Mietkürzung wegen fehlenden Keller??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.06.04 21:49:55 von
neuester Beitrag 18.07.04 18:43:57 von
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Hallo!
Ich habe eine Wohnung inkl. einem Kellerabteil gemietet.
Vor ca. einem Jahr wurde das Haus renoviert.
Der Vermieter kam dabei auf die Mieter zu, mit der Bitte die Keller leer zu räumen. Ich erklärte, dass ich den Keller nicht nutze und deshalb nichts unten stehen haben.
Vor zwei, drei Monaten wollte ich dann in diesen Keller etwas unterstellen. Doch mein Schlüssel passte nicht mehr und es stehen Dinge in dem Keller die mir nicht gehören.
Daraufhin habe ich bereits zwei mal telefonisch die Vermietergesellschaft aufgefortert die Angelegenheit zu klären. Beide male wurde mir zugesichert, dass man mir den Schlüssel für das neue Schloss zukommen lässt.
Passiert ist gar nichts!
Ich gehe mal stark davon aus, dass der Keller nochmals an jemanden vermietet wurde.
Wie sollte man hier vorgehen? Den Keller brauche ich nicht unbedingt, aber ich lasse mich nicht gerne abzocken!
Danke +Gruß
Ich habe eine Wohnung inkl. einem Kellerabteil gemietet.
Vor ca. einem Jahr wurde das Haus renoviert.
Der Vermieter kam dabei auf die Mieter zu, mit der Bitte die Keller leer zu räumen. Ich erklärte, dass ich den Keller nicht nutze und deshalb nichts unten stehen haben.
Vor zwei, drei Monaten wollte ich dann in diesen Keller etwas unterstellen. Doch mein Schlüssel passte nicht mehr und es stehen Dinge in dem Keller die mir nicht gehören.
Daraufhin habe ich bereits zwei mal telefonisch die Vermietergesellschaft aufgefortert die Angelegenheit zu klären. Beide male wurde mir zugesichert, dass man mir den Schlüssel für das neue Schloss zukommen lässt.
Passiert ist gar nichts!
Ich gehe mal stark davon aus, dass der Keller nochmals an jemanden vermietet wurde.
Wie sollte man hier vorgehen? Den Keller brauche ich nicht unbedingt, aber ich lasse mich nicht gerne abzocken!
Danke +Gruß
Nicht anrufen, schreiben !
Keller gehört mir. Kein Keller, Rückzahlungsforderung der Miete. Natürlich anteilig.
Wenn der Keller zur Wohnung gehört, muss dieser auch vorhanden sein. Du zahlst ja dafür. Er ist bestandteil der gemieteten Wohnung.
Wenn du mir eteas Zeit läßt und eine detaliertere Antwort braucht, schreib mir kurz ein Mail. Ich frage dann mal wie das genau ist. Meine Frau arbeitet bei so einer Vermietgesellschaft und vermietet die Wohnungen. Die kennt sich aus. Dauert aber 1-2 Tage.
mfg
Keller gehört mir. Kein Keller, Rückzahlungsforderung der Miete. Natürlich anteilig.
Wenn der Keller zur Wohnung gehört, muss dieser auch vorhanden sein. Du zahlst ja dafür. Er ist bestandteil der gemieteten Wohnung.
Wenn du mir eteas Zeit läßt und eine detaliertere Antwort braucht, schreib mir kurz ein Mail. Ich frage dann mal wie das genau ist. Meine Frau arbeitet bei so einer Vermietgesellschaft und vermietet die Wohnungen. Die kennt sich aus. Dauert aber 1-2 Tage.
mfg
@watcher42
Wäre dir sehr dankbar!
Grüße
Wäre dir sehr dankbar!
Grüße
Ich würde da nicht viel Theater machen. Ist doch Dein Keller. Also Schloss aufbohren oder abflexen, die Klamotten vor die Tür und gut ist
Na ja, nicht so krass aber ich würde es androhen. Zum schreiben wäre ich zu faul. Ich würde anrufen und ein paar Stunden oder einen Tag als Frist setzen...
Na ja, nicht so krass aber ich würde es androhen. Zum schreiben wäre ich zu faul. Ich würde anrufen und ein paar Stunden oder einen Tag als Frist setzen...
Mach dem Vermieter keinen Stress, sonst landest du auf seine schwarze Liste. Ausserdem bin ich auch Vermieter. Frag einfach noch mal, wenns geht höflich. Immer diese jammernde Mieter, sei froh, dass ein Dach über dem Kopf bekommen hast.
@Orakel
sei froh, dass ein Dach über dem Kopf bekommen hast
Ich würde alles schriftlich machen:
1. Schreiben:
Anfragen, seit wann der Keller belegt ist + Freundlich darauf hinweisen, dass Du den Keller nun nutzen möchtest. Fristsetzung nicht vergessen + freundliche Androhung, dass Du erwägst, die Miete zu mindern.
2. Schreiben:
Je nach Reaktion des Vermieters
Hinweis, dass Frist verstrichen ist. Neue Frist setzen + darauf hinweisen, dass Du beabsichtigst, das Kellerschloss aufzubrechen. Erneute Androhung, dass die Miete ab sofort gemindert wird. Hinweis, dass Du auch rüchwirkend die Miete mindern wirst.
Gleichzeitig empfehle ich Dir, an diese Kellerabteil einen Zettel anzubringen, dass sich der Nutzer umbedingt bei Dir melden soll (ohne Angabe von Gründen). Auf diese Weise bekommst Du unkompliziert Angaben darüber, ob eine Doppelvermietung vorliegt oder nicht.
sei froh, dass ein Dach über dem Kopf bekommen hast
Ich würde alles schriftlich machen:
1. Schreiben:
Anfragen, seit wann der Keller belegt ist + Freundlich darauf hinweisen, dass Du den Keller nun nutzen möchtest. Fristsetzung nicht vergessen + freundliche Androhung, dass Du erwägst, die Miete zu mindern.
2. Schreiben:
Je nach Reaktion des Vermieters
Hinweis, dass Frist verstrichen ist. Neue Frist setzen + darauf hinweisen, dass Du beabsichtigst, das Kellerschloss aufzubrechen. Erneute Androhung, dass die Miete ab sofort gemindert wird. Hinweis, dass Du auch rüchwirkend die Miete mindern wirst.
Gleichzeitig empfehle ich Dir, an diese Kellerabteil einen Zettel anzubringen, dass sich der Nutzer umbedingt bei Dir melden soll (ohne Angabe von Gründen). Auf diese Weise bekommst Du unkompliziert Angaben darüber, ob eine Doppelvermietung vorliegt oder nicht.
@ORACLEBMW
**völliges Kopfschütteln!!
Ich bin selbst Wohnungseigentümer und kann bei Deiner Meinung nur allzu gut nachvollziehen, wenn Mieter auf die Barrikaden gehen.
@babyboomer
Kann Deinen Unmut voll und ganz verstehen. Schau doch einfach mal in Eurem Keller nach, ob dort noch Kellerräume frei sind. Wenn nein, Bingo! Dann forderst Du Deinen Vermieter auf, Dir einen Kellerraum zu Verfügung zu stellen. Tja, und wenn er das nicht schafft, kürzt Du die Miete in Zukunft entsprechend. Du sagtest ja, Du brauchst den Kellerraum nicht unbedingt.
Rückwirkend solltest Du der Sache natürlich auch auf den Grund gehen. Sollte Dein Kellerraum tatsächlich an Jemand Anderen vermietet worden sein und definitiv keiner für Dich bereit gestellt worden sein, warum auch immer, hast Du das Recht Deine Miete auch rückwirkend zu kürzen.
Das Vorgehen in Thread #6 ist ein gutes Beispiel!
Grüsse Punicamelon
**völliges Kopfschütteln!!
Ich bin selbst Wohnungseigentümer und kann bei Deiner Meinung nur allzu gut nachvollziehen, wenn Mieter auf die Barrikaden gehen.
@babyboomer
Kann Deinen Unmut voll und ganz verstehen. Schau doch einfach mal in Eurem Keller nach, ob dort noch Kellerräume frei sind. Wenn nein, Bingo! Dann forderst Du Deinen Vermieter auf, Dir einen Kellerraum zu Verfügung zu stellen. Tja, und wenn er das nicht schafft, kürzt Du die Miete in Zukunft entsprechend. Du sagtest ja, Du brauchst den Kellerraum nicht unbedingt.
Rückwirkend solltest Du der Sache natürlich auch auf den Grund gehen. Sollte Dein Kellerraum tatsächlich an Jemand Anderen vermietet worden sein und definitiv keiner für Dich bereit gestellt worden sein, warum auch immer, hast Du das Recht Deine Miete auch rückwirkend zu kürzen.
Das Vorgehen in Thread #6 ist ein gutes Beispiel!
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