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    Frage zur SpekuSteuer-Neuregelung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.11.02 18:04:29 von
    neuester Beitrag 13.12.02 20:02:40 von
    Beiträge: 46
    ID: 664.459
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      Avatar
      schrieb am 24.11.02 18:04:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Abend,

      ich habe eine Frage zu der Neuregelung der Spekulationssteuer, bei mir stellt sich folgendes Problem:

      ich habe noch Aktien, die ich im Jahre 2000 erworben habe :D (sind stark in der Verlustzone :cry: ). Der einzige Grund für mich diese noch zu halten, ist dass sie über die ein-Jahres-Frist sind (ich traue einigen dieser Unternehmen, zb. aus dem Biotech Bereich noch einen Erfolg zu, glaube jedoch, dass ich sie bis dahin noch günstiger bekomme).
      Wie verhält sich die Neuregelung der Steuer in Bezug auf solche Positionen ?
      Ich meine wenn ich sie einfach noch jahrelang halte, werde ich (wenn ich das richtig verstanden habe) auf
      diese (bis dahin hoffentlich:rolleyes: ) Gewinne 1,5% Steuern zahlen müssen. Wenn ich die Aktien jetzt aber Verkaufe
      und eventuell billiger zurückkaufen kann, habe ich zumindest dieses Kapital vorübergehend freigesetzt und kann
      es anderweitig investieren. Dann werde ich also 15% auf die Gewinne zahlen müssen, muss aber nicht über die ganzen
      Jahre halten und kann, wie eben bereits geschrieben anderweitig investieren bzw. diese Aktien "Traden":rolleyes: .

      Ich hoffe Ihr habt verstanden was ich meine (liest sich etwas wirr) und könnt mir weiterhelfen.

      Gruß,
      der_Ahnungslose
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 18:10:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Rot-Grüne-Regierung plant nicht nur Deine Gewinne mit 1,5% zu versteuern, Du sollst eine Art Abgeltungssteuer auf den Verkaufserlös in Höhe von 1,5% bezahlen!
      Ich bin aber noch guter Hoffnung, daß dieses Gesetz gekippt wird!
      Schöne Grüße von Stephen
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 18:17:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      aus einem anderen Thread:

      "Veräußerungsgewinne"

      Neu geregelt wird die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Der ursprünglich vorgesehene Vorschlag (Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz) hatte aus Gerechtigkeitsaspekten Vorteile, war aber einerseits nur schwer umsetzbar und andererseits im internationalen Vergleich eine ungewöhnliche Lösung. Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, Veräußerungsgewinne pauschal, umfassend und gleichmäßig zu besteuern. Spekulationsfristen fallen völlig weg. Der Veräußerungsgewinn wird für Neufälle mit 15 % besteuert.

      Es wird eine Stichtagsregelung geben, nach der für Altfälle unterstellt wird, dass der Verkauf von Wertpapieren und Immobilien 10 % Gewinn erbringt. Auf diese 10 % erheben wir dann 15 % Steuer. Probleme mit dem Nachweis von Anschaffungspreisen bei Altfällen können bei der Neuregelung nicht entstehen. Verluste aus Veräußerungen dürfen mit den Gewinnen verrechnet werden.

      Die Neuregelung lehnt sich an international übliche Verfahren an und belastet die Veräußerungsgewinne vergleichsweise niedrig."

      http://www.bundesfinanzministerium.de/wwwroot-BMF/BMF-.336.1…

      Ich denke es macht Sinn diese Aktien jetzt zu verscheuern.

      @stephen

      Du sollst eine Art Abgeltungssteuer auf den Verkaufserlös in Höhe von 1,5% bezahlen

      zusätzlich ? also insgesamt 3% oder wie habe ich das zu verstehen ?

      Gruß,
      der_Ahnungslose
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 18:32:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...die Besteuerung der Spekulationsgewinnen von Wertpapieren mit 15 v.H. erfolgt allerdings im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens, so dass de facto eine Belastung von 7,5 v.H. resultuiert.

      beste Grüsse

      -w
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 18:42:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      wenn ich das richtig verstanden habe , dann ist es wohl so , das du für Altfälle ( Aktien die du vor dem Stichtag in deinem Depot hast ) eine Abgeltungssteuer von 1,5 % auf den gesamten Wert deiner Aktien zahlen sollst ( es wird ein pauschaler gewinnzuwachs von 10 % einfach unterstellt ) .
      Nehmen wir mal ein Beispiel :
      Du hast z.B. 100 Aktien und verkaufst sie zu 10 Euro , dann ist der Wert dieser Transaktion = 1000 Euro und auf diese sind dann 1,5 % Fällig , hier also 15 Euro , die du dann zu zahlen hättest , außer das du nachweisen kannst , das
      du sie nicht mit Gewinn verkauft hast ( z.B. dein Einstiegskurs war z.B. 60 Euro ) .

      Aber ich hoffe natürlich das das Gesetz in diesem Punkt noch geändert wird und ich hoffe , aber sicher vergebens , das die Banken die Steuern einfach einbehalten und wer möchte , sich eventuell zuviel gezahlte Steuern über die Steuererklärung zurückholt .

      wombat01

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      Avatar
      schrieb am 24.11.02 18:49:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es ist keineswegs zwingend, dass eine Abgeltungsssteuer in Höhe von 1,5 vH des Verkaufserlöses gezahlt werden muss. Dies gilt nur, wenn keine Unterlagen über den Kauf (mehr) vorhanden sind und somit ein Nachweis der Anschaffungskosten nicht möglich ist. Bei Vorlage der Belege kann nachgewiesen werden, dass der Gewinn niedriger liegt (oder gar ein Verlust vorliegt). Bei einen Gewinn sind dann 15 vH des Gewinns zu bezahlen, bei einem Verlust natürlich gar nichts. Man sollte die Steuerpläne schon vollständig durchlesen.
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 19:03:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      ich dachte , ich hätte das so geschrieben ??
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 19:21:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      @wombat: Du hast es so geschrieben:
      "außer das du nachweisen kannst , das
      du sie nicht mit Gewinn verkauft hast ( z.B. dein Einstiegskurs war z.B. 60 Euro )"

      andere aber haben das nicht.
      :look:

      Allerdings müsste man dein Statement noch ergänzen: "außer, du kannst nachweisen, dass du sie nicht mit Gewinn oder mit einem niedrigeren Gewinn als 1,5 vH des Verkaufserlöses verkauft hast."
      Avatar
      schrieb am 25.11.02 11:48:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      kann mir jemand sagen wie ich steuerlich besser fahre. Ich trade und langsam kommen die Erfolge.

      Soll ich ein Gewerbe für das Trading anmelden, oder ist es besser es normal versteuern zu lassen, überigens ich bin schon selbstständig.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 25.11.02 15:24:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,
      kann mir jemand bestätigen, dass alle Derivate zukünftig (nur) mit 15% besteuert werden. Ich las der FAZ vom Samstag (S.11/23.11 "Der verwirrte Anleger" ) zum Thema Fondsbesteuerung, daß: " ..alle unterjährigen Veräußerungsgewinne werden der persönlichen Einkommensteuer des Anlegers unterworfen"..

      Also Besteuerung (unter einem Jahr) wie gehabt, wenn´s stimmt ! Demnach gibt es Bereiche, wo sich Nichts ändert. Wie sieht es bei Derivaten also Optionsscheinen, Optionen, Zertifikaten usw. aus ? Hat sich hier schon jemand schlau gemacht ?

      Also die 15% oder doch wie gehabt der persönliche Steuersatz ?!

      Danke :)
      Avatar
      schrieb am 26.11.02 17:57:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      up,

      und hallo.

      Die Frage Derivate interessiert mich auch (z.B. Zertifikate).
      Außerdem, weiß jemand, wie es sich bei Zertifikaten, die ja nix anderes als Anleihen eines Emitenten sind, bei einer Zahlungsunfähigkeit des Emmi verhält (Bankrott usw.)? Fallen die wie Einlagen auch unter den Einlagensicherungsfond?????
      Wenn Investmentfonds wirklich so beschissen besteuert werden, wird es einen run auf Indexzertis geben (falls die nicht auch so besch... besteuert werden.
      :confused: :confused: :confused:
      :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 26.11.02 22:46:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      :confused:

      up...;)
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 16:32:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      Was ist eigentlich mit den in der Vergangenheit ans Finanzamt gemeldeten, und anerkannten Spekulationsverlusten? Werden diese zukünftig noch mit Spekulationsgewinnen verrechnet?
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 17:21:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zu #13: Ja.
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 17:42:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      @cucor
      Genau das ist die interessante Frage !
      Unterjähriger Verkauf von Aktien die sich im Gewinn befinden, wie werden diese besteuert ?

      Mit meinem persöhnlichen Steuersatz, oder pauschal nach dem Halbeinkünfteverfahren mit 7,5 % ?

      Wenn mit 7,5 % dann mache ich heute noch eine Flasche vom Besten auf.
      Weiss da einer genaues zu !
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 18:04:03
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zur Zeit mit dem HEV und deinem Steuersatz, bei Veräußerung nach dem Stichtag dagegen zu 7,5 vH.
      Falls es bei den Plänen bleibt.
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 18:12:11
      Beitrag Nr. 17 ()
      @nataly
      Ich gehe mal davon aus das Du mich meintest.

      Das heisst also: Da ist ein Daytrader der im Jahre 2004 100.000 € Gewinn einfährt und bezahlt dafür 7.500 € Steuern .

      Ist das so ?

      Ich mach mich hier doch gerade lächerlich oder nicht ?
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 21:22:23
      Beitrag Nr. 18 ()
      Das Daytrading muss mit Aktien erfolgen, damit das HEV gilt. Mit OS und Futures etc. geht das nicht. Dort sind 15.000 EUR abzudrücken.
      Übrigens: Noch stehen diese Regelungen nicht im Bundesgesetzblatt.
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 22:51:10
      Beitrag Nr. 19 ()
      Klar muss die Sache noch durch den Bundesrat.

      Bisher war es so das ich meine unterjährigen Aktiengewinne auf mein zu versteuerndes Einkommen anrechnen musste.
      Das heisst für mich 40 % Steuern auf Aktiengewinne.
      Wenn ich also jetzt ( sollte das Gesetz verabschiedet werden ) Gewinne mit Aktien mache, wird mein Einkommen seperat versteuert und die Aktiengewinne mit 7,5 % getrennt veranlagt ?

      Also Leute das kann ich mir nicht vorstellen das der Gesetzgeber wirklich so beschränkt ist.
      Wer hat denn aus dem Schwachsinn eine steuerliche Mehreinnahme herausgerechnet ?
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 23:53:04
      Beitrag Nr. 20 ()
      Blas` Dich mal nicht so auf Ahnungsloser, im Vergleich
      zu den allermeisten, teilweise echt armen Schweinen hier in BRD hast Du echt genug Asche, Fang mal wieder zuleben an, dann musst Du Dich nicht so aufregen...
      Avatar
      schrieb am 28.11.02 09:47:07
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Trendfreund
      Kennen wir uns, hast Du Informationen über mich die mir noch nicht bekannt sind ?
      Kannst Du die Frage die ich gestellt habe beantworten ?
      Oder bist Du einfach nur vom üblichen Sozialneid zerfressen ?

      Ich kann Dir zeigen wie und womit man Geld verdient, wenn Du bereit dazu bist alles bisherige aufzugeben und mehr als 100 % Einsatz und Leistung zu bringen !
      Gefühle wie Neid solltest Du allerdings nicht mit einbringen !
      ;)
      Avatar
      schrieb am 28.11.02 16:23:48
      Beitrag Nr. 22 ()
      #19

      doch, genau das ist die neue regelung...
      die bringt deshalb mehr steuereinnahmen, weil bisher nur ein lächerlicher teil der spekulationsgewinne dem finanzamt bekannt geworden ist. :D
      Avatar
      schrieb am 28.11.02 17:53:56
      Beitrag Nr. 23 ()
      Wenn wegen des niedrigen Steuersatzes alle Spekulanten ihre Gewinne erklären und somuit "amtsbekannt" sind, kann man den Steuersatz auch erhöhen ....
      Avatar
      schrieb am 28.11.02 18:28:27
      Beitrag Nr. 24 ()
      @nataly
      Ja da ist was wahres drann !
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 17:28:11
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Nataly #18

      Gibt es bei OS/Futures usw. keine Ausnahmen ? Wie z.B. bei der Fondsbesteuerung, wo angeblich die unterjährigen Verkäufe wie bisher mit pers. Steuersatz versteuert werden ? (#10). Traue dem Braten nämlich (noch) nicht ! und kann nicht glauben, dass bei Derivaten alles so einfach bleibt.. :)
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 18:03:12
      Beitrag Nr. 26 ()
      @#1

      Verluste bei Aktien, die sich jetzt außerhalb der Einjahres-Spekulationsfrist befinden, sollten Sie nach dem 21. 2. 03 (im unwahrscheinlichen Fall, daß das Wertzuwachssteuergesetz durch den Bundesrat kommen wird) realisieren, weil Sie dann die vorgesehene Pauschale gegen Gewinne geltendmachen können.

      Anlageentscheidungen sollten grundsätzlich natürlich nicht ausschließlich unter steuerlichen Gesichtspunkten getroffen werden.
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 20:06:36
      Beitrag Nr. 27 ()
      @#25 cukor

      Im Augenblick scheint für OS/Futures auch dieser "sau-günstige" Steuersatz geplant. Aber man kann davon ausgehen, dass Eichel (bzw dessen Nachfolger) die Daytrader alle kriegt: Im selben Gesetz geht es ja auch um Immobilien, wer davon mehr als 3 innert 10 jahren verkauft, zahlt n i c h t diese neue Steuer, sondern muss alles normal versteuern -inkl. Gewerbesteuer. Diese gewerblichkeit wird sicher hier auch eingeführt - und sei es, dass wie üblich ein zufällig unterbeschäftigter Beamter mit Mietwohnungen sich über die Ungerechtigkeit höchst-richterlich beschwert.

      Hittfeld

      Ubi bene, ibi patria!
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 14:06:51
      Beitrag Nr. 28 ()
      #1

      Keinesfalls vor dem 21.02. verkaufen !

      aus BO 49/02 :

      "Deoptleichen (ausserh.Speku-Frist) erst nach dem 21.02. verkaufen;Verluste sind dann naemlich wieder anrechenbar - nach heutigem Recht nicht."


      Zusatz-Frage an NATALY:

      BO empfiehlt ebenfalls Aktien mit Verlust innerh.Speku-Frist
      noch vor dem 21.02. zu verkaufen.......
      .......um sich HOEHERE VERLUSTVORTRAEGE ZU SICHERN. :confused:

      Was aendert sich bei Verlustvortraegen ?
      (.....konnte bisher nichts dazu finden )

      Gruss

      aufsicht
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 15:32:25
      Beitrag Nr. 29 ()
      Zusatz-Frage an NATALY:

      BO empfiehlt ebenfalls Aktien mit Verlust innerh.Speku-Frist
      noch vor dem 21.02. zu verkaufen.......
      .......um sich HOEHERE VERLUSTVORTRAEGE ZU SICHERN.

      Was aendert sich bei Verlustvortraegen ?
      (.....konnte bisher nichts dazu finden )

      Antwort: Das ist mir auch unklar. Anfrage bei Boerse Online wäre zweckmäßig.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 15:55:00
      Beitrag Nr. 30 ()
      Danke NATALY ...........Anfrage laeuft.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 21:53:12
      Beitrag Nr. 31 ()
      von soundagrden schomn angesprochen, aber noch nicht beantwortet, oder?

      also 15% bzw. 7,5 steuer sofort nach verkauf auf den gewinn, oder erst am ende des jahres mit der steuererklärung?
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 22:04:28
      Beitrag Nr. 32 ()
      Mit der Steuererklärung.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 22:07:00
      Beitrag Nr. 33 ()
      o.k. danke nataly. :-)
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 22:58:30
      Beitrag Nr. 34 ()
      @aufsicht und alle

      thx! :kiss:
      Avatar
      schrieb am 07.12.02 10:22:42
      Beitrag Nr. 35 ()
      # 18, Nataly,
      endlich geht mal jemand auf diese Frage ein, Danke dafür.
      Sonst reden alle nur drumherum :(

      Ich sehe es auch so, allerdings weiß ich nicht, ob da der
      Wunsch der Vater des Gedankens ist :)
      Hast Du Deine Meinung aus einer soliden Quelle, oder ist
      es ( wie bei mir ) nur Hoffnung ??

      Noch eine weitere Frage: Wie steht`s mit langlaufenden Zerobonds, die man z.b. schon seit einigen Jahren hält ?
      Avatar
      schrieb am 07.12.02 10:40:57
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ameno:
      "18, Nataly,
      endlich geht mal jemand auf diese Frage ein"

      Auf welche Frage bin ich in #18 eingegangen?
      Für welche Meinung genau benötigst du einen Beleg aus einer soliden Quelle?
      Avatar
      schrieb am 07.12.02 10:43:10
      Beitrag Nr. 37 ()
      "Noch eine weitere Frage: Wie steht`s mit langlaufenden Zerobonds, die man z.b. schon seit einigen Jahren hält ?"

      Was willst du denn dazu wissen?
      Avatar
      schrieb am 07.12.02 11:16:24
      Beitrag Nr. 38 ()
      Ich habe seit einigen Jahren ein paar zeros rumliegen,
      die wollte ich eigentlich noch etliche Jahre liegen lassen, um sie dann vor meiner Verrentung gem. dann anstehendem steurepflichtigen Einkommen schön verteilt auf mehrere Jahre auflöse

      Sind zwangsläufig ganz ordentlich im positiven Bereich.
      Jetzt wirft sich die Frage auf, was unter steuerlichen Aspekten sinnvoll ist.

      Zu dem anderen Thema: Ich - zumindest- lese immer nur von
      Steuern auf Aktienspekulationen; nie expressis verbis
      "Spekulationsgewinne auf Aktien und Derivate".

      Ich interpretiere das gerne so , dass in Zukunft 15 % (Nicht-Halbeinkünfte) auf mich zukommen, wenn es um OS;waves etc
      geht.

      Nuuuurrr:: es steht nirgendwo, oder bin ich blind ?
      Avatar
      schrieb am 07.12.02 17:54:34
      Beitrag Nr. 39 ()
      Zerobonds: Ich sehe im Moment nicht, was an deiner Absicht falsch sein soll. Die Besteuerung von Zinserträgen soll nach meinem Kenntnisstand nicht geändert werden.

      Speku-Steuer auf Derivate:
      Die Derivate fallen unter § 23 Abs. 1 Nr. 2 -3 EStG:


      EStG § 23 Private Veräußerungsgeschäfte


      (1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind

      1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften
      des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z.B. Erbbaurecht,
      Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und

      Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. 2Gebäude und Außenanlagen

      sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet,
      ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile,
      die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für

      Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. 3Ausgenommen sind

      Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung
      und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der
      Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen
      Wohnzwecken genutzt wurden;
      2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei
      Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung
      nicht mehr als ein Jahr beträgt;
      3. Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung der Wirtschaftsgüter
      früher erfolgt als der Erwerb;
      4. Termingeschäfte, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich
      oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten
      Geldbetrag oder Vorteil erlangt, sofern der Zeitraum zwischen Erwerb und
      Beendigung des Rechts auf einen Differenzausgleich, Geldbetrag oder

      Vorteil nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Zertifikate, die Aktien

      vertreten, und Optionsscheine gelten als Termingeschäfte im Sinne des

      Satzes 1.
      Avatar
      schrieb am 07.12.02 17:56:07
      Beitrag Nr. 40 ()
      Lass dich nicht dadurch stören, dass in § 23 EstG der Begriff "Derivat" nicht erscheint, auch die Bezeichnung "Aktie" erscheint dort nicht.
      Avatar
      schrieb am 07.12.02 18:45:32
      Beitrag Nr. 41 ()
      Hi Nataly,
      ich danke Dir.

      Das bestärkt mich in der Hoffnung/Erwartung Aktien also
      7,5 % und Derivate 15 %.

      Ich denke mal, damit kann man gut leben :)
      ,,, falls es denn wirklich so kommt.
      Avatar
      schrieb am 07.12.02 19:19:46
      Beitrag Nr. 42 ()
      Laut Handelsblatt vom Freitag, Seite 4, gibt es aber nun Pläne für eine Abgeltungssteuer von 25 vH. Und auch dies ist nicht das letzte Wort.
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 08:47:21
      Beitrag Nr. 43 ()
      Weiß vieleicht einer wie das gehandhabt wird wenn ich
      in den USA ein konto aufmache? Wieviel wird mir denn
      überm teich von den gewinnen abgezogen?
      Wenn ich zb österreichischer stadtsbürger bin und in deutschland ein konto aufmache bei einem broker,gilt dann
      das gleiche wie für jemanden der in Deutschland lebt
      Wäre echt toll wenn das einer weiß.:confused:
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 12:35:22
      Beitrag Nr. 44 ()
      FAZ von gestern:

      Eine Abgeltungssteuer auf Kaptalerträge rückt näher

      Angestrebt von detlichen SPD-Länderfinanzministern,Grünen,Union und FDP.

      Die Vorstellungen reichen von 15 - 35 %.

      DAGEGEN ist im Wesentlichen unser Eichel, der eine gesamteuropäische Regelung abwarten will :)

      IMHO wesentlicher/echter Grund:
      Es gäbe dann keinen Grund, den aberwitzigen bürokratischen Aufwand zu betreiben, den flächendeckende Kontrollmitteilungen verursachen werden.Darüber hinaus wäre der gläserne Bürger doch so praktisch :(

      Es tut mir ja so leid, aber ohne Zynismus kann ich diesen
      Namen nicht aussprechen.
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 01:35:01
      Beitrag Nr. 45 ()
      #29/30

      Antwort von BO :

      Sehr geehrter Herr,

      wie der Verlustvortrag nach der Umstellung der Speku-Steuer genau
      funktionieren wird,
      ist zur Zeit noch unklar. Wer daher noch vor dem Stichtag, innerhalb der
      Spekufrist mit
      Verlust verkauft, sichert sich auf jeden Fall die alte Regelung.

      Sobald Klarheit herrscht, werden wir weiter berichten.

      Mit freundlichen Grüßen

      BÖRSE ONLINE Verlag
      Werner Müller
      Redakteur
      Avatar
      schrieb am 13.12.02 20:02:40
      Beitrag Nr. 46 ()
      Regierung will pauschale Zinssteuer einführen
      13. Dez 19:39


      Die Einführung einer pauschalen Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ist offenbar beschlossene Sache. Zeitungsberichten zufolge will die Bundesregierung damit die Diskussion über die Vermögenssteuer beenden.


      Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Hans Eichel haben sich offenbar für die Einführung einer pauschalen Zinssteuer geeinigt. Wie die «Süddeutsche Zeitung» und die «Berliner Zeitung» (Samstagsausgaben) berichteten, wollen die beiden Politiker damit den Streit über die Vermögenssteuer endgültig beenden.

      Einnahmen fließen auch an die Länder

      Voraussichtlich Anfang kommender Woche wollten Schröder und Eichel ihre Pläne für die Abgeltungssteuer vorstellen, hieß es. Die erhofften Einnahmen in Milliardenhöhe kämen auch den Ländern zugute, womit sich die Einführung der umstrittenen Vermögensteuer erübrigen würde.

      Die neue Zinssteuer, die auf Kapitalerträge jeglicher Art erhoben werden solle, geht demnach weiter als die 15-prozentige Spekulationssteuer, auf die sich SPD und Grüne in den Koalitionsverhandlungen geeinigt hatten. Diese Pauschalsteuer hätte nur für Gewinne aus Wertpapiergeschäften und Immobilienspekulationen gegolten.


      Amnestie für Schwarzgeld aus Steueroasen

      Opposition, Kreditwirtschaft und Grüne forderten schon länger eine Abgeltungssteuer, genannt worden sei immer wieder ein Satz von 25 Prozent. Bislang müssen Zinserträge oberhalb eines Freibetrages mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

      Die neue Steuer soll zudem Steuerflüchtige motivieren, ihr Schwarzgeld wieder in Deutschland anzulegen und zu versteuern. Laut «Berliner Zeitung» soll die Zinssteuer mit einer Amnestie verbunden werden, um Schwarzgeld aus dem Ausland zurückzuholen. Wer sein auf Konten in der Schweiz oder Liechtenstein liegendes Geld bis zu einem bestimmten Stichtag wieder zurückbringt, soll straffrei ausgehen. (nz)

      Quelle: NETZEITUNG.DE

      Die Kontrollmitteilungen könnten damit entfallen.

      Die Freibeträge sollen bleiben wie bisher.

      In Frankreich gelten 26 % und ein hoher Freibetrag.
      Weiß jemand, wie hoch der Freibetrag in Frankreich ist?

      Zu klären wäre dann noch die Handhabung bei aufgelaufenen
      und künftigen Verlusten.


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