SOGAR PLUSMINUS IST AUF FÖRTSCH AUFMERSAM GEWORDEN.... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.09.00 22:37:57 von
neuester Beitrag 19.09.00 23:31:29 von
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Hoffentlich haben einige Anleger den Bericht gesehen und werden in Zukunft sich ihr eigenes Bild von einem Unternehmen machen.
Durch die Blume wurde ganz klar gesagt das, daß klare Anlegerabzocke von Förtsch, Prior usw ist.
Serang
Durch die Blume wurde ganz klar gesagt das, daß klare Anlegerabzocke von Förtsch, Prior usw ist.
Serang
nur frick haben die vergessen,und förtschis andere schandtaten,sie aufzuzählen würde ein komplettes abendprogramm füllen.
Findet ihr nicht, dass Erfolg viel Neid entstehen lässt ?
Dank Förtsch habt ihr sicher auch schon manch guten Tipp erhalten.
Dank Förtsch habt ihr sicher auch schon manch guten Tipp erhalten.
Hier der Beitag: Quelle www.mdr.de/plusminus/index_beitrag2.html
Kursmanipulation:
Wie Kleinaktionäre geprellt werden
Autoren:
Christiane Cichy,
Jürgen Magister
Verschiedene Beispiele in der jüngsten Vergangenheit zeigen, wie selbsternannte Börsenexperten mit Aktienempfehlungen in den Medien, vor allem im Fernsehen, die Aktienkurse besonders von marktengen Werten manipulieren können. Nicht selten folgen sie einer einfachen Taktik: Sie steigen vorher in die Werte ein, um sie dann im Fernsehen zu empfehlen. Wenn dann die Kleinaktionäre der Empfehlung folgen und kaufen, treiben sie den Kurs nach oben. Auf dem Höhepunkt steigen die Insider aus und streichen den Kursgewinn ein. Finanziert wird dieser Gewinn von den Verlusten der vielen Kleinanleger. Obwohl dies ein Insidergeschäft ist, dass in Deutschland unter Strafe steht, kommen die sogenannten Börsengurus fast immer ungeschoren davon und können ihr Spiel weitertreiben.
Beispiele
Jeden Freitag hatte Egbert Prior seinen großen Auftritt: In der "3sat-Börse" gab er seine Einschätzung der Lage an den Aktienmärkten zum Besten. Eine wachsende Gemeinde von Kleinanlegern hörte ihm zu – und richtete ihre Strategien nach den Empfehlungen Priors aus. So zum Beispiel in der "3sat-Börse" vom 13.3.1998: Prior empfahl die Aktie von Mobilcom zum Kauf. Kursziel: 3000 Mark. Am darauffolgenden Montag stiegen die Kurse extrem an, um etwa 40 Prozent, denn die Fernsehschauer waren ihm gefolgt. Das Problem: Prior hatte sich vorher mit den von ihm gepowerten Papieren eingedeckt - und zwar bevor er auf Sendung ging. Für Prior ergab sich ein stattlicher Gewinn. Diesen Fall sowie einen weiteren Deal mit SCM Aktien wirft ihm die Staatsanwaltschaft in Frankfurt vor. Nach ihrer Ansicht handelte es sich dabei um Insidergeschäfte, weil Prior bereits beim Erwerb der Aktien wusste, dass er diese Papiere empfehlen würde. Auch Freunden und Geschäftspartnern habe er vorab Tipps gegeben, welche Aktien er Freitag abends in der Fernsehsendung "3sat-Börse" empfehlen werde. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Grund: Man konnte Prior nicht nachweisen, dass er beim Aktienkauf bereits die Absicht hatte, die Wertpapiere im Fernsehen zu empfehlen. So schreibt es jedoch das Gesetz vor. Die Richter mussten aber auch in ihrem Beschluss eingestehen, "dass es möglicherweise kaum Fälle geben wird, in denen ein Nachweis gelingen wird."
So musste auch der Börsenspezialist Bernd Förtsch keine Konsequenzen fürchten. Er hatte im 3sat-Börsenspiel am 4.2.2000 die Aktie Edel Music empfohlen. Sein Kursziel: 100 Euro. Edel Music notiert zu diesem Zeitpunkt mit 42 Euro. Die Anleger reagieren. Per Internet ordern viele noch gleich nach der Sendung. Der Kurs steigt bis auf 60 Euro. Die meisten kaufen zu teuer. Schon wenige Tage später sackt der Kurs auf 52 Euro. Noch im selben Monat fällt Edel Music auf 36 Euro. Und es geht weiter bergab. Heutiger Wert: knapp 18 Euro. Wer mit 60 eingestiegen ist, hat bis zu 70 Prozent Verlust gemacht.
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz sind Insidergeschäfte verboten und können mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Solche Insidergeschäfte sind z.B.:
Scalping
Vorkaufen von Aktien, um sie dann nach oben zu treiben, Insider bereichern sich dabei am Scalp ("Kopfhaut") der Anleger, die den empfohlenen Wert kaufen und so den Kurs nach oben treiben (bei Prior waren es Steigerungen im Schnitt um 21 Prozent).
Frontrunning
Ausnutzen einer in der breiten Öffentlichkeit noch nicht bekannten Information über eine zu erwartende Kurssteigerung.
Der Nürnberger Professor Wolfgang Gehrke hat zu dieser Problematik eine Studie gemacht, indem er die Auswirkungen von Aktienempfehlungen im Fernsehen untersuchte.
Besonders lukrativ seien solche "deals" bei Aktien am Neuen Markt, weil dort relativ wenige Papiere im Umlauf sind. Schon vereinzelte Orders können hier für Kursausschläge sorgen. In den meisten Fällen ist die Hausse (Kursanstieg) für Nichtinsider schnell vorbei. All jene, die auch nur ein wenig später eingestiegen sind, müssen teilweise mit argen Verlusten rechnen, während die Analysten und andere Insider beträchtliche Gewinne machen können. Sie decken sich vorher mit den Werten ein, pushen sie durch Vorabinformationen und empfehlen sie dann im Fernsehen. Auf dem Höhepunkt verkaufen sie.
Verantwortlich für die Verfolgung solcher Geschäfte ist die Bundesaufsichtsbehörde für Wertpapierbesitz. Doch sie ist in Deutschland ein nahezu "zahnloser Tiger", ohne ausreichende Sanktionsmöglichkeiten. Das zeigt sich u.a. an folgender Bilanz:
1998 verfolgte die BAWe fast 2000 verdächtige Kursbewegungen und nur viermal kam es zu Verurteilungen. Hinter Gitter musste in Deutschland noch niemand, obwohl der Insiderhandel blüht wie nie. Wegen Kursmanipulation ist bisher in Deutschland noch niemand überführt worden.
Anders dagegen in den USA. Dort geht die SEC (Securities and Exchange Commission) effektiver gegen Insiderhandel vor. Das liegt daran, dass ihre Machtbefugnisse größer sind. So darf die SEC Zeugen vernehmen sowie Prämien zur Ergreifung von Insidern aussetzen. Sie darf Telefongespräche aufzeichnen, Wertpapierdepots und Girokonten durchleuchten, die Vorlage von Unterlagen verlangen und überführte Täter im Internet nennen. Sie kann selbst Geldbußen verhängen und damit ohne Staatsanwaltschaft verbotene Insidergeschäfte sanktionieren. Ertappten Tätern drohen in den USA drakonische Geldstrafen bis zu einer Million Dollar und Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.
International ist eine Zentrale Börsenaufsicht absolut üblich, in Deutschland mischen neben der Bundesaufsichtsbehörde dagegen noch die Wirtschaftsminister der Länder mit. Beispiel: Die Handelsaufsicht der Berliner Börse untersteht dem Berliner Wirtschaftssenator, nicht der Bundesaufsichtsbehörde. Das ist fatal: Berlin gilt inzwischen als Schlaraffenland für Insider. Die Bundesaufsichtbehörde ist machtlos.
Für Änderungen wäre das Bundesfinanzministerium verantwortlich. Obwohl Forderungen nach einer stärkeren Aufsichtsbehörde, ähnlich der amerikanischen SEC und einer Verschärfung des Börsengesetzes immer lauter werden, gibt es bisher keine Aussicht auf Änderungen. Selbsternannte Börsenexperten, die das Fernsehen und andere Medien missbrauchen, um bestimmte Aktienwerte zu pushen, machen weiter, als gäbe es gar kein Gesetz gegen Insiderhandel.
Externe Links
Wolfgang Gerke
Uni Erlangen/Nürnberg
Studie, wie Empfehlungen von Börsengurus im Fernsehen die Aktienkurse bewegen
http://www.wiso.uni-erlangen.de/WiSo/BWI/BuB/Lehrstuhlteam/G…
Deutsches Aktieninstitut
http://www.dai.de/
Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz DSW
http://www.das-wertpapier.de
Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
http://www.bawe.de/
Bundesfinanzministerium
http://www.bundesfinanzministerium.de/
Aktuelle Charts und Kursinfos finden Sie u.a. bei folgenden Anbietern:
http://www.finanztreff.de
http://www.aktiencheck.de
http://www.comdirect.de
http://www.onvista.de
Dieser Text gibt den Fernseh-Beitrag von [plusminus] vom 19. September 2000 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Kursmanipulation:
Wie Kleinaktionäre geprellt werden
Autoren:
Christiane Cichy,
Jürgen Magister
Verschiedene Beispiele in der jüngsten Vergangenheit zeigen, wie selbsternannte Börsenexperten mit Aktienempfehlungen in den Medien, vor allem im Fernsehen, die Aktienkurse besonders von marktengen Werten manipulieren können. Nicht selten folgen sie einer einfachen Taktik: Sie steigen vorher in die Werte ein, um sie dann im Fernsehen zu empfehlen. Wenn dann die Kleinaktionäre der Empfehlung folgen und kaufen, treiben sie den Kurs nach oben. Auf dem Höhepunkt steigen die Insider aus und streichen den Kursgewinn ein. Finanziert wird dieser Gewinn von den Verlusten der vielen Kleinanleger. Obwohl dies ein Insidergeschäft ist, dass in Deutschland unter Strafe steht, kommen die sogenannten Börsengurus fast immer ungeschoren davon und können ihr Spiel weitertreiben.
Beispiele
Jeden Freitag hatte Egbert Prior seinen großen Auftritt: In der "3sat-Börse" gab er seine Einschätzung der Lage an den Aktienmärkten zum Besten. Eine wachsende Gemeinde von Kleinanlegern hörte ihm zu – und richtete ihre Strategien nach den Empfehlungen Priors aus. So zum Beispiel in der "3sat-Börse" vom 13.3.1998: Prior empfahl die Aktie von Mobilcom zum Kauf. Kursziel: 3000 Mark. Am darauffolgenden Montag stiegen die Kurse extrem an, um etwa 40 Prozent, denn die Fernsehschauer waren ihm gefolgt. Das Problem: Prior hatte sich vorher mit den von ihm gepowerten Papieren eingedeckt - und zwar bevor er auf Sendung ging. Für Prior ergab sich ein stattlicher Gewinn. Diesen Fall sowie einen weiteren Deal mit SCM Aktien wirft ihm die Staatsanwaltschaft in Frankfurt vor. Nach ihrer Ansicht handelte es sich dabei um Insidergeschäfte, weil Prior bereits beim Erwerb der Aktien wusste, dass er diese Papiere empfehlen würde. Auch Freunden und Geschäftspartnern habe er vorab Tipps gegeben, welche Aktien er Freitag abends in der Fernsehsendung "3sat-Börse" empfehlen werde. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Grund: Man konnte Prior nicht nachweisen, dass er beim Aktienkauf bereits die Absicht hatte, die Wertpapiere im Fernsehen zu empfehlen. So schreibt es jedoch das Gesetz vor. Die Richter mussten aber auch in ihrem Beschluss eingestehen, "dass es möglicherweise kaum Fälle geben wird, in denen ein Nachweis gelingen wird."
So musste auch der Börsenspezialist Bernd Förtsch keine Konsequenzen fürchten. Er hatte im 3sat-Börsenspiel am 4.2.2000 die Aktie Edel Music empfohlen. Sein Kursziel: 100 Euro. Edel Music notiert zu diesem Zeitpunkt mit 42 Euro. Die Anleger reagieren. Per Internet ordern viele noch gleich nach der Sendung. Der Kurs steigt bis auf 60 Euro. Die meisten kaufen zu teuer. Schon wenige Tage später sackt der Kurs auf 52 Euro. Noch im selben Monat fällt Edel Music auf 36 Euro. Und es geht weiter bergab. Heutiger Wert: knapp 18 Euro. Wer mit 60 eingestiegen ist, hat bis zu 70 Prozent Verlust gemacht.
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz sind Insidergeschäfte verboten und können mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Solche Insidergeschäfte sind z.B.:
Scalping
Vorkaufen von Aktien, um sie dann nach oben zu treiben, Insider bereichern sich dabei am Scalp ("Kopfhaut") der Anleger, die den empfohlenen Wert kaufen und so den Kurs nach oben treiben (bei Prior waren es Steigerungen im Schnitt um 21 Prozent).
Frontrunning
Ausnutzen einer in der breiten Öffentlichkeit noch nicht bekannten Information über eine zu erwartende Kurssteigerung.
Der Nürnberger Professor Wolfgang Gehrke hat zu dieser Problematik eine Studie gemacht, indem er die Auswirkungen von Aktienempfehlungen im Fernsehen untersuchte.
Besonders lukrativ seien solche "deals" bei Aktien am Neuen Markt, weil dort relativ wenige Papiere im Umlauf sind. Schon vereinzelte Orders können hier für Kursausschläge sorgen. In den meisten Fällen ist die Hausse (Kursanstieg) für Nichtinsider schnell vorbei. All jene, die auch nur ein wenig später eingestiegen sind, müssen teilweise mit argen Verlusten rechnen, während die Analysten und andere Insider beträchtliche Gewinne machen können. Sie decken sich vorher mit den Werten ein, pushen sie durch Vorabinformationen und empfehlen sie dann im Fernsehen. Auf dem Höhepunkt verkaufen sie.
Verantwortlich für die Verfolgung solcher Geschäfte ist die Bundesaufsichtsbehörde für Wertpapierbesitz. Doch sie ist in Deutschland ein nahezu "zahnloser Tiger", ohne ausreichende Sanktionsmöglichkeiten. Das zeigt sich u.a. an folgender Bilanz:
1998 verfolgte die BAWe fast 2000 verdächtige Kursbewegungen und nur viermal kam es zu Verurteilungen. Hinter Gitter musste in Deutschland noch niemand, obwohl der Insiderhandel blüht wie nie. Wegen Kursmanipulation ist bisher in Deutschland noch niemand überführt worden.
Anders dagegen in den USA. Dort geht die SEC (Securities and Exchange Commission) effektiver gegen Insiderhandel vor. Das liegt daran, dass ihre Machtbefugnisse größer sind. So darf die SEC Zeugen vernehmen sowie Prämien zur Ergreifung von Insidern aussetzen. Sie darf Telefongespräche aufzeichnen, Wertpapierdepots und Girokonten durchleuchten, die Vorlage von Unterlagen verlangen und überführte Täter im Internet nennen. Sie kann selbst Geldbußen verhängen und damit ohne Staatsanwaltschaft verbotene Insidergeschäfte sanktionieren. Ertappten Tätern drohen in den USA drakonische Geldstrafen bis zu einer Million Dollar und Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.
International ist eine Zentrale Börsenaufsicht absolut üblich, in Deutschland mischen neben der Bundesaufsichtsbehörde dagegen noch die Wirtschaftsminister der Länder mit. Beispiel: Die Handelsaufsicht der Berliner Börse untersteht dem Berliner Wirtschaftssenator, nicht der Bundesaufsichtsbehörde. Das ist fatal: Berlin gilt inzwischen als Schlaraffenland für Insider. Die Bundesaufsichtbehörde ist machtlos.
Für Änderungen wäre das Bundesfinanzministerium verantwortlich. Obwohl Forderungen nach einer stärkeren Aufsichtsbehörde, ähnlich der amerikanischen SEC und einer Verschärfung des Börsengesetzes immer lauter werden, gibt es bisher keine Aussicht auf Änderungen. Selbsternannte Börsenexperten, die das Fernsehen und andere Medien missbrauchen, um bestimmte Aktienwerte zu pushen, machen weiter, als gäbe es gar kein Gesetz gegen Insiderhandel.
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Wolfgang Gerke
Uni Erlangen/Nürnberg
Studie, wie Empfehlungen von Börsengurus im Fernsehen die Aktienkurse bewegen
http://www.wiso.uni-erlangen.de/WiSo/BWI/BuB/Lehrstuhlteam/G…
Deutsches Aktieninstitut
http://www.dai.de/
Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz DSW
http://www.das-wertpapier.de
Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
http://www.bawe.de/
Bundesfinanzministerium
http://www.bundesfinanzministerium.de/
Aktuelle Charts und Kursinfos finden Sie u.a. bei folgenden Anbietern:
http://www.finanztreff.de
http://www.aktiencheck.de
http://www.comdirect.de
http://www.onvista.de
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