt würden, als die restlichen Gläubiger. Auch wenn man versuchen würde, das als zwei separate Vorgänge zu verkaufen, wäre das ein gefundenes Fressen für potentieller Kläger.

      Da das Geld nicht aus der Insolvenzmasse kommt, ist das unproblematisch. Conrad kann ja schließlich beschenken wenn die wollen. Ist ja deren Geld.

      Auf die Anleihe-Gläubiger hat das potentiell einen positiven Einfluss, da so die Anspruchsteller sinken und eine unter 100% liegende Insolvenzquote steigen würde.
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 07:19:30
      Beitrag Nr. 791 ()
      Zitat von phreak007: Selbst das halte ich für rechtlich problematisch, da diese damit bessergestellt würden, als die restlichen Gläubiger. Auch wenn man versuchen würde, das als zwei separate Vorgänge zu verkaufen, wäre das ein gefundenes Fressen für potentieller Kläger.




      Quark,

      es ist ja nicht getgoods, die die Kunden nun umwirb, sondern der Eigentümer bzw. neue Betreiber des shops!
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 08:24:35
      Beitrag Nr. 792 ()
      >>>Während der Totalverlust für Aktionäre auf kurz oder lang sicher ist, dürfen Besitzer der Anleihe immerhin noch auf eine Quote aus der Insolvenzmasse spekulieren.<<<

      Das die Anleihegläubiger eine (meiner Meinung nach sehr hohe) Quote bekommen, ist sicher. Denn ansonsten hätte man das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt. Wie hoch die Quote jetzt ausfällt, wird interessant. Da getgoods aber über keine Bankverbindlichkeiten verfühte und das operative Geschäft, vermutlich zu einem halbwegs akzeptablen Preis (da zeitnah) den Besitzer geweschselt hat, sollte einiges an Geld übrig geblieben sein. Da Eigenkapital und übrige Darlehen einen Rangrücktritt haben, sind die Anleihegläubiger die ersten die was bekommen.

      Aktuell zufriedenstellende Entwicklung...
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 09:13:02
      Beitrag Nr. 793 ()
      Solange die GmbH ihre Gläubiger nicht zu 100% entschädigt hat, kann es mE für die Anleihegläubiger (Gläubiger der AG) keinen Cent geben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 09:26:12
      Beitrag Nr. 794 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.983.390 von LeopoldF am 05.12.13 09:13:02Bestände so eine Gefahr, wäre die Insolvenz mangels Masse abgelehnt worden.

      Da diecInsolvenz eröffnet wurde, gibt es DEFINITIV eine Quote für unbesicherte Forderungen.
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 09:31:33
      Beitrag Nr. 795 ()
      Da die AG einer der größten Gläubiger der GmbH ist (wenn auch nachrangig) kann man das so pauschal nicht beantworten. Korrekt ist, dass sich die Quote bei der GmbH (und damit der Anteil der AG) nach der Bedienung der besicherten und vorrangigen Verbindlichkeiten ermittelt.

      Aber ohne irgendwelche Zahlen zu kennen sind alle Aussagen in Bezug auf eine mögliche Quote (egal in welche Richtung) meiner Meinung nach reine Kaffeesatzleserei.
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 09:40:34
      Beitrag Nr. 796 ()
      Auf jeden Fall merkt der Markt gerade, dass die aktuelle Bewertung der Anleihe deren Chance-Risiko-Verhältnis noch nicht widerspiegelt. Da ist noch erheblich Luft nach oben.
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 12:16:22
      Beitrag Nr. 797 ()
      Wenn ich das richtig lese wurde das Insolvenzverfahren nur für die Getgoods.de Vertriebs GmbH und nicht für die AG eröffnet. Ob die Masse bei der AG ausreicht ist somit noch nicht sicher.
      Im Halbjahresbericht gab es folgende 100% Tochter-Gesellschaften:
      getgoods.de Vertriebs GmbH (zuvor HTM GmbH)
      getgoods.de Media GmbH (zuvor HOH GmbH)
      xgsm.com GmbH; einbezogen ab 08.05.2013.
      getgoods.de Logistik GmbH; einbezogen ab 13.06.2013.

      In der Präsi der Telko sieht es so aus:


      Wieso wurde die getgoods.de Media GmbH (HOH) gar nicht erwähnt oder ist sie doch dochter der Vertriebs GmbH?
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 12:51:44
      Beitrag Nr. 798 ()
      Zitat von martin365: Wenn ich das richtig lese wurde das Insolvenzverfahren nur für die Getgoods.de Vertriebs GmbH und nicht für die AG eröffnet.

      Das liest Du falsch. :rolleyes:

      --> getgoods Investor Relations

      Aldy
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 13:07:21
      Beitrag Nr. 799 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.985.376 von Aldy am 05.12.13 12:51:44Das ist nur das vorläufige Verfahren!
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 16:46:45
      Beitrag Nr. 800 ()
      Zitat von eusterw: Da diecInsolvenz eröffnet wurde, gibt es DEFINITIV eine Quote für unbesicherte Forderungen.


      Wenn es denn so wäre:
      Die Quote könnte theoretisch auch bei einem Prozent der unbesicherten Forderungen liegen.
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 17:36:17
      Beitrag Nr. 801 ()
      Zitat von eusterw: >>>Während der Totalverlust für Aktionäre auf kurz oder lang sicher ist, dürfen Besitzer der Anleihe immerhin noch auf eine Quote aus der Insolvenzmasse spekulieren.<<<

      Das die Anleihegläubiger eine (meiner Meinung nach sehr hohe) Quote bekommen, ist sicher. Denn ansonsten hätte man das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt. Wie hoch die Quote jetzt ausfällt, wird interessant. Da getgoods aber über keine Bankverbindlichkeiten verfühte und das operative Geschäft, vermutlich zu einem halbwegs akzeptablen Preis (da zeitnah) den Besitzer geweschselt hat, sollte einiges an Geld übrig geblieben sein. Da Eigenkapital und übrige Darlehen einen Rangrücktritt haben, sind die Anleihegläubiger die ersten die was bekommen.

      Aktuell zufriedenstellende Entwicklung...


      ....auch Quark.

      die Quote kann durchaus nahe Null liegen. Der inso-Verwalter muss ja nur sicherstellen, dass die Verbindlichkeiten, die er auslöst auch bezahlt werden, und natürlich, ganz wichtig: seine eigenen Rechnung will er auch bezahlt sehen.

      Es gibt bislang keine Anzeichen einer hohen Quote, keine!


      .............
      Wsgambler
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 17:39:55
      Beitrag Nr. 802 ()
      Zitat von eusterw: Bestände so eine Gefahr, wäre die Insolvenz mangels Masse abgelehnt worden.

      Da diecInsolvenz eröffnet wurde, gibt es DEFINITIV eine Quote für unbesicherte Forderungen.


      Na wenigstens sprichst du jetzt nicht mehr von einer hohen Quote. Alles andere ist nur Gelaber. Die Kosten können die Masse durchaus aufzehren. Oder willst du wirklich von einer Quote reden, wenn jeder Anleihegläubiger irgendwann einmal 59,55 Euro je nominal 1000 Euro überwiesen bekommt?


      Wsgambler
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 18:37:58
      Beitrag Nr. 803 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.988.302 von wsgambler am 05.12.13 17:39:55Ich gehe weiter von einer sehr hohen Quote (deutlich über 50%) aus.

      Ob ich Recht behalte. Wir werden sehen...
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 18:59:10
      Beitrag Nr. 804 ()
      Zitat von wsgambler: Es gibt bislang keine Anzeichen einer hohen Quote, keine!

      Genau deswegen habe ich auch heute nochmals aufgestockt.:rolleyes:

      Man nennt das "Spekulation" - wenn es alle wüßten wäre das Spiel langweilig. Hier geht´s um Wahrscheinlichkeiten und Chancen.

      Ich glaube an eine hohe Quote, ich sehe hier eine große Chance und die Stichworte "Staatsanwaltschaft" und "Razzia" führen bei mir nicht zu erhöhtem Harndrang.

      Ich glaube auch nicht an ein spurloses Verschwinden von 60 Mio Anleihegeldern.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 19:11:37
      Beitrag Nr. 805 ()
      Zitat von eusterw: Ich gehe weiter von einer sehr hohen Quote (deutlich über 50%) aus.

      Ob ich Recht behalte. Wir werden sehen...




      ok - die Wette würde ich eingehen -

      dann müsstest du eigentlich die Anleihe derzeit aufkaufen

      Ich gehe von einer Quote von 0 bis 20 Prozent aus

      ....................
      wsgambler
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 19:42:36
      Beitrag Nr. 806 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.989.244 von wsgambler am 05.12.13 19:11:37Das habe ich getan. ;)

      Wenn ich daneben liege, gibt´s nen FETTEN Verlust...
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 20:14:43
      Beitrag Nr. 807 ()
      Zitat von eusterw: Das habe ich getan. ;)

      Wenn ich daneben liege, gibt´s nen FETTEN Verlust...




      Drücke die Daumen - bin ja nicht Short
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 21:21:49
      Beitrag Nr. 808 ()
      Weil ich, wie bereits erwähnt, im Konzern bisher überhaupt keine Überschuldung feststellen konnte, gehe ich ebenfalls von einer hohen Quote für die Anleihegläubiger aus. Ich sehe im Verkauf an Conrad auch keinen „Notverkauf”, sondern den, durch die Insolvenz beschleunigten Abschluß eines Prozesses, den nun allerdings nicht mehr besondere Wünsche und Vorstellungen des MRM behinderte. Die Preisfindung dürfte sich dabei an den Buchwerten orientiert haben.

      Das Insolvenzgericht bestellte gleich zwei vorläufige Insolvenzverwalter für GmbH und AG, weil es Interessenskonflikte befürchtete. Unverständlich, wenn nur eine gewöhnliche oder gar mikroskopische Quote zu erwarten wäre. Es muß nämlich erst etwas da sein, um darüber in Konflikt zu geraten.

      Es empfiehlt sich eine vom bekannten Zahlenwerk des letzten Halbjahresberichtes ausgehende Diskussion und die Überlegung, was wohl zwischenzeitlich mit welcher Konsequenz geschehen sein mag. Beispiel – Aufstockung der Anleihe: die wird im wesentlichen zu einem Passivtausch und/oder zur Bilanzverlängerung geführt haben usw..

      Grüße, Ashar
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 08:32:39
      Beitrag Nr. 809 ()
      WSGAmbler: Drücke die Daumen - bin ja nicht Short

      Meine Güte Du kannst eine Anleihe gar nicht shorten ...

      Amateur:laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 09:52:26
      Beitrag Nr. 810 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.990.226 von Ashar Rubin am 05.12.13 21:21:49Besser hätte ich es nicht schreiben können!:)

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 11:44:06
      Beitrag Nr. 811 ()
      Zitat von eusterw: Ich gehe weiter von einer sehr hohen Quote (deutlich über 50%) aus.

      Ob ich Recht behalte. Wir werden sehen...
      Ohne dir zu nahe treten zu wollen: Du bist unglaublich naiv. Deutlich über 50% ist ungefähr so wahrscheinlich wie ein plötzlich auftauchender Königstiger in deinem Flur. Sei froh, wenn es 10-15% werden!
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 12:07:46
      Beitrag Nr. 812 ()
      Deutlich über 50% fänd' ich nun allerdings weniger bedrohlich als Königstiger im eigenen Flur. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 12:21:35
      Beitrag Nr. 813 ()
      Zitat von Ashar Rubin: Deutlich über 50% fänd' ich nun allerdings weniger bedrohlich als Königstiger im eigenen Flur. :laugh:
      Weißt du überhaupt, was so ein Königstiger wert ist? Jedenfalls mehr, als ein popliger GAGA-Zock. Die sind noch seltener als ehrliche Manager im Internethandel. ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 12:32:04
      Beitrag Nr. 814 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.994.006 von Historiker am 06.12.13 12:21:35Die persönliche Werthaltigkeit verstirbt (selbst bei ehrlichen Managern) aber spätestens mit dem Aufgegessensein.
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 12:35:11
      Beitrag Nr. 815 ()
      Bei Managern wie RM und Konsorten ist die PW schon längst verstorben. Dafür braucht man keine Königstiger.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 12:41:26
      Beitrag Nr. 816 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.994.180 von Historiker am 06.12.13 12:35:11Deshalb bekommen RM und Konsorten ja auch nicht deutlich über 50%. Wir aber schon! ;)
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 13:00:16
      Beitrag Nr. 817 ()
      an alle Theoretiker , Unlogiker und Gerüchtestruer hier im Form:

      Ich habe heute mit der Kanzlei des Insolvenzverwalters der AG gesprochen.


      !!!!!! Da das Kartellamt beim Verkauf der getgoods GmbH an die Conrad Electronic zustimmen musste, !!!!!

      ist von einem "vernünftigen" Verkaufspreis (kein Schleuderpreis!!!!) auszugehen. !!!!!

      Neben dem Verkaufspreis werden AG und GMBH noch weitere Forderungen aufmachen. Es bleibt also nicht nur beim Verkaufspreis.

      An alle Skeptiker :

      Meint Ihr dass ein Kartellamt einen Verkauf unter 75 % des Firmenwertes zustimmt ? Falls ja, wäre das Wettbewerbsverzerrung !

      Mit einem ersten Gutachten und wie es zur Insolvenz kam, rechnet die Kanzlei Anfang Februar mit.

      Alle Gläubiger sollten sich da bald melden, es wird eine Emailverteile aufgemacht. Kanzlei könnt ihr googeln BBL in Potsdam für getgoods AG.
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 13:05:41
      Beitrag Nr. 818 ()
      Zitat von Ashar Rubin: Deshalb bekommen RM und Konsorten ja auch nicht deutlich über 50%. Wir aber schon! ;)
      RM und Konsorten haben schon bekommen und das satt. Ihr bekommt keine 50%, da gehe ich jede Wette ein. Das wär ja absurd. Schau dir mal an, wo die Anleihe notiert. Meinst du etwa, all die Haie im Börsengeschäft, die regelmäßig mehr wissen als alle anderen, wären dummer als du, eusterw und Bobert?

      Wie gesagt: 10-15% wäre schon ein großer Erfolg. Es sind aber auch Quoten unter 5% möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 13:59:44
      Beitrag Nr. 819 ()
      Zitat von Bobert: an alle Theoretiker , Unlogiker und Gerüchtestruer hier im Form:

      Ich habe heute mit der Kanzlei des Insolvenzverwalters der AG gesprochen.


      !!!!!! Da das Kartellamt beim Verkauf der getgoods GmbH an die Conrad Electronic zustimmen musste, !!!!!

      ist von einem "vernünftigen" Verkaufspreis (kein Schleuderpreis!!!!) auszugehen. !!!!!

      Neben dem Verkaufspreis werden AG und GMBH noch weitere Forderungen aufmachen. Es bleibt also nicht nur beim Verkaufspreis.

      An alle Skeptiker :

      Meint Ihr dass ein Kartellamt einen Verkauf unter 75 % des Firmenwertes zustimmt ? Falls ja, wäre das Wettbewerbsverzerrung !

      Mit einem ersten Gutachten und wie es zur Insolvenz kam, rechnet die Kanzlei Anfang Februar mit.

      Alle Gläubiger sollten sich da bald melden, es wird eine Emailverteile aufgemacht. Kanzlei könnt ihr googeln BBL in Potsdam für getgoods AG.


      Erst mal vielen Dank, dass Du den Insolvenzverwalter angerufen hast und für die geposteten Infos.

      Hast Du eine E-Mail Adresse für den E-Mail Verteiler. Mir wurde vor zwei Wochen mal eine genannt, aber da antwortet keiner.

      Konntest Du herausbekommen wann sich der gnädige Herr Insolvenzverwalter mal zu Wort melden gedenkt?
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 14:56:15
      Beitrag Nr. 820 ()
      Zitat von Bobert: an alle Theoretiker , Unlogiker und Gerüchtestruer hier im Form:

      Ich habe heute mit der Kanzlei des Insolvenzverwalters der AG gesprochen.


      !!!!!! Da das Kartellamt beim Verkauf der getgoods GmbH an die Conrad Electronic zustimmen musste, !!!!!

      ist von einem "vernünftigen" Verkaufspreis (kein Schleuderpreis!!!!) auszugehen. !!!!!

      Neben dem Verkaufspreis werden AG und GMBH noch weitere Forderungen aufmachen. Es bleibt also nicht nur beim Verkaufspreis.

      An alle Skeptiker :

      Meint Ihr dass ein Kartellamt einen Verkauf unter 75 % des Firmenwertes zustimmt ? Falls ja, wäre das Wettbewerbsverzerrung !

      Mit einem ersten Gutachten und wie es zur Insolvenz kam, rechnet die Kanzlei Anfang Februar mit.

      Alle Gläubiger sollten sich da bald melden, es wird eine Emailverteile aufgemacht. Kanzlei könnt ihr googeln BBL in Potsdam für getgoods AG.




      Sor ry, aber da muss ich dir widersprechen. Das Kartellamt prüft nicht den Kaufpreis, sondern ob eine marktbeherrschende Stellung erreicht wird, die den Wettbewerb einschränkt.

      WELCHE Weiteren Forderungen sollten wer aufmachen? Und an wen?


      ..............
      Wsgambler
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 15:40:22
      Beitrag Nr. 821 ()
      Zur Anmeldung ihrer Forderungen hat das Gericht eine Frist bis zum 9. Januar 2014 gesetzt. Danach prüft der Insolvenzverwalter, welche Forderungen berechtigt sind und welche nicht
      http://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 15:44:05
      Beitrag Nr. 822 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.996.322 von martin365 am 06.12.13 15:40:22Wenn ich es richtig verstehe betrifft das die GmbH aber nicht die AG.
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 15:47:16
      Beitrag Nr. 823 ()
      @Wsgambler

      ich habe diese Info über den Preisprüfung des Kartellamtes von Leuten, die im Thema sind, nämlich der Kanzlei des Insolvenzverwalters, die auch einen Interesse an einem hohen Preis haben...
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 15:59:34
      Beitrag Nr. 824 ()
      Stimmt Muhlan. Dann kann das ja noch dauern, bis wir als Anleihegläubiger der Ag tätig werden müssen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 16:03:29
      Beitrag Nr. 825 ()
      P.S. Und die Aussage das es ein guter Verkaufspreis wurde nicht nur im Zusammenhang mit dem Kartellamt getätigt.

      Zu dem Kaufpreis kommen noch weitere Gelder aus Forderungen dazu. Was damit gemeint ist, wollte 7 Konnte / durfte man mir nicht sagen... Näheres dann Anfang Februar..
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 16:06:03
      Beitrag Nr. 826 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.996.600 von martin365 am 06.12.13 15:59:34Wär ja mal schön wenn der Insolvenzverwalter der AG mal aus seiner Totenstarre erwacht und tätig wird. Bisher war von dem nix zu hören.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 20:19:08
      Beitrag Nr. 827 ()
      Zitat von Bobert: P.S. Und die Aussage das es ein guter Verkaufspreis wurde nicht nur im Zusammenhang mit dem Kartellamt getätigt.

      Zu dem Kaufpreis kommen noch weitere Gelder aus Forderungen dazu. Was damit gemeint ist, wollte 7 Konnte / durfte man mir nicht sagen... Näheres dann Anfang Februar..




      Diese Infos klingen vielversprechend. Wir werden sehen, bin ja in der Anleihe wieder ein wenig investiert. Glaube aber nicht, dass ich da mehr als eine Verdopplung mit erreichen kann. Also Kursziel oder Quote von maximal 10 bis 15 % - mal sehen.

      ----------------
      wsgambler
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 20:24:02
      Beitrag Nr. 828 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.999.142 von wsgambler am 06.12.13 20:19:08was einfach nicht passt ist der derzeitige Kurs der Anleihe - so wie es Insider gegeben hat, die schon verkauft haben, als angeblich ein blühendes Unternehmen gerade weiteres Kapital eingesammelt hat, genauso gibt es Insider die eigentlich längst durchsickern lassen würden, dass eine hohe Quote zu erwarten ist. Dann müsste der Kurs aber eigentlich mal anspringen und wenigstens wieder über 10 % notieren. Und das er das nicht macht,lässt mich weiter zurückhaltend operieren. Die Aktie packe ich über 5 cent ohnhehin nicht mehr an. Selbst darunter höchtsens mal für ein daytrade.

      .......
      wsgambler
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 20:35:35
      Beitrag Nr. 829 ()
      Klar, das Kartellamt geht gegen einen Schleuderpreis vor ;-)

      Weshalb sollten die das tun? Marktbeherrschende Stellung....
      Avatar
      schrieb am 07.12.13 12:12:12
      Beitrag Nr. 830 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.996.714 von muhlan am 06.12.13 16:06:03Zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters gehört es nicht, die Neugier von Bondholdern zu befriedigen. Wenn die Frist zur Einreichung von Forderungen (lt. martin365 bis 9.1.14) noch läuft, kann er noch nichts sagen.
      Avatar
      schrieb am 07.12.13 16:12:35
      Beitrag Nr. 831 ()
      Trostpflaster für alle, die es eilig haben:

      Anleiheschuldner ist die insolvente getgoods AG. Die getgoods Vertriebs GmbH, die das operative Geschäft betrieben hat, ist zwar eine 100%ige Tochter der AG, aber auch sie ist insolvent, so daß die AG keinen Zugriff auf die Vermögenswerte hat. Man muß sich bei diesen Insolvenzen vom Konzernabschluß lösen, denn jede der insolventen Gesellschaften wird separat aufgelöst. Erst wenn die GmbH alle ihre Verbindlichkeiten abgelöst hat, fließt der Rest an die AG, weil ihr die GmbH gehört.

      Die GmbH hat inzwischen das operative Geschäft an Conrad Electronics verkauft. "Conrad Electronics übernimmt nur den Geschäftsbetrieb - also etwa die Online-Shops, die Mitarbeiter und das Lager", stand unter Berufung auf den Insolvenzverwalter der GmbH in der MOZ. Ähnlich steht es auf der Website von Getgoods : "Das Traditionsunternehmen Conrad Electronic übernimmt am 4. Dezember 2013 die operativen Endkundenshops der getgoods.de Vertriebs GmbH."

      Die GmbH ist jetzt eine Hülle ohne operatives Geschäft, in der noch allerlei Forderungen und Verbindlichkeiten stecken. Außerdem der Kaufpreis, den Conrad Electronics gezahlt hat und der offiziell zwar nicht bekannt ist, über den es aber Gerüchte gibt. Der Insolvenzverwalter der GmbH wird jetzt Forderungen eintreiben, noch offene Sozialabgaben, Steuern, andere Verbindlichkeiten und so weiter bezahlen. Außerdem bekommt er selbst eine ordentliche Vergütung. Bleibt danach etwas übrig, geht das alles an die AG. Dann geht das Spiel in der AG weiter. Kommt es nach Abschluß des Verfahrens in der AG zu einer Quote für die Anleihegläubiger, ist viel Zeit vergangen und die Assets haben den maximalen Abrieb erfahren.

      Wer ungeduldig ist, darf sich damit trösten, daß es nur dann richtig schnell geht, wenn der Insolvenzverwalter auf den ersten Blick Masseunzulänglichkeit feststellt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.12.13 17:54:23
      Beitrag Nr. 832 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.002.544 von Nachtalb am 07.12.13 16:12:35Im Fall getgoods ist aber die AG außerdem der Hauptgläubiger der GmbH. Die Auszahlung der Kredite müsste noch vor dem Restwert und parallel zu anderen Gläubigern ergolgen.
      Avatar
      schrieb am 07.12.13 20:06:29
      Beitrag Nr. 833 ()
      Zitat von Trader08154711: Im Fall getgoods ist aber die AG außerdem der Hauptgläubiger der GmbH. Die Auszahlung der Kredite müsste noch vor dem Restwert und parallel zu anderen Gläubigern ergolgen.


      Mit dieser Meinung dürftest du ziemlich alleine darstehen

      ----------------
      wsgambler
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.12.13 08:50:36
      Beitrag Nr. 834 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.003.244 von wsgambler am 07.12.13 20:06:29Steht er nicht.

      Es gab außer den Verbindlichkeiten für Warenlieferungen, in der GmbH nur noch die weiter gereichten Kredite der AG und die Darlehen der Altgesellschafter. Da die Altgesellschsfter Rangrücktritt erklärt haben, fließen nahezu alle eingetriebenen Forderungen (das waren in der Bilanz enorme Summen), an die AG.

      Erst wenn der weiter gereichte Kredit der AG komplett getilgt wurde, Werder die Altdarlehn bedient. Der dann verbleibende Restwert (wo ich auch glaube, das es keinen mehr gibt), fließt an die AG.

      Der weiter gereichte Kredit dürfte meiner Meinung nach aber zu 100% bedient werden! so das in der AG wiederum erheblichstes Kapital zu Verfügung steht. Und der Insolvenzverwalter bekommt nur eine gute Million.
      Avatar
      schrieb am 08.12.13 09:04:58
      Beitrag Nr. 835 ()
      Zitat von Trader08154711: Die Auszahlung der Kredite müsste noch vor dem Restwert und parallel zu anderen Gläubigern erfolgen.
      Nein, das ist falsch. Die Darlehen der AG an die GmbH sind aufgrund gesetzlicher Regelungen nachrangig. Siehe zum Beispiel hier. Das Thema 'Gesellschafterdarlehen' ist in diesem Thread bereits in epischer Breite durchgekaut worden, sollte eigentlich jeder begriffen haben, wie es abläuft.
      Avatar
      schrieb am 08.12.13 09:07:24
      Beitrag Nr. 836 ()
      Zitat von eusterw: Der dann verbleibende Restwert (wo ich auch glaube, das es keinen mehr gibt), fließt an die AG.
      Ich glaube auch nicht, dass da was übrig bleibt.
      Avatar
      schrieb am 08.12.13 09:19:09
      Beitrag Nr. 837 ()
      Zitat von eusterw: Der weiter gereichte Kredit dürfte meiner Meinung nach aber zu 100% bedient werden!
      Träum weiter. :rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.12.13 10:37:50
      Beitrag Nr. 838 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.004.342 von Nachtalb am 08.12.13 09:19:09Nur weil es üblicherweise bei Insolvenzen nur geringe Quoten gibt, muss man nicht glauben, das dieses ein Gesetz ist.

      Üblicherweise hat man es ja auch mit Unternehmen zu tun, wo die Anleihen letzthändig sind und es jede Menge Vermögen gibt, welches unverkäuflich ist (z.B. Kann bei den ganzen Solarunternehmen niemand etwas mit den Produktionsmaschinen tun). Bei Getgoods besteht nahezu das gesamte Vermögen aber aus Warenbeständen (welche Conrad zu akzeptableren Preisen übernommen haben dürfte) oder Forderungen (welche bei Fälligkeit nahezu 1zu 1 eingehen dürften)..

      Und dann kommt noch hinzu, das es hier wesentliche Darlehn gibt, welche eine nachrangige Stellung haben.

      OHNE kriminelle Vorkommnisse, wird diese Insolvenz für Anleihegläubiger deutlich anders ausgehen, als eine übliche Insolvenz.
      Avatar
      schrieb am 08.12.13 16:42:49
      Beitrag Nr. 839 ()
      Hallo,

      ich habe gerade den Brief meiner Bank im Briefkasten gefunden, indem mir mitgeteilt wurde, dass die Zinszahlung der Anleihe (A1PGVS) ausgefallen ist. Darauf hin habe ich dann gesucht und musste lesen, dass getgoods insolvent ist.
      Wo finde ich ich die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters der AG, bei dem ich die Forderung anmelden kann? Muss ich die Forderung überhaupt explizit anmelden oder impliziert der Eintrag in meinem Depot einen Eintrag auf der Gläubigerliste des Insolvenzverwalters? Ich finde nur die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters der GmbH. Ich habe bisher nur Erfahrungen mir gelungen Anleihenkäufen, deshalb bin ich gerade etwas beunruhigt, weil mir das Wissen zum weiteren Vorgehen fehlt. Hat jemand eine gute Quelle (mit einem groben Überblick und Hinweisen), bei der man sich zu diesem Thema erkundigen kann?

      Danke.

      MfG KP
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.12.13 17:42:48
      Beitrag Nr. 840 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.005.906 von klauspeter42 am 08.12.13 16:42:49Es gibt noch keinen Eröffnungsbeschluß für die Getgoods AG. Verläufiger Insolvenzverwalter ist Christian Graf Brockdorff der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte in Potsdam.
      Avatar
      schrieb am 08.12.13 18:08:19
      Beitrag Nr. 841 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.005.906 von klauspeter42 am 08.12.13 16:42:49Ashar hat dir ja die Kontaktdaten gegeben.

      Bis zur Insolvenzeröffnung (spätestens Mitte Februar), kannst/musst du gar nichts machen. Danach wirst du normalerweise angeschrieben. Ob das jetzt bei den Anleihen auch passiert, da bin ich mir nicht 100% sicher, es könnte auch sein, das die Anleihegläubiger automatisch durch einen Beirat vertreten werden.

      Am besten du trägst dich in den email-Verteiler der SdK ein, dann entgeht dir nichts: http://www.sdk.org/getgoods.php
      Avatar
      schrieb am 08.12.13 18:48:12
      Beitrag Nr. 842 ()
      Na, das kann ja heiter werden wenn jetzt alle Betroffenen mit Brief von der Bank hier die gleichen Fragen stellen werden. :rolleyes:

      Aldy
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.12.13 19:09:36
      Beitrag Nr. 843 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.006.470 von Aldy am 08.12.13 18:48:12Sei mal bitte nicht so unleidlich! Nach der 200. Anfrage können wir ja immer noch immer entscheiden, ob wir weiterhin antworten. ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.12.13 21:59:02
      Beitrag Nr. 844 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.006.540 von Ashar Rubin am 08.12.13 19:09:36'Ne Redigierfunktion wäre nicht schlecht...
      Avatar
      schrieb am 08.12.13 22:34:18
      Beitrag Nr. 845 ()
      @ Ashar + eusterw: Danke vielmals!
      @ Aldy: Du brauchst doch nicht gleich die Augen verdrehen, nur weil man etwas nicht genau weiß und deshalb nachfragt. Wozu ist das Forum denn sonst gut? :)
      Avatar
      schrieb am 08.12.13 22:46:17
      Beitrag Nr. 846 ()
      Zitat von eusterw: Steht er nicht.

      Es gab außer den Verbindlichkeiten für Warenlieferungen, in der GmbH nur noch die weiter gereichten Kredite der AG und die Darlehen der Altgesellschafter. Da die Altgesellschsfter Rangrücktritt erklärt haben, fließen nahezu alle eingetriebenen Forderungen (das waren in der Bilanz enorme Summen), an die AG.

      Erst wenn der weiter gereichte Kredit der AG komplett getilgt wurde, Werder die Altdarlehn bedient. Der dann verbleibende Restwert (wo ich auch glaube, das es keinen mehr gibt), fließt an die AG.

      Der weiter gereichte Kredit dürfte meiner Meinung nach aber zu 100% bedient werden! so das in der AG wiederum erheblichstes Kapital zu Verfügung steht. Und der Insolvenzverwalter bekommt nur eine gute Million.


      Dann steht er halt mit dir alleine dar:D
      Avatar
      schrieb am 08.12.13 23:13:47
      Beitrag Nr. 847 ()
      Zitat von klauspeter42: @ Ashar + eusterw: Danke vielmals!
      @ Aldy: Wozu ist das Forum denn sonst gut? :)

      Zum Informationsaustausch.
      Wenn sich aber jetzt jeder von der Insolvenz Überraschte mal eben schnell hier anmeldet, die vorherigen Beiträge nicht liest und gleich "Wer ist der Insolvenzverwalter, wo muß ich mich anmelden, wieso haben die Insolvenz angemeldet?" fragt werden hier bald keine Informationen mehr ausgetauscht sondern es wird 200x die gleiche Frage beantwortet.
      Dabei steht vieles schon in älteren Beiträgen, es gibt auch eine Suchfunktion.

      Nebeneffekt: wirklich wichtige Beiträge verschwinden so wesentlich schneller in der Versenkung als nötig.:(

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 08.12.13 23:41:33
      Beitrag Nr. 848 ()
      Zitat von wsgambler: ...
      Dann steht er halt mit dir alleine dar:D

      Nein – die beiden stehen nicht alleine da. Ich stehe neben ihnen, und hinter uns stehen Recht und Gesetz! :D
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 06:57:45
      Beitrag Nr. 849 ()
      Zitat von eusterw: Bei Getgoods besteht nahezu das gesamte Vermögen aber aus Warenbeständen (welche Conrad zu akzeptableren Preisen übernommen haben dürfte) oder Forderungen (welche bei Fälligkeit nahezu 1zu 1 eingehen dürften)..
      Das sind Vermutungen von dir. Wie die Bilanz der Vertriebs GmbH vor der Zerschlagung aussah, weißt du nicht. Außerdem gibt es noch die Forderung von Brightstar, die in jedem Falle vor dem Gesellschafterdarlehen der AG bedient werden muß.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 07:00:15
      Beitrag Nr. 850 ()
      Zitat von Ashar Rubin:
      Zitat von wsgambler: ...
      Dann steht er halt mit dir alleine dar:D
      Nein – die beiden stehen nicht alleine da. Ich stehe neben ihnen, und hinter uns stehen Recht und Gesetz! :D
      Dann seid ihr eben drei, die es nicht kapiert haben. "Recht und Gesetz" sagen, daß Gesellschafterdarlehen nachrangig sind.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 07:13:23
      Beitrag Nr. 851 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.007.794 von Nachtalb am 09.12.13 06:57:45Es ist aber ebenfalls eine Vermutung von dir, das die Handys von Brightstar gestohlen wurden.

      Der CEO "deutet" die Verträge anders und war der Meinung, über die Handys verfügen zu dürfen. Das alles höhrt sich für mich doch ganz ganz stark so an, als ob die Handys verkauft wurden. Und da gehe ich einfach mal davon aus, das man den Unternehmen, welchen man die Handys verkauft hat, auch Rechnungen gestellt hat. Also muss der Insolvenzverwalter nur warten, bis diese Rechnungen bezahlt werden und kann davon auch die Brightstar Forderung begleichen.

      Falls es aber in massiven Umfang zu Kriminalität gekommen ist (und z.B. die Handys gestohlen wurden, oder der Einkaufspreis auf Privatkonten abgeflossen ist), dann hast du vermutlich recht. ABER, inzwischen sind 4 Wochen vergangen, Insolvenzverwalter und Staatsanwaltschaft prüfen, und noch sitzt der CEO nicht im Knast.

      Das deutet ja zumindest darauf hin, das es nicht zu Diebstahl, bzw. Abfluss von finanziellen Mitteln in der Größenordnung von 50 Millionen gekommen ist. Ich denke, hätte man den Verdacht, das dieses so ist, sässe der Chef in Untersuchungshaft...
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 07:18:53
      Beitrag Nr. 852 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.007.802 von Nachtalb am 09.12.13 07:00:15Gesellschafterdarlehen sind gegenüber anderen Insolvenzforderungen wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, oder normalen Bankverbindlichkeiten nachrangig.

      ABER, Verbindlichkeiten aus LuL sind sowieso mit Eigentumsvorbehalt besicher (da ist das also auch egal) und Bankverbindlichkeiten gab es bei Getgoods nicht (das ist anders als in anderen Insolvenzen und wird glaube ich von dir übersehen).

      Ausser den Gesellschafterdarlehen, exestieren bei Getgoods nur noch die Altdarlehen, welche aber mit Rangrücktritt ausgestattet wurden und somit hinter ALLEN Verbindlichkeiten und nur noch vor dem Eigenkapital stehen.

      Deine Behauptung, das Gesellschafter-Darlehen einen Rangrücktritt haben, ist daher formal korrekt, hat aber bei getgoods, aufgrund der noch weiter zurück stehenden übrigen Darlehen, keinen Einfluss.
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 07:21:09
      Beitrag Nr. 853 ()
      Zitat von eusterw: Es ist aber ebenfalls eine Vermutung von dir, das die Handys von Brightstar gestohlen wurden.
      Das habe ich keineswegs vermutet. Es ist völlig egal, ob die Handy geklaut oder legal verkauft wurden, das Geld schuldet die GmbH so oder so und diese Forderung von Brightstar gegen die GmbH steht im Rang vor dem Gesellschafterdarlehen der AG.

      Ist das alles so schwer zu kapieren? :rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 07:24:13
      Beitrag Nr. 854 ()
      Zitat von eusterw: ABER, Verbindlichkeiten aus LuL sind sowieso mit Eigentumsvorbehalt besicher (da ist das also auch egal) und Bankverbindlichkeiten gab es bei Getgoods nicht (das ist anders als in anderen Insolvenzen und wird glaube ich von dir übersehen).

      Ausser den Gesellschafterdarlehen, exestieren bei Getgoods nur noch die Altdarlehen, welche aber mit Rangrücktritt ausgestattet wurden und somit hinter ALLEN Verbindlichkeiten und nur noch vor dem Eigenkapital stehen.
      Was für Verbindlichekiten in der GmbH vor der Zerschlagung steckten, weiß du nicht. Du behauptest gebetsmühlenartig, daß da nichts sei, hast aber keinerlei Beleg dafür. Wenn du etwas als Tatsache behauptest, mußt du es mit einer Quelle belegen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 07:48:12
      Beitrag Nr. 855 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.007.840 von Nachtalb am 09.12.13 07:24:13Quellen: Testierter Jahresabschluss 2012 und unterstierter Halbjahresabschluss 2013.

      Aber JA, wenn Kriminalität im Spiel war, dann kannst du Recht haben. Ich bestreite nicht, das es "möglich" ist, das die Bilanzen nicht nur gestaltet, sondern MASSIV gefälscht waren und das zig Millionen auf private Konten verschwunden sind.

      Nur würde ich in so einem Fall davon ausgehen, das der CEO schon in Untersuchungshaft sitzt. Dafür sollte die Zeitspanne lang genug gewesen sein. Saatsanwaltschaft ist eingeschaltet und Fluchtgefahr sicherlich gegeben.

      Da aber in der Richtung nichts bekannt ist, gehe ich davon aus, das meine Quellenangaben halbwegs zuverlässig sind!
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 07:50:58
      Beitrag Nr. 856 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.007.832 von Nachtalb am 09.12.13 07:21:09Nein, das ist nicht schwer zu kapieren.

      Da bin ich vollkommen auf deinem Standpunkt. ABER ich habe den Eindruck, als ob du ignorierst, das in so einem Fall eine ähnlich hohe Forderung der GMBH besteht, so das aus diesem Punkt kein wesentliches Risiko resultiert.

      Oder glaubst du, die GMBH hatte ausschließlich Schulden und keinerlei Vermögen? Keine Warenbestände? Keine Forderungsbestände? Nur Schulden und massiv gefälschte (aber geprüfte) Abschlüsse?
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 09:32:08
      Beitrag Nr. 857 ()
      Zitat von eusterw: ABER ich habe den Eindruck, als ob du ignorierst, das in so einem Fall eine ähnlich hohe Forderung der GMBH besteht, so das aus diesem Punkt kein wesentliches Risiko resultiert.
      Woher willst du wissen, daß in der GmbH "eine ähnlich hohe Forderung" besteht? Du weißt gar nichts, das sind alles Vermutungen von dir. Der Konzernabschluß ist erstens nicht maßgeblich, denn hier geht es um die Abwicklung der Vertriebs GmbH und zweitens gibt der Konzernabschluß nur das wieder, was zur Jahresmitte, also Monate vor der Insolvenz vorhanden war.

      Zitat von eusterw: Oder glaubst du, die GMBH hatte ausschließlich Schulden und keinerlei Vermögen?
      Das habe ich nie behauptet, im Gegenteil, siehe mein Posting #831. Ich kritisiere lediglich deine Vermutungen, die du als Tatsache darzustellen versuchst. Es bringt nichts, die Lage zu beschönigen, Anleger wie du bleiben sowieso bis zum bitteren Ende. Ihr könnt einfach abwarten, wie hoch die Quote wird.

      Du argumentierst immer mit einem Schwarz-Weiß-Szenario. Entweder ist alles hochkriminell, was du dir nicht vorstellen kannst oder es ist noch jede Menge da, so daß es eine hohe zweistellige Quote für die Anleihe gibt. Daß es noch jede Menge Szenarien gibt, die dazwischen liegen, blendest du völlig aus.
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 09:41:22
      Beitrag Nr. 858 ()
      Zitat von Nachtalb:
      Zitat von eusterw: ABER ich habe den Eindruck, als ob du ignorierst, das in so einem Fall eine ähnlich hohe Forderung der GMBH besteht, so das aus diesem Punkt kein wesentliches Risiko resultiert.
      Woher willst du wissen, daß in der GmbH "eine ähnlich hohe Forderung" besteht? Du weißt gar nichts, das sind alles Vermutungen von dir. Der Konzernabschluß ist erstens nicht maßgeblich, denn hier geht es um die Abwicklung der Vertriebs GmbH und zweitens gibt der Konzernabschluß nur das wieder, was zur Jahresmitte, also Monate vor der Insolvenz vorhanden war.


      und woher willst Du wissen, dass dem nicht so ist? Jeder hat hier seine Meinung zu dem Thema, aber keiner weiß etwas genaues. Somit stellen wir alle nur Vermutungen an.

      Was am Ende raus kommt wird sich zeigen. Wer meint, dass es mehr ist als der aktuelle Kurs der Anleihe der investiert, der Rest eben nicht. Denjenigen die investiert sind ist durchaus bewusst, dass im Falle durchaus möglicher krimineller Machenschaften nix oder nur sehr wenig für die Gläubiger zu holen ist. Diejenigen aber, die nicht investiert sind oder gerne die Oberlehrer abgeben, stellen meistens nur ihre negative und einseitige Sicht der Dinge dar, bei der nur Verbindlichkeiten existieren und der Verkauf der Brightstar Handys natürlich nur eine Verbindlichkeit nach sich zieht während Forderungen aus dem Verkauf natürlich nicht existieren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 10:14:38
      Beitrag Nr. 859 ()
      Zitat von muhlan: und woher willst Du wissen, dass dem nicht so ist?
      Wo habe ich behauptet, daß dem nicht so ist?

      Zitat von muhlan: Denjenigen die investiert sind ist durchaus bewusst, dass im Falle durchaus möglicher krimineller Machenschaften nix oder nur sehr wenig für die Gläubiger zu holen ist.
      Erstens gibt es einen ersten Hinweis auf kriminelle Machenschaften (Durchsuchung von Geschäfts- und Wohnräumen durch das LKA) und zweitens kann auch unabhängig davon nix oder nur sehr wenig für die Anleihegläubiger herauskommen.

      Eure ständigen Bemühungen um rosarote Gläubigerwelten haben vermutlich einen psychologischen Hintergrund. Ihr seid vor der Insolvenz zu relativ hohen Kursen eingestiegen und habt nach der Insolvenz massiv verbilligt. Sowas ist hochgradig unvernünftig, weil sich ein Klumpen bei stark erhöhtem Risiko bildet. Offenbar steht für euch so viel Geld auf dem Spiel, daß ihr euch ständig einreden müßt, es könne gar nichts schiefgehen. Dem ist aber nicht so. Ein Totalverlust oder irgendetwas in dieser Nähe ist immer möglich. Und er ist wesentlich wahrscheinlicher als zu eurem ersten Kaufzeitpunkt der Anleihe.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 10:19:23
      Beitrag Nr. 860 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.008.524 von muhlan am 09.12.13 09:41:22Wenn alles mit rechten Dingen zugehen würde, hätte unser lieber RM NIEMALS ANFÜHREN DÜRFEN BRIGHTSTAR HÄTTE DIE Insolvenz ausgelöst. Denn das Geld muss ja irgendwo stecken. Und eine strittige Forderung gegen getgoods führt nicht zur Zahlungsunfähigkeit. Solange die strittig ist bildet man eine Rückstellung. Mehr nicht

      Das hier etwas oberfaul ist - so grotesk es sich anhört - ist aber auch die größte Hoffnung für die Gläubiger.

      Dann könnten nämlich strafbare Handlungen Über Regressforderungen Geld in die Kassen der AG spülen. Dann - und aus meiner Sicht nur dann - könnte es zu einer Quote oberhalb von 10 % oder gar 20 Prozent kommen.

      ..............
      Wsgambler
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 10:42:52
      Beitrag Nr. 861 ()
      Der Kurs der Anleihe gibt leicht nach, aktuell ist er bei 6,50% (Stuttgart). Warum ist der Kurs so niedrig, wenn ein hoher zweistelliger Prozentsatz für die Anleihe herauskommen wird, wie hier ständig behauptet wird? Der Kaufpreis von Conrad ist vielen bekannt, außerdem sollte der Insolvenzverwalter einen ersten Überblick darüber haben, was in der Vertriebs GmbH realisierbar ist.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 11:06:20
      Beitrag Nr. 862 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.009.102 von Nachtalb am 09.12.13 10:42:52So vielen dürfte der Preis nicht bekannt sein und der Kaufpreist stellt auch nicht den einzigen Wert in der GmbH dar. Wenn die Forderungen z.B. nicht mit verkauft wurden fließt das Geld auch der GmbH zu.
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 11:09:05
      Beitrag Nr. 863 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.008.790 von Nachtalb am 09.12.13 10:14:38Wer mal denn hier was rosarot? Es geht um eine realistische Einschätzung. Realistisch ist in meinen Augen weder "alles super, Quote 100%" noch Dein "alles schlecht, Quote 0%".

      Keiner hier kennt die finalen Zahlen oder auch nur vorläufige, also heißt es abwarten für alle.
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 11:10:34
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: auf eigenen Wunsch des Users
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 11:21:24
      Beitrag Nr. 865 ()
      Oh, pardon, falscher Link!
      Zitat von wsgambler: Und eine strittige Forderung gegen getgoods führt nicht zur Zahlungsunfähigkeit. Solange die strittig ist bildet man eine Rückstellung. Mehr nicht
      Eine solche Rückstellung muß man sich aber erstmal leisten können; die knabbert nämlich am Eigenkapital.
      Schau mal hier, Seite 6, Abs. 6, Satz 2.
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 12:50:07
      Beitrag Nr. 866 ()
      Zitat von Ashar Rubin: Oh, pardon, falscher Link!
      Zitat von wsgambler: Und eine strittige Forderung gegen getgoods führt nicht zur Zahlungsunfähigkeit. Solange die strittig ist bildet man eine Rückstellung. Mehr nicht
      Eine solche Rückstellung muß man sich aber erstmal leisten können; die knabbert nämlich am Eigenkapital.
      Schau mal hier, Seite 6, Abs. 6, Satz 2.


      ...wenn man sich das jetzt noch einmal durchliest, dann hat der Vorstand nicht nur das Risiko verschleiert und es war auch nichts in trockeneren Tüchern. Hier wurde meines Erachtens für den Vorstand erkennbar auf eine Insolvenz zugesteuert


      .........

      Wsgambler

      Eine Rückstellung IST bei erkennbaren Risiken im Zweifel zu bilden. Die führt auch nicht zwangsläufig zur Insolvenzanmeldung.
      Aber wenn man noch nicht einmal Rückstellungen für laufende Prozessrisiken bildet, brauch man sich doch nicht zu wundern
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 13:10:25
      Beitrag Nr. 867 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.010.218 von wsgambler am 09.12.13 12:50:07Zeig mir mal eine Firma die für jeden Prozess Rückstellungen wegen Prozessrisiken bildet. Da wären ja ne Menge Firmen bilanziell überschuldet.

      Eine Rückstellung bildet man für Prozessrisiken grundsätzlich nur wenn es auch wahrscheinlich ist, dass man den Prozess verliert, sprich eventuell nach der ersten Instanz. Vorher steht Anwalt gegen Anwalt und da ist bekanntlich auf beiden Seiten immer viel Luft drin, weshalb kein vernünftiger Kaufmann Rückstellungen schon bei Klageeröffnung bilden wird (zumal die Anwälte der Gegenseite das ja auch noch als indirektes Schuldeingeständnis werten könnten).
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 16:07:40
      Beitrag Nr. 868 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.010.392 von muhlan am 09.12.13 13:10:25Man sollte zumindest die eigenen erwarteten Anwaltkosten zurückstellen, welche man manchmal sogar bei Erfolg selbst zu begleichen hätte.

      ne andere Frage: Hat sich jemand bei BSZ. ev. bzw. Dr. Späth & Partner gemeldet und könnte seinen Eindruck schildern. Gerne auch per pm.
      http://yess.de/getgoods--bsz-ev-buendelt-anlegerinteressen-1…
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 16:29:20
      Beitrag Nr. 869 ()
      Zitat von muhlan: Zeig mir mal eine Firma die für jeden Prozess Rückstellungen wegen Prozessrisiken bildet. Da wären ja ne Menge Firmen bilanziell überschuldet.

      Eine Rückstellung bildet man für Prozessrisiken grundsätzlich nur wenn es auch wahrscheinlich ist, dass man den Prozess verliert, sprich eventuell nach der ersten Instanz. Vorher steht Anwalt gegen Anwalt und da ist bekanntlich auf beiden Seiten immer viel Luft drin, weshalb kein vernünftiger Kaufmann Rückstellungen schon bei Klageeröffnung bilden wird (zumal die Anwälte der Gegenseite das ja auch noch als indirektes Schuldeingeständnis werten könnten).




      Daran erkennt man ja eben oft Unternehmen, die auf dem Zahnfleisch laufen. Wer eine stabile Bilanz hat bilden vorsichtshalber Rückstellung. Natürlich nicht unbedingt, wenn man sich sicher ist gar nicht in Anspruch genommen zu werden.

      Es heißt aber ja Rückstellung für Prozessrisiken und nicht für verlorene Prozesse.

      Ein vorsichtiger Kaufmann bilden einen gesunden pauschaliert ab, der alle erkennbaren Risiken umfasst. Nun getgoods hatte ja anscheinend kein Risiko - alles in Butter.

      Deshalb kann denen auch nichts was anhaben und eine kreditproblematik gibt es auch nicht, nein und an dem Gerücht in Schwierigkeiten zu stecken ist auch nichts dran, man ist solide Durchfinanziert


      :laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 16:30:25
      Beitrag Nr. 870 ()
      Gesunden?
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 17:09:19
      Beitrag Nr. 871 ()
      Die machen das Kraut nicht fett.
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 17:09:52
      Beitrag Nr. 872 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.012.184 von wsgambler am 09.12.13 16:29:20Den zeigst Du mir den Kaufmann der so etwas macht. Ich garantiere Dir, da wirst Du keinen finden.
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 17:19:36
      Beitrag Nr. 873 ()
      In dem Fall, den Ihr da diskutiert, wäre das vermutlich sowiso egal gewesen.

      So wie ich das lese, hat Brightstar behauptet, Getgoods hätte Handys ohne Genehmigung verkauft. Getgoods behauptet die Genehmigung besessen zu haben. In beiden Fällen sollte Getgoods dafür eine "reguläre" Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen eingebucht haben. Eine Rückstellung ist dafür nicht zu bilden.

      Insolvenz hat es dann wohl gegeben, weil Brightstar die Handys bezahlt sehen wollte, GHetgoods den Geldeingang aber erst (wesentlich?) später erwartete (vielleicht hat man die Handys mit 90 Tagen Zahlungsziel an den Großhandel verschachert).
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 18:59:43
      Beitrag Nr. 874 ()
      Na toll! Jetzt sorgt auch noch der Sprecher des GmbH-Insolvenzverwalters, Christoph Möller, in der MOZ für Verwirrung:

      »Nun müssen Gläubiger ihre Forderungen anmelden. Zu den Gläubigern zählen unter anderem jene, die Anleihen des Unternehmens gezeichnet hätten [sic] oder Lieferanten, sagte Möller.«
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 19:17:15
      Beitrag Nr. 875 ()
      Zitat von eusterw: In dem Fall, den Ihr da diskutiert, wäre das vermutlich sowiso egal gewesen.

      So wie ich das lese, hat Brightstar behauptet, Getgoods hätte Handys ohne Genehmigung verkauft. Getgoods behauptet die Genehmigung besessen zu haben. In beiden Fällen sollte Getgoods dafür eine "reguläre" Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen eingebucht haben. Eine Rückstellung ist dafür nicht zu bilden.

      Insolvenz hat es dann wohl gegeben, weil Brightstar die Handys bezahlt sehen wollte, GHetgoods den Geldeingang aber erst (wesentlich?) später erwartete (vielleicht hat man die Handys mit 90 Tagen Zahlungsziel an den Großhandel verschachert).



      ...bei dieser Sachlage würde man keine Insolvenz anmelden. Das wäre dann nur viorgeschoben und ein willkommener Anlass die schwarzen Löcher in denen all das angeblich vorhandene Geld verschwunden ist nicht benennen zu müssen.

      1. Wenn getgoods sich korrekt verhalten hat, kann es ja gar nicht sein, dass man schon bezahlen musste,
      2. Wegen einer Zahlungsstockung von vorrübergehend 90 Tagen meldest du keine Insolvenz an, sondern erstellst eine postive Fortführungsprognose in der die Lücke als vorrübergehend erkennbar ist und du nimmst einfach in Kauf, dass du diese Rechnung erst etwas verspätet bezahlen kannst (musst dir halt nur sicher sein, dass du das dann auch kannst - sonst wäre es Insolvenzverschleppung)

      Für mich bleibt bestehen:

      Man hat den Umsatzausweis für das 3. Quartal puschen wollen (vielleicht müssen) um irgendwelche Kreditbedingungen zu erfüllen oder Anleger/Investoren noch ins sinkende Schiff zu locken

      ..............
      wsgambler
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 22:14:49
      Beitrag Nr. 876 ()
      Zitat von wsgambler: ..................Man hat den Umsatzausweis für das 3. Quartal puschen wollen (vielleicht müssen) um irgendwelche Kreditbedingungen zu erfüllen oder Anleger/Investoren noch ins sinkende Schiff zu locken

      ..............
      wsgambler


      Das Argument (wurde ja schon von einigen gepostet) habe ich noch nie verstanden: wenn die den Umsatzausweis hätten puschen wollen, wozu hätten sie dafür die Handys von Brightstar gebraucht? Wenn die Dinger tatsächlich verkauft wurden hätten sie die auch woanders einkaufen können.

      Umsatz puschen wäre meines Erachtens dann ein Thema wenn sie Luftumsätze produziert hätten, aber der Vorwurf stand nie zur Debatte.
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 22:32:07
      Beitrag Nr. 877 ()
      Zitat von muhlan: Das Argument (wurde ja schon von einigen gepostet) habe ich noch nie verstanden: wenn die den Umsatzausweis hätten puschen wollen, wozu hätten sie dafür die Handys von Brightstar gebraucht? Wenn die Dinger tatsächlich verkauft wurden hätten sie die auch woanders einkaufen können.

      Eben.
      Die Sache mit Brightstar stinkt, nicht nur deren Begründung über angebliche Zwischenlagerung. Die Strafanzeige sieht aus wie ein Versuch, ein verkorkstes Ding irgendwie zu retten, um den Status eines aussonderungsberechtigten Gläubigers zu erlangen.
      Der Gestank kommt für mein Empfinden aus Richtung Brightstar.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 20:42:12
      Beitrag Nr. 878 ()
      Zitat von Ashar Rubin: Na toll! Jetzt sorgt auch noch der Sprecher des GmbH-Insolvenzverwalters, Christoph Möller, in der MOZ für Verwirrung:

      »Nun müssen Gläubiger ihre Forderungen anmelden. Zu den Gläubigern zählen unter anderem jene, die Anleihen des Unternehmens gezeichnet hätten [sic] oder Lieferanten, sagte Möller.«


      Hallo zusammen!
      Muss man als Anleihegläubiger jetzt beim Insolvenzverwalter der GmbH Wienberg bis zum 09. Januar seine Forderungen anmelden, sprich Depotbescheinigung, Zinsrechnung etc? Oder tritt die AG als Gläubiger auf und man muss sich später bei deren Insolvenzverwalter melden - dachte ich bisher.
      Bin etwas verwirrt, wie handhabt Ihr das? Habe das Team von Herrn Wienberg mal diesbzgl. angeschrieben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 21:54:16
      Beitrag Nr. 879 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.023.128 von Pennystock-dus am 10.12.13 20:42:12Nein, du musst auf Insolvenzeröffnung der AG warten.

      Dann ist es wahrscheinlich, das die Anleiheinhaber gemeinsamem Forderungen anmelden und du niemals was machen müsst. Falls wir uns auf der Gläubigerversammlung auf so etwas nicht einigen können, müsstest du selber anmelden. Das alles dauert aber wohl noch 2 Monate.
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 14:11:40
      Beitrag Nr. 880 ()
      Zumindest ein Verkäufer bei der mittlerweile insolventen und von Conrad Electronic übernommenen getgoods.de hat sich nun geoutet. Der Onlinehändler Ecommerce Alliance hatte Mitte September 2013 alle Anteile an dem Männershoppingportal Pauldirekt an getgoods.de veräußert. Über den Kaufpreis wurde damals Stillschweigen vereinbart. Nun steht zumindest die Währung fest. Ecommerce-Alliance-Vorstandschef Daniel Wild ließ auf der Kapitalmarktkonferenz der Prior Börse durchblicken, dass getgoods.de damals mit eigenen Aktien bezahlt habe. Dem Vernehmen nach hat Ecommerce Alliance die getgoods-Aktien anschließend aber sofort verkauft. [...]
      Quelle: boersengefluester.de
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 14:32:36
      Beitrag Nr. 881 ()
      Hat jemand eine Idee, woher die Aktien stammen könnten? Meines Wissens hatte getgoods keine eigenen treasury-Aktien.

      Auch interessant: „Die ganze getgoods-Thematik hat uns nur rund 10.000 Euro gekostet.“
      Wenn man es so interpretiert, dass sie beim Verkaufen der Aktien 10.000 weniger erlöst haben als geplant, können es zumindest nicht viele Aktien gewesen sein. Denn sonst hätten sie mehr Kurseinbußen hinnehmen müssen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 15:15:05
      Beitrag Nr. 882 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.037.070 von martin365 am 12.12.13 14:32:36wovon redest du da überhaupt?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 15:36:01
      Beitrag Nr. 883 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.037.470 von wsgambler am 12.12.13 15:15:05Vom Kauf von Pauldirekt und Bezahlung mit Aktien.
      http://www.boersengefluester.de/aktuell-zu-ihren-aktien-mybe…
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 16:22:58
      Beitrag Nr. 884 ()
      Das gibt immer mehr Rätsel auf, was nun mit dem Geld aus den Anleihen passiert ist. Ich hoffe der Verwalter äußert sich hierzu bald mal. Die Unternehmensmeldungen zum Verwendungszweck der Anleihen waren bezüglich Pauldirekt aber dann klar irreführend!
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 16:44:33
      Beitrag Nr. 885 ()
      Zitat von martin365: Hat jemand eine Idee, woher die Aktien stammen könnten? Meines Wissens hatte getgoods keine eigenen treasury-Aktien.

      Die können natürlich aus einer Kapitalerhöhung gekommen sein.

      Getgoods, hatte ja noch einen genehmigten Beschluss, bis zu knapp 3 Millionen neuer Aktien auszugeben. Da man keinen Veröffentlichungspflichten unterliegt, hätten die das ja bis zur nächsten Hauptversammlung nicht mitteilen "müssen".

      Das man so etwas aber ohne Mitteilung macht, zeigt dann doch, wie eng es finanziell schon zum Kaufzeitpunkt zugegangen sein muss. Die Art der Kommunikation gegenüber dem Markt ist da meiner Meinung nach (mindestens moralisch) mehr als grenzwertig (auch wenn gesetzlich vermutlich schwer angreifbar).

      Für die Anleihebesitzer ist die Art des Deals prinzipiell gut, da der Deal somit kein "echtes Vermögen" vernichtet hat, sondern komplett durch die Aktienbesitzer/-erwerber bezahlt wird (mit einem vermutlichen Komplettverlust).
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 18:06:41
      Beitrag Nr. 886 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.038.456 von eusterw am 12.12.13 16:44:33Die Anleihe war doch im BondM der Börse Stuttgart. Gelten dann nicht höhere Publizitätsverpflichtungen?
      Aus dem Prospekt der Anleihe:
      "Das Handelssegment Bondm ist ein Segment für mittelständische Unternehmensanleihen mit erhöhter Transparenz und Publizitätsverpflichtung. Die Zulassung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen zum Handel in einem organisierten Markt ist nicht vorgesehen."
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 18:54:09
      Beitrag Nr. 887 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.039.260 von martin365 am 12.12.13 18:06:41Stimmt, das hatte ich übersehen!

      Man hat sich gegenüber der Börse Stuttgart verpflichtet, solche Meldungen abzugeben. Auf die Nichteinhaltung der Verpflichtung, steht eine Strafe von bis zu € 12.500.

      Ob die Börse Stuttgart jetzt gegen ein insolventes unternehmen noch vorgeht, bzw. überhaupt über den Verstoß informiert wird (irgend jemand muss sich ja erstmal da beschweren), kann ich nicht einschätzen.

      Im dümmsten Fall, hätten wir einen weiteren Gläubiger, mit € 12.500 Anspruch.
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 18:56:13
      Beitrag Nr. 888 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.039.260 von martin365 am 12.12.13 18:06:41In wie weit du selbst zivilrechtlich gegen Organe der AG vorgehen kannst, weil du dich auf die Mitteilungen verlassen hast, weis ich nicht. Gefühlt würd ich dir da aber zumindest Chancen einräumen.

      Ob beim RM allerdings noch was zu holen ist...
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 19:02:33
      Beitrag Nr. 889 ()
      Zitat von Trader08154711: Die Unternehmensmeldungen zum Verwendungszweck der Anleihen waren bezüglich Pauldirekt aber dann klar irreführend!
      Das war nicht das einzige, was irreführend war. Meiner Meinung nach beruhte das Geschäftsmodell in den Wochen (Monaten?) vor der Insolvenz nur noch auf Irreführung.
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 19:32:05
      Beitrag Nr. 890 ()
      Zitat von eusterw: In wie weit du selbst zivilrechtlich gegen Organe der AG vorgehen kannst, weil du dich auf die Mitteilungen verlassen hast, weis ich nicht. Gefühlt würd ich dir da aber zumindest Chancen einräumen.
      Klar, du zahlst deinen Anwalt, gewinnst die Nummer, bekommst einen vollstreckbaren Titel und die Gegenseite macht die Gabel. Dann hast du alle Kosten an der Backe, bekommst keinen Cent und darfst auch noch den Anwalt der Gegenseite bezahlen. :laugh:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 11:55:46
      Beitrag Nr. 891 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.039.926 von Historiker am 12.12.13 19:32:05Wieso den Anwalt der Gegenseite?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 13:57:29
      Beitrag Nr. 892 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.043.334 von martin365 am 13.12.13 11:55:46Das interessiert auch mich.
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 20:08:51
      Beitrag Nr. 893 ()
      Zitat von Aldy: Die Sache mit Brightstar stinkt, nicht nur deren Begründung über angebliche Zwischenlagerung.
      Sicher, Brightstar sind die Bösen und der Herr Rockstädt-Mies ist ein verkannter Jesus Christus. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 20:26:40
      Beitrag Nr. 894 ()
      Die Anleihe ist wieder mal abgeladen worden. Wo sind die Anleger, die mit hohen zweistelligen Quoten rechnen? Das wäre mindestens ein Tenbagger!

      Traut sich keiner von euch? ;)
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 22:25:13
      Beitrag Nr. 895 ()
      Der falsche Artikel mit dem Anmelden der Forderungen wurde korriegiert:
      http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1222322/
      Avatar
      schrieb am 16.12.13 09:33:37
      Beitrag Nr. 896 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.047.800 von XLII am 13.12.13 20:26:40Ich denke, jeder der sich positionieren wollte, hat sich auch positioniert.

      Die, die jetzt noch kommen, haben die Insolvenzmeldung verschlafen und verkaufen nun Panikartig.

      Aber ein Abverkauf sieht anders aus, die Volumen mit denen der Kurs sinkt, sind sehr gering.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 15:40:43
      Beitrag Nr. 897 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.055.286 von phreak007 am 16.12.13 09:33:37Was ist da los ????? :confused::confused:

      http://cur.lv/5k31q
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 15:47:02
      Beitrag Nr. 898 ()
      Irgendwie funktioniert der Link nicht.

      Btw. bei der Anleihe tut sich was...
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 15:51:51
      Beitrag Nr. 899 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.065.220 von Droehni am 17.12.13 15:40:43Meintest du diesen Artikel?

      http://www.wallstreet-online.de/nachricht/6465686-getgoods-d…
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 15:55:51
      Beitrag Nr. 900 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.065.334 von phreak007 am 17.12.13 15:51:51Hmm ja der ist es ...

      was soll das ? wurde doch anders veröffentlicht und ein Insolvenzverwalter ist doch bereits eingesetzt oder

      hier der alte Artikel:

      http://cur.lv/5k3i7 :confused::confused:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 16:14:57
      Beitrag Nr. 901 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.065.366 von Droehni am 17.12.13 15:55:51Was soll das mit den verschlüsselten Links? Verdienst du da dran?

      Nervig...

      http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/startups/article1220…

      Den Unterschied zwischen Antrag auf Insolvenzverfahren und der tatsächlichen Eröffnung kennst du schon, oder?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 19:14:18
      Beitrag Nr. 902 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.065.510 von phreak007 am 17.12.13 16:14:57Es gibt ein paar Wichtigtuer hier, bla bla bla...

      Das Insolvenzverfahren für die AG ist aktuell nicht eröffnet.

      Das kann jeder auf Insolvenzbekanntmachungen selbst herausfinden.

      Aldy
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 22:12:21
      Beitrag Nr. 903 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.067.032 von Aldy am 17.12.13 19:14:18Na ein Glück, dass das Forum dich hat, der du bereits gemachte Aussagen nochmal wiederholen kannst...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 23:18:17
      Beitrag Nr. 904 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.068.438 von phreak007 am 17.12.13 22:12:21Ist schon ok - Du warst gar nicht gemeint.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 18.12.13 09:13:05
      Beitrag Nr. 905 ()
      Na dann hatte ich das missinterpretiert, entschuldige.
      Avatar
      schrieb am 18.12.13 11:13:20
      Beitrag Nr. 906 ()
      @Aldy
      Das Insolvenzverfahren für die AG ist aktuell nicht eröffnet.
      ?????

      Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 563/13
      In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma getgoods.de AG, Josef-Gesing-Str. 10, 15234 Frankfurt (Oder), vertreten durch den Vorstand, Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 14281 FF ist am 15. November 2013 um 15.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam wird zum vorläufigen Insolvenz-verwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über alle Vermögensgegenstände ein-schließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutsch-land belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.12.13 11:16:20
      Beitrag Nr. 907 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.071.472 von Aliberto am 18.12.13 11:13:20Es ist nur ein vorläufiges Verfahren in Gang gesetzt worden.

      Der Verwalter prüft dann 3 Monate, ob es sich überhaupt lohnt, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Das wird nämlich nur dann eröffnet, wenn auch Geld zum verteilen vorhanden ist.
      Avatar
      schrieb am 18.12.13 17:19:17
      Beitrag Nr. 908 ()
      Es bleibt also spannend. Vermutlich ist die Gegenbewegung zum Absturz deswegen noch nicht so richtig in Gang gekommen.

      Damit könnte es umso schneller gehen, wenn die Meldung zur tatsächlichen Eröffnung erfolgt.
      Avatar
      schrieb am 23.12.13 07:07:38
      Beitrag Nr. 909 ()
      Und wir sind wieder einen Schritt weiter.

      Die Vorprüfung ist abgeschlossen und es wurde festgestellt, das auf jeden Fall Vermögen vorhanden ist, welches verteilt werden muss. Da die Anleihegläubiger "quasi" die einzinsten Gläubiger der AG waren, gibts hier erwartungsgemäß eine (meiner Meinung nach hohe) Quote.


      -------------------------------------------------------

      Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 563/13

      In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma getgoods.de AG, Josef-Gesing-Str. 10, 15234 Frankfurt (Oder), vertreten durch den Vorstand, Registerstelle: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 14281 FF, wird der Beschluss vom 15.11.2013 heute am 19. Dezember 2013 um 10.15 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse (§§ 21, 22 InsO) wie folgt ergänzt:

      Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 2, Nr. 2 1. HS InsO angeordnet. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland belegen sind sowie des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam über (§ 22 Abs. 1 InsO).

      Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.12.13 07:44:48
      Beitrag Nr. 910 ()
      Zitat von eusterw: Und wir sind wieder einen Schritt weiter.

      Die Vorprüfung ist abgeschlossen und es wurde festgestellt, das auf jeden Fall Vermögen vorhanden ist, welches verteilt werden muss. Da die Anleihegläubiger "quasi" die einzinsten Gläubiger der AG waren, gibts hier erwartungsgemäß eine (meiner Meinung nach hohe) Quote.


      -------------------------------------------------------

      Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 563/13

      In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma getgoods.de AG, Josef-Gesing-Str. 10, 15234 Frankfurt (Oder), vertreten durch den Vorstand, Registerstelle: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 14281 FF, wird der Beschluss vom 15.11.2013 heute am 19. Dezember 2013 um 10.15 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse (§§ 21, 22 InsO) wie folgt ergänzt:

      Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 2, Nr. 2 1. HS InsO angeordnet. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland belegen sind sowie des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam über (§ 22 Abs. 1 InsO).

      Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.


      ...und wie meistens:

      Du weißt nichts, und schreibst viel
      Avatar
      schrieb am 23.12.13 11:34:52
      Beitrag Nr. 911 ()
      Danke für die Info. Dann hoffe ich mal, dass der Insolvenzverwalter bald mal ein Statement abgibt (vor allem wo das Geld aus der letzten Anleiheaufstockung gelandet ist).

      Schöne Weihnachten und auf ein gutes neues Börsenjahr.
      Avatar
      schrieb am 23.12.13 13:18:30
      Beitrag Nr. 912 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.101.333 von eusterw am 23.12.13 07:07:38Das stimmt zuversichtlich, danke!

      Dann kommt wohl hoffentlich auch bald die Gegenbewegung wie bei SAG Solar in Gang :)
      Avatar
      schrieb am 26.12.13 22:00:29
      Beitrag Nr. 913 ()
      Hallo zusammen,

      als ein relativ unerfahrener Anleger habe ich einige Fragen.

      Da ich bisher nur mit Aktien gehandelt habe und nun mich tiefer in die Materie ( Anleihen) einarbeiten möchte habe ich einige Frage.

      Hoffe der eine oder andere kann sie freundlicherweise beantworten.

      Leider habe ich nichts genaues dazu im Internet gefunden. Da ich aber vor einem Kauf es gern wissen möchte, hier die Fragen:

      Beim Kauf einer Anleihe, zahle ich ja die angelaufenen Zinsen an den Verkäufer in der laufenden Periode. Was passiert in dem Fall der Insolvenz.
      Bekomme ich diese Zinsen wieder bei Verkauf?
      Wenn ich aktuell getdoods Anleihen kaufen würde, müsste ich alle Zinsen dem Verkäufer zahlen, die bis heute seit dem letzten vollführten Kupontermin zahlen?
      Bei Getgoods wäre die letzte Zinszahlung am 16.08.2013 gewesen, sollte ich nun bei 6,00 % Anleihen kaufen müsste ich ca. 1/3 des Kaufpreises als Zinsen dazurechnen oder ist das in der Insolvenz anders.

      Vielen Dank, ich hoffe auf etwas Rücksicht und der Bereitschaft mir etwas an Ihrem Wissen teilhaben zu lassen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.12.13 22:18:28
      Beitrag Nr. 914 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.115.023 von Koenicksekk am 26.12.13 22:00:29Hallo,

      aufgrund der Insolvenz wird die Getgoods-Anleihe FLAT (also ohne Stückzinsanspruch) gehandelt, dass heißt Deine grundsätzlich richtigen Ausführungen zur Stückzinsbehandlung gelten in diesem Falle nicht.

      Von daher funktioniert die Getgoods-Anleihe aktuell eher so wie eine Vorzugsaktie. Du bist vorrangig vor den Aktionären, hast aber keine Zinsansprüche mehr. Dass es eine knallharte Spekulation auf die Höhe der Insolvenzquote ist, sollte Dir klar sein. Als Lernobjekt für die Investition in Anleihen ist das Wertpapier nicht geeignet.
      Avatar
      schrieb am 04.01.14 20:02:49
      Beitrag Nr. 915 ()
      Es gibt ein öffentliches Kaufangebot für Getgoods Anleihebesitzer. Käufer Will Kläger einreichen, 25 % Fee und dann die Anleihe wieder zurückgegeben einschließlich 75 % der erstrittenen Summe. Soweit der Inhalt in Kurzform.

      Wen das interessiert kann ja spekulieren, dass da jemand berechtigten Glauben besitzt hier jemanden für das Desaster zur "Kasse" bitten zu können.

      Dies nur zur Info - habe mir noch keine Meinung dazu gebildet ob ich deshalb die Aktie jetzt kaufen würde oder nicht.

      ..........wsgambler
      Avatar
      schrieb am 04.01.14 20:03:47
      Beitrag Nr. 916 ()
      Will Klage einreichen nicht Kläger :)

      .....
      Wsgambler
      Avatar
      schrieb am 04.01.14 20:05:08
      Beitrag Nr. 917 ()
      Und sorry - ich wollte schreiben, ob ich die Anleihe deshalb jetzt kaufen würde oder nicht.

      Die Aktie würde ich nicht kaufen
      Avatar
      schrieb am 04.01.14 20:34:23
      Beitrag Nr. 918 ()
      @ Koenicksekk

      noch-n-zocker schrieb : "Als Lernobjekt für die Investition in Anleihen ist das Wertpapier nicht geeignet."

      Ich meine, daß diese Anleihe ein Objekt ist, an dem man sehr gut lernen kann, wie etwas mit einer Anleihe schief gehen kann.

      In Beitrag Nr. 5, 17, 25, 32, 39 wurde eindringlich gewarnt. Der Wortlaut der Postings sollte Aufschluß genug geben.

      Kaufen sollte ein in Anleihen Unerfahrener diese Stücke auf keinen Fall ! Nur noch die Zocker toben sich aus und hoffen auf einen dead-cat-bounce (das Anspringen des Kurses für einen kurzen Zeitraum trotz der Insolvenz).
      Avatar
      schrieb am 05.01.14 11:22:37
      Beitrag Nr. 919 ()
      Wie hoch schätzt du die Quote für die Anleihegläubiger?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.01.14 11:34:34
      Beitrag Nr. 920 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.158.437 von Neuberger am 05.01.14 11:22:37Ohne Klageweg nahe bei Null, falls du mich meintest. Mit einer Klage gegen die Verursacher vielleicht 10 - 20 Prozent, vielleicht noch mehr. Je nachdem ob und welche Verfehlungen es gab

      ........
      Wsgambler
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.01.14 11:36:41
      Beitrag Nr. 921 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.158.465 von wsgambler am 05.01.14 11:34:34Ich schätze so oder so ähnlich sieht es auch der Bieter mit seinem öffentlichen Kaufangebot ( falls es nicht eine komplette Finte ist um klagewilligen lieber ihre Anleihe abzunehmen und damit den Geldvernichtern zu helfen)
      Avatar
      schrieb am 05.01.14 11:48:14
      Beitrag Nr. 922 ()
      Zitat von wsgambler: Ich schätze so oder so ähnlich sieht es auch der Bieter mit seinem öffentlichen Kaufangebot ( falls es nicht eine komplette Finte ist um klagewilligen lieber ihre Anleihe abzunehmen und damit den Geldvernichtern zu helfen)
      Welches öffentliche Kaufangebot? Was bietet der denn?
      Avatar
      schrieb am 05.01.14 18:52:15
      Beitrag Nr. 923 ()
      Habs gefunden, er bietet 2,21%. Das ist deutlich weniger als der jetzige Börsenkurs. Was soll das??
      Avatar
      schrieb am 05.01.14 19:19:36
      Beitrag Nr. 924 ()
      Du hast die 5 vor die 2,21 vergessen
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 06:43:14
      Beitrag Nr. 925 ()
      52,21%?

      Wohl eher nicht.
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 06:50:27
      Beitrag Nr. 926 ()
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 09:29:07
      Beitrag Nr. 927 ()
      Zitat von Neuberger: Habs gefunden, er bietet 2,21%. Das ist deutlich weniger als der jetzige Börsenkurs. Was soll das??



      75 % Erfolgsbeteiligung!
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 13:33:36
      Beitrag Nr. 928 ()
      Zitat von wsgambler:
      Zitat von Neuberger: Habs gefunden, er bietet 2,21%. Das ist deutlich weniger als der jetzige Börsenkurs. Was soll das??



      75 % Erfolgsbeteiligung!


      Ich halte von dem Angebot ehrlich gesagt nicht viel. Die 75% gibt es wenn:

      1. Ein potentieller Schuldiger identifiziert wird
      2. Die Klage zugelassen wird
      3. die Klage gewonnen wird
      4. Der Beklagte über erhebliche finanzielle Mittel verfügt
      5. Diese Mittel dann auch eingetrieben werden können
      6. Nach den Anwaltskosten noch was übrig bleibt

      Dann ist die Frage, ob das was rauskommt mehr ist als der aktuelle Kurs abzüglich den 2,21% (Derzeit über 4% Nominale). Über wie viele Mio dann der Beklagte verfügen müsste kann sich jeder selbst ausrechnen. Ich lass jedenfalls die Finger von dem Angebot.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 13:46:56
      Beitrag Nr. 929 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.163.997 von Trader08154711 am 06.01.14 13:33:36Frank Scheunert ist ja in Deutschland kein unbekannter. Er beschäftigt sicherlich eine Herrschaar von Anwälten. Er selber geht dabei sicherlich kein Risiko ein.

      Ich fände, wenn er das Angebot auf ein Niveau um den Aktuel Kurs von. 6-7 % herum beziffert hätte und dann 50 : 50 Teilung des darüber hinausgehenden Erfolges, wäre er sicherlich nicht sofort in die unseriöse Ecke getrieben worden


      Vielleicht gebe ich auch so ein Angebot ab und biete 3 % bei ansonsten gleichen Bedingungen, muss mir nur noch überlegen, ob ich vorher nach Dubai auswandere .... :D
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 14:16:50
      Beitrag Nr. 930 ()
      Frank Scheunert :rolleyes:

      Muß jeder selbst wissen ob er über´s Ohr gehauen werden will oder nicht.
      Wollt ihr Eure Anteile später in Dubai einklagen?

      http://www.wiwo.de/finanzen/boerse/boersenkrimi-bei-vestcorp…

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 15:49:54
      Beitrag Nr. 931 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.163.997 von Trader08154711 am 06.01.14 13:33:36Und im dümmsten aller Fälle gibts eine Quote von 80%, welche Scheunert sich dann komplett selber einsteckt.

      Die 75% gibt es ja nur auf das, was eingeklagt werden kann. Alle REGULÄREN Zahlungseingänge verbucht Scheunert komplett alleine. Davon sieht der Verkäufer nix.

      Meiner Einschätzung nach ein sehr sehr schlechtes Angebot.
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 16:15:33
      Beitrag Nr. 932 ()
      Zitat von eusterw: Und im dümmsten aller Fälle gibts eine Quote von 80%, welche Scheunert sich dann komplett selber einsteckt.

      Die 75% gibt es ja nur auf das, was eingeklagt werden kann. Alle REGULÄREN Zahlungseingänge verbucht Scheunert komplett alleine. Davon sieht der Verkäufer nix.

      Meiner Einschätzung nach ein sehr sehr schlechtes Angebot.

      So ist es!
      Er "plant" eine Klage, sagt er - tatsächlich kalkuliert er mit einer wesentlich höheren Quote, die er sich dann in die eigene Tasche steckt. Jegliche Rechte gehen mit dem Verkauf! Der naive Verkäufer sieht nicht einmal das Schwarze unter´m Fingernagel.

      Nepper, Schlepper, Bauernfänger!

      Aldy
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 19:05:21
      Beitrag Nr. 933 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.165.555 von Aldy am 06.01.14 16:15:33..ich werde sicherlich auch niemandem die Annahme empfehlen, aber der Interesse halber würde mich interessieren, woraus man denn schließen kann, dass die reguläre Quote dem Käufer zufließt?

      Im Angebot heißt es:
      Der Verkäufer erhältlich 75 % der erklärten Summe (was natürlich Null sein kann) und sein Papier zum Kaufpreis zurück (demnach fließt die Quote wieder an den Verkäufer)

      Oder sieht das jemand anders und warum?

      ............
      Wsgambler
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 19:06:18
      Beitrag Nr. 934 ()
      Nicht erklärten Summe der erklagten summe
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 19:41:29
      Beitrag Nr. 935 ()
      Zitat von wsgambler: ..ich werde sicherlich auch niemandem die Annahme empfehlen, aber der Interesse halber würde mich interessieren, woraus man denn schließen kann, dass die reguläre Quote dem Käufer zufließt?

      Im Angebot heißt es:
      Der Verkäufer erhältlich 75 % der erklärten Summe (was natürlich Null sein kann) und sein Papier zum Kaufpreis zurück (demnach fließt die Quote wieder an den Verkäufer)

      Oder sieht das jemand anders und warum?

      ............
      Wsgambler


      Erstens heißt der Anbieter Frank Scheunert.
      Zweites sagt er nicht, ob und wann er klagen will - er gibt lediglich vor, eine Klage zu "planen", was auch 10 Jahre oder länger dauern kann.
      Drittens sagt er nicht wann er Dir die Papiere zurückverkaufen will - das kann auch erst in 10 Jahren der Fall sein oder nie (weil er immer kurz davor ist eine Klage einzureichen).
      Viertens werden Quotenzahlungen an diejenigen ausgezahlt, die zum Stichtag Inhaber der Anleihen sind!

      Wenn Du also tatsächlich Deine Papiere irgendwann zurückerhalten solltest dann a) wenn alle möglichen Quotenzahlungen bereits abgegrast sind und b) nach vorheriger Rücküberweisung des Kaufpreises.:rolleyes:

      Das ist ein geschickt gemachtes, rechtlich nicht angreifbares Bauernfänger-Angebot. Er hätte auch einfach schreiben können: "Verschenken Sie mir Ihre Anleihen!"

      Finger weg!

      Aldy
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 19:56:53
      Beitrag Nr. 936 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.167.689 von Aldy am 06.01.14 19:41:29So einen Mist werde ich noch nicht einmal „aktiv” ignorieren.
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 21:45:53
      Beitrag Nr. 937 ()
      Zitat von Ashar Rubin: So einen Mist werde ich noch nicht einmal „aktiv” ignorieren.


      ..... Also ich habe die per email anzufordernden Unterlagen nicht angefordert und kenne den genauen Vertragstext des Angebotes daher nicht.

      Ob Andy es kennt darf zumindest bezweifelt werden und daher stufe ich seine Kommentare als Meinung ein, unfundiert und daher nicht weiter beachtenswert. Das einzige was ich teile ist eine gewisse Skepsis, ist aber egal. Wer will kann sich die Unterlagen ja anfordern und hier näheres berichten.

      Alles weitere ansonsten dazu ist erstmal nichts was irgend jemandem etwas bringt


      ...............
      Wsgambler
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 21:46:42
      Beitrag Nr. 938 ()
      :Oh, Aldy nicht Andy :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.01.14 10:11:38
      Beitrag Nr. 939 ()
      Zitat von wsgambler:
      Zitat von Ashar Rubin: So einen Mist werde ich noch nicht einmal „aktiv” ignorieren.


      ..... Also ich habe die per email anzufordernden Unterlagen nicht angefordert und kenne den genauen Vertragstext des Angebotes daher nicht.

      Ob Andy es kennt darf zumindest bezweifelt werden und daher stufe ich seine Kommentare als Meinung ein, unfundiert und daher nicht weiter beachtenswert. Das einzige was ich teile ist eine gewisse Skepsis, ist aber egal. Wer will kann sich die Unterlagen ja anfordern und hier näheres berichten.


      Der einzige der hier unfundiert rumlaberst bist Du.:rolleyes:
      Statt anderen Ahnungslosigkeit vorzuhalten solltest Du Dich vielleicht erstmal schlau machen:
      --> ebundesanzeiger --> Frank Scheunert

      Link dazu wurde weiter oben schonmal eingestellt.

      Thema ist für mich durch.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 07.01.14 11:08:25
      Beitrag Nr. 940 ()
      Aldi (besser),

      Melde dich wieder, wenn du Bezug auf den genauen Inhslt nehmen kannst; ansonsten bitte etwas Zurückhaltung:keks:
      Avatar
      schrieb am 07.01.14 11:18:05
      Beitrag Nr. 941 ()
      Zitat von wsgambler: Aldi (besser),

      Melde dich wieder, wenn du Bezug auf den genauen Inhslt nehmen kannst; ansonsten bitte etwas Zurückhaltung:keks:


      Also ich muss Aldy zustimmen. Zwar sollte man die Unterlagen erstmal sichten bevor man sich ein Urteil bildet, aber bei der Vorgeschichte von Frank Scheunert braucht man sich die Unterlagen eigentlich gar nicht anschauen um von einer reinen Abzockmasche auszugehen.

      Wobei mich wundert, dass der Scheunert noch in Dubai hockt, dachte der wollte nach Äthiopien und nen Kaffeehandel aufmachen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.01.14 12:00:03
      Beitrag Nr. 942 ()
      Zitat von muhlan:
      Zitat von wsgambler: Aldi (besser),

      Melde dich wieder, wenn du Bezug auf den genauen Inhslt nehmen kannst; ansonsten bitte etwas Zurückhaltung:keks:


      Also ich muss Aldy zustimmen. Zwar sollte man die Unterlagen erstmal sichten bevor man sich ein Urteil bildet, aber bei der Vorgeschichte von Frank Scheunert braucht man sich die Unterlagen eigentlich gar nicht anschauen um von einer reinen Abzockmasche auszugehen.

      Wobei mich wundert, dass der Scheunert noch in Dubai hockt, dachte der wollte nach Äthiopien und nen Kaffeehandel aufmachen :laugh:




      ...der Einschätzung der ganzen Sache kann ich absolut folgen und stimmender Skepsis ohne Abstriche zu.

      Nur der faktische Inhalt des Angebotes wurde hier lückenhaft präsentiert und mit zum Teil nicht untermauerten Behauptungen. Darüber habe ich mich ausgelassen.

      "..............
      Wsgambler
      Avatar
      schrieb am 07.01.14 12:18:59
      Beitrag Nr. 943 ()
      Zitat von muhlan: ... aber bei der Vorgeschichte von Frank Scheunert braucht man sich die Unterlagen eigentlich gar nicht anschauen um von einer reinen Abzockmasche auszugehen.


      Eben!:rolleyes:

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 08.01.14 09:12:56
      Beitrag Nr. 944 ()
      Zitat von eusterw: Und im dümmsten aller Fälle gibts eine Quote von 80%...
      Eine Quote von 80% bei dieser Anleihe ist absurd. 10% wären schon viel.
      Avatar
      schrieb am 08.01.14 10:09:27
      Beitrag Nr. 945 ()
      Zitat von Okularis:
      Zitat von eusterw: Und im dümmsten aller Fälle gibts eine Quote von 80%...
      Eine Quote von 80% bei dieser Anleihe ist absurd. 10% wären schon viel.


      Grob überschlagen auf welcher Datenbasis? Oder einfach nur ins Blaue getippt, wie jeder der hier ne Quote nennt?
      Avatar
      schrieb am 08.01.14 15:47:54
      Beitrag Nr. 946 ()
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      Kaufangebot der Olivia Investments Dubai VAE

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      die Olivia Investments Dubai VAE hat Ihnen ein Angebot zum Erwerb Ihrer getgoods.de AG Anleihen zu einem Kurs von 2,21% des Nominalwertes unterbreitet. Wir raten von der Annahme des Angebotes ab. Sofern Sie die Anleihen verkaufen, erhalten Sie in der Zukunft keine Ausschüttungen mehr aus der Insolvenzmasse. Diese stehen dann dem Käufer Ihrer Anleihen zu. Dies trifft auch auf einen Verkauf über die Börse zu. Sofern Sie die Anleihen verkaufen wollen, sollten Sie diese nicht an die Olivia Investments Dubai VAE verkaufen, sondern über die Börse. Hier notiert die Anleihe immer noch zwischen 6%-7%, also rund dreimal so hoch wie der von der Olivia Investments Dubai VAE gebotene Kaufpreis.
      Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter info@sdk.org oder unter 089 / 2020846-0 gerne zur Verfügung.
      München, den 8. Januar 2014
      SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
      Hinweis: Die SdK hält Anleihen der getgoods.de AG!

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 09.01.14 18:49:42
      Beitrag Nr. 947 ()
      Zitat von Trader08154711: Grob überschlagen auf welcher Datenbasis?
      Meine Schätzung stützt sich auf der Kurs der Anleihe und auf die Informationen, die ich über den Stand der Abwicklung der getgoods.de Vertriebs GmbH habe. Beides paßt aus meiner Sicht gut zusammen.
      Avatar
      schrieb am 09.01.14 21:30:46
      Beitrag Nr. 948 ()
      Zitat von Okularis: ...und auf die Informationen, die ich über den Stand der Abwicklung der getgoods.de Vertriebs GmbH habe...

      Welche da wären?
      Avatar
      schrieb am 09.01.14 22:29:45
      Beitrag Nr. 949 ()
      Zitat von Okularis:
      Zitat von Trader08154711: Grob überschlagen auf welcher Datenbasis?
      Meine Schätzung stützt sich auf der Kurs der Anleihe und auf die Informationen, die ich über den Stand der Abwicklung der getgoods.de Vertriebs GmbH habe. Beides paßt aus meiner Sicht gut zusammen.


      Die Infos sind doch absolut löchrig. Weder der Verkaufspreis an Conrad ist bekannt noch die Summe der Forderungen. Da ist im Prinzip alles möglich. Der momentane Kurs spiegelt doch nur diese Unsicherheit wider, die zugegebenermaßen durch die dubiosen Meldungen der letzten Wochen auch gerechtfertigt ist. Aber selbst pi mal Daumen ist es nicht möglich, hier irgend eine realistische Quote zu nennen. Dazu muss der Insolvenzverwalter der AG endlich mal ein paar Infos rausgeben. Wenn die Zahlen in der Vergangenheit wirklich auf kriminelle Weise manipuliert waren sehe ich auch keine guten Chancen auf eine ordentliche Quote. Kann aber auch sein, dass alles halb so wild ist. Mal abwarten...
      Avatar
      schrieb am 09.01.14 23:19:54
      Beitrag Nr. 950 ()
      Zitat von Trader08154711: Dazu muss der Insolvenzverwalter der AG endlich mal ein paar Infos rausgeben.

      Vorläufiger Insolvenzverwalter der AG

      Der vorläufige Insolvenzverwalter der AG schaut sich jetzt erstmal das Insolvenzverfahren der GmbH an, insbesondere was da an Zuflüssen aus der Abwicklung zu erwarten ist.
      Und wenn das geklärt ist wird er entscheiden, ob die AG in die Regelinsolvenz geht oder nicht.

      Man kann es anscheinend nicht oft genug wiederholen...

      Aldy
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.01.14 08:18:30
      Beitrag Nr. 951 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.197.401 von Aldy am 09.01.14 23:19:54Hat er schon erledigt. Insolvenz wurde am 19.12. eröffnet.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.01.14 10:02:17
      Beitrag Nr. 952 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.198.199 von eusterw am 10.01.14 08:18:30Das ist ja interessant, danke!

      Gibts dafür irgendwo ne Quelle?
      Avatar
      schrieb am 10.01.14 10:03:22
      Beitrag Nr. 953 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.198.199 von eusterw am 10.01.14 08:18:30???
      Verstehe ich jetzt nicht - die AG ist immer noch im Status "vorläufig".

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 10.01.14 10:58:50
      Beitrag Nr. 954 ()
      Ihr habt Recht. Ich habe mich getäuscht, natürlich ist es weiterhin ein vorläufiges Verfahren.

      Am 19.12. wurde nur eie Ergänzung dazu vorgenommen.
      Avatar
      schrieb am 10.01.14 12:17:23
      Beitrag Nr. 955 ()
      Amtsgericht Frankfurt (Oder)
      Insolvenzabteilung
      3 IN 587/13

      BESCHLUSS

      In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma

      getgoods.de Media GmbH, Josef-Gesing-Str. 10, 15234 Frankfurt (Oder) , vertreten
      durch die Geschäftsführer
      (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 13816)

      wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 08.01.2014 um 14:00 Uhr das
      Insolvenzverfahren eröffnet.

      Rechtsanwalt Christian Otto
      Düsseldorfer Straße 38
      10707 Berlin

      wird zum Insolvenzverwalter bestellt.

      Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der Eröffnung
      zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das Verwaltungs- und
      Verfügungsrecht geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über.

      Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.03.2014 unter Beachtung des § 174
      InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.

      Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen,
      welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
      Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
      und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
      bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
      den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der
      Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern
      nur noch an den Insolvenzverwalter.

      Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
      Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) beschlossen wird
      und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 08. April 2014 um 11:00
      Uhr.

      Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über:

       die Person des Insolvenzverwalters
       die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
       die Hinterlegungsstelle und die Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
      Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

      Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
      (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
      Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).

      Die Termine finden statt im Gebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser
      Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder), Saal 401.

      Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
      Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).

      Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
      angebracht.

      Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im
      Termin vorzulegen.

      Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass bei Verfahrenseröffnung
      Masseunzulänglichkeit (§ 208 InsO) besteht.

      Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung des
      Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO und der Anzeige der Masseunzulänglichkeit
      nach § 208 Abs. 2 Satz 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen hiervon ist die Zustellung
      an die Schuldnerin, welche durch das Insolvenzgericht erfolgt.

      Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
      www.insolvenzbekanntmachungen.de.

      Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
      Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht
      Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist
      beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall der öffentlichen
      Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach dem Tag der
      Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
      Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu
      Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) eingelegt. Die
      schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer Beschwerdeschrift per Telefax
      oder als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten Signatur nach dem
      Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
      Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass gegen die Entscheidung Beschwerde
      eingelegt werde.
      Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch.

      Frankfurt (Oder), den 8. Januar 2014
      Labitzke
      Richterin am Amtsgericht
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.01.14 16:17:44
      Beitrag Nr. 956 ()
      Wer kauft hier grad so agressiv und v.a. warum?!?

      Gern per BM
      Avatar
      schrieb am 10.01.14 16:28:20
      Beitrag Nr. 957 ()
      Masseunzulänglichkeiten?

      Heißt das nicht, dass nur noch Gläubiger, die nach der Insolvenz dem Unternehmen etwas geliehen haben, Geld bekommen? Und auch das nur noch zu einem gewissen Teil?

      Gehen Aleihegläubiger damit nicht leer aus?
      Avatar
      schrieb am 10.01.14 16:31:28
      Beitrag Nr. 958 ()
      Zitat von phreak007: Masseunzulänglichkeiten?

      Heißt das nicht, dass nur noch Gläubiger, die nach der Insolvenz dem Unternehmen etwas geliehen haben, Geld bekommen? Und auch das nur noch zu einem gewissen Teil?

      Gehen Aleihegläubiger damit nicht leer aus?


      Das betrifft die Getgoods Media und nicht die AG. Die Getgoods Media war im Prinzip nur ne leere Hülle, aber eben eine eigenständige Gesellschaft, daher separater Insolvenzantrag.
      Avatar
      schrieb am 10.01.14 17:35:38
      Beitrag Nr. 959 ()
      Immerhin haben die Käufe den Kurs durch die 38 Tage Linie katapultiert.
      Avatar
      schrieb am 10.01.14 18:34:23
      Beitrag Nr. 960 ()
      Zitat von Trader08154711: Die Infos sind doch absolut löchrig.
      Deine Infos vielleicht, bei meinen sieht es einigermaßen übersichtlich aus.
      Avatar
      schrieb am 10.01.14 18:36:41
      Beitrag Nr. 961 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.200.635 von Ashar Rubin am 10.01.14 12:17:23Hat jemand seine Forderung als Anleihegläubiger bereits angemeldet?!

      Wenn ja, wie geht man da vor?!
      Avatar
      schrieb am 10.01.14 18:40:52
      Beitrag Nr. 962 ()
      Zitat von Aldy: Der vorläufige Insolvenzverwalter der AG schaut sich jetzt erstmal das Insolvenzverfahren der GmbH an, insbesondere was da an Zuflüssen aus der Abwicklung zu erwarten ist. Und wenn das geklärt ist wird er entscheiden, ob die AG in die Regelinsolvenz geht oder nicht.
      Genau so ist es. Erst werden die Töchter abgewickelt, weil die evt. verwertbares Vermögen haben. Dann ist die AG dran, die die Anleihen ausgegeben hat. Die einzige Tochtergesellschaft, bei der Nennenswertes zu holen war, ist die Vertriebs GmbH, die schon in Abwicklung ist. Und die hat ihre assets im wesentlichen an Conrad verkauft. Wer den Kaufpreis kennt, ist ein gutes Stück weiter. Offenbar kennt den hier aber keiner.
      Avatar
      schrieb am 10.01.14 18:42:18
      Beitrag Nr. 963 ()
      Zitat von lukim68: Hat jemand seine Forderung als Anleihegläubiger bereits angemeldet?!

      Wenn ja, wie geht man da vor?!
      Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet worden.
      Avatar
      schrieb am 10.01.14 20:28:49
      Beitrag Nr. 964 ()
      Zitat von Okularis:
      Zitat von Trader08154711: Die Infos sind doch absolut löchrig.
      Deine Infos vielleicht, bei meinen sieht es einigermaßen übersichtlich aus.

      Dann mal raus damit.
      Avatar
      schrieb am 10.01.14 22:00:41
      Beitrag Nr. 965 ()
      Zitat von Okularis:
      Zitat von Trader08154711: Die Infos sind doch absolut löchrig.
      Deine Infos vielleicht, bei meinen sieht es einigermaßen übersichtlich aus.


      Wahrscheinlich sehr übersichtlich weil Du keine hast.
      Avatar
      schrieb am 12.01.14 12:12:08
      Beitrag Nr. 966 ()
      Langsam müßte man den Threadtitel umbenennen:
      "Warum steigt die Getgoodsanleihe A1PGVS so stark?"

      Die Antwort könnte lauten, dass auch die Regelinsolvent nicht Null für die Anleihegläubiger bedeutet, sondern einen niedrigen, 2-stelligen Bereich in dem die Quote angesiedelt ist.

      Denn: selbst wenn die Vorwürfe zutreffen, und GG Fremdhandys vermarktet hat um Zahlen zu schönen: Dadurch fackelt man keine Millionen mal eben so ab. Und auch die Erweiterungskäufe werden ja wohl kaum für völlig wertlose Firmen zum Fenster hinausgeworfen worden sein. Sicherlich; das EK ist weg, und größere Teile des FK stehen im Feuer.

      Aber deutlich mehr als 7,5% Quote sollte schon drin sein, und deshalb steigt die Getgoodsanleihe A1PGVS so stark:cool:
      Avatar
      schrieb am 12.01.14 13:10:14
      Beitrag Nr. 967 ()
      Zitat von HelicopterBen: Langsam müßte man den Threadtitel umbenennen:
      "Warum steigt die Getgoodsanleihe A1PGVS so stark?"

      Die Antwort könnte lauten, dass auch die Regelinsolvent nicht Null für die Anleihegläubiger bedeutet, sondern einen niedrigen, 2-stelligen Bereich in dem die Quote angesiedelt ist.

      Denn: selbst wenn die Vorwürfe zutreffen, und GG Fremdhandys vermarktet hat um Zahlen zu schönen: Dadurch fackelt man keine Millionen mal eben so ab. Und auch die Erweiterungskäufe werden ja wohl kaum für völlig wertlose Firmen zum Fenster hinausgeworfen worden sein. Sicherlich; das EK ist weg, und größere Teile des FK stehen im Feuer.

      Aber deutlich mehr als 7,5% Quote sollte schon drin sein, und deshalb steigt die Getgoodsanleihe A1PGVS so stark:cool:



      Du hast das Konstrukt der Firmengruppe nicht verstanden:

      Die Beteiligungen wurde ja nicht verkauft, sondern werden zur Zeit liquidiert, weil sie selber für ihre assets weniger erlöst ahben, als sie Verbindlichkeiten aufweisen.

      Hätte Conrad bespw. die Tochter gekauft, wäre tatsächlich ein Erlös an die AG geflossen. Da hääten Sie aber auch alle Verbindlichkeiten und Eventualrisiken mit bernommen. So dumm waren die natürlich nicht.

      Wenn keine aftung geld in die Kassen der AG sült, dann bleibt da auch nichts übrig.

      Und dass ggo werthaltige Beteiligungen gekauft hat, diese Meinung hast du vermutlich exclusiv.


      ...............
      wsgambler
      Avatar
      schrieb am 13.01.14 09:14:47
      Beitrag Nr. 968 ()
      Zitat von wsgambler:
      Zitat von HelicopterBen: Langsam müßte man den Threadtitel umbenennen:
      "Warum steigt die Getgoodsanleihe A1PGVS so stark?"

      Die Antwort könnte lauten, dass auch die Regelinsolvent nicht Null für die Anleihegläubiger bedeutet, sondern einen niedrigen, 2-stelligen Bereich in dem die Quote angesiedelt ist.

      Denn: selbst wenn die Vorwürfe zutreffen, und GG Fremdhandys vermarktet hat um Zahlen zu schönen: Dadurch fackelt man keine Millionen mal eben so ab. Und auch die Erweiterungskäufe werden ja wohl kaum für völlig wertlose Firmen zum Fenster hinausgeworfen worden sein. Sicherlich; das EK ist weg, und größere Teile des FK stehen im Feuer.

      Aber deutlich mehr als 7,5% Quote sollte schon drin sein, und deshalb steigt die Getgoodsanleihe A1PGVS so stark:cool:



      Du hast das Konstrukt der Firmengruppe nicht verstanden:

      Die Beteiligungen wurde ja nicht verkauft, sondern werden zur Zeit liquidiert, weil sie selber für ihre assets weniger erlöst ahben, als sie Verbindlichkeiten aufweisen.

      Hätte Conrad bespw. die Tochter gekauft, wäre tatsächlich ein Erlös an die AG geflossen. Da hääten Sie aber auch alle Verbindlichkeiten und Eventualrisiken mit bernommen. So dumm waren die natürlich nicht.

      Wenn keine aftung geld in die Kassen der AG sült, dann bleibt da auch nichts übrig.

      Und dass ggo werthaltige Beteiligungen gekauft hat, diese Meinung hast du vermutlich exclusiv.


      ...............
      wsgambler
      Avatar
      schrieb am 13.01.14 09:24:23
      Beitrag Nr. 969 ()
      Und wieder einer der die Zahlen und damit die Quote kennt während der Insolvenzverwalter selber noch bei der Bestandaufnahme ist. Faszinierend :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.01.14 14:15:16
      Beitrag Nr. 970 ()
      Dafür, dass sich die ganze Angelegenheit durch den Verkauf großer Teile an Conrad wesentlich vereinfacht haben sollte, dauert das mit der tatsächlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die AG ganz schön lange.

      Es scheint doch nicht so offensichtlich zu sein, welches Geld in welchen Kanälen versickert ist und wieviel davon tatsächlich zurück in die AG fließt.

      Schade...
      Avatar
      schrieb am 13.01.14 20:57:56
      !
      Dieser Beitrag wurde von KosMOD moderiert. Grund: Provokation
      Avatar
      schrieb am 13.01.14 22:48:23
      Beitrag Nr. 972 ()
      Zitat von muhlan: Und wieder einer der die Zahlen und damit die Quote kennt während der Insolvenzverwalter selber noch bei der Bestandaufnahme ist. Faszinierend :laugh:


      Ein insolvenzverwalter, der schnell arbeitet , den habe ich noch nicht kennengelernt. Jeder Monat bringt auch für ihn Geld. Er ist immer darauf bedacht, dass ihm niemand an den Karren pink...n kann und dann erst auf alles andere und dann kommen irgendwann mal die Medien und dann irgendwann die Gläubiger und dann lange nichts und dann eventuell die Eigentümer.



      ........
      Wsgambler
      Avatar
      schrieb am 14.01.14 13:32:28
      Beitrag Nr. 973 ()
      Avatar
      schrieb am 14.01.14 16:11:14
      Beitrag Nr. 974 ()
      Zitat von Okularis: Die einzige Tochtergesellschaft, bei der Nennenswertes zu holen war, ist die Vertriebs GmbH, die schon in Abwicklung ist. Und die hat ihre assets im wesentlichen an Conrad verkauft. Wer den Kaufpreis kennt, ist ein gutes Stück weiter. Offenbar kennt den hier aber keiner.
      Falls du wirklich Informationen über den Verkauf hast, melde dich bitte per BM. Ich habe Gerüchte gehört, die ich gern abgleichen würde.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.01.14 13:53:11
      Beitrag Nr. 975 ()
      Hahaha, was für ne Verarsche läuft denn hier?

      In Stuttgart stehen 5000 Stück für 6,69 % in der Briefseite. Sobald man ne Kauforder zu diesem Preis einstellt, verschwinden die 5000. Löscht man seine Kauforder frustriert wieder, tauchen auf einmal die 5000 zu 6,69 % wieder auf...

      Kann mir das einer erklären?
      Avatar
      schrieb am 15.01.14 16:44:27
      !
      Dieser Beitrag wurde von k.maerkert moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 15.01.14 21:43:18
      Beitrag Nr. 977 ()
      Zitat von phreak007: Hahaha, was für ne Verarsche läuft denn hier?

      In Stuttgart stehen 5000 Stück für 6,69 % in der Briefseite. Sobald man ne Kauforder zu diesem Preis einstellt, verschwinden die 5000. Löscht man seine Kauforder frustriert wieder, tauchen auf einmal die 5000 zu 6,69 % wieder auf...

      Kann mir das einer erklären?

      Komisch, das gleiche hatte ich gestern in Berlin!:mad:
      28.000 standen zu 6,30 auf der Briefseite, stundenlang.
      Genau diese 28.000 wollte ich zu 6,30 kaufen, Order platziert - plötzlich Briefseite weg und meine 28.000 standen zu 6,30 frei im Wind auf der Geldseite.

      Den Berlinern habe ich dann einen schönen Tag gewünscht und die Order umgehend gecancelt. Verarschen kann ich mich alleine, da brauche ich keinen Makler für.:rolleyes:

      Aldy
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.01.14 21:57:17
      Beitrag Nr. 978 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.236.413 von Aldy am 15.01.14 21:43:18Mal bei der Handelsüberwachung angerufen? Fakeorders sind m.W.n. strafbar.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.01.14 07:05:13
      Beitrag Nr. 979 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.225.373 von Projektleiter am 14.01.14 16:11:14Du hast eine Boardmail.
      Avatar
      schrieb am 16.01.14 10:01:29
      Beitrag Nr. 980 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.236.525 von AktienKlaus am 15.01.14 21:57:17Die finden doch eh wieder keine Auffälligkeiten.
      Avatar
      schrieb am 16.01.14 10:38:38
      Beitrag Nr. 981 ()
      Die Anleihe notiert im Freiverkehr (Open Market). Was der Market Maker mit euch macht, ist also legal.
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 18:43:14
      Beitrag Nr. 982 ()
      Die Anleihe läuft seit einiger Zeit seitwärts bis abwärts. Glaubt wirklich noch jemand daran, daß es eine hohe zweistelluge Quote gibt? Ich kann mir das nicht vorstellen. Zumal es Gerüchte darüber gibt, wie billig an Conrad verkauft worden ist.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 20:19:53
      Beitrag Nr. 983 ()
      Nix genaues weiß man nicht. Was für Gerüchte sollen das denn sein? Was wir neben dem Kaufpreis auch nicht wissen, ist welche assets Conrad gekauft hat. Kann gut sein, dass bestimmte assets in der Vertriebs GmbH geblieben sind.
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 21:57:12
      Beitrag Nr. 984 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.290.615 von Neuberger am 23.01.14 18:43:14...meines Erachtens kann es nur zu einer zweistelligen Quote kommen, wenn irgendjemandem Verfehlungen nachgewiesen werden können, die ihn gegenüber der AG schadensersatzpflichtig machen oder dem Insolvenzverwalter Rückforderungen ermöglichen. Ansosnsten rechne ich eher mit einer Qote nahe Null.

      ...............
      wsgambler
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 23:06:45
      Beitrag Nr. 985 ()
      Zitat von Neuberger: Zumal es Gerüchte darüber gibt, wie billig an Conrad verkauft worden ist.

      Deine Quelle ist schlecht informiert - meine Gerüchteköche sagen, daß Conrad einen sehr ordentlichen Preis bezahlt hat.
      Und nun?:rolleyes:

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 24.01.14 10:34:21
      Beitrag Nr. 986 ()
      Getgoods AG: Insolvenzverfahren startet Anfang Februar

      Das Insolvenzverfahren für die Getgoods AG soll am 1. Februar starten. Nach dem Verkauf der Onlineshops Getgoods.de und HOH an Conrad gibt es für die ehemalige Muttergesellschaft kaum Überlebenschancen. Entgegen anderslautender Bekundungen will sich Conrad zudem vom Standort Frankfurt/Oder verabschieden.


      Wie der Regionalsender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) berichtet, wird das Insolvenzverfahren gegen die Getgoods.de AG - die Muttergesellschaft der Ende 2012 zahlungsunfähig gewordenen und inzwischen von der Conrad-Tochter Get-it Quick übernommenen Elektronikversender Getgoods.de und HOH - am 1. Februar 2014 eröffnet. Damit geht die Aufarbeitung der Firmenpleite langsam aber sicher in die entscheidende Phase. So wurden die Insolvenzverfahren gegen die mit dem Betrieb der Onlineshops betraute Getgoods Vertriebs GmbH sowie die für IT und Marketing zuständige Getgoods Media GmbH bereits eröffnet. Für den 13. Februar lädt der Insolvenzverwalter zur Gläubigerversammlung für die Vertriebs GmbH, bevor es am 8. April um die Media GmbH geht.

      Für das größte Interesse dürfte aber das Insolvenzverfahren der Getgoods.de AG sorgen. Neben den Aktionären der börsennotierten Gesellschaft gilt es hier die Zeichner der Mittelstandsanleihe des Unternehmens mit einem Gesamtvolumen von 60 Millionen Euro zu berücksichtigen. Daneben hat auch die Stadt Frankfurt/Oder bereits offene Gewerbesteuerforderungen – ein "hoher sechsstelliger Betrag" – angemeldet. Ob es für die Gläubiger viel zu holen gibt, ist allerdings ungewiss. So wurden mit dem Verkauf der Onlineshops Getgoods.de und HOH bereits die wichtigsten Assets veräußert. Details zu dem Kaufpreis, den die Conrad-Tochter Get-it Quick dafür gezahlt hat, sind bislang nicht bekannt.

      Zur Getgoods.de AG zählen damit nur noch der Mitte 2013 übernommene Shopping-Club Pauldirekt und der davor zugekaufte B2B-Händler Xgsm.com, die beide nicht mehr viel wert sein dürften: Loggt man sich bei Pauldirekt ein, stellt man schnell fest, dass es sich bei dem Shopping-Club nur noch um eine Hülle handelt, die mit Affiliate-Angeboten von Spezialanbietern wie z.B. Private Outlet SAS befüllt wird. Noch krasser stellt sich der Fall Xgsm dar: Ursprünglich plante Getgoods, das B2B-Geschäft in die dazugekaufte Gesellschaft zu überführen. Nun ist nicht einmal mehr die Webseite von Xgsm.com erreichbar. Warum zur Trennung von Endkunden- und B2B-Geschäft seinerseits extra der ominöse, selbst in Branchenkreisen komplett unbekannte Onlineshop übernommen wurde, bleibt allerdings ohnehin eines der ungelösten Geheimnisse von Getgoods-Chef Markus Rockstädt-Mies.


      Conrad plant Standortschließung und Entlassungen

      Wie nun bekannt wurde, war auch die vermeintliche Rettung der Getgoods-Arbeitsplätze in Frankfurt/Oder nur von kurzer Dauer. Hieß es noch im Dezember 2013 vollmundig, Conrad übernehme nahezu alle 190 Mitarbeiter der Getgoods-Gruppe, so vermeldet die für den Betrieb der Getgoods-Onlineshops zuständige Conrad-Tochter Get-it Quick nun, der Unternehmensstandort Frankfurt/Oder müsse im Rahmen einer Umstrukturierung "kurzfristig, bereits im ersten Quartal 2014" geschlossen werden. Erhalten blieben lediglich rund 65 Arbeitsplätze am Standort Berlin. Diese sollen die Vertriebsmarken Getgoods und HOH Vertriebsmarken eigenständig weiterführen, "bei gleichzeitiger Nutzung von Synergien wie z. B. im Einkauf und in der Logistik im Verbund der Conrad Electronic Gruppe".

      "Wir bedauern, dass infolge des vorangegangenen Insolvenzverfahrens die beiden Standorte geschlossen werden müssen", erklärt Volker Oschkinat, Geschäftsführer der Get-it Quick GmbH. "Dieser Schritt ist jedoch im Sinne der verbleibenden Arbeitsplätze und einer nachhaltigen Unternehmensfortführung unumgänglich." Von der Vision, Getgoods zum Vollsortimenter und einem "deutschen Amazon" auszubauen, hat sich die Conrad-Tochter zudem verabschiedet. Die zukünftige strategische Ausrichtung der Shops werde schwerpunktmäßig "First-Mover" ansprechen und damit frühzeitig innovative und neue Produkte auch im E-Commerce anbieten. Das Produktspektrum konzentriere sich dabei auf Handys, Smartphones, Festnetztelefone, Notebooks, Tablets, Unterhaltungselektronik und Haushaltswaren.

      http://www.channelpartner.de/a/getgoods-ag-insolvenzverfahre…

      Klingt nicht nach Masseunzulänglichkeit :) Ich halte die Anleihe damit bei 5,x % für unterbewertet.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.01.14 11:21:25
      Beitrag Nr. 987 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.295.357 von phreak007 am 24.01.14 10:34:21....aus welcher Textpassage in diesem deinem Beitrag hast du denn heraus gelesen, dass es keine Masseunzulänglichkeit geben könnte?

      Ich lese da nur, dass ggo eigentlich nichts wertvolles geschaffen hat und nun auch der letzte Rest abgewickelt wird.

      ..............
      wsgambler
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.01.14 11:43:01
      Beitrag Nr. 988 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.295.805 von wsgambler am 24.01.14 11:21:25Wir werden sehen. Offensichtlich interessierst du dich ja auch sehr für die Anleihe.

      Aber wahrscheinlich spielst du dich hier nur aus purer Großherzigkeit und zum Zeitvertreib als Mann mit erhobenem Zeigefinger auf...

      Und nicht etwa weil du hoffst, doch noch mit einem etwas billigeren Einstieg ein Geschäft machen zu können.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.01.14 12:39:00
      Beitrag Nr. 989 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.295.357 von phreak007 am 24.01.14 10:34:21Am 1. Februar 2014 wird, entgegen der Darstellung im zitierten Artikel, wohl eher kein Eröffnungsbeschluß erfolgen, denn der 1.2. fällt auf einen Samstag. Unter rbb-online.de fand ich auch keine entsprechende Meldung. Zudem ist kaum vorstellbar, daß das Insolvenzgericht Frankfurt (Oder) Vorankündigungen zur Beschlußfassung unternimmt.
      Avatar
      schrieb am 24.01.14 22:37:48
      Beitrag Nr. 990 ()
      Zitat von phreak007: Klingt nicht nach Masseunzulänglichkeit :) Ich halte die Anleihe damit bei 5,x % für unterbewertet.
      Red nichts rum, kauf alles auf, was du bekommen kannst. :D
      Avatar
      schrieb am 24.01.14 23:15:02
      Beitrag Nr. 991 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.296.039 von phreak007 am 24.01.14 11:43:01was für arme Würstchen hier doch immer wieder Kommentare abgeben
      Avatar
      schrieb am 25.01.14 11:25:39
      Beitrag Nr. 992 ()
      An der Stelle bin ich mal komplett deiner Meinung :D
      Avatar
      schrieb am 31.01.14 14:02:31
      Beitrag Nr. 993 ()
      Soo, morgen ist der 1. Februar, da bin ich ja mal gespannt.

      Wobei ich auch eher daran glaube, dass sich nächste Woche erst was tut ("Anfang Februar").
      Avatar
      schrieb am 31.01.14 19:10:21
      Beitrag Nr. 994 ()
      Ich tippe auf Masseunzulänglichkeit für die AG. Kann sein, daß ihr Glück habt und ein paar Prozent bekommt.

      Was ist dein Einkaufskurs, phreaky?
      Avatar
      schrieb am 01.02.14 11:56:12
      Beitrag Nr. 995 ()
      Ich glaube ehrlich gesagt nicht an Masseunzulänglichkeit.

      Wenn ein Großteil des Geldes in den Waren gesteckt hat (Anleiheerhöhung u. A. zur Bestandsausweitung) und Conrad diese zu Marktpreisen übernommen hat, dürfte einiges an die AG zurückfließen.

      Wofür braucht man sonst 60 Mio. EUR?

      Die große Unbekannte ist natürlich die Handy-Geschichte. Wenn Brightstar zum absonderungsberechtigten Gläubiger wird - und genau das scheint ja deren Bestreben zu sein - dann geht ein großer Batzen evtl. vorhandenen Geldes weg.

      Da dieser Status aber eng verknüpft ist mit dem Fehlverhalten des Geschäftsführers, und ich habe noch nichts von einem eingesperrten Rockstädt-Mies gehört, könnte Brightstars Anzeige auch nur der verzweifelte Versuch gewesen sein, aus der Getgoods-Insolvenz auf unsere Kosten halbwegs heil raus zu kommen.

      Bei um die 6 % konnte ich daher nicht widerstehen und habe etwas Spielgeld gesetzt. Das Risiko nach unter ist begrenzt, das Potential nach oben deutlich größer.
      Avatar
      schrieb am 01.02.14 12:19:08
      Beitrag Nr. 996 ()
      Ergänzung: Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass der Insolvenzverwalter aufgrund des noch im Raum schwebenden Verfahrens von Brightstar eine DROHENDE Masseunzulänglichkeit anzeigt, evtl. muss er das sogar.

      Abhängig vom Ausgang des Verfahrens gibt es dann nur (sehr) wenige Prozent oder gegenüber dem aktuellen Kurs einen möglichen Tenbagger.

      Jeder entscheidet für sich selbst.
      Avatar
      schrieb am 01.02.14 13:15:45
      Beitrag Nr. 997 ()
      phreak007 und andere:

      Ist das nicht so, dass Brightstar vor den Anleiheninhabern bedient wird, da

      - die mit hoher Wahrscheinlichkeit absonderungsberechtigt sind
      - bzw. die Handys, die von GG verkauft wurden, umgehend beglichen hätten werden muessen?

      Gruss
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.02.14 13:19:25
      Beitrag Nr. 998 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.358.259 von 2000jefe am 01.02.14 13:15:45Tja und genau das ist die Frage. Ist das wirklich so?
      Avatar
      schrieb am 03.02.14 22:03:12
      Beitrag Nr. 999 ()
      Zitat von phreak007: Soo, morgen ist der 1. Februar, da bin ich ja mal gespannt.
      Wobei ich auch eher daran glaube, dass sich nächste Woche erst was tut ("Anfang Februar").

      Der 03.02. neigt sich dem Ende zu - es tut sich immer noch nix :rolleyes:

      Aldy
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.02.14 22:25:14
      Beitrag Nr. 1.000 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.370.463 von Aldy am 03.02.14 22:03:12Wieso?

      Das Verfahren ist doch wie angekündigt, eröffnet worden:
      http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2014/02/insolven…

      Insolvenzverfahren über Internethändler getgoods.de eröffnet

      Kurz vor Weihnachten hatte es ein Hoffnungszeichen für die Mitarbeiter der insolventen Firma getgoods.de gegeben: Der Elektronikhändler Conrad hatte das Unternehmen übernommen und angekündigt, fast alle Mitarbeiter könnten übernommen werden. Am Montag wurde das Insolvenzverfahren über getgoods eröffnet. Kurz vorher war bekannt geworden, dass Conrad seine Ankündigungen nicht halten kann.

      Über den Onlinehändler getgoods.de AG ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) habe einem entsprechenden Antrag stattgegeben, teilte die Insolvenzverwalter-Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff am Montag mit. Am 20. Februar werde eine Versammlung der Anleihegläubiger stattfinden...
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