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    Frage zu Einmalbeitrag in LV und Steuerpflicht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.11.02 14:42:53 von
    neuester Beitrag 07.11.02 15:05:40 von
    Beiträge: 6
    ID: 656.972
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      schrieb am 07.11.02 14:42:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir nochmal einer von euch Experten helfen?

      Aus einem Grundstücksverkauf im Ausland möchte ich als Finanzpolster fürs Alter etwas in eine Lebens- oder Rentenversicherung einlegen.

      Laufzeit wären etwa 15 Jahre.
      Mein Steuerberater sagt, dass die Erträge aus der LV steuerpflichtig wären, da es eine Ausnahme (bei "steuerfreiheit") für Einmalbeiträge gäbe.
      Ein Freund von mir (Leiter Firmenkunden bei meiner Hausbank, also keiner, der einem alles verkaufen will)sagt, dass dies (Steuerpflicht) nur bei Kapitallebensver-sicherungen der Fall wäre, nicht aber bei Rentenversicherungen gegen Einmalzahlung.

      Kann mir jemand einen Link/Seite empfehlen, auf der solche Sachen behandelt werden? Habe bereits im Internet gesucht, aber lediglich Infos über die LVs, nicht aber über RVs gefunden.

      Wäre prima, wenn ich eure Meinung hätte, was bei einem Vertrag mit Einmalbeitrag (mit oder ohne Beitragsdepot) steuerlich passiert.

      Sollte ich hier im Board bereits bestehende Threads dazu übersehen haben, entschuldige ich mich. Das Internet ist noch recht neu (zwei Jahre) für mich. Außerdem gaben mir einige Reaktionen auf meine letzte Frage zu denken (..."dämlich"...). Naja, war sie vielleicht auch, aber gerade deswegen frage ich ja...

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 14:50:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Soviel ich weiß:

      Einmalzahlung wird in ein "Depot" eingezahlt aus dem dann 5 Jahre (min.) Beträge für die Versicherungen entnommen werden müssen.

      Dein Steuerberater kann also recht haben, wenn es sich wirklich um eine Einmalzahlung handelt.
      Die Versicherung müsste aber dumm sein, wenn Sie Dir nicht den Tipp geben würde bzw. Dich aufklären würde.


      2. Die Sofortrente unterscheidet sich von der aufgeschobenen Rente insoweit, als dass der Anleger den Beitrag in Form eines größeren Geldbetrages auf einmal zahlt und dafür sofort Anspruch auf eine bis ans Lebensende zu zahlende Rente hat. Die Rentenzahlung erfolgt auch dann noch, wenn die gezahlten Renten den entrichteten Einmalbeitrag wertmäßig übersteigen.

      Die Form der aufgeschobenen Rente ist vor allem für jüngere Anleger interessant, da in den meisten Fällen das Anfangskapital fehlt und somit eine Einmal-Einzahlung eines größeren Geldbetrages nicht möglich ist.

      Damit Leistungen aus Rentenversicherungsverträgen steuerlich begünstigt werden, muss die Mindestlaufzeit des Vertrages zwölf Jahre und die Beitragszahlungsdauer mindestens fünf Jahre betragen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 14:52:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Erträge aus Einmalbeitragsvers. sind immer steuerpflichtig.
      Ausweg: Versicherung mit Beitragsdepot (meist rel. gut verzinst) aus dem ein (über min. 5 Jahre) laufender Beitrag gezahlt wird, nach 12 Jahren Steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 14:59:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Super!

      Vielen Dank! Das war wohl ein Mißverständnis meinerseits. Natürlich wird ein Beitragsdepot eingeführt.

      Danke euch!
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 15:02:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Korrekt. Egal ob Rentenversicherung oder Lebensversicherung. Bei Einmalzahlung steuerpflichtig. Ausweg Beitragsdepot. Mind. fünf Jahre Beitragszahlung und Gesamtlaufzeit zwölf Jahre führt zur Steuerfreiheit.

      Auch nachzulesen unter: http://www.versicherungen-klippundklar.de/

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      schrieb am 07.11.02 15:05:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      sowohl für RV als auch für LV gilt steuerfreiheit wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
      5 Jahre Beitragszahlungsdauer, Gesamtlaufzeit 12 Jahre, bei LV mind. 60% Todesfallschutz

      mit einem Beitragsdepot kann man das Geld sofort an die Versicherung übertragen. aus dem beitragsdepot speist die versicherung 5 Jahre lang die LV. sind also zwei verträge, Depot und LV, die zinsen aus Depot sind steuerpflichtig, aus der LV frei

      Rentenversicherungen gegen einmalbeitrag sind steuerpflichtig, allerdings nicht voll sondern abhängig vom Alter zum rentenbeginn.

      ich hab das gefühl das du keinen guten berater hast. Pass auf das dich keiner abzockt.

      wenn du ein angebot hast melde dich, das geht dann sicherlich noch deutlich billiger.

      grüße bando


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