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    VL-Sparen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.12.01 14:41:32 von
    neuester Beitrag 01.01.02 10:42:04 von
    Beiträge: 13
    ID: 527.193
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      schrieb am 28.12.01 14:41:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      wer kann mir weiterhelfen?
      mein vl-sparen läuft am 2.1.2002 aus, d.h. da wird ausbezahlt. (ca. 5.000 dm)
      wann brauch ich dafür einen freistellungsauftrag und in welcher höhe?
      der vertrag lief von 1995 bis 2002.
      brauch ich da jährlich oder nur einmalig bei ausbezahlung einen freistellungsauftrag und in welcher höhe.
      danke.
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 15:14:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      was für ein vertrag war es denn?
      sparbuch?aktienfonds?bausparen?versicherung?...
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 16:21:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Einen Freistellungsauftrag brauchst Du nur, wenn Du mehr als 3.100 DM (Single) od. 6.200 DM (Eheleute) an Zinsen pro Jahr bekommst. Außerdem kannst Du keinen Freistellungsauftrag rückwirkend stellen, solltest Du in der Vergangenheit Steuern für deine Zinserträge gezahlt haben, so lass Dir von deiner Bank eine Bescheinigung darüber ausstellen. Denn die Steuern, sind eine Vorrauszahlung auf deine Einkommensteuer und Du kannst sie geltend machen. Hast Du weitere Fragen, dann frag.

      Gruß
      Dekatwizzl
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 19:28:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo,
      danke für die antwort.
      meine frage ging dahin, dass ich heute bei meiner bankk war und der mitarbeiter mir folgendes erklärt hat.
      ich brauche für dieses jahr keinen fa, sondern ich brauche für nächstes jahr ca. 700 dm, also grob 350 euro, da dann alles auf einmal ausbezahlt wird und die ganzen zinsen oder was auch immer, dann auf einmal anfallen.
      ich war/bin sehr skeptisch was diese auskunft anbelangt.
      meine frage war: wann brauch eich in welcher höhe diesen freistellungsauftrag, damit die zinsen nicht versteuert werden.
      vl-vertrag mit zuschlag (verwendungszweck eigenleistung)
      danke.
      Avatar
      schrieb am 29.12.01 12:57:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      so wie du es beschreibst, hast du ein stink-normales sparbuch, auf das deine monatlichen beiträge liefen. dazu bekommst du eine prämie bei endfälligkeit von deiner bank, die üblicher weise bei 14% auf die einzahlungen liegt.

      entscheidend für die steuerpflicht von zinsertägen ist nicht der zeitraum, für den die zinsen gezahlt werden, sondern der zeitpunkt.

      da fälligkeit des vertrages am 01.01. sein dürfte, werden am 01.01. deine 14% ausgezahlt und unterliegen im jahr 2002 der steuerpflicht.

      dein banker hat also recht.

      wegen dieser ungünstigen steuerlichen gestaltung verkauft diese art von sparbüchern kein vernünftiger berater mehr ;)

      für die zukunft solltest du auf aktienfonds und/oder bausparvertrag ausweichen, da du hier die erträge jährlich fließen, die ertragschancen größer sind und du noch zusätzlich arbeitnehmersparzulage bekommen kannst, wenn du bestimmte einkommensgrenzen nicht überschreitest.

      gruß.
      matze ;)

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      schrieb am 29.12.01 16:54:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      @greatmr
      danke für die ausführliche antwort.
      habe bereits umgestellt und dies war noch ein vertrag aus dem jahre 1995.
      Avatar
      schrieb am 30.12.01 17:50:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ertragschancen groesser beim Bausparvertrag? Mein lieber greatmr, Deine bisherigen Aeusserungen deuteten eigentlich auf eine gewisse Fachkundigkeit hin. Da solltest Du nicht unerwaehnt lassen, dass hoehere Ertragschancen natuerlich auch immer das entsprechende Risiko mit sich bringen. Bezueglich Chance/Risiko passt der Bausparvertrag wohl eher nicht in Deine Aufzaehlung. Und bezueglich Arbeitnehmersparzulage: Die steht nur bis zu einer Grenze von 27 000 DM zu versteuerndes Jahreseinkommen zu, (nicht (!) beim Investmentsparen, jedoch beim Sparvertrag a la Aktienhan,) eine Grenze, ueber der die meisten Arbeitnehmer spaetestens nach ihrer Ausbildung liegen.
      Avatar
      schrieb am 30.12.01 18:18:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Aktienhan
      warum hat Dein Bankberater Dir vor 7 Jahren solchen Schrott eingedreht,(Ablauf ca. 5000 DM), hast Du darüber nachgedacht????
      Hast Du beim Ihm wieder ein Vertrag abgeschlossen???

      Gute Investmentfonds machen regelmässig über 10.000,-DM Ablaufleistung, die SpitzenFonds sogar 22.000,-DM.Und das von gleichen 78,-DM monatlich 6 Jahre eingezahlt plus 1 Jahr Wartezeit.
      Avatar
      schrieb am 30.12.01 19:13:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ schlaun

      die Grenze liegt mittlerweile bei 35000,-DM, nicht mehr bei 27000,- DM.

      @ Kai

      bei 5000,- DM Auszahlung wird er wohl monatlich nur 52,- DM eingezahlt haben, nicht 78,- DM
      Avatar
      schrieb am 30.12.01 19:54:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      @raucherbein: danke (ich habe da doch noch irgendwas mit 10% auf Bausparen und 20% bei Investmentsparen in Erinnerung. Was war denn das?
      Avatar
      schrieb am 30.12.01 21:20:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Schlaun3
      10% Arbeitnehmersparzulage bekommt man auf Bausparvertrag. Zulagebegünstigt ist 936,-DM im Jahr bei zu versteuerndes Einkommen 35.000,-DM bzw. 70.000,-DM bei verheirateten.
      Beim Fonds gibt 20% Zulage aber auf max. 800,-DM im Jahr. Einkommensgrenzen wie beim Bausparvertrag.
      Avatar
      schrieb am 31.12.01 01:34:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Merci :)

      kommt leider nicht fuer mich in Frage....;)
      Avatar
      schrieb am 01.01.02 10:42:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      @schlaun3
      ja klar, der bausparvertrag hat in diesem zusammenhang nichts in der aufzuählung zu suchen (obwohl du da auch auf eine rendite von über 6% p.a. kommen kannst ;).
      zum investmentsparen: im osten gibt es noch bis 2004 25% zulage auf die einzahlungen bis 800 DM pro jahr...


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