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    Warum darf die Telekom dafür Geld verlangen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.01.02 13:43:10 von
    neuester Beitrag 22.01.02 10:32:27 von
    Beiträge: 20
    ID: 537.638
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      Avatar
      schrieb am 21.01.02 13:43:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich möchte von der Telekom für 0190 Leitungen gesperrt werden.

      Das soll mich 15,-- oder € 7,50 Gebühr kosten.

      Nach meinem Rechtsverständnis will ich hier etwas nicht haben, was ich überhaupt nicht bestellt habe.

      Ich verzichte auf etwas, was die mir aus ihrem Strauss an Angeboten mitgeliefert haben.

      Warum soll ich jetzt dafür zahlen, wenn ich deren Produkt nicht in Anspruch nehmen möchte?

      Hat so etwas wirklich eine Rechtsgrundlage?
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 13:49:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer zwingt Dich denn, über die Telekom zu telefonieren?
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 14:06:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      wer zwingt dich denn 0190 er nummern zu wählen
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 14:07:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      RE: 0190 Nummer

      dann wähle die Nummern halt nicht.

      Wenn Du ne Kindersicherung brauchst, kostet das halt Geld.
      völlig ok.


      SOm
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 14:14:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ist völlig OK. Einen entsprechenden Betrag habe ich bei einer anderen Telefongesellschaft ebenfalls zahlen müssen.

      War mir aber lieber als das meine Tochter, oder ich in dieses nervige 0190-Falle tappen.

      MFG
      Onliner27

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      Avatar
      schrieb am 21.01.02 14:42:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich habe noch nie 0190 gewählt.

      Ich will nur irgendwelchen Tricks vorbeugen
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 14:50:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ist das eine einmalige Gebühr??

      Gruß
      Tetris
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 15:57:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      Kann mir denn niemand belegen , WARUM ich für den VERZICHT auf eine Leistung, die ich NIE BESTELLT, NIE GEWOLLT, und NIE GENUTZT habe, bezahlen soll?
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 16:01:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      RE: Muskelberg

      wie blöd bist du eigentlich ?

      Du willst eine Sonderleistung der Telekom haben :

      nämliche das Einrichten einer Anrufsperre, für spezielle Rufnummern.

      Für solche Sonderleistungen musste natürlich zahlen.

      Mann mann.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 16:19:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      @som.you

      die #8 hab ich eigentlich geschrieben, weil unter #2-7 nur ziemlich unterbelichtete Mitmenschen ihren geistigen Müll abgeladen haben.

      Kümmer Dich um Deinen Threadbalast, der sich über mehrere Jahre angesammelt hat. Das ist alles mehr als peinlich und wenn Du nicht geerbt hast, warst Du spätestens im Sommer 2000 als einer der ersten Hobbyanleger überhaupt pleite.

      Der Telekom bietet als Teil ihres Leistungspaketes 0190Nummern an.
      Dieses Angebot will ich nicht beanspruchen.
      Warum muss ich dafür bezahlen, einen Dienst nicht zu wollen?
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 16:30:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      RE: Muskelberg

      scheinbar ist Dein geistiges Vermögen erheblich begrenzt.

      Du scheinst einige Grundzüge der deutsche Sprache, sowie deren Sinnzusammenhänge nicht verarbeiten zu können.

      Ich versuche es ein letztes Mal, und bau es in 2 einfachen Schritten auf.



      Du sagst :

      Der Telekom bietet als Teil ihres Leistungspaketes 0190Nummern an.
      Dieses Angebot will ich nicht beanspruchen.


      Ich sage :

      Dann rufe da halt nicht an.



      Du sagst :

      ich habe noch nie 0190 gewählt.

      Ich will nur irgendwelchen Tricks vorbeugen


      Ich sage :

      Du willst eine Sonderleistung der Telekom haben :

      nämliche das Einrichten einer Anrufsperre, für spezielle Rufnummern.

      Für solche Sonderleistungen musste natürlich zahlen.

      Wenn Du das immernoch nicht verstehst, würde ich Dir vorschlagen :

      1.) zum Arzt rennen, um den Hirntod auszuschliessen
      2.) dich zum Amtsgericht zu bewegen, damit das Entmündigungsverfahren in Gang gesetzt werden kann.
      3.) ruf bei Deiner zuständigen Verbraucherzentrale an.
      Die können Dir vielleicht helfen

      Der letzte Punkt war ernst gemeint .

      Lieber Gruß


      SOM
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 16:36:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      Selten so gelacht....
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 16:42:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich würde an deiner Stelle das Board wechseln. Auch, wenn die Telekom ein DAX-Titel ist, bist Du hier wohl falsch mit deiner Frage. Versuch es doch mal unter "Recht & Steuern".
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 16:51:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      lt. AGB der Telekom, dürfen für Sonderleistungen auch Gebühren gem. Preisverzeichnis erhoben werden, was mir auch logisch erscheint.

      Ein normaler Telefonanschluß umfasst nicht das Leistungsspekturm einer selektiven Anrufsperre.
      Somit dürfte der Zahlungsanspruch der Telekom, gem. Gebührenordnung, welche vom Regulierer verabschiedet wurde
      rechtens sein.

      Ich verstehe nicht warum Du Dich so aufregst.
      Sonderleistungen kosten Geld.
      Und aus oben dargestellten Gründen, ist das eine Sonderleistung, sogar behördlich genehmigt.
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 22:47:28
      Beitrag Nr. 15 ()
      #8
      #9
      k. o.
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 01:53:46
      Beitrag Nr. 16 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 09:45:55
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hi Leute,

      wer einen normalen Videorecorder kauft kann darauf alle handelsüblichen Tapes abspielen (logisch). Wenn ich jetzt spezielle Tapes verhindern will muss ich eine Sperre einbauen (auch logisch). Wer wird schon auf die Idee kommen, die Sperre vom Hersteller kostenlos zu verlangen?
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 09:56:29
      Beitrag Nr. 18 ()
      @xerberus

      Logisch????
      Logisch ist für mich die Frage von Muskel. Nicht dein Beispiel.
      Im eigenen Interesse sollte die Telekom ja zukünftig möglichst viel unnützen und kostenintensiven Müll anbieten.

      Damit man die Kundschaft danach gegen Gebühren vor den eigenen Produkten schützen kann. Starkes Geschäft:D
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 10:06:40
      Beitrag Nr. 19 ()
      Sorry Ulla,

      mit der Sichtweise von Muskel mach ich alles tot. Anderes Beispiel. Wenn ich ein Fahrrad kaufe kann ich damit tagsüber und nachts fahren. Wenn ich Nachfahrten nicht mag kann ich ja einfach bleiben lassen. Wenn ich´s auch für andere verhindern will muss ich halt eine (Nachtwegfahr-)Sperre einbauen. Kann jeder machen wie er will - aber nicht kostenlos vom Hersteller im Nachhinein verlangen.

      Ich wette Muskel hat einen Standard-Telefonanschluss "gekauft" mit dem alle handelsüblichen Nummern wählbar sind. Wenn jetzt die nachträglichen Sperren kostenlos sein sollen - obwohl sie niemals mitverkauft oder kostenlos zugesagt wurden - würde das im Umkehrschluss heißen. Jemand kriegt nen neuen Telefonanschluss (sagen wir Quam). Muskel hat niemals ein Freischaltung für das Quam Netz gewollt oder gekauft. Also muss er für die Freischaltung zahlen. Da wäre das Gejammer aber gross. In diesem fall würde Muskel sicher darauf bestehen, dass er einen Anschluss hat mit dem er alles wählen kann.
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 10:32:27
      Beitrag Nr. 20 ()
      :laugh::laugh:
      ist das lustitsch hier:laugh:


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