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    "Steuervergünstigungsabbaugesetz" - Hilfe! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.03.03 10:39:54 von
    neuester Beitrag 17.03.03 22:01:49 von
    Beiträge: 12
    ID: 702.839
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      schrieb am 01.03.03 10:39:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich brauche mal eure Hilfe: Angenommen, ich verticke jetzt eine Anleihe, die ich vor dem 21.02. (Verabschiedung des blöden Gesetzes im Bundestag) gekauft habe, wird dann automatisch ein Gewinn in Höhe von 10% des Verkaufserlöses unterstellt und 15% davon gleich abgeltungstechnisch abgeführt? Wäre ja blöde, bei welcher Anleihe macht man schon 10% Kursgewinn und mehr? Danke!
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      schrieb am 01.03.03 11:07:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Keine Panik! Im Land der begrenzten Möglichkeiten ist in diesem Fall mit der Verabschiedung im Bundestag allein dem Steuerzahler keinen Taler aus dem Geldbeutel zu entlocken. Dazu bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 11:16:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Und wenn es so kommt nicht 10% vom Verkaufserlös sondern 10% vom erzielten Gewinn.15% bei Aktiengewinnen,bei inländischen Aktien Halbeinkünfteverfahren!Es werden nur die Gewinne besteuert!Aber erst mal muss der Bundesrat zustimmen und der wird von der CDU dominiert.Es darf bezweifelt werden das die CDU zustimmen wird!
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 12:34:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      22/2003 ... 14. März 2003

      Bundesrat lehnt Steuervergünstigungsabbaugesetz ab
      Umfangreiche Begründung beschlossen


      Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen die Zustimmung verweigert. Er folgte damit entsprechenden Empfehlungen des Finanz- und des Wirtschaftsausschusses. Seiner Ablehnungsentscheidung fügte der Bundesrat eine umfangreiche Begründung bei:

      Die Bundesregierung erhöhe entgegen ihren Versprechungen vor der Wahl mit diesem Gesetz die Steuern auf breiter Front, obwohl Deutschland am Rande einer Rezession stehe, die durch eklatante Fehlentscheidungen in allen Politikbereichen ausgelöst worden sei. Die Bürger und Unternehmen seien tief verunsichert durch gebrochene Wahlversprechen, endlose Diskussionen über Steuererhöhungen, konzeptionslose Gesetzentwürfe und immer wieder durch Ankündigungen von Reformprojekten, die anschließend auf die lange Bank geschoben würden (zum Beispiel Gewerbesteuerreform). Das Steuervergünstigungsabbaugesetz sei ein weiterer Beleg für die chaotische und inkonsequente Finanz- und Steuerpolitik der Bundesregierung. Statt die Steuern zu senken und das Steuerrecht grundlegend zu vereinfachen, würden wahllos die Steuern erhöht. Ohne Rücksicht auf langjährige Planungen und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen würden bewährte Regelungen von heute auf morgen geändert und eine flächendeckende Steuererhöhung in die Wege geleitet. Dieses Gesetz löse keine Probleme, sondern verschärfe die bestehenden und schaffe überdies neue. Die Bundesregierung gehe den falschen und riskanten Weg einer breit angelegten Steuer- und Abgabenerhöhung, obwohl in wirtschaftlich schwierigen Zeiten alles zu vermeiden sei, was den Faktor Arbeit verteuere und Investitionen erschwere.

      Wirtschaft und Arbeitnehmer würden massiv belastet. Sollte das Gesetz in Kraft treten, würde in diesem Jahr die steuerliche Mehrbelastung unter Einbeziehung der bereits beschlossenen Steuererhöhungen wie zum Beispiel der Ökosteuer rund 10 Milliarden EURO betragen. Ab dem Jahr 2004 würde die Zusatzbelastung sogar auf rund 20 Milliarden EURO ansteigen. Hinzu komme die bereits von der Bundesregierung durchgesetzte Erhöhung der Sozialabgaben in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung in diesem Jahr um rund 10 Milliarden EURO. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass angesichts der hohen Abgabenbelastung und der extrem schlechten Wirtschaftslage in Deutschland Steuererhöhungen vermieden werden müssten. Deutschland sei beim Wirtschaftswachstum das Schlusslicht in der Europäischen Union, die Arbeitslosigkeit liege bei 4,6 Millionen, die Unternehmensinsolvenzen seien auf der Rekordhöhe von 40.000, die Investitionen seien in den letzten beiden Jahren deutlich zurückgegangen und der private Konsum sei erstmals seit der Wiedervereinigung im letzten Jahr geschrumpft. Die Bundesregierung habe die eindringlichen Warnungen des Bundesrates in den Wind geschlagen. Die im Bundestag beschlossenen geringfügigen Änderungen reichten bei weitem nicht aus.

      Der Bundesrat verweist exemplarisch auf folgende schädliche Mehrbelastungen im Gesetzesbeschluss des Bundestages:

      - Die Veräußerungsgewinne von vermieteten Immobilien sollen künftig generell mit 15 Prozent besteuert, die Gebäudeabschreibung verschlechtert und die Eigenheimzulage abgebaut werden. Bei der Eigenheimzulage sollen Kinderlose künftig gar keine Eigenheimzulage mehr erhalten und bei einer Familie mit zwei Kindern würde die Zulage im Acht-Jahreszeitraum um insgesamt 12.000 EURO gekürzt werden. Außerdem sollen die Einkommensgrenzen stark abgesenkt werden. Diese Maßnahmen würden die privaten Haushalte sowie den Wohnungsbau nach Ansicht des Bundesrates massiv belasten. In der Bauwirtschaft würden zusätzlich 50.000 Arbeitsplätze abgebaut werden.

      - Für die Unternehmen wird die Verlustverrechnung auf die Hälfte des Gewinns, der 100.000 EURO übersteigt, beschränkt. Das würde nach Auffassung des Bundesrates bedeuten, dass diejenigen Betriebe, die stark investieren oder forschen, bestraft werden, da sie ihre zwangsläufig temporär anfallenden Verluste nicht mehr vollständig mit den Gewinnen eines Jahres verrechnen können. Betroffen wären vor allem auch Unternehmen, die wie zum Beispiel in der Bauwirtschaft aus konjunkturellen Gründen eine Verlustphase durchstehen müssen.

      - Der Bundesrat sieht durch die 50-prozentige Steuererhöhung bei privat genutzten Dienstwagen mindestens 10.000 Arbeitsplätze in der Automobilindustrie und bei den mittelständischen Zulieferern gefährdet. 45 Prozent aller neu zugelassenen Pkw sind Dienst- oder Firmenwagen. Schon die Ankündigung der Steuererhöhung habe potenzielle Kunden derart verunsichert, dass die Bestellungen von Firmenwagen bisher um monatlich 20 Prozent zurückgegangen seien.

      - Private Veräußerungsgewinne zum Beispiel beim Verkauf von Wertpapieren, vermieteten Immobilien und privaten Wertgegenständen sollen künftig generell mit 15 Prozent besteuert werden. Dies würde nach Meinung des Bundesrates den ohnehin schwachen Aktienmarkt bzw. Wohnungsbaumarkt zusätzlich belasten. Vor allem aber würde die private Altersvorsorge sehr negativ getroffen.

      - Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll für zahlreiche Produkte, wie zum Beispiel Gartenbauerzeugnisse oder zahntechnische Leistungen, von 7 auf 16 Prozent erhöht werden. Dies werde eine zusätzliche Schwächung der Kaufkraft der Haushalte zur Folge haben. Des Weiteren würde es wirtschaftliche Nachteile und eine Arbeitsplatzgefährdung in den betroffenen Wirtschaftszweigen geben, so der Bundesrat in der Begründung für die Ablehnung des Gesetzes.



      Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG)

      Drucksache 120/03 (Beschluss)
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 19:12:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Nataly + Nurmalso...


      kann mir jemand sagen, ob es schon einen Termin für den Vermittlungsausschuss in Sachen Spekulationssteuer gibt :confused: :confused: :confused:



      Ahoi und danke im voraus ....


      Käptn:cool:

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      Avatar
      schrieb am 16.03.03 20:31:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Einen Termin "in Sachen Spekulationssteuer"gibt es nicht. Ich meine aber, irgendwo gelesen zu haben, dass es "in Sachen Steuervergünstigungsabbaugesetz" einen ersten Termin bereits am Mittwoch geben soll. Die Speku-Steuer ist dabei nur einer von vielen Punkten.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 21:08:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      P.S.: Wenn du meinst, für die CDU/CSU sei die Speku-Steuer genauso wichtig wie für dich, täuschst du dich. Die wollen sich auf die Körperschaftsteuer konzentrieren.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 22:01:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 19:21:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ Nataly :)

      Die Union muss doch - wenn sie glaubhaft sein will - sowohl die rückwirkende Verlängerung der Haltefrist für Immobilien von 2 auf 10 Jahre, als auch den höheren persönlichen Steuersatz (als die geplanten 15 %) ablehnen und eine verträglichere Lösung anstreben.

      Wenn alles beim alten bleibt, behalten wir die verfassungswidrige Situation mit einem höheren Steuersatz. Sowas wäre nicht nur konjunkturschädlich sondern auch vertrauensschädigend.

      Sind wir denn nur noch von politischen Tieffliegern umgeben
      :cry: :confused:

      Steuerfreiheit für selbstgenutzte Immobilien und auch fremdgenutzte Immobilien für die Altersvorsorge sowie eine moderate Besteuerung für kurzfristig gehaltene Vermietungsobjekte mit Vertrauensschutz für Altfälle.

      Dieses wäre eine konjunktur- und vertrauensfördernde Lösung für Investoren sowie Eigenheimler, die mietfrei im Alter wohnen wollen - die beste aller Altersvorsogevarianten.

      Andernfalls disqualifizieren sich die Schwarzen ebenso wie Rotgrün.


      Käptn:cool:
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 19:58:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      Politische Taktik ist bei rot, grün, schwarz, gelb etc. immer wichtiger als Glaubwürdigkeit.
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 22:00:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ob schwarz ob rot ob grün ob gelb

      sie wollen alle nur unser Bestes :


      :laugh: UNSER GELD !! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 22:01:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das mit den Grünen nehme ich zurück , oder ?


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