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    Kündigungsfrist - als freier Mitarbeiter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.11.04 13:45:23 von
    neuester Beitrag 25.11.04 07:59:00 von
    Beiträge: 6
    ID: 928.651
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      schrieb am 23.11.04 13:45:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich bin Selbständig und bin im Vertrieb für meherere Gesellschaften tätig.
      Ein Projekt im Bereich telefonische Kundenakquise bearbeite ich seit Juni diesen Jahres.
      Dieses Geschäft lief eher schleppend. Ich erhalte meine Provision erst wenn die Kunden bezahlt haben. Vom Erstkontakt bis zum Zahlungseingang vergehen meist 1-3 Monate.

      Da ich auch noch andere Projekte laufen habe, habe ich meine Tätigkeit bei der beschriebenen Arbeit etwas reduziert und mich hauptsächlich auf Nacharbeit der potentiellen Kunden, die bereits ein Angebot erhalten haben konzentriert.
      Jetzt hat mir die Firma mitgeteilt, daß sie von einer zukünftigen Zusammenarbeit absieht, da ich zu wenig machen würde.
      Ist grundsätzlich kein Problem, da ich ohnehin das ganze eher auslaufen lassen wollte.
      Ab nächster Woche soll ich dann keinen Zugang mehr auf die von mir bearbeiteten Adressen haben( Läuft von home office über intranet).
      Das Problem ist, daß zahlreiche Kundenrechnungen noch offen sind, und die Firma mir die Provision verweigern will falls die Kunden nicht bis nächste Woche bezahlt haben.
      Außerdem habe ich einen ganzen Stapel an Interessenten die jetzt vor Weihnachten noch entscheiden wollen ob sie abschließen.
      Im Vertrag steht:
      Das Vertragsverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberüht. Vom Auftraggeber überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel sind mit Beendigung des Vertragsverhältnisses unaufgefordert zurückzugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen

      Das müsste doch bedeuten, daß man mi in diesem Monat gar nicht mehr kündigen kann?!? Was ist eine außerordentliche Kündigung?
      Wie läuft das mit den ausstehenden Provisionen?
      Kann man mir derart kurzfristig potentielle Kunden wegnehmen?
      Wie gesagt ich will dort nicht langfristig arbeiten, sondern die Aufträge noch voll einfahren. Summe denk so ca. 2000€.
      Wer kann mir weiterhelfen?
      Danke + Grüße
      Avatar
      schrieb am 24.11.04 08:46:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich würde denen "die vertragsgemäße Kündigung zum 31.12.2004" bestätigen und auf "Betreuung der avisierten Kunden bis Vertragsende" bestehen.

      Antwort abwarten.

      Danach gegebenenfalls mit Schadenersatzvorderung drohen.

      derwelsche
      Avatar
      schrieb am 24.11.04 14:48:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Babyboomer,

      hab mich in unserer Personalabteilung mal schlau gemacht.
      War mir selber nicht ganz sicher wie das mit den Tagen genau läuft. Leider war da gestern niemand da, der`s genau wusste. Desweiteren habe ich mit einem gesprochen, der sich im Handelsrecht etwas auskennt.Deshalb die Antwort erst heute.

      Also :

      2 Wochen zum Monatsende sind genau 14 Kalendertage.
      Wenn die zum Monatsende November hätten kündigen wollen, hätte die Kündigung 14 Kalendertage vor dem 30. November bei Dir eingehen müssen. Das ist dann der 17. November.
      Das heisst, diese Kündigung ist rechtlich ungültig. Sie muss Dir neu zugeschickt werden. (es sei denn, es steht drin ... wir kündigen zum 30.November oder zum nächsten Termin oder sowas ähnliches. Aber das wird ja wohl nicht sein)
      Die können Dir jetzt dann nur neu zum 31.12.04 kündigen.
      Eingangsdatum bei Dir muss spätestens der 14.12.04.sein.
      Sonst gilts wieder nicht.
      Ich würde denen deshalb nur schreiben, dass Du die Kündigung nicht anerkennst. Dies mit Einschreiben und Rückschein. Ohne Bestätigung für den 31.12.04.

      Normalerweise werden Kündigungen ja per Einschreiben zugestellt. Das Eingangsdatumn ist dann das Datum an dem Du die Zustellung der Post unterschrieben hast oder das Zustelldatum der Post.

      Ausserordentliche Kündigung :
      Das sagt nichts anderes aus, als dass ein Vertragsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen (in Deinem Fall diese 2 Wochen) gelöst werden kann.
      Hier muss ein triftiger Grund vorliegen.
      Also z.B. Betrug, Diebstahl etc....

      Was die offenen Provisionen angeht :
      Das kommt auf Deinen Vertrag an.
      Falls in der Richtung nichts drinsteht, gilt folgendes:

      Du hast ein Recht auf Provision auch für Aufträge, die Du nachweislich gebracht hast.Egal wann der Kunde zahlt und egal ob die bereits fakturiert sind.
      Ausschlaggebend ist, wer den Audtrag gebracht hat. Und das warst Du.
      Du bekommst das Geld halt, zum Zeitpunkt,wenn der Kunde zahlt.

      Es kommt auch nicht drauf an, ob Du, wenn der Kunde zahlt, noch für das Unternehmen arbeitest.
      Du hast ja Kopien der geschriebenen Aufträge.
      Du hast auch nach der Vertragskündigung das Recht, von dem Unternehmen, das Dir jetzt gekündigt hat, zu verlangen, dass sie nachweisen, was von Deinen Aufträgen fakturiert bzw. bezahlt ist und was nicht.

      Ich gehe mal davon aus, dass Du freier Handelsverteter bist. Also in eigener Regie für verschiedene Unternehmen arbeitest.

      Als freier Handelsvertreter gibt es noch Besonderheiten, was Gebietsschutz, Neukunden etc. angeht.
      Da kannst unter Umständen sogar Provision für Aufträge bekommen, mit denen Du nichts zu tun hast, Du aber den Neukunden gebracht hast.
      Die werden in der Regel mit der Hälte des Provisionssatzes verprovisioniert. Da gibt es einige rechtliche Bestimmungen.
      Wie gesagt, für diese Geschichte muss Du freier Handelsvertreter sein, also z.B. kein Vertreter der von diesem Unternehmen z.b ein Auto zur Verfügung gestell bekam (Reiswender oder angestellter Vertreter)

      In dem Fall solltest Du Dir mal das Handelsgesetzbuch kaufen. Ist wirklich interessant was da drin steht.
      Wird auch in der Praxis so angewendet.
      Im HGB, Paragraph 87-92 steht alles wissenswerte wenns um Abfindungen, Provisionsansprüche etc. bei freien Handelsvertreter geht.

      Ich hoffe, Dir etwas geholfen zu haben.

      Gruss bsd :)
      Avatar
      schrieb am 24.11.04 19:19:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      @binschondrin
      Vielen Dank für deine Antwort!
      Ist richtig, daß ich freier Handelsvertreter bin.
      Werde jetzt in Ruhe eine schriftliche Antwort aufsetzten.
      Also nochmals Danke, hast mir auf jeden Fall weitergeholfen!

      Grüße!
      Avatar
      schrieb am 25.11.04 07:48:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4 babyboomer

      Freut mich !

      Gruss bsd

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      Avatar
      schrieb am 25.11.04 07:59:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      #4 babyboomer

      Was vielleicht noch interessant ist zu wissen :
      Wenn Du z.B. ein Gebiet für die aufgebaut hast ,hast Du das Recht auf eine Ablösung.

      Das ist in der Regel der Durchschnitt aus den erhaltenen Provisionen der letzten 5 Jahre.(5-Jahressumme/5)

      Steht auch im HGB.
      Ist angeblich in der Praxis auch so üblich.

      Gruss bsd


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