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    Schlüsselnotdienst... ABZOCKE!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.03.05 09:25:37 von
    neuester Beitrag 23.03.05 10:13:31 von
    Beiträge: 9
    ID: 968.019
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      schrieb am 22.03.05 09:25:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich musste am Wochenende den Schlüsselnotdienst in Anspruch nehmen, da innen ein Schlüssel steckte der sich wohl verkantet hat - auf jeden Fall konnten wir die Tür von aussen nicht mit dem Schlüssel öffnen.
      Und das Sonntag morgens um 4 Uhr...
      also die Auskunft angerufen die uns mit einem Schlüsseldienst verbunden hat. Nach kanpp einer Stunde kam dann auch eindlich jemand. Doch bevor er überhaupt aus dem Auto aussteigen wollte musste ich schon unterschreiben, dass ich für alle Kosten aufkommen werde. :mad:
      Nach 3 Minuten hatte er die Tür dann auch schon mit Hilfe eines Drahts geöffnet (sie war nicht abgeschlossen).
      Dann kam der Hammer - Die Rechnung... EUR 190,24 :eek:
      Alleine für die Hin- und Rückfahrt EUR 120,00 :mad:
      (Je angefangene 20 Minuten EUR 30,- natürlich hat er für die ca. 14km Entfernung 25 Minuten gebraucht... +100% Nachtzuschlag) Da hatte ich dem Kerl ja ein Taxi bestellen können und das wäre billiger gewesen....
      Der Arbeitslohn wurde natürlich auch je angefangene 20 Minuten berechnet... 17,- EUR (selbstverständlich mit dem obligatorischen Wochenendzuschölag i. H. v. 100%):cry:
      Selbst das versch****ne Stück Draht, dass er wieder mitgenommen hatte, hat er mit EUR 10,- veranschlagt....
      Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
      Kann man sich da irgendwie gegen wehren?
      Gibt es nicht irgendwelche Höchstgrenzen zum Schutz der Verbraucher? :confused:
      HIIIIIIIIIIIILFFFFEEEEEEEEEEEEEEE!!!
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 09:51:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      oh Mann, Du rufst nach dem Verbraucherschutz??

      Dabei hättest du einfach bis Montag morgen 8.00 Uhr warten können, dann hättest Du Dir die ganzen Zuschläge gespart...

      Kopfschüttel :D
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 09:52:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      ruf doch mal den Verbraucherschutz an, die können bestimmt dir weitere Adressen (Innungen) geben.
      :eek:
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 10:16:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gibt es für solche Fälle nicht eine Versicherung von der Allianz? Die wurde doch so groß im Fernsehen beworben.

      Vielleicht ist das ja was für dich.

      :D:D

      (Bin mal gespannt, wieviele Allianz-Vertreter sich jetzt melden)
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 10:51:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Den Allianz- Schutzbrief finde ich schwachsinnig.
      Lest Euch mal in Ruhe durch was und wieviel geleistet wird - das kann man sich getrost klemmen.

      Tip:
      Kleb innen das Schloss mit ein Pflaster zu (schreib auf das Pflaster 190,24€):D

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      Avatar
      schrieb am 22.03.05 12:15:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vielleicht mal drüber nachdenken, ob es nicht günstiger ist die Tür einzutreten.
      Mir (also natürlich meiner Frau :D ) ist mal etwas ähnliches passiert. hab mir allerdings gedacht: Bevor der Schlüsseldienst was bekommt, soll mein Kumpel der Tischler leben. Also verärgert gegen die Tür getreten :mad:, selbstverständlich im Bereich des Türschlosses, und die Tür flog auf.
      Im Endeffekt war nur von der Türzarge eine neue Seite vom Innenteil notwendig :eek:, Kostenpunkt: halber Kasten Bier :rolleyes: ; ansonsten wären die Materialkosten wohl ca. 20,00 EUR gewesen.

      Gruß Mask
      ;)

      Bin sonst allerdings nicht gewalttätig.:yawn:
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 16:24:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hm, hätte wohl auch gewartet oder im Hass dagegengetreten, danke, dass jemand hier mal die Preise ausgesprochen hat, ist ja echt der Wahnsinn.

      100 Euro hätt ich ja noch eingesehen, aber knapp 200?

      Andererseits musste da jemand mitten in der Ancht raus, also ein bißchen kann ich´s auch verstehen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 23:01:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      denk mal an die lohnnebenkosten

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 10:13:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Einen Wochenendzuschlag sehe ich ja auch ein. Beim Arbeitslohn völlig gerechfertigt. Aber auf die Wegekosten?!?
      Habe hierzu gestern mal ein wenig gegoogelt.
      Auf der HP der IHK Frankfurt stnaden ein paar Infos dazu...
      So darf ein Wochenendzuschlag tatsächlich nur auf den Preis für die Arbeitszeit gerechnet werden.
      Ausserdem darf ein Unternehmen, dass örtlich wirbt auch nur Anfahrtskosten innerorts berechnen...
      Sowieso sehr dubios... Ich wurde mit einer Rufnummer aus unserer Stadt verbunden, und lt. Rechnung sitzt die Firma in Bremen (100km entfernt) und lautet auf einen anderen Namen als der Dienst mit dem ich verbunden wurde. Und die schicken dann jemanden, aus einem Ort der 14km entfernt liegt... :confused:
      Auf jeden Fall werde ich mich nochmal beim Verbraucherschutz informieren und ggf. nen Anwalt einschalten - es lebe die Rechtsschutzversicherung :D

      Und nächstes mal werde ich Dir Tür eben eintreten, sollen die Nachbarn auch mal wach werden :p


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