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    Mehmet löst Ron Sommer ab - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.07.02 18:39:05 von
    neuester Beitrag 16.07.02 21:56:07 von
    Beiträge: 6
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      Avatar
      schrieb am 16.07.02 18:39:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Alleiniges Regierungziel war,Ron Sommer durch
      Mehmet abzulösen, Deutschlands As im Ärmel!


      Gruss
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 18:44:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Im Namen des Volkes...

      ...werden Straftäter ins Land geholt. Wie kann man sowas noch [blegal[/b] verhindern ?

      Mir fällt keine Lösung ein, gerade wenn man unsere Justiz betrachtet.:(


      GauJones
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 18:45:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gebt mal Ron Sommer in die Stichwortesuche ein, und betrachtet die Threads VOR seinen Abtritts-Spekulationen.

      Er wurde hier im Board gehaßt.

      Und jetzt ist er ein Vorstand, den alle doch irgendwie toll finden :laugh:

      Telekom-Aktionäre gehören von der Börse ausgeschlossen!
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 19:44:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gau Jones,

      Dir kann geholfen werden. Dein Helfer ist der Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes. (Das Grundgesetz, also die Verfassung, wird ja totgeschwiegen - nicht mal VIPs kennen es. Olaf Henkel hat es mal zum Gegenstand einer Strafanzeige gemacht, weil er es für verfassungswidrige kommunistische Hetze hielt.)

      Art.20 Abs,4 gibt Dir nicht nur ein Wiederstandsrecht sondern verpflichtet Dich geradezu, Wiederstand zu leisten, wenn es unternommen wird, die Ordnung des Art.20 zu beseitigen. Darin sind u.a. die Staatsziele Sozialstaatlichkeit und Rechtsstaatlichkeit festgeschrieben.

      Ausfluß daraus und aus Art.14 (Eigentum verpflichtet...) in Verbindung mit den Grundrechten ist u.a. auch die "Soziale
      Marktwirtschaft". Also das, was von den Wallstreet - Jüngern
      als abzuschaffende Konsensgesellschaft und zu zerschlagende Deutschland AG bezeichnet wird.

      N-tv und beinahe alle anderen Medien, aber auch Ron faseln indes ständig von "Freier Marktwirtschaft". Sie hat aber gebunden zu sein. Deshalb ist z. B. auch die Privatisiererei verfassungswidrig.

      Besonders aber, weil "Der Markt" weder "das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit", noch die sonstigen institutionellen Rechtsgüter garantieren kann.

      Das Widerstandsrecht greift aber erst dann, wenn der Rechtsweg und andere Mittel versagen.

      Das scheint inzwischen der Fall zu sein - auch im Falle "Mehmet".
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 21:29:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bestimmt wird es mit Mehmet kein Sommerloch im Wahlkampf geben.

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      Avatar
      schrieb am 16.07.02 21:56:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      lustig (Nr. 1). :laugh:


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