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    Darf ich aus eingeschränktem Halteverbot abgeschleppt werden? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.06.02 08:24:19 von
    neuester Beitrag 05.06.02 11:55:12 von
    Beiträge: 7
    ID: 594.484
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      Avatar
      schrieb am 05.06.02 08:24:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Rein rechtlich ja.
      Jedoch wohne ich im Innenstadtbereich einer Grosstadt,in der man entweder bezahlen muss,oder es eingeschränktes Halteverbot gibt.
      Darum kümmert sich jedoch niemand,und im Allgemeinen interessierts auch keinen.Die Regelung ist auch völlig sinnlos,da es bei Einhalten zu totalem Verkehrschaos kommen wuerde.
      Nach einem Jahr bin ich jedoch abgeschleppt worden.
      Hab ich ein Recht,die Bezahlung zu verweigern,da ich mich auf Gewohnheitsrecht,auf das Recht für Parkraum für Anwohner oder dergleichen berufen kann?
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 08:29:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Servus!!

      Natürlich musst du bezahlen und das zurecht!!!
      Ich komm selber aus einer Großstadt (München) und da musst du dir halt einen Parkplatz mieten oder einen Stellplatz kaufen oder eben suchen.

      Mann kanns auch machen wie du, aber dann muss mann die Konsequenzen tragen!!

      Schubi
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 08:32:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      ..."und im Allgemeinen interessierts auch keinen."
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 08:54:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      .
      du sagst es ja selber. So sind halt die Dinge des Lebens in einer Großstadt.
      Man könnte auch aus der Stadt ausziehen. Dann gibts auch wieder frei parken.
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 09:06:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich benutze kein Auto und wurde auch noch nie abgeschleppt.
      Du hast beides!
      Die Welt ist ja so ungerecht! :cry:

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      Avatar
      schrieb am 05.06.02 10:13:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das mit dem Stellplatz mieten ist natürlich ein Argument,würde jedoch jeder einen Stellplatz mieten wollen,gaebe es nicht genügend.
      Ich hab auch keine Ahnung,wo man da Stellplätze mieten kann,vielleicht 5 Kilometer vom Wohnbereich weg?
      Das mit der Sinnlosigkeit des eingeschränkten Halteverbots ist wohl einsichtig,denn wenn niemand dort parken würde,blieben den Geschäften als Konsequenz ja auch die Kunden weg.
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 11:55:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      @cooltrader

      das ist halt der nachteil direkt "am puls
      der gross-stadt" zu sein. in den alten wohn-
      gebaeuden gibts einfach auch keine garagen
      und stellplaetze. bei neuen wohnungen ist
      zumindest einer pflicht.

      GGG


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