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    Frage zur Eigenheimzulage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.11.02 07:50:15 von
    neuester Beitrag 10.11.02 14:15:08 von
    Beiträge: 10
    ID: 657.784
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      Avatar
      schrieb am 09.11.02 07:50:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gibt es die Eigenheimzulage auch, wenn ich das Haus meiner Eltern zu einem Freundschaftspreis (z.B. 100 TEUR) kaufe?
      Kann ich dann trotzdem einen Teil wieder an meine Eltern vermieten?
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 08:17:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gib mir mal deine Adresse, ich schick dir alles was du brauchst :)
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 09:34:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eigenheimzulage gibt es nur für selbstgenutztem Wohnraum.
      Soweit Wohnungen vermietet werden (auch an Eltern)gibt es keine Eigenheimzulage.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 09:39:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      @pegru

      Er will ja auch nur einen Teil vermieten ...

      Wenn der andere Teil selbstgenutzt ist, gibt es dafür Eigenheimzulage.
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 09:43:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi never...,
      Lies doch meinen Beitrag nochmal.
      Mit dem Wort soweit hatte ich auszudrücken versucht, dass Eigenheimzulage nur für den selbstgenutzten Wohnraum möglich ist.
      Alles klar?

      cu
      pegru

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      Avatar
      schrieb am 09.11.02 11:13:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi,

      ok was ist wenn ich im Moment Eigenheimzulage bekomme, seit 5 Jahren und die Wohnung vermieten will

      1) ab sofort klar gibt es zukünftig keine mehr aber
      muss ich etwas zurückzahlen gibt es fristen ?
      2) nach ablauf also 8 Jahre voll bezogen und dann vermiete ?

      Danke Gruss
      DAS_OMEN:D
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 16:19:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      @DAS_OMEN,
      angenommen Du ziehst im fünften Jahr aus, dann bekommst Du noch für das gesamte fünfte Jahr die Eigenheimzulage.
      Bei der Eigenheimzulage handelt es sich um ein Geschenk des Staates, das Du nicht (ich wiederhole: NICHT) zurückzahlen musst.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 18:38:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vielen Dank erstmal für die vielen Antworten.

      Es ist so, dass ich mind. 50 % selbst nutzen möchte und den Rest an meine Eltern vermieten will. Das Haus hat 360 qm, allerdings gibt es keine Teilungserklärung.
      Avatar
      schrieb am 10.11.02 13:19:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      wenn Du das Haus "unentgeltlich" Deinen Eltern überlässt, dann kannst Du dafür Eigenheimzulage bekommen!!!

      Das ist die einzige Möglichkeit für eine nicht selbstgenutzte Immo die Eigenheimzulage zu kassieren!

      bav
      Avatar
      schrieb am 10.11.02 14:15:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      @pegru
      danke sowas kann man ja fast nicht glauben :D Geschenk vom Staat !!!


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