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    Hinweise für Internet-Nutzer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.03.02 10:31:39 von
    neuester Beitrag 20.05.03 00:50:33 von
    Beiträge: 12
    ID: 567.385
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      schrieb am 18.03.02 10:31:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Überprüfen Sie Ad hoc-Meldungen

      Nach deutschem Recht ist schon die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar und unterliegt der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. "Pumping and dumping", "aufpumpen und abstoßen" unter Verwendung von gefälschten Informationen ist auch nach deutschem Recht verboten. Die Angaben auf Internet-Boards sollten Sie skeptisch würdigen, bevor Sie eine Anlage-Entscheidung treffen. Lassen Sie sich nicht durch Hochreden oder Falschangaben manipulieren. Überprüfen Sie z. B. grundsätzlich Ad hoc-Meldungen anhand von zuverlässigen Quellen. Dies kann z. B. die Deutsche Gesellschaft für Ad hoc-Publizität mbH http://www.dgap.de oder die Homepage des Emittenten sein.

      "Kursmanipulation"- nicht immer das, was landläufig dafür gehalten wird
      Aufgrund von Reaktionen aus der Internet-Community wurde deutlich, dass vielfach die Meinung vorherrscht, Kursbewegungen, die im scheinbaren Zusammenhang von veröffentlichten Empfehlungen stehen (ohne dass eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde), seien automatisch auf strafbare Handlungen zurückzuführen, weil sie "Kursmanipulation" darstellten. Dies kann nach der bislang erkennbaren Verfolgungspraxis durch die Staatsanwaltschaften nicht bejaht werden. Problem in Deutschland ist, dass es keine Legaldefinition des Begriffes "Kursmanipulation" gibt und auch kaum Entscheidungen von Gerichten hierzu vorliegen. Über die Verfolgung im Einzelfall entscheidet aber immer die jeweilige Staatsanwaltschaft, nicht die Börsenaufsichtsbehörde.
      Die Schwierigkeit der Beweisführung und rechtliche Behandlung dieses Komplexes wird an dem vom Landgericht Frankfurt veröffentlichten "Fall-Prior", Beschluss vom 09.11.1999 ( http://www.boersenaufsicht.de/prior.htm ) deutlich. Herr Prior ist einer breiten Öffentlichkeit bekannt aufgrund seiner Teilnahme an einem vom Fernsehsender 3-sat veranstalteten Börsenspiels. Er ist zudem Herausgeber des Börseninformationsdienstes "Prior-Börse". Die Staatsanwaltschaft hat ihm mit der Anklage zur Last gelegt, in zwei Fällen entgegen einem gesetzlichen Verbot ein Insiderpapier erworben zu haben, was eine Straftat darstellt. So habe der Angeschuldigte in zwei Sendungen Aktien empfohlen, nachdem er selbst wenige Tage zuvor Aktien dieser Unternehmen erworben habe. Aufgrund des sogenannten "Prior-Effekts" seien jeweils die Kurse gestiegen. Dies habe der Angeschuldigte zum Wohle der eigenen Finanzen ausgenutzt. Die Anklagebehörde hält das Verhalten des Angeschuldigten für ein strafbares Insidergeschäft, ein sogenanntes Scalping.
      Die Kammer hat jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, da vorliegend nicht mit der erforderlichen Sicherheit der Nachweis zu führen sein wird, dass sich der Angeschuldigte zum Zeitpunkt seiner Aktienkäufe schon entschlossen hatte, die Papiere in der nachfolgenden Sendung zu empfehlen.

      Gehen Sie äußerst bewusst mit unlimitierten Aufträgen um
      Wenn Sie aufgrund vermeintlich sicherer Tipps (z. B. aus Fernsehsendungen) zum nächstmöglichen Termin, bei illiquiden Papieren unlimitierte Aufträge an die Börse senden laufen Sie Gefahr, im ungewollten Zusammenwirken mit Gleich-Handelnden zum "Erfüllungsgehilfen" der Prognose zu werden. Lassen Sie sich deshalb - wenn Sie nicht sicher sind - von Ihrer Bank ausdrücklich über die Funktion der Limitierung von Aufträgen informieren. Lediglich einem kleinen Kreis der Anleger ist aus eigener Erfahrung zusätzlich bekannt, dass genau diese unlimitierten Aufträge dann in der ersten Kursfeststellung am Handelstag nach dem "Tipp" den Kursanstieg bedingen können. Es besteht potentiell die Gefahr, dass durch unlimitierte Aufträge nicht nur der Kursanstieg verursacht, sondern auch noch der prognostiziert hohe Preis bezahlt wird. Die weiteren Zuschauer können sodann, dem Kursverlauf folgend, die Schlussfolgerung ziehen, dass die Prognose zutreffend war. Die Richtigkeit der Prognose ist jedoch eher zweifelhaft, da ohne sie die "unbewussten Erfüllungsgehilfen" ihre Aufträge nicht erteilt hätten.
      In diesem Bereich ist auf die Klugheit und Cleverness der Anleger zu vertrauen, die sich auf marktschreierische Wertungen nicht einlassen, sondern vor ihrer Anlageentscheidung - nicht zuletzt auch über das Internet - die Möglichkeit nutzen, sich sachlich und umfassend zu informieren, um eine breite Grundlage für ihre Entscheidung zu finden.

      Lassen Sie Kriminellen keinen Erfolg, wenn Sie geschädigt wurden
      Sollten Sie persönlich zur Auffassung gelangen, es handele sich um eine Straftat, empfehlen wir Ihnen, dies bei der Staatsanwaltschaft oder dem Bundeskriminalamt info@bka.de anzuzeigen. Für Frankfurt am Main ist dies die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht, 60256 Frankfurt am Main; FAX 069 1367 2100.
      Wenn Sie sogar persönlich durch eine nachweisbar gefälschte Information in ein Börsengeschäft gelockt wurden, den Absender kennen und den Sachzusammenhang schlüssig darstellen können, sollten Sie dies auf jeden Fall anzeigen. Neben der grundsätzlichen Chance, einen wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen oder abzuwenden, leisten Sie damit einen Beitrag zur Abwehr der Kriminalität im Internet.
      Es ist bekannt, dass das Internet auf Grund seiner spezifischen Gegebenheiten einer systematischen Kontrolle schwer zugänglich ist. Deswegen sind die Strafverfolgungsbehörden auf Ihre Mithilfe angewiesen. Nach Möglichkeit sollten Angaben wie die WKN des betroffenen Wertpapiers, Board(s), News-Group(s) etc., wann die Falschmeldung eingestellt war (möglichst Kopie der Falschmeldung oder des betrügerischen Angebots mit Header) und ggf. weitere Anhaltspunkte zur Identität des Täters gemacht werden können. Falls Sie andere Stellen bereits informiert haben, sollten auch diese mitgeteilt werden.



      Gesetzestext § 88 Börsengesetz:
      Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes
      1. unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
      2. sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      Avatar
      schrieb am 18.03.02 10:46:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      erzählt das den CEO`s vom NM.
      Avatar
      schrieb am 18.03.02 10:47:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      RE: Strafbarkeit

      Dies kann nach der bislang erkennbaren Verfolgungspraxis durch die Staatsanwaltschaften nicht bejaht werden. Problem in Deutschland ist, dass es keine Legaldefinition des Begriffes "Kursmanipulation" gibt und auch kaum Entscheidungen von Gerichten hierzu vorliegen

      Dann sollte hier mal ein Vorstoß der Justizministerin kommen !




      SOM
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      Avatar
      schrieb am 18.03.02 11:03:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Weshalb sollte ausgerechnet die rote Deubler-Gmelin etwas für die Kapitalisten tun?
      Avatar
      schrieb am 18.03.02 11:06:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dann hätte Prior schon auf den elektrischen Stuhl sitzen müssen!

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      Zwei Gaps, wieder 300% und Gap-Close in Tagen (100%)?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 18.03.02 11:06:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      RE: Megaschotte

      die würde etwas für den Normalbürger tun, welcher Aktienbesitzer ist, also zum Schutze des Kleinanlegers und der Bevölkerung.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 18.03.02 11:11:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ach du schöne heile Welt - wer sich länger als 3 Tage mit dem NM beschäftigt, weiß doch genau was läuft:

      LEGAL, ILLEGAL, SCH...EGAL

      Aber wehe im Internet stellt irgendein Kleinanleger Behauptungen auf, dann schlägt die Börsenaufsicht unnachgiebig zu - oder wie ist der obige Beitrag zu lesen? Wie gehabt, die Kleinen hängt man ...
      Avatar
      schrieb am 18.03.02 11:24:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ach, und nicht vergessen - wenn die Deutsche Bank ausgewählte Analysten und Investoren zu einer nichtöffentlichen Vorstellung diverser DAX-Unternehmen lädt, dann tauscht man natürlich auch nur Allgemeinplätze aus und wiederholt allgemein publizierte Sachverhalte.

      Und nächste Woche ist Ostern, dann kommt wieder der Osterhase.
      Avatar
      schrieb am 18.03.02 12:00:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      oder die DB eine Empfehlung fuer die Telekom publiziert...und dann fette Bestaende in den Markt haemmert *gggg*

      Alles voellig OK *gggg*
      cu
      DARC
      Avatar
      schrieb am 18.03.02 15:55:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die größten Betrüger sitzen doch in der Regierung!
      Zuerst die Anleger mit der zweiten Telekom-Emission gnadenlos abgezockt, dann von Ron Sommer die UMTS-Versteigerung auf 100 Mrd DM hypen lassen, zum Schluß noch die Post-Emission mit gefälschten Umsatzsteuerabrechnungen, d.h. geschönten Ertragszahlen.
      Vor Prior müßte Hans E. auf den elektrischen Stuhl.
      Aber das wollen wir ja nicht (oder? ;) )
      Avatar
      schrieb am 17.04.03 09:05:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      :laugh: UP !!! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.05.03 00:50:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      In Brasilien sind auch bestimmte Chatbeiträge strafbar.
      Und die Brasilianer greifen ohnen Vorwarnung hart durch.


      Vorsicht mit dem was ihr postet
      In Brasilien ist der erste Fall aufgetreten, dass ein Kleinanleger vor den Kadi gezerrt wurde. Er wird bezichtigt Finanzspekulationen in einem öffentlichen Chaht ausgeübt zu haben.

      Es handelt sich um Informationen über das
      brasilianische Maschinenbauunternehmen
      "Cosipa"

      Betroffen ist der 25 jährige Ciro Orenstein Ribeiro
      Man wirft ihn vor durch seine Äusserungen in einem Chatsal ... über das Unternehmen in einer Weise berichtet zu haben, dass dadurch ein Kursanstieg in den nachfolgenden Tagen ausgelöst wurde.



      “El Universal online »
      Sao Paulo, Brasil
      Miércoles 16 de abril de 2003
      meldete :
      15:38 La Comisión de Valores de Brasil, el "perro guardián" del mercado financiero, juzgará en los próximos días el primer caso de manipulación de acciones a través de conversaciones en Internet, informaron hoy medios locales ...

      Große Beachtung fand diese Meldung bereits in Mexico und Chile.
      Es wird erwartet, dass dieses Urteil auf die Cybercomunity seine Schatten vorauswerfen wird.

      Was im allgemeinen sehr begrüßenswert ist, hat sich in diesem Fall wohl als Nachteil herausgestellt, das ist, dass in den Südamerikanischen Chats immer die (Nick) Namen aller Teilnehmer während der Veranstaltung am Rande aufgeführt sind was - zu jeder Zeit private Kommunikation mit selektiven Teilnehmern während des Chats ermöglicht,, ohne das die offízielle Veranstaltung dadurch gestört wird.

      (www.rz.uni-frankfurt.de/~lvb)


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