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    Kündigung T-Online DSL Flatrate: Hat schon mal jemand... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.07.03 12:37:11 von
    neuester Beitrag 13.07.03 21:51:36 von
    Beiträge: 22
    ID: 752.838
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      Avatar
      schrieb am 12.07.03 12:37:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      ...bei T-Online seine DSL-Flatrate (nur Flatrate, also DSL Anschluss bei Telekom bleibt bestehen !) gekündigt, weil er z.B. zu einem anderen Provider gewechselt (in meinem Fall freenet) ist ?
      Habe vor 2 Wochen fristgerecht zum 11.07.2003 gekündigt. Habe dann vor 4 Tagen sicherheitshalber mal bei dem Schnarchverein angerufen, und da wurde mir die Kündigung auch bestätigt, wenn auch nur mündlich. Ferner wurde mir mitgeteilt, dass ich bis einschliesslich 10.07. noch die flat nutzen kann, danach nicht mehr (logisch, da gekündigt). Das Problem ist, ich kann mich jetzt immer noch mit meinen Zugangsdaten bei T-Online einwählen und surfe dann auch mit DSL Speed. Wird man bei T-Online im Falle einer Kündigung autom. auf "DSL by Call" (wusste gar nicht, dass es das bei denen gibt...) umgestellt, oder wie läuft das ? Vor allem würde mich mal interessieren, was mich der Spass jetzt kostet, sofern ich weiter DSL über T-Online nutze. Finde auf deren "superübersichtlichen" Seiten keine Informationen dazu.
      Habe keine Lust, jetzt schon wieder bei dem Laden anzurufen und zu nachzufragen, da dort sowieso jeder etwas anderes sagt.
      Ich hoffe die WO Community kann mir weiterhelfen.

      MfG
      depputy
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 12:57:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      http://service.t-online.de/t-on/kund/star/CP/cc-start.html.........hier kannst Du dir deine Kundendaten anzeigen lassen, vielleicht hilft´s.

      Bin auch zu Freenet gewechselt (5GB Volumentarif), habe aber meinen T-Online Vertrag nicht gekündigt sondern den Tarif gewechselt.( DSL by call, wird offiziell nicht angeboten, die umstellung erfolgte telefonisch!!!)

      So kann ich meine Email-Adresse ohne Fixkosten weiternutzen.

      Gruß Nuukman:)
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 13:04:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      .........noch was, der Minutenpreis beträgt 0,0199€ wenn ich nicht irre!;)


      ftp://software.t-online.de/pub/service/pdf/lbbycall.pdf
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 13:12:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      wählst Du Dich nach Deiner Kündigung wieder über T-Online ein, geht die Telekom davon aus, dass Du die Kündigung zurückziehst.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 13:34:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Genau das habe ich gerade gemacht. Mein Einschreiben ging am 4.7. raus, zum 14.7. hatte ich gekündigt wegen der 6 notwendigen Werktage, aber bereits am 8.7. hatte ich keinen Zugang zu meinem E-mail Postfach mehr. Eine Einwahl mit den Zugangsdaten zu T-Online hatte ich seit 1.7 bereits nicht mehr durchgeführt, da ich die Zugangsdaten meines neuen Providers bereits hatte. Es war eigentlich alles zu meiner Zufriedenheit, die nächste Rechnung warte ich aber gespannt ab.

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      Avatar
      schrieb am 12.07.03 13:43:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      @nuukmann:

      Habe exakt den gleichen Tarif. Läuft aber leider erst ab 18.07. (Abrechnungszeitraum) an.

      @Grasgefluester:

      Ach Du Schei$$e, bist Du Dir da sicher ??? Ist doch eigentlich klar, dass man sich nach der Kündigung noch mal einzuwählen versucht, um kurz zu testen, ob der Anschluss auch wirklich stillgelegt ist. Ist das rechtlich überhaupt gestattet, die Kündigung dann rückgängig zu machen ? Kann ich mir fast nicht vorstellen. Ich glaube, ich rufe doch noch mal kurz bei dem Verein an. Bis gleich...

      MfG
      depputy
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 13:54:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Deshalb sicherheitshalber bei denen Anrufen und auf
      by call umstellen, anstatt zu kündigen.
      Ist sicherer.
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 13:57:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also ich hatte auch nur Probleme/Ärger mit meiner DSL Flat Kündigung bei T-Online.
      Fristgerecht zum 01. gekündigt, per Einschreiben Rückschein, Kündigung auch telephonisch bestätigt bekommen.
      Abgeschaltet würde aber dann erst zum 16. des Monats und auch Abgebucht.
      Hatte dann zurückbuchen lassen, dann trotz mehrerer Faxe von mir mit allen Belegen zum Sachverhalt,
      kamen wochenlang Mahnungen mit stetig steigende Mahngebühren.

      Viele Grüsse

      Mysti

      PS: Nie mehr T-Online und auch nie mehr 1&1.
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 14:07:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      :mad: Tatsache, das stimmt wirklich, dass T-Online von einer Rücknahme der Kündigung ausgeht, sofern man sich danach wieder bei denen einwählt. Hat mir gerade eine nette (die war wirklich nett :D) Dame am Telefon gesagt. Hätte mir auch jemand von denen schon vorher sagen können. Die Härte !!! Habe jetzt sozusagen meine Kündigung zurückgezogen und auf DSL by Call umstellen lassen. Dauert ca. 3 Tage. Auf die Frage, wieso auf den Internetseiten von T-Online nichts über die Möglichkeit von DSL by Call steht und ein Onlinetarifwechsel nicht möglich ist, wusste die Hotlinedame auch keine Antwort. Ich sag´s ja komischer Verein.

      @OnassisA.:

      Wenn ich gewusst hätte, dass die das anbieten hätte ich natürlich nicht gekündigt, sondern nur gewechselt. Ein Reserve DSL - Zugang für Notfälle kann ja nichts schaden.

      MfG
      depputy
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 14:41:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      ;)
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 16:02:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      :laugh: :laugh: gekündigt ist gekündigt, so sehe ich das...aber wie willst du dann deinen t-online anschluss nutzen das geht ja dann nur mit dsl by call?? oder?

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 16:20:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ invest2002:

      Bezieht sich Dein posting auf meins ?
      Wie gesagt, meinen DSL Anschluss (bei der Telekom) behalte ich ja, nur mit T-Online habe ich, ausser im Notfall (DSL by Call), nix mehr am Hut, da ja ab 18.07. mein Freenet 5 GB Tarif gilt.
      Ich surfe schon seit 11.07. ausschliesslich über Freenet DSL by Call, mal von den 3 T-Online Einwahlversuchen (zum testen ob Zugang deaktiviert) abgesehen.

      MfG
      depputy
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 16:38:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      ja mein posting bezieht sich auf dein posting...und wie funktioniert die flat bei freenet? gegebenenfalls würde ich auch wechseln...ich habe die flat bei t-online...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 19:13:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      Na ja, die Flatrate von Freenet habe ich ja gar nicht, sondern nur den 5 GB/Monat "power" Volumentarif für 12,90€. Reicht für mich aber völlig aus, denn ich benötige im Schnitt pro Monat nur ca. 3,5 GB Transfervolumen (festgestellt durch den T-DSL Speedmanager von http://www.telekom.de/t-dsl) , bei einer Onlinezeit von ca. 180 Std/Monat. Wegen meiner 180 Std. habe ich natürlich Wert auf einen Tarif gelegt, der nach Transfervolumen und nicht nach Zeit abgerechnet wird, d.h., ich kann im Prinzip trotzdem rund um die Uhr online sein, sofern ich im Monat nicht mehr als 5 GB verbrauche. Mein derzeitiger Freenet DSL by Call Zugang läuft bis jetzt einwandfrei, d.h., keine Einwahlprobleme, Verbindungsabbrüche und dergleichen. Von der Geschwindigkeit und vom Seitenaufbau würde ich sogar sagen, Freenet ist besser als T-Online, wenn auch nur minimal.
      Aber informier Dich am besten mal selbst bei http://www.freenet.de. Kannst Dich online anmelden und kriegst nach ca. 1 Woche Deine Zugangsdaten und Installations-CD, sofern Du die überhaupt brauchst, per Post zugeschickt und kannst sofort loslegen.

      MfG
      depputy
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 19:43:45
      Beitrag Nr. 15 ()
      ...ich halte das für ausgemachten Blödsinn, dass sie davon ausgehen dürfen. Eine Kündigung ist eine Kündigung. Wenn Du nach Ablauf des Vertrages noch mal schaust, ob Du doch noch reinkommst, dann ist damit die Kündigung nicht zurückgenommen, das gilt vielleicht im Arbeitsrecht, aber nicht im Privatrecht. Damit würde das Risiko einseitig zu Deinen Lasten verschoben.

      Stell Dir vor, Du kündigst beim Fitnessstudion oder bei der Videothek und Du selbst oder ein anderer, der Deinen Ausweis im Müll gefunden hat, versucht danach noch, mit diesem Ausweis in das Studio zu kommen bzw. Filme auszuleihen.
      Die müssen ihm sagen: tut mir leid, der Vertrag ist abgelaufen. Wenn sie ihm doch noch Filme aushändigen oder trainieren lassen, ist das ihr Risiko, weil sie nicht gut hingeguckt haben.
      So sehe ich es auch bei T-online. Wenn sie es nicht auf die Reihe kriegen, die Kennung rechtzeitig zu sperren, dann ist das ihr Problem. Du schuldest ihnen m.E. nichts.
      Die "Umstellung" auf DSL-bei-Call würde ich rückgängig machen und nichts bezahlen als das, was bis zur Kündigung angefallen ist.




      Frag aber ruhig mal im Forum Recht u. Versicherungen, Natalie kennt sich noch besser im Zivilrecht aus. Ich vermute aber, dass sie die Antwort ähnlich geben wird.


      PS: mir haben sie mal 2 Monate vergessen, die DSL-Flat zu berechnen. Hätte ich nicht darauf hingewiesen, weil ich nicht nach 1 Jahr für 12 Monate nachzahlen wollte, dann hätten sie es vielleicht gar nicht bemerkt. War mir aber zu riskant.
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 23:32:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      @deputty
      Ein Onlinetarifwechsel ist jederzeit möglich schau einfach mal auf der folgenden Seite im Kundencenter unter Tarif und Rechnung.
      http://service.t-online.de/t-on/kund/star/CP/cc-start.html Dort steht unter "alle Tarife" auch alles haarklein erläutert, auch AGBs und dergl.

      Und du hast die "Flat" gekündigt aber das heißt ja nicht dass du keinen Zugang zu T-online über DSL mehr hast, die technischen Vorraussetzungen sind nach wie vor vorhanden und dann wird eben zeitgenau und zwar zu 1,99Cent pro Minute abgerechnet was einem angemeldetet by-Call-Kunden entspricht.
      Da du aber schon Kunde warst, brauchst du dich auch für T-DSL-by-Call nicht extra anmelden. Das dient nur der Identifikation(und deine Daten haben sie ja) und ist kein neuer Vertrag und hat auch nichts mit Vertrags-Umstellung zu tun. Das ist schließlich der Sinn von by-Call-anrufen, ohne Vertrag, nach Bedarf ins Internet zu gehen.
      Aus diesem Grund wäre es in meinen Augen auch unsinnig wenn T-online dir die Möglichkeit genommen hätte mit deinen alten Zugangsdaten weiter auch by-Call ins Netz zu gehen, nur weil du die Flat gekündigt hast.

      Das wäre ja so als würde ein Verlag seinen Zeitungsverkäufer anweisen dir keine einzelne Zeitung mehr zu verkaufen, nur weil du das Abo gekündigt hast.
      Avatar
      schrieb am 13.07.03 04:01:17
      Beitrag Nr. 17 ()
      @xylophon:

      Bin genau Deiner Meinung. Kann mir nicht vorstellen, dass das mit der "automatischen" Stornierung der Kündigung rechtens ist.
      Auf meine Frage, ob ich eine schriftliche Bestätigung der Kündigung bekomme, bekam ich die Antwort "Ja, aber erst hinterher", also sozusagen nach meinem Kündigungstermin. Das ist ja der nächste Witz. Das wäre ungefähr so, wie wenn ich ein Zeitungsabo zum 31.07.2003 kündigen würde, und irgendwann Mitte August würde ich dann rückwirkend die Bestätigung bekommen. Wenn ich ab 01.08.2003 keine Zeitung mehr geliefert bekomme, dann kann ich ja davon ausgehen, dass es mit der Kündigung geklappt hat. Dann benötige ich auch keine Bestätigung mehr.

      @Kaperfahrer:

      Wenn T-Online mich nach meiner Flat Kündigung autom. auf DSL by Call umgestellt hätte, ich also von den 29,90 Euro Gebühr für die Flat befreit worden wäre, dann wäre das in Ordnung gewesen, aber so wird ja quasi der alte Vertrag (zu Flatkonditionen) fortgesetzt, sofern ich mich nach meinem Kündigungstermin nochmal einwähle.

      Was ich nicht kapiere, wieso bei den DSL Tarifen nicht auf die Möglichkeit des "by Call" Tarifs hingewiesen wird (siehe Bilder unten), den es anscheinend nur auf Anfrage gibt, und auch beim Online Tarifwechsel nicht die Möglichkeit besteht, in diesen "by Call" Tarif zu wechseln.





      MfG
      depputy
      Avatar
      schrieb am 13.07.03 13:39:37
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wie ist es denn bei freenet mit dem 5 GB Volumentarif.
      Kann man hierbei auch mit einem Router (Familienmitglieder haben jeweils einen eigenen Computer)surfen?
      Oder ist dies auf einen Computer begrenzt.Freenet liefert wohl eine Einwahlsoftware mit,darum meine Frage.Wie sieht hierbei die Praxis aus. Wäre für Infos dankbar.
      Grüsse an alle.
      kft534.:cool:
      Avatar
      schrieb am 13.07.03 16:21:44
      Beitrag Nr. 19 ()
      Meine Frage trifft die Software:

      Bin auch T-elekom DSL-Kunde und haben deren zugangssoftware....wenn ich zu freenet DSL wechseln will, muss ich dann die Telekomsoftware vorher löschen??

      Bei fehlerh.Installation der freenet Software wäre ich dann ja ganz ab vom Netz..:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.07.03 18:29:34
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ Zimtzicke

      Du kannst die Freenet DSL Verbindung auch ohne die Software von Freenet einrichten.

      http://www.freenet.de/hilfe/dsl/verbindung/index.html

      Freenet DSL FAQ:
      http://www.freenet.de/hilfe/dsl/index.html

      Viele Grüsse

      Mysti
      Avatar
      schrieb am 13.07.03 21:50:11
      Beitrag Nr. 21 ()
      @depputy

      Ich glaube das einfach nicht, ich denke eher mal das dich die superfreundliche Dame im Call-Center missverstanden hat (dort sitzen schließlich auch nur Angelernte), oder du sie. Schau einfach auf dein nächste T-Rechnung, dann wirst du sehen das die Grundgebühr nicht mehr eingezogen wird, sondern nur noch die Zeit berechnet wird, dafür zahlst du einfach die erhöhten Minutenpreise von T-DSL-By-Call.

      Und noch einmal, du bist nicht auf einen anderen DSL-Vertrag umgestellt worden, sondern DU hast die Möglichkeit, wenn du willst, mit deinen alten Zugangsdaten die "by-Call" Möglichkeit zu erhöhten Minutenpreisen zu nutzen. Und ob du das per Modem, ISDN, oder eben DSL machst ist T-Online vollkommen wurscht. Sie verkaufen nur den Content nicht die Technik.

      Dir wird einfach, im Gegensatz zu einem Neukunden, eine nochmalige Anmeldung erspart, falls Du den Wunsch haben solltest doch noch einmal über T-Online ins Internet zu gehen. (Sei es weil Dein zukünftger ISP pleite gegangen ist, oder weil er technische Probleme hat).

      Der Grund ist einfach und logisch, T-Online will es Kunden so leicht wie möglich machen trotz Kündigung doch noch eines ihrer Angebote zu nutzen!!!
      Die sind nicht beleidigt mit dir weil du ihre Flat gekündigt hast, sondern sie wollen dir alle Türen offen halten vielleicht eines Tages doch noch reumütig:D zu ihnen zurück zu kehren.

      Diese ständige Angst hierzulande von einem der Großen um ein paar Euro behummst zu werden grenzt schon an Hysterie.
      Wirklich beschissen wird man nur, absichtlich (unter anderem durch Dialer) oder unabsichtlich (durch Pleite) von den Kleinen! Alles andere sind Missverständnise die sich meistens schnell aus der Welt schaffen lassen. Das sagt mir meine langjährige Berufserfahrung als Kunde und Auftraggeber für alle möglichen unterschiedlichen Telekom-Firmen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.03 21:51:36
      Beitrag Nr. 22 ()
      vielen dank @ mysti...:kiss:


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