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    Erfahrung mit erstmaliger Erklärung von Speku-gewinnen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.12.99 11:27:02 von
    neuester Beitrag 14.01.00 22:15:37 von
    Beiträge: 13
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      schrieb am 20.12.99 11:27:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi!

      Hat jemand Erfahrung mit der erstmaligen Angabe von Spekulationsgewinnen?

      Habe mal gehört, daß das FA dann Fragen stellt (Haben Sie früher keine Spek.gewinne gehabt etc.).

      Stimmt das? Kann jemand berichten, was die wissen wollen?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 21.12.99 16:35:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei mir haben die keine Fragen gestellt. Ich könnte mir jedoch vorstellen, daß sie dieses Jahr Fragen, weil ich dieses Jahr keine hatte. Ich glaube die sind froh, wenn jemand die Gewinne angibt.
      Avatar
      schrieb am 22.12.99 11:33:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      JustInvest: Danke für die Info!
      Avatar
      schrieb am 24.12.99 23:17:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi Alanso,

      das Verhalten des FA hängt von der Summe des erklärten erstmaligen Spekugewinnes ab. Bei kleineren Summen wird in der Regel nicht nachgehakt. Bei größeren Summen ist mit einer Nachfrage zu rechnen z.B. woher das Anfangskapital stammt.
      Es kann sogar soweit gehen, daß eine Anfrage an die Bank erfolgt bezüglich vergangenen Wertpapierkäufen.
      Avatar
      schrieb am 27.12.99 12:20:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke kazache.

      Dürfen Banken bei solchen Anfragen überhaupt Auskunft geben?

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      schrieb am 27.12.99 13:52:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      M.E. dürfen Banken nur bei begründetem Verdacht auf Steuerhinterziehung von den Banken Auskünfte verlangen. Das dürfte dann die Sache der Steuerfahndung sein. Was die aber auf jeden Fall dürfen, ist, vom Anleger Vorlage lückenloser Belege einfordern. Dazu gehören dann auch die Depot- und Kontoauszüge und eventuell Transaktionsbelege.
      Avatar
      schrieb am 29.12.99 18:12:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi,
      was verstehst du unter einer "kleineren Summe" ? 1.000,- oder 20.000,- ?
      Mit welchem Steuersatz wird denn der Spekulationsgewinn versteuert ?
      Was passiert wenn ich einfach nichts angebe ?

      Vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 30.12.99 00:07:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      hi scottybee,

      der spekulationsgewinn wird mit deinem persönlichen steuersatz versteuert (hängt ganz von deinen persönlichen Verhältnissen ab).
      solltest du die gewinne nicht erklären, handelt es sich um steuerhinterziehung. sollte das finanzamt dir auf die schliche kommen, kann das rechtnunangenehm werden.
      dies kann z. B. durch eine Betriebsprüfung deiner Bank vorkommen (Quermitteilungen an die Finanzämter der Kunden).
      Kann passieren, muß aber nicht. Die Entscheidung liegt bei dir.
      Avatar
      schrieb am 01.01.00 16:57:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi Leute,

      1. Auskunftersuchen bei Banken
      Dieses Thema ist sehr umstritten zwischen den Banken und der Steuerfahndung. Nachdem aber die Banken zahlreiche Niederlagen vor den Gerichten einstecken mußten (zuletzt BVerfG, Beschluß vom 13.12.1994) hat die Steuerfahndung einen relativ weit gesteckten Rahmen innerhalb dessen sie sich bewegen kann. Sie muß nur einen hinreichend begründeten Anhaltspunkt (z.B Vorhandensein eines Auslandskontos) für eine Steuerhinterziehung haben, um tätig zu werden. Eine bloße Möglichkeit (allgemeine Erfahrungswerte)genügt bereits, es muß nicht durch Unterlagen erhärtet sein. Verstärkt wird auch das Mittel der Kontrollmitteilungen z.B. über Kreditkonten, anläßlich von Betriebsprüfungen bei Banken, durch die FA genutzt.

      2. Was ist eine kleine oder große Summe ?
      Hier kann ich nur das wiedergeben, was mir ein Bekannter aus dem FA gesagt hat, wofür ich aber keine Gewähr übernehme. Danach liegt die unterste Aufgriffgrenze bei ca. DM 50.000. Bei Beträgen zwischen DM 50.000 und DM 100.000 kann der einzelne Beamte selbst entscheiden ob er der Sache nachgeht. Ab DM 100.000 ist er eigentlich dazu verpflichtet. Diese Grenzen können aber von FA zu FA und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen.

      3. Steuersatz
      Es gibt 3 Bandbreiten an Steuersätze in Deutschland (Eingangssteuersatz von 23,9 % bis zu einem zu versteuernden Einkommen von DM 58.643, ca. 35 % von DM 58.644 bis DM 120.041 und 53 % ab DM 120.042 = Progression der Steuertabelle).
      Diese geben nur den Grenzsteuersatz an. Wieviel letztendlich prozentual dein gesamtes Einkommen besteuert wird kann man nur nach Fertigstellung deiner Erklärung errechnen.

      4. Nichtabgabe
      Hiermit begehst du eindeutig Steuerhinterziehung, aber wie die Einnahmen aus Spekulationsgewinnen beim Staat (DM 50 Mio 1998) zeigen wird das Risiko erwischt zu werden von vielen als niedrig eingeschätzt. Dies könnte sich in nächster Zeit ändern. Die Auswertung der zahlreichen Bankdurchsuchungen dürfte bald beendet sein und es dürfte wieder mehr Personal frei werden um z.B Kontrollmitteilungen aus der Betriebsprüfung auszuwerten. Ab 2000 werden auch die tatsächlichen Höhen der Zinseinkünfte an die FA weitergemeldet. Durch Quervergleiche (soweit ich weiß gibt es eine Zentrale für die Datenaufbereitung in Darmstadt) dürfte es auch hier nur eine Frage der Zeit sein bis sich das FA mal bei einem meldet.
      Aus Selbstanzeigen zahlreicher Bankkunden/mitarbeiter können die Steuerfahnder zusätzlich Hinweise erhalten.
      In der Regel werden die FA versuchen durch eine Anfrage an den Steuerpflichtigen (Haben Sie vergessen Kapitaleinkünfte in den vorhergehenden Jahren aufzuführen?) eine Selbstanzeige zu provozieren, um möglich rasch einen Fall abschließen zu können. Steht die Steuerfahndung aber erst einmal vor der Haustür ist eine Selbstanzeige kaum mehr möglich. Danach droht Gefägnisstrafe bei schweren Delikten. Auf alle Fälle werden 6 % Zinsen auf den hinterzogenen Betrag fällig und noch zahlreiche Bußgelder. Vor Gericht (strafrechtlicher Aspekt) wird aber auch in der Regel nur ein Bußgeld anstatt einer Gefängnisstrafe verhängt.
      Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen.

      Ciao kazache
      Avatar
      schrieb am 08.01.00 10:03:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wie sind eigtl. die folgenden Fällen zu werten:

      1. Ich schenke mir die Angabe der Spekulationsgewinne, hinterziehe dadurch aber keine Steuer, weil ich sonst keine Einkünfte habe und sich das ganze innerhalb des Existenzminimums bewegt.
      2. Ich saldiere die Spekulationsgewinne vorab um die Spekulationsverluste und gebe nur die Gewinne an, die diesen Saldo übersteigen (also ebenfalls nix hinterzogen).
      Avatar
      schrieb am 09.01.00 11:10:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      An kn,

      grundsätzlich ist es so, daß Steuerhinterziehung nur dann vorliegt, wenn tatsächlich Steuern hinterzogen werden. Allerdings ist streitig, wie Tatbestände behandelt werden, die nicht in der Steuereklärung angegeben wurden, wie z. B. wenn Dir hinterher einfällt, daß Du dein Arbeitszimmer absetzen könntest. Dies wird in der Regel nur bei der Strafzumessung berücksichtigt, nicht dagegen beim Tatbestand.
      Hinsichtlich Frage 1 ist es so, daß Du - wenn Du z. B. unter dem Freibetrag für das Existenzminimum (ca. 14.000 DM als Summe aller Einkünfte) bleibst - keine Steuern hinterziehst, wenn Du keine zahlen mußt. Bei Frage 2 dürfte es ausreichen, daß Du nur denDifferenzbetrag angibst, falls kein Extra-Feld für die VErluste im Formular vorhanden ist.

      Noch einmal zur Frage, wann die Banken zur Auskunft verpflichtet sind: Sie sind - wie jede andere (juristische) Person auch im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens vor der Staatsanwaltschaft auskunftspflichtig. Ein VErfahren wird allerdings erst eingeleitet, wenn ein Anfangsverdacht besteht, wenn also die StA die Lage so einschätzt, daß Steuerhinterziehung begangen worden sein könnte.
      Avatar
      schrieb am 09.01.00 11:53:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wie verhält es sich, wenn ich bei verschiedenen Banken Giro und Depotkonten eröffne. Von meinem Hauptgirokonto aber keine Überweisungen zu den anderen Girokonten laufen. Sondern alles nur über Barabhebung bzw. Bareinzahlung erfolgt. Ich werde lediglich das Depotkonto von meiner Hauptbank, wo ich auch mein Hauptgirokonto habe, angeben. Kommt das FA dahinter?
      Avatar
      schrieb am 14.01.00 22:15:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      Es gibt m.E. in Zukunft (2-3 Jahre) kein Entrinnen vor Finanzamt. Wenn die Steuerfahndung Luxemburg und Co. abgearbeitet hat, geht es an die nicht bekannten Depots. Auch Barabhebungen sind dann kein Allheilmittel, mann kann schließlich nicht jede Woche 30.000 DM (steuerkorrekt=DM 29.999) im Puff gelassen haben (Entschuldigung !).

      :) :O :)


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