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    Immer klagen die Arbeitslosen, warum nicht auch mal die Freizeitlosen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.09.02 10:40:27 von
    neuester Beitrag 13.09.02 11:13:08 von
    Beiträge: 7
    ID: 632.562
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      Avatar
      schrieb am 13.09.02 10:40:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ist doch wahr, da können die Arbeitslosen den ganzen Tag im Liegestuhl liegen oder am Strand spazieren gehen und wir knechten uns den ganzen Tag ab, damit Herrn Eichel uns unseren Lohn wieder abknöpfen kann, mit dem dann die Bonunsmeilen der Parlamentarier finanziert werden, oder die Kohle, die keiner braucht, subventioniert wird.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 10:42:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      zuerst aber offensichtlich die Hirnlosen. :D
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 10:45:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich frage mich, warum die Berufstätigen, denen ja die Hälfte ihres Einkommens abgenommen wird und später über weitere Steuern der Rest, sich nicht wehren gegen die Arbeitslosigkeit, die genau sie finanzieren.

      Aber das ist eben die Deutsche Mentalität: " Was juckt mich Arbeitslosogkeit, ich hab ja Arbeit" ...grotesk!
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 10:45:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      @euro
      nicht nur die kohle wird subventioniert
      auch zucker obwohl südzucker fette gewinne fährt
      und viele andere dinge
      die neuste vorderung nach subventionen kommt vom verband der
      taxiunternehmer
      gut gel

      lalli1
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 10:47:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Lalli, war ja auch nur ein Beispiel :-) Westerwelle bringt die Sache ja auf den Punkt.

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      schrieb am 13.09.02 10:53:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      wieso arbeitslose die den ganzen tag faul im liegestuhl liegen ?
      so ein blödsinn !
      ich als arbeitsloser hab dazu gar keine zeit,ich muss mich schliesslich um mein depot kümmern,nachmittag mein handycap (8) beim golf verbessern,und abends wartet die schickeria in diversen scene-lokalen auf mich...
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 11:13:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nach einem Urteil, des Bundessozialgerichts hat eine Sozialhilfeempfängerin Anspruch auf Erstattung des teuersten im markt befindlichen Schulranzens, Scout, damit Sohnemann nicht am ersten Schultag sozial ausgegrenzt wird.

      Dann müßte ihr Ehemann folgerichtig mit gleicher Begründung Anspruch auf einen Ferrari haben, wenn er damit Sohnemann von der Schule abholt.


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