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    sind bewusst falsche Wahlversprechen strafbar ???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.09.02 13:52:40 von
    neuester Beitrag 29.09.02 14:24:20 von
    Beiträge: 7
    ID: 640.115
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      Avatar
      schrieb am 29.09.02 13:52:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      da hab ich hier mal eine adresse dazu:
      http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/stgb/__108a.html

      hier der wortlaut:

      StGB § 108a Wählertäuschung

      (1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Der Versuch ist strafbar.

      frage:
      sind die wahlversprechen der rot/grünen darunter zu sehen?
      euere meinung würde mich interessieren.
      .
      Avatar
      schrieb am 29.09.02 13:54:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      so langsam drehen hier ein paar durch.

      raucht euch erst mal einen, falls ihr schon 18 seid.

      :)
      Avatar
      schrieb am 29.09.02 14:13:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      @genova,

      nun ich glaube, wenn rot/grün diese jetzt vorliegenden tatsachen vor der wahl vorgelegt hätte, würden mit gewissheit viele wähler ihr begehrtes "kreuzchen" an anderer stelle gemacht haben.
      da rot/grün also mit vorsätzlich falschem vor der wahl argumentierte, erkenne ich diese tatsache als wählertäuschung.
      .
      Avatar
      schrieb am 29.09.02 14:14:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      achso, michaoj, sags doch gleich. ich hab dich erst falsch verstanden. ich dachte, du wärst für rot/grün.

      :)
      Avatar
      schrieb am 29.09.02 14:15:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      # 1 u. 3

      da wären die Gefängnisse aber voll mit Politikern aller Parteien...

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      Avatar
      schrieb am 29.09.02 14:18:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      sind "legale Betrüge" strafbar? ;)
      Avatar
      schrieb am 29.09.02 14:24:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5,

      das glaube ich auch.
      es wird so praktiziert: wo kein kläger, da auch kein richter.
      also beugt man das recht und darauf erheben auch andere anspruch. damit wird eine rechtsbeugung toleriert.


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