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    Fragen zur PKV - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.02.02 13:46:08 von
    neuester Beitrag 13.05.02 12:32:49 von
    Beiträge: 39
    ID: 544.269
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 13:46:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wir haben ein paar Fragen zur PKV,

      1. gibt es eine PKV, die die Zahlungen übernimmt, ohne das der versicherte erst alles auslegen muß ?
      2. was ist wenn (freiwillig in GKV) die Bruttobezüge des inzwischen PKV-Versicherten wieder sinken (Kürzung des Arbeitszeit usw.), und er wieder GKV-pflichtig wäre ?
      3. wer zahlt im Fall von Arbeitslosigkeit die Beiträge ?
      1/2 AA und der Versicherte ?
      4. wer zahlt im Rentenfall ?

      Wir wissen hier gibt es Spezialisten die über unsre Fragen lächeln, aber bitte auch beantworten.
      Danke
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 15:05:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      @ Sonnii

      Zu
      1.
      Die Continentale erstattet UNQUITTIERTE Rechnungen innerhalb von DREI Arbeitstagen, d.h. die Versicherten müssen nicht in Vorleistung treten!

      2.
      Wenn der Versicherte nicht schon 55 Jahre ist, tritt Versicherungspflicht in der GKV ein! Angesparte Rückstellungen bleiben bei aufrechterhalten einer Zusatzversicherung erhalten !

      3.
      Bei Bezug von Arbeitslosengeld tritt Versicherungspflicht
      in der GKV ein, von welcher Mann sich aber befreien lassen kann wenn Mann bereits fünf Jahre PKV versichert war. Bei verbleiben in der PKV erstattet AA Beitrag bis zur Höhe des an die AOK zu überweisenden alternativen Beitrags.

      Während des Bezugs von Arbeitslosengeld kann Mann aber auch die private Krankenversicherung BEITRAGSFREI ruhen lassen!
      und sich eben über die GKV versichern.

      4. Der Versicherte zahlt seinen normalen Tarifbeitrag, entsprechend sollte dieser in die private Vorsorge (Berufsunfähigkeit-, Altersvorsorge) mit einkalkuliert werden.
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 15:06:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      1.) Glaub ich kaum, aber du hast vier Wochen Zeit deine Rechnung zu bezahlen und wenn deine PKV einigermaßen fix ist hast du das Geld vorher, also ohne vorleisten.

      2.)Wenn du aufgrund deines Einkommens bereits befreit warst und du kommst nun wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze so kannst du dich auf schriftlichen Antrag hin von der Versicherungspflicht befreien lassen. Wenn du aber weniger verdienst, weil du weniger Stunden arbeitest wäre ich da schön vorsichtig ob du Dir weiterhin eine PKV leisten kannst :eek:

      3.)Wenn du dich beim Arbeitsamt arbeitslos meldest und du erhältst Leistungen rutscht du automatisch wieder in die GKV und das AA zahlt die Beiträge.

      4.)Du natürlich aus deiner Rente, hast dich ja schließlich für die PKV entschieden :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 15:18:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Sonnii

      Nachtrag

      zu 2)

      Dalle hat vollkommen recht, Mann kann sich in diesem Falle natürlich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen.
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 15:52:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Und wie könnte so ein Tarif aussehen ?
      Frau , 39 J.; 1 Kind 19 J; möglichst ohne Selbstbehalt ??
      Gibt es auch Beitrittsrückerstattungen und wovon hängt die Höhe ab ?

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      Avatar
      schrieb am 01.02.02 15:54:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      stimmt man kann sich in beiden fällen befreien lassen, das gilt dann unwiderruflich lebenslang egal wieviel man dann verdient ob 100 oder 100000 euro.

      aber vorsicht, wenn jetzt jemand denkt er bräuchte nur einen monat auf etwas lohn zu verzichten und kann dann wieder auf dauer in die gkv der irrt. denn man muss dann mindestens 12 monate ununterbrochen pflichtverscihert sein um anschliessend im falle einer entgelterhöhung das recht auf frw. weiterversciherung zu haben (ersatzweise 24 moanten in den letzten 5 jahren).
      die folgen einer kündigung der pkv und einem anschliessenden wiedereintritt dürften ja jedem klar sein, das kostet.

      die anderen fragen sind ja aussreichend beantwortet
      Avatar
      schrieb am 02.02.02 17:13:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      die antwort auf die frage wer die pkv-beiträge im rentenalter zahlt, halte ich für nicht ausreichend beantwortet.

      zwar zahlt ein rentner die beiträge selbst, jedoch erhält er im gegensatz zu einem gkv versicherten rentner keine rentenkürzung durch den pflichtbeitrag zur gkv - sondern er erhält diesen beitrag als zuschuss zur sozialversicherungsrente. wir sprechen also von ca 13 % unterschied zwischen der rentenleistung eines gkv bzw pkv versicherten rentners.

      gruß kreuzas
      Avatar
      schrieb am 02.02.02 18:36:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Irgendwie überzeugt uns das noch nicht. Wenn ich mich einmal für eine PKV entschieden habe, dann bin ich den Tariferhöhungen ausgeliefert, bei Wechsel würde ich die Altersrückstellungen (was immer das ist ) verlieren.
      Bisher komm ich mit den gestzl. Leistungen klar und muß nichts auslegen und mich auch um nix kümmern.Den Chefarzt soll man eh meiden , immer auf den Oberarzt hören !
      Für Zahnersatz u.ä.gibts private Zusatzversicherungen.
      Vielleicht überzeugt ihr uns noch ?
      Her mit den Argumenten !
      Avatar
      schrieb am 03.02.02 11:15:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      RE: sonii

      ich glaube, daß Du in der PKV noch nichts verloren hast.
      Scheinbar suchst Du einen Praktikumsplatz in Frankreich mit anschliessendem Studium.

      Da ist eine Vollversicherung nach klassischem Strickmuster für dich das falsche Produkt.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 03.02.02 19:08:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      @sonnii

      warum sollen wir dich überzeugen?

      das war doch hier auch nie ein thema.

      kreuzas
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 12:01:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ All

      Mal angenommen den persönlichen Umständen und er zukünftigen Lebenplanung nach spricht alles für einen Wechsel von der GKV in die PKV ....

      Würdet Ihr es im Hinblick auf die gegenwärtige Situation im bundesdeutschen Gesundheitswesen tun (die angedachte Erhöhung der Beitragsbemessung zur PKV wird den Zustrom in die PKV`s wohl drastisch reduzieren) ?

      Oder sollte man auf eine tiefgreifende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung warten, bei der man dann evtl. besser gestellt ist als in einer PKV, der dann aufgrund einer evtl. hohen Beitragsbemessungsgrenze der "Nachwuchs" fehlt ?
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 13:15:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Herbergsvater
      lass es mich so sagen: nach dem was die Politik in den letzen Jahren so alles am der GKV "reformiert" / herumgebastellt hat fällt es mir schwer, an eine erfolgreiche, kurzfristige und tiefgreifende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung zu glauben.

      Gruß Lisaman
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 16:32:12
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich vermute das ab nächstem Jahr die Leistungen in der GKV drastisch zusammengestrichen werden. Bisher brauchte ich kaum was, aber was ist wenn man mal was ernstes hat ???

      Wie ist das eigentlich in der PKV ?
      Bei der GKV muß ich z.B. bei Medikamenten , Massagen,Kuren, Krankenhausaufenthalt... zuzahlen, wie und in welchen Rahmen muß ich dies in der PKV ?

      Ich hab echt keine Ahnung. Nicht auslachen. :lick:
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 16:38:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      das kommt auf den tarif an. du kommst nicht drumm herum diesen dicken brocken zu lesen und zu vergleichen.

      aber zurück zur ausgangsfrage:

      wenn die einkommensgrenze zum wechsel in die PKV auf das niveau der rentenbemessungsgrenze angehoben wird ... trocknen die tarife der privaten wegen nachwuchsmangels aus und die beiträge steigen gigantisch,

      oder sieht das jemand anders ?
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 19:36:44
      Beitrag Nr. 15 ()
      Am Besten Du machst speziell dazu ein neues Thema auf !
      Dann kommen sicher auch die Spezialisten zu Wort ! :D
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 19:50:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      RE: PKV

      zur Altersentwicklung.

      Bei der Anhebung der BBG würde sich der Teil der Angestellten in der PKV im Neugeschäft reduzieren.

      Der Zufluß der Selbständigen und Beamten würde davon nicht betroffen sein. Ich glaube, daß ehr noch mehr Selbständige sich privat versichern würden.

      Bei Angestellten würde ich mit einer anfänglichen Reduzierung der Neuversicherten um die 70 % rechnen.

      Über alle Vollversicherungen ein Rückgang von 30 %.
      Durch die Kapitaldeckung dürfte der EInfluß auf die Prämien
      nicht großartig sein.
      Da die meisten PKV Altersgruppen bilden, um so eine geglättete Beitragsentwicklung zu haben, hätte ich davor keine Angst.

      Denn : Das Substanzielle Problem der GKV würde durch die Anhebung der BBG nicht gelöst, nur das kurzfristige Symptom bekämpft.

      Würde man jedoch bei der GKV durch den Mehrbeitrag eine Kapitaldeckung einführen, dann könnte man von einer kleinen Revolution sprechen.


      Die aktuelle BBG der GKV liegt bei 40.500 Euro Jahreseinkommen.

      Bei 14 % Beitragsniveau wäre der Gesamtbeitrag zur GKV bei 5.670 €.

      Eine Anhebung der BBG auf beispielsweise 55.000 Euro, läge
      der GKV Beitrag dann bei 7.700 Euro.

      Der Gesamtbeitrag für einen 30 jährigen Mann läge bei einer PKV bei deutlich besseren Leitungen um die 2.800 €.

      Diese Diskrepanz wäre schon richtig heftig, da zahlt der 30 jährige für weniger Leistung rd 5.000 € mehr, als für die bessere Leistung der Privaten....

      Die Entwicklung bleibt spannend.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 00:12:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      zur info:
      die regierung plant nicht die bbg also die beitragsbemessungsgrenze anzuheben, sodern lediglich die jae=jahresarbeitsentgeltgrenze zur feststellung der versicherungspflicht (sind zu zeit gleichhoch).
      somit entstehen in der gkv keine mehreinnahmen, sondern lediglich die möglichkeit in die pkv zu wechseln wird wesentlich erschwert.
      das hierdurch keine nachteile bei der pkv entstehen soll kann ich mir schlecht vorstellen auch wenn ich nicht im detail ahnung von den tarifen habe. der pkv werden gerade die jüngeren beitragszahler fehlen und ggf werden sogar viele die pkv verlassen, weil sie eben nicht für immer den verzicht auf die versicherungspflicht unterschreiben werden.

      mein tip: ein halbes jahr warten kann nicht schaden

      so long
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 00:52:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      RE: Schambach

      tja , wir reden halt über ungelegte Eier.

      des weiteren teile ich deine Auffassung zu den Mehreinnahmen bei einer Erhöhung der jae nicht.
      Natürlich steigen so die Beiträge der GKVs, sonst würde es ja auch keinen Sinn machen. Gerade das, soll die Jungen High Incomeler in der GKV halten, und somit
      a) das Kollektiv verjüngen
      b) möglichst lange Höchstbeiträge in die Kassen der GKV spülen.


      Mein früherer Professor, welcher auch im sachverständigenrat für die GKV sitzt, meinte, es würde auch laut über die Anhebung der BBG nachgedacht.

      Mir konnte jedoch noch keiner erklären, wie die jetzigen Beitragszahler der GKV im Rentenalter dastehen werden.

      Szenarien, ohne Bevölkerungszuzug sehen vor, daß wir ab 2035
      1,2 Arbeiter zu 1 Rentner haben, und das alles im Umlageverfahren.

      Wie dann der GKV Beitragssatz aussehen wird, gleicht einem Horrorszenario.

      Daher halte ich das PKV System, für sinnvoller, wenn parallel ein Großteil der eigesparten Beiträge, in zusätzlich Altersbeitragsicherung eingebracht werden.

      Gerade in diesem Punkt, lauert sozialpolitischer Sprengstoff.

      ----
      Wenn ich Sozialminister wäre, würde ich es wie folgt machen:

      a) Leistungen runter (alles über den Hausarzt und höhere Zuzahlungen )
      b) Beiträge auf 20 % rauf, damit Altersrückstellungen gebildet werden. ( Einführung der Kapitaldeckung )
      c) Einführung von Selbstbehalten

      Was in Deutschland reformiert werden muß :
      aa) die Kosten im Gesundheitssystem sind sehr hoch, und explodieren weiter
      bb) die meisten deutschen haben ein Vollkaskomentalität
      cc) es muß mehr Eigenverantwortung in der Kostenverursachung geben

      Aber ich bin ja kein Minister.


      SOM ;)
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 01:27:44
      Beitrag Nr. 19 ()
      @som.you

      also langsam wirds pervers!!!!

      deine vorschläge sind für den ar..h

      ich mache folgenden vorschlag:

      nur noch pkv und die eine höchstgrenze
      von 10% alles was darüber hinausgeht
      (beitragstechnisch) wird wie bei der
      sogenannten "riesterrente" als zuschuss
      vom staat getragen.

      als kleines highlight der aktion:

      reformierte krankenversicherung
      wird der konthrahierungszwang auf-
      erlegt und alt versicherte (die
      schon immer auf der richtigen seite
      waren) haben einen sonder (alttarif).

      warum willst du sanieren was schon
      lange kaputt ist????

      desweiteren sprichst du die renten-
      thematik an, ein renter ein arbeit-
      nehmer. was du hierbei gänzlich
      übersiehst ist, das die renten-
      versicherung nicht mehr das größte
      problem ist, sondern die kranken-
      versicherung (geseztliche).
      mehr rentner, mehr krankenkosten-
      aufwendungen, weniger aktive bei-
      tragszahler und kontinuierlich
      weniger leistung!!!!!!!

      also wie war das bei dir?
      weniger leistung
      höhere beitrag
      (+20% dein vorschlag)
      (was du auch vergißt
      sind die arbeitslosen!!!)

      also im kapitalismus
      gilt immernoch:

      wer zahlt schafft an,

      schade das wir die soziale
      marktwirtschaft haben....
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 01:53:51
      Beitrag Nr. 20 ()
      RE: GedeckterCall

      ich glaube wir sind gar nicht soweit auseinander.

      der Punkt : nur noch PKV geht halt nicht.
      Selbst bei Kontrahierungszwang müsste noch ein Diskriminierungsverbot gesetzlich festgeschrieben werden
      (Beitragszuschläge bei Vorerkrankungen).

      Ferner müsste der gemeine GKV Rentner VIIEL mehr zahlen als aktuell. Es sind ja keine Rückstellungen der GKV vorhanden, welche auf deine PKV ( neu) übertragen werden könnten.
      Denn: der durchschnittliche Rentner verursacht 3,4 mal mehr Kosten als er Beiträge zahlt.

      Also, so einfach geht das auch nicht.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 02:00:12
      Beitrag Nr. 21 ()
      diskriminierung??????????

      weißt du überhaupt was
      konthrahierungszwang ist?

      deshalb sagte ich auch
      neuer tarif bei änderung
      der gkv auflösung.

      desweiteren wie bei anderen
      gesezten gibt es immer eine
      altersgrenze z.b. i.d.F.
      50.

      ok also nehmen wir mal an
      ein arbeitnehmer macht
      pkv + riester + differnz
      vom gkv wird er sogar noch
      mit geld zugeschüttet wenn
      er im rentenalter ist!!!!!!

      keine weiteren belastungen
      mehr sondern noch kapital
      (on top)
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 02:00:29
      Beitrag Nr. 22 ()
      diskriminierung??????????

      weißt du überhaupt was
      konthrahierungszwang ist?

      deshalb sagte ich auch
      neuer tarif bei änderung
      der gkv auflösung.

      desweiteren wie bei anderen
      gesezten gibt es immer eine
      altersgrenze z.b. i.d.F.
      50.

      ok also nehmen wir mal an
      ein arbeitnehmer macht
      pkv + riester + differnz
      vom gkv wird er sogar noch
      mit geld zugeschüttet wenn
      er im rentenalter ist!!!!!!

      keine weiteren belastungen
      mehr sondern noch kapital
      (on top)
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 02:00:40
      Beitrag Nr. 23 ()
      diskriminierung??????????

      weißt du überhaupt was
      konthrahierungszwang ist?

      deshalb sagte ich auch
      neuer tarif bei änderung
      der gkv auflösung.

      desweiteren wie bei anderen
      gesezten gibt es immer eine
      altersgrenze z.b. i.d.F.
      50.

      ok also nehmen wir mal an
      ein arbeitnehmer macht
      pkv + riester + differnz
      vom gkv wird er sogar noch
      mit geld zugeschüttet wenn
      er im rentenalter ist!!!!!!

      keine weiteren belastungen
      mehr sondern noch kapital
      (on top)
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 02:02:15
      Beitrag Nr. 24 ()
      sorry wiedermal
      dsl dauerposten
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 07:54:50
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Schambach


      Den Reaktionen nach brennt diese Fragestellung wechselfähigen Arbeitnehmern derzeit unter den Nägeln.

      Ich werde wechseln ! Sollte mein Einkommen in einem Jahr unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen kann ich mir wieder einen Wechsel zurück in dann evtl. reformierte GKV oder die endgültige Befreiung von der GKV überlegen. Oder ?

      Allerdings glaube ich kaum, daß in den kommenden 6 Monaten ein tiefgreifende Reform vor der Wahl stattfindet. Und danach dauert es bestimmt nochmal 6 Monate bis sich die FDP & die CDU in die Regierung eingearbeitet haben ;) !
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 11:55:42
      Beitrag Nr. 26 ()
      RE: Gedeckter Call

      Ich weiss was kontrahierungszwang ist, aber ich glaube du kennst das Diskriminierungsverbot nicht.

      Naja, deine Überlegungen scheinen mir nicht finanzierbar zu sein.

      - Mir ist auch unklar was mit den bisherigen Rentner passiert.
      - Mir ist unklar, was mit den Familien passiert.
      - Mir ist unklar was mit den Sozialhilfeempfängern passiert.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 13:24:16
      Beitrag Nr. 27 ()
      @som.you.

      also nochmal:

      neuer einheitlicher tarif wird auflegt
      wie kfz versicherung!!!!!

      kontrahierungszwang, alle zahlen
      bei alter und leistung dasgleiche
      und eine wesentlich höherer risiko-
      rücklage wird gebildet.

      sowie in der kfz versicherung, in
      der private fahrzeuge immer die
      firmenflotten mitfinanzieren.

      anstatt immer wieder zu erhöhen usw.
      werden die rentner durch steuerumlagen
      getragen bis das system sich selbst
      bereinigt hat

      was soll mit den familien sein?
      - über kurz oder lang (wahrscheinlich
      nach der nächsten wahl) gibt es
      die familienversicherung sowieso nicht
      mehr
      - ausserdem kostet ein kind in der pkv
      ca. 55 € die werden wohl mehr als gedeckt
      durch kindergeld (ich hoffe du kommst jetzt
      nicht mit dem argument ich gekomme nur kinder
      wegen dem kindergeld- und kann mir sonst
      keine leisten...)


      - sozialhilfeempfänger und arbeitlose
      sollten (aufjedenfall was arbeiten,
      staat sollte seine dienstleistungen
      über sie abdecken, dann haben auch die
      wieder einen job und sind eingegliedert)
      ausserdem zahlt bisher auch arbeitsamt
      und sozialamt deren krankenkassenbeiträge
      also was soll sich änderen????

      mfg


      Ps. deine einwürfe mit finanzierbarkeit
      sind nicht unbedingt logisch, da das
      problem immer größer wird, also was kann
      man dagegen tun "deutschland packt es an"
      eine kraftanstrengung und die zukunft
      unserer kinder ist wieder ein schritt in
      die richtige richtung
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 13:47:14
      Beitrag Nr. 28 ()
      RE: gedeckter Call

      wieso soll das System dadurch günstiger werden ?

      Eine Familie mit 3 Kindern, welche ein hohes Eintrittsalter haben, können das nicht finanzieren.

      BSP : Mann: 43, Frau: 42, Kind 1 : 12 Kind 2 : 14 Kind 3: 15

      Das passt nicht.
      Zumal wenn die Selbstbeteiligungen pro Person erhoben werden.

      Bei Kontrahierungszwang ( Annahmeverpflichtung ) und Diskriminierungsverbot ( Verbot des Risikozuschlages )
      werden die Prämien der PKV (neu) automatisch höher.

      Die Gesunden Risikoauswahl der PKV (alt) lässt die Beiträge halt gering.

      M.E. nach werden die Gesamtausgaben des Gesundheitssystem damit nicht behoben, zumal die Honorarzahlungen ehr steigen werden, da bei Privatpatienten ja deutlich höher liquidiert wird.

      Ich gehe davon aus, daß noch mehr einsparungsmöglichkeiten in unserem System bestehen.

      Interessant finde ich die Publikationen unter :

      http://www.rsf.uni-greifswald.de/bwl/gesundheit/publikatione…


      SOM
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 14:09:01
      Beitrag Nr. 29 ()
      also du willst du mich verars..en
      oder willst du es nicht kapieren?

      meine anregung war:

      wie mit riesterzuschuss!!!!!!!!!

      drei kinder heißt auch
      dreimal kindergeld, sagte
      oben schon das du mir mit
      dem argument (ist nur ein vorwand)
      nicht kommen brauchst.

      wenn jemand m 50 ist, zahlt
      er um die 220 € dagegen die
      gkv über 500 €

      mfg
      gedecktercall

      ps:
      entweder du willst es nicht verstehen
      oder du tust als ob du es nicht verstehst
      oder
      du arbeitest bei der aok *G*
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 14:24:07
      Beitrag Nr. 30 ()
      RE: gedeckter Call

      nee bei der AOK bin ich nid. :)

      ferner würde ich einen netteren Gesprächston wünschen...

      Deinen Vorschlag habe ich zur Kenntnis genommen.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 16:21:26
      Beitrag Nr. 31 ()
      @som.you.

      wir können gerne anders mit-
      einander reden,
      vorausseztung dafür ist aber
      wenn du fragen aufwirfst die
      andere versuchen zu beantworten
      diese auch mal registierst und
      nicht über umwege wieder die
      selbe frage "anders formuliert"
      stellst.

      da kommt man sich schon verar...t
      vor.

      also genau wie andere auf deine
      punkte eingehen und dich mit
      respekt behandeln ...... versuchs
      mal
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 16:30:03
      Beitrag Nr. 32 ()
      RE: gedeckter Call

      mache ich gerne, aber das Thema scheint mir zu komplex zu sein, es in diesem Medium sachlich zu diskutieren.

      Dein Vorschlag a la Riesterzuschuß ist ja durchaus sinnvoll zu diskutieren, nur die Ausgangsvorraussetzungen über die wir sprechen, sind zu komplex.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 17:24:10
      Beitrag Nr. 33 ()
      @som

      ok gut.

      zu dem komplex
      die private versicherungs-
      wirtschaft erwartet schon
      seit einiger zeit erhebliche
      änderungen:

      laut gesundheitsministerin
      soll angedacht sein (erst nach
      der wahl):

      die geseztliche als grundschutz
      zu belassen und alles andere
      muss privat abgedeckt werden
      zudem die erhöhung der JAE.

      aus dem riesterministerium kam
      die anregung einen zuschuß auch
      in die krankenversicherung zu
      machen, sobald diese durch die
      private ergänzt werden muss.

      dazu kommt bestimmt der
      kontrahierungszwang, kann eigentlich
      nur allen raten, die nicht die
      möglichkeit haben über JAE zuverdienen
      schon mal klein vorzusorgen, die
      zusatztarife sind wenn man nicht
      so alt ist auch erschwinglich:

      es gilt das prinzip:
      je jünger desto mehr ersparniss (durchgehend)
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 17:29:51
      Beitrag Nr. 34 ()
      RE: #33

      völlig einverstanden.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 22:56:07
      Beitrag Nr. 35 ()
      ja du kannst wechseln, allerdings wenn du wieder in die gkv willst musst du beachten, dass nach derzeitigem recht du dann wieder mindestens 12 monate ununterbrochen in der gkv pflichtverischert sein musst um später einen anspruch zu erwerben dich freiwillig weiterversichern zu können.
      die altersgrenze von 55 wird wohl keine rolle spielen.
      grundsätzlich ist davon auszugehen das spätere rückwechsel in die pkv ziemlich unmöglich sind, denn es gibt ja noch viele andere dinge zu beachten und wenn man da nur einen fehler macht ist die sache gegessen und man bleibt pkv.

      aber grundsätzlich ist es so, wenn du mit deinem einkommen wieder unter die grenze fällst und unter der grenze bleibst bist du wieder in der gkv (es sei denn die altergrenze 55 greift). in dem fall könntest du dann wenn du in der pkv bleiben möchtest dich nach §8 SGB V von der eintretenden versicherungspflicht befreien lassen. diese gilt dann unwiderruflich und unbegrenzt.

      @som you
      welche mehreinnahmen sollen den durch erschwerte wechselbedingungen in der gkv entstehen?
      das einzige was passieren wird ist das es schwerer wird in die pkv zu wechseln, also eine abwanderung gerader junger gutzahlender personen wird vermieden.
      MEHReinnahmen entstehen dadurch aber nicht.
      das gesundheitssystem krankt doch an ganz anderen stellen, befass dich mal mit den ganzen umverteilungs und sonstigen strukturausgleichen, da werden mrd. planlos sinnlos verschoben. statt wettbewerb zu fördern wird institutionenschutz betrieben. sachen wie haushaltshilfe oder vorsorge gehört auch nicht in die gkv. reduzierung der leistungsausgaben ja, aber bitte an den richtigen stellen.
      und die armen praxisärzte und die vor allem die aremn zahnärzte müssten auch mal mehr kontrolliert werden. die können doch weitgehst machen was sie wollen, ob gut oder schlecht, chip durch den leser und schon kommt geld- wie beim bankautomat.

      welcher sachverständigenrat soll das denn sein wo dein früherer prof. drinne sitzt?
      ich hab jedenfalls infos der spitzenverbände,mbg und vom bma und da hab ich bis jetzt nichts gross von einer anhebung der bbg gehört oder gelesen, lediglich von der jae und so die gute frau schmidt die bbg soll bleiben wo sie ist.
      eine anhebung der bbg auf die der rv wäre extrem kontraproduktiv, denn dann will ich das geschrei hören und dann die statistik der abwanderung in die pkv sehn.

      die gkv abschaffen wird so schnell nicht kommen, denn die gkv ist im grundgesetz mittels artikel 20 verankert.
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 23:07:42
      Beitrag Nr. 36 ()
      RE: Schambach

      >>@som you
      welche mehreinnahmen sollen den durch erschwerte wechselbedingungen in der gkv entstehen?
      das einzige was passieren wird ist das es schwerer wird in die pkv zu wechseln, also eine abwanderung gerader junger gutzahlender personen wird vermieden.
      MEHReinnahmen entstehen dadurch aber nicht. <<

      Antwort :

      das einzige was passieren wird ist das es schwerer wird in die pkv zu wechseln

      Dadurch, daß die Stehzeit in der GKV verlängert wird , steigen zwangsläufig die Einnahmen der GKV,
      das ist ja das Ziel

      Bei einer Anhebung der JAE würden 100.000 Menschen pro Jahr, die normalerweise in die Voll PKV wechseln würden, in der GKV bleiben müssen, und somit später ( bei höheren Einkünften ) oder NIE in die PKV wechseln können.

      Dadurch steigt die Mitgliederzahl der GKV, und somit ergeben
      sich zwangsläufig Mehreinnahmen für die GKV.



      SOM
      Avatar
      schrieb am 15.02.02 10:48:02
      Beitrag Nr. 37 ()
      wolltest du nicht in frankreich arbeiten???
      Avatar
      schrieb am 21.02.02 12:42:13
      Beitrag Nr. 38 ()
      vielleicht hilft auch mal der folgende Link:

      http://www.zanox-affiliate.de/ppc?128233C1580319282
      Avatar
      schrieb am 13.05.02 12:32:49
      Beitrag Nr. 39 ()


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