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    Falkenstein Nebenwerte AG - Wen`s interessiert (Seite 116)

    eröffnet am 15.06.03 18:18:28 von
    neuester Beitrag 19.04.24 17:20:02 von
    Beiträge: 1.202
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      Avatar
      schrieb am 05.02.04 15:47:00
      Beitrag Nr. 52 ()
      Ich schließe daraus, daß bei Falkenstein der Großteil der Dividendenerträge im zweiten Quartal, jeweils einen Tag nach der Hauptversammlung gebucht wird. Dies hat dann zur Folge, daß tendenziell das zweite Halbjahr ein niedrigeres Ergebnis erwirtschaftet als das erste Halbjahr.

      -> Es ist i.d.R. davon auszugehen, dass im zweiten Quartal ein Großteil der Dividenden vereinnahmt werden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass Unternehmen ein abweichendes Geschäftsjahr wählen. Nebenwerte lassen sich häufig auch mehr Zeit um die HV einzuberufen. Sie muss innerhalb der nächsten 8 Monate nach dem jeweiligen Geschäftsjahr stattfinden (§ 175 I AktG). Dies sollte man bedenken. Dividendenerträge spielen bei der Falkenstein Nebenwerte AG m.W. nur eine untergeordnete Rolle. Da die Falkensteiner sich der Zwischenberichterstattung verweigern ist alles in allem viel Spekulation dabei.


      Vielleicht kennst Du auch noch die Antwort auf den Buchungszeitpunkt bei den Abfindungen. Ich nehme da mal das Beispiel W.E.T. Im November ist die Abfindungszahlung bei W.E.T. beschlossen worden. Die Zahlung ist aber noch nicht durchgeführt worden und kann wegen Gerichtsverfahren noch verzögert oder gar abgewendet werden. Wird da das Ergebnis aus der Abfindung (Differenz zwischen Buchpreis und Abfindungspreis) erst beim Zahlungseingang gebucht?

      Wie gesagt. Solange man über den Abfindungsbetrag nicht tatsächlich verfügen kann, ist eine Ertragsrealisierung ausgeschlossen und taucht nicht in der GuV auf. Den Fall WET kenne ich allerdings nicht.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 05.02.04 15:20:47
      Beitrag Nr. 51 ()
      @Nurmalsozumgucken, Beitrag Nr. 50:

      vielen Dank für Deine detaillierte Beantwortung.

      Ich schließe daraus, daß bei Falkenstein der Großteil der Dividendenerträge im zweiten Quartal, jeweils einen Tag nach der Hauptversammlung gebucht wird. Dies hat dann zur Folge, daß tendenziell das zweite Halbjahr ein niedrigeres Ergebnis erwirtschaftet als das erste Halbjahr.

      Vielleicht kennst Du auch noch die Antwort auf den Buchungszeitpunkt bei den Abfindungen. Ich nehme da mal das Beispiel W.E.T. Im November ist die Abfindungszahlung bei W.E.T. beschlossen worden. Die Zahlung ist aber noch nicht durchgeführt worden und kann wegen Gerichtsverfahren noch verzögert oder gar abgewendet werden. Wird da das Ergebnis aus der Abfindung (Differenz zwischen Buchpreis und Abfindungspreis) erst beim Zahlungseingang gebucht?
      Avatar
      schrieb am 05.02.04 13:49:46
      Beitrag Nr. 50 ()
      Hallo!
      Die Falkenstein Nebenwerte AG hält keine Beteiligungen.
      Bei Beteiligungen müsste man unterscheiden zwischen "normalen" Beteiligungen und "Mehrheitsbeteiligungen". Für Mehrheitsbeteiligungen gilt der Grundsatz der phasengleichen Gewinnvereinnahmung. Die Gewinnvereinnahmung erfolgt vor dem Gewinnverwendungsbeschluß. Dividendenerträge aus "normalen" Beteiligungen und auch bei Wertpapieren des AV/UV hingegen muß über die Verwendung des Bilanzgewinnes entschieden worden sein. (§ 174 AktG) Mit diesem Zeitpunkt entsteht ein Rechtsanspruch auf den Gewinn der einklagbar ist. (Ausfluss aus dem handelsrechtlichen Realisationsprinzip!)
      Avatar
      schrieb am 05.02.04 11:53:23
      Beitrag Nr. 49 ()
      Ich hab mal ne Frage zum Zeitpunkt der Dividendenbuchung bei Beteiligungsunternehmen wie bei der Falkenstein AG, zu der ich im Geschäftsbericht keine Antwort gefunden habe.

      Theoretisch kann ich die Dividende eventuell bereits einbuchen zu dem Zeitpunkt, zu welchem die Dividendenhöhe vom Vorstand vorgeschlagen wird mit dem Buchungssatz „Forderungen an Dividendenerträge“. Dies könnte im Extremfall sogar noch im Berichtsjahr passieren.

      Zumindest bei Unternehmen mit einer sicheren Abstimmungsmehrheit durch einen Haupteigentümer ist die Dividendenhöhe ja schon ziemlich sicher mit der Bekanntgabe des Dividendenvorschlages.

      Sicherer ist es natürlich, zu warten, bis die Dividende beim Beteiligungsunternehmen durch dessen HV beschlossen wird. Da es dann auf den einen Tag nicht mehr ankommt, kann ich aber dann die Forderungsbuchung auch gleich ganz weglassen und den Dividendenertrag einen Tag nach der Hauptversammlung buchen beim Zahlungseingang.

      Welchen Zeitpunkt man auch immer wählt, es wird eine große Ergebnis-Schwankung geben in dem Quartal, in welchem die Dividenden eingebucht werden. Oder gibt es da etwa Beteiligungsunternehmen, die die Dividende innerjährlich abgrenzen?

      Ich stelle diese ganzen Überlegungen an, weil ich noch kein sicheres Gefühl dafür habe, wie sich das Ergebnis bei einem Beteiligungsunternehmen innerjährlich entwickelt. Ich nehme mal an, daß man bei einem Beteiligungsunternehmen für den Fall, daß es im zweiten Halbjahr keine Veräußerungsergebnisse gibt, nicht einfach das Ergebnis des ersten Halbjahres für die Schätzung des Gesamtjahresergebnisses mit zwei multiplizieren kann.

      Ähnlich ist es für mich noch nicht ganz klar, wann Abfindungszahlungen bei Beteiligungsunternehmen in der Gewinn – und Verlustrechnung realisiert werden, erst bei dem Eingang auf dem Bankkonto oder bereits nach dem Beschluß durch die Hauptversammlung oder in sicheren seltenen Fällen sogar noch früher.

      Vielleicht kann mir da jemand, der mit der Berichterstattung von Beteiligungsunternehmen vertraut ist, eine Antwort zu meinen Fragen geben.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 15:18:17
      Beitrag Nr. 48 ()
      @Hiberna: 100 Punkte! Im Übrigen gibt es auch noch andere Informationsquellen und die nach dem angeblich so fulminanten Kursanstieg fehlende Abgabebereitschaft spricht für sich.

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      schrieb am 26.01.04 13:39:28
      Beitrag Nr. 47 ()
      @Nurmalsozumgucken, Beitrag Nr. 42:

      geringe Transparenz

      Vielleicht hast Du Dir die Homepage von Falkenstein noch nicht angeguckt. Die Transparenz ist in Ordnung.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 11:55:24
      Beitrag Nr. 46 ()
      @Zwangsliquidator2: "Gebe Falkenstein daher keine allzugroßen Chancen, zumal nach dem jüngsten Kurssprung der Fair-Value wohl mehr als genug erreicht ist." Der NAV ist auch nicht annähernd erreicht, "Fair" ist Ansichtssache !
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 10:04:52
      Beitrag Nr. 45 ()
      @Zwangsliquidator, Beitrag Nr. 41:

      es ist richtig, daß der Kostenapparat hoch ist.

      Eigentlich benötigt das Unternehmen eine Kapitalerhöhung, um das Geschäftsvolumen ausweiten zu können. Dann gibt es eine Fixkostendegression. Wenn ich mich recht erinnere, hat das Unternehmen in irgendeiner Mitteilung auch mal so etwas geschrieben. Sofern der Aktienkurs anzieht, wird ja vielleicht auch eine Kapitalerhöhung durchgeführt.

      Alleine aus den bestehenden Wandeloptionen könnte sich eine Kapitalerhöhung ergeben.

      Ich denke, daß es noch genügend Abfindungen gibt, um mit diesem Geschäftskonzept Geld verdienen zu können. Wenn das Unternehmen maximal 5 Prozent in ein einziges Unternehmen investieren würde, bräuchte Falkenstein 20 Firmen zur Beteiligung.

      Ich nehme an, daß sich mindestens 10 gute Abfindungsspekulationen pro Jahr auch nach dem Abebben der jetzt aktuellen Squeeze-out Spekulation finden lassen. Wenn sich das Portfolio nicht alleine mit Abfindungswerten auffüllen läßt, kann eben in Nebenwerte ohne Abfindungs-Chance investiert werden.

      Es ist richtig, daß die geringe Anzahl an Aktionären und die niedrige Liquidität gegen eine Anlage in Falkenstein sprechen. Andererseits reizt das niedrige KGV für ein Kaufen von Falkenstein-Aktien.

      Und wenn aus Werten, die gar nicht mehr in den Büchern von Falkenstein stehen- ich spreche hier von bereits abgefundenen Aktien- Nachbesserungen aus Spruchstellenverfahren kommen, dann kann die Aktie noch einen hohen Kurssprung machen.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 09:59:27
      Beitrag Nr. 44 ()
      @Zwangsliquidator, Beitrag Nr. 41:

      es ist richtig, daß der Kostenapparat hoch ist.

      Eigentlich benötigt das Unternehmen eine Kapitalerhöhung, um das Geschäftsvolumen ausweiten zu können. Dann gibt es eine Fixkostendegression. Wenn ich mich recht erinnere, hat das Unternehmen in irgendeiner Mitteilung auch mal so etwas geschrieben. Sofern der Aktienkurs anzieht, wird ja vielleicht auch eine Kapitalerhöhung durchgeführt.

      Alleine aus den bestehenden Wandeloptionen könnte sich eine Kapitalerhöhung ergeben.

      Ich denke, daß es noch genügend Abfindungen gibt, um mit diesem Geschäftskonzept Geld verdienen zu können. Wenn das Unternehmen maximal 5 Prozent in ein einziges Unternehmen investieren würde, bräuchte Falkenstein 20 Firmen zur Beteiligung.

      Ich nehme an, daß sich mindestens 10 gute Abfindungsspekulationen pro Jahr auch nach dem Abebben der jetzt aktuellen Squeeze-out Spekulation finden lassen. Wenn sich das Portfolio nicht alleine mit Abfindungswerten auffüllen läßt, kann eben in Nebenwerte ohne Abfindungs-Chance investiert werden.

      Es ist richtig, daß die geringe Anzahl an Aktionären und die niedrige Liquidität gegen eine Anlage in Falkenstein sprechen. Andererseits reizt das niedrige KGV für ein Kaufen von Falkenstein-Aktien.

      Und wenn aus Werten, die gar nicht mehr in den Büchern von Falkenstein stehen- ich spreche hier von bereits abgefundenen Aktien- Nachbesserungen aus Spruchstellenverfahren kommen, dann kann die Aktie noch einen hohen Kurssprung machen.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 09:58:05
      Beitrag Nr. 43 ()
      Mit nahezu umsatzlosen Kurssprüngen kann man sicherlich tolle Buchgewinne "gestalten".

      Nur diese zu realieren ist eine andere Sache.

      Gebe Falkenstein daher keine allzugroßen Chancen, zumal nach dem jüngsten Kurssprung der Fair-Value wohl mehr als genug erreicht ist.
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