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    Besteuerung von Optionsgeschäften - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.11.03 10:43:23 von
    neuester Beitrag 24.11.03 09:46:58 von
    Beiträge: 7
    ID: 798.107
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      Avatar
      schrieb am 21.11.03 10:43:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      hätte folgende Frage:
      Wie werden Gewinne aus Eurex-Geschäften mit Optionen, steuerlich behandelt?? Gilt hier auch die Spekulationsfrist,
      bzw. Freigrenze??

      Danke!
      Trade20
      Avatar
      schrieb am 21.11.03 15:14:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Na klar gilt die.
      Aber welche Optionsscheine haben schon Laufzeiten von merh als einem jahr und wer hält diese so lange (Zeitwertverlust etc. etc.).
      Avatar
      schrieb am 22.11.03 23:07:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo trade20,
      für die üblichen Long-Geschäfte gelten die üblichen Vorschriften für private Veräußerungsgeschäfte, also Spekulationsfrist von 12 Monaten (bei Optionen also immer) und der Freigrenze von 500 Euro) und Verrechnungsmöglichkeit mit anderen Gewinnen/Verlusten aus Veräußerungsgeschäfte. Hier ist übrigens wie bei Optionsscheinen auch) das Halbeinkünfteverfahren NICHT anzuwenden!
      Für Short-Geschäfte, also Stillhaltergeschäfte sieht es anders aus: Hier sind die vereinnahmten Optionsbeträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen stets voll steuerpflichtig und können auch nicht mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 22.11.03 23:15:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      # 3: Kleiner kosmetischer Hinweis:

      Die Stillhaltergeschäfte (also wenn ein Put oder Call zuerst verkauft wird) fallen unter die sonstigen Einkünfte
      (§ 22 EStG); so die Meinung der Finanzbehörden und des Bundesfinanzhofs.
      Avatar
      schrieb am 23.11.03 21:47:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      und ist es richtig, daß verfallene OS, die wertlos ausgebucht werden, nicht als Verlust aus Veräußerungsgeschäften anerkannt werden?

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      Avatar
      schrieb am 23.11.03 21:50:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Finanzverwaltung erkennt Verluste aus wertlos verfallenen OS nicht an.
      Ob dies zu Recht geschieht, könnte letzlich nur durch den BFH entschieden werden.
      Avatar
      schrieb am 24.11.03 09:46:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      wie iast denn eure meinung zur verrechnung von gewinnen durch stillhaltergeschäften mit z.b. verlustzuweisungen aus medienfonds oder ähnlichem ...wird dies anerkannt...?


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