Hat schon jemand Erfahrungen mit dem sog. LEI-Code? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.09.17 21:07:55 von
neuester Beitrag 12.10.17 19:36:52 von
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(Legal Entity Identifier) ... insbesondere bei Investmentclub?
Wir (ein sehr kleiner Investmentclub in Form einer GbR) sind von unserer Bank aufgefordert worden, unsere LEI mitzuteilen. Ansonsten dürfen wir ab Januar 2018 keine Wertpapierkäufe und -verkäufe mehr tätigen.
Die Beantragung der LEI ist kostenpflichtig (einmalig ca. 100 €, danach jährlich ca. 70 €).
Die Handhabung bei den Banken scheint unterschiedlich zu sein. Unsere Bank besteht auf der LEI. Der S-Broker scheint das anders zu sehen und stuft (kleinere) Investmentclub als nichtunternehmerische Gesellschaft und somit als nicht LEI-pflichtig ein.
Wie sind eure Erfahrungen oder Meinungen?
Wir (ein sehr kleiner Investmentclub in Form einer GbR) sind von unserer Bank aufgefordert worden, unsere LEI mitzuteilen. Ansonsten dürfen wir ab Januar 2018 keine Wertpapierkäufe und -verkäufe mehr tätigen.
Die Beantragung der LEI ist kostenpflichtig (einmalig ca. 100 €, danach jährlich ca. 70 €).
Die Handhabung bei den Banken scheint unterschiedlich zu sein. Unsere Bank besteht auf der LEI. Der S-Broker scheint das anders zu sehen und stuft (kleinere) Investmentclub als nichtunternehmerische Gesellschaft und somit als nicht LEI-pflichtig ein.
Wie sind eure Erfahrungen oder Meinungen?
Hallo SkipBoe,
die neue Rechtsvorschrift MiFID-II bringt es ab 2018 mit sich: Für juristische Personen gilt die Regel: Ohne LEI kein Trade!
Auch für Privatpersonen ist als Legitimation für die Meldepflicht der Banken die sog. National-ID vorgesehen - das ist aber kein Problem, da sich diese aus Geburtsdatum, Vor- und Nachname errechnen lässt - daher werden (deutsche) Privatpersonen davon gar nichts mitbekommen.
Bei juristischen Personen gibt es ein paar Grenzfälle - u.a. die GbR ... nach meinen letzten Informationen ist entweder eine LEI oder die National-ID aller Gesellschafter zulässig. Das wird aber wohl die Bank entscheiden, was sie haben will.
Die LEI kannst Du bspw. beim Bundesanzeiger, den WM Wertpapiermitteilungen oder der GS1-Germany beantragen - kostet meist 80-100 Euro für die Erstbeantragung. Eine jährliche Verlängerung ist für MiFID nicht nötig ... die Verlängerungskosten kannst Du Dir also sparen!
Rene
die neue Rechtsvorschrift MiFID-II bringt es ab 2018 mit sich: Für juristische Personen gilt die Regel: Ohne LEI kein Trade!
Auch für Privatpersonen ist als Legitimation für die Meldepflicht der Banken die sog. National-ID vorgesehen - das ist aber kein Problem, da sich diese aus Geburtsdatum, Vor- und Nachname errechnen lässt - daher werden (deutsche) Privatpersonen davon gar nichts mitbekommen.
Bei juristischen Personen gibt es ein paar Grenzfälle - u.a. die GbR ... nach meinen letzten Informationen ist entweder eine LEI oder die National-ID aller Gesellschafter zulässig. Das wird aber wohl die Bank entscheiden, was sie haben will.
Die LEI kannst Du bspw. beim Bundesanzeiger, den WM Wertpapiermitteilungen oder der GS1-Germany beantragen - kostet meist 80-100 Euro für die Erstbeantragung. Eine jährliche Verlängerung ist für MiFID nicht nötig ... die Verlängerungskosten kannst Du Dir also sparen!
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.856.499 von ReneBanker am 30.09.17 12:40:16Unser Bankberater hat sich inzwischen in der Zentrale erkundigt. Danach muss die LEI jährlich verlängert werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.933.256 von SkipBoe am 11.10.17 23:21:58Hallo skip,
das ist definitiv falsch (für die EMIR-Meldepflicht bei Devisengeschäften stimmt das, aber nicht für MiFiR/MiFID-II).
Hier die entsprechende Info dazu:
LEI-pflichtige Kunden sind nach Art. 26 Abs. 6 MiFIR mittels LEI zu codieren. Unter Art. 13 Abs. 3 RTS 22 ist – anders als für die Identifikation der Wertpapierfirma – keine Pflicht geregelt, die Codierung über einen aktuell gehaltenen LEI vorzunehmen. Die Bank hat daher nur zu prüfen, ob der Kunde über einen LEI verfügt; Verlängerungen sind nicht nachzuhalten. Auch hier gilt aber, dass die Institute gerade bei umsatzstärkeren Kunden wegen der Bedeutung der Datenqualität um eine Aktualität ihres Datenbestands bemüht sein sollten.
Letztendlich entscheidet aber auch hier die Bank, was sie fordert - der Kunde kann dann entsprechend darauf reagieren. Eine Möglichkeit wäre für Euch, jetzt einen LEI zu beantragen und keine jährliche Verlängerung zu machen. Sollte die Bank dann tatsächlich in einem Jahr eine Verlängerung fordern, könnt Ihr immer noch über einen Depotwechsel nachdenken.
Alternativ könnt Ihr auch bis Jahresende einen Broker suchen, der für die GbR keinen LEI, sondern dem die National-ID aller (!) Gesellschafter ausreicht.
Rene
das ist definitiv falsch (für die EMIR-Meldepflicht bei Devisengeschäften stimmt das, aber nicht für MiFiR/MiFID-II).
Hier die entsprechende Info dazu:
LEI-pflichtige Kunden sind nach Art. 26 Abs. 6 MiFIR mittels LEI zu codieren. Unter Art. 13 Abs. 3 RTS 22 ist – anders als für die Identifikation der Wertpapierfirma – keine Pflicht geregelt, die Codierung über einen aktuell gehaltenen LEI vorzunehmen. Die Bank hat daher nur zu prüfen, ob der Kunde über einen LEI verfügt; Verlängerungen sind nicht nachzuhalten. Auch hier gilt aber, dass die Institute gerade bei umsatzstärkeren Kunden wegen der Bedeutung der Datenqualität um eine Aktualität ihres Datenbestands bemüht sein sollten.
Letztendlich entscheidet aber auch hier die Bank, was sie fordert - der Kunde kann dann entsprechend darauf reagieren. Eine Möglichkeit wäre für Euch, jetzt einen LEI zu beantragen und keine jährliche Verlängerung zu machen. Sollte die Bank dann tatsächlich in einem Jahr eine Verlängerung fordern, könnt Ihr immer noch über einen Depotwechsel nachdenken.
Alternativ könnt Ihr auch bis Jahresende einen Broker suchen, der für die GbR keinen LEI, sondern dem die National-ID aller (!) Gesellschafter ausreicht.
Rene
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