Widerliches von BILD!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.05.05 21:43:02 von
neuester Beitrag 18.05.05 11:15:34 von
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Ralph Kotsch und Ralf Mielke
Seit zwei Tagen betreibt die BildZeitung eine widerliche Kampagne gegen die Schauspielerin Alexandra Neldel. Das ist jene junge Dame, die gerade in der Telenovela "Verliebt in Berlin" Erfolge feiert. "Wirbel um Nacktfotos" hieß die Schlagzeile am Mittwoch auf Seite 4. Den Wirbel hat Bild selbst entfacht. Das Blatt jammert darüber, dass Aktfotos von Alexandra Neldel aus dem Jahr 1997 nicht mehr veröffentlicht werden dürfen. Warum das so ist, schreibt Bild nicht, zeigt aber das Titelbild einer alten Playboy-Ausgabe, auf dem die Schauspielerin unbekleidet zu sehen ist.
Bild arbeitet in diesem Falle nicht in eigener Sache, sondern empört sich stellvertretend für die Jugendzeitschrift Yam. Die hatte die verbotenen Aufnahmen gedruckt und handelte sich dafür eine Unterlassungsabmahnung des Anwalts der Schauspielerin, Christian Schertz, ein. Was nicht in Bild steht, ist, dass Yam ebenso wie Bild im Springer Verlag erscheint, jenem Unternehmen, dessen Vorstandschef Mathias Döpfner gern moralische Reden hält. Dass die Springer-Blätter politisch auf einer Linie fahren, ist nicht neu, auch nicht, dass sie sich gegenseitig helfen, indem sie die selben Texte drucken. Dass die Bild-Zeitung aber ihre Macht missbraucht, um das rechtswidriges Vorgehen eines Hausblättchens zu rächen, ist eine neue Qualität.
Dabei ist die Rechtslage in diesem Fall eindeutig. Die Nacktfotos von Alexandra Neldel entstanden auf Basis eines Exklusivvertrags mit dem Magazin Playboy. Schon 1998 wurde der Bild-Zeitung gerichtlich untersagt, Neldel-Fotos aus dem Playboy zu veröffentlichen. Bei Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250 000 Euro festgelegt. Springer hat damals diesen gerichtlichen Titel als endgültige Regelung anerkannt und in einem Vergleich freiwillig 50 000 Mark an Alexandra Neldel für die zuvor erfolgte Veröffentlichung gezahlt.
Die Bild-Zeitung habe jetzt in Kenntnis des Verbots gegen Recht und Gesetz verstoßen, sagte Christian Schertz am Donnerstag. Er kündigte an, gegen Bild ein Ordnungsgeld in Höhe der festgelegten Summe beim Landgericht Berlin zu beantragen. Zudem werde er für Alexandra Neldel ein Schmerzensgeld in mittlerer fünfstelliger Höhe einklagen, sagte Schertz. Darüber hinaus will er den Presserat einschalten.
Doch die Sache ging in der Donnerstagausgabe der Bild-Zeitung noch weiter. Weil die Schauspielerin ihre Nacktbilder nun mal nicht hergeben wollte, wurde sie gestern regelrecht abgeurteilt. Auf Seite 1 der Bild prangte eine Nackaufnahme von Alexandra Neldel aus einem uralten RTL-Film, dazu die Schlagzeile "Heißer Sex im TV". Einige Seiten weiter hinten finden sich weitere Aktfotos, dazu eine scheinheilige Geschichte darüber, dass sich RTL mit dem Film angeblich an Sat.1 rächen will, weil die Neldel-Telenovela die RTL-Soap "Gute Zeiten, schlechte Zeiten" erfolgreich attackiert. Wenn Du nicht mit uns kooperierst, wenn Du einen der unseren verklagst, dann zeigen wir Dir unsere Macht, lautet die Botschaft des Boulevardblattes.
Schertz prüft nun rechtliche Schritte auch gegen die Veröffentlichung des Materials aus dem RTL-Film. Wie die Fotos in die Hände der Bild gelangten, darüber möchte er nicht spekulieren. RTL beteuert jedenfalls auf Anfrage, kein Material herausgegeben zu haben. Woher die Bilder dann stammen, könne man - leider - auch nicht sagen.
Verletzung der Menschenwürde
Leidtragende ist Alexandra Neldel, die nichts weiter getan hat, als sich gegen eine Veröffentlichung in dem Springer-Blatt zu wehren. Sie steht damit nicht alleine da. Im vergangenen Jahr musste die Schauspielerin Sibel Kekilli ("Gegen die Wand") eine Bild-Kampagne über sich ergehen lassen, weil sie früher in Porno-Filmen mitgewirkt hatte. An mehreren Tagen deklinierte sie den Fall süffisant durch. Kekilli selbst verweigerte sich dem Blatt, sprach lieber im Fernsehen bei Beckmann und in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Der Presserat rügte später die Bild-Berichterstattung. Zudem erwirkte Sibel Kekilli beim Kammergericht Berlin eine Einstweilige Verfügung, die es Bild verbot, ein Foto aus einem früheren Pornofilm zu veröffentlichen mit der Unterzeile "Eindringliche Darstellung". Mit genau diesen Worten hatte der Burda-Verlag Sibel Kekilli zuvor einen Bambi für ihren Auftritt in "Gegen die Wand" verliehen. Das Gericht sprach im Zusammenhang mit dem Bild-Bericht von einer "Verletzung der Menschenwürde". Genau.
quelle:BZ
Seit zwei Tagen betreibt die BildZeitung eine widerliche Kampagne gegen die Schauspielerin Alexandra Neldel. Das ist jene junge Dame, die gerade in der Telenovela "Verliebt in Berlin" Erfolge feiert. "Wirbel um Nacktfotos" hieß die Schlagzeile am Mittwoch auf Seite 4. Den Wirbel hat Bild selbst entfacht. Das Blatt jammert darüber, dass Aktfotos von Alexandra Neldel aus dem Jahr 1997 nicht mehr veröffentlicht werden dürfen. Warum das so ist, schreibt Bild nicht, zeigt aber das Titelbild einer alten Playboy-Ausgabe, auf dem die Schauspielerin unbekleidet zu sehen ist.
Bild arbeitet in diesem Falle nicht in eigener Sache, sondern empört sich stellvertretend für die Jugendzeitschrift Yam. Die hatte die verbotenen Aufnahmen gedruckt und handelte sich dafür eine Unterlassungsabmahnung des Anwalts der Schauspielerin, Christian Schertz, ein. Was nicht in Bild steht, ist, dass Yam ebenso wie Bild im Springer Verlag erscheint, jenem Unternehmen, dessen Vorstandschef Mathias Döpfner gern moralische Reden hält. Dass die Springer-Blätter politisch auf einer Linie fahren, ist nicht neu, auch nicht, dass sie sich gegenseitig helfen, indem sie die selben Texte drucken. Dass die Bild-Zeitung aber ihre Macht missbraucht, um das rechtswidriges Vorgehen eines Hausblättchens zu rächen, ist eine neue Qualität.
Dabei ist die Rechtslage in diesem Fall eindeutig. Die Nacktfotos von Alexandra Neldel entstanden auf Basis eines Exklusivvertrags mit dem Magazin Playboy. Schon 1998 wurde der Bild-Zeitung gerichtlich untersagt, Neldel-Fotos aus dem Playboy zu veröffentlichen. Bei Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250 000 Euro festgelegt. Springer hat damals diesen gerichtlichen Titel als endgültige Regelung anerkannt und in einem Vergleich freiwillig 50 000 Mark an Alexandra Neldel für die zuvor erfolgte Veröffentlichung gezahlt.
Die Bild-Zeitung habe jetzt in Kenntnis des Verbots gegen Recht und Gesetz verstoßen, sagte Christian Schertz am Donnerstag. Er kündigte an, gegen Bild ein Ordnungsgeld in Höhe der festgelegten Summe beim Landgericht Berlin zu beantragen. Zudem werde er für Alexandra Neldel ein Schmerzensgeld in mittlerer fünfstelliger Höhe einklagen, sagte Schertz. Darüber hinaus will er den Presserat einschalten.
Doch die Sache ging in der Donnerstagausgabe der Bild-Zeitung noch weiter. Weil die Schauspielerin ihre Nacktbilder nun mal nicht hergeben wollte, wurde sie gestern regelrecht abgeurteilt. Auf Seite 1 der Bild prangte eine Nackaufnahme von Alexandra Neldel aus einem uralten RTL-Film, dazu die Schlagzeile "Heißer Sex im TV". Einige Seiten weiter hinten finden sich weitere Aktfotos, dazu eine scheinheilige Geschichte darüber, dass sich RTL mit dem Film angeblich an Sat.1 rächen will, weil die Neldel-Telenovela die RTL-Soap "Gute Zeiten, schlechte Zeiten" erfolgreich attackiert. Wenn Du nicht mit uns kooperierst, wenn Du einen der unseren verklagst, dann zeigen wir Dir unsere Macht, lautet die Botschaft des Boulevardblattes.
Schertz prüft nun rechtliche Schritte auch gegen die Veröffentlichung des Materials aus dem RTL-Film. Wie die Fotos in die Hände der Bild gelangten, darüber möchte er nicht spekulieren. RTL beteuert jedenfalls auf Anfrage, kein Material herausgegeben zu haben. Woher die Bilder dann stammen, könne man - leider - auch nicht sagen.
Verletzung der Menschenwürde
Leidtragende ist Alexandra Neldel, die nichts weiter getan hat, als sich gegen eine Veröffentlichung in dem Springer-Blatt zu wehren. Sie steht damit nicht alleine da. Im vergangenen Jahr musste die Schauspielerin Sibel Kekilli ("Gegen die Wand") eine Bild-Kampagne über sich ergehen lassen, weil sie früher in Porno-Filmen mitgewirkt hatte. An mehreren Tagen deklinierte sie den Fall süffisant durch. Kekilli selbst verweigerte sich dem Blatt, sprach lieber im Fernsehen bei Beckmann und in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Der Presserat rügte später die Bild-Berichterstattung. Zudem erwirkte Sibel Kekilli beim Kammergericht Berlin eine Einstweilige Verfügung, die es Bild verbot, ein Foto aus einem früheren Pornofilm zu veröffentlichen mit der Unterzeile "Eindringliche Darstellung". Mit genau diesen Worten hatte der Burda-Verlag Sibel Kekilli zuvor einen Bambi für ihren Auftritt in "Gegen die Wand" verliehen. Das Gericht sprach im Zusammenhang mit dem Bild-Bericht von einer "Verletzung der Menschenwürde". Genau.
quelle:BZ
[posting]16.639.185 von Cartman24. am 17.05.05 21:43:02[/posting]echt, aber was geht mich diese HOTZE an....
Die BILD ist ein Spiegel der Gesellschaft
Blöd´ Dir Deine Meinung...
#1
Lies diesen Schrott einfach nicht und hebe Dich von der Telenovela-Talkshow-Gesellschaft ab!
Lies diesen Schrott einfach nicht und hebe Dich von der Telenovela-Talkshow-Gesellschaft ab!
kann mal jemand die bilder hier einstellen? dann schaun wir mal ob es den ärger wert ist.
Und hier eins aus dem Film des Anstosses...
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