Sollte nicht gestern.... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.11.02 09:33:06 von
neuester Beitrag 08.11.02 11:25:26 von
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im Bundestag über die Erhöhung der BBG in der Krankenversicherung abgestimmt werden?
Hat jemand nähere Infos für mich?
Danke!
obolus
Hat jemand nähere Infos für mich?
Danke!
obolus
Ja, voila:
BBG in der Krankenversicherung: 3.450€
BBG in der Rentenversicherung: 5.100€
Diese Schweine!!!!
BBG in der Krankenversicherung: 3.450€
BBG in der Rentenversicherung: 5.100€
Diese Schweine!!!!
Die wollten doch auf 3825.- erhöhen.
Finde ich gut wenn es nur 3450.- sind.
Muss ich mir halt so das Geld wiederholen was mir durch die Steuererhöhung weg genommen wird.
obolus
Finde ich gut wenn es nur 3450.- sind.
Muss ich mir halt so das Geld wiederholen was mir durch die Steuererhöhung weg genommen wird.
obolus
"Bereits privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden davon nicht erfasst. Bei der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ändert sich nichts."
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird deshalb entsprechend der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung auf 75 % dieses Wertes angehoben. Bereits privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden davon nicht erfasst. Bei der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ändert sich nichts
Was denn jetzt?
3450.- oder 3825.-?
3450.- oder 3825.-?
#6: Beides.
Es gilt erstens eine Versicherungspflichtgrenze von 3825 €cken pro Monat. D.h. wer darunter verdient, ist versicherungspflichtig (Ausnahme: jetzt schon privat versichert.)
Es gilt zweitens eine Beitragsbemessungsgrenze von 3450 €. D.h. nur bis zu diesem Betrag wird das Gehalt zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags herangezogen. Wer darüber verdient, zahlt nur den Höchstbetrag.
HTH/NBK
Es gilt erstens eine Versicherungspflichtgrenze von 3825 €cken pro Monat. D.h. wer darunter verdient, ist versicherungspflichtig (Ausnahme: jetzt schon privat versichert.)
Es gilt zweitens eine Beitragsbemessungsgrenze von 3450 €. D.h. nur bis zu diesem Betrag wird das Gehalt zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags herangezogen. Wer darüber verdient, zahlt nur den Höchstbetrag.
HTH/NBK
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