PHenomedia kleiner Zock beginnt! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.05.02 09:45:16 von
neuester Beitrag 24.05.02 12:03:43 von
neuester Beitrag 24.05.02 12:03:43 von
Beiträge: 44
ID: 589.416
ID: 589.416
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 2.271
Gesamt: 2.271
Aktive User: 0
ISIN: DE0005414908 · WKN: 541490
Werte aus der Branche Unterhaltung
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
0,5908 | +13,62 | |
2,7500 | +8,70 | |
5,9000 | +6,69 | |
5,5500 | +5,71 | |
0,7450 | +5,67 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
0,9800 | -6,67 | |
1,7600 | -8,33 | |
0,7000 | -12,50 | |
22,210 | -19,73 | |
4,0000 | -80,58 |
c
@Akionar
zwischendurch kannst Du ja mal MissionDigit spielen
www.happydigits.de
Ein Spiel nach PacMan-Art von Phenomedia.
Na, was die wohl dafür bekommen haben
MfG
zwischendurch kannst Du ja mal MissionDigit spielen
www.happydigits.de
Ein Spiel nach PacMan-Art von Phenomedia.
Na, was die wohl dafür bekommen haben
MfG
Vielen Dank
aber im Moment bin ich mit Phenomedia Aktien derartig beschäftigt!
mfg akionar
aber im Moment bin ich mit Phenomedia Aktien derartig beschäftigt!
mfg akionar
Ja, ich auch
Frage mich seit Tagen welches Zimmer ich damit tapezieren werde
MfG
Frage mich seit Tagen welches Zimmer ich damit tapezieren werde
MfG
Das mache ich nicht, ich lasse die Tausender hängen!
mfg
mfg
Hoffentlich trocknen sie nicht aus
MfG
MfG
@ Loserin
# 5:
# 5:
Bis jetzt schaut es ja ganz gut aus bei PHenomedia. Aber meiner Meinung geht nachhaltig bis zur Übernahme eh nicht mehr als 0,45 oder 0,5. Erst dann wird es richtig interessant!
mfg akionar
mfg akionar
Wenn DU gestern eingestiegen bist, vergesse nicht
gewinne mitzunehmen!
Gruß, Axel
gewinne mitzunehmen!
Gruß, Axel
" ..aber im Moment bin ich mit Phenomedia Aktien derartig beschäftigt.. " (09:58:15)
letzter umsatz:
ffm: 9:44
xetra: 9:53
letzter umsatz:
ffm: 9:44
xetra: 9:53
Glückwunsch
cu Henrys
cu Henrys
Zu 99% sind wir nicht PLEITE....
Gruß,Axel
Und viel Glück!
Gruß,Axel
Und viel Glück!
Hat da eben jemand 40.000 Stück auf Xetra und 40.000 in FRA eingesackt? Reibe mir verwundert die Augen.....
Gruss
Gruss
Nicht Augen reiben, LESSEN!
DGAP-Ad hoc: Phenomedia AG <DE0005414908> deutsch
Phenomedia AG: Fortführung der Geschäftstätigkeit
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Fortführung der Geschäftstätigkeit
Nachdem die Phenomedia AG am 14. Mai 2002 beim Amtsgericht Bochum Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, ist Herr Dr. jur. Wulf-Gerd
Joneleit, Bochum, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Ziel des
Insolvenzverfahrens nach ersten Gesprächen zwischen Vorstand und
Insolvenzverwalter ist die Fortführung der Gesellschaft.
Ferner führt der Vorstand der Phenomedia nach wie vor intensive Gespräche mit
mehreren potentiellen Investoren, um eine möglichst kurzfristige Sanierung des
Unternehmens sicherzustellen.
Im Rahmen der erforderlichen Restrukturierung zur Konzentration auf die
Kernkompetenz wurde die Mitarbeiterzahl in der Phenomedia AG innerhalb der
gesetzlichen Kündigungsfristen von derzeit knapp 90 Mitarbeitern um etwa 40
Mitarbeiter gesenkt, Auszubildende mit eingerechnet. Der Personalabbau bezieht
sich sowohl auf den administrativen Bereich als auch auf den Teil der
Entwicklungsabteilung, der nicht unmittelbar mit der Schaffung und
Visualisierung von neuen Charakteren und Spielkonzepten befasst war. Das zur
Weiterführung erforderliche Kernteam der Kreativ-Entwickler wird in der
Phenomedia AG verbleiben. Somit wird das Unternehmen weiterhin lizenzträchtige
Charaktere entwickeln.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 23.05.2002
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 541490; ISIN: DE0005414908; Index:
Notiert: Neuer Markt Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, München, Hannover und Stuttgart
231204 Mai 02
DGAP-Ad hoc: Phenomedia AG <DE0005414908> deutsch
Phenomedia AG: Fortführung der Geschäftstätigkeit
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Fortführung der Geschäftstätigkeit
Nachdem die Phenomedia AG am 14. Mai 2002 beim Amtsgericht Bochum Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, ist Herr Dr. jur. Wulf-Gerd
Joneleit, Bochum, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Ziel des
Insolvenzverfahrens nach ersten Gesprächen zwischen Vorstand und
Insolvenzverwalter ist die Fortführung der Gesellschaft.
Ferner führt der Vorstand der Phenomedia nach wie vor intensive Gespräche mit
mehreren potentiellen Investoren, um eine möglichst kurzfristige Sanierung des
Unternehmens sicherzustellen.
Im Rahmen der erforderlichen Restrukturierung zur Konzentration auf die
Kernkompetenz wurde die Mitarbeiterzahl in der Phenomedia AG innerhalb der
gesetzlichen Kündigungsfristen von derzeit knapp 90 Mitarbeitern um etwa 40
Mitarbeiter gesenkt, Auszubildende mit eingerechnet. Der Personalabbau bezieht
sich sowohl auf den administrativen Bereich als auch auf den Teil der
Entwicklungsabteilung, der nicht unmittelbar mit der Schaffung und
Visualisierung von neuen Charakteren und Spielkonzepten befasst war. Das zur
Weiterführung erforderliche Kernteam der Kreativ-Entwickler wird in der
Phenomedia AG verbleiben. Somit wird das Unternehmen weiterhin lizenzträchtige
Charaktere entwickeln.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 23.05.2002
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 541490; ISIN: DE0005414908; Index:
Notiert: Neuer Markt Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, München, Hannover und Stuttgart
231204 Mai 02
@boese
ja...;-)....hab`s zu spät gesehen.....aber bin ja seit gestern drin......
Trotzdem Danke....
ja...;-)....hab`s zu spät gesehen.....aber bin ja seit gestern drin......
Trotzdem Danke....
kann ich nicht lesen oder ist der einzige inhalt der adhoc, dass der insolvenzverwalter vom gericht bestellt wurde?!
Vorläufiger Insolvenzverwalter, daß ist das WICHTIGE !!!
Aber das interessiert hier sowiesokeinesau
Aber das interessiert hier sowiesokeinesau
Fortführung der Geschäftstätigkeit
Nachdem die Phenomedia AG am 14. Mai 2002 beim Amtsgericht Bochum Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, ist Herr Dr. jur.
Wulf-Gerd Joneleit, Bochum, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
worden. Ziel des Insolvenzverfahrens nach ersten Gesprächen zwischen
Vorstand und Insolvenzverwalter ist die Fortführung der Gesellschaft.
Ferner führt der Vorstand der Phenomedia nach wie vor intensive
Gespräche mit mehreren potentiellen Investoren, um eine möglichst
kurzfristige Sanierung des Unternehmens sicherzustellen.
Im Rahmen der erforderlichen Restrukturierung zur Konzentration auf die
Kernkompetenz wurde die Mitarbeiterzahl in der Phenomedia AG innerhalb
der gesetzlichen Kündigungsfristen von derzeit knapp 90 Mitarbeitern um
etwa 40 Mitarbeiter gesenkt, Auszubildende mit eingerechnet. Der
Personalabbau bezieht sich sowohl auf den administrativen Bereich als
auch auf den Teil der Entwicklungsabteilung, der nicht unmittelbar mit
der Schaffung und Visualisierung von neuen Charakteren und
Spielkonzepten befasst war. Das zur Weiterführung erforderliche Kernteam
der Kreativ-Entwickler wird in der Phenomedia AG verbleiben. Somit wird
das Unternehmen weiterhin lizenzträchtige Charaktere entwickeln.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so stehe ich Ihnen gerne zuv
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Betriebswirtin (VWA)
Andrea Heyder
Investor Relations Manager
Phenomedia AG
Josef-Haumann-Str. 10
44866 Bochum
Tel. 0049/2327/997-471
Fax 0049/2327/997-466
E-Mail: andrea.heyder@phenomedia.com
www.phenomedia.com
Nachdem die Phenomedia AG am 14. Mai 2002 beim Amtsgericht Bochum Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, ist Herr Dr. jur.
Wulf-Gerd Joneleit, Bochum, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
worden. Ziel des Insolvenzverfahrens nach ersten Gesprächen zwischen
Vorstand und Insolvenzverwalter ist die Fortführung der Gesellschaft.
Ferner führt der Vorstand der Phenomedia nach wie vor intensive
Gespräche mit mehreren potentiellen Investoren, um eine möglichst
kurzfristige Sanierung des Unternehmens sicherzustellen.
Im Rahmen der erforderlichen Restrukturierung zur Konzentration auf die
Kernkompetenz wurde die Mitarbeiterzahl in der Phenomedia AG innerhalb
der gesetzlichen Kündigungsfristen von derzeit knapp 90 Mitarbeitern um
etwa 40 Mitarbeiter gesenkt, Auszubildende mit eingerechnet. Der
Personalabbau bezieht sich sowohl auf den administrativen Bereich als
auch auf den Teil der Entwicklungsabteilung, der nicht unmittelbar mit
der Schaffung und Visualisierung von neuen Charakteren und
Spielkonzepten befasst war. Das zur Weiterführung erforderliche Kernteam
der Kreativ-Entwickler wird in der Phenomedia AG verbleiben. Somit wird
das Unternehmen weiterhin lizenzträchtige Charaktere entwickeln.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so stehe ich Ihnen gerne zuv
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Betriebswirtin (VWA)
Andrea Heyder
Investor Relations Manager
Phenomedia AG
Josef-Haumann-Str. 10
44866 Bochum
Tel. 0049/2327/997-471
Fax 0049/2327/997-466
E-Mail: andrea.heyder@phenomedia.com
www.phenomedia.com
Vorläufiger Insolvenzverwalter .. was bedeutet das, erklär mal
Leute ich danke euch, dass ihr an mich und die anderen Phenomediaboardteilnehmer geglaubt habt.
Danke für das Vertrauen, denn der auf mich gehört hätte, hätte sie zumindest für 0,42 kaufen können und bei 0,6 auf verkaufen.
Bis zum nächsten Mal
akionar
Danke für das Vertrauen, denn der auf mich gehört hätte, hätte sie zumindest für 0,42 kaufen können und bei 0,6 auf verkaufen.
Bis zum nächsten Mal
akionar
Nach der kurzen Verschnaufspause geht es wohl weiter aufwärts?
Viele interessante Hinweise:
http://www.insolvenzrecht.de
http://www.insolvenzrecht.de
Bin raus. Jetzt geht´s erstmal
wieder runter. Bleibt aber spannend.
wieder runter. Bleibt aber spannend.
ich weiss wirklich nicht, was an einem vorläufigen insolvenzverwalter toll sein soll - das ist der standartweg zur auflösung
eine übernahme halte ich für ausgeschlossen - wer ist schon so blöd und übernimmt eine solche gesellschaft?! nach übernahmegesetz müsste der durchschnittpreis der letzten drei monate gezahlt werden. da dies keiner zahlen wird, wenn er es billiger bekommen kann, wird die aktie über mind. drei monate fallen
und - wie gesagt - das ist das positive szenario..
wer noch stücke hat, kann diese heute oder in den nächsten tagen geben wenn die shorties sich decken müssen..
eine übernahme halte ich für ausgeschlossen - wer ist schon so blöd und übernimmt eine solche gesellschaft?! nach übernahmegesetz müsste der durchschnittpreis der letzten drei monate gezahlt werden. da dies keiner zahlen wird, wenn er es billiger bekommen kann, wird die aktie über mind. drei monate fallen
und - wie gesagt - das ist das positive szenario..
wer noch stücke hat, kann diese heute oder in den nächsten tagen geben wenn die shorties sich decken müssen..
@ DOWNDAX
"ich weiss wirklich nicht, was an einem vorläufigen insolvenzverwalter toll sein soll - das ist der standartweg zur auflösung "
Klaro....deshalb steht ja auch in der Meldung, dass an der Weiterführung der Gesellschaft gearbeitet wird, und nicht an der Liquidation. An dem Verwalter ist sicher erstmal nix toll, wohl aber an den Infos der Meldung, also lies sie einfach nochmal gründlich ja ?
"eine übernahme halte ich für ausgeschlossen - wer ist schon so blöd und übernimmt eine solche gesellschaft?! nach übernahmegesetz müsste der durchschnittpreis der letzten drei monate gezahlt werden. da dies keiner zahlen wird, wenn er es billiger bekommen kann, wird die aktie über mind. drei monate fallen "
Ach - du hälst eine Übernahme für ausgeschlossen ? Ich nicht - damit hab ich deine Meinung schon ausgeglichen hahaha. Ich glaube, es wird Unternehmen aus dem Computerspielmarkt geben, die wissen, was ein Gothic oder ein Huhn etc. etc. Wert sein können, wenn mans "günstig" bekommt, und günstig ist Phenomedia ja zur Zeit. Klar, kann natürlich noch ein par Cent runter gehen aber große interessierte Kandidaten zahlen Phenomedia aus der Portokasse. Zudem weist du nicht, was da vielleicht noch "in Arbeit" ist ? Die Kreativen sind ja noch alle da und die sollten sicher das eine odere andere nette Game in der Pipeline haben, das für Investoren interessant sein könnte....
"und - wie gesagt - das ist das positive szenario.. "
Das magst du so sehen. Bist ein kleiner heimlicher Optimist oder ??? Na dann DANKE FÜR DIE WARNUNG :-)
Wenn dein Statement das positive Szenario aus deiner Sicht wiedergibt, dann sei doch bitte so nett, und unterhalte mich mal mit deinem WORST CASE Szenario - bin gespannt.
"wer noch stücke hat, kann diese heute oder in den nächsten tagen geben wenn die shorties sich decken müssen.."
Abwarten.....
BLAM
"ich weiss wirklich nicht, was an einem vorläufigen insolvenzverwalter toll sein soll - das ist der standartweg zur auflösung "
Klaro....deshalb steht ja auch in der Meldung, dass an der Weiterführung der Gesellschaft gearbeitet wird, und nicht an der Liquidation. An dem Verwalter ist sicher erstmal nix toll, wohl aber an den Infos der Meldung, also lies sie einfach nochmal gründlich ja ?
"eine übernahme halte ich für ausgeschlossen - wer ist schon so blöd und übernimmt eine solche gesellschaft?! nach übernahmegesetz müsste der durchschnittpreis der letzten drei monate gezahlt werden. da dies keiner zahlen wird, wenn er es billiger bekommen kann, wird die aktie über mind. drei monate fallen "
Ach - du hälst eine Übernahme für ausgeschlossen ? Ich nicht - damit hab ich deine Meinung schon ausgeglichen hahaha. Ich glaube, es wird Unternehmen aus dem Computerspielmarkt geben, die wissen, was ein Gothic oder ein Huhn etc. etc. Wert sein können, wenn mans "günstig" bekommt, und günstig ist Phenomedia ja zur Zeit. Klar, kann natürlich noch ein par Cent runter gehen aber große interessierte Kandidaten zahlen Phenomedia aus der Portokasse. Zudem weist du nicht, was da vielleicht noch "in Arbeit" ist ? Die Kreativen sind ja noch alle da und die sollten sicher das eine odere andere nette Game in der Pipeline haben, das für Investoren interessant sein könnte....
"und - wie gesagt - das ist das positive szenario.. "
Das magst du so sehen. Bist ein kleiner heimlicher Optimist oder ??? Na dann DANKE FÜR DIE WARNUNG :-)
Wenn dein Statement das positive Szenario aus deiner Sicht wiedergibt, dann sei doch bitte so nett, und unterhalte mich mal mit deinem WORST CASE Szenario - bin gespannt.
"wer noch stücke hat, kann diese heute oder in den nächsten tagen geben wenn die shorties sich decken müssen.."
Abwarten.....
BLAM
...shorties müssen sich eindecken?
Leute, Ihr lest zuviel Horrorgeschichten in US-Boards -
die Dinger waren und sind nicht leerverkaufbar.
Leute, Ihr lest zuviel Horrorgeschichten in US-Boards -
die Dinger waren und sind nicht leerverkaufbar.
@mczock: LOL
@blam: ich denke einfach dass die risiken überwiegen - eine softwarefirma lebt von ihren programmierern - die guten werden IMHO sich etwas besseres (zB sicherer arbeitsplatz) suchen
in der ersten phase wird IMMER das geschäft weitergeführt; das ist der sinn einer insolvenz - die liquidation kommt erst später wenn der verwalter keine chance mehr sieht
meiner meinung nach, sind die adhocs ausgeschmückt mit zweckoptimismus
@blam: ich denke einfach dass die risiken überwiegen - eine softwarefirma lebt von ihren programmierern - die guten werden IMHO sich etwas besseres (zB sicherer arbeitsplatz) suchen
in der ersten phase wird IMMER das geschäft weitergeführt; das ist der sinn einer insolvenz - die liquidation kommt erst später wenn der verwalter keine chance mehr sieht
meiner meinung nach, sind die adhocs ausgeschmückt mit zweckoptimismus
@down
Im Rahmen der erforderlichen Restrukturierung zur Konzentration auf die
Kernkompetenz wurde die Mitarbeiterzahl in der Phenomedia AG innerhalb
der gesetzlichen Kündigungsfristen von derzeit knapp 90 Mitarbeitern um
etwa 40 Mitarbeiter gesenkt, Auszubildende mit eingerechnet. Der
Personalabbau bezieht sich sowohl auf den administrativen Bereich als
auch auf den Teil der Entwicklungsabteilung, der nicht unmittelbar mit
der Schaffung und Visualisierung von neuen Charakteren und
Spielkonzepten befasst war. Das zur Weiterführung erforderliche Kernteam
der Kreativ-Entwickler wird in der Phenomedia AG verbleiben. Somit wird
das Unternehmen weiterhin lizenzträchtige Charaktere entwickeln.
MfG
Im Rahmen der erforderlichen Restrukturierung zur Konzentration auf die
Kernkompetenz wurde die Mitarbeiterzahl in der Phenomedia AG innerhalb
der gesetzlichen Kündigungsfristen von derzeit knapp 90 Mitarbeitern um
etwa 40 Mitarbeiter gesenkt, Auszubildende mit eingerechnet. Der
Personalabbau bezieht sich sowohl auf den administrativen Bereich als
auch auf den Teil der Entwicklungsabteilung, der nicht unmittelbar mit
der Schaffung und Visualisierung von neuen Charakteren und
Spielkonzepten befasst war. Das zur Weiterführung erforderliche Kernteam
der Kreativ-Entwickler wird in der Phenomedia AG verbleiben. Somit wird
das Unternehmen weiterhin lizenzträchtige Charaktere entwickeln.
MfG
hahah, die Leute sind einfach zu blöd und steigen jetzt noch ein, nach 60% plus
morgen gibts dann den fetten Abverkauf.
morgen gibts dann den fetten Abverkauf.
es wird wie immer sein.. umsätze gehen zurück und die aktie versiegt
Und eine Stimme sprach aus dem dunkeln...
Zu 99% sind wir nicht pleite!!!
Gruß,Axel
Und alle die Heute gewinne gemacht haben
Glückwunsch !
Zu 99% sind wir nicht pleite!!!
Gruß,Axel
Und alle die Heute gewinne gemacht haben
Glückwunsch !
downdax
Der worst-Case wäre die Einsetzung eines Insolvenzverwalters, der hat dann auch die Geschäftsführung !
Also PNM hat es geschafft dem Konkursrichter glaubhaft zu machen, daß SIE den "Karren ( noch ) allein aus dem Dreck ziehen. Unter welchen " Auflagen" ist die Grosse Unbekannte.
Auch welche Entscheidungen mit dem Insolvenzverwalter abzustimmen sind.
Also könnte PNM, wenn die Weiterführung gesichert ist den Antrag auf Insolvenz auch wieder zurück nehmen.
Dies wäre bei Einsetzung eines " Starken Insolvenzverwalters " nicht möglich.
Das ist wohl ein kleiner Unterschied.
In dem Fall hättest du heute statt + ein - gesehen.
Vielleicht erkennen im nachhinein einige, worauf Sie sich eingelassen haben...aber et is noch immer good jegangen
Gruss
HABAKUS
Der worst-Case wäre die Einsetzung eines Insolvenzverwalters, der hat dann auch die Geschäftsführung !
Also PNM hat es geschafft dem Konkursrichter glaubhaft zu machen, daß SIE den "Karren ( noch ) allein aus dem Dreck ziehen. Unter welchen " Auflagen" ist die Grosse Unbekannte.
Auch welche Entscheidungen mit dem Insolvenzverwalter abzustimmen sind.
Also könnte PNM, wenn die Weiterführung gesichert ist den Antrag auf Insolvenz auch wieder zurück nehmen.
Dies wäre bei Einsetzung eines " Starken Insolvenzverwalters " nicht möglich.
Das ist wohl ein kleiner Unterschied.
In dem Fall hättest du heute statt + ein - gesehen.
Vielleicht erkennen im nachhinein einige, worauf Sie sich eingelassen haben...aber et is noch immer good jegangen
Gruss
HABAKUS
Bitte bei den Fakten bleiben in Sachen Insolvenzrecht:
Nach Eingang des Antrages prüft das Gericht seine Zuständigkeit sowie die formellen Voraussetzungen.
Sind diese nicht eingehalten, so weist es den Antrag zurück. Während der Dauer der Prüfung kann das Gericht verschiedene Sicherungsmaßnahmen (§§ 21-25 InsO) ergreifen, um zu verhindern, dass das Haftungs-Vermögen verringert wird.
Es kann einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen.
Dieser hat dann die Aufgaben, das Vermögen des Schuldners zu erhalten, dessen Unternehmen bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag fortzuführen und zu prüfen, ob das Vermögen das Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird. Das Gericht kann ihn zusätzlich beauftragen, als Sachverständiger zu prüfen, ob eine Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens (Sanierung) bestehen.
Neben der Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters kann das Insolvenzgericht weitere Sicherungsmaßnahmen treffen. Es kann dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegen oder anordnen, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind. Es kann Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner untersagen oder einstweilen einstellen. Dies gilt ohne weiteres für das bewegliche Vermögen des Schuldners, also für Sachen und Forderungen. Auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters ist eine entsprechende gerichtliche Anordnung auch für die Zwangsvollstreckung in Immobilien möglich. Schließlich kann das Insolvenzgericht sogar eine Postsperre verhängen und unter Umständen den Schuldner, der seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, zwangsweise vorführen und nach seiner Anhörung in Haft nehmen lassen.
Mit dem Eröffnungsbeschluss (§ 27 InsO) beginnt das Insolvenzverfahren. Die Entscheidung ist öffentlich bekannt zu machen und dem Schuldner sowie seinen Gläubigern zuzustellen. Darüber hinaus wird sie im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister und im Grundbuch eingetragen.
Im Eröffnungsbeschluss benennt das Gericht den Insolvenzverwalter.
Es fordert die Gläubiger auf, ihre Rechte innerhalb einer bestimmten Frist ordnungsgemäß beim Insolvenzverwalter anzumelden. Personen, die dem Schuldner gegenüber Verpflichtungen haben, werden aufgefordert, nunmehr ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten. Schließlich setzt das Gericht den Berichts- und den Prüfungstermin fest.
WENN MAN DIE HEUTIGE AD-HOC IN VERBINDUNG MIT DEM NORMALEN
VERFAHREN IM INSOLVENZFALL SIEHT, DANN IST DER KURSANSTIEG ABSOLUT UNVERSTÄNDLICH.
Nach Eingang des Antrages prüft das Gericht seine Zuständigkeit sowie die formellen Voraussetzungen.
Sind diese nicht eingehalten, so weist es den Antrag zurück. Während der Dauer der Prüfung kann das Gericht verschiedene Sicherungsmaßnahmen (§§ 21-25 InsO) ergreifen, um zu verhindern, dass das Haftungs-Vermögen verringert wird.
Es kann einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen.
Dieser hat dann die Aufgaben, das Vermögen des Schuldners zu erhalten, dessen Unternehmen bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag fortzuführen und zu prüfen, ob das Vermögen das Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird. Das Gericht kann ihn zusätzlich beauftragen, als Sachverständiger zu prüfen, ob eine Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens (Sanierung) bestehen.
Neben der Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters kann das Insolvenzgericht weitere Sicherungsmaßnahmen treffen. Es kann dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegen oder anordnen, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind. Es kann Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner untersagen oder einstweilen einstellen. Dies gilt ohne weiteres für das bewegliche Vermögen des Schuldners, also für Sachen und Forderungen. Auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters ist eine entsprechende gerichtliche Anordnung auch für die Zwangsvollstreckung in Immobilien möglich. Schließlich kann das Insolvenzgericht sogar eine Postsperre verhängen und unter Umständen den Schuldner, der seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, zwangsweise vorführen und nach seiner Anhörung in Haft nehmen lassen.
Mit dem Eröffnungsbeschluss (§ 27 InsO) beginnt das Insolvenzverfahren. Die Entscheidung ist öffentlich bekannt zu machen und dem Schuldner sowie seinen Gläubigern zuzustellen. Darüber hinaus wird sie im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister und im Grundbuch eingetragen.
Im Eröffnungsbeschluss benennt das Gericht den Insolvenzverwalter.
Es fordert die Gläubiger auf, ihre Rechte innerhalb einer bestimmten Frist ordnungsgemäß beim Insolvenzverwalter anzumelden. Personen, die dem Schuldner gegenüber Verpflichtungen haben, werden aufgefordert, nunmehr ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten. Schließlich setzt das Gericht den Berichts- und den Prüfungstermin fest.
WENN MAN DIE HEUTIGE AD-HOC IN VERBINDUNG MIT DEM NORMALEN
VERFAHREN IM INSOLVENZFALL SIEHT, DANN IST DER KURSANSTIEG ABSOLUT UNVERSTÄNDLICH.
Und wo lieg ich jetzt falsch
wie man sieht, machen auch mal Dummbratzen Kohle. Nur nicht die, die jetzt noch investiert sind.
@onekohle
Der Antrag ist nicht von einem Gläubiger gestellt worden, sondern von PNM selber !!!
Der Antrag ist nicht von einem Gläubiger gestellt worden, sondern von PNM selber !!!
+++Wulf-Gerd Joneleit ist zum Insolvenzverwalter der Phenomedia AG bestellt worden, nachdem das Unternehmen am 14. Mai Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hatte. Der Kernbereich Computerspieleentwicklung soll aber weiter geführt werden.+++
Quelle: W&V Ticker, www.wuv.de
Gruß
Faspower
Quelle: W&V Ticker, www.wuv.de
Gruß
Faspower
@habakus
Es ist eigentlich egal wer den Antrag stellt. Ich wollte auch nur verdeutlichen, daß die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und der Wille das Unternehmen fortzuführen in dieser Phase des Verfahrens eigentlich der Normalfall ist und nicht unbedingt eine
Mitteilung, die dieses Kursfeuerwerk von gestern rechtfertigt.
Ich habe beruflich schon einige insolvente Firmen als Investor übernommen. Aber immer nur die Assets und nie das gesamte Unternehmen (Ausnahme nur, wenn das Interesse dem Mantel gilt). Bei Phenomedia würde ich, bei Interesse, eine (Auffang-)Phenomedia II gründen, einige Lizenzen erwerben, die Top-Mitarbeiter übernehmen und mich nicht um die Aktionäre der Alt-Phenomedia kümmern. Oder ähnlich.
Anders kann ich mir das bei Interessenten für Phenomedia nicht vorstellen.
Aber ich lass mich gerne überraschen. Nur daß die Aktionäre - abgesehen von einigen Zocks bei Kursausschlägen - hier Geld verdienen können entspricht nicht meinen Erfahrungen.
Es ist eigentlich egal wer den Antrag stellt. Ich wollte auch nur verdeutlichen, daß die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und der Wille das Unternehmen fortzuführen in dieser Phase des Verfahrens eigentlich der Normalfall ist und nicht unbedingt eine
Mitteilung, die dieses Kursfeuerwerk von gestern rechtfertigt.
Ich habe beruflich schon einige insolvente Firmen als Investor übernommen. Aber immer nur die Assets und nie das gesamte Unternehmen (Ausnahme nur, wenn das Interesse dem Mantel gilt). Bei Phenomedia würde ich, bei Interesse, eine (Auffang-)Phenomedia II gründen, einige Lizenzen erwerben, die Top-Mitarbeiter übernehmen und mich nicht um die Aktionäre der Alt-Phenomedia kümmern. Oder ähnlich.
Anders kann ich mir das bei Interessenten für Phenomedia nicht vorstellen.
Aber ich lass mich gerne überraschen. Nur daß die Aktionäre - abgesehen von einigen Zocks bei Kursausschlägen - hier Geld verdienen können entspricht nicht meinen Erfahrungen.
kohleone:
ich kann dir nur beipflichten; die aktionäre bekommen bei einem insolvenzverfahren zu 99% nix
ich kann dir nur beipflichten; die aktionäre bekommen bei einem insolvenzverfahren zu 99% nix
Es ist keinesfalls egal wer den Antrag stellt und aus welchen Gründen!
Hier wurde der Antrag vermutlich wegen drohender Zahlungsunfähigkeit/ Überschuldung gestellt.
Hierzu ist der Vorstand verpflichtet. da ansonsten strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Hier wurde der Antrag vermutlich wegen drohender Zahlungsunfähigkeit/ Überschuldung gestellt.
Hierzu ist der Vorstand verpflichtet. da ansonsten strafrechtliche Konsequenzen drohen.
..für das Procedere macht es keinen Unterschied. Fakten:
Berechtigt, den Insolvenzantrag zu stellen, sind sowohl der Schuldner als auch seine Gläubiger. Bis das Insolvenzgericht über den Antrag entschieden hat, kann der Antrag jederzeit zurückgenommen werden. Der Antrag ist grundsätzlich bei dem Amtsgericht zu stellen, das am satzungsmäßig bestimmten Unternehmenssitz, oder - bei natürlichen Personen - am Wohnsitz des Schuldners liegt. Führt der Schuldner seine Geschäfte im Schwerpunkt an einem anderen Ort, so ist das Insolvenzgericht dort zuständig. Ein zulässiger Antrag des Gläubigers setzt ein rechtliches Interesse des Antragstellers voraus. Dies fehlt, wenn es eine einfachere Rechtschutzmöglichkeit gibt oder mit dem Antrag insolvenzfremde Zwecke verfolgt werden. Seine Forderung(en) und den vorgetragenen Eröffnungsgrund muss der Gläubiger glaubhaft machen. Hierfür verweist die Insolvenzordnung auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung. Für den Antrag des Schuldners besteht eine Antragspflicht, soweit es sich um eine juristische Person handelt ( §§ 42 II BGB, 130a, 177a HGB, 99 GenG, 92 II AktG, 64 GmbHG). Wird diese Pflicht von den handelnden Organen verletzt, so haften sie für den entstandenen Schaden mit ihrem Privatvermögen. Außerdem können sie zur Erstattung eines vom Gläubiger geleisteten Verfahrenskostenvorschusses herangezogen werden (§ 26 Abs. 3 InsO). Schließlich ist die Unterlassung einer rechtzeitigen Antragstellung - auch für natürliche Personen - strafrechtlich relevant (§§ 283 ff StGB).
Berechtigt, den Insolvenzantrag zu stellen, sind sowohl der Schuldner als auch seine Gläubiger. Bis das Insolvenzgericht über den Antrag entschieden hat, kann der Antrag jederzeit zurückgenommen werden. Der Antrag ist grundsätzlich bei dem Amtsgericht zu stellen, das am satzungsmäßig bestimmten Unternehmenssitz, oder - bei natürlichen Personen - am Wohnsitz des Schuldners liegt. Führt der Schuldner seine Geschäfte im Schwerpunkt an einem anderen Ort, so ist das Insolvenzgericht dort zuständig. Ein zulässiger Antrag des Gläubigers setzt ein rechtliches Interesse des Antragstellers voraus. Dies fehlt, wenn es eine einfachere Rechtschutzmöglichkeit gibt oder mit dem Antrag insolvenzfremde Zwecke verfolgt werden. Seine Forderung(en) und den vorgetragenen Eröffnungsgrund muss der Gläubiger glaubhaft machen. Hierfür verweist die Insolvenzordnung auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung. Für den Antrag des Schuldners besteht eine Antragspflicht, soweit es sich um eine juristische Person handelt ( §§ 42 II BGB, 130a, 177a HGB, 99 GenG, 92 II AktG, 64 GmbHG). Wird diese Pflicht von den handelnden Organen verletzt, so haften sie für den entstandenen Schaden mit ihrem Privatvermögen. Außerdem können sie zur Erstattung eines vom Gläubiger geleisteten Verfahrenskostenvorschusses herangezogen werden (§ 26 Abs. 3 InsO). Schließlich ist die Unterlassung einer rechtzeitigen Antragstellung - auch für natürliche Personen - strafrechtlich relevant (§§ 283 ff StGB).
Den kleinen aber feinen Unterschied habe ich schon in #34 erläutert.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Investoren beobachten auch:
Wertpapier | Perf. % |
---|---|
+0,50 | |
+0,22 | |
+0,76 | |
+5,54 | |
+0,48 | |
0,00 | |
-2,99 | |
0,00 | |
-1,13 | |
-0,80 |
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
175 | ||
79 | ||
74 | ||
69 | ||
64 | ||
48 | ||
42 | ||
41 | ||
39 | ||
39 |