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    +++Stellungnahme des Vorstandes der Infomatec AG z. Presseartikel . . . - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.05.02 13:33:20 von
    neuester Beitrag 28.06.02 08:03:19 von
    Beiträge: 34
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      schrieb am 08.05.02 13:33:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://www.infomatec.tv/News/Pressemit_/pressemit_.html


      Augsburg, 06.05.2002

      Stellungnahme des Vorstandes der Infomatec AG zum Presseartikel in der "Augsburger Allgemeinen" vom 04.05.2002: "Anklage: Infomatec war auf Betrug ausgerichtet"

      Der Vorstand der Infomatec AG sieht sich aufgrund des vorstehend erwähnten Artikels in der "Augsburger Allgemeinen" vom 04.05.2002 veranlasst, nachfolgende Stellungnahme abzugeben:

      1. Die von der Staatsanwaltschaft Augsburg erhobenen Vorwürfe sind unzutreffend und werden nach unserer festen Überzeugung spätestens in der Hauptverhandlung widerlegt werden. Nachdem sich bereits eine Vielzahl schwerster Anschuldigungen gegen die Infomatec AG und insbesondere die Vorstände als falsch erwiesen haben und nicht weiter verfolgt werden, werden sich auch die nunmehr mit der Anklage erhobenen Vorwürfe nicht einmal ansatzweise aufrechterhalten lassen. Mit Empörung weisen wir insbesondere auch den Vorwurf zurück, die Infomatec sei von Anfang an "auf Betrug ausgerichtet" gewesen und habe bereits im Zuge der Firmengründung unrichtige Angaben gemacht. Demgegenüber stellen wir Folgendes klar:

      2. Die Infomatec wurde bereits im Jahre 1988 zunächst als GmbH gegründet. Aufgrund überzeugender Software-Entwicklungen, der Dienstleistungstätigkeit als SAP-Implementierungspartner und nicht zuletzt eines hohen persönlichen Engagements der Gründungsgesellschafter gelang es der jungen Firma nicht nur, rentabel zu arbeiten, sondern auch erhebliche Mittel in die Entwicklung neuer Software-Produkte zu investieren. Zu unseren Kunden gehörten bereits vor dem Börsengang Großkonzerne wie Siemens, BMW, AGFA, die BMW-Bank, die BayWa, AT&T, MAN-Roland, die Deutsche Telekom, OSRAM, Jostens Photography (Canada), die Edeka-Tochter Otto Reichelt u.v.a. Hier wurden von den Infomatec-Mitarbeitern, aber auch von den Gründern selbst, innovative Software-Produkte verwirklicht, die heute noch erfolgreich am Markt sind. Der Gang an die Börse im Jahr 1998 war ein logischer Schritt, der von namhaften Bankinstituten unterstützt und getragen wurde. Der Börsengang verlief nach genau den Regularien, die für diesen Vorgang vorgesehen sind und wurde insbesondere von einer der renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deutschlands begleitet. Es ist unerhört und für uns schlechthin nicht nachvollziehbar, wie die Staatsanwaltschaft zu der abwegigen Behauptung gelangt, diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft habe im Zuge des Börsengangs bewusst falsche Zahlen vorgelegt.

      3. Was die weiteren Vorwürfe betrifft, so sind auch diese Anschuldigungen schlichtweg falsch. Der Vorwurf verbotener Insidergeschäfte hatte bereits vor dem OLG München keinen Bestand. Die Vorwürfe der Kursmanipulation sind von fast allen mit der Sache befassten Gerichten ebenfalls zurückgewiesen worden. Obwohl aufgrund der von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe eine Vielzahl von Klagen angestrengt wurde, ist bis heute keine rechtskräftige Entscheidung gegen uns ergangen. Es verhält sich vielmehr so, dass fast alle Klagen bereits erstinstanzlich abgewiesen wurden.

      4. Abschließend weisen wir auf Folgendes hin:

      Bereits seit 1999 wird der Vorstand der Infomatec AG mit unberechtigten Vorwürfen konfrontiert, die auch durch die Verbreitung in der Presse zu massiven Rufschädigungen führten und die Gesellschaft letztendlich in die Insolvenz trieben. Nachdem wir in den vergangenen Monaten erhebliche Anstrengungen unternommen haben, das Unternehmen einer Sanierung zuzuführen und zuversichtlich sind, ein Insolvenzplanverfahren durchführen zu können, sehen wir uns nunmehr erneut einer öffentlichen Vorverurteilung ausgesetzt, die zu zerstören droht, was wir im Interesse der Aktionäre wieder aufzubauen versuchen.

      Gerade auch vor diesem Hintergrund fordern wir insbesondere die heimische Presse auf, sich nicht durch die Staatsanwaltschaft instrumentalisieren zu lassen, weil nur eine objektive Berichterstattung den berechtigten und seriösen Interessen der Infomatec und damit deren Aktionären gerecht werden kann.



      Gerhard Harlos

      Vorstand der Infomatec AG i.L.
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 13:42:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vorstand der Infomatec AG i.L.

      Was bedeutet denn das i.L. ??? Wenn das ne SO dämliche Frage ist, dann entschuldige ich mich jetzt schon Mal :confused:
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 13:51:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      inniges Leiden

      In Liquidation
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 13:52:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habe viel Geld verloren mit der Infomatec Aktie.

      Ich kann mich Herrn Harlos´ Apell an die Presse nur anschliessen und an Gerechtigleit und Neutralität erinnern.

      Ein Angeklagter ist so lange unschuldig, bis ihm eine Schuld bewiesen wurde. Und Infomatec ist unschuldig. Das zeigt sich schobn dadurch, dass bisher alle Klagen abgewiesen wurden!

      Suchen Sie die Schuldigen bei der Mobilcom Ag, bei der Augsburger Staatsanwaltschaft und bei einem in diverse Machenschaften verstrickten Kripobeamter!

      Nur zur Erinnerung: Die Infomatec IIS AG i.L. könnte sofort aus der Insolvenz entlassen werden, wenn u.A. die Staatsanwaltschaft nicht dickköpfig das arrestierte Kapital freigeben würde. Die Vorstände haben sich bereits mehrfach bereit erklärt, dieses Geld zur Sanierung zu verwenden! Aber dann müssten sich einige Leute einer unangemessenen Übereifigkeit beschuldigen lassen und sogar für Schadenersatzklagen von den durch diese Rufschädigung geplünderten Aktionären geradestehen. Da schaut man natürlich , dass dem Laden besser ganz die Luft abgedreht wird, damit Kläger keinen Grund mehr haben, um etwas zu kämpfen...
      Gelle?

      Banane

      Wie gesagt: Die Zeit wird es zeigen!
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 13:56:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Banane,

      Du verwechselst hier ganz klar Ursache und Wirkung. Wer hat den seine Aktien verkauft zu Höchstkursen, weil er wußte, daß die Kurse (weshalb wohl??) demnächst fallen werden. Sicherlich nicht die Staatsanwaltschaft und sicherlich auch nicht Mobilcom oder die Kläger.

      Grüße, fs

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      Avatar
      schrieb am 08.05.02 13:56:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      http://www.aktionaere-infomatec.de/

      Neu auf Aktionäre für Infomatec AFI
      Stand der Aktualisierung 07.05.2002

      (07.05.02) Das Oberlandesgericht München wird weitere zwei, bereits in erster Instanz vor den jeweiligen Landgerichten gegen Infomatec abgewiesene Schadensersatzklagen, ebenfalls abweisen. Der Senat protokollierte heute, dass er die Berufung der Verfahren mit den Aktenzeichen 6O 1640/01 und 9O1858/01, der bereits in erster Instanz gegen Infomatec gescheiterten Verfahren, ebenfalls abzuweisen gedenkt.
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 14:00:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      @fsch

      Auch dieses Thema ist beschrieben auf der Site der AFI.

      Aber wenn es nach Dir geht, müssten wir in Deutschland den Kommunismus einführen, Du verschmähst ja jedes börsennotierte Unternehmen.

      Was Du von Thiel Logistik hältst, wissen wir ja alle. Auch da sag ich: Die Zeit wird es zeigen!
      Im Falle Thiel der 16. Mai
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 14:23:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich fass es nicht: Harlos, das Unschuldslamm!!!!
      Das ist ja wohl der grösste Anlegerwitz am Neuen Markt.
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 14:26:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      ach banane, Du kannst einem leidtun;
      Du beschäftigst Dich offensichtlich nur mit Schrott !
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 14:30:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Danke schnacker :)
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 18:36:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wenn ich Harlos wäre würde ich gegen JEDEN Klagen der mich unrechtmässig in der Öffentlichkeit anschuldigt,gegen jeden der versucht Infomatec fertig zu machen,gegen jeden Schadenseratzanklage erheben.Die würden sich alle umkucken.Ich würde mir so eine Sauerei nicht länger bieten lassen. -KLAGEN BIS DIE HASSER ENDLICH DIE KLAPPE HALTEN.
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 18:39:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      Am besten, man bringt ihn hinter Gittern und läßt ihn niemals mehr raus. Als gesundes abschreckendes Beispiel für zukünftige Betrüger.

      Grüße, fs
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 18:40:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wenn ich Harlos wäre würde ich gegen jeden klagen der versucht mich zu unrecht fertig zu machen.Ich würde jeden auf Schadensersatz verklagen in beliebiger Höhe,ich würde den Spiess mal kurz rumdrehen.Die würden schon sehen wo sie mit ihrer Hasserei hinkommen.Es geht nicht um ein Nachbarsdelikt ,es geht um hunderte von Millionen die irgendwelche hassende Beamten auf dem Gewissen haben.
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 19:17:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      @all

      Nur die Zeit wird zeigen,
      ...wer am Ende als Sieger hervorgeht. Diese Klage ist ein schwehrer Weg, der in der Wiederherstellung der Reputation der IFO münden wird.
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 20:19:44
      Beitrag Nr. 15 ()
      mich würde mal die Motivation interessieren,die der Betreffende hat Harlos fertig zu machen.Um Geld kanns ja nicht gehen.
      Avatar
      schrieb am 08.05.02 20:26:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      @fsch bez.deines Postings oben : muss ich dich mal fragen ob du Bauarbeiter oder kanalarbeiter bist ? Mit Börse hast du wahrscheinlich wenig am hut.Wie sollten die Leute wissen dass die kurse fallen werden,so kann doch nur ein Dummer denken.Ich empfehle dir mal ungefähr 150 beliebige Aktiengesellschaften am NM zu nehmen und diese Chartechnisch zu vergleichen.Ich hoffe du kannst sowas.
      Avatar
      schrieb am 13.05.02 00:52:13
      Beitrag Nr. 17 ()
      @cyb,

      Du scheinst mit diesen Betrügern verwandt zu sein?! Anders nämlich kann ich mir Dein Gewäsch nicht erklären.

      Grüße, fs
      Avatar
      schrieb am 13.05.02 09:26:06
      Beitrag Nr. 18 ()
      ich bin Anwalt.
      Avatar
      schrieb am 13.05.02 14:24:50
      Beitrag Nr. 19 ()
      fsch

      bevor Du jemanden als Betrüger bezichtigst, rate ich Dir: Überlege Dir, was Du sagst!

      Harlos ist unschuldig, er ist ein gerissener Hund, klar. Aber ein Betrüger ist er nicht. Und wenn ich ehrlich bin, ist mir ein schlauer und gerissener Hund wie Harlos 100mal lieber an der Spitze meiner Investition als ein Waschlappen wie z.B. Du f(ört)sch es einer bist
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Denn Harlos hat das Zeug aus Nichts mit seinem hervorragenden Wissen einen Konzern aus dem Boden zu stampfen. Du Berndilein, kannst gerade mal 1-2 Threads pro Tag eröffnen. Dü Diescher Dü :laugh:

      Ein Unternehmer ist jemand (Harlos etc.) der etwas unternimmt,
      zu den anderen gehörst Du: Du bist ein Unterlasser. Du bekommst nix gebacken und wirst von Früh bis spät hier nur beschimpft.

      Banane


      @cyb

      Du bist Anwalt, das sind ehrlich tolle und erfreuliche Neuigkeiten. Cool!!! Dann erschrickt Bernd fsch jetzt wohl bissl :laugh:

      Viele Grüsse
      Banane
      Avatar
      schrieb am 13.05.02 15:21:53
      Beitrag Nr. 20 ()
      http://www.brandeins.de/magazin/was_wirtschaft_treibt/artike…




      _Wirtschaftsrecht


      Alles, was Recht ist

      Wer als Unternehmer gegen Gesetze verstößt, hat Strafe verdient. Nur leider ist nicht immer leicht zu klären, wo der Gesetzesverstoß beginnt. Die Ermittlungsverfahren dauern deshalb oft sehr lange – und machen den Beschuldigten zum Schuldigen, egal wie sie ausgehen.



      Text: Christiane Sommer Foto: Anne Eickenberg


      ----- Der Tag hatte schon nicht besonders gut angefangen. Als Gerhard Harlos am 16. November 2000 aufstand, hatte er Halsschmerzen. Schlapp, heiß und schwitzig fühlte er sich. Die Grippe. So elend war dem Vorstand und Gründer der am Neuen Markt notierten Augsburger Infomatec, dass er, der Rund-um-die-Uhr-Arbeiter, sich bei seiner Sekretärin abmeldete.
      So gegen 15.30 Uhr klingelt es. Harlos, verschlafen, hastig den Bademantel überwerfend, öffnet die Tür. Da stehen: ein Dutzend Kriminalbeamte, ein Staatsanwalt. Mitgebracht haben sie: einen Haftbefehl.
      Ein paar Sachen könne er mitnehmen, Rasierzeug, das Nötigste. Harlos, fieberdämmernd begreift: „Die wollen dich jetzt mitnehmen.“ Ob man wenigstens den Hund bei seinen Eltern ein paar Straßen weiter abgeben könne?, fragt er. Und dann, endlich: Wieso eigentlich soll er ins Gefängnis? Das steht im Haftbefehl, sagt man ihm. Harlos liest und begreift: nichts. „Irgendwas von Verdacht auf Insider-Geschäfte, Anlagebetrug, stand da.“ Unter Schock geht er mit. Als er aus dem Haus kommt, sieht er, dass sie sein Grundstück abgeriegelt und die Straße abgesperrt haben.
      Später, im Untersuchungsgefängnis, erfährt er: Die Kripo hat auch den Vorstandskollegen und Mitgründer der Infomatec, Alexander Häfele, verhaftet. Auf der Straße haben sie ihn herausgewunken und gestellt. Mit Leibesvisitation und allem Drum und Dran. „Herr Häfele, zwingen Sie uns nicht, von der Waffe Gebrauch zu machen“, warnen die Beamten. Häfele staunt.
      Sechs ganze Monate werden die beiden in U-Haft verbringen, bis ein Münchner Richter sie gegen Kaution von je 750000 Mark von der Haft verschont. Geld, das sie sich von ihren Familien und Freunden leihen müssen, denn ihr Vermögen ist beschlagnahmt. Genugtuung ist die Entlassung aus dem Gefängnis für beide nicht. Sie fühlen sich verraten, weil unschuldig.
      Häfele und Harlos sind die ersten Vorstände am Neuen Markt, die in Untersuchungshaft waren. Das Mitleid hält sich in Grenzen. Im Gegenteil: Die Anlegerschützer jubeln, und die Neue-Markt-Skeptiker haben endlich Recht. Die Augsburger Staatsanwälte dürfen sich als Helden fühlen.
      Die Art und Weise, wie die Infomatec in die Krise schlitterte, ist exemplarisch. Bis zum Schluss hofften die Unternehmer, dass sie die Situation noch in den Griff kriegen würden, rackerten, dachten, planten. So exemplarisch wie ihr Niedergang ist auch die Börsenkarriere der Software-Firma Infomatec. Ein fulminanter Börsenstart 1998, tolle Ankündigungen, hohe Kurse, obwohl die Firma ihre Planzahlen nicht erreicht, noch mal vollmundige Ankündigungen, Unternehmenskäufe, noch höhere Kurse. Eine Ad-hoc-Meldung, man habe mit Mobilcom ein Rahmenabkommen über die Lieferung von 100000 Set-top-Boxen abgeschlossen, mit denen sich Fernsehen und Internet koppeln lassen sollen, lässt die Kurse noch einmal steigen. Ein Jahr später kommt es zum Crash. Die »Computerwoche« veröffentlicht einen Artikel, in dem es heißt, die Infomatec mache unseriöse Geschäfte. Die Vorstände sind alarmiert, berufen eine Pressekonferenz ein, wollen richtigstellen, aber das Unternehmen kann die Abwärtsspirale nicht mehr aufhalten. Kurz darauf werden die Unternehmensgründer verhaftet.

      Die Grenzen zwischen Legalität und Illegalität sind fließend

      Die Frage, die sich stellt: Hatte sich die Infomatec übernommen mit ihrem Ehrgeiz, den vielen Zukäufen und den vielen neuen Mitarbeitern? Sie beschäftigte zum Schluss mehr als 700 Leute, beim Börsengang waren es noch 100. Irgendwann muss die Lage außer Kontrolle geraten sein. Aber konfuses Management ist kein Straftatbestand. Die Übergänge zwischen legalem und illegalem Handeln allerdings sind für Unternehmer bisweilen fließend. Das sehen nicht nur Rechtsanwälte so, das geben auch Staatsanwälte zu. „Ein Unternehmer will das Ruder bis zum Schluss herumreißen“, sagt der Kölner Rechtsanwalt Reinhard Birkenstock. Dabei versuche er eben alles nur Denkbare, um sein Baby doch noch zu retten. „Die wollen noch einmal durchstarten, nicht betrügen.“
      Gehofft, dass alles doch noch gut gehen möge, hat auch Klaus Küthe, ehemaliger Vorstand des Seniorenheimbetreibers Refugium. Mittlerweile wird er von der Bonner Staatsanwaltschaft unter anderem beschuldigt, die Insolvenz nicht rechtzeitig angemeldet zu haben. Für Küthe ist der Vorwurf nicht nachvollziehbar. Bis zur Insolvenz habe er mit Investoren und Gesellschaftern über die Rettung des Unternehmens verhandelt, immer wieder hätten sie Zusagen gemacht, immer wieder habe es dann doch einen Grund gegeben, warum sie nicht zahlten. Wenn die Finanzierung geklappt hätte, dann hätten sich die Behörden wahrscheinlich gar nicht erst mit der Refugium befasst.
      Das wissen natürlich auch die Staatsanwälte. „Aber“, sagt Rüdiger Bagger, Oberstaatsanwalt in Hamburg, „unternehmerisches Risiko berechtigt nicht dazu, gesetzliche Vorschriften nicht einzuhalten. Auch wenn es wirtschaftlich klüger wäre.“ Manche Regelungen jedoch sind Auslegungssache. „Wie Gummi“, sagt der Frankfurter Rechtsanwalt Professor Rainer Hamm sei etwa das Transparenzgebot des Paragrafen 400 im Aktiengesetz. „Danach“, sagt er, „könnte theoretisch jede kritische Frage eines Aktionärs auf der Hauptversammlung, jeder kritische Artikel einen Anfangsverdacht begründen.“ Im Falle EM.TV, so Hamm, werfe die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Thomas Haffa lediglich vor, seine Bewertungen der Wirtschaftslage von EM.TV seien zu rosig ausgefallen. „Das ist aber etwas anderes als die Täuschung von Anlegern.“ Auch die Insider-Regelungen hält Hamm für schwer handhabbar. Der Grat, auf dem sich Firmenchefs in Richtung Illegalität bewegen, ist demnach sehr schmal.
      Die Augsburger Staatsanwaltschaft ermittelt auch nach der Entlassung von Harlos und Häfele aus der U-Haft weiter gegen sie. Die beiden sollen die Anleger mit der Mobilcom-Ad-hoc-Mitteilung in die Irre geführt, den Kurs manipuliert und Insider-Geschäfte betrieben haben. Ob sie Anklage erheben, prüfen die Augsburger Beamten noch. Verschiedene Zivilprozesse, die Anleger wegen der möglicherweise unrichtigen Mobilcom-Mitteilung gegen die Infomatec angestrengt hatten, sind bislang unterschiedlich ausgegangen. Das Landgericht Augsburg sprach im September 2001 einem Anleger Schadensersatz in Höhe von rund 90000 Mark plus Zinsen zu. Andere Versuche, Harlos und Häfele in gleicher Sache auf Schadensersatz zu verklagen, scheiterten.
      Wie aber kommt man überhaupt ins Visier der Staatsanwälte? „Meistens durch Anzeigen von Geschädigten“, sagt Joachim Eckert, der sich in München als Oberstaatsanwalt mit Wirtschaftsdelikten befasst, „seltener durch polizeiliche Ermittlungen und ganz selten über Presseartikel.“
      Für Peter Kabel, Ex-Vorstand von Kabel New Media etwa, interessierte sich die Staatsanwaltschaft erst aufgrund einer Anzeige, die ein Stuttgarter Rechtsanwalt gegen ihn erstattet hatte. Auslöser: ein Presseartikel – der Mann hatte in einem Artikel des »Handelsblatts« von den Aktienverkäufen Kabels gelesen und witterte Untreue.
      Hinweise bekommen die ermittelnden Behörden allerdings auch von staatlichen Stellen. Bei Insider-Geschäften ist es oft das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, das auffällige Kursbewegungen meldet. Wenn Insolvenzantrag gestellt wird, leiten die Amtsgerichte diese Mitteilungen an die Staatsanwaltschaften weiter. Ob Meldung oder Anzeige, bei allen prüft die Behörde, ob ein Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung vorliegt. „Vorermittlungsverfahren“ nennen das die Fachleute. Erhärtet sich der Verdacht, wird das förmliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Über mangelndes Arbeitsaufkommen können sich die Behörden nicht beklagen. Allein Eckerts Abteilung bearbeitet jeden Monat 200 bis 250 neue Verfahren. 700 Verfahren betreuen die 14 Staatsanwälte der Abteilung zurzeit insgesamt.
      Wer einmal die Aufmerksamkeit der Behörden auf sich gezogen hat, der wird sie nur schwer wieder los. Die Infomatec geriet offenbar Ende 1998 ins Visier der Staatsanwaltschaft, weil ein Konkurrenzunternehmen Ärger wegen einer Betrugssache hatte und man vermutete, die Infomatec könnte in Verbindung mit der Firma stehen. Das tat sie nicht. Wenig später meldete sich die Behörde noch einmal. Diesmal mit einem Vorwurf: Die Infomatec sollte eine Software der in Konkurs gegangenen Computime gestohlen haben, um damit ihre Internet-Surfstation zu betreiben. Harlos und Häfele waren zunächst amüsiert – schließlich basierte die Software von Computime auf dem Betriebssystem Windows, während sich die Infomatec-Software auf Linux stützt. Ein Diebstahl, auch von Programm-Teilen, wäre allein deshalb sinnlos. Mehrere Gutachten bestätigten die Version von Harlos und Häfele. Ihr damaliger Anwalt war sicher: Die Sache ist vom Tisch. Die Ermittler indes blieben misstrauisch.

      Wer sucht, der findet. Das gilt auch für Staatsanwälte

      Allerdings machte die Infomatec auch Fehler. Auf der Hauptversammlung (HV) am 24. Juni 1999 stellte die Firma ihren Aktionären ihre neue Surfstation vor. Sie brauchte nach den schlechten Zahlen von 1998 positive Nachrichten. Aber es gab Probleme: Die angemietete Halle war nicht auf eine Hightech-HV ausgelegt. Die Surfstations ließen sich nicht in ausreichender Zahl installieren. Da beschloss man in aller Eile, berichten ehemalige Mitarbeiter, im Foyer Surfstations aufzubauen, die mit der Computime-Software liefen. Dabei sei es keinesfalls darum gegangen, die Aktionäre zu täuschen, man habe ihnen lediglich einen ersten Eindruck vom Produkt vermitteln wollen. Eine verständliche, aber falsche Entscheidung. Die Kripo bekam Wind davon. Spätestens ab da dürfte die Infomatec auf der Liste der Verdächtigen gestanden haben.
      Die Infomatec jedoch feierte zunächst Erfolge. Nach der Ad-hoc-Mitteilung über den Abschluss des Rahmenabkommens mit der Mobilcom – „größter Deal der Firmengeschichte“ – stieg der Kurs noch einmal kräftig.
      Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei waren davon wohl wenig beeindruckt. Beamte sind wie andere Menschen auch: Haben sie erstmal Verdacht geschöpft, lassen sie nicht locker, interpretieren alles, was passiert, vor diesem Hintergrund. Und warten auf ihre Chance.
      In Augsburg werden Harlos und Häfele bewundert. Aber man beobachtet sie auch. Was für Autos fahren sie? Harlos: einen Bugatti. Häfele: einen Ferrari. Ferrari aber fuhr Häfele schon vorher. Dennoch: Irgendwie protzig ist das schon. Schlagen die Infomatecer nicht über die Stränge? Vielleicht mischt sich in dieser Zeit die Bewunderung zum ersten Mal mit Neid.
      Doch für Neid gibt es immer weniger Grund. Im Sommer 2000 korrigiert Infomatec die Planzahlen nach unten: Der angepeilte Umsatz von 100 Millionen Euro werde nicht erreicht. Man rechne nur noch mit 50 Millionen Euro. Es kommt noch schlimmer: In der »Computerwoche« erscheint am 18. August 2000 der verhängnisvolle Artikel. Über mangelhaften Vertrieb schreibt das Magazin, über möglicherweise nicht existierende Kunden und darüber, dass die Mobilcom nur 14000 statt der in der Ad-Hoc-Mitteilung in Aussicht gestellten 100000 Surfstations verkauft habe. Und mehr.
      Die Aktie fällt. Von Kursmanipulation und Insider-Handel ist plötzlich die Rede. Die Banken kündigen die Kreditlinien. Die Betreuerbanken am Neuen Markt, die WestLB und Sal. Oppenheim kündigen die Zusammenarbeit auf. Der WestLB-Manager Volker Müller-Scheessel legt seinen Infomatec-Aufsichtsratsvorsitz nieder.
      Auf einer Pressekonferenz am 15. September 2000 gehen Harlos und Häfele in die Offensive: Die Vorwürfe des InsiderHandels und der Kursmanipulation seien haltlos, sagt Harlos auf der Konferenz. Und der Justitiar des Unternehmens erklärt: Ja, die beiden Gründer hätten nach Ablauf der Sperrfrist nach der Kapitalerhöhung im Februar 1999 je 62500 Aktien über die WestLB verkauft. Der Zeitpunkt sei aber vorher mit der Bank besprochen worden, sagt Harlos. Eben weil man einen Insider-Verdacht gar nicht erst aufkommen lassen wollte. Auch am Vorwurf der irreführenden Ad-hoc-Mitteilung sei nichts dran: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sei man selbstverständlich davon ausgegangen, dass das angekündigte Rahmenabkommen über die Lieferung der Surfstations an Mobilcom tatsächlich erfüllt würde. Infomatec erwäge sogar eine Klage gegen Mobilcom, weil die den Vertrag nicht erfüllen will. Harlos und Häfele kündigen selbst ihren Rücktritt bis Jahresende an, „um den Weg für einen Neuanfang frei zu machen“. Aus den einstigen Helden sind Verlierer geworden.
      Wenn eine Niederlage öffentlich wird, beginnt eigentlich schon die Strafe. Kurz nach der Pressekonferenz durchsuchen die Behörden die Büros und Privathäuser der Gründer und nehmen viel Material mit. Wie sich herausstellt, ist die Kripo schon seit Monaten dabei, Mitarbeiter intensiv zu befragen. Bei den Recherchen landete offenbar auch schon mal ein Fax bei den Geschäftspartnern von Infomatec. Versehentlich natürlich. Warum sich die Ermittler so in die Sache verbissen? Panos Pananis, der Rechtsanwalt von Harlos, kann das nicht beantworten, er hält die Vorwürfe für „unzutreffend und zum Teil sogar für abenteuerlich“. Aber er deutet einen Grund an: Einige Staatsanwaltschaften wollten sich profilieren. Auch der Frankfurter Anwalt Hamm sagt: „Mittlerweile meinen manche, ein weißer Kragen allein mache schon verdächtig.“

      Egal wie das Urteil ausfällt, der Manager hat verloren

      Die Behörden selbst bestreiten das. Alfred Leu, Oberstaatsanwalt in Köln, etwa sagt: „Wir ermitteln nur, wenn wir dafür einen Grund sehen.“ Im Übrigen stelle die Staatsanwaltschaft Köln 70 bis 80 Prozent der Verfahren ein. Und: „Den Ehrgeiz, möglichst viele Anklageschriften zu formulieren, hat hier niemand.“ Auch sein Hamburger Kollege Bagger sagt: „Bei den Ermittlungen kommt öfter nichts raus als das, was dabei rauskommt.“
      Für den, bei dem etwas rauskommt, wird die Lage allerdings unangenehm. Denn wenn der Richter das Verfahren zulässt, geht es vor Gericht. Schon die Mitteilung, dass gegen sie ermittelt wird, ist für die allermeisten Manager ein Schock. Viele finden es ungerecht, sagt Hamm, dass ausgerechnet sie unter Verdacht stehen. Aber: Im Unrecht gibt es keine Gleichheit. Und der gute Wille schützt nicht vor Strafverfolgung.
      Damit müssen Führungskräfte leben. Für den Tatbestand Untreue etwa reicht es aus, wenn ein Manager das überlassene Vermögen gefährdet hat, weil er mit einem riskanten Deal die Firma retten wollte. Auch wenn er sich nicht bereichern wollte. Doch wo fängt das an? „Wenn’s gut geht, bekommt er das Bundesverdienstkreuz, wenn nicht, geht er ins Gefängnis“, sagt Hamm.
      Dass es so weit kommen könnte, damit rechnen die wenigsten. Schließlich umgeben sie sich mit den besten Anwälten und Beratern. Aber die, sagt Anwalt Birkenstock, entbinden den Manager nicht, Antworten auf die wesentlichen Grundfragen zu finden: Sind die Leistungen wie versprochen erfüllt worden? Und: In wessen Interesse waren die vereinbarten Geschäfte?
      Was aber passiert, wenn ein Angeklagter tatsächlich verurteilt wird? „Dann lebt er mit dem Makel“, sagt Leu. Oberstaatsanwalt Bagger hat beobachtet, dass viele Täter ganz gut mit der Verurteilung leben können. Die Verurteilten selbst empfinden das allerdings in vielen Fällen anders: „Viele sind wirtschaftlich am Ende und finden keine Anstellung mehr“, weiß Birkenstock. Und so manch einer verlässt fluchtartig das Land.
      Wenn er es sich leisten kann. Denn die Kosten für die Verfahren sind hoch, besonders, wenn Gutachten erstellt werden müssen. Hinzu kommen die Honorarsätze der Rechtsanwälte. Selbst, wenn ein Fall gar nicht vor Gericht geht, kann es für den Beschuldigten teuer werden: Die Kosten der Verteidigung im Ermittlungsverfahren tragen die Beschuldigten.
      So ist das auch bei Infomatec. Dass die Staatsanwaltschaft das Vermögen von Harlos und Häfele beschlagnahmt hat, macht die Sache nicht leichter. Ihre Verteidiger können sie sich nur leisten, weil ihnen Freunde das Geld geben. Auch sonst ist die Lage nicht rosig: Die beiden Ex-Millionäre wohnen wieder bei ihren Eltern. Handys, Autos, alles müssen sie sich von Gönnern bezahlen lassen, die fest daran glauben, dass die beiden die Infomatec, die seit Mai 2001 von einem Insolvenzverwalter geführt wird, wieder auf die Beine stellen können. Die Aussichten dafür sind gar nicht mal so schlecht. Sogar der vom Gericht eingesetzte Insolvenzverwalter Werner Schneider hält die Firma für sanierungsfähig. Allerdings: Ganz ohne Geld ist es fast unmöglich für Harlos und Häfele, wieder ins Geschäft einzusteigen. Und noch droht ihnen, dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sie erhebt.
      Das beschäftigt sie. Tag und Nacht. Natürlich ahnen sie, dass es wohl so weit kommen wird. U-Haft schafft Rechtskraft, lautet eine Juristenweisheit. Dabei ist fraglich, ob die U-Haft überhaupt gerechtfertigt war: Verdunklungsgefahr vermuteten die Beamten nicht. Und über ihre Begründung für die Fluchtgefahr lässt sich diskutieren: Sie gaben nämlich an, Harlos und Häfele, die beide aus der Gegend kommen, Familie und Kinder haben, hätten kaum soziale Bindungen. Auch das Chalet in der Schweiz, das die Beamten als Fluchtort ausgemacht hatten, gehörte Gerhard Harlos gar nicht – bei den gefundenen Unterlagen handelte es sich um Werbematerial. Warum sie dennoch so lange in U-Haft saßen? Auf den Rechtsbeistand kommt es eben auch an. Erst als sie neue Anwälte engagierten, hatte die Haftbeschwerde Erfolg.
      Wie die Sache ausgeht, ist noch offen. Sicher ist: Für alle, die mit Wirtschaft zu tun haben, ist ein Verfahren gelaufen, sobald es bekannt wird. Sie verlieren jeden Verbündeten – die Öffentlichkeit ist überzeugt, dass sie schuldig sind, ihre Kollegen und Partner wenden sich von ihnen ab, um nicht selbst ins Visier der Behörden zu geraten. Selbst, wenn am Ende doch ihre Unschuld bewiesen würde – wer glaubt ihnen dann noch? -----|
      Avatar
      schrieb am 16.05.02 00:31:40
      Beitrag Nr. 21 ()
      So viel Lügen kann man also in eine Richtigstellung packen?

      Harlos und Häfele haben in der Mobilcom Adhoc kaum die Wahrheit gesagt, was auch für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens galt.

      Es ist schon erstaunlich, dass solche Herren davon kommen.

      Gruss gg
      Avatar
      schrieb am 16.05.02 09:46:04
      Beitrag Nr. 22 ()
      woher weisst du das gg ? vieleicht solltest du als Kronzeuge auftreten !
      Avatar
      schrieb am 21.05.02 12:24:11
      Beitrag Nr. 23 ()
      cyb - sie kommen ja nicht davon, weil sie nichts falsch gemacht haben - so tun sie aber.
      Sie kommen davon, weil man Ihnen keinen Vorsatz nachweisen kann. Was ungefähr so ist, als wenn ich Dich mit geladener, entsicherter Pistole erschieße, und dann wegen fehlendem Vorsatz freigesprochen werde (Vorsicht Satire: es war halt ein Unfall, die Waffe habe ich zufällig dabei, entsichert habe ich sie, um mich zu vergewissern, dass die Sicherungshebell noch beweglich ist, auf Dich gezielt habe ich aus Jux, und der Schuss ging los, weil ich niesen mußte).

      Gruss gg
      Avatar
      schrieb am 21.05.02 19:23:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      naja ...
      Avatar
      schrieb am 21.05.02 19:46:21
      Beitrag Nr. 25 ()
      Wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Vorstände Mist gebaut haben, dann haben diese das wohl auch nicht getan!

      Es ist ein Wunschtraum, für verlorenes Geld Ersatz zu bekommen durch eine einfache Klage. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich!


      Auch Du
      Deutscher Körper
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 08:30:27
      Beitrag Nr. 26 ()
      hm, der ausverkauf der letzten tage sieht mir nicht wie ein ernstzunehmender rettungsversuch aus. ich hab eher den eindruck, dass die letzten restposten verkauft werden, weil der sinkende kahn langsam voll wasser läuft. zudem ist es im board verdächtig still und auf den hp der afi bzw. infomatec rührt sich auch nichts mehr.
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 10:03:35
      Beitrag Nr. 27 ()
      Die Börse wird bald nicht mehr existieren.Schnell noch 90 Euro retten . *g
      Avatar
      schrieb am 17.06.02 11:24:15
      Beitrag Nr. 28 ()
      hm, stabiler Abwärtstrend trotz leicht steigendem Markt...das hört sich nicht gut an. Waren die Durchhalteparolen etwa wieder nur Blendung der Kleinanleger? Langsam kommen mir ernste Zweifel....auch wenn peu a peu die Klagen gegen die Ex-Vorstände abgeschmettert werden......
      Avatar
      schrieb am 18.06.02 23:24:42
      Beitrag Nr. 29 ()
      *g
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 18:41:29
      Beitrag Nr. 30 ()
      News :

      (12.06.02) Erneut weißt Landgericht Schadensersatzklage gegen Infomatec-Gründer und -Vorstände ab! Das Landgericht Augsburg hat auch heute wieder unter Aktenzeichen 3O 2086/01, eine Schadensersatzklage von Kleinaktionären gegen den Vorstand der Infomatec AG Gerhard Harlos und den ehemaligen Vorstand Alexander Häfele abgewiesen. Der Richter gab in seiner mündlichen Urteilsverkündung verschiedene Gründe für die Abweisung der Klage an.
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 07:37:47
      Beitrag Nr. 31 ()
      ich weiss ja nicht, wie viele aktive oder ehemalige Mitarbeiter von ifo sich hier im Board tummeln oder ob (wovon ich ausgehe) auch ein paar Herren der Vorstandsetage, die den Kampf gg die Insolvenz führen, einen Account bei w:o haben *g*, aber wenn dem so ist, wäre es sicher für alle Beteiligten (die an ifo glauben und ihr die Treue halten) recht angenehm etwas über den aktuellen Stand, die Zeitplanung, Hindernisse, Chancen o.ä. zu erfahren. Weiss denn keiner was????
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 13:11:50
      Beitrag Nr. 32 ()
      Es ist so, dass Du bei http://www.aktionaere-infomatec.de/
      mit Herrn Schlumprecht, einem sehr netten Lehrer aus Augsburg. Er kennt sich in der Materie sehr gut aus und gibt sehr gerne Auskunft. Er hat auch sehr gute Kontakte zum Management.

      Kannst ja Deine erreichten Informationen hier reinstellen, wenn Du angerufen hast. Also wenn Du was wissen willst, Herr Schlumprecht ist sehr kompetent, und selbst leidender Aktionär. Sag Ihm bitte einen Gruss von Banane :)


      Viele Grüsse
      Banane
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 07:25:04
      Beitrag Nr. 33 ()
      so nach und nach werden alle Kerzchen ausgeblassen....dann ist die Feier zu Ende :( Mich beschleicht ein ganz komisches Gefühl.....
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 08:03:19
      Beitrag Nr. 34 ()
      Downpusher , du willst doch nur wieder 120 Stück zu 1 cent abgreifen *ggg


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      +++Stellungnahme des Vorstandes der Infomatec AG z. Presseartikel . . .