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    Warum die Riester-Rente ein Flop wird - bisherige Praxis der Versicherer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.03.02 19:23:27 von
    neuester Beitrag 29.03.02 09:30:05 von
    Beiträge: 10
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      Avatar
      schrieb am 23.03.02 19:23:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei Betrug schwindet die Akzeptanz für Renten- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherungen. Niemand erwartet ernstlich, daß Versicherungen wie die Volksfürsorge tatsächlich einen großen Reibach mit der Riester-Rente machen. Ich zitiere daher hier mal aus einem Schreiben, daß morgen an die Volksfürsorge Hamburg rausgeht. Es bleiben genügend Rückschlüsse dafür, warum die Riester-Rente für Versicherungen kein Geschäft wird.

      Zum konkreten Fall: Vertragsabschluß 1994, bedingunsgemäße Berufsunfähigkeit 1999 aus anderen Gründen als die Vorerkrankungen, Volksfürsorge kündigt den Vertrag, um nicht zu leisten und verliert den Prozeß in erster Instanz 2002. Ein Vergleich wurde von der Volksfürsorge abgelehnt. Der von der Volksfürsorge zu zahlende Zins beträgt 9,5%. Berufsunfähigreitsrente 760,19 Euro. Finanzieller Nachteil für die Volksfürsorge ca. 250.000 Euro inklusive Beitragsfreistellung.

      Ich kann eigentlich nur noch vom Abschluß solcher Versicherungen abraten.


      Vorerkrankungen

      1. Bänderdehnung: Fällt, wie von ihrem Versicherungsvertreter richtig beurteilt, unter sonstige Erkrankungen, denn es ist weder einer Erkrankung der Bänder noch der Gelenke, sondern eine Schwellung nach Suspensionstrauma durch Umknicken (Auskunft meines Orthopäden) und war, da mehr als 5 Jahre vor Vertragsabschluß, nicht anzugeben. Es entspringt wohl mehr ihrer Phantasie, dass es sich um eine anzugebende Erkrankung der Bänder handelt. Wenn Sie ihrem Versicherungsvertreter in Abrede stellen, daß er bei Unklarheiten seitens des Antragsstellers keinerlei Wertungen (d. h. Auskünfte) erteilen darf, können Sie Ihr Unternehmen schon mal beerdigen lassen, denn es handelt sich bei Ihnen nicht um eine Direktversicherung und ohne Leistung braucht kein Kunde einen Versicherungsvertreter mitverdienen lassen.

      2. Quetschung: Ist eine einfache Fleischwunde gewesen, weiterer Schaden wurde durch Röntgenuntersuchung im Städtischen Krankenhaus Lüneburg ausgeschlossen. Der Bericht befindet sich in den Behandlungsunterlagen von Dr. Wiens. Die „Behandlung“ bestand in einer Auffrischung der Tetanus-Impfung, wovon die letzte mindestens 10 Jahre zurücklag und Wechsel des Verbandes, da ich als Rechtshänder gewisse Probleme beim Wechsel des Verbands hatte. Ein Pflaster hätte auch gereicht, wenn es lange genug haften geblieben wäre). Mit ihrer Argumentation von anzugebenden Verstümmelungen machen sie sich strafbar. Zeugnis: Dr. Wiens

      3. Hypotonie: Läßt allenfalls auf Ernährung mit salzarmer Nahrung im Vorwege schließen, es handelte sich um einen einmaligen Zustand und es bedurfte keiner Behandlung, denn es handelte sich laut Auskunft von Dr. Wiens nicht um eine Erkrankung. Sehr wohl handelte es sich um einen Zustand, der nicht sofort hätte abgewendet werden können und daher war eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig. Laut Versicherungsantrag wollten sie jedoch nur Erkrankungen und Verletzungen wissen und nicht weswegen ich sonst noch beim Arzt war.(Impfungen, Untersuchungen ohne positiven Befund und Bescheinigungen). Zeugnis: Dr. Wiens

      4. Kontaktallergie: Diese Erkrankung hat es nie gegeben und demzurfolge hat es auch nie eine fachärztliche Behandlung gegeben, wie sie falsch behaupten. Die fachärztliche Behandlung war nämlich keine Behandlung, sondern eine labortechnische Untersuchung u. a. vom Blut und der Lungen ohne nennenswerten Befund, womit sich der mir nie zur Kenntnis gebrachte Verdacht einer Kontaktallergie und vor allem eine andere als eine orthopädische Ursache der Rückenschmerzen ausschloß. Zeugnis: Dr. Wiens

      5. Rückenschmerzen: Nach Auskunft ihres Versicherungsvertreters war die Erkrankung Peanuts. Da ich medizinischer Laie bin und das Wort Lumbalgie seitens des Arztes nicht fiel, konnte ich leider auch aus ihrem Versicherungsantrag nicht erkennen, dass sie danach explizit fragten.

      Nach meiner Einschätzung hatte ich mit der Nennung eines Ausschlußgrundes für Rückenerkrankungen meiner Auskunftspflicht voll genügt, denn eine Wirbelsäulenverkrümmung ist für dauernde Rückenschmerzen (bevorzugt im Lendenwirbelbereich) und gerade auch im Hinblick auf eine Berufsunfähigkeit ein sehr erhebliches Risiko. Im übrigen interpretieren sie die Nichtangabe eines Arztes bei der Wirbelsäulenverkrümmung in ihrem Sinne, doch der tatsächliche Grund ist, daß bei Dr. Wiens sowohl Unterlagen über die letzte Bronchitis als auch über die Wirbelsäulenverkrümmung zu finden waren. Sie sollten besser mit Ihren Versicherungsvertretern noch mal das Ausfüllen ihrer Versicherungsanträge und mit ihren Angestellten das beabeiten der Anträge üben! Selbstverständlich wird kein Richter ihrer Argumentation (einer folgenlosen Behinderung) folgen, denn schließlich werde ich diese Erkrankung ja wohl nicht selbst festgestellt haben, d. h. bei irgendeinem Arzt hätten Unterlagen zugreifbar sein müssen und er müßte lt. Ihrem Versicherungsantrag im freien Feld vermerkt wurden sein. Wenn sie bei Annahme des Antrages schon auf diese nicht freiwillige Angabe verzichtet haben, so zeigt dies, daß sie dieses freigelassene Feld für ihre juristische Phantasterei benötigt haben. Sie vergessen jedoch dabei, daß es unter Richtern nur selten Phantasten gibt, die sich einer solchen abenteuerlichen Argumentation auch nur im Geringsten anschließen können.

      6. Bronchitis: Hier trifft das Verschulden dafür, daß nur eine und nicht zwei Erkrankungen im Versicherungsantrag standen, Ihren Versicherungsvertreter, auch wenn sie es nicht wahrhaben wollen. Wie es außerdem vom Richter des Landgerichts bewertet wurde, ist ihnen ja bereits bekannt. Dieses wäre der einzig nachvollziehbare Grund für eine Berufung, jedoch mit äußerst geringen Chancen, da es sich nicht um eine chronische Erkrankung handelt.

      Gutachten:
      Bezüglich der Forderung nach Einsicht in die Unterlagen beim Gutachters Schult, darf ich Ihnen versichern, daß Ihnen dieses Recht nur dann zustünde, wenn dieser Rechtsstreit vor einem Schiedsgericht (freiwillige Gerichtsbarkeit) ausgetragen wurden wäre. Im Gegensatz zu Schiedsgerichten ist derselbe Sachverhalt bei Gutachten der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht vom Gesetzgeber geregelt, m. E. völlig zu Recht.

      Ihre Beweise:
      Sie machen sich mit dem Prozeß nicht nur lächerlich, sondern auch strafbar, denn sie legen absichtlich ihren Zeugen (Herrn Hausen und Dr. Wiens) falsche Aussagen in den Mund bzw. manipulieren ihre angeblichen Beweise durch bewußtes Weglassen wichtiger Tatsachen (ARAG), nachdem sie sich zuvor nur oberflächlich informiert zu haben scheinen. Für den Fall einer Wiederholung ihrer gleichen Argumente vor dem OLG habe ich mir schon einmal einen Termin bei der Staatsanwaltschaft reservieren lassen.

      Für einen Vergleich stehe ich daher nicht zur Verfügung.
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 10:37:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Charles,

      was Du hier beschreibst ist leider gang und gebe bei den Versicherungen. was kann man als Versicherter dagegen tun ?

      1. Die Versicherung auffordern ein ärztliches Gutachten einzuhohlen und nicht auf die Aussagen im Versicherungsschein vertrauen.

      2. Eine Versicherung rausssuchen, die wenig Prozesse gegen Ihre Kunden führt, die sind aber meistens auch nicht die billigsten. Positiv sind hier Allianz, Hamburg Mannheimer, Aachener Münchner zu nennen. Negativ viele Direktversicherer, vor allem Cosmos Direkt (dient nur zur eigenen Beruhigung), Universa und Volksfürsorge. Eine genaue Auflistung der geführten Prozesse kann man bei der Stiftung Warentest anfordern.


      Gruß,

      GGF
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 11:59:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Auflistung vertebragener (= wirbelsäulenbedingter) Ursachen

      von Kreuzschmerzen (Lumbalgie):

      Degenerative Veränderungen (= durch Abnutzung hervorgerufen)

      - Bandscheibenveränderungen (Vorwölbung, Vorfall)

      - ligamentäre Insuffizienz (= Funktionsstörung von Haltebändern)

      - Störung der gelenkigen Wirbelverbindungen

      - knöcherne Veränderungen (Randzacken, Knochenwulste usw.)

      Mißbildungen

      - angeborene (z.B. Spina bifida, Blockwirbel, Keilwirbel)

      - Wachstumsstörung (z.B. Skoliose)

      Entzündliche Erkrankungen

      - Rheumatischer Formenkreis (z.B. Polymyalgia, M. Bechterew)

      - Infektionserkrankungen (Spondylitis z.B. durch Tbc,

      Staphylokokken, M. Bang)

      Generalisierte Skeletterkrankungen

      - (z.B. Osteoporose, Osteomalazie)

      Tumoren der Wirbelsäule

      - Primärtumoren (hauptsächlich Plasmozytom)

      - Metastasen

      Traumen (= Verletzungen) (Frakturen, Schleudertrauma der HWS)

      Defekte, nicht verletzungsbedingte (z.B. Spondylolyse

      und Spondylolisthesis)


      Ursachen für Kreuzschmerzen:
      Überwiegend entsteht die Lumbalgie auf dem Boden höhergradiger degenerativer (= abnutzungsbedingter) Verschleißerscheinungen, begünstigt durch eine Fehlhaltung. Die Verschleißerscheinungen betreffen hauptsächlich die kleinen Wirbelgelenke, die wegen ihrer dachziegelartigen Anordnung auch Facettengelenke genannt werden.
      Zu nennen wäre aber auch eine übermäßige Abnutzung der Bandscheiben, die zu einer Bandscheibenvorwölbung (Bandscheibenprotrusion) oder gar Bandscheibenvorfall (Bandscheibenprolaps) führen kann.
      Auch generalisierte (= allgemeine, nicht nur auf den Schmerzbereich beschränkte) Erkrankungen können zu einer Lumbalgie führen. Hier wäre die Osteoporose aufzuführen. Auch eine Erkrankung benachbarter Organe, in erster Linie die Nieren, können Kreuzschmerzen hervorrufen



      Frage im Antrag:
      Leiden oder litten Sie in den letzten 5 Jahren an Krankheiten, Störungen oder Beschwerden der... Knochen, Gelenke, Wirbelsäule,....
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 14:21:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo KVExperte,

      welche Gesellschaft vertrittst Du, und wie ist die Prozessrate gegen Kunden bei Deiner Versicherung ?

      Warum lässt nicht jede Gesellschaft bei Antragseingang ein medizinisches Gutachten des Hausarztes anfertigen und eine Nachfrage bei der Krankenkasse. Damit könnten viele spätere Streitereien von vornherein schon ausgeschlossen werden. Ich unterstelle den Gesellschaften böse Absicht, indem erst Beiträge kassiert werden und der Kunde im Schadensfall verklagt wird. Negativ Beispiele von Gesellschaften habe ich oben aufgelistet, ich kann hier nur jedem empfehlen nicht das Billigste Angebot als das Beste anzusehen (siehe Volksfürsorge und Cosmos Direkt).

      Gruß,

      GGF
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 15:55:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      @KVexperte

      Ich darf Dir versichern, daß die Ursache ärztlicherseits bestätigt eine Skoliose ist, nachdem andere Ursachen auf mein Drängen ausgeschlossen wurden waren und die Volksfürsorge das Risisko Rückenbeschwerden vom Versicherungsumfang ausgeschlossen hatte. Trotzdem erwartete die Volksfürsorge im Prozeß Informationen über den Ausschlußgrund hinaus.

      @Grasgeflüster
      Leider kann ich nicht beweisen, daß die Volksfürsorge ihre Versicherungsvertreter anweist, daß nach Möglichkeit einen strittigen Vertrag zu ergattern, um nie in die Leistung zu kommen, doch es sieht einiges danach aus.

      Entsprechend sind die Produkte von AMB Generali zu sehen und meines Erachtens ist bei der katastrophalen Leistung der Kurs viel zu hoch.

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      Avatar
      schrieb am 24.03.02 17:30:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Charles

      normalerweise kann eine Versicherung nur innerhalb von 5 Jahren vom Vertrag zurücktreten, selbst wenn fehlerhafte Aussagen im Antrag gemacht wurden. Kundenfreundliche Versicherungen haben nur eine Frist von 3 Jahren, danach sind sie in der Pflicht.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 22:38:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Grasgeflüster

      bei mir waren es 5 Jahre und 3 Monate, doch kümmerte die Versicherung in keiner Weise. Kannst Du mir vielleicht die gesetzliche Regelung nennen, wonach dies der Fall ist?
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 00:30:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      @KVExperte

      übrigens liegt der Betrug der Versicherung bereits im Versicherungsantrag: dort wird explizit nach Erkrankungen und Verletzungen gefragt. Ein LWS-Syndrom oder eine Lumbalgie ist jedoch, wie Du richtig angemerkt hast, überhaupt keine Erkrankung, sondern lediglich ein Schmerzzustand, nach dem aber (hübsch in Fremdworte gekleidet) gefragt wurde, obwohl die Frage im Versicherungsantrag ausdrücklich auf Erkrankungen aus ist. Bei mir ist die eigentliche Erkrankung eine Wirbelsäulenverkrümmung (Skoliose) und die habe ich angegeben. Wie ich in den Unterlagen bei meinen Eltern festgestellt habe, wurde die bereits im Alter von 6 Jahren, also mehr als 30 Jahre vor Antragsstellung festgestellt und der Arzt lebt heute mit Sicherheit nicht mehr, denn der war nach den Erinnerungen meiner Mutter zu dem Zeitpunkt schon an die 60 Jahre alt. Muß ich also einen Arzt angeben, den es gar nicht mehr gibt und dessen Name mir nur durch Zufalll bekannt geworden ist?
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 07:57:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Charles

      Das steht normalerweise im Abschnitt "Was bedeutet vorvertragliche Anzeigepflicht", im allgemeinen § 2.

      Bitte wenden Dich mit Deinem Fall an den Bund der Versicherten http://www.bundderversicherten.de/ und an die einschlägige Presse (Stiftung Warentest, Spiegel, etc). Setze der Volksfürsorge eine Frist von 4 Wochen, nach diesem Zeitraum wirst Du diesen Fall public machen. Diese Gesellschaften haben vor nichts mehr Angst als vor schlechter Werbung.

      Wie Du schon richtig geschrieben hast, hier handelt es sich um Betrug.


      GGF
      Avatar
      schrieb am 29.03.02 09:30:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      hast Du schon neue Infos von der Volksfürsorge ?

      GGF


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