Baukindergeld 2mal in Anspruch nehmen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.06.02 00:14:31 von
neuester Beitrag 06.10.02 22:01:45 von
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ID: 602.033
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Hallo,
ich sehe in den nächsten Wochen Vaterfreuden entgegen und
da ich mit meiner Ehefrau seit 1998 in einer selbstgenutzten
ETW wohne beziehen wir seitdem auch Eigenheimförderung.
Wir wollen dann auch demnächst Baukindergeld beantragen
(unser erstes Kind). Anspruch auf das Baukindergeld haben
wir aber wohl leider nur noch für den verbleibenden Zeitraum
der Grundförderung, d.h. 4 Jahre nur (2002-2005).
Mir stellt sich nun die Frage, wenn wir nach dem Förderzeit-
raum die ETW verkaufen und anschließend entweder neu bauen
bzw. Gebrauchtimmobilie kaufen (der Wohnraum in der ETW wird
auf Dauer auch zu eng) bekommen wir dann auch für die uns
als Ehepartner zustehende zweite Eigenheimförderung zugleich
nochmal Baukindergeld (auch 8 Jahre lang) für unser erstes
Kind?
Ich hoffe, ich habe es nicht zu kompliziert beschrieben!
Gruß
romeo1
ich sehe in den nächsten Wochen Vaterfreuden entgegen und
da ich mit meiner Ehefrau seit 1998 in einer selbstgenutzten
ETW wohne beziehen wir seitdem auch Eigenheimförderung.
Wir wollen dann auch demnächst Baukindergeld beantragen
(unser erstes Kind). Anspruch auf das Baukindergeld haben
wir aber wohl leider nur noch für den verbleibenden Zeitraum
der Grundförderung, d.h. 4 Jahre nur (2002-2005).
Mir stellt sich nun die Frage, wenn wir nach dem Förderzeit-
raum die ETW verkaufen und anschließend entweder neu bauen
bzw. Gebrauchtimmobilie kaufen (der Wohnraum in der ETW wird
auf Dauer auch zu eng) bekommen wir dann auch für die uns
als Ehepartner zustehende zweite Eigenheimförderung zugleich
nochmal Baukindergeld (auch 8 Jahre lang) für unser erstes
Kind?
Ich hoffe, ich habe es nicht zu kompliziert beschrieben!
Gruß
romeo1
Ja
natürlich....
Nein, warum?
Entschuldigt bitte, daß ich so weit ausgeholt habe!
Diesmal in Kurzform:
lt. Gesetz gilt: "Eheleute mit steuerlicher Zusammenveranla-
gung können Wohneigentumsförderung 2mal in Anspruch nehmen".
d.h. für die ETW bekommen wir Eigenheimförderung und für ein
zweites "Objekt" würden wir auch Eigenheimförderung in
Anspruch nehmen können.
Nur: bekommt man bei der zweiten Eigenheimförderung
(8 Jahre lang) auch zugleich nochmal zusätzlich Baukindergeld (wenn man insgesamt 1 Kind hat),
oder ist das Baukindergeld bereits mit dem ersten "Objekt" verbraucht?
MfG
romeo1
Diesmal in Kurzform:
lt. Gesetz gilt: "Eheleute mit steuerlicher Zusammenveranla-
gung können Wohneigentumsförderung 2mal in Anspruch nehmen".
d.h. für die ETW bekommen wir Eigenheimförderung und für ein
zweites "Objekt" würden wir auch Eigenheimförderung in
Anspruch nehmen können.
Nur: bekommt man bei der zweiten Eigenheimförderung
(8 Jahre lang) auch zugleich nochmal zusätzlich Baukindergeld (wenn man insgesamt 1 Kind hat),
oder ist das Baukindergeld bereits mit dem ersten "Objekt" verbraucht?
MfG
romeo1
Eigenheimzulage wird nur EINMALIG gezahlt (gilt natürlich auch für´s Baukindergeld), eine zweite Förderung ist nicht vorgesehen.
mfg
Kappo
mfg
Kappo
"Eigenheimzulage wird nur EINMALIG gezahlt" - pro Person
Hi,
die Antwort auf die Eingangsfrage würde mich auch interessieren.
Das man als Ehepaar die Eigenheimzulage 2x in Anspruch nehmen kann ist unstrittig, aber wie ist es mit dem Baukindergeld????........weiß es Jemand von Euch???
die Antwort auf die Eingangsfrage würde mich auch interessieren.
Das man als Ehepaar die Eigenheimzulage 2x in Anspruch nehmen kann ist unstrittig, aber wie ist es mit dem Baukindergeld????........weiß es Jemand von Euch???
Hallo!
Ich bin der Meinung,dass die Kinderzulage nach § 9 Abs.5 EigZulG auch für das Folgeobjekt gezahlt wird.
Voraussetzung ist,dass "der Anspruchsberechtigte oder sein Ehegatte im jeweiligen Kalenderjahr des Förderzeitraums einen Kinderfreibetrag(oder Kindergeld) erhält und dass das Kind zum Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört oder gehört hat."
Gruß,Dollarking2000
Ich bin der Meinung,dass die Kinderzulage nach § 9 Abs.5 EigZulG auch für das Folgeobjekt gezahlt wird.
Voraussetzung ist,dass "der Anspruchsberechtigte oder sein Ehegatte im jeweiligen Kalenderjahr des Förderzeitraums einen Kinderfreibetrag(oder Kindergeld) erhält und dass das Kind zum Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört oder gehört hat."
Gruß,Dollarking2000
Hallo,
sind die Voraussetzungen für die EHZ gegeben, dann kannst
du unter folgenden zusätzlichen Bedingungen auch die Kinderzulage
bekommen:
Zum Zeitpunkt des Bezugs des begünstigten Objekts oder zu
einem späteren Zeitpunkt muß:
a.)
der Anspruchsberechtigte der EHZ für das Kind im jeweiligen
Kalenderjahr des Förderzeitraums für zumindest einen Monat
einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld bekommen
b.)
das Kind muß zum inländischen Haushalt des Anspruchsberechtigten
gehören.
Bei dir dürften die Voraussetzungen erfüllt sein, d.h. wenn du
für das zweite Objekt die EHZ bekommst, dann steht dir auch die
Kinderzulage zu.
Wichtig:
Falls du schon früher mal die Förderung nach 10e-EStG oder
ganz früher eine erhöhte Abschreibung nach 7b EStG beansprucht
hast, dann steht euch wegen Objektverbrauch gar keine zweite
EHZ zu. (Auch Ehegatten fragen, falls dieser in der Vergangenheit
mal, vielleicht mit jemand anderem, Miteigentum erworben hat,
wir oft vergessen !!)
Tipp:
Falls du je zufällig Ende 2005 an dein Tarumhaus kommst,
dann kannst du zwar die EHZ für 2005 doppelt bekommen (also
das 8. Jahr der ersten EHZ und das 1. Jahr der zweiten EHZ falls
du noch in 2005 einziehst), du bekommst für dein Kind aber
nur 1x die Kinderzulage (§9 Abs. 5 Satz 4 EigZulG - keine
Doppelförderung für ein Kind im gleichen Jahr)
deshalb: neues Objekt dann möglichst erst 2006 beziehen,
sonst verlierst du 1x 767 Euro Kinderzulage.
Grüße
Hasi
sind die Voraussetzungen für die EHZ gegeben, dann kannst
du unter folgenden zusätzlichen Bedingungen auch die Kinderzulage
bekommen:
Zum Zeitpunkt des Bezugs des begünstigten Objekts oder zu
einem späteren Zeitpunkt muß:
a.)
der Anspruchsberechtigte der EHZ für das Kind im jeweiligen
Kalenderjahr des Förderzeitraums für zumindest einen Monat
einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld bekommen
b.)
das Kind muß zum inländischen Haushalt des Anspruchsberechtigten
gehören.
Bei dir dürften die Voraussetzungen erfüllt sein, d.h. wenn du
für das zweite Objekt die EHZ bekommst, dann steht dir auch die
Kinderzulage zu.
Wichtig:
Falls du schon früher mal die Förderung nach 10e-EStG oder
ganz früher eine erhöhte Abschreibung nach 7b EStG beansprucht
hast, dann steht euch wegen Objektverbrauch gar keine zweite
EHZ zu. (Auch Ehegatten fragen, falls dieser in der Vergangenheit
mal, vielleicht mit jemand anderem, Miteigentum erworben hat,
wir oft vergessen !!)
Tipp:
Falls du je zufällig Ende 2005 an dein Tarumhaus kommst,
dann kannst du zwar die EHZ für 2005 doppelt bekommen (also
das 8. Jahr der ersten EHZ und das 1. Jahr der zweiten EHZ falls
du noch in 2005 einziehst), du bekommst für dein Kind aber
nur 1x die Kinderzulage (§9 Abs. 5 Satz 4 EigZulG - keine
Doppelförderung für ein Kind im gleichen Jahr)
deshalb: neues Objekt dann möglichst erst 2006 beziehen,
sonst verlierst du 1x 767 Euro Kinderzulage.
Grüße
Hasi
Dank an Euch, dann müßte es auch für einen geplanten Anbau gelten, oder?
Was wäre wenn man für 20000€ anbaut, dann gibts jährlich 5% EHZ und ca. 1500€ Baukindergeld für 2 Kinder???
In 8 jahren wären es 20000€ Förderung
Was wäre wenn man für 20000€ anbaut, dann gibts jährlich 5% EHZ und ca. 1500€ Baukindergeld für 2 Kinder???
In 8 jahren wären es 20000€ Förderung
Anbau in 2002 für 20.000,00 Euro / 2 Kinder
Wenn die sonstigen Voraussetzungen (Einkunftsgrenzen etc.) erfüllt sind:
1.)
der Anbau wäre dann das zweite Objekt (dann Objektverbrauch)
2.)
EHZ möglich, aber bei Ausbauten/Erweiterungen (Wintergarten etc.) nur 2,5 % der Bemessungsgrundlage 20.000,00 x 2,5% = 500 Euro pro Jahr!
Erweiterungen und Anbauten werden wie "gebrauchte" Objekte behandelt = 2,5%
3.)
Kinderzulage 767 Euro pro Kind pro Jahr!
Achtung!!!
Deckelung der EHZ (inkl. Kinderzulage) auf 50% der Bemessungsgrundlage, d.h. in diesem Fall Deckelung auf 10.000 Euro insg.,
aber nicht die Bemessunsggrundlage anteilig mindern, sondern:
2002: EHZ 500,00 + Kinderzulage 767 x 2 = 2.034,00
2003: wie oben: 2.034,00
2004: wie oben: 2.034,00
2005: wie oben: 2.034,00
2006: 1.864,00 (max. 50% von 20.000,00 = 10.0000 ./. 2034 x 4)
ab 2007: keine EHZ/Kinderzulage mehr.
Grüße
Hasi
Wenn die sonstigen Voraussetzungen (Einkunftsgrenzen etc.) erfüllt sind:
1.)
der Anbau wäre dann das zweite Objekt (dann Objektverbrauch)
2.)
EHZ möglich, aber bei Ausbauten/Erweiterungen (Wintergarten etc.) nur 2,5 % der Bemessungsgrundlage 20.000,00 x 2,5% = 500 Euro pro Jahr!
Erweiterungen und Anbauten werden wie "gebrauchte" Objekte behandelt = 2,5%
3.)
Kinderzulage 767 Euro pro Kind pro Jahr!
Achtung!!!
Deckelung der EHZ (inkl. Kinderzulage) auf 50% der Bemessungsgrundlage, d.h. in diesem Fall Deckelung auf 10.000 Euro insg.,
aber nicht die Bemessunsggrundlage anteilig mindern, sondern:
2002: EHZ 500,00 + Kinderzulage 767 x 2 = 2.034,00
2003: wie oben: 2.034,00
2004: wie oben: 2.034,00
2005: wie oben: 2.034,00
2006: 1.864,00 (max. 50% von 20.000,00 = 10.0000 ./. 2034 x 4)
ab 2007: keine EHZ/Kinderzulage mehr.
Grüße
Hasi
Danke Hasi, Du hast mir echt weitergeholfen!!!
Gruß Nuukman
Gruß Nuukman
Gern geschehen,
was planst du denn für einen Anbau? Da gibt es einiges
zu beachten.
Grüße
was planst du denn für einen Anbau? Da gibt es einiges
zu beachten.
Grüße
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