Sachsenmilch was is da los ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.10.01 15:57:47 von
neuester Beitrag 20.11.01 14:11:02 von
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Weiss jemand was neues zur Sachsenmilch AG ?
Ich habe von meiner Bank ein Schreiben bekommen was mich etwas verunsichert hat !
Will TM die Sachsenmilch wirlich liquidieren wie es der User trulies hier im Board vermutet hat ?
Ich habe von meiner Bank ein Schreiben bekommen was mich etwas verunsichert hat !
Will TM die Sachsenmilch wirlich liquidieren wie es der User trulies hier im Board vermutet hat ?
Was steht denn im Schreiben der Bank?
Wenn du Aktionär bist soltest du dieses Schreiben auch erhalten haben !
In dem Schreiben steht "Wenn du Aktionär bist soltest du dieses Schreiben auch erhalten haben"? Das ist wirklich sehr beunruhigend
Hallo sabbelsepp,
ich wollte niemand verunsichern. Ich habe lediglich eine Äußerung von Herrn TM vor einigen Jahren inhaltlich wieder gegeben, als er rethorisch fragte: Glauben Sie, dass es die SM heute noch gäbe, wenn der Steuervorteil nicht wäre?
Das heißt für mich eben, dass ihm die Publizitätsvorschriften und das Aktiengesetz zuwider ist. Macht aber nichts. Kommt es tatsächlich zu einer Liquidierung (nach meiner Einschätzung nicht vor 2003, wenn überhaupt), dann muß ja die Substanz an jeden Aktionär ausgeschüttet werden. Allerdings ist von TM zu beachten, wie dann dieser Vorgang steuerlich für ihn zu behandeln ist. Hierzu habe ich keine Kenntnisse. Also keine Sorge.
Mich intersessiert auch, was in dem Schreiben steht...
Außerdem ist ja endgültig die Entscheidung des Betriebsfinanzamts anzuwarten über die Anerkennung der Verrechnung des steuerlichen Verlustvorttarges und der aufgelaufenen Gewinne. NAch Unternehmensangaben soll dies 2003 der Fall sein. Und: Der Sunstanzwert der Aktie (incl. Stezerrückstellung) ist aktuell etwa doppelt so hoch, wie der Aktienkurs.
ich wollte niemand verunsichern. Ich habe lediglich eine Äußerung von Herrn TM vor einigen Jahren inhaltlich wieder gegeben, als er rethorisch fragte: Glauben Sie, dass es die SM heute noch gäbe, wenn der Steuervorteil nicht wäre?
Das heißt für mich eben, dass ihm die Publizitätsvorschriften und das Aktiengesetz zuwider ist. Macht aber nichts. Kommt es tatsächlich zu einer Liquidierung (nach meiner Einschätzung nicht vor 2003, wenn überhaupt), dann muß ja die Substanz an jeden Aktionär ausgeschüttet werden. Allerdings ist von TM zu beachten, wie dann dieser Vorgang steuerlich für ihn zu behandeln ist. Hierzu habe ich keine Kenntnisse. Also keine Sorge.
Mich intersessiert auch, was in dem Schreiben steht...
Außerdem ist ja endgültig die Entscheidung des Betriebsfinanzamts anzuwarten über die Anerkennung der Verrechnung des steuerlichen Verlustvorttarges und der aufgelaufenen Gewinne. NAch Unternehmensangaben soll dies 2003 der Fall sein. Und: Der Sunstanzwert der Aktie (incl. Stezerrückstellung) ist aktuell etwa doppelt so hoch, wie der Aktienkurs.
trulies du hast Post
Ich bin Aktionär der Sachsenmilch, habe aber bisher kein Schreiben erhalten. Soll ja vorkommen, bei dieser Anzahl an verschiedenen Depot-Banken.
Die Info über das Schreiben habe ich erhalten.
Der Inhalt ist eigentlich erfreulich, da er nur darauf hinweist, dass die Abwicklung der "alten" AG abgeschlossen ist (Gesamtvollstreckung). Dies hat k e i n e Auswirkung auf die "neue" AG. Allenfals die, dass die Bilanzangaben nicht mehr im Anhang aufgegliedert werden.
Tatsächlich könnte dieser Vorgang - zu Unrecht - für den aktuellen Kursrückgang verantwortlich sein.
Nicht verunsichern lassen. Alles bestens.
Der Inhalt ist eigentlich erfreulich, da er nur darauf hinweist, dass die Abwicklung der "alten" AG abgeschlossen ist (Gesamtvollstreckung). Dies hat k e i n e Auswirkung auf die "neue" AG. Allenfals die, dass die Bilanzangaben nicht mehr im Anhang aufgegliedert werden.
Tatsächlich könnte dieser Vorgang - zu Unrecht - für den aktuellen Kursrückgang verantwortlich sein.
Nicht verunsichern lassen. Alles bestens.
Ergänzung zum "Konkurs":
Das Inserat ist wohl irrtümlich unter der Rubrik Konkurse erschienen, das einige Banken dann so übernommen haben. Dass nicht alle Aktionäre informiert wurden, ist verständlich. Denn diese Info betraf eigentlich nur die ehemalige Gläubiger, die nun immerhin eine Quote von 73 % erhalten. Mitte Nov. ist dann der Abschlußtermin.
Erfreulich ist dies auch insoweit, weil dies zu einer Bilanzverkürzung führt. Damit verbessert sich die Eigenkapitalquote zur Bilanzsumme.
Das Inserat ist wohl irrtümlich unter der Rubrik Konkurse erschienen, das einige Banken dann so übernommen haben. Dass nicht alle Aktionäre informiert wurden, ist verständlich. Denn diese Info betraf eigentlich nur die ehemalige Gläubiger, die nun immerhin eine Quote von 73 % erhalten. Mitte Nov. ist dann der Abschlußtermin.
Erfreulich ist dies auch insoweit, weil dies zu einer Bilanzverkürzung führt. Damit verbessert sich die Eigenkapitalquote zur Bilanzsumme.
Hat die Aktion "smil-i" bereits 5 % der Aktien ?
@saxim: Leben Sie, smil-i kümmert sich um die Details. Wir haben zusammen mit anderen Investoren knapp 9%. Es wäre aber sicher gut, wenn wir die Position unserer Mitglieder noch etwas ausbauen könnten.
Hier der Text der Veröffentlichung zum Ende des GV-Verfahrens, der von manchen Banken als Eröffnung des Konkursverfahrens an die Aktionäre gemeldet wurde:
Unternehmens-Nr.: H1732366
Amtsgericht: 01067 Dresden
Aktenzeichen: 541 N 376/93 (N37693)
Art der Eintragung: 10 Konkurs
Text: 541 N 376/93: Sonderverwaltung in der Gesamtvollstreckung Sachsenmilch AG , Bismarckstr. 65, 01257 Dresden. Termin zur Berichterstattung durch den Sonderverwalter, Abnahme der Schlußrechnung, Bestätigung des Schlußverzeichnisses sowie der Vergleichsquoten, die Masse von 130 614 540,00 DM auf Forderungen der § 17 III Nr. 1--3 mit 100% und auf Forderungen der § 17 III Nr. 4 GesO mit insgesamt 73,4718% zu verteilen, ist bestimmt auf Dienstag, den 13. 11. 2001, 13.00 Uhr, Saal 101, AG Dresden, Königsbrücker Str. 68, Dresden. Die Vergütung des Sonderverwalters wurde mit Beschluß vom 24. 08. 2001 festgesetzt, der Beschluß kann in Zi. 304, o. g. Ort, eingesehen werden. Amtsgericht Dresden
Hier der Text der Veröffentlichung zum Ende des GV-Verfahrens, der von manchen Banken als Eröffnung des Konkursverfahrens an die Aktionäre gemeldet wurde:
Unternehmens-Nr.: H1732366
Amtsgericht: 01067 Dresden
Aktenzeichen: 541 N 376/93 (N37693)
Art der Eintragung: 10 Konkurs
Text: 541 N 376/93: Sonderverwaltung in der Gesamtvollstreckung Sachsenmilch AG , Bismarckstr. 65, 01257 Dresden. Termin zur Berichterstattung durch den Sonderverwalter, Abnahme der Schlußrechnung, Bestätigung des Schlußverzeichnisses sowie der Vergleichsquoten, die Masse von 130 614 540,00 DM auf Forderungen der § 17 III Nr. 1--3 mit 100% und auf Forderungen der § 17 III Nr. 4 GesO mit insgesamt 73,4718% zu verteilen, ist bestimmt auf Dienstag, den 13. 11. 2001, 13.00 Uhr, Saal 101, AG Dresden, Königsbrücker Str. 68, Dresden. Die Vergütung des Sonderverwalters wurde mit Beschluß vom 24. 08. 2001 festgesetzt, der Beschluß kann in Zi. 304, o. g. Ort, eingesehen werden. Amtsgericht Dresden
Heute satter Gewinn bei Sachsenmilch
Starker Kommentar...Wenn Du jetzt noch schreibst, warum SM heute um knapp 20 % gestiegen ist, dann wäre er perfekt...
Ich will es gerne versuchen, aber alles ohne Gewehr.
- Im Nov. stehen zwei wichtige Termine an: Abschlußbericht des Verwalters der Gesamtvollstreckung der "alten" AG. Dann ist die Aktie diesselbe wie jede andere auch. Auch sind die Bilanzangaben nicht mehr durch Sonderposten beeinflusst. Zudem gibt es wieder einmal eine Gerichtsentscheidung (BGH?).
- Außerdem naht das Jahresende. D. h. der Gewinn 2001 deutet noch ein höheres Ergebnis an, als das außergewöhnliche Jahr 2000.
- Bei dem Kursanstieg ist für mich bemerkenswert, dass es nicht etwa große Umsätze gab, sondern die Verkäufer haben sich eher zurück gezogen (wissen sie mehr?).
_ Am Montag könnten so auch knapp 40 € möglich sein.
Ich bin auch an anderen Meinungen interessiert.
Gruß truelies
- Im Nov. stehen zwei wichtige Termine an: Abschlußbericht des Verwalters der Gesamtvollstreckung der "alten" AG. Dann ist die Aktie diesselbe wie jede andere auch. Auch sind die Bilanzangaben nicht mehr durch Sonderposten beeinflusst. Zudem gibt es wieder einmal eine Gerichtsentscheidung (BGH?).
- Außerdem naht das Jahresende. D. h. der Gewinn 2001 deutet noch ein höheres Ergebnis an, als das außergewöhnliche Jahr 2000.
- Bei dem Kursanstieg ist für mich bemerkenswert, dass es nicht etwa große Umsätze gab, sondern die Verkäufer haben sich eher zurück gezogen (wissen sie mehr?).
_ Am Montag könnten so auch knapp 40 € möglich sein.
Ich bin auch an anderen Meinungen interessiert.
Gruß truelies
Danke Truelies für Deine Kommentare.
Meiner Meinung nach ist vorallem der Abschlussbericht des Verwalters von Bedeutung.
Der prozentuale Zuwachs der Aktie bei diesen dünnen Umsätzen ist für mich ein Zeichen, dass augenblicklich ein paar wenige Leute mehr wissen als wir. Die kommenden Tage werden sicherlich darüber Aufschluss geben.
Beste Grüße,
Mostactive.
Meiner Meinung nach ist vorallem der Abschlussbericht des Verwalters von Bedeutung.
Der prozentuale Zuwachs der Aktie bei diesen dünnen Umsätzen ist für mich ein Zeichen, dass augenblicklich ein paar wenige Leute mehr wissen als wir. Die kommenden Tage werden sicherlich darüber Aufschluss geben.
Beste Grüße,
Mostactive.
Hier im Board ist es aber still geworden. Nach dem fulminanten Anstieg könnte doch gerade jetzt das Zurücksetzen im Kurs eine willkommene Einstiegsgelegenheit vor einer möglichen Trendwende sein...
Was ist eigentlich mit Dir, locarekj? Du hast doch auch immer interessante Neuigkeiten und Überlegungen.
Was ist eigentlich mit Dir, locarekj? Du hast doch auch immer interessante Neuigkeiten und Überlegungen.
Rufe einmal die Website
http://www.smil-i.de/
auf, dort hat die betreffende Person Info`s zu Sachsenmilch
http://www.smil-i.de/
auf, dort hat die betreffende Person Info`s zu Sachsenmilch
wann ist die gerichtsverhandlung in Nov? - der Kurs steigt ja schon langsam. Gibts schon News?
Den Tag kenne ich nicht. Bei der SdK kann er nachgefragt werden. Evt. handelt es sich auch nicht um eine Verhandlung, sondern "nur" um einen Verkündungstermin, weil ja die Schriftsätze schon vorab ausgetauscht wurden.
In Karlsruhe soll der Termin am 12.11. sein, wie ich aktuell erfahren habe.
Wie lautet das Urteil vom 12.11. ?
13.11.01, 16:49 Uhr
HV-Beschlüsse bei falscher
Vorstandsbesetzung ungültig
Karlsruhe (AP) Bei fehlerhafter Besetzung des Vorstandes
können die Beschlüsse einer Hauptversammlung erfolgreich
angefochten werden. Das folgt aus einem am Dienstag bekannt
gegebenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat erklärte
die Beschlüsse der Sachsenmilch AG bei einer
Hauptversammlung vom 28. November 1998 auf die Klage von
Aktionären hin für ungültig. Der BGH bestätigte damit die
Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden und änderte im
Übrigen seine Rechtsprechung.
Aktionäre hatten gegen die Beschlüsse geklagt, weil der Vorstand
der Sachsenmilch bei der Hauptversammlung nur mit einem
Vorstand besetzt war. Das zweite Vorstandsmitglied war wenige
Wochen vor dem Aktionärstreffen ausgeschieden. Nach dem
Aktiengesetz, das zum Zeitpunkt der Hauptversammlung galt,
musste eine Gesellschaft mit mehr als drei Millionen Mark
Grundkapital aber über einen Vorstand von zwei Personen
verfügen. Abweichungen mussten in der Satzung geregelt werden,
was bei der Sachsenmilch aber nicht geschehen war.
(c) AP
HV-Beschlüsse bei falscher
Vorstandsbesetzung ungültig
Karlsruhe (AP) Bei fehlerhafter Besetzung des Vorstandes
können die Beschlüsse einer Hauptversammlung erfolgreich
angefochten werden. Das folgt aus einem am Dienstag bekannt
gegebenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat erklärte
die Beschlüsse der Sachsenmilch AG bei einer
Hauptversammlung vom 28. November 1998 auf die Klage von
Aktionären hin für ungültig. Der BGH bestätigte damit die
Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden und änderte im
Übrigen seine Rechtsprechung.
Aktionäre hatten gegen die Beschlüsse geklagt, weil der Vorstand
der Sachsenmilch bei der Hauptversammlung nur mit einem
Vorstand besetzt war. Das zweite Vorstandsmitglied war wenige
Wochen vor dem Aktionärstreffen ausgeschieden. Nach dem
Aktiengesetz, das zum Zeitpunkt der Hauptversammlung galt,
musste eine Gesellschaft mit mehr als drei Millionen Mark
Grundkapital aber über einen Vorstand von zwei Personen
verfügen. Abweichungen mussten in der Satzung geregelt werden,
was bei der Sachsenmilch aber nicht geschehen war.
(c) AP
Vorgezogenes Weihnachtsgeschenk
Drei Viertel der Gläubiger-Forderungen befriedigt / BGH gibt Kleinaktionären Recht
Von Michael Rothe
Dresden. "Der Sachsenmilch-Verwalter hat ganze Arbeit geleistet", ist Wirtschaftswissenschaftler Hermann
Locarek-Junge von der Arbeit Hans-Jörg Derras angetan. "Meist gehen Gläubiger leer aus, hier können sie nach
zugesagten 42 Prozent sogar auf fast drei Viertel ihrer Ansprüche hoffen", freut sich der Dresdner TU-Professor über
das vorgezogene Weihnachtsgeschenk für hunderte Gläubiger.
Derra legte gestern beim Amtsgericht Dresden seinen Schlussbericht über das Vermögen der Sachsenmilch AG vor, die
Gläubigerversammlung hatte keine Einwände. "Durch zwei Besserungsscheine im Gesamtvolumen von fast 48 Millionen
Mark (24,5 Mio. Euro) ergibt sich eine abschließende Vergleichsquote von 73,79 Prozent", so Derra. Nach
SZ-Recherchen haben die Deutsche Bank - beim Börsengang 1991 Konsortialführer - auf 38 Millionen Mark (19,4 Mio.
Euro) und der Freistaat über die Sächsische Aufbaubank auf 66 Millionen Mark (33,7 Mio. Euro) ihrer Forderungen
verzichtet. Ferner konnte Derra Schadenersatzansprüche gegen Ex-Mutter Südmilch (Campina) und Bau-Pleitier Roland
Ernst von 90 bzw. 25 Millionen Mark (46 bzw. 12,8 Mio. Euro) durchsetzen und Forderungen des Fiskus abwehren.
Am 1.10.93 war das Gesamtvollstreckungsverfahren gegen den ersten ostdeutschen Börsengänger eröffnet worden.
Keine Woche später stand bereits der Vergleich. "Da Müller-Milch das Unternehmen übernehmen wollte, war Eile
geboten", begründet Derra die Eile. So habe das Geschäft weiterlaufen, der Betrieb in Leppersdorf sich erholen und er
in Ruhe arbeiten können. "Das Ergebnis ist achtbar", gibt sich der Anwalt bescheiden. Bis zum Jahresende sollen die
Restgelder augeschüttet und die Sonderverwaltung aufgehoben werden. Derra: "Damit hat die neue Sachsenmilch den
Rücken endgültig frei."
Fast, denn noch tobt der Kampf Müllers gegen die Kleinaktionäre. Denen gab am Vortag der Bundesgerichtshof formell
Recht (AZ II ZR 225/99). Vorstände einer AG müssen bei Einberufung einer Hauptversammlung ordnungsgemäß besetzt
sein, sonst können deren Beschlüsse angefochten werden. Dazu zählt der umstrittene Kapitalschnitt, der viele
Kleinaktionäre ausgebootet hätte. Ein Urteil in der Sache wird aber erst 2002 erwartet.
Drei Viertel der Gläubiger-Forderungen befriedigt / BGH gibt Kleinaktionären Recht
Von Michael Rothe
Dresden. "Der Sachsenmilch-Verwalter hat ganze Arbeit geleistet", ist Wirtschaftswissenschaftler Hermann
Locarek-Junge von der Arbeit Hans-Jörg Derras angetan. "Meist gehen Gläubiger leer aus, hier können sie nach
zugesagten 42 Prozent sogar auf fast drei Viertel ihrer Ansprüche hoffen", freut sich der Dresdner TU-Professor über
das vorgezogene Weihnachtsgeschenk für hunderte Gläubiger.
Derra legte gestern beim Amtsgericht Dresden seinen Schlussbericht über das Vermögen der Sachsenmilch AG vor, die
Gläubigerversammlung hatte keine Einwände. "Durch zwei Besserungsscheine im Gesamtvolumen von fast 48 Millionen
Mark (24,5 Mio. Euro) ergibt sich eine abschließende Vergleichsquote von 73,79 Prozent", so Derra. Nach
SZ-Recherchen haben die Deutsche Bank - beim Börsengang 1991 Konsortialführer - auf 38 Millionen Mark (19,4 Mio.
Euro) und der Freistaat über die Sächsische Aufbaubank auf 66 Millionen Mark (33,7 Mio. Euro) ihrer Forderungen
verzichtet. Ferner konnte Derra Schadenersatzansprüche gegen Ex-Mutter Südmilch (Campina) und Bau-Pleitier Roland
Ernst von 90 bzw. 25 Millionen Mark (46 bzw. 12,8 Mio. Euro) durchsetzen und Forderungen des Fiskus abwehren.
Am 1.10.93 war das Gesamtvollstreckungsverfahren gegen den ersten ostdeutschen Börsengänger eröffnet worden.
Keine Woche später stand bereits der Vergleich. "Da Müller-Milch das Unternehmen übernehmen wollte, war Eile
geboten", begründet Derra die Eile. So habe das Geschäft weiterlaufen, der Betrieb in Leppersdorf sich erholen und er
in Ruhe arbeiten können. "Das Ergebnis ist achtbar", gibt sich der Anwalt bescheiden. Bis zum Jahresende sollen die
Restgelder augeschüttet und die Sonderverwaltung aufgehoben werden. Derra: "Damit hat die neue Sachsenmilch den
Rücken endgültig frei."
Fast, denn noch tobt der Kampf Müllers gegen die Kleinaktionäre. Denen gab am Vortag der Bundesgerichtshof formell
Recht (AZ II ZR 225/99). Vorstände einer AG müssen bei Einberufung einer Hauptversammlung ordnungsgemäß besetzt
sein, sonst können deren Beschlüsse angefochten werden. Dazu zählt der umstrittene Kapitalschnitt, der viele
Kleinaktionäre ausgebootet hätte. Ein Urteil in der Sache wird aber erst 2002 erwartet.
Vorgezogenes Weihnachtsgeschenk
Drei Viertel der Gläubiger-Forderungen befriedigt / BGH gibt Kleinaktionären Recht
Von Michael Rothe
Dresden. "Der Sachsenmilch-Verwalter hat ganze Arbeit geleistet", ist Wirtschaftswissenschaftler Hermann
Locarek-Junge von der Arbeit Hans-Jörg Derras angetan. "Meist gehen Gläubiger leer aus, hier können sie nach
zugesagten 42 Prozent sogar auf fast drei Viertel ihrer Ansprüche hoffen", freut sich der Dresdner TU-Professor über
das vorgezogene Weihnachtsgeschenk für hunderte Gläubiger.
Derra legte gestern beim Amtsgericht Dresden seinen Schlussbericht über das Vermögen der Sachsenmilch AG vor, die
Gläubigerversammlung hatte keine Einwände. "Durch zwei Besserungsscheine im Gesamtvolumen von fast 48 Millionen
Mark (24,5 Mio. Euro) ergibt sich eine abschließende Vergleichsquote von 73,79 Prozent", so Derra. Nach
SZ-Recherchen haben die Deutsche Bank - beim Börsengang 1991 Konsortialführer - auf 38 Millionen Mark (19,4 Mio.
Euro) und der Freistaat über die Sächsische Aufbaubank auf 66 Millionen Mark (33,7 Mio. Euro) ihrer Forderungen
verzichtet. Ferner konnte Derra Schadenersatzansprüche gegen Ex-Mutter Südmilch (Campina) und Bau-Pleitier Roland
Ernst von 90 bzw. 25 Millionen Mark (46 bzw. 12,8 Mio. Euro) durchsetzen und Forderungen des Fiskus abwehren.
Am 1.10.93 war das Gesamtvollstreckungsverfahren gegen den ersten ostdeutschen Börsengänger eröffnet worden.
Keine Woche später stand bereits der Vergleich. "Da Müller-Milch das Unternehmen übernehmen wollte, war Eile
geboten", begründet Derra die Eile. So habe das Geschäft weiterlaufen, der Betrieb in Leppersdorf sich erholen und er
in Ruhe arbeiten können. "Das Ergebnis ist achtbar", gibt sich der Anwalt bescheiden. Bis zum Jahresende sollen die
Restgelder augeschüttet und die Sonderverwaltung aufgehoben werden. Derra: "Damit hat die neue Sachsenmilch den
Rücken endgültig frei."
Fast, denn noch tobt der Kampf Müllers gegen die Kleinaktionäre. Denen gab am Vortag der Bundesgerichtshof formell
Recht (AZ II ZR 225/99). Vorstände einer AG müssen bei Einberufung einer Hauptversammlung ordnungsgemäß besetzt
sein, sonst können deren Beschlüsse angefochten werden. Dazu zählt der umstrittene Kapitalschnitt, der viele
Kleinaktionäre ausgebootet hätte. Ein Urteil in der Sache wird aber erst 2002 erwartet.
Drei Viertel der Gläubiger-Forderungen befriedigt / BGH gibt Kleinaktionären Recht
Von Michael Rothe
Dresden. "Der Sachsenmilch-Verwalter hat ganze Arbeit geleistet", ist Wirtschaftswissenschaftler Hermann
Locarek-Junge von der Arbeit Hans-Jörg Derras angetan. "Meist gehen Gläubiger leer aus, hier können sie nach
zugesagten 42 Prozent sogar auf fast drei Viertel ihrer Ansprüche hoffen", freut sich der Dresdner TU-Professor über
das vorgezogene Weihnachtsgeschenk für hunderte Gläubiger.
Derra legte gestern beim Amtsgericht Dresden seinen Schlussbericht über das Vermögen der Sachsenmilch AG vor, die
Gläubigerversammlung hatte keine Einwände. "Durch zwei Besserungsscheine im Gesamtvolumen von fast 48 Millionen
Mark (24,5 Mio. Euro) ergibt sich eine abschließende Vergleichsquote von 73,79 Prozent", so Derra. Nach
SZ-Recherchen haben die Deutsche Bank - beim Börsengang 1991 Konsortialführer - auf 38 Millionen Mark (19,4 Mio.
Euro) und der Freistaat über die Sächsische Aufbaubank auf 66 Millionen Mark (33,7 Mio. Euro) ihrer Forderungen
verzichtet. Ferner konnte Derra Schadenersatzansprüche gegen Ex-Mutter Südmilch (Campina) und Bau-Pleitier Roland
Ernst von 90 bzw. 25 Millionen Mark (46 bzw. 12,8 Mio. Euro) durchsetzen und Forderungen des Fiskus abwehren.
Am 1.10.93 war das Gesamtvollstreckungsverfahren gegen den ersten ostdeutschen Börsengänger eröffnet worden.
Keine Woche später stand bereits der Vergleich. "Da Müller-Milch das Unternehmen übernehmen wollte, war Eile
geboten", begründet Derra die Eile. So habe das Geschäft weiterlaufen, der Betrieb in Leppersdorf sich erholen und er
in Ruhe arbeiten können. "Das Ergebnis ist achtbar", gibt sich der Anwalt bescheiden. Bis zum Jahresende sollen die
Restgelder augeschüttet und die Sonderverwaltung aufgehoben werden. Derra: "Damit hat die neue Sachsenmilch den
Rücken endgültig frei."
Fast, denn noch tobt der Kampf Müllers gegen die Kleinaktionäre. Denen gab am Vortag der Bundesgerichtshof formell
Recht (AZ II ZR 225/99). Vorstände einer AG müssen bei Einberufung einer Hauptversammlung ordnungsgemäß besetzt
sein, sonst können deren Beschlüsse angefochten werden. Dazu zählt der umstrittene Kapitalschnitt, der viele
Kleinaktionäre ausgebootet hätte. Ein Urteil in der Sache wird aber erst 2002 erwartet.
Am 13. November fand die abschliessende Verhandlung des seit 1993 laufenden Insolvenzverfahrens statt. Die anwesenden Gläubiger beschlossen das Ende eine abschließende Ausschüttung an die Gläubiger von ca. 4,8%. Die Gesamtquote ergibt damit ca. 75%. Die Sachsenmilch AG selbst ist von der Angelegenheit aber nicht mehr betroffen, da für alle Zahlungen eine gesonderte Bilanzposition geführt worden war, die erfolgsneutral aufgelöst wird. Allerdings wird jetzt der Kurszusatz "i.K." entfallen und die Gesellschaft geht unbelastet in die Zukunft.
Am 12. November fand in Karlsruhe vor dem BGH erneut eine Verhandlung in Sachen "Kapitalschnitt" statt. Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat erklärte die Beschlüsse der Sachsenmilch AG Hauptversammlung vom 28. November 1998 für ungültig. Der BGH bestätigte damit die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden und änderte im Übrigen seine Rechtsprechung.
Der Vorstand der Sachsenmilch war bei der Hauptversammlung nur mit einem Vorstand besetzt. Der BGH entschied jetzt in Übereinstimmung mit dem OLG Dresden, dass der Vorstand damit fehlerhaft besetzt war. Die Angelegenheit geht damit wieder zum OLG Dresden zurück.
Man kann optimistisch sein, dass dieses nun entscheidet, dass die später gefassten Bestätigungsbeschlüsse der HV (bei denen der obige Formfehler nicht begangen wurde) unter der neuen wirtschaftlichen Situation hätten diskutiert werden müssen. Das ist aber unterblieben, weil die Verwaltung der Auffassung war, die wirtschaftliche Situation des ersten Beschlusses sei entscheidend gewesen.
Die Frage, die man sich stellen muss (und verneinen!) lautet: Ist die HV nur das Werkzeug des Großaktionärs? Der Gesellschaft ging es zum Zeitpunkt des Bestätigungsbeschlusses so gut, dass der Kapitalschnitt nicht mehr hätte erfolgen dürfen. Inzwischen ist sie ja durch Gewinne saniert. Also muss das OLG Dresden eigentlich beschliessen, dass auch die Bestätigungsbeschlüsse rechtswidrig sind. Damit hätte die SdK und die anderen Kläger dort gewonnen. Dem Grossaktionär bleibt dann noch der letzte Weg zum BGH, den er sich aber angesichts anderer Urteile des BGH in ähnlichen Sachverhalten eigentlich gleich sparen kann.
Der Verdrängungsversuch des Grossaktionärs wäre damit gescheitert. Es bleibt noch eine mögliche Abfindung. Bei einem Substanzwert von ca. 64 Euro/Aktie Ende 2001 und knapp 100 Euro/Aktie Ende 2002 (Prognose der Gewinne) wird das eine teure Angelegenheit. Den Squeeze-Out kann er nicht machen, weil er keine 95% hat. Er kann eine Kapitalerhöhung versuchen, aber er würde damit wohl scheitern (Vgl. z.B. Fälle "Mauser Waldeck AG, GUB Capital AG in jüngster Zeit).
Schlechte Alternative: Er kann es also sein lassen und die Kleinaktionäre zu 1/7 an der Gesellschaft beteiligt lassen. Auch bei der Kündigung des Pachtvertrages zum 31.12.2001 kann er diesen aber kaum schaden, ohne sich selbst in`s Fleisch zu schneiden. Er kann versuchen, die Sachsenmilch als "Cash-Pool" des Konzerns zu mißbrauchen. Das ist wohl kaum satzungsgemäß. Allerdings müssen auch dann alle (Kredit-)Verträge dem Fremdvergleich standhalten und Müller muß der Sachsenmilch AG Kreditkonditionen bezahlen wie er sie seiner Hausbank auch bezahlen würde. Ein Vorteil ist nicht zu erkennen; eher ein Nachteil, weil die Sachsenmilch dann künftig erhebliche Gewerbesteuern bezahlen würde, die eine Bank nicht hat.
Alles klar?
Am 12. November fand in Karlsruhe vor dem BGH erneut eine Verhandlung in Sachen "Kapitalschnitt" statt. Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat erklärte die Beschlüsse der Sachsenmilch AG Hauptversammlung vom 28. November 1998 für ungültig. Der BGH bestätigte damit die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden und änderte im Übrigen seine Rechtsprechung.
Der Vorstand der Sachsenmilch war bei der Hauptversammlung nur mit einem Vorstand besetzt. Der BGH entschied jetzt in Übereinstimmung mit dem OLG Dresden, dass der Vorstand damit fehlerhaft besetzt war. Die Angelegenheit geht damit wieder zum OLG Dresden zurück.
Man kann optimistisch sein, dass dieses nun entscheidet, dass die später gefassten Bestätigungsbeschlüsse der HV (bei denen der obige Formfehler nicht begangen wurde) unter der neuen wirtschaftlichen Situation hätten diskutiert werden müssen. Das ist aber unterblieben, weil die Verwaltung der Auffassung war, die wirtschaftliche Situation des ersten Beschlusses sei entscheidend gewesen.
Die Frage, die man sich stellen muss (und verneinen!) lautet: Ist die HV nur das Werkzeug des Großaktionärs? Der Gesellschaft ging es zum Zeitpunkt des Bestätigungsbeschlusses so gut, dass der Kapitalschnitt nicht mehr hätte erfolgen dürfen. Inzwischen ist sie ja durch Gewinne saniert. Also muss das OLG Dresden eigentlich beschliessen, dass auch die Bestätigungsbeschlüsse rechtswidrig sind. Damit hätte die SdK und die anderen Kläger dort gewonnen. Dem Grossaktionär bleibt dann noch der letzte Weg zum BGH, den er sich aber angesichts anderer Urteile des BGH in ähnlichen Sachverhalten eigentlich gleich sparen kann.
Der Verdrängungsversuch des Grossaktionärs wäre damit gescheitert. Es bleibt noch eine mögliche Abfindung. Bei einem Substanzwert von ca. 64 Euro/Aktie Ende 2001 und knapp 100 Euro/Aktie Ende 2002 (Prognose der Gewinne) wird das eine teure Angelegenheit. Den Squeeze-Out kann er nicht machen, weil er keine 95% hat. Er kann eine Kapitalerhöhung versuchen, aber er würde damit wohl scheitern (Vgl. z.B. Fälle "Mauser Waldeck AG, GUB Capital AG in jüngster Zeit).
Schlechte Alternative: Er kann es also sein lassen und die Kleinaktionäre zu 1/7 an der Gesellschaft beteiligt lassen. Auch bei der Kündigung des Pachtvertrages zum 31.12.2001 kann er diesen aber kaum schaden, ohne sich selbst in`s Fleisch zu schneiden. Er kann versuchen, die Sachsenmilch als "Cash-Pool" des Konzerns zu mißbrauchen. Das ist wohl kaum satzungsgemäß. Allerdings müssen auch dann alle (Kredit-)Verträge dem Fremdvergleich standhalten und Müller muß der Sachsenmilch AG Kreditkonditionen bezahlen wie er sie seiner Hausbank auch bezahlen würde. Ein Vorteil ist nicht zu erkennen; eher ein Nachteil, weil die Sachsenmilch dann künftig erhebliche Gewerbesteuern bezahlen würde, die eine Bank nicht hat.
Alles klar?
@cyberpiper nachkaufen:
Ich hatte leider die zweite Seite der Postings nicht gesehen. So ist meine Antwort durch die Presseberichte relativ uninteressant geworden, hoffentlich aber nicht die enthaltene Interpretation.
Ich hatte leider die zweite Seite der Postings nicht gesehen. So ist meine Antwort durch die Presseberichte relativ uninteressant geworden, hoffentlich aber nicht die enthaltene Interpretation.
Am 18. Oktober fand vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum "Übernahmegesetz" statt. Eines der zentralen Themen ist der "Squeeze-Out", d.h. die Verdrängung der Kleinaktionäre durch einen Großaktionär. Weiter ist im Gesetzentwurf enthalten, dass der Grossaktionär die Konditionen für die Abfindung nur von einem sachverständigen Prüfer, den er selbst festlegt, überprüfen lassen muss.
ßist die zusätzliche gerichtliche Überprüfung der Konditionen (Spruchstellenverfahren) dann ausgeschlossen, wenn 90% der Minderheitsaktionäre (nach Köpfen) das Angebot angenommen haben. Inzwischen hat sich eine Reihe von Kritikern gefunden (auch im Bundesrat), die dagegen sind, die Rechtsmittel der Kleinaktionäre auf Überprüfung der angemessenen Barabfindung einzuschränken. Die SdK hat bereits eine gerichtliche Überprüfung des Gesetzes angekündigt, wenn es in diesem Punkt unverändert bleibt. Es verstößt in der jetzigen Formulierung nach verbreiteter Auffassung gegen den Art. 14 des Grundgesetzes (Schutz des Eigentums).
Der Bundesrat hat am 13. November in Drucksache 895/01 einen Beschluss gefasst, der leider noch nicht auf dem Dokumentenserver des Bundesrates vorliegt. Hat ihn jemand? Ich werde sonst immer wieder versuchen, ihn abzurufen und hier zu posten.
Am 5. Oktober war vorher ein veränderter Gesetzentwurf im Bundestag und anschließend im Bundesrat behandelt worden. Das Gesetz soll immer noch zum 1. Januar 2002 in Kraft treten.
Folgende erfreuliche Änderungen sind in den aktuellen Entwurf für Übernahmeangebote eingearbeitet:
1. Die sogenannten "Paketzuschläge" sind entfallen. Bisher war erlaubt, dass einzelne Aktionäre 15% mehr erhalten als andere, weil sie einen größeren Posten (Paket) an Aktien abgeben. Jetzt müssen auch andere Aktionäre das bekommen, was Einzelnen angeboten wurde (in einem Zeitraum von 3 Monaten vor Abgabe des Kaufangebots.)
2. Der börsenkursbezogene Mindestpreis ist nicht mehr der DURCHSCHNITTSKURS der letzten DREI Monate sondern der HÖCHSTKURS der letzten SECHS Monate vor dem Übernahmeangebot!
Der Squeeze-Out greift bei Sachsenmilch derzeit nicht, da der Großaktionär keine 95% der Aktien hat. Eventuelle Kapitalmaßnahmen, um das noch zu erreichen, müssten zunächst durch die HV genehmigt werden und unterliegen einer gerichtlichen Überprüfung (siehe oben).
ßist die zusätzliche gerichtliche Überprüfung der Konditionen (Spruchstellenverfahren) dann ausgeschlossen, wenn 90% der Minderheitsaktionäre (nach Köpfen) das Angebot angenommen haben. Inzwischen hat sich eine Reihe von Kritikern gefunden (auch im Bundesrat), die dagegen sind, die Rechtsmittel der Kleinaktionäre auf Überprüfung der angemessenen Barabfindung einzuschränken. Die SdK hat bereits eine gerichtliche Überprüfung des Gesetzes angekündigt, wenn es in diesem Punkt unverändert bleibt. Es verstößt in der jetzigen Formulierung nach verbreiteter Auffassung gegen den Art. 14 des Grundgesetzes (Schutz des Eigentums).
Der Bundesrat hat am 13. November in Drucksache 895/01 einen Beschluss gefasst, der leider noch nicht auf dem Dokumentenserver des Bundesrates vorliegt. Hat ihn jemand? Ich werde sonst immer wieder versuchen, ihn abzurufen und hier zu posten.
Am 5. Oktober war vorher ein veränderter Gesetzentwurf im Bundestag und anschließend im Bundesrat behandelt worden. Das Gesetz soll immer noch zum 1. Januar 2002 in Kraft treten.
Folgende erfreuliche Änderungen sind in den aktuellen Entwurf für Übernahmeangebote eingearbeitet:
1. Die sogenannten "Paketzuschläge" sind entfallen. Bisher war erlaubt, dass einzelne Aktionäre 15% mehr erhalten als andere, weil sie einen größeren Posten (Paket) an Aktien abgeben. Jetzt müssen auch andere Aktionäre das bekommen, was Einzelnen angeboten wurde (in einem Zeitraum von 3 Monaten vor Abgabe des Kaufangebots.)
2. Der börsenkursbezogene Mindestpreis ist nicht mehr der DURCHSCHNITTSKURS der letzten DREI Monate sondern der HÖCHSTKURS der letzten SECHS Monate vor dem Übernahmeangebot!
Der Squeeze-Out greift bei Sachsenmilch derzeit nicht, da der Großaktionär keine 95% der Aktien hat. Eventuelle Kapitalmaßnahmen, um das noch zu erreichen, müssten zunächst durch die HV genehmigt werden und unterliegen einer gerichtlichen Überprüfung (siehe oben).
Von einem der am Hearing Beteiligten habe ich erfahren, dass er in der Woche nach dem Hearing einige Sachsenmilch-Aktien gekauft hat. Vielleicht ist das auch die (späte) Antwort auf #16.
Wie ich gerade lese, wurde, was im Trubel um die Vertrauensfrage fast unterging, am Donnerstag abend im Bundestag das Übernahmegesetz beschlossen.
Was endgültig drinsteht, weiss ich noch nicht. Die Drucksache ist noch nicht online verfügbar. Die Süddeutsche Zeitung und andere Publikationen haben schon berichtet, aber nicht zu den oben besprochenen Details von Übernahmeangeboten und dem Squeeze-Out.
Was endgültig drinsteht, weiss ich noch nicht. Die Drucksache ist noch nicht online verfügbar. Die Süddeutsche Zeitung und andere Publikationen haben schon berichtet, aber nicht zu den oben besprochenen Details von Übernahmeangeboten und dem Squeeze-Out.
Unter folgender Adresse ist die aktuelle Meldung zum Kabinettsbeschluß eingestellt:
http://www.bundesfinanzministerium.de/wwwroot-BMF-.336.8360/…
http://www.bundesfinanzministerium.de/wwwroot-BMF-.336.8360/…
@cyberpiper
Danke, aber das ist das 4. Finanzmarktgesetz und nicht das Übernahmegesetz. Ich spreche vom ÜG, das im BUNDESTAG beschlossen wurde.
Danke, aber das ist das 4. Finanzmarktgesetz und nicht das Übernahmegesetz. Ich spreche vom ÜG, das im BUNDESTAG beschlossen wurde.
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