++++Letsbuyit.com - das müßte sie in Schwung bringen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.11.00 10:55:45 von
neuester Beitrag 17.11.00 17:06:48 von
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WKN: 938006 Letsbuyit.com
Das müßte sie echt in Schwung bringen, das Rabattgesetz ist aufgehoben. :-) Grad und schon öfter bei n tv gekommen.
zockibi
Das müßte sie echt in Schwung bringen, das Rabattgesetz ist aufgehoben. :-) Grad und schon öfter bei n tv gekommen.
zockibi
Im Moment sieht es nicht danach aus ! Leider !!!
lanbi
lanbi
Weiß wer warum das so ist? Das ist doch auch das was Letsbuyit.com gefehlt hatte, oder?
zockibi
zockibi
Steht schon seit längerem fest, daß es aufgehoben wird ...
... nun kommt sie tatsächlich in Schwung,
leider nur in die falsche Richtung!
Wenn das noch ein paar Stunden so weiter geht, sehen wir heute die erste Aktie unter 1 € !!!
Klar, wundert mich nicht, denn ich habe ja erst vorgestern welche gakauft ( > "glückliches" Händchen, nicht wahr ? ).
Bleibt nur eines :
Hoffen und weiter nachkaufen !
lanbi
leider nur in die falsche Richtung!
Wenn das noch ein paar Stunden so weiter geht, sehen wir heute die erste Aktie unter 1 € !!!
Klar, wundert mich nicht, denn ich habe ja erst vorgestern welche gakauft ( > "glückliches" Händchen, nicht wahr ? ).
Bleibt nur eines :
Hoffen und weiter nachkaufen !
lanbi
Bis das Rabattgesetzt fällt wird es aber immer noch ein Jahr lang dauern... bis dahin bedarf es bei LBC mindestens
noch eine weitere Finanzierungsrunde, da LBC im Augenblick etwa 25 Mio € je Quartal verbrennt.
Ohne Finanzspritze wird LBC den Fall des Rabattgesetzes nicht erlben.
Grüße
Bandit
noch eine weitere Finanzierungsrunde, da LBC im Augenblick etwa 25 Mio € je Quartal verbrennt.
Ohne Finanzspritze wird LBC den Fall des Rabattgesetzes nicht erlben.
Grüße
Bandit
Yahoo! Schlagzeilen
Freitag 17. November 2000, 16:32 Uhr
Rabattgesetz und Zugabeverordnung stehen zur Disposition
Berlin (Reuters) - Das deutsche Rabattgesetz und die Zugabeverordnung stehen zur
Disposition. Darauf verständigten sich die zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und
Justiz, die noch im Dezember einen gemeinsamen Referentenentwurf vorlegen wollen. Eine
Sprecherin des Justizministeriums sagte am Freitag, die Zugabeverordnung solle liberaliert
werden, wobei auch hier eine völlige Abschaffung denkbar sei. Bei dem für das Rabattgesetz
zuständigen Wirtschaftsministerium hieß es, man gehe von der Streichung beider Gesetze aus.
Politiker der SPD, den Grünen und der FDP begrüßten das Vorhaben.
Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) und Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin (SPD) hatten sich den
Angaben zufolge am Mittwoch auf die Liberalisierung der beiden Verbrauchergesetze verständigt. Der
wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Brüderle, reklamierte die jetzt mögliche
Abschaffung der beiden Gesetze für seine Partei, da die Regierung den von der FDP eingebrachten Gesetzesentwürfen
folge. Preisbildungssysteme wie "Power Shopping" im Internet, wo die Zusammenführung von Käufern für ein bestimmtes
Produkt zu größeren Preisnachlässen führen, müssten ebenso möglich sein, wie die Chance, Rabatte frei gewähren zu
können, erklärte Brüderle.
Für den Verbraucher wie für den Handel würde die Streichung des Rabattgesetzes größere Spielräume bei der
Preisverhandlung bedeuten. Bislang sind dem Gewähren von Preisnachlässen im Rabattgesetz erhebliche Grenzen gesetzt,
wie etwa drei Prozent Preisnachlass bei Barzahlung. Die Zugabeverordnung begrenzt den Handel darin, als Anreiz für
Käufe Zugaben etwa in Form zusätzlicher Leistungen oder Waren anzubieten.
Vertreter von SPD und Grünen begrüßten ebenfalls das Reformvorhaben. Der wirtschaftspolitische Sprecher der
SPD-Fraktion, Ditmar Staffelt, erklärte, mit der Reform würde für deutsche Unternehmen endlich Chancengleichheit mit
ihren ausländischen Ukonkurrenten hergestellt. Volker Beck von den Grünen erklärte, mit der Abschaffung der beiden
Gesetze "befreien wir unser Land von überflüssigen Bevormundungen von Kunden und Verbrauchern".
Der Präsident des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), Michael Fuchs, sagte zur möglichen Abschaffung von
Rabattgesetz und Zugabeverordnung: "Das ist zu loben. Wir sollten solche Gesetze abschaffen, die uralt sind und uns
nicht fit für den Welthandel machen." Anderenfalls riskiere man, dass die Geschäfte an einem vorbeigehen - gerade auch
wegen des Internet.
Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandel (HDE) erklärte, die ersatzlose Streichung sei abzulehnen. Statt voreilig
die Vorschriften preiszugeben, sollten Probleme, die etwa mit der Herkunftslandbestimmung zusammenhängen, von der
EU-Kommission gelöst werden. Nach der Richtlinie zum elektronischen Handel würden Rabattgesetz und
Zugabeverordnung in Zukunft für ausländische Unternehmen, die in Deutschland über das Internet Produkte anbieten,
nicht mehr gelten.
Freitag 17. November 2000, 16:32 Uhr
Rabattgesetz und Zugabeverordnung stehen zur Disposition
Berlin (Reuters) - Das deutsche Rabattgesetz und die Zugabeverordnung stehen zur
Disposition. Darauf verständigten sich die zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und
Justiz, die noch im Dezember einen gemeinsamen Referentenentwurf vorlegen wollen. Eine
Sprecherin des Justizministeriums sagte am Freitag, die Zugabeverordnung solle liberaliert
werden, wobei auch hier eine völlige Abschaffung denkbar sei. Bei dem für das Rabattgesetz
zuständigen Wirtschaftsministerium hieß es, man gehe von der Streichung beider Gesetze aus.
Politiker der SPD, den Grünen und der FDP begrüßten das Vorhaben.
Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) und Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin (SPD) hatten sich den
Angaben zufolge am Mittwoch auf die Liberalisierung der beiden Verbrauchergesetze verständigt. Der
wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Brüderle, reklamierte die jetzt mögliche
Abschaffung der beiden Gesetze für seine Partei, da die Regierung den von der FDP eingebrachten Gesetzesentwürfen
folge. Preisbildungssysteme wie "Power Shopping" im Internet, wo die Zusammenführung von Käufern für ein bestimmtes
Produkt zu größeren Preisnachlässen führen, müssten ebenso möglich sein, wie die Chance, Rabatte frei gewähren zu
können, erklärte Brüderle.
Für den Verbraucher wie für den Handel würde die Streichung des Rabattgesetzes größere Spielräume bei der
Preisverhandlung bedeuten. Bislang sind dem Gewähren von Preisnachlässen im Rabattgesetz erhebliche Grenzen gesetzt,
wie etwa drei Prozent Preisnachlass bei Barzahlung. Die Zugabeverordnung begrenzt den Handel darin, als Anreiz für
Käufe Zugaben etwa in Form zusätzlicher Leistungen oder Waren anzubieten.
Vertreter von SPD und Grünen begrüßten ebenfalls das Reformvorhaben. Der wirtschaftspolitische Sprecher der
SPD-Fraktion, Ditmar Staffelt, erklärte, mit der Reform würde für deutsche Unternehmen endlich Chancengleichheit mit
ihren ausländischen Ukonkurrenten hergestellt. Volker Beck von den Grünen erklärte, mit der Abschaffung der beiden
Gesetze "befreien wir unser Land von überflüssigen Bevormundungen von Kunden und Verbrauchern".
Der Präsident des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), Michael Fuchs, sagte zur möglichen Abschaffung von
Rabattgesetz und Zugabeverordnung: "Das ist zu loben. Wir sollten solche Gesetze abschaffen, die uralt sind und uns
nicht fit für den Welthandel machen." Anderenfalls riskiere man, dass die Geschäfte an einem vorbeigehen - gerade auch
wegen des Internet.
Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandel (HDE) erklärte, die ersatzlose Streichung sei abzulehnen. Statt voreilig
die Vorschriften preiszugeben, sollten Probleme, die etwa mit der Herkunftslandbestimmung zusammenhängen, von der
EU-Kommission gelöst werden. Nach der Richtlinie zum elektronischen Handel würden Rabattgesetz und
Zugabeverordnung in Zukunft für ausländische Unternehmen, die in Deutschland über das Internet Produkte anbieten,
nicht mehr gelten.
Da kommen rosige Zeiten auf den Verbraucher zu. Schaut euch mal amerikanische Supermärkte an und vergleicht mit deutschen. In Zukunft gibts dann 5mal Milch zum Preis von dreien. Nur mal als Beispiel.
Bat
Bat
Yahoo! Schlagzeilen
Freitag 17. November 2000, 15:49 Uhr
Rabattgesetz wird ersatzlos abgeschafft
Berlin (dpa) - Das fast 70 Jahre alte Rabattgesetz und die Zugabeverordnung werden
ersatzlos abgeschafft. Das bestätigte am Freitag ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums.
Vor dem Hintergrund des europäischen Wettbewerbs sei das Ministerium dazu gezwungen,
sagte er. Das Rabattgesetz von 1933 begrenzt Preisnachlässe auf drei Prozent des
Warenwerts. Die Zugabeverordung regelt, welche Kleinigkeiten ein Unternehmen seinen
Kunden kostenlos mitgeben darf. Durch die Streichung der Regelungen sollen vor allem
Wettbewerbsnachteile für deutsche Internet-Händler im elektronischen Geschäftsverkehr
(e-commerce) in Europa verhindert werden.
Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) und Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) wollen den Angaben
zufolge dem Bundeskabinett noch im Dezember einen gemeinsamen Referentenentwurf präsentieren. Der Entwurf solle
vor Weihnachten vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Der Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), Michael Fuchs, nannte die geplante
ersatzlose Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung «einen Befreiungsschlag für den überregulierten
Wettbewerb in Deutschland». Die Gesetze wirkten sich bereits heute als Standortnachteil für die Bundesrepublik aus.
Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) kritisierte die geplante Abschaffung beider Regelungen dagegen
als «vorschnell und nicht zu Ende gedacht». Das Problem unterschiedlicher Regelungen im In- und Ausland könne nur in
Brüssel durch eine Harmonisierung unter den EU-Ländern gelöst werden.
Vor allem in Bezug auf zugaberechtliche Verordnungen brauche Deutschland jetzt keinen nationalen Alleingang, sagte der
stellvertretende Hauptgeschäftsführer Stefan Schneider. Eine Zugabe wird kostenlos zu einer Ware oder Dienstleistung
angeboten, wie etwa in Apotheken, um Kaufinteressenten anzulocken. Beim Fall des Rabattgesetzes und der
Zugabeverordnung seien «erhebliche Wettbewerbsverzerrungen» zu erwarten, warnte der HDE.
Beim Verkauf über das Internet bringt das geltende Rabattgesetz deutschen Kaufleuten Nachteile. Denn bis 2002
müssen die EU-Staaten eine Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr (E-commerce) umsetzen, nach der jeder
Anbieter in der EU nur an die Regelungen seines Herkunftslandes gebunden ist. Wettbewerber in anderen europäischen
Ländern könnten dann höhere Rabatte gewähren und großzügig mit Zugaben werben.
Auf Grundlage des Rabattgesetzes war es zudem den Internethändlern PrimusOnline und LetsBuyIt.com verboten
worden, in Deutschland Mengenrabatte für Gemeinschaftskäufe über das Internet zu gewähren. Der Sprecher der
METRO-Tochter PrimusOnline, Nils Hachen, begrüßte den Wegfall des Gesetzes. Es habe das Unternehmen bei der
Ausübung des Geschäfts stark behindert. «Wir haben zwar damit gerechnet, dass das Rabattgesetz fällt, aber nicht so
schnell», sagte er der dpa.
BGA-Präsident Fuchs rechnete nicht damit, dass es nach dem Fall des Preisnachlass-Gesetzes verdeckte oder offene
Preiserhöhungen geben werde. «Mondpreise wird es auf unserem Planeten nicht geben», sagte er auf dem Unternehmertag
in Berlin. Der Handel werde weiterhin «eine verantwortungsbewusste Preisgestaltung garantieren».
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützte die Pläne zur Abschaffung des Rabattgesetzes. «Eine bloß ersatzlose
Streichung kann aber nicht die Lösung sein», sagte der Wettbewerbsexperte Hartmut Schauerle. Auf EU-Ebene müssten
einheitliche Mindestniveaus für fairen Wettbewerb geschaffen werden, um vor allem Mittelständler zu schützen. Die
FDP begrüßte die Initiative der Regierung als überfällig. Die Liberalen hatten bereits in einem eigenen Gesetzentwurf
die ersatzlose Abschaffung der Regelungen gefordert.
Freitag 17. November 2000, 15:49 Uhr
Rabattgesetz wird ersatzlos abgeschafft
Berlin (dpa) - Das fast 70 Jahre alte Rabattgesetz und die Zugabeverordnung werden
ersatzlos abgeschafft. Das bestätigte am Freitag ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums.
Vor dem Hintergrund des europäischen Wettbewerbs sei das Ministerium dazu gezwungen,
sagte er. Das Rabattgesetz von 1933 begrenzt Preisnachlässe auf drei Prozent des
Warenwerts. Die Zugabeverordung regelt, welche Kleinigkeiten ein Unternehmen seinen
Kunden kostenlos mitgeben darf. Durch die Streichung der Regelungen sollen vor allem
Wettbewerbsnachteile für deutsche Internet-Händler im elektronischen Geschäftsverkehr
(e-commerce) in Europa verhindert werden.
Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) und Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) wollen den Angaben
zufolge dem Bundeskabinett noch im Dezember einen gemeinsamen Referentenentwurf präsentieren. Der Entwurf solle
vor Weihnachten vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Der Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), Michael Fuchs, nannte die geplante
ersatzlose Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung «einen Befreiungsschlag für den überregulierten
Wettbewerb in Deutschland». Die Gesetze wirkten sich bereits heute als Standortnachteil für die Bundesrepublik aus.
Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) kritisierte die geplante Abschaffung beider Regelungen dagegen
als «vorschnell und nicht zu Ende gedacht». Das Problem unterschiedlicher Regelungen im In- und Ausland könne nur in
Brüssel durch eine Harmonisierung unter den EU-Ländern gelöst werden.
Vor allem in Bezug auf zugaberechtliche Verordnungen brauche Deutschland jetzt keinen nationalen Alleingang, sagte der
stellvertretende Hauptgeschäftsführer Stefan Schneider. Eine Zugabe wird kostenlos zu einer Ware oder Dienstleistung
angeboten, wie etwa in Apotheken, um Kaufinteressenten anzulocken. Beim Fall des Rabattgesetzes und der
Zugabeverordnung seien «erhebliche Wettbewerbsverzerrungen» zu erwarten, warnte der HDE.
Beim Verkauf über das Internet bringt das geltende Rabattgesetz deutschen Kaufleuten Nachteile. Denn bis 2002
müssen die EU-Staaten eine Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr (E-commerce) umsetzen, nach der jeder
Anbieter in der EU nur an die Regelungen seines Herkunftslandes gebunden ist. Wettbewerber in anderen europäischen
Ländern könnten dann höhere Rabatte gewähren und großzügig mit Zugaben werben.
Auf Grundlage des Rabattgesetzes war es zudem den Internethändlern PrimusOnline und LetsBuyIt.com verboten
worden, in Deutschland Mengenrabatte für Gemeinschaftskäufe über das Internet zu gewähren. Der Sprecher der
METRO-Tochter PrimusOnline, Nils Hachen, begrüßte den Wegfall des Gesetzes. Es habe das Unternehmen bei der
Ausübung des Geschäfts stark behindert. «Wir haben zwar damit gerechnet, dass das Rabattgesetz fällt, aber nicht so
schnell», sagte er der dpa.
BGA-Präsident Fuchs rechnete nicht damit, dass es nach dem Fall des Preisnachlass-Gesetzes verdeckte oder offene
Preiserhöhungen geben werde. «Mondpreise wird es auf unserem Planeten nicht geben», sagte er auf dem Unternehmertag
in Berlin. Der Handel werde weiterhin «eine verantwortungsbewusste Preisgestaltung garantieren».
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützte die Pläne zur Abschaffung des Rabattgesetzes. «Eine bloß ersatzlose
Streichung kann aber nicht die Lösung sein», sagte der Wettbewerbsexperte Hartmut Schauerle. Auf EU-Ebene müssten
einheitliche Mindestniveaus für fairen Wettbewerb geschaffen werden, um vor allem Mittelständler zu schützen. Die
FDP begrüßte die Initiative der Regierung als überfällig. Die Liberalen hatten bereits in einem eigenen Gesetzentwurf
die ersatzlose Abschaffung der Regelungen gefordert.
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