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    Kind beteiligen an Grundschuldtilgung der Eltern: Was ist zu beachten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.07.13 10:23:20 von
    neuester Beitrag 16.07.13 18:39:46 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.183.857
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      Avatar
      schrieb am 16.07.13 10:23:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      folgender, einfacher angenommener Fall:

      Die Eltern bewohnen gemeinsam mit ihrem zehnjährigen Kind eine Eigentumswohnung.

      Anschaffungskosten 200.000 Euro. Durch Grundschld besichertes Annuitätendarlehen 100.000 Euro. Festschreibung Darlehenszins 10 Jahre. Zinssatz 4 Prozent. Regeltilgung 1%, Sondertilgung bis zu 5% p. a.

      Das Kind erhält über das Jahr verteilt diverse Geldzuwendungen, nehmen wir vereinfacht 1.000 Euro p. a. an.

      Die Eltern stellen fest, daß sichere Geldanlagen 1% bis 1,5% p. a. erwirtschaften. Sie überlegen nun folgende Alternative: Das Kind schießt p. a. die erwähnten 1.000 Euro als (anteilige) Sondertilgung des Annuitätendarlehens der Eltern ein. Die Eltern zahlen ein wenig weniger als den bis dahin an die Bank gezalten Zins an das Kind - nehmen wir beispielhaft 3,5% p. a.. Somit erwirtschaftet das Kind deutlich mehr auf seine Guthaben und die Eltern sparen auch ein wenig im Vergleich zu vorher.

      Was mein Ihr bzw. was ist aus Eurer Sicht zu beachten (insbesondere, wenn die Eltern die Darlehenszinsen steuerlich geltend machen können)?

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 16.07.13 10:40:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hört sich sinnvoll an (win-win Situation), nur möchtest Du das ganze vertraglich regeln? und wie kommt das Kind nachher zu seinem Geld + Zinsen?
      Ansonsten würd ich das vielleicht intern der Familie machen ohne es an die grosse Glocke zu hängen.
      Avatar
      schrieb am 16.07.13 10:58:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von Silberpfeil1: Die Eltern bewohnen gemeinsam mit ihrem zehnjährigen Kind eine Eigentumswohnung.

      Was mein Ihr bzw. was ist aus Eurer Sicht zu beachten (insbesondere, wenn die Eltern die Darlehenszinsen steuerlich geltend machen können)?


      Wohnnutzung und Steuerliche Geltend-Machung schließen sich doch im Wesentlichen aus. Ansonsten § 32d Abs 2 Satz 1 EStG, keine AbgSt. Darlehensvertrag, tatsächliche Durchführung etc...?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 16.07.13 11:14:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo zusammen,

      zunächst einmal ist der Vorteil meiner Meinung nach unabhängig davon gegeben, ob steuerliche Geltendmachung möglich ist, oder nicht.

      Wenn aber der Vorteil der steuerlichen Geltendmachung nicht verloren gehen soll (Büro, etc.), dann muß das Vorhaben meiner Meinung nach zwingend über einen Darlehensvertrag laufen.

      Was ist da zu beachten?

      Bitte unterstellt die tatsächliche Durchführung naturgegeben (ansonsten wäre das Gedankenspiel wohl spätestens bei der nächsten Einkommensteuererklärung zu Ende).

      Ich denke da an Punkte wie

      - Sicherheit: Was käme da in Frage? Etwa eine erstrangige Abtretung eines Bausparguthabens?

      - Rückzahlung des Darlehens, das das Kind den Eltern gewährt: Festes Datum wichtig? Reicht Einmalzahlung zum festen Rückzahlungstermin oder sollten Annuitäten vereinbart werden?
      Avatar
      schrieb am 16.07.13 15:01:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das Kind ist noch nicht Volljährig.Braucht
      also für Darlehensgeschäfte einen Vormund.
      1 Antwort

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      schrieb am 16.07.13 15:06:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.054.731 von oscarello am 16.07.13 15:01:31....und der wird sagen: Silberpfeil,den kenn
      ich doch aus w:o,der schreibt immer sowas:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.07.13 18:39:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Oscarello,

      ich freue mich aufrichtig, daß Dir das Lachen noch nicht vergangen ist, wo Du doch ein großes Interesse für Anleihen zu haben scheinst...;)

      "Vormund" ist natürlich auch ein Thema, über das wir sprechen können.

      Was wäre denn da die günstigste Lösung?


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