SLM Solutions - 500 Beiträge pro Seite (Seite 5)
eröffnet am 25.04.14 21:33:45 von
neuester Beitrag 07.09.23 08:27:12 von
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Und?
Bringt uns das noch was?
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3m VWAP 19,0102
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.270.891 von Aktienduffy am 10.02.23 12:31:32Der Übernahmepreis von 20 EUR ist die Untergrenze
Zitat von Aktienduffy: 3m VWAP 19,0102
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.080 von hugohebel am 10.02.23 12:55:46
Nein, gesetzlich spielt ein Übernahmepreis als Untergrenze keine Rolle. Da ist nur der VWAP beachtlich. Das ist anders als bei Pflichtangeboten und Delistings.
Zitat von hugohebel: Der Übernahmepreis von 20 EUR ist die Untergrenze
Zitat von Aktienduffy: 3m VWAP 19,0102
Nein, gesetzlich spielt ein Übernahmepreis als Untergrenze keine Rolle. Da ist nur der VWAP beachtlich. Das ist anders als bei Pflichtangeboten und Delistings.
hab mich vertippt, 18,98 EUR ist der VWAP.
@ hugo, wäre der übernahmepreis von 20 EUR die gesetzliche untergrenze, würde die aktie nicht darunter handeln
@ hugo, wäre der übernahmepreis von 20 EUR die gesetzliche untergrenze, würde die aktie nicht darunter handeln
(1) 1Nach einem Übernahme- oder Pflichtangebot sind dem Bieter, dem Aktien der Zielgesellschaft in Höhe von mindestens 95 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals gehören, auf seinen Antrag die übrigen stimmberechtigten Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss zu übertragen. 2Gehören dem Bieter zugleich Aktien in Höhe von 95 Prozent des Grundkapitals der Zielgesellschaft, sind ihm auf Antrag auch die übrigen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zu übertragen.
(2) Für die Feststellung der erforderlichen Beteiligungshöhe nach Absatz 1 gilt § 16 Abs. 2 und 4 des Aktiengesetzes entsprechend.
(3) 1Die Art der Abfindung hat der Gegenleistung des Übernahme- oder Pflichtangebots zu entsprechen. 2Eine Geldleistung ist stets wahlweise anzubieten. 3Die im Rahmen des Übernahme- oder Pflichtangebots gewährte Gegenleistung ist als angemessene Abfindung anzusehen, wenn der Bieter auf Grund des Angebots Aktien in Höhe von mindestens 90 Prozent des vom Angebot betroffenen Grundkapitals erworben hat. 4Die Annahmequote ist für stimmberechtigte Aktien und stimmrechtslose Aktien getrennt zu ermitteln.
(4) 1Ein Antrag auf Übertragung der Aktien nach Absatz 1 muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist gestellt werden. 2Der Bieter kann den Antrag stellen, wenn das Übernahme- oder Pflichtangebot in einem Umfang angenommen worden ist, dass ihm beim späteren Vollzug des Angebots Aktien in Höhe des zum Ausschluss mindestens erforderlichen Anteils am stimmberechtigten oder am gesamten Grundkapital der Zielgesellschaft gehören werden.
(5) Über den Antrag entscheidet ausschließlich das Landgericht Frankfurt am Main.
(6) Die §§ 327a bis 327f des Aktiengesetzes finden nach Stellung eines Antrags bis zum rechtskräftigen Abschluss des Ausschlussverfahrens keine Anwendung.
(2) Für die Feststellung der erforderlichen Beteiligungshöhe nach Absatz 1 gilt § 16 Abs. 2 und 4 des Aktiengesetzes entsprechend.
(3) 1Die Art der Abfindung hat der Gegenleistung des Übernahme- oder Pflichtangebots zu entsprechen. 2Eine Geldleistung ist stets wahlweise anzubieten. 3Die im Rahmen des Übernahme- oder Pflichtangebots gewährte Gegenleistung ist als angemessene Abfindung anzusehen, wenn der Bieter auf Grund des Angebots Aktien in Höhe von mindestens 90 Prozent des vom Angebot betroffenen Grundkapitals erworben hat. 4Die Annahmequote ist für stimmberechtigte Aktien und stimmrechtslose Aktien getrennt zu ermitteln.
(4) 1Ein Antrag auf Übertragung der Aktien nach Absatz 1 muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist gestellt werden. 2Der Bieter kann den Antrag stellen, wenn das Übernahme- oder Pflichtangebot in einem Umfang angenommen worden ist, dass ihm beim späteren Vollzug des Angebots Aktien in Höhe des zum Ausschluss mindestens erforderlichen Anteils am stimmberechtigten oder am gesamten Grundkapital der Zielgesellschaft gehören werden.
(5) Über den Antrag entscheidet ausschließlich das Landgericht Frankfurt am Main.
(6) Die §§ 327a bis 327f des Aktiengesetzes finden nach Stellung eines Antrags bis zum rechtskräftigen Abschluss des Ausschlussverfahrens keine Anwendung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.131 von Aktienduffy am 10.02.23 13:06:19
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Bei den geringen Umsätzen könnte doch der Wert mal hoch gezogen werden?
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Bei den geringen Umsätzen könnte doch der Wert mal hoch gezogen werden?
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.308 von hugohebel am 10.02.23 13:26:41
Das ist nur für den übernahmerechtlichen SO relevant! Gilt hier bei SLM somit nicht als Untergrenze.
Zitat von hugohebel: (1) 1Nach einem Übernahme- oder Pflichtangebot sind dem Bieter, dem Aktien der Zielgesellschaft in Höhe von mindestens 95 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals gehören, auf seinen Antrag die übrigen stimmberechtigten Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss zu übertragen. 2Gehören dem Bieter zugleich Aktien in Höhe von 95 Prozent des Grundkapitals der Zielgesellschaft, sind ihm auf Antrag auch die übrigen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zu übertragen.
(2) Für die Feststellung der erforderlichen Beteiligungshöhe nach Absatz 1 gilt § 16 Abs. 2 und 4 des Aktiengesetzes entsprechend.
(3) 1Die Art der Abfindung hat der Gegenleistung des Übernahme- oder Pflichtangebots zu entsprechen. 2Eine Geldleistung ist stets wahlweise anzubieten. 3Die im Rahmen des Übernahme- oder Pflichtangebots gewährte Gegenleistung ist als angemessene Abfindung anzusehen, wenn der Bieter auf Grund des Angebots Aktien in Höhe von mindestens 90 Prozent des vom Angebot betroffenen Grundkapitals erworben hat. 4Die Annahmequote ist für stimmberechtigte Aktien und stimmrechtslose Aktien getrennt zu ermitteln.
(4) 1Ein Antrag auf Übertragung der Aktien nach Absatz 1 muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist gestellt werden. 2Der Bieter kann den Antrag stellen, wenn das Übernahme- oder Pflichtangebot in einem Umfang angenommen worden ist, dass ihm beim späteren Vollzug des Angebots Aktien in Höhe des zum Ausschluss mindestens erforderlichen Anteils am stimmberechtigten oder am gesamten Grundkapital der Zielgesellschaft gehören werden.
(5) Über den Antrag entscheidet ausschließlich das Landgericht Frankfurt am Main.
(6) Die §§ 327a bis 327f des Aktiengesetzes finden nach Stellung eines Antrags bis zum rechtskräftigen Abschluss des Ausschlussverfahrens keine Anwendung.
Das ist nur für den übernahmerechtlichen SO relevant! Gilt hier bei SLM somit nicht als Untergrenze.
und ganz wichtig,
wäre es ein übernahmerechtlicher, wäre auch mit 20 sense, da es dann kein spruchverfahren geben würde.
wäre es ein übernahmerechtlicher, wäre auch mit 20 sense, da es dann kein spruchverfahren geben würde.
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Fand den Umstand
„Übernahmerechtlicher Squeeze Out“
hier ganz gut erklärt
https://www.deltavalue.de/squeeze-out/
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Fand den Umstand
„Übernahmerechtlicher Squeeze Out“
hier ganz gut erklärt
https://www.deltavalue.de/squeeze-out/
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.443 von Aktienduffy am 10.02.23 13:43:40x
Verstehe ich jetzt nicht?
Haben wir hier nicht eine ganz klassische Übernahme?
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Verstehe ich jetzt nicht?
Haben wir hier nicht eine ganz klassische Übernahme?
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.467 von Sympathikus am 10.02.23 13:46:08
Es geht jetzt nicht mehr darum sondern um einen MÖGLICHEN SO. Und der kann jetzt entweder Verschmelzungsrechtlich oder aktienrechtlich (wenn noch 95 überschritten werden) stattfinden.
Zitat von Sympathikus: x
Verstehe ich jetzt nicht?
Haben wir hier nicht eine ganz klassische Übernahme?
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Es geht jetzt nicht mehr darum sondern um einen MÖGLICHEN SO. Und der kann jetzt entweder Verschmelzungsrechtlich oder aktienrechtlich (wenn noch 95 überschritten werden) stattfinden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.443 von Aktienduffy am 10.02.23 13:43:40
Genau.
Zitat von Aktienduffy: und ganz wichtig,
wäre es ein übernahmerechtlicher, wäre auch mit 20 sense, da es dann kein spruchverfahren geben würde.
Genau.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.467 von Sympathikus am 10.02.23 13:46:08nein, weil es keinen 95%igen Nikon Besitz an der SLM gibt, daher wird ein verschmelzungsrechtlicher squeeze out durchgeführt, dh. untergrenze 3m VWAP 9.11.2022 bis 9.2.2023 und Ertragswertgutachten nach IDWS. Der höhere der beiden Werte wird als Abfindungspreis festgelegt. Allerdings wird es sicher ein Spruchverfahren zur Überprüfung des Abfindungspreises geben. Sollte in der letzten Instanz eine höhere Abfindung festgelegt werden, bekommen ALLE ausgeschlossenen Aktionäre die Differenz zum Squeeze Out-Preis nachbezahlt, diese Differenz wird zusätzlich mit 5% über dem Basiszins laut BGB verzinst.
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„Ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out ist nur dann möglich, wenn eine Fusion zwischen einer Muttergesellschaft und ihrer Konzerntochter stattfinden soll.“
Finde ich eine klare Ansage.
SLM war keine Tochtergesellschaft.
Klassische Übernahme hier.
Daher für mich
„Übernahmerechtlicher Squeeze Out“
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„Ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out ist nur dann möglich, wenn eine Fusion zwischen einer Muttergesellschaft und ihrer Konzerntochter stattfinden soll.“
Finde ich eine klare Ansage.
SLM war keine Tochtergesellschaft.
Klassische Übernahme hier.
Daher für mich
„Übernahmerechtlicher Squeeze Out“
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.545 von Sympathikus am 10.02.23 13:54:21
Lass es. Häng dich nicht aneinzelnen Worten auf. Aktienduffy hat alles dazu gesagt.
Zitat von Sympathikus: x
„Ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out ist nur dann möglich, wenn eine Fusion zwischen einer Muttergesellschaft und ihrer Konzerntochter stattfinden soll.“
Finde ich eine klare Ansage.
SLM war keine Tochtergesellschaft.
Klassische Übernahme hier.
Daher für mich
„Übernahmerechtlicher Squeeze Out“
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Lass es. Häng dich nicht aneinzelnen Worten auf. Aktienduffy hat alles dazu gesagt.
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Ich nahm halt an, die können erst den Squeeze out machen, wenn die die 95 % haben.
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Ich nahm halt an, die können erst den Squeeze out machen, wenn die die 95 % haben.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.572 von straßenköter am 10.02.23 13:55:45
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Merkwürdige Kommunikation von dir.
Ist doch eine klare gesetzmäßige Aussage.
Diese Gesetze seit 2002 sind ja gemacht wurden, damit der normale Anleger nicht gänzlich aus der Wäsche schaut.
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Merkwürdige Kommunikation von dir.
Ist doch eine klare gesetzmäßige Aussage.
Diese Gesetze seit 2002 sind ja gemacht wurden, damit der normale Anleger nicht gänzlich aus der Wäsche schaut.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.485 von sergiodq am 10.02.23 13:48:44
Zielst Du hier auf den Widerrufsvorbehalt im letzten Absatz der Mitteilung ab? Ansonsten hat man sich ja klar auf die verschmelzungsrechtliche Variante festgelegt.
https://www.pressetext.com/news/20230210021
Zitat von sergiodq: Es geht jetzt nicht mehr darum sondern um einen MÖGLICHEN SO. Und der kann jetzt entweder Verschmelzungsrechtlich oder aktienrechtlich (wenn noch 95 überschritten werden) stattfinden.
Zielst Du hier auf den Widerrufsvorbehalt im letzten Absatz der Mitteilung ab? Ansonsten hat man sich ja klar auf die verschmelzungsrechtliche Variante festgelegt.
https://www.pressetext.com/news/20230210021
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Und hier steht es noch mal explizit
„Verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out
Ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out ist nur dann möglich, wenn eine Fusion zwischen einer Muttergesellschaft und ihrer Konzerntochter stattfinden soll. Aus diesem Grund muss sowohl die Rechtsform des Hauptaktionärs als auch die Rechtsform der Zielgesellschaft eine AG, KGaA oder eine SE (Europäische AG) sein. Anders als bei den bisher erläuterten Verfahren genügt eine Mehrheit von 90 Prozent des Grundkapitals. Es muss sich dabei um eine direkte Beteiligung der Muttergesellschaft an dem Tochterunternehmen handeln.“
ES MUSS
https://www.deltavalue.de/squeeze-out/
Und hier steht es noch mal explizit
„Verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out
Ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out ist nur dann möglich, wenn eine Fusion zwischen einer Muttergesellschaft und ihrer Konzerntochter stattfinden soll. Aus diesem Grund muss sowohl die Rechtsform des Hauptaktionärs als auch die Rechtsform der Zielgesellschaft eine AG, KGaA oder eine SE (Europäische AG) sein. Anders als bei den bisher erläuterten Verfahren genügt eine Mehrheit von 90 Prozent des Grundkapitals. Es muss sich dabei um eine direkte Beteiligung der Muttergesellschaft an dem Tochterunternehmen handeln.“
ES MUSS
https://www.deltavalue.de/squeeze-out/
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.614 von Sympathikus am 10.02.23 13:59:17gut gemeinter ratschlag:
bei strukturmaßnahmen kannst du dich getrost auf die aussagen (die reihenfolge ist nicht wertend und falls ich jemanden vergessen haben sollte, mea culpa) von sergiodq, straßenköter, bauglir, honigbaer, sqishy_lady und meiner wenigkeit verlassen...
bei strukturmaßnahmen kannst du dich getrost auf die aussagen (die reihenfolge ist nicht wertend und falls ich jemanden vergessen haben sollte, mea culpa) von sergiodq, straßenköter, bauglir, honigbaer, sqishy_lady und meiner wenigkeit verlassen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.638 von Sympathikus am 10.02.23 14:02:24und inwiefern ist jetzt die SLM keine Nikon-Tochter seit Vollzug der Übernahmebedingungen
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.626 von Bauglir am 10.02.23 14:01:11
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Sorry, den Pressetext hatte ich noch nicht gelesen.
„Auf Verlangen“
Na dann, wenn man denn einfach mit so einem „Verlangen“ das regeln kann, dann kannst du die generellen Regel ja gleich mal in der Pfeife rauchen.
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Sorry, den Pressetext hatte ich noch nicht gelesen.
„Auf Verlangen“
Na dann, wenn man denn einfach mit so einem „Verlangen“ das regeln kann, dann kannst du die generellen Regel ja gleich mal in der Pfeife rauchen.
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Also Nikon ist jetzt Hauptaktionäin und beschließt dann für sich selbst.
Na denne.
„Der Verschmelzungsvertrag wird gemäß § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG eine Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der SLM Solutions als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Nikon AM. AG den übrigen Aktionären der Gesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Nikon AM. AG zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.“
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Also Nikon ist jetzt Hauptaktionäin und beschließt dann für sich selbst.
Na denne.
„Der Verschmelzungsvertrag wird gemäß § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG eine Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der SLM Solutions als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Nikon AM. AG den übrigen Aktionären der Gesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Nikon AM. AG zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.“
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.626 von Bauglir am 10.02.23 14:01:11
Nee, sorry....ich hab diese Mitteilung erst JETZT gelesen. Wusste noch nicht, dass sie angekündigt haben. 😆 Also: Den aktienrechtlichen wieder vergessen!
Zitat von Bauglir:Zitat von sergiodq: Es geht jetzt nicht mehr darum sondern um einen MÖGLICHEN SO. Und der kann jetzt entweder Verschmelzungsrechtlich oder aktienrechtlich (wenn noch 95 überschritten werden) stattfinden.
Zielst Du hier auf den Widerrufsvorbehalt im letzten Absatz der Mitteilung ab? Ansonsten hat man sich ja klar auf die verschmelzungsrechtliche Variante festgelegt.
https://www.pressetext.com/news/20230210021
Nee, sorry....ich hab diese Mitteilung erst JETZT gelesen. Wusste noch nicht, dass sie angekündigt haben. 😆 Also: Den aktienrechtlichen wieder vergessen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.734 von Sympathikus am 10.02.23 14:12:22exakt und deswegen hat der gesetzgeber die möglichkeit des spruchverfahrens geschaffen.
und hiermit melde ich mich aus diesem thread ab ;-)
und hiermit melde ich mich aus diesem thread ab ;-)
Also gut, dann können wir uns dann nun ja langsam mal einer möglichen Bewertung des Ladens widmen. Ich werde mich da mal etwas näher mit befassen. Einige Vorarbeiten sind ja bereits eingetütet....😉
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.740 von sergiodq am 10.02.23 14:12:32Alles klar. Freitag Nachmittag halt… 😄
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.740 von sergiodq am 10.02.23 14:12:32
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Ha, ha 😂
Ist ja wohl heute erst raus.
Warum dann also das
„Verlangen der Hauptaktionärin auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out“
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Ha, ha 😂
Ist ja wohl heute erst raus.
Warum dann also das
„Verlangen der Hauptaktionärin auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out“
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.131 von Aktienduffy am 10.02.23 13:06:19
Bist Du ganz sicher?
Zitat von Aktienduffy: hab mich vertippt, 18,98 EUR ist der VWAP.
Bist Du ganz sicher?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.662 von Aktienduffy am 10.02.23 14:05:17
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Warum dann
„Verlangen der Hauptaktionärin auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out“
Sie WAREN die Tochtergesellschaft nicht vorab!
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Warum dann
„Verlangen der Hauptaktionärin auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out“
Sie WAREN die Tochtergesellschaft nicht vorab!
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.647 von Aktienduffy am 10.02.23 14:03:05
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Sorry, sollte ich euch persönlich kennen?
😌
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Sorry, sollte ich euch persönlich kennen?
😌
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Schade eigentlich.
In den letzten Angaben wurde immer von 92,xx Prozent geschrieben.
Jetzt „nach eigenen Angaben 23.375.890 Aktien entsprechend rund 90,8% des Grundkapitals.“
Ich hatte eh gehofft, der Wert bleibt uns bei den Aussichten der Branche und den Fortschritten den letzten beiden Jahre an der Börse erhalten, damit wir gescheit an deren Zukunft mit partizipieren können.
War dann also knapp.
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Schade eigentlich.
In den letzten Angaben wurde immer von 92,xx Prozent geschrieben.
Jetzt „nach eigenen Angaben 23.375.890 Aktien entsprechend rund 90,8% des Grundkapitals.“
Ich hatte eh gehofft, der Wert bleibt uns bei den Aussichten der Branche und den Fortschritten den letzten beiden Jahre an der Börse erhalten, damit wir gescheit an deren Zukunft mit partizipieren können.
War dann also knapp.
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Zitat von sergiodq:Zitat von Markus1973HH: OK, darauf wird es auch hinauslaufen.
Daher frage ich mich, mit welcher Entschädigung die letzten Aktionäre dann wohl rechnen dürften?
Beim von mir erwähnten Fall wurde der Firmenwert sehr dreist runtergerechnet. Der Artikel ist wirklich lesenswert.
Das wird die Frage sein. Ich bin der Meinung, dass ein adäquates heranrechnen für uns hier nicht gut möglich sein wird, da es sich um einen reinrassigen Wachstumswert handelt. Da kann alles bei rauskommen. Vielleicht wird sich deswegen der Kurs auch erstmal in der Mitte des letzten vor Übernahme und 20 einpendeln. Ich persönlich glaube nicht, dass Nikon jetzt schon den Sack zumachen wird. Ich denke, sie werden erst noch sammeln und versuchen über 95 zu kommen. Aber nur meine private Meinung. Vielleicht mit etwas Glück auch zeitnahes Delisting zum VWAP bis maximal 20. Werde daher zunächst beobachten.
Das sind dann keine berauschenden Aussichten.
In der Regel wird ja nix verschenkt.
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Läuft für Nikon 👌🏼
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Läuft für Nikon 👌🏼
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Verschmelzungsrechtlich
Art der Abfindung
Barabfindung
Höhe der Abfindung
dem Unternehmenswert und Aktienkurs angemessen
Rechtsmittel
Anfechtungsklage, Spruchverfahren
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Verschmelzungsrechtlich
Art der Abfindung
Barabfindung
Höhe der Abfindung
dem Unternehmenswert und Aktienkurs angemessen
Rechtsmittel
Anfechtungsklage, Spruchverfahren
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„Am 26. September 2016 hat General Electric den Aktionären der SLM Solutions Group einen Kaufpreis von EUR 38,00 je Aktie, entsprechend einem Eigenkapitalwert von EUR 683,3 Mio., angeboten. Network Corporate Finance hat die SLM Solution Group im Rahmen der Transaktion beraten und für den Vorstand und Aufsichtsrat eine Fairness Opinion erstellt. Die Mindestannahmequote für das Angebot von 75% wurde nicht erreicht.“
https://www.ncf.de/transaktion/slm-solutions/
Das waren noch Zeiten 😂
Und jetzt sind die Maschinchen auf einem ganz anderen Niveau.
Aber SLM ziemlich verschuldet. 😴
SLM blieb zum Wachsen gar nix anderes übrig.
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„Am 26. September 2016 hat General Electric den Aktionären der SLM Solutions Group einen Kaufpreis von EUR 38,00 je Aktie, entsprechend einem Eigenkapitalwert von EUR 683,3 Mio., angeboten. Network Corporate Finance hat die SLM Solution Group im Rahmen der Transaktion beraten und für den Vorstand und Aufsichtsrat eine Fairness Opinion erstellt. Die Mindestannahmequote für das Angebot von 75% wurde nicht erreicht.“
https://www.ncf.de/transaktion/slm-solutions/
Das waren noch Zeiten 😂
Und jetzt sind die Maschinchen auf einem ganz anderen Niveau.
Aber SLM ziemlich verschuldet. 😴
SLM blieb zum Wachsen gar nix anderes übrig.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.836 von sergiodq am 10.02.23 14:20:14
Aktienduffy hat sich aus dem Thread verabschiedet, aber ich kann den 3-M-VWAP von fast genau 19 EUR nach bestem Wissen und Gewissen bestätigen.
Zitat von sergiodq:Zitat von Aktienduffy: hab mich vertippt, 18,98 EUR ist der VWAP.
Bist Du ganz sicher?
Aktienduffy hat sich aus dem Thread verabschiedet, aber ich kann den 3-M-VWAP von fast genau 19 EUR nach bestem Wissen und Gewissen bestätigen.
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Dann sollen jetzt also alle schnell für 19,50 € verkaufen 🤪
Und wer kauft dann jetzt für über 19 € 😌
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Dann sollen jetzt also alle schnell für 19,50 € verkaufen 🤪
Und wer kauft dann jetzt für über 19 € 😌
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https://www.eqs-news.com/de/de/news/corporate/nikon-corporat…
„Toshikazu Umatate, CEO von Nikon: „Mit dem erfolgreichen Abschluss der Transaktion sind wir sehr zufrieden und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit SLM. Wir schätzen die Fähigkeiten von SLM im Bereich der additiven Metallfertigung. Gemeinsam können wir unseren Kunden in diversen Branchen weltweit ganzheitliche Lösungen in höherer Geschwindigkeit bieten. Wir freuen uns darauf, unser digitales Fertigungsgeschäft zu verbessern und auszubauen – und sind überzeugt, dass diese Technologie die industrielle Massenproduktion revolutionieren wird.“
Sam O‘Leary, CEO von SLM: „Mit seiner umfassenden Expertise in der Entwicklung modernster optoelektronischer Technologien und Präzisionsgeräte ist Nikon der perfekte Partner für SLM. Gemeinsam mit Nikon werden wir unsere führende Position in der integrierten additiven Metallfertigung weiter ausbauen, indem wir die Messlatte in diesem auf Innovation ausgerichteten Umfeld immer höher legen. Wir haben die Bedeutung unserer Technologie für alle wesentlichen Branchen unter Beweis gestellt und sind zuversichtlich, dass wir unseren Kundenstamm mit Nikon weiter ausbauen werden.“
Wird leider in die nüchterne Bewertung der noch ausstehenden
1.906.050 Aktienkäufe nicht mit einfließen.
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https://www.eqs-news.com/de/de/news/corporate/nikon-corporat…
„Toshikazu Umatate, CEO von Nikon: „Mit dem erfolgreichen Abschluss der Transaktion sind wir sehr zufrieden und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit SLM. Wir schätzen die Fähigkeiten von SLM im Bereich der additiven Metallfertigung. Gemeinsam können wir unseren Kunden in diversen Branchen weltweit ganzheitliche Lösungen in höherer Geschwindigkeit bieten. Wir freuen uns darauf, unser digitales Fertigungsgeschäft zu verbessern und auszubauen – und sind überzeugt, dass diese Technologie die industrielle Massenproduktion revolutionieren wird.“
Sam O‘Leary, CEO von SLM: „Mit seiner umfassenden Expertise in der Entwicklung modernster optoelektronischer Technologien und Präzisionsgeräte ist Nikon der perfekte Partner für SLM. Gemeinsam mit Nikon werden wir unsere führende Position in der integrierten additiven Metallfertigung weiter ausbauen, indem wir die Messlatte in diesem auf Innovation ausgerichteten Umfeld immer höher legen. Wir haben die Bedeutung unserer Technologie für alle wesentlichen Branchen unter Beweis gestellt und sind zuversichtlich, dass wir unseren Kundenstamm mit Nikon weiter ausbauen werden.“
Wird leider in die nüchterne Bewertung der noch ausstehenden
1.906.050 Aktienkäufe nicht mit einfließen.
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Ich dachte, Nikon würde bei Kursen von unter 18,-€ nach und nach weitere Papiere einsammeln und erst dann die letzten Aktionäre herausdrängen, wenn diese unter fünf Prozent der Aktien halten würden.
Jetzt ist es schneller gekommen, als ich gedacht hätte.
Gestern überlegte ich noch, wieder einzusteigen.
Welche Aktiengesellschaften aus dem Bereich 3D-Metalldruck ist jetzt zu empfehlen?
Sehr spannend finde ich auch Neubauten aus dem Drucker und 3D-Holzdruck, wo eine aus Holzresten hergestellte Masse in unterschiedliche Formen ausgedruckt wird und sehr schnell aushärtet.
Aber ich wüsste nicht, welche Firmen daran arbeiten.
Jetzt ist es schneller gekommen, als ich gedacht hätte.
Gestern überlegte ich noch, wieder einzusteigen.
Welche Aktiengesellschaften aus dem Bereich 3D-Metalldruck ist jetzt zu empfehlen?
Sehr spannend finde ich auch Neubauten aus dem Drucker und 3D-Holzdruck, wo eine aus Holzresten hergestellte Masse in unterschiedliche Formen ausgedruckt wird und sehr schnell aushärtet.
Aber ich wüsste nicht, welche Firmen daran arbeiten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.273.135 von Markus1973HH am 10.02.23 16:50:26
Auch ich habe so gedacht. Nun machen sie doch gleich kurzen Prozess. Was kann man nun daraus ableiten? Ist der Case hier wert, Geld zu allokieren?
Ich habe mal versucht, mich einer Bewertung zu nähern. Wie ich unten bereits mal schrieb, ist das hier extrem schwierig. Es kommt nun schon sehr auf die Planzahlen (die wir leider nicht kennen) und den Gutachter an. Weiterhin glaube ich nicht, dass SLM bereits nach 5 Jahren sich in einem eingeschwungenen Zustand befindet. Insofern kann es gut sein, dass die Planung hier über einen viel längeren Zeitraum läuft. Das macht es noch schwieriger. Meine persönliche Meinung: Ich glaube kaum, dass die Bude alleine überlebensfähig gewesen wäre. Es wird extrem viel Capex anfallen über die Jahre. Ich traue mir daher eine stichhaltige Bewertung nicht zu. Das wäre nur im Nebeln stochern.
Mit spekulieren werde ich auch nicht. Begründung: Da Nikon nach so kurzer Zeit den SO ankündigt ohne noch ein paar Wochen zu warten bis der VWAP gefallen ist, sagt mir, dass sie nicht davon ausgehen, niedrigeren VWAP zu zahlen. Allerdings haben sie auch nicht die 1-Jahres-Frist abgewartet, um weiter zuzukaufen und Diskussionen mit denjenigen, die ins Angebot eingereicht haben zu vermeiden. Ich weis, dass sie das rechtlich nicht müssen aber viele warten eben diese Frist ab, um auch ja keinen Richter zu aufzuschrecken. Daher glaube ich, werden sie wieder die 20 EUR bezahlen. Mehr aber auch nicht, da ich nicht an einen Ertragswert über 20 glaube und eben kein Richter aufgeschreckt werden sollte. Das wird Nikon sicherlich im Vorfeld fein säuberlich eruiert haben.
Summa summarum werde ich mir das hier von der Seitenlinie anschauen und andere die Arbitrage machen lassen.
Zitat von Markus1973HH: Ich dachte, Nikon würde bei Kursen von unter 18,-€ nach und nach weitere Papiere einsammeln und erst dann die letzten Aktionäre herausdrängen, wenn diese unter fünf Prozent der Aktien halten würden.
Jetzt ist es schneller gekommen, als ich gedacht hätte.
Auch ich habe so gedacht. Nun machen sie doch gleich kurzen Prozess. Was kann man nun daraus ableiten? Ist der Case hier wert, Geld zu allokieren?
Ich habe mal versucht, mich einer Bewertung zu nähern. Wie ich unten bereits mal schrieb, ist das hier extrem schwierig. Es kommt nun schon sehr auf die Planzahlen (die wir leider nicht kennen) und den Gutachter an. Weiterhin glaube ich nicht, dass SLM bereits nach 5 Jahren sich in einem eingeschwungenen Zustand befindet. Insofern kann es gut sein, dass die Planung hier über einen viel längeren Zeitraum läuft. Das macht es noch schwieriger. Meine persönliche Meinung: Ich glaube kaum, dass die Bude alleine überlebensfähig gewesen wäre. Es wird extrem viel Capex anfallen über die Jahre. Ich traue mir daher eine stichhaltige Bewertung nicht zu. Das wäre nur im Nebeln stochern.
Mit spekulieren werde ich auch nicht. Begründung: Da Nikon nach so kurzer Zeit den SO ankündigt ohne noch ein paar Wochen zu warten bis der VWAP gefallen ist, sagt mir, dass sie nicht davon ausgehen, niedrigeren VWAP zu zahlen. Allerdings haben sie auch nicht die 1-Jahres-Frist abgewartet, um weiter zuzukaufen und Diskussionen mit denjenigen, die ins Angebot eingereicht haben zu vermeiden. Ich weis, dass sie das rechtlich nicht müssen aber viele warten eben diese Frist ab, um auch ja keinen Richter zu aufzuschrecken. Daher glaube ich, werden sie wieder die 20 EUR bezahlen. Mehr aber auch nicht, da ich nicht an einen Ertragswert über 20 glaube und eben kein Richter aufgeschreckt werden sollte. Das wird Nikon sicherlich im Vorfeld fein säuberlich eruiert haben.
Summa summarum werde ich mir das hier von der Seitenlinie anschauen und andere die Arbitrage machen lassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.286.612 von sergiodq am 13.02.23 20:14:55Würde es auch so sehen. 20 ist der Mindestpreis, viel mehr wird es aber auch nicht geben... SLM hat eine geile Technologie, wenn sie die leveragen können dann geht das richtig ab. Dafür braucht es aber auch viel Geld und viele Investitionen bis das "Razorblade" Modell dann mal läuft. Ich würde sie in den Squezze Out andienen und dann mal 10 Jahre warten. Das liegt noch innerhalb meiner erwarteten Lebensspanne haha
Zitat von sergiodq:Zitat von Markus1973HH: Ich dachte, Nikon würde bei Kursen von unter 18,-€ nach und nach weitere Papiere einsammeln und erst dann die letzten Aktionäre herausdrängen, wenn diese unter fünf Prozent der Aktien halten würden.
Jetzt ist es schneller gekommen, als ich gedacht hätte.
Auch ich habe so gedacht. Nun machen sie doch gleich kurzen Prozess. Was kann man nun daraus ableiten? Ist der Case hier wert, Geld zu allokieren?
Ich habe mal versucht, mich einer Bewertung zu nähern. Wie ich unten bereits mal schrieb, ist das hier extrem schwierig. Es kommt nun schon sehr auf die Planzahlen (die wir leider nicht kennen) und den Gutachter an. Weiterhin glaube ich nicht, dass SLM bereits nach 5 Jahren sich in einem eingeschwungenen Zustand befindet. Insofern kann es gut sein, dass die Planung hier über einen viel längeren Zeitraum läuft. Das macht es noch schwieriger. Meine persönliche Meinung: Ich glaube kaum, dass die Bude alleine überlebensfähig gewesen wäre. Es wird extrem viel Capex anfallen über die Jahre. Ich traue mir daher eine stichhaltige Bewertung nicht zu. Das wäre nur im Nebeln stochern.
Mit spekulieren werde ich auch nicht. Begründung: Da Nikon nach so kurzer Zeit den SO ankündigt ohne noch ein paar Wochen zu warten bis der VWAP gefallen ist, sagt mir, dass sie nicht davon ausgehen, niedrigeren VWAP zu zahlen. Allerdings haben sie auch nicht die 1-Jahres-Frist abgewartet, um weiter zuzukaufen und Diskussionen mit denjenigen, die ins Angebot eingereicht haben zu vermeiden. Ich weis, dass sie das rechtlich nicht müssen aber viele warten eben diese Frist ab, um auch ja keinen Richter zu aufzuschrecken. Daher glaube ich, werden sie wieder die 20 EUR bezahlen. Mehr aber auch nicht, da ich nicht an einen Ertragswert über 20 glaube und eben kein Richter aufgeschreckt werden sollte. Das wird Nikon sicherlich im Vorfeld fein säuberlich eruiert haben.
Summa summarum werde ich mir das hier von der Seitenlinie anschauen und andere die Arbitrage machen lassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.307.531 von hugohebel am 16.02.23 15:07:58
In eine Zwangsenteignung kann man nichts andienen.
Squeeze Out
Zitat von hugohebel: Ich würde sie in den Squezze Out andienen
In eine Zwangsenteignung kann man nichts andienen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.358.229 von SquishyLady am 24.02.23 21:28:17Klar, ich kann sie ja vorher verkaufen. Dann diene ich nicht an. Aber wenn sie ausgebucht werden erhalte ich mir die Chance auf eine Nachbesserung. Bräuchte ich das Geld würde ich ja nicht noch Monate auf die Kohle warten, sondern sofort verkaufen. Gibt ja wieder fett Zinsen
Zitat von SquishyLady:Zitat von hugohebel: Ich würde sie in den Squezze Out andienen
In eine Zwangsenteignung kann man nichts andienen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.365.441 von hugohebel am 27.02.23 07:20:45
Wenn sie ausgebucht werden ist es eine Zwangsenteigung.
Eine ANDIENUNG ist eine AKTIVE Handlung wie zB eine Andienung in einen Beherrschungsvertrag.
Zwangsenteigung (passiv) vs Andienung (aktiv)
Zitat von hugohebel: Klar, ich kann sie ja vorher verkaufen. Dann diene ich nicht an. Aber wenn sie ausgebucht werden erhalte ich mir die Chance auf eine Nachbesserung.
Wenn sie ausgebucht werden ist es eine Zwangsenteigung.
Eine ANDIENUNG ist eine AKTIVE Handlung wie zB eine Andienung in einen Beherrschungsvertrag.
Gibt es irgendwelche Infos, die den Kursrückgang der letzten Tage erklären könnten?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.714.904 von lazy_invest am 22.04.23 11:08:12
Es gibt offensichtlich jemanden, der zwanghaft raus will bzw. muss. Der VWAP als Untergrenze für eine Abfindung liegt knapp unterhalb von 19€. Somit ist das eine absolut risikoarme Veranstaltung hier.
Zitat von lazy_invest: Gibt es irgendwelche Infos, die den Kursrückgang der letzten Tage erklären könnten?
Es gibt offensichtlich jemanden, der zwanghaft raus will bzw. muss. Der VWAP als Untergrenze für eine Abfindung liegt knapp unterhalb von 19€. Somit ist das eine absolut risikoarme Veranstaltung hier.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.715.249 von straßenköter am 22.04.23 13:46:12und ich kann sogar sagen wer dieser offensichtliche war/ist, nämlich die visionäre dampflaudertasche cathie woods, im 3d printing ETF waren 260k aktien, donnerstag wurden 60k verkauft und der rest sollte am freitag passiert sein weil die schlussauktion schaut mir nach clean up aus...
Vielleicht gibt es noch billige Stücke am Montag, von denen die am Freitag vielleicht was genommen haben und mit ein paar Cents zufrieden sind
Bin auch mal zu 18,60 im Schnitt rein
Muss hier nicht mal langsam etwas kommen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.748.396 von Marciavelli2000 am 27.04.23 22:10:12
Unter drei Monate ab Ankündigung braucht man gar nicht fragen. Übernächste Woche sind drei Monate vorbei. Dann kann man langsam mit der Konkretisierung rechnen.
Zitat von Marciavelli2000: Muss hier nicht mal langsam etwas kommen?
Unter drei Monate ab Ankündigung braucht man gar nicht fragen. Übernächste Woche sind drei Monate vorbei. Dann kann man langsam mit der Konkretisierung rechnen.
Danke. Angekündigte SO gibt es außer Kabel aktuell sonst nicht, oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.751.351 von Marciavelli2000 am 28.04.23 11:01:13
Adler Real Estate zu 8 76€. Bin gerade auf der HV, die den Beschluss fassen soll.
Dann noch der ebenfalls sehr spezielle Fall Petro Welt. Geplant 2,20€.
Zitat von Marciavelli2000: Danke. Angekündigte SO gibt es außer Kabel aktuell sonst nicht, oder?
Adler Real Estate zu 8 76€. Bin gerade auf der HV, die den Beschluss fassen soll.
Dann noch der ebenfalls sehr spezielle Fall Petro Welt. Geplant 2,20€.
Ich ergänze noch um Kromi Logistik, Squeeze Out- Beschluss zu 8,50 EUR wartet auf HR-Eintragung.
Gähn….ich denke, es geht hier nur um 19 € oder 20 €. Dafür lässt man sich aber Zeit….
Aufgrund der derzeitigen Marktlage (ich erwarte einen mehr oder weniger signifikanten Rückgang in den nächsten 2 bis 3 Monaten) bietet sich hier evtl. doch noch eine Position zur Überbrückung an. Gutachten dürften in Kürze fertig gestellt sein. Es gibt möglicherweise eine Chance in der Tatsache, dass die Planung über mehr als 5 Jahre gehen könnte (noch kein eingeschwungener Zustand, ich beschrieb es bereits weiter unten). Zumindest gibt es eine gewisse Chance, dass die 20 wieder bezahlt werden. Mindestens gibt es mit VWAP ~19 nichts zu verlieren. 😉 Allerdings, die Wahrscheinlichkeit für mehr halte ich für klein, das möchte ich dazu sagen.
Abfindung auf 18,89€ festgelegt
https://www.pressetext.com/news/20230530044
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.928.993 von straßenköter am 30.05.23 21:45:50
Ja, doch nur VWAP. Werde mir das Gutachten bei Vorlage aber gerne nochmal anschauen.
Zitat von straßenköter: https://www.pressetext.com/news/20230530044
Ja, doch nur VWAP. Werde mir das Gutachten bei Vorlage aber gerne nochmal anschauen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.929.053 von sergiodq am 30.05.23 21:56:13Schade. Was empfiehlt sich denn hier? Die HV ist Mitte Juli und die Aussicht auf Besserung gering. Verkaufen und Tagesgeldkonto oder ausquetschen lassen?
Das Gutachten ist online:
https://www.slm-solutions.com/fileadmin/Content/Investor_Rel…
Der Gutachter durfte 17,36€ ermitteln.
https://www.slm-solutions.com/fileadmin/Content/Investor_Rel…
Der Gutachter durfte 17,36€ ermitteln.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.961.753 von straßenköter am 06.06.23 12:59:15
Oh man...Ebner Stolz schon wieder....das entwickelt sich langsam zu einer Farce. 🙈
Zitat von straßenköter: Das Gutachten ist online:
https://www.slm-solutions.com/fileadmin/Content/Investor_Rel…
Der Gutachter durfte 17,36€ ermitteln.
Oh man...Ebner Stolz schon wieder....das entwickelt sich langsam zu einer Farce. 🙈
Und da ist sie auch wieder, die Ebner-Stolz'sche Innenfinanzierung...! 🙈🤣
WTF?!?!
„weshalb für die Jahre 2028 bis 2029 von einer Vollausschüttung ausgegangen wird. Für die Jahre 2028 bis 2034 ist eine Aus- schüttungsquote von 80 % vorgesehen, die sich am Verschuldungsgrad der Peer Group für Werkzeugmaschinenhersteller orientiert. Für die Phase der ewigen Rente wurde von einer Ausschüttungsquote von 50 % ausgegangen, die sich an der durchschnittlichen Ausschüt- tungsquote des Kapitalmarkts orientiert.“
Soso, im eingeschwungenen Zustand schüttet man also weniger aus
„weshalb für die Jahre 2028 bis 2029 von einer Vollausschüttung ausgegangen wird. Für die Jahre 2028 bis 2034 ist eine Aus- schüttungsquote von 80 % vorgesehen, die sich am Verschuldungsgrad der Peer Group für Werkzeugmaschinenhersteller orientiert. Für die Phase der ewigen Rente wurde von einer Ausschüttungsquote von 50 % ausgegangen, die sich an der durchschnittlichen Ausschüt- tungsquote des Kapitalmarkts orientiert.“
Soso, im eingeschwungenen Zustand schüttet man also weniger aus
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.971.755 von Aktienduffy am 07.06.23 23:10:32Das ist mir auch alles so aufgefallen. Man ist ja schonmal froh, dass sie zumindest eine überlange Planungsphase gemacht haben, da der eingeschwungene Zustand noch nicht erreicht ist. Darauf hatte ich gehofft. Und daraus ergibt sich jetzt das Potenzial für die Spruchstelle. Ist ganz wichtig.
Die Punkte, die Du ansprichst, werden im Gutachten auch nicht erklärt. Sieht alles absolut willkürlich aus, um einen Ertragswert unterhalb VWAP auszurechnen. Da wir hier nicht in FFM oder STU sind, könnte ich mir vorstellen, dass eine nordische Spruchstelle das Ding mal vernünftig anfasst. Und dann sind auch Preise oberhalb 20 EUR im Bereich des Möglichen. Wer freie Liquidität hat und diese auch nicht mehr bis Jahresende einsetzen möchte, kann hier sich sehr gut ein Ticket reinlegen.
Die Punkte, die Du ansprichst, werden im Gutachten auch nicht erklärt. Sieht alles absolut willkürlich aus, um einen Ertragswert unterhalb VWAP auszurechnen. Da wir hier nicht in FFM oder STU sind, könnte ich mir vorstellen, dass eine nordische Spruchstelle das Ding mal vernünftig anfasst. Und dann sind auch Preise oberhalb 20 EUR im Bereich des Möglichen. Wer freie Liquidität hat und diese auch nicht mehr bis Jahresende einsetzen möchte, kann hier sich sehr gut ein Ticket reinlegen.
Heute ist die Hauptversammlung in Hamburg
Kann jemand noch etwas von der HV berichten?
Der_Analyst
Der_Analyst
Die Börse Online hat heute einen Knaller in der neuen Ausgabe zu SLM:
"Die anstehende Übernahme des
3-D-Druck-Spezialisten SLM Solutions hatten wir vor Jahresfrist bereits geahnt. Kurze Zeit später sicherte sich der Kamerahersteller
Nikon 51 Prozent der Anteile. Ob
und wann die Japaner weiter aufstocken werden, ist ungewiss. Daher
sind Neukäufe derzeit nicht ratsam."
1a-Recherche. genauso gut ist heute L&S, die nicht verstanden haben, dass das "Delisting" bei MS Industrie gar keine Delisting ist, sondern nur ein Downlisting. Die haben in den wikifolios alles zwangsverkauft und damit kurzzeitig den Kurs gecrasht. Bin mal gespannt, ob sie dies korrigieren werden.
"Die anstehende Übernahme des
3-D-Druck-Spezialisten SLM Solutions hatten wir vor Jahresfrist bereits geahnt. Kurze Zeit später sicherte sich der Kamerahersteller
Nikon 51 Prozent der Anteile. Ob
und wann die Japaner weiter aufstocken werden, ist ungewiss. Daher
sind Neukäufe derzeit nicht ratsam."
1a-Recherche. genauso gut ist heute L&S, die nicht verstanden haben, dass das "Delisting" bei MS Industrie gar keine Delisting ist, sondern nur ein Downlisting. Die haben in den wikifolios alles zwangsverkauft und damit kurzzeitig den Kurs gecrasht. Bin mal gespannt, ob sie dies korrigieren werden.
Der Kurs ist ausgesetzt. Zumindest bei meinem Broker wird keine Order mehr angenommen 💰
Das wäre ja mal schulbuchmäßig abgelaufen ...
Der_Analyst
Das wäre ja mal schulbuchmäßig abgelaufen ...
Der_Analyst
Hi zusammen,
ich bin neu hier und habe direkt eine Frage an die Experten bzgl. SO unter euch
Wie geht es jetzt genau weiter? Wahrscheinlich erfolgt jetzt nach dem Eintrag ins Handelsregister die Veröffentlichung im Bundesanzeiger?
Hat jemand eine Erfahrung, wie lange es dauert, bis mir meine Aktien gegen Cash ausgebucht werden?
Vielen Dank
ich bin neu hier und habe direkt eine Frage an die Experten bzgl. SO unter euch
Wie geht es jetzt genau weiter? Wahrscheinlich erfolgt jetzt nach dem Eintrag ins Handelsregister die Veröffentlichung im Bundesanzeiger?
Hat jemand eine Erfahrung, wie lange es dauert, bis mir meine Aktien gegen Cash ausgebucht werden?
Vielen Dank
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.433.741 von berryball am 05.09.23 14:46:38Die Ausbuchung inkl. Gutschrift des Abfindungsbetrages sollte diese oder nächste Woche erfolgen 💰.
Der_Analyst
Der_Analyst
Die Aktien wurden bei mir ausgebucht 💲💲
Lief ja perfekt, die Aktion!
Lief ja perfekt, die Aktion!
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