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    PHenomedia kleiner Zock beginnt! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.05.02 09:45:16 von
    neuester Beitrag 24.05.02 12:03:43 von
    Beiträge: 44
    ID: 589.416
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      Avatar
      schrieb am 23.05.02 09:45:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      c
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 09:50:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Akionar
      zwischendurch kannst Du ja mal MissionDigit spielen :cool:
      www.happydigits.de
      Ein Spiel nach PacMan-Art von Phenomedia.
      Na, was die wohl dafür bekommen haben :cool:
      MfG
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 09:55:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hier noch einmal der Link :laugh:

      http://www.happydigits.de

      MfG
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 09:58:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank
      aber im Moment bin ich mit Phenomedia Aktien derartig beschäftigt!

      mfg akionar
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 10:00:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ja, ich auch :laugh:
      Frage mich seit Tagen welches Zimmer ich damit tapezieren werde :laugh:
      MfG

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      Avatar
      schrieb am 23.05.02 10:07:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das mache ich nicht, ich lasse die Tausender hängen!
      mfg
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 10:08:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hoffentlich trocknen sie nicht aus :cool:
      MfG
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 10:10:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ Loserin

      # 5: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 10:13:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bis jetzt schaut es ja ganz gut aus bei PHenomedia. Aber meiner Meinung geht nachhaltig bis zur Übernahme eh nicht mehr als 0,45 oder 0,5. Erst dann wird es richtig interessant!

      mfg akionar
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 10:24:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn DU gestern eingestiegen bist, vergesse nicht
      gewinne mitzunehmen!
      Gruß, Axel
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 11:19:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      " ..aber im Moment bin ich mit Phenomedia Aktien derartig beschäftigt.. " (09:58:15)

      letzter umsatz:
      ffm: 9:44
      xetra: 9:53
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 12:14:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      Glückwunsch :laugh:
      cu Henrys
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 12:21:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zu 99% sind wir nicht PLEITE....
      Gruß,Axel
      Und viel Glück!
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 12:28:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hat da eben jemand 40.000 Stück auf Xetra und 40.000 in FRA eingesackt? Reibe mir verwundert die Augen.....

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 12:31:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nicht Augen reiben, LESSEN!

      DGAP-Ad hoc: Phenomedia AG <DE0005414908> deutsch


      Phenomedia AG: Fortführung der Geschäftstätigkeit

      Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      Fortführung der Geschäftstätigkeit

      Nachdem die Phenomedia AG am 14. Mai 2002 beim Amtsgericht Bochum Antrag auf
      Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, ist Herr Dr. jur. Wulf-Gerd
      Joneleit, Bochum, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Ziel des
      Insolvenzverfahrens nach ersten Gesprächen zwischen Vorstand und
      Insolvenzverwalter ist die Fortführung der Gesellschaft.
      Ferner führt der Vorstand der Phenomedia nach wie vor intensive Gespräche mit
      mehreren potentiellen Investoren, um eine möglichst kurzfristige Sanierung des
      Unternehmens sicherzustellen.

      Im Rahmen der erforderlichen Restrukturierung zur Konzentration auf die
      Kernkompetenz wurde die Mitarbeiterzahl in der Phenomedia AG innerhalb der
      gesetzlichen Kündigungsfristen von derzeit knapp 90 Mitarbeitern um etwa 40
      Mitarbeiter gesenkt, Auszubildende mit eingerechnet. Der Personalabbau bezieht
      sich sowohl auf den administrativen Bereich als auch auf den Teil der
      Entwicklungsabteilung, der nicht unmittelbar mit der Schaffung und
      Visualisierung von neuen Charakteren und Spielkonzepten befasst war. Das zur
      Weiterführung erforderliche Kernteam der Kreativ-Entwickler wird in der
      Phenomedia AG verbleiben. Somit wird das Unternehmen weiterhin lizenzträchtige
      Charaktere entwickeln.


      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 23.05.2002
      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 541490; ISIN: DE0005414908; Index:
      Notiert: Neuer Markt Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
      Hamburg, München, Hannover und Stuttgart


      231204 Mai 02
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 12:35:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      @boese

      ja...;-)....hab`s zu spät gesehen.....aber bin ja seit gestern drin......

      Trotzdem Danke....
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 13:42:59
      Beitrag Nr. 17 ()
      kann ich nicht lesen oder ist der einzige inhalt der adhoc, dass der insolvenzverwalter vom gericht bestellt wurde?!
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 13:47:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      Vorläufiger Insolvenzverwalter, daß ist das WICHTIGE !!!

      Aber das interessiert hier sowiesokeinesau ;)
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 13:56:52
      Beitrag Nr. 19 ()
      Fortführung der Geschäftstätigkeit

      Nachdem die Phenomedia AG am 14. Mai 2002 beim Amtsgericht Bochum Antrag
      auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, ist Herr Dr. jur.
      Wulf-Gerd Joneleit, Bochum, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
      worden. Ziel des Insolvenzverfahrens nach ersten Gesprächen zwischen
      Vorstand und Insolvenzverwalter ist die Fortführung der Gesellschaft.
      Ferner führt der Vorstand der Phenomedia nach wie vor intensive
      Gespräche mit mehreren potentiellen Investoren, um eine möglichst
      kurzfristige Sanierung des Unternehmens sicherzustellen.

      Im Rahmen der erforderlichen Restrukturierung zur Konzentration auf die
      Kernkompetenz wurde die Mitarbeiterzahl in der Phenomedia AG innerhalb
      der gesetzlichen Kündigungsfristen von derzeit knapp 90 Mitarbeitern um
      etwa 40 Mitarbeiter gesenkt, Auszubildende mit eingerechnet. Der
      Personalabbau bezieht sich sowohl auf den administrativen Bereich als
      auch auf den Teil der Entwicklungsabteilung, der nicht unmittelbar mit
      der Schaffung und Visualisierung von neuen Charakteren und
      Spielkonzepten befasst war. Das zur Weiterführung erforderliche Kernteam
      der Kreativ-Entwickler wird in der Phenomedia AG verbleiben. Somit wird
      das Unternehmen weiterhin lizenzträchtige Charaktere entwickeln.


      Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so stehe ich Ihnen gerne zuv
      Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Betriebswirtin (VWA)
      Andrea Heyder
      Investor Relations Manager

      Phenomedia AG
      Josef-Haumann-Str. 10
      44866 Bochum

      Tel. 0049/2327/997-471
      Fax 0049/2327/997-466
      E-Mail: andrea.heyder@phenomedia.com
      www.phenomedia.com
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 14:02:27
      Beitrag Nr. 20 ()
      Vorläufiger Insolvenzverwalter .. was bedeutet das, erklär mal
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 14:12:30
      Beitrag Nr. 21 ()
      Leute ich danke euch, dass ihr an mich und die anderen Phenomediaboardteilnehmer geglaubt habt.
      Danke für das Vertrauen, denn der auf mich gehört hätte, hätte sie zumindest für 0,42 kaufen können und bei 0,6 auf verkaufen.

      Bis zum nächsten Mal

      akionar
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 14:13:34
      Beitrag Nr. 22 ()
      Nach der kurzen Verschnaufspause geht es wohl weiter aufwärts?
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 14:14:37
      Beitrag Nr. 23 ()
      Viele interessante Hinweise:
      http://www.insolvenzrecht.de
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 14:16:40
      Beitrag Nr. 24 ()
      Bin raus. Jetzt geht´s erstmal
      wieder runter. Bleibt aber spannend.
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 14:45:47
      Beitrag Nr. 25 ()
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 17:03:03
      Beitrag Nr. 26 ()
      ich weiss wirklich nicht, was an einem vorläufigen insolvenzverwalter toll sein soll - das ist der standartweg zur auflösung

      eine übernahme halte ich für ausgeschlossen - wer ist schon so blöd und übernimmt eine solche gesellschaft?! nach übernahmegesetz müsste der durchschnittpreis der letzten drei monate gezahlt werden. da dies keiner zahlen wird, wenn er es billiger bekommen kann, wird die aktie über mind. drei monate fallen

      und - wie gesagt - das ist das positive szenario..

      wer noch stücke hat, kann diese heute oder in den nächsten tagen geben wenn die shorties sich decken müssen..
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 18:02:53
      Beitrag Nr. 27 ()
      @ DOWNDAX

      "ich weiss wirklich nicht, was an einem vorläufigen insolvenzverwalter toll sein soll - das ist der standartweg zur auflösung "
      Klaro....deshalb steht ja auch in der Meldung, dass an der Weiterführung der Gesellschaft gearbeitet wird, und nicht an der Liquidation. An dem Verwalter ist sicher erstmal nix toll, wohl aber an den Infos der Meldung, also lies sie einfach nochmal gründlich ja ?

      "eine übernahme halte ich für ausgeschlossen - wer ist schon so blöd und übernimmt eine solche gesellschaft?! nach übernahmegesetz müsste der durchschnittpreis der letzten drei monate gezahlt werden. da dies keiner zahlen wird, wenn er es billiger bekommen kann, wird die aktie über mind. drei monate fallen "
      Ach - du hälst eine Übernahme für ausgeschlossen ? Ich nicht - damit hab ich deine Meinung schon ausgeglichen hahaha. Ich glaube, es wird Unternehmen aus dem Computerspielmarkt geben, die wissen, was ein Gothic oder ein Huhn etc. etc. Wert sein können, wenn mans "günstig" bekommt, und günstig ist Phenomedia ja zur Zeit. Klar, kann natürlich noch ein par Cent runter gehen aber große interessierte Kandidaten zahlen Phenomedia aus der Portokasse. Zudem weist du nicht, was da vielleicht noch "in Arbeit" ist ? Die Kreativen sind ja noch alle da und die sollten sicher das eine odere andere nette Game in der Pipeline haben, das für Investoren interessant sein könnte....

      "und - wie gesagt - das ist das positive szenario.. "
      Das magst du so sehen. Bist ein kleiner heimlicher Optimist oder ??? Na dann DANKE FÜR DIE WARNUNG :-)
      Wenn dein Statement das positive Szenario aus deiner Sicht wiedergibt, dann sei doch bitte so nett, und unterhalte mich mal mit deinem WORST CASE Szenario - bin gespannt.

      "wer noch stücke hat, kann diese heute oder in den nächsten tagen geben wenn die shorties sich decken müssen.."
      Abwarten.....

      BLAM
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 18:13:24
      Beitrag Nr. 28 ()
      ...shorties müssen sich eindecken?

      Leute, Ihr lest zuviel Horrorgeschichten in US-Boards -
      die Dinger waren und sind nicht leerverkaufbar.
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 18:31:22
      Beitrag Nr. 29 ()
      @mczock: LOL

      @blam: ich denke einfach dass die risiken überwiegen - eine softwarefirma lebt von ihren programmierern - die guten werden IMHO sich etwas besseres (zB sicherer arbeitsplatz) suchen

      in der ersten phase wird IMMER das geschäft weitergeführt; das ist der sinn einer insolvenz - die liquidation kommt erst später wenn der verwalter keine chance mehr sieht

      meiner meinung nach, sind die adhocs ausgeschmückt mit zweckoptimismus
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 18:35:25
      Beitrag Nr. 30 ()
      @down

      Im Rahmen der erforderlichen Restrukturierung zur Konzentration auf die
      Kernkompetenz wurde die Mitarbeiterzahl in der Phenomedia AG innerhalb
      der gesetzlichen Kündigungsfristen von derzeit knapp 90 Mitarbeitern um
      etwa 40 Mitarbeiter gesenkt, Auszubildende mit eingerechnet. Der
      Personalabbau bezieht sich sowohl auf den administrativen Bereich als
      auch auf den Teil der Entwicklungsabteilung, der nicht unmittelbar mit
      der Schaffung und Visualisierung von neuen Charakteren und
      Spielkonzepten befasst war. Das zur Weiterführung erforderliche Kernteam
      der Kreativ-Entwickler wird in der Phenomedia AG verbleiben. Somit wird
      das Unternehmen weiterhin lizenzträchtige Charaktere entwickeln.


      MfG
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 18:36:05
      Beitrag Nr. 31 ()
      hahah, die Leute sind einfach zu blöd und steigen jetzt noch ein, nach 60% plus :laugh:

      morgen gibts dann den fetten Abverkauf. :D
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 18:40:41
      Beitrag Nr. 32 ()
      es wird wie immer sein.. umsätze gehen zurück und die aktie versiegt
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 19:27:38
      Beitrag Nr. 33 ()
      Und eine Stimme sprach aus dem dunkeln...
      Zu 99% sind wir nicht pleite!!!
      Gruß,Axel
      Und alle die Heute gewinne gemacht haben
      Glückwunsch !
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 20:01:36
      Beitrag Nr. 34 ()
      downdax

      Der worst-Case wäre die Einsetzung eines Insolvenzverwalters, der hat dann auch die Geschäftsführung !
      Also PNM hat es geschafft dem Konkursrichter glaubhaft zu machen, daß SIE den "Karren ( noch ) allein aus dem Dreck ziehen. Unter welchen " Auflagen" ist die Grosse Unbekannte.
      Auch welche Entscheidungen mit dem Insolvenzverwalter abzustimmen sind.
      Also könnte PNM, wenn die Weiterführung gesichert ist den Antrag auf Insolvenz auch wieder zurück nehmen.

      Dies wäre bei Einsetzung eines " Starken Insolvenzverwalters " nicht möglich.

      Das ist wohl ein kleiner Unterschied. ;)

      In dem Fall hättest du heute statt + ein - gesehen.

      Vielleicht erkennen im nachhinein einige, worauf Sie sich eingelassen haben...aber et is noch immer good jegangen :)

      Gruss
      HABAKUS
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 20:16:06
      Beitrag Nr. 35 ()
      Bitte bei den Fakten bleiben in Sachen Insolvenzrecht:

      Nach Eingang des Antrages prüft das Gericht seine Zuständigkeit sowie die formellen Voraussetzungen.

      Sind diese nicht eingehalten, so weist es den Antrag zurück. Während der Dauer der Prüfung kann das Gericht verschiedene Sicherungsmaßnahmen (§§ 21-25 InsO) ergreifen, um zu verhindern, dass das Haftungs-Vermögen verringert wird.

      Es kann einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen.

      Dieser hat dann die Aufgaben, das Vermögen des Schuldners zu erhalten, dessen Unternehmen bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag fortzuführen und zu prüfen, ob das Vermögen das Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird. Das Gericht kann ihn zusätzlich beauftragen, als Sachverständiger zu prüfen, ob eine Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens (Sanierung) bestehen.

      Neben der Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters kann das Insolvenzgericht weitere Sicherungsmaßnahmen treffen. Es kann dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegen oder anordnen, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind. Es kann Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner untersagen oder einstweilen einstellen. Dies gilt ohne weiteres für das bewegliche Vermögen des Schuldners, also für Sachen und Forderungen. Auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters ist eine entsprechende gerichtliche Anordnung auch für die Zwangsvollstreckung in Immobilien möglich. Schließlich kann das Insolvenzgericht sogar eine Postsperre verhängen und unter Umständen den Schuldner, der seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, zwangsweise vorführen und nach seiner Anhörung in Haft nehmen lassen.

      Mit dem Eröffnungsbeschluss (§ 27 InsO) beginnt das Insolvenzverfahren. Die Entscheidung ist öffentlich bekannt zu machen und dem Schuldner sowie seinen Gläubigern zuzustellen. Darüber hinaus wird sie im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister und im Grundbuch eingetragen.

      Im Eröffnungsbeschluss benennt das Gericht den Insolvenzverwalter.

      Es fordert die Gläubiger auf, ihre Rechte innerhalb einer bestimmten Frist ordnungsgemäß beim Insolvenzverwalter anzumelden. Personen, die dem Schuldner gegenüber Verpflichtungen haben, werden aufgefordert, nunmehr ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten. Schließlich setzt das Gericht den Berichts- und den Prüfungstermin fest.

      WENN MAN DIE HEUTIGE AD-HOC IN VERBINDUNG MIT DEM NORMALEN
      VERFAHREN IM INSOLVENZFALL SIEHT, DANN IST DER KURSANSTIEG ABSOLUT UNVERSTÄNDLICH.
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 20:18:48
      Beitrag Nr. 36 ()
      Und wo lieg ich jetzt falsch :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 21:13:30
      Beitrag Nr. 37 ()
      wie man sieht, machen auch mal Dummbratzen Kohle. Nur nicht die, die jetzt noch investiert sind. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 21:17:45
      Beitrag Nr. 38 ()
      @onekohle

      Der Antrag ist nicht von einem Gläubiger gestellt worden, sondern von PNM selber !!!
      Avatar
      schrieb am 23.05.02 21:29:21
      Beitrag Nr. 39 ()
      +++Wulf-Gerd Joneleit ist zum Insolvenzverwalter der Phenomedia AG bestellt worden, nachdem das Unternehmen am 14. Mai Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hatte. Der Kernbereich Computerspieleentwicklung soll aber weiter geführt werden.+++
      Quelle: W&V Ticker, www.wuv.de
      Gruß
      Faspower
      Avatar
      schrieb am 24.05.02 10:38:09
      Beitrag Nr. 40 ()
      @habakus

      Es ist eigentlich egal wer den Antrag stellt. Ich wollte auch nur verdeutlichen, daß die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und der Wille das Unternehmen fortzuführen in dieser Phase des Verfahrens eigentlich der Normalfall ist und nicht unbedingt eine
      Mitteilung, die dieses Kursfeuerwerk von gestern rechtfertigt.

      Ich habe beruflich schon einige insolvente Firmen als Investor übernommen. Aber immer nur die Assets und nie das gesamte Unternehmen (Ausnahme nur, wenn das Interesse dem Mantel gilt). Bei Phenomedia würde ich, bei Interesse, eine (Auffang-)Phenomedia II gründen, einige Lizenzen erwerben, die Top-Mitarbeiter übernehmen und mich nicht um die Aktionäre der Alt-Phenomedia kümmern. Oder ähnlich.

      Anders kann ich mir das bei Interessenten für Phenomedia nicht vorstellen.
      Aber ich lass mich gerne überraschen. Nur daß die Aktionäre - abgesehen von einigen Zocks bei Kursausschlägen - hier Geld verdienen können entspricht nicht meinen Erfahrungen.
      Avatar
      schrieb am 24.05.02 11:03:59
      Beitrag Nr. 41 ()
      kohleone:

      ich kann dir nur beipflichten; die aktionäre bekommen bei einem insolvenzverfahren zu 99% nix
      Avatar
      schrieb am 24.05.02 11:05:04
      Beitrag Nr. 42 ()
      Es ist keinesfalls egal wer den Antrag stellt und aus welchen Gründen!

      Hier wurde der Antrag vermutlich wegen drohender Zahlungsunfähigkeit/ Überschuldung gestellt.
      Hierzu ist der Vorstand verpflichtet. da ansonsten strafrechtliche Konsequenzen drohen.
      Avatar
      schrieb am 24.05.02 11:41:40
      Beitrag Nr. 43 ()
      ..für das Procedere macht es keinen Unterschied. Fakten:

      Berechtigt, den Insolvenzantrag zu stellen, sind sowohl der Schuldner als auch seine Gläubiger. Bis das Insolvenzgericht über den Antrag entschieden hat, kann der Antrag jederzeit zurückgenommen werden. Der Antrag ist grundsätzlich bei dem Amtsgericht zu stellen, das am satzungsmäßig bestimmten Unternehmenssitz, oder - bei natürlichen Personen - am Wohnsitz des Schuldners liegt. Führt der Schuldner seine Geschäfte im Schwerpunkt an einem anderen Ort, so ist das Insolvenzgericht dort zuständig. Ein zulässiger Antrag des Gläubigers setzt ein rechtliches Interesse des Antragstellers voraus. Dies fehlt, wenn es eine einfachere Rechtschutzmöglichkeit gibt oder mit dem Antrag insolvenzfremde Zwecke verfolgt werden. Seine Forderung(en) und den vorgetragenen Eröffnungsgrund muss der Gläubiger glaubhaft machen. Hierfür verweist die Insolvenzordnung auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung. Für den Antrag des Schuldners besteht eine Antragspflicht, soweit es sich um eine juristische Person handelt ( §§ 42 II BGB, 130a, 177a HGB, 99 GenG, 92 II AktG, 64 GmbHG). Wird diese Pflicht von den handelnden Organen verletzt, so haften sie für den entstandenen Schaden mit ihrem Privatvermögen. Außerdem können sie zur Erstattung eines vom Gläubiger geleisteten Verfahrenskostenvorschusses herangezogen werden (§ 26 Abs. 3 InsO). Schließlich ist die Unterlassung einer rechtzeitigen Antragstellung - auch für natürliche Personen - strafrechtlich relevant (§§ 283 ff StGB).
      Avatar
      schrieb am 24.05.02 12:03:43
      Beitrag Nr. 44 ()
      Den kleinen aber feinen Unterschied habe ich schon in #34 erläutert.


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