Verlustverrechnung wertloser Aktien - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.11.19 15:10:27 von
neuester Beitrag 28.11.19 11:42:56 von
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Habe Aktien, die wertlos geworden sind. Verkaufsgebühren höher als Ertrag. Kann ich den Verlust mit Aktiengewinnen verrechnen.
Habe so etwas gehört???
Habe so etwas gehört???
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.025.557 von Apolonia am 27.11.19 15:10:27
Soweit ich mich erinnere muss nach Verkaufskosten ein positiver Betrag da sein für die Verrechnung.
eventuell ändert sich da 2020 was dran.
@Taxadvisor weiß das bestimmt genau
Zitat von Apolonia: Habe Aktien, die wertlos geworden sind. Verkaufsgebühren höher als Ertrag. Kann ich den Verlust mit Aktiengewinnen verrechnen.
Habe so etwas gehört???
Soweit ich mich erinnere muss nach Verkaufskosten ein positiver Betrag da sein für die Verrechnung.
eventuell ändert sich da 2020 was dran.
@Taxadvisor weiß das bestimmt genau
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.025.845 von Chris_M am 27.11.19 15:39:22
Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Überschuß nicht mehr erforderlich. Die Finanzverwaltung ist ein wenig zögerlich bei der Anwendung. Problem ist, dass "wertlos" nicht ausreicht. Zur Ausbuchung ist ein Verfahren anhängig, da wird man abwarten müssen, welche Anforderungen der BFH stellt. Bei insolvenz ist der Verlust erst zu berücksichtigen, wenn "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" die höhe des Velrustes bekannt ist. Da sollte man den Verlust in der StErkl. solange angeben, bis er berücksichtigt wird.
Nach derzeitigem Stand des Gesetzgebungsverfahrens sind Einschränkungen/Änerdungen bei der Velrustverrechnung vom Tisch.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Chris_M:Zitat von Apolonia: Habe Aktien, die wertlos geworden sind. Verkaufsgebühren höher als Ertrag. Kann ich den Verlust mit Aktiengewinnen verrechnen.
Habe so etwas gehört???
Soweit ich mich erinnere muss nach Verkaufskosten ein positiver Betrag da sein für die Verrechnung.
eventuell ändert sich da 2020 was dran.
@Taxadvisor weiß das bestimmt genau
Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Überschuß nicht mehr erforderlich. Die Finanzverwaltung ist ein wenig zögerlich bei der Anwendung. Problem ist, dass "wertlos" nicht ausreicht. Zur Ausbuchung ist ein Verfahren anhängig, da wird man abwarten müssen, welche Anforderungen der BFH stellt. Bei insolvenz ist der Verlust erst zu berücksichtigen, wenn "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" die höhe des Velrustes bekannt ist. Da sollte man den Verlust in der StErkl. solange angeben, bis er berücksichtigt wird.
Nach derzeitigem Stand des Gesetzgebungsverfahrens sind Einschränkungen/Änerdungen bei der Velrustverrechnung vom Tisch.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.026.133 von Taxadvisor am 27.11.19 16:02:25Meine Bank erklärte mir, dass die Ausbuchung € 20,-- kostet.
Da ich aber vor dem Jahre 2009 gekauft habe, würde der jetzt realisierte Verlust nicht mit Gewinnen verrechenbar sein.
Es handelt sich um die Schlott WKN 50463 und SER WKN 724190
die KTG Agrar SE WKN A0DN1J
Wenn somit Bankgebühren von ca. € 60,-- entstehen würden wäre es für mich interessant wenn ich die Verluste mit Aktienngewinnen und Gewinne aus ETF Jahr 2019 verrechnen könnte.
Vielleicht kann mir da jemand eine Auskunft geben
Da ich aber vor dem Jahre 2009 gekauft habe, würde der jetzt realisierte Verlust nicht mit Gewinnen verrechenbar sein.
Es handelt sich um die Schlott WKN 50463 und SER WKN 724190
die KTG Agrar SE WKN A0DN1J
Wenn somit Bankgebühren von ca. € 60,-- entstehen würden wäre es für mich interessant wenn ich die Verluste mit Aktienngewinnen und Gewinne aus ETF Jahr 2019 verrechnen könnte.
Vielleicht kann mir da jemand eine Auskunft geben
die hast du noch im Depot?
Wieso hast die nicht abgestoßen als die Insolvenz angemeldet haben? Ich meine da war der Kurs noch bei 2,50 Euro oder so und jetzt ist die AG Bestandteil einer Stiftung.
"Im Insolvenzverfahren waren bei KTG Agrar 600 Millionen Euro Gesamtschulden aufgedeckt worden, bei insgesamt etwa 10 000 Gläubigern. Die hatten bereits im Oktober 2016 für die Abwicklung von KTG Agrar gestimmt, große Teile übernahm die Gustav-Zech-Stiftung aus Bremen."
Wieso hast die nicht abgestoßen als die Insolvenz angemeldet haben? Ich meine da war der Kurs noch bei 2,50 Euro oder so und jetzt ist die AG Bestandteil einer Stiftung.
"Im Insolvenzverfahren waren bei KTG Agrar 600 Millionen Euro Gesamtschulden aufgedeckt worden, bei insgesamt etwa 10 000 Gläubigern. Die hatten bereits im Oktober 2016 für die Abwicklung von KTG Agrar gestimmt, große Teile übernahm die Gustav-Zech-Stiftung aus Bremen."
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.032.358 von Apolonia am 28.11.19 09:41:10
Was vor 2009 gekauft wurde, ist steuerfrei (Ausnahme Finanzinnovationen, millionärsfonds etc.).
Da wird nix mehr berücksichtigt.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Apolonia: Meine Bank erklärte mir, dass die Ausbuchung € 20,-- kostet.
Da ich aber vor dem Jahre 2009 gekauft habe, würde der jetzt realisierte Verlust nicht mit Gewinnen verrechenbar sein.
Es handelt sich um die Schlott WKN 50463 und SER WKN 724190
die KTG Agrar SE WKN A0DN1J
Wenn somit Bankgebühren von ca. € 60,-- entstehen würden wäre es für mich interessant wenn ich die Verluste mit Aktienngewinnen und Gewinne aus ETF Jahr 2019 verrechnen könnte.
Vielleicht kann mir da jemand eine Auskunft geben
Was vor 2009 gekauft wurde, ist steuerfrei (Ausnahme Finanzinnovationen, millionärsfonds etc.).
Da wird nix mehr berücksichtigt.
Gruß
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