Speku-Verluste:nur mit Speku-Gewinnen verrechenbar? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.09.00 18:56:20 von
neuester Beitrag 17.09.00 13:36:34 von
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hallo steuerexperten,
ich habe gelesen, dass nach einem urteil des BVG speku-verluste in der einkommenssteuererklaerung angesetzt werden koennen, also steuermindernd sind. auch in plus/minus im fernsehen kam was derartiges.
nun sagt mein steuerberater, spekulationsverluste seien nur mit spekulationsgewinnen, respektive kapitalertraegen verrechenbar, nicht mit meinen einkuenften als freiberufler.
hat er recht???
um hilfe/antwort wird gebeten. danke.
gruss woernie
ich habe gelesen, dass nach einem urteil des BVG speku-verluste in der einkommenssteuererklaerung angesetzt werden koennen, also steuermindernd sind. auch in plus/minus im fernsehen kam was derartiges.
nun sagt mein steuerberater, spekulationsverluste seien nur mit spekulationsgewinnen, respektive kapitalertraegen verrechenbar, nicht mit meinen einkuenften als freiberufler.
hat er recht???
um hilfe/antwort wird gebeten. danke.
gruss woernie
@woernie
ja, er hat recht spekulationsverluste sind nur noch mit spekulationsgewinnen verrechenbar. allerdings hast du eine freigrenze von DM 999,99. freigrenze bedeutet, daß du ab 1000 dm ALLES versteuern musst. sollte sich bei der verrechnung der spekulationsgewinnen mit den -verlusten ein negatives gesamtergebnis ergeben, wird dieses "gesondert" vorgetragen und ist mit spekulationsgewinnen in der zukunft zu verrechnen.
hoffe dir geholfen zu haben. :-)
HotS
ja, er hat recht spekulationsverluste sind nur noch mit spekulationsgewinnen verrechenbar. allerdings hast du eine freigrenze von DM 999,99. freigrenze bedeutet, daß du ab 1000 dm ALLES versteuern musst. sollte sich bei der verrechnung der spekulationsgewinnen mit den -verlusten ein negatives gesamtergebnis ergeben, wird dieses "gesondert" vorgetragen und ist mit spekulationsgewinnen in der zukunft zu verrechnen.
hoffe dir geholfen zu haben. :-)
HotS
HotS hat ebenso Recht wie der Steuerberater von woernie. Nach meiner Kenntnis gibt es aber ein Verfahren vor dem BVG, ob die eingeschränkte Verlustverrechnung verfassungskonform ist. Fundstelle müßte ich in meiner Datenbank recherchieren.
Vorschlag für Vorgehensweise:
In der Einkommensteuererklärung die Daten (natürlich) richtig angeben, gegen den daraufhin ergehenden Bescheid Einspruch einlegen und gleichzeitig mit Hinweis auf das BVG-Verfahren ein Ruhen des Verfahrens beantragen. Die (eventuell zu hohen) Steuern müssen allerdings bezahlt werden. Eine Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich.
Alle klar, woernie
Vorschlag für Vorgehensweise:
In der Einkommensteuererklärung die Daten (natürlich) richtig angeben, gegen den daraufhin ergehenden Bescheid Einspruch einlegen und gleichzeitig mit Hinweis auf das BVG-Verfahren ein Ruhen des Verfahrens beantragen. Die (eventuell zu hohen) Steuern müssen allerdings bezahlt werden. Eine Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich.
Alle klar, woernie
Achte einfach darauf, daß der Bescheid nach § 165 AO "offen" ist. In den Erläuterungen wird dann auf das offene Verfahren beim BVG in Bezug auf die Spekulationsgewinne hingewiesen.
So, ich denke jetzt kannst Du ersteinmal Gewinne machen!
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