Hilfe! Steuerschätzung! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.11.04 10:57:27 von
neuester Beitrag 11.11.04 14:39:02 von
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Das Finanzamt hat die Steuer für meinen Vater geschätzt, (natürlich viel zu hoch), weil er seine Erklärung für 2003 nicht bis zum 31.09.2004 eingereicht hat.
Wie läuft das nun ab? Sein STB hat ihn gebeten, so schnell wie möglich seine Erklärung fertig zu machen und der STB will dann ADV beantragen. Wie stehen eurer Meinung nach die Chancen, dass das FA dies akzeptiert?
Was passiert eigentlich, wenn aus der Erklärung für 2003 hervorgeht, dass die Schätzung viel zu hoch ist?
Anderesherum: Ich habe meine auch noch nicht abgegeben, aber bei mir können die ruhig schätzen, das wird 100% unter dem liegen, was ich wirklich zu versteuern habe. Kann man dann einfach zahlen und gut ist, oder wie funktionert das mit der diesen Schätzungen?
Tausend Dank schonmal für die Antworten
Gruß
J.Nebler
Wie läuft das nun ab? Sein STB hat ihn gebeten, so schnell wie möglich seine Erklärung fertig zu machen und der STB will dann ADV beantragen. Wie stehen eurer Meinung nach die Chancen, dass das FA dies akzeptiert?
Was passiert eigentlich, wenn aus der Erklärung für 2003 hervorgeht, dass die Schätzung viel zu hoch ist?
Anderesherum: Ich habe meine auch noch nicht abgegeben, aber bei mir können die ruhig schätzen, das wird 100% unter dem liegen, was ich wirklich zu versteuern habe. Kann man dann einfach zahlen und gut ist, oder wie funktionert das mit der diesen Schätzungen?
Tausend Dank schonmal für die Antworten
Gruß
J.Nebler
J.Nebler,
Antrag auf AdV ist chancenlos. Einspruch einlegen und zur Begründung des Einspruchs die Steuererklärung abgeben. Danach wird der ursprüngliche Schätzbescheid entsprechend der Erklärung geändert.
Auch bei Schätzungen bist du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Ansonsten kommst du wegen Steuerhinterziehung dran. Müsste eigentlich auf dem Schätzbescheid von deinem Vater draufstehen.
Antrag auf AdV ist chancenlos. Einspruch einlegen und zur Begründung des Einspruchs die Steuererklärung abgeben. Danach wird der ursprüngliche Schätzbescheid entsprechend der Erklärung geändert.
Auch bei Schätzungen bist du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Ansonsten kommst du wegen Steuerhinterziehung dran. Müsste eigentlich auf dem Schätzbescheid von deinem Vater draufstehen.
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