Kapitalherabsetzung bei ... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.05.03 14:01:30 von
neuester Beitrag 16.05.03 10:34:36 von
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NYMPHENBURG IMMOBILIEN
Weiß jemand, was diese Vorgehensweise für einen Sinn macht. Erst KE aus Gesellschaftsmitteln, dann KH auf den vorherigen Betrag unter Rückzahlung des Grundkapitals.
Ist das eine steuerfreie Möglichkeit an die Rücklagen zu kommen, oder was soll der Hintergrund sein?
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am Dienstag, 24. Juni 2003, 11.00 Uhr, im Festsaal des Löwenbräukellers in München (Stiglmaierplatz) stattfindenden 10. ordentlichen
Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2002, des Lageberichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
2. Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2002
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Verwendung vor:
Bilanzgewinn € 3.606.974,71
€ 6,00 Dividende je Stückaktie € 3.371.760,00
Vortrag auf neue Rechnung € 235.214,71
3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Juni 2003. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §8 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§
96 Abs. 1, 5. Alternative, 101 Abs. 1 AktG aus sechs Mitgliedern zusammen; es handelt sich ausschließlich um von der Hauptversammlung zu wählende Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Herren als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:
Maximilian von Finck
Kaufmann, Bäch
Dipl. Ing. Gerald Hollrotter
Direktor der Hochtief AG i. R., München
Mitglied in weiterem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat:
Amira Verwaltungs AG, München, Vorsitzender
Dipl.-Kfm. Dr. Rudolf Kleeberg
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,
Geschäftsführer der Dr. Kleeberg & Partner GmbH, Gräfelfing
Dipl.-Kfm. Dr. jur. Hubert Mennacher
Generalbevollmächtigter der von Finck’schen Hauptverwaltung, Gauting
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Custodia Holding AG, München
Sektkellerei J. Oppmann AG, Würzburg
Staatl. Mineralbrunnen AG Bad Brückenau, Bad Brückenau
Mitglied des Aufsichtsrats:
Löwenbräu AG, München
Gabriel Sedlmayr Spaten-Franziskaner-Bräu KGaA, München
Dipl.-Betriebswirt Gerd Peskes
Wirtschaftsprüfer,
Geschäftsführer der Gerd Peskes GmbH, Düsseldorf
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Custodia Holding AG, München, stv. Vorsitzender
Gabriel Sedlmayr Spaten-Franziskaner-Bräu KGaA, München
apetito AG, Rheine
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Düsseldorf
Claas KGaA, Harsewinkel
Fida Gesellschaft für Vermögensverwaltung und Vermittlung mbH, Düsseldorf
Semper idem. Underberg AG, Rheinberg
Staatl. Mineralbrunnen AG Bad Brückenau, Bad Brückenau
Würzburger Hofbräu AG, Würzburg
Vergleichbare Mandate in ausländischen Kontrollgremien:
RHI AG, Wien/Österreich, stv. Vorsitzender
Treibacher Industrie AG, Treibach Althofen/Österreich, stv. Vorsitzender
Mövenpick Holding AG, Cham/Schweiz
Mövenpick Hotels & Resorts Mangagement AG, Adliswil/Schweiz
Underberg AG, Dietlikon/Schweiz
von Roll Holding AG, Zürich/Schweiz
Zwack Unicum Rt., Budapest/Ungarn, Vorsitzender.
Dipl.- Kfm. Ernst Knut Stahl
Geschäftsführer der Lenbach Holding GmbH, München
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Custodia Holding AG, München
Amira Verwaltungs AG, München, stv. Vorsitzender
Staatl. Mineralbrunnen AG Bad Brückenau, Bad Brückenau, stv. Vorsitzender
Würzburger Hofbräu AG, Würzburg
Vergleichbare Mandate in ausländischen Kontrollgremien:
Mövenpick Holding AG, Cham/Schweiz
Welinvest AG, Basel/Schweiz
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
6. Beschlussfassung über die Änderung von § 3
Der Satzung (Bekanntmachungen der Gesellschaft) und § 15 Abs. 3 der Satzung (Einberufung der Hauptversammlung) § 25 AktG (Bekanntmachungen der Gesellschaft) wurde mit dem Transparenz-
und Publizitätsgesetz dahingehend geändert, dass nunmehr der elektronische Bundesanzeiger das vom Gesetz vorgesehene Bekanntmachungsmedium ist. Daneben wird die Printausgabe des
Bundesanzeigers aber weiter angeboten. Eine entsprechende Anpassung von § 3 der Satzung soll klarstellen, dass in Zukunft grundsätzlich nur noch der elektronische Bundesanzeiger das
satzungsmäßige Gesellschaftsblatt für Bekanntmachungen der Nymphenburg Immobilien AG ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
»Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger, soweit nicht das Gesetz im Einzelfall etwas anderes bestimmt.«
§ 15 Abs. 3 der Satzung bestimmt bisher, dass die Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger bekannt gegeben wird. Aufgrund der Änderung des § 25 AktG ist § 15 Abs. 3 der Satzung
dahingehend zu ändern, dass die Einberufung künftig im elektronischen Bundesanzeiger zu erfolgen hat.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 15 Abs. 3 der Satzung wie folgt zu ändern:
»Die Einberufung muss mindestens einen Monat vor dem letzten Hinterlegungstag – den Tag der Veröffentlichung und den letzten Hinterlegungstag nicht mitgerechnet – im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gegeben werden.«
7. Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 14.610.960,00 wird gem. §§ 207 ff AktG aus Gesellschaftsmitteln um € 43.832.880,00 auf € 58.443.840,00 erhöht durch Umwandlung eines
Teilbetrages von € 43.832.880,00 der in der Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2002 ausgewiesenen Kapitalrücklage. Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer Aktien durch
Erhöhung des auf jede Aktie entfallenden Anteils am Grundkapital der Gesellschaft. Der Kapitalerhöhung wird der vom Aufsichtsrat am 5. Mai 2003 festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember
2002 zugrunde gelegt, welcher mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der Bayerischen Treuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, München, versehen ist.
Die Wirksamkeit dieses Beschlusses ist bedingt durch die Beschlussfassung zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt 9 entsprechend dem Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
§ 4 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital und Aktien) wird geändert und wie folgt neu gefasst:
»(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 58.443.840,00.(in Worten Euro achtundfünfzig Millionen vierhundertdreiundvierzigtausend achthundertvierzig).«
9. Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung nach den Vorschriften des Aktiengesetzes zur ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff AktG)
Unter dem Vorbehalt der Eintragung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Tagesordnungspunkten 7 und 8 wird das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 58.443.840,00 um €
43.832.880,00 auf € 14.610.960,00 herabgesetzt.
Die Herabsetzung um € 43.832.880,00 erfolgt gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes zur ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff AktG) durch Herabsetzung des auf jede Aktie entfallenden
Anteils am Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von € 78,00 je Stückaktie.
Der Vorstand wird ermächtigt, den Betrag in Höhe von € 78,00 je Stückaktie nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und nach Befriedigung
oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen.
10. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
§ 4 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital und Aktien) wird geändert und wie folgt neu gefasst:
»(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 14.610.960,00 (in Worten Euro vierzehn Millionen sechshundertzehntausend neunhundertsechzig).«
Der Vorstand wird angewiesen, bei der Anmeldung der Beschlüsse unter Tagesordnungspunkten 9 und 10 zum Handelsregister sicherzustellen, dass diese erst nach erfolgter Eintragung der unter
Beschlusspunkten 7 und 8 beschlossenen Kapitalmaßnahme in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen werden.
11. Beschlussfassung über die Änderung von § 20 der Satzung (VI. Geschäftsjahr, Jahresabschluss und Gewinnverwendung)
Die derzeitige Regelung in § 20 der Satzung ist aufgrund des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) nicht mehr gesetzeskonform. Nach § 170 Aktiengesetz hat
der Vorstand den Jahresabschluss und den Lagebericht unverzüglich nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat vorzulegen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 20 der Satzung zur
Anpassung an die gegenwärtige Rechtslage wie folgt neu zu fassen:
»(1) Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
(2) Der Vorstand stellt in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr auf und legt ihn unverzüglich nach Aufstellung
zusammen mit dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns dem Aufsichtsrat vor.«
12. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2003
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2003 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Dienstag, 17. Juni 2003, bei einem deutschen Notar,
bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei einer der nachstehenden Banken hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:
Merck Finck & Co., München
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München
und sämtliche Niederlassungen der genannten Banken.
Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der
Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank bitten wir, die von diesen auszustellende Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am
Mittwoch, 18. Juni 2003, bei der Gesellschaft einzureichen.
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden.
München, im Mai 2003
Der Vorstand
Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft
Promenadeplatz 12
D-80333 München
Telefon 089/2900300
Telefax 089/29003079
Weiß jemand, was diese Vorgehensweise für einen Sinn macht. Erst KE aus Gesellschaftsmitteln, dann KH auf den vorherigen Betrag unter Rückzahlung des Grundkapitals.
Ist das eine steuerfreie Möglichkeit an die Rücklagen zu kommen, oder was soll der Hintergrund sein?
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am Dienstag, 24. Juni 2003, 11.00 Uhr, im Festsaal des Löwenbräukellers in München (Stiglmaierplatz) stattfindenden 10. ordentlichen
Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2002, des Lageberichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
2. Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2002
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Verwendung vor:
Bilanzgewinn € 3.606.974,71
€ 6,00 Dividende je Stückaktie € 3.371.760,00
Vortrag auf neue Rechnung € 235.214,71
3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Juni 2003. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §8 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§
96 Abs. 1, 5. Alternative, 101 Abs. 1 AktG aus sechs Mitgliedern zusammen; es handelt sich ausschließlich um von der Hauptversammlung zu wählende Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Herren als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:
Maximilian von Finck
Kaufmann, Bäch
Dipl. Ing. Gerald Hollrotter
Direktor der Hochtief AG i. R., München
Mitglied in weiterem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat:
Amira Verwaltungs AG, München, Vorsitzender
Dipl.-Kfm. Dr. Rudolf Kleeberg
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,
Geschäftsführer der Dr. Kleeberg & Partner GmbH, Gräfelfing
Dipl.-Kfm. Dr. jur. Hubert Mennacher
Generalbevollmächtigter der von Finck’schen Hauptverwaltung, Gauting
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Custodia Holding AG, München
Sektkellerei J. Oppmann AG, Würzburg
Staatl. Mineralbrunnen AG Bad Brückenau, Bad Brückenau
Mitglied des Aufsichtsrats:
Löwenbräu AG, München
Gabriel Sedlmayr Spaten-Franziskaner-Bräu KGaA, München
Dipl.-Betriebswirt Gerd Peskes
Wirtschaftsprüfer,
Geschäftsführer der Gerd Peskes GmbH, Düsseldorf
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Custodia Holding AG, München, stv. Vorsitzender
Gabriel Sedlmayr Spaten-Franziskaner-Bräu KGaA, München
apetito AG, Rheine
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Düsseldorf
Claas KGaA, Harsewinkel
Fida Gesellschaft für Vermögensverwaltung und Vermittlung mbH, Düsseldorf
Semper idem. Underberg AG, Rheinberg
Staatl. Mineralbrunnen AG Bad Brückenau, Bad Brückenau
Würzburger Hofbräu AG, Würzburg
Vergleichbare Mandate in ausländischen Kontrollgremien:
RHI AG, Wien/Österreich, stv. Vorsitzender
Treibacher Industrie AG, Treibach Althofen/Österreich, stv. Vorsitzender
Mövenpick Holding AG, Cham/Schweiz
Mövenpick Hotels & Resorts Mangagement AG, Adliswil/Schweiz
Underberg AG, Dietlikon/Schweiz
von Roll Holding AG, Zürich/Schweiz
Zwack Unicum Rt., Budapest/Ungarn, Vorsitzender.
Dipl.- Kfm. Ernst Knut Stahl
Geschäftsführer der Lenbach Holding GmbH, München
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Custodia Holding AG, München
Amira Verwaltungs AG, München, stv. Vorsitzender
Staatl. Mineralbrunnen AG Bad Brückenau, Bad Brückenau, stv. Vorsitzender
Würzburger Hofbräu AG, Würzburg
Vergleichbare Mandate in ausländischen Kontrollgremien:
Mövenpick Holding AG, Cham/Schweiz
Welinvest AG, Basel/Schweiz
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
6. Beschlussfassung über die Änderung von § 3
Der Satzung (Bekanntmachungen der Gesellschaft) und § 15 Abs. 3 der Satzung (Einberufung der Hauptversammlung) § 25 AktG (Bekanntmachungen der Gesellschaft) wurde mit dem Transparenz-
und Publizitätsgesetz dahingehend geändert, dass nunmehr der elektronische Bundesanzeiger das vom Gesetz vorgesehene Bekanntmachungsmedium ist. Daneben wird die Printausgabe des
Bundesanzeigers aber weiter angeboten. Eine entsprechende Anpassung von § 3 der Satzung soll klarstellen, dass in Zukunft grundsätzlich nur noch der elektronische Bundesanzeiger das
satzungsmäßige Gesellschaftsblatt für Bekanntmachungen der Nymphenburg Immobilien AG ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
»Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger, soweit nicht das Gesetz im Einzelfall etwas anderes bestimmt.«
§ 15 Abs. 3 der Satzung bestimmt bisher, dass die Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger bekannt gegeben wird. Aufgrund der Änderung des § 25 AktG ist § 15 Abs. 3 der Satzung
dahingehend zu ändern, dass die Einberufung künftig im elektronischen Bundesanzeiger zu erfolgen hat.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 15 Abs. 3 der Satzung wie folgt zu ändern:
»Die Einberufung muss mindestens einen Monat vor dem letzten Hinterlegungstag – den Tag der Veröffentlichung und den letzten Hinterlegungstag nicht mitgerechnet – im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gegeben werden.«
7. Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 14.610.960,00 wird gem. §§ 207 ff AktG aus Gesellschaftsmitteln um € 43.832.880,00 auf € 58.443.840,00 erhöht durch Umwandlung eines
Teilbetrages von € 43.832.880,00 der in der Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2002 ausgewiesenen Kapitalrücklage. Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer Aktien durch
Erhöhung des auf jede Aktie entfallenden Anteils am Grundkapital der Gesellschaft. Der Kapitalerhöhung wird der vom Aufsichtsrat am 5. Mai 2003 festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember
2002 zugrunde gelegt, welcher mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der Bayerischen Treuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, München, versehen ist.
Die Wirksamkeit dieses Beschlusses ist bedingt durch die Beschlussfassung zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt 9 entsprechend dem Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
§ 4 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital und Aktien) wird geändert und wie folgt neu gefasst:
»(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 58.443.840,00.(in Worten Euro achtundfünfzig Millionen vierhundertdreiundvierzigtausend achthundertvierzig).«
9. Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung nach den Vorschriften des Aktiengesetzes zur ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff AktG)
Unter dem Vorbehalt der Eintragung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Tagesordnungspunkten 7 und 8 wird das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 58.443.840,00 um €
43.832.880,00 auf € 14.610.960,00 herabgesetzt.
Die Herabsetzung um € 43.832.880,00 erfolgt gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes zur ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff AktG) durch Herabsetzung des auf jede Aktie entfallenden
Anteils am Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von € 78,00 je Stückaktie.
Der Vorstand wird ermächtigt, den Betrag in Höhe von € 78,00 je Stückaktie nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und nach Befriedigung
oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen.
10. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
§ 4 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital und Aktien) wird geändert und wie folgt neu gefasst:
»(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 14.610.960,00 (in Worten Euro vierzehn Millionen sechshundertzehntausend neunhundertsechzig).«
Der Vorstand wird angewiesen, bei der Anmeldung der Beschlüsse unter Tagesordnungspunkten 9 und 10 zum Handelsregister sicherzustellen, dass diese erst nach erfolgter Eintragung der unter
Beschlusspunkten 7 und 8 beschlossenen Kapitalmaßnahme in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen werden.
11. Beschlussfassung über die Änderung von § 20 der Satzung (VI. Geschäftsjahr, Jahresabschluss und Gewinnverwendung)
Die derzeitige Regelung in § 20 der Satzung ist aufgrund des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) nicht mehr gesetzeskonform. Nach § 170 Aktiengesetz hat
der Vorstand den Jahresabschluss und den Lagebericht unverzüglich nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat vorzulegen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 20 der Satzung zur
Anpassung an die gegenwärtige Rechtslage wie folgt neu zu fassen:
»(1) Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
(2) Der Vorstand stellt in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr auf und legt ihn unverzüglich nach Aufstellung
zusammen mit dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns dem Aufsichtsrat vor.«
12. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2003
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2003 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Dienstag, 17. Juni 2003, bei einem deutschen Notar,
bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei einer der nachstehenden Banken hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:
Merck Finck & Co., München
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München
und sämtliche Niederlassungen der genannten Banken.
Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der
Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank bitten wir, die von diesen auszustellende Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am
Mittwoch, 18. Juni 2003, bei der Gesellschaft einzureichen.
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden.
München, im Mai 2003
Der Vorstand
Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft
Promenadeplatz 12
D-80333 München
Telefon 089/2900300
Telefax 089/29003079
wieviel aktien hat die bude?
Lt. Hoppenstedt gibt es ca. 560000 Aktien, von denen allerdings weniger als 5 % im Streubesitz sind.
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