Umsatzsteuer + Bahnticket - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.10.03 14:25:35 von
neuester Beitrag 05.10.03 17:52:00 von
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KAnn man als Gewerbetreibender die Kosten für Bahn, Busse und öffentliche Verkehrsmittel bei Umsatzsteuer geltend machen?
Es wird ja keine Umsatzsteuer auf dem Ticket ausgewiesen, kann man die 16% bei der Umsatzsteuerabrechnung gegenrechnen? Ist es ausreichend die Tickets beim Finanzamt vorzulegen?
Danke für Antwort!
Gruß
Es wird ja keine Umsatzsteuer auf dem Ticket ausgewiesen, kann man die 16% bei der Umsatzsteuerabrechnung gegenrechnen? Ist es ausreichend die Tickets beim Finanzamt vorzulegen?
Danke für Antwort!
Gruß
Fallen bei der Bahn überhaupt Umsatzsteuer an?
Ich glaube nicht, Post-Leistungen sind auch umsatzsteuerfrei!
Wo keine Umsatzsteuer drauf ist, kann natürlich auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden!!!!
Grüße
Crypti
Ich glaube nicht, Post-Leistungen sind auch umsatzsteuerfrei!
Wo keine Umsatzsteuer drauf ist, kann natürlich auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden!!!!
Grüße
Crypti
einfach auf die rechnung des kunden setzen der freut sich ..
lol
lol
fahrten im fernverkehr werden (z.z. noch) mit 16% USt besteuert. fahrten im nahverkehr (bis 100km) mit 7%. eine generelle senkung der USt auf 7% wird diskutiert.
auf allen fahrkarten des fernverkehrs ist die USt ausgewiesen, selbst auf karten, die man im zug oder am automaten löst.
im nahverkehr und regionalverbunden ist die USt meistens nicht ausgewiesen - den satz von 7% kann aber jeder selbst zurückrechnen.
bon voyage
auf allen fahrkarten des fernverkehrs ist die USt ausgewiesen, selbst auf karten, die man im zug oder am automaten löst.
im nahverkehr und regionalverbunden ist die USt meistens nicht ausgewiesen - den satz von 7% kann aber jeder selbst zurückrechnen.
bon voyage
DAnke für Antworten!
@eulenspiegel
Weisst Du zufällig wo es die Regelung schriftlich gibt?
Gruß!!
@eulenspiegel
Weisst Du zufällig wo es die Regelung schriftlich gibt?
Gruß!!
Umsatzsteuerdurchführungsverordnung
oder Umsatzsteuerrichtlinien
§ 34 UStDV, UStR 186
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