Spekulationsgewinne 2003. Worauf Einspruch berufen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.11.04 17:29:18 von
neuester Beitrag 08.11.04 15:17:00 von
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Hallo zusammen,
mache gerade meine Erklärung für das Jahr 2003 und habe in 2003 einen relativ hohen Gewinn erzielt.
Auf welches Verfahren (Aktenzeichen) kann ich meinen Einspruch berufen? Es ist doch sicherlich sinnvoll zu versuchen, den Bescheid so lange wir möglich offen zu halten, oder?(Die 6% Zinsen p.a sind mir egal!)
Wäre super nett, wenn mir jemand kurz einen Tip für den Einspruch geben könnte. Danke!
Schönen Sonntag wünscht
J.Nebler
mache gerade meine Erklärung für das Jahr 2003 und habe in 2003 einen relativ hohen Gewinn erzielt.
Auf welches Verfahren (Aktenzeichen) kann ich meinen Einspruch berufen? Es ist doch sicherlich sinnvoll zu versuchen, den Bescheid so lange wir möglich offen zu halten, oder?(Die 6% Zinsen p.a sind mir egal!)
Wäre super nett, wenn mir jemand kurz einen Tip für den Einspruch geben könnte. Danke!
Schönen Sonntag wünscht
J.Nebler
Formuliere den Einspruch wie folgt:
Hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2003.
Begründung:
Ich mache die Verfassungswidrigkeit der Vorschriften zur Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bzw. aus Termingeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG geltend.
Unter Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 19. Juli 2004 -IV D 2 - S 0338 73/04- beantrage ich das Ruhen des Einspruchsverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2003.
Begründung:
Ich mache die Verfassungswidrigkeit der Vorschriften zur Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bzw. aus Termingeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG geltend.
Unter Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 19. Juli 2004 -IV D 2 - S 0338 73/04- beantrage ich das Ruhen des Einspruchsverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Dich ist Verlass Nataly, vielen Dank!
Alleine wegen Dir lohnt es sich diese Seite und Community zu besuchen. Schönen Sonntag wünsche ich Dir noch
J.Nebler
Alleine wegen Dir lohnt es sich diese Seite und Community zu besuchen. Schönen Sonntag wünsche ich Dir noch
J.Nebler
#1:
Was spricht dagegen, die Steuererklärung so spät wie möglich abzugeben ?
Wurde eine Frist gesetzt? Wenn ja, könntest Du sie verlängern lassen ?
Was spricht dagegen, die Steuererklärung so spät wie möglich abzugeben ?
Wurde eine Frist gesetzt? Wenn ja, könntest Du sie verlängern lassen ?
Was spricht dagegen, die Steuererklärung so spät wie möglich abzugeben ?
Die Steuererklärung war bereits zum 31.5.2004 abzugeben
Bereits jetzt droht die Festsetzung eines Verspätungszuschlags.
Die Steuererklärung war bereits zum 31.5.2004 abzugeben
Bereits jetzt droht die Festsetzung eines Verspätungszuschlags.
#5:
Dass diese Antwort kommt war mir vollkommen klar !
Üblicherweise wird die Frist bei Bürgern, die steuerlich beraten werden, bis zum 30.09. verlängert.
Aus Gleichberechtigungsgründen wird üblicherweise dann die
Frist für die Nicht-Beratenen auch bis zum 30.09. verlängert, und zwar verspätungszuschlagfrei.
So viel zum 31. Mai.
Darüber hinaus kann die Frist für steuerlich beratene Bürger per Sammelantrag bis zum 28. bzw. 29.02. des zweiten Folgejahres verlängert werden, in Einzelfällen per Einzelantrag bis zum 30.04. des zweiten Folgejahres.
Das alles gilt nur, falls das Finanzamt selbst keine Frist gesetzt hat.
Diese Möglichkeiten ganz auszunutzen kann aber wegen der Zinspflicht ab dem 16. Monat manchmal nicht sinnvoll sein.
Das war der Hintergrund meiner Frage, ob noch Fristverlängerungsanträge möglich sind.
Dass diese Antwort kommt war mir vollkommen klar !
Üblicherweise wird die Frist bei Bürgern, die steuerlich beraten werden, bis zum 30.09. verlängert.
Aus Gleichberechtigungsgründen wird üblicherweise dann die
Frist für die Nicht-Beratenen auch bis zum 30.09. verlängert, und zwar verspätungszuschlagfrei.
So viel zum 31. Mai.
Darüber hinaus kann die Frist für steuerlich beratene Bürger per Sammelantrag bis zum 28. bzw. 29.02. des zweiten Folgejahres verlängert werden, in Einzelfällen per Einzelantrag bis zum 30.04. des zweiten Folgejahres.
Das alles gilt nur, falls das Finanzamt selbst keine Frist gesetzt hat.
Diese Möglichkeiten ganz auszunutzen kann aber wegen der Zinspflicht ab dem 16. Monat manchmal nicht sinnvoll sein.
Das war der Hintergrund meiner Frage, ob noch Fristverlängerungsanträge möglich sind.
"Die Steuererklärung war bereits zum 31.5.2004 abzugeben"
total falsch, bis 28.2.2005 überhaupt kein Problem !
total falsch, bis 28.2.2005 überhaupt kein Problem !
# 1 relativ hoch sind für mich gewinne die sechsstellig sind. deiner ist vierstellig, findest du es nicht etwas übertrieben dargestellt ? beste grüsse !
Es ist doch sicherlich sinnvoll zu versuchen, den Bescheid so lange wir möglich offen zu halten, oder?(Die 6% Zinsen p.a sind mir egal!)
Du musst die Einkommensteuer auch dann bezahlen, wenn der Bescheid wegen eines Einspruchs offen ist.
Das Bezahlen der Steuer kannst du nur mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) erreichen.
@Barny: Ich bin davon ausgegangen, dass kein Antrag auf Fristverlängerung gestellt wurde.
Du musst die Einkommensteuer auch dann bezahlen, wenn der Bescheid wegen eines Einspruchs offen ist.
Das Bezahlen der Steuer kannst du nur mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) erreichen.
@Barny: Ich bin davon ausgegangen, dass kein Antrag auf Fristverlängerung gestellt wurde.
#9:
Und gibt es AdV in diesen Fällen ?
Und gibt es AdV in diesen Fällen ?
@Barny: Vom Finanzamt wahrscheinlich nicht, aber vielleicht vom Finanzgericht.
#11:
Oooch, ich beim Finanzamt stehen die Chancen nicht schlecht,
immerhin gab es schon mindestens 2 Finanzgerichte,
die die Aussetzung gewährt haben.
Oooch, ich beim Finanzamt stehen die Chancen nicht schlecht,
immerhin gab es schon mindestens 2 Finanzgerichte,
die die Aussetzung gewährt haben.
Zu #12:
Du bestätigst damit, dass die AdV vom FG gewährt wurde (nicht vom FA).
Du bestätigst damit, dass die AdV vom FG gewährt wurde (nicht vom FA).
#13:
Aufgrund des Steuergeheimnisses veröffentlichen
die Finanzämter keine ADV-Entscheidungen.
Das heisst nicht, dass das eine oder andere Finanzamt
nicht schon solche (positiven) Entscheidungen getroffen haben könnte.
Ich wollte eigentlich zum Ausdruck bringen, dass die
Finanzämter wegen der vorliegenden Entscheidungen der AdV
positiv gegenüber stehen könnten.
Zumindest in Brandenburg und im Gerichtsbezirk Düsseldorf,
da dort die Finanzämter vor dem Finanzgericht sicherlich verlieren
und Kosten zu tragen hätten.
Aufgrund des Steuergeheimnisses veröffentlichen
die Finanzämter keine ADV-Entscheidungen.
Das heisst nicht, dass das eine oder andere Finanzamt
nicht schon solche (positiven) Entscheidungen getroffen haben könnte.
Ich wollte eigentlich zum Ausdruck bringen, dass die
Finanzämter wegen der vorliegenden Entscheidungen der AdV
positiv gegenüber stehen könnten.
Zumindest in Brandenburg und im Gerichtsbezirk Düsseldorf,
da dort die Finanzämter vor dem Finanzgericht sicherlich verlieren
und Kosten zu tragen hätten.
OK. Versuchen kann mans ja.
Guten Tag zusammen,
hab ja eine richtige Diskussion ausgelöst.
Habe gerade mit meinem STB telefoniert und er hat schon vor dem 30.9.2004 eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2004 beantragt, welche auch gewährt wurde.
Wir werden bis dahin die Erklärung einreichen, dann Einspruch einlegen und mal abwarten was passiert.
Ich würde auch deshalb gerne auf Zeit spielen, weil ich fürchte das Finanzamt könnte von mir eine Vorrauszahlung für 2004 verlangen. Habe von einigen gehört, von denen das verlangt wurde. Kennt ihr euch da aus, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dafür? Würde das Geld natürlich lieber behalten und investieren.
@seriosna
Über die Höhe der Gewinne habe ich doch gar keine Angaben gemacht, woher willst Du wissen, dass er "nur" vierstellig sei? (Er ist jedoch schon wesentlich höher, da lohnt es sich etwas "quer" zu stellen dem FA gegenüber. Solange natürlich alles astrein legal ist, darauf lege ich großen Wert!)
Schönen Gruß
J.Nebler
P.S: Der Ablauf ist doch wie folgt, oder? Erklärung einreichen, dann Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben und wenn dieser abgelehnt wird ADV beantragen?
hab ja eine richtige Diskussion ausgelöst.
Habe gerade mit meinem STB telefoniert und er hat schon vor dem 30.9.2004 eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2004 beantragt, welche auch gewährt wurde.
Wir werden bis dahin die Erklärung einreichen, dann Einspruch einlegen und mal abwarten was passiert.
Ich würde auch deshalb gerne auf Zeit spielen, weil ich fürchte das Finanzamt könnte von mir eine Vorrauszahlung für 2004 verlangen. Habe von einigen gehört, von denen das verlangt wurde. Kennt ihr euch da aus, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dafür? Würde das Geld natürlich lieber behalten und investieren.
@seriosna
Über die Höhe der Gewinne habe ich doch gar keine Angaben gemacht, woher willst Du wissen, dass er "nur" vierstellig sei? (Er ist jedoch schon wesentlich höher, da lohnt es sich etwas "quer" zu stellen dem FA gegenüber. Solange natürlich alles astrein legal ist, darauf lege ich großen Wert!)
Schönen Gruß
J.Nebler
P.S: Der Ablauf ist doch wie folgt, oder? Erklärung einreichen, dann Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben und wenn dieser abgelehnt wird ADV beantragen?
Der Ablauf ist doch wie folgt, oder? Erklärung einreichen, dann Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben und wenn dieser abgelehnt wird ADV beantragen?
Der Ablauf ist wie folgt:
1. Erklärung einreichen
2. ESt-Bescheid abwarten
3. Innerhalb eines Monats ab Zustellung des ESt-Bescheids Einspruch einlegen. Antrag auf AdV kann mit dem Einspruch verbunden werden. Ist auch zweckmäßig.
Der Ablauf ist wie folgt:
1. Erklärung einreichen
2. ESt-Bescheid abwarten
3. Innerhalb eines Monats ab Zustellung des ESt-Bescheids Einspruch einlegen. Antrag auf AdV kann mit dem Einspruch verbunden werden. Ist auch zweckmäßig.
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