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    Kokain in Michel Friedmans Haarprobe nachgewiesen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.06.03 13:04:33 von
    neuester Beitrag 20.06.03 23:25:11 von
    Beiträge: 34
    ID: 744.810
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      schrieb am 19.06.03 13:04:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein ihr nicht auch, dass es so kommen wird?
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 13:42:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dummbatz
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 14:13:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich wünsch es diesen A.....:D
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 14:19:27
      !
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      Avatar
      schrieb am 19.06.03 14:21:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      eine Strafe für Friedman wäre ja antisemitisch, also undenkbar:mad:

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      schrieb am 19.06.03 14:31:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Schade, das man bei den Nutten nicht noch eine Spermaprobe nehmen kann oder sonst noch andere Tests.
      :laugh:


      Ich glaube, unser Saubermann hat ein ganz gewaltiges Problem, wie Dr. Jekyll and Mr. Hyde.


      Der Roman muss neu geschrieben werden, mit dem Titel:

      Dr. Jekill an Mr. Pinkel



      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 14:53:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Natürlich wird das Kokain nachgewiesen werden. Es sei denn, der MOSSAD hat die Untersuchung manipuliert :D
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 14:55:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Lassen wir mal die moralische Seite, welche Straftat
      hat er eigentlich nach Eurer Ansicht begangen?
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 15:04:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      Keine - er passt nicht in die Denkschablonen.
      Man muss ihn nicht mögen, weil er arrogant ist - aber er bringt Farbe und Pfeffer in die Medienlandschaft!
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 15:18:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      #8

      Zumindest ein Verstoß gegen § 29 (1) Nr. 3 Betäubungsmittelgesetz
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 15:26:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hi Inu, ich kenne mich damit nicht allzu gut aus,
      es gibt aber ja die Einschraenkung aus §31a, wobei
      ich nicht beurteilen kann, ob das hier Anwendung
      findet. Es gibt ja schon seit Ewigkeiten Diskussionen
      daruber, ab wann denn der Besitz kleiner Mengen
      von Betaeubungsmitteln strafbar ist.
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 15:28:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      Eine andere juristisch interessante Frage scheint ja zu sein,
      ob das Ergebnis der Untersuchung der Haarprobe ueberhaupt
      gegen den Willen Friedmanns veroeffentlicht werden darf,
      wobei diese Entscheidung wohl damit zusammenhaengt, ob
      sein Drogenbesitz denn strafrechtlich verfolgt werde
      kann oder nicht. Weiss da jemand Bescheid?
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 15:28:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      Was ist mit der Hinrichtung Möllemanns? :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 15:40:16
      Beitrag Nr. 14 ()
      #11

      Ob es eine sogenannte geringfügige Menge ist, die zur Einstellung des Verfahrens führt, beurteilt die Rechtsprechung nach dem sogenannten Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC) des Betäubungsmittel. Bei Kokain kommt dies aber nur bei äußerst geringen Mengen zum Tragen!
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 15:44:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      #12

      Zu Unterscheiden ist zwischen dem Auskunftsanspruch der Presse gegen Ermittlungsbehörden, der weiter geht als deren Veröffentlichungsrecht.
      Das Verwaltungsgericht Berlin hat kürzlich der Presse einen Auskunftsanspruch gegen die Senatsverwaltung für Justiz auf Nennung der Straftatbestände, deretwegen gegen einen nicht zeitgeschichtlich bedeutsamen Beschuldigten ermittelt wurde, in einem einstweiligen Anordnungsverfahren zuerkannt und ein eigenes Prüfungsrecht und –pflicht der Behörden verneint. Das OVG Berlin hat die Beschwerde gegen diese Entscheidung seitens des beigeladenen Betroffenen und der Behörde zugelassen. Wegen eines vermutlich Fehlers der Behörde hat sich das Auskunftsbegehren der Presse im Beschwerderechtzug erledigt, die Kostenentscheidung lässt erkennen, dass das OVG die Rechtsauffassung des VG nicht teilt.
      Der Presse war in dem vorgenannten Fall aber von dem Betroffenen zivilgerichtlich jede namentliche Berichterstattung rechtskräftig untersagt worden. Die Zivilgerichte haben unterstrichen, dass die Presse nicht unbesehen alles, was ihr von den Ermittlungsbehörden an Auskünften und -erkenntnissen zuwächst, veröffentlichen darf, sondern die persönlichkeitsrechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung selbst prüfen und verantworten muß.
      Die Praxis der Behörden, der Presse Teile von Anklageschriften zugänglich zu machen, ist rechtswidrig und verstößt gegen § 353 d StGB.
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 15:46:10
      Beitrag Nr. 16 ()
      @xiangqi, #8

      er ist Jude.
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 15:47:44
      Beitrag Nr. 17 ()
      Danke an inu! :)
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 15:53:30
      Beitrag Nr. 18 ()
      #1

      Warum steht denn Dein Fragezeichen nicht im Threadtitel ?:confused: Ach so....Du bist wohl Beschäftigter im Redaktionsteam der BILD...die machen das auch immer so ! Beliebte Methode, dort sind es die Verkaufszahlen, hier bei Dir dann die Klickraten !;)
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 16:00:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      na wenns nicht mehr war,
      dachte die finden noch schuppen, brisk,
      haargel, haarfaerber, ggfs filslaeuse.

      warum nur die ganze aufregung.

      ist doch nich eur problem.
      fast euch mal an die eigene nase.
      (ins eigene haar)

      deshalb immer locker bleiben

      :cool: :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 16:03:56
      Beitrag Nr. 20 ()
      Schon der kriminelle Konsum von so viel Margarine für die Haarpracht sollte geahndet werden.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 16:19:48
      Beitrag Nr. 21 ()
      @#8
      @#9

      stimme euch voll zur.
      Michel Friedman der mir auch nicht
      gerade sehr sympathisch ist (aber es kann einem
      ja nun wohl nicht jeder sympathisch sein)
      wird in der
      öffentlichkeit jetzt vorverurteilt.

      denke, dies ist schon recht bedenklich.

      denn bisher liegen noch keine fakten auf
      dem tisch.
      :eek: :eek: :(
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 16:40:10
      Beitrag Nr. 22 ()
      #21

      Das meine ich auch. Die Leute sollten abwarten was bei der Haarprobe rauskommt. Dann können sie immer noch schreiben was sie denken. Sollte die Haarprobe negativ sein, auweia. Dann rauschts im deutschen Blätterwald.
      Ich denke den meissten die hier negativ über F. schreiben ist der Herr zu arrogant und hat was von einem Moralapostel an sich. Deshalb "freuen" sie sich das er selbst mal eins drauf bekommt. Aber alles der Reihe nach.

      MfG Icho
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 16:44:52
      Beitrag Nr. 23 ()
      ichotolot

      Genau so ist es. Herr Besserwisser wird jetzt in die Mangel genommen, genau deswegen, mit seiner Art.

      Er wird schlussendlich, auch bei positivem Ergebnis, nicht schmerzhaft rangenommen, aber er muss in diesem Fall im Krebsgang vom TV verabschieden und evtl. auch von der CDU.

      Wie man in den Wald schreit.......
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 16:46:06
      Beitrag Nr. 24 ()
      Also ich erwarte ein negatives Ergebnis. Etwas anderes dürfte nämlich einfach nicht sein. Und damit nicht ist, was nicht sein darf, wird gewissen Kreisen schon was einfallen.
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 16:46:22
      Beitrag Nr. 25 ()
      naja, wies beim ihm wohl unten
      aussieht, nachdem er bei den
      netten "damen" war ....

      ...evtl. hat er ja sackratten und will
      die in Venedig im Kanal ertränken :confused:

      :D

      :p
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 17:38:04
      Beitrag Nr. 26 ()
      Jaja, diese ewigen Diskussionen um "die Endlösung der Judenfrage"! Das hat Tradition in Deutschland! Fragt mal die NPD!
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 19:48:01
      Beitrag Nr. 27 ()
      ergebnis der haarprobe bleibt unter verschluss - und.., wenn die sta rechtswidrig gehandelt hat, darf das ergebnis nicht einmal verwertet werden.

      fazit: haarprobe positiv, auf hoehere anweisung betrauung der sache mit einem unerfahrenen sta, und raus ist paolo pinkel, der weiss, wie man mit den dummen deutschen umspringt.

      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 19:52:17
      Beitrag Nr. 28 ()
      Das gibts nicht. Und Schill hat sogar FREIWILLIG eine Haarprobe abgegeben. Der hat allerdings auch kein Koks genommen :D
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 21:01:34
      Beitrag Nr. 29 ()
      Es ist schon ein starkes Stück, daß Friedman eine Sonderbehandlung bekommt. Bei Daum wurde das Ergebnis der Haarprobe ja auch gleich veröffentlicht.

      Warum genießt Friedman wohl Privilegien?

      1. Weil er TV-Moderator ist

      2. Weil er CDU-Politiker ist

      3. Weil er Funktionär im Zentralrat der Juden ist
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 21:07:52
      Beitrag Nr. 30 ()
      @comical

      Endlösung? Wieso, erstens ist mit F. Abgang, falls dieser erfolgt, keineswegs eine "Endlösung" herbeigeführt worden. Zweitens geht es der überwiegenden Mehrheit in diesem Forum keineswegs um die Religionsfrage, sondern um den Arroganzling M.F.

      Verstanden?
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 09:40:11
      Beitrag Nr. 31 ()
      @Big-Apple: Bei Daum erfolgte die Analyse und
      Veroeffentlichung ja auch auf seinen Wunsch!
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 12:42:51
      Beitrag Nr. 32 ()
      KRIMINALITÄT

      Ergebnis der Haarprobe belastet Friedman
      Anwalt wirft Justiz öffentliche Hinrichtung vor
      Andreas Förster und Lutz Schnedelbach
      BERLIN, 19. Juni. Der Drogenverdacht gegen den TV-Moderator und Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, hat sich erhärtet. Nach Informationen der Berliner Zeitung wurden in einer Haarprobe Friedmans Rückstände chemischer Substanzen gefunden. Das Ergebnis der Haaranalyse, die in Frankfurt am Main gemacht wurde, liegt nach bisher unbestätigten Angaben der ermittelnden Staatsanwaltschaft in Berlin vor. Nicht bekannt wurde, welcher Art die entdeckten Substanzen sind. Bei einer Hausdurchsuchung bei Friedman in Frankfurt hatten die Fahnder drei Tütchen mit Kokainspuren entdeckt. Die Ermittlungsbehörden wollten sich zu den Ergebnissen des Haartests am Donnerstag nicht äußern. Juristen gehen davon aus, dass sich die Staatsanwaltschaft zurzeit mit Informationen zurückhalten wird, weil sich Friedman rechtlich gegen die Razzia wehrt. Damals hatte er sich auch freiwillig zur Entnahme der Haarprobe bereit erklärt.
      Weitere belastende Videos?

      Friedmans Anwalt Eckart Hild kritisierte die Informationspolitik der Staatsanwaltschaft und verglich sie mit einer "öffentlichen Hinrichtung". Er sagte, dass er wegen der Durchsuchung sowie der Haarprobe Beschwerde eingelegt habe. Beides seien massive Eingriffe in die Grundrechte Friedmans. Sollte ein Gericht der Beschwerde stattgeben, könnten die Ergebnisse der Durchsuchung und der Haaranalyse gerichtlich nicht verwertet werden.

      Der Verdacht gegen Friedman war im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen ukrainische und polnische Menschenhändler entstanden. Nach Berichten über ein Video, das angeblich Friedman mit zwei Prostituierten zeigen soll, wächst in deutschen Sicherheitskreisen die Sorge, dass über andere Politiker ähnlich belastendes Material existieren könnte. "Solche Videos in kriminellen Händen sind viel Geld wert", sagte ein Experte. "Wenn darauf sogar hohe Politiker zu erkennen sind, dann haben wir ein echtes Sicherheitsrisiko." Tatsächlich sollen die drei inzwischen inhaftierten Menschenhändler nicht nur an Friedman, sondern auch an andere prominente Politiker illegal aus Osteuropa eingeschleuste Frauen für bezahlte Liebesdienste vermittelt haben. Im Zuge der Ermittlungen sind die Fahnder nach Informationen der Berliner Zeitung auf mindestens ein hochrangiges Vorstandsmitglied einer großen deutschen Partei gestoßen. Zu den Kunden des Callgirl-Ringes zählten auch bekannte Medienvertreter und Sportfunktionäre.

      Bislang haben die Ermittler angeblich keine Hinweise auf weitere kompromittierende Videos mit anderen Kunden. Experten, die sich mit der organisierten Kriminalität befassen, schließen aber nicht aus, dass die Zuhälter als Rückversicherung oder für spätere Erpressungspläne entsprechende Filme angefertigt haben.
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 22:45:44
      Beitrag Nr. 33 ()
      #Ketchup

      Verstanden? Ja!

      Hier im Board gehts nicht um Religionsfragen, sondern wohl eher um RASSENFRAGEN! Im Posting vor deinem (von Big-Apple) gehts ja auch schon wieder um SONDERBEHANDLUNG. Beides zusammen führte vor nicht allzu langer Zeit dann zur ENDLÖSUNG.

      Verstanden?
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 23:25:11
      Beitrag Nr. 34 ()
      #33

      kann denn das problem des denkens als solchem der "anderen" (israelische lehrerin) schon als endgelöst betrachtet werden?

      seit 1990 bereits wurde daran mit hoher effizienz gearbeitet.

      denen fällt ja noch nicht mal mehr auf, daß ihnen der staat, die wirtschaft, ihre ersparnisse, ihre sozialversicherung,........geklaut wurden.

      wobei der klau doch unter ihren augen stattfand und noch findet.

      die spin doctors dürfen sich beglückwünschen.


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      Kokain in Michel Friedmans Haarprobe nachgewiesen