Mehmet löst Ron Sommer ab - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.07.02 18:39:05 von
neuester Beitrag 16.07.02 21:56:07 von
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Alleiniges Regierungziel war,Ron Sommer durch
Mehmet abzulösen, Deutschlands As im Ärmel!
Gruss
Mehmet abzulösen, Deutschlands As im Ärmel!
Gruss
Im Namen des Volkes...
...werden Straftäter ins Land geholt. Wie kann man sowas noch [blegal[/b] verhindern ?
Mir fällt keine Lösung ein, gerade wenn man unsere Justiz betrachtet.
GauJones
...werden Straftäter ins Land geholt. Wie kann man sowas noch [blegal[/b] verhindern ?
Mir fällt keine Lösung ein, gerade wenn man unsere Justiz betrachtet.
GauJones
Gebt mal Ron Sommer in die Stichwortesuche ein, und betrachtet die Threads VOR seinen Abtritts-Spekulationen.
Er wurde hier im Board gehaßt.
Und jetzt ist er ein Vorstand, den alle doch irgendwie toll finden
Telekom-Aktionäre gehören von der Börse ausgeschlossen!
Er wurde hier im Board gehaßt.
Und jetzt ist er ein Vorstand, den alle doch irgendwie toll finden
Telekom-Aktionäre gehören von der Börse ausgeschlossen!
Gau Jones,
Dir kann geholfen werden. Dein Helfer ist der Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes. (Das Grundgesetz, also die Verfassung, wird ja totgeschwiegen - nicht mal VIPs kennen es. Olaf Henkel hat es mal zum Gegenstand einer Strafanzeige gemacht, weil er es für verfassungswidrige kommunistische Hetze hielt.)
Art.20 Abs,4 gibt Dir nicht nur ein Wiederstandsrecht sondern verpflichtet Dich geradezu, Wiederstand zu leisten, wenn es unternommen wird, die Ordnung des Art.20 zu beseitigen. Darin sind u.a. die Staatsziele Sozialstaatlichkeit und Rechtsstaatlichkeit festgeschrieben.
Ausfluß daraus und aus Art.14 (Eigentum verpflichtet...) in Verbindung mit den Grundrechten ist u.a. auch die "Soziale
Marktwirtschaft". Also das, was von den Wallstreet - Jüngern
als abzuschaffende Konsensgesellschaft und zu zerschlagende Deutschland AG bezeichnet wird.
N-tv und beinahe alle anderen Medien, aber auch Ron faseln indes ständig von "Freier Marktwirtschaft". Sie hat aber gebunden zu sein. Deshalb ist z. B. auch die Privatisiererei verfassungswidrig.
Besonders aber, weil "Der Markt" weder "das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit", noch die sonstigen institutionellen Rechtsgüter garantieren kann.
Das Widerstandsrecht greift aber erst dann, wenn der Rechtsweg und andere Mittel versagen.
Das scheint inzwischen der Fall zu sein - auch im Falle "Mehmet".
Dir kann geholfen werden. Dein Helfer ist der Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes. (Das Grundgesetz, also die Verfassung, wird ja totgeschwiegen - nicht mal VIPs kennen es. Olaf Henkel hat es mal zum Gegenstand einer Strafanzeige gemacht, weil er es für verfassungswidrige kommunistische Hetze hielt.)
Art.20 Abs,4 gibt Dir nicht nur ein Wiederstandsrecht sondern verpflichtet Dich geradezu, Wiederstand zu leisten, wenn es unternommen wird, die Ordnung des Art.20 zu beseitigen. Darin sind u.a. die Staatsziele Sozialstaatlichkeit und Rechtsstaatlichkeit festgeschrieben.
Ausfluß daraus und aus Art.14 (Eigentum verpflichtet...) in Verbindung mit den Grundrechten ist u.a. auch die "Soziale
Marktwirtschaft". Also das, was von den Wallstreet - Jüngern
als abzuschaffende Konsensgesellschaft und zu zerschlagende Deutschland AG bezeichnet wird.
N-tv und beinahe alle anderen Medien, aber auch Ron faseln indes ständig von "Freier Marktwirtschaft". Sie hat aber gebunden zu sein. Deshalb ist z. B. auch die Privatisiererei verfassungswidrig.
Besonders aber, weil "Der Markt" weder "das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit", noch die sonstigen institutionellen Rechtsgüter garantieren kann.
Das Widerstandsrecht greift aber erst dann, wenn der Rechtsweg und andere Mittel versagen.
Das scheint inzwischen der Fall zu sein - auch im Falle "Mehmet".
Bestimmt wird es mit Mehmet kein Sommerloch im Wahlkampf geben.
lustig (Nr. 1).
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