DGAP-Ad hoc: Allianz AG <ALV> deutsch - 500 Beiträge pro Seite
neuester Beitrag 16.03.02 18:25:08 von
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DGAP-Ad hoc: Allianz AG ALLIANZ AKTIENGESELLSCHAFT Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Allianz Gruppe - vorläufige Eckdaten für das Geschäftsjahr 2001 Wachstumsschub im Versicherungsgeschäft - weltweite Beitragseinnahmen um 8 Prozent gesteigert. Die Allianz Gruppe hat im Geschäftsjahr 2001 auf der Basis vorläufiger Zahlen einen Jahresüberschuss von 1,7 Milliarden Euro erzielt. Die Auswirkungen der Terroranschläge in den USA haben dabei das Geschäftsergebnis der Allianz Gruppe maßgeblich beeinflusst und zu einer Korrektur des ursprünglich geplanten Ergebnisses von 2,7 Milliarden Euro geführt. Den Netto-Schadenaufwand aus den Terroranschlägen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro hatte die Allianz Gruppe bereits komplett im dritten Quartal 2001 verbucht. Für das laufende Geschäftsjahr 2002 rechnet die Allianz Gruppe mit einem Umsatzwachstum im Versicherungsgeschäft von gut 4 Prozent und einem Ergebnis von insgesamt gut 3 Milliarden Euro. Der Vorstand der Allianz AG wird der Hauptversammlung eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte Dividendenzahlung in Höhe von 1,50 Euro pro Aktie vorschlagen. Die gesamten Bruttobeitragseinnahmen im Versicherungsgeschäft der Allianz Gruppe stiegen gegenüber dem Vorjahr um 8,1 Prozent von 68,7 auf 74,2 Milliarden Euro. Das ursprünglich geplante Wachstum von 5 Prozent wurde damit deutlich übertroffen. Der Wachstumsschub kam dabei vor allem aus dem Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft. In der IAS-Rechnung, in der die Umsätze aus anlageorientierten Lebensversicherungsprodukten nicht berücksichtigt werden, ergab sich eine Steigerung um 5,9 Prozent von 57,9 auf 61,3 Milliarden Euro. Des Weiteren ist im laufenden Geschäftsjahr vorgesehen, bei den Gruppengesellschaften Dresdner Bank, Hermes und Vereinte Versicherung von der im neuen Übernahmegesetz geschaffenen Möglichkeit des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre Gebrauch zu machen. Die Allianz Gruppe hält mehr als 95 Prozent der Anteile an diesen Tochtergesellschaften. Sowohl bei der Vereinten als auch bei Hermes liegt der Streubesitz jeweils unter 1 Prozent. Im Falle der Dresdner Bank wird der abzufindende Streubesitz nach Vollzug bereits abgeschlossener Terminkaufverträge etwa 2,8 Prozent betragen. Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten. Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 07.02.2002 Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung: Vorbehalt bei Zukunftsaussagen Soweit wir in dieser Meldung Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich eventuelle Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, ergeben. Sie können auch aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten bzw. -tendenzen resultieren. Auch die Entwicklung der Finanzmärkte und Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere von steuerlichen Regelungen, können einen Einfluss haben. Die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen aufgrund dieser Faktoren erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren. -------------------------------------------------------------------------------- WKN: 840400; ISIN: DE0008404005; Index: DAX-30; EURO STOXX 50 Notiert: Amtlicher Handel in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; EUREX; Swiss Exchange, London, Paris, NYSE
Autor: import DGAP.DE (),13:47 07.02.2002
Gegen die Allianz wurde mit Urteil des BGH vom 09.05.2001 (AZ: IV ZR 138/99) entschieden:
Die AGB`s in den Lebensversicherungsverträgen sind betreffend der Berechnung des Rückkaufswertes bei vorzeitiger Kündigung nicht statthaft. Folge: Der Versicherungsnehmer kann jeder Zeit kündigen und die volle Summe aller Beiträge (inkl. Abschluss- und Verwaltungskosten) inkl. einer Verzinsung von 7% zurückfordern.
Zitat aus diesem Urteil:
"Der Beklagten wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes ‑ und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft ‑ oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 500.000 DM, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre, zu vollziehen an den Vorstandsmitgliedern der Beklagten) verboten, beim Abschluß von Kapital‑Lebensversicherungen die nachfolgend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden und/oder sich bei Abwicklung bereits abgeschlossener Kapital‑Lebensversicherungsverträge auf die nachfolgend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen."
Frage:
Die letzte Bilanz, Geschäftsberichte, ... verschweigen dieses Urteil. Der Allianz drogt ein Liquiditätsabfluss von mehreren Millianrden EURO.
Für jeden Allianzkunden bedeutet dies Urteil doch:
Eine Rückzahlung aller Beträge inkl. 7%-Verzinsung ist mehr als er je aus diesen Lebensversicherungsverträgen erwarten kann. Viele Finanzdienstler, welche alternative Produkte vertreiben kennen dieses Urteile. Die Stornowelle ist schon angelaufen und wird eskalieren.
Warum sind diese Risiken, welche durch obiges Urteil manifestiert sind, nicht in den Rückstellungen der letzten Bilanz ausgewiesen?
Glaubt man, dass man sich nach wie vor auf die Passivität und Dummheit seiner Kunden verlassen kann.
M.E. kostet dies den Allianzkonzern in den nächsten 3 Jahren min. 8 Milliarden an Liquidität. D.h. die große Allianz muss ihr Silberbesteck verkaufen.
Was dies für den Kurs bedeutet? Wie weit er sinken wird, kann niemand vorher sagen. Aber es ist mit sehr dramtischen Kursverlusten zwangsläufig zu rechnen!
Wer sich das Urteil etwas näher anschauen möchte:
http://www.bundderversicherten.de/BGH_090501.htm
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